[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Konstantin Kuhle, Stephan Thomae,
Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/23381 –
Umsetzung von Regelungen zur Fachkräfteeinwanderung durch die Länder
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz vom 15. August 2019 (BGBl. I
2019, S. 1307) beabsichtigte der Gesetzgeber, die Einwanderung von gut
ausgebildeten Fachkräften nach Deutschland zu steigern. Deutschlands
Attraktivität als Ziel für legale Arbeitsmigration soll nach Auskunft der
Bundesregierung mit der neuen Rechtslage international deutlich steigen (vgl. Fragen
und Antworten rund um das Fachkräfteeinwanderungsgesetz;
https://www.bm
i.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/migration/fachkraefteeinwanderung/fa
qs-fachkraefteeinwanderungsgesetz.html, letzter Abruf 20. September 2020).
Die Umsetzung des Gesetzes läuft bisher jedoch nur schleppend.
Insbesondere kann eine zahlenmäßige Steigerung der Fachkräftemigration nach
Deutschland durch neue Elemente wie das beschleunigte Verfahren nach § 81a
des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und § 31a der Aufenthaltsverordnung
(AufenthV) bisher nicht festgestellt werden (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache
19/19553). Durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie
in vielen Staaten wurde zudem die Arbeit der Auslandsvertretungen erheblich
eingeschränkt. Visa-Vergabeverfahren werden in der Folge erheblich verzögert
(vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
FDP auf Bundestagsdrucksache 19/21681).
Um den Bedarf an ausländischen Fachkräften in Deutschland zu decken,
müssen nach Ansicht der Fragesteller daher auch der dauerhafte Aufenthalt und
die dauerhafte Beschäftigung von bereits eingereisten Personen sichergestellt
werden. Es würde nach Ansicht der Fragesteller den Bemühungen des
Gesetzgebers und der Bundesregierung, die Attraktivität Deutschlands im Ausland
zu steigern, widersprechen, wenn ausländische Fachkräfte nicht in
Deutschland integriert werden könnten. Deshalb muss nach Ansicht der Fragesteller
ein besonderes Augenmerk auch auf den Verfahrensweisen in Deutschland
liegen. Insbesondere der Erwerb einer Blauen Karte und einer
Niederlassungserlaubnis sind nach Ansicht der Fragesteller wesentliche Schritte hin zum
Erlangen der deutschen Staatsbürgerschaft für viele Migrantinnen und Migranten,
die als Fachkräfte aus dem Ausland gekommen sind. Eine besondere
Schwierigkeit ergibt sich insoweit aus dem Umstand, dass der Bund zwar nach
Artikel 73 Absatz 1 Nummer 3 des Grundgesetzes (GG) die ausschließliche
Gesetzgebungskompetenz für die Einwanderung inne hat, dass er die Umsetzung
Deutscher Bundestag Drucksache 19/24169
19. Wahlperiode 09.11.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 5. November 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
der einwanderungsrechtlichen Bestimmungen jedoch den Ländern überlässt.
Insoweit ist der Bund zur Evaluierung seiner Gesetze darauf angewiesen, dass
die Länder entsprechende statistische Daten zur Verfügung stellen, auch um
eine bundesweit einheitliche Anwendung sicherzustellen (vgl. Begründung
auf Bundestagsdrucksache 19/8285, S. 84, Nummer VII).
1. Wie viele Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für
qualifizierte Beschäftigte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Bundesgebiet und in den einzelnen Ländern in den letzten zehn Jahren
gestellt (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)?
2. Wie viele Anträge auf Erteilung einer Blauen Karte wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. August 2012 im Bundesgebiet und
in den einzelnen Ländern gestellt (bitte nach Bundesland und Jahr
aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Die Anwendung und Umsetzung des Aufenthaltsrechts durch die
Ausländerbehörden liegt in der Zuständigkeit der Länder. Die erbetenen Daten werden nicht
im Ausländerzentralregister (AZR) gespeichert. Der Bundesregierung liegen
keine Erkenntnisse vor.
3. Wie viele Anträge hiervon wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
in den letzten zehn Jahren im Bundesgebiet durch die jeweils zuständige
Behörde positiv beschieden (bitte nach Bundesland und Jahr
aufschlüsseln)?
Vorbemerkung:
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) veröffentlicht seit dem
Jahr 2012 das Wanderungsmonitoring, das Informationen über den Aufenthalt
von Drittstaatsangehörigen in Deutschland zum Zweck der Ausbildung und
Erwerbstätigkeit enthält (Link:
https://www.bamf.de/DE/Themen/Forschung/Ver
oeffentlichungen/BerichtsreihenMigrationIntegration/Wanderungsmonitoring/
wanderungsmonitoring-node.html).
Um bei der Beantwortung dieser parlamentarischen Anfrage eine
Datenkonsistenz zu vorgenannten Angaben zu gewährleisten, wurden zu den Fragen 3, 4
und 12 die entsprechenden Angaben aus den AZR-Datenauswertungen zu den
Jahresberichten des „Wanderungsmonitoring“ von 2012 bis einschließlich 2019
zusammengestellt. Zahlen für das Jahr 2020 werden derzeit erst erhoben und
können noch nicht ausgewiesen werden. Bei den angeführten Paragrafen
handelt es sich um die Rechtslage vor Inkrafttreten des
Fachkräfteeinwanderungsgesetzes.
Bei den dargestellten Angaben handelt es sich um Gesamterteilungen für das
jeweilige Berichtsjahr, die jeweils mit einem dreimonatigen
Nacherfassungszeitraum erhoben werden. So wurden z. B. Daten für das Jahr 2012 aus den
AZR-Daten zum Stichtag 31. März 2013 erhoben. Diese Zahlen beinhalten
neben Neuerteilungen (nach der Einreise) sowie Statuswechseln auch
Verlängerungen, und damit auch Personen, die bereits vor dem jeweiligen Berichtsjahr
nach Deutschland eingereist sind. Da es sich außerdem um Personenstatistiken
handelt, ist bei Personen, die in einem Jahr mehrere Aufenthaltstitel erhalten
haben, jeweils nur der letzte Titel aufgeführt (Hinweis: eine geänderte
statistische Auswertung, die evtl. andere Differenzierungen oder Kriterien
berücksichtigen würde, wäre nicht möglich, da die damaligen stichtagsbezogenen AZR-
Grunddaten für eine erneute Datenauswertung mit geänderten Kriterien nicht
mehr zur Verfügung stehen).
Angaben im Sinne der Vorbemerkung können der nachfolgenden Tabelle
entnommen werden:
Aufenthaltserlaubnisse/Aufenthaltserlaubnisse für qualifizierte Beschäftigte*
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Baden-Württemberg 8.291 6.351 6.081 6.601 7.217 8.787 10.419 12.279
Bayern 8.279 5.538 6.326 6.174 7.776 9.846 11.389 12.390
Berlin 2.848 2.688 2.893 3.523 4.051 5.187 6.282 7.363
Brandenburg 382 340 355 309 395 572 670 813
Bremen 489 393 337 316 405 542 577 639
Hamburg 1.757 1.515 1.458 1.442 1.617 1.836 2.062 2.502
Hessen 6.102 4.639 5.220 5.691 6.528 7.075 7.802 8.467
Mecklenburg-
Vorpommern 227 173 179 187 213 231 283 348
Niedersachsen 2.627 1.902 1.830 1.756 2.046 2.593 2.954 3.448
Nordrhein-Westfalen 9.393 7.226 7.461 7.587 7.491 9.061 9.377 10.913
Rheinland-Pfalz 1.480 1.296 1.157 995 1.287 1.637 1.804 2.158
Saarland 382 237 208 257 300 338 390 396
Sachsen 1.080 1.050 807 717 945 1.031 1.221 1.692
Sachsen-Anhalt 396 323 328 303 376 499 519 628
Schleswig-Holstein 698 508 448 420 595 770 796 1.077
Thüringen 392 306 297 374 426 509 663 811
Gesamt 44.823 34.485 35.385 36.652 41.668 50.514 57.208 65.924
* Berücksichtigt wurden Aufenthaltserlaubnisse nach § 18 Absatz 4 Satz 1 und Satz 2
(qualifizierte Beschäftigung) Aufenthaltsgesetz (AufenthG), nach § 20 AufenthG (Forscher), nach § 20b
AufenthG (Mobile Forscher), nach § 19b AufenthG (ICT-Karte), nach § 19d AufenthG (Mobiler-
ICT-Karte) und Duldungen nach § 18a AufenthG (Qualifizierte Geduldete). In dieser Auflistung
nicht berücksichtigt wurden Blaue Karten EU, da diese in der Antwort auf Frage 4 gesondert
ausgewiesen werden.
4. Wie viele Blaue Karten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im
Bundesgebiet und in den einzelnen Ländern seit dem 1. August 2012
erteilt (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)?
Angaben im Sinne der Vorbemerkung zu Frage 3 können der nachfolgenden
Tabelle entnommen werden:
Blaue Karten*
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Baden-Württemberg 577 1.502 1.619 2.457 2.919 3.578 4.704 5.073
Bayern 1.099 2.857 2.772 2.918 3.478 4.697 6.078 6.635
Berlin 170 718 1.117 1.819 2.323 3.018 4.126 4.585
Brandenburg 10 61 114 124 158 225 225 244
Bremen 49 150 139 129 186 215 254 282
Hamburg 313 459 458 537 660 818 1.119 1.508
Hessen 348 859 1.040 1.283 1.770 2.185 2.720 3.214
Mecklenburg-
Vorpommern 9 72 92 152 144 149 173 224
Niedersachsen 371 980 941 1.051 1.032 1.215 1.432 1.732
Nordrhein-Westfalen 633 2.314 2.213 2.505 2.843 3.452 4.047 4.944
Rheinland-Pfalz 133 359 375 416 493 588 706 850
Saarland 50 147 142 156 180 150 151 151
Blaue Karten*
Sachsen 139 367 352 386 514 593 717 929
Sachsen-Anhalt 23 131 124 130 178 215 229 267
Schleswig-Holstein 29 109 143 164 193 251 269 343
Thüringen 65 205 207 241 291 378 291 239
Gesamt 4.018 11.290 11.848 14.468 17.362 21.727 27.241 31.220
* § 19a AufenthG i. V. m. § 2 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a Beschäftigungsverordnung
(BeschV) (Blaue Karte, Regelberufe) und § 19a AufenthG i. V. m. § 2 Absatz 1 Nummer 2
Buchstabe b, § 2 Absatz 2 BeschV (Blaue Karte, Mangelberufe).
5. Gegen wie viele Ablehnungsbescheide auf Erteilung einer
Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Beschäftigte wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung Widerspruch von den Betroffenen in den letzten zehn Jahren
erhoben (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)?
6. Wie viele Widersprüche hiervon wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten zehn Jahren im Widerspruchsverfahren positiv
beschieden (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Die Anwendung und Umsetzung des Aufenthaltsrechts durch die
Ausländerbehörden liegt in der Zuständigkeit der Länder. Die erbetenen Daten werden nicht
im AZR gespeichert. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor.
7. Wie viele Klagen gegen Widerspruchsbescheide zur Erteilung einer
Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Beschäftigte wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung von den Betroffenen in den letzten zehn Jahren erhoben
(bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)?
8. Wie viele Klagen hiervon wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
den letzten zehn Jahren positiv entschieden (bitte nach Bundesland und
Jahr aufschlüsseln)?
9. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Klagen gegen
solche Widerspruchsbescheide derzeit bei
a) den Verwaltungsgerichten,
b) den Oberverwaltungsgerichten und
c) dem Bundesverwaltungsgericht
anhängig sind (bitte nach dem jeweiligen Bundesland aufschlüsseln)?
Zu den Fragen 7, 8, 9a bis 9c werden keine statistischen Daten erfasst. Der
Bunderegierung liegen keine Erkenntnisse vor.
10. Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Verfahrensdauer
a) bei Anträgen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für
qualifizierte Beschäftigte,
b) bei Widerspruchsverfahren und
Die Fragen 10a und 10b werden gemeinsam beantwortet.
Die Anwendung und Umsetzung des Aufenthaltsrechts durch die
Ausländerbehörden liegt in der Zuständigkeit der Länder. Die erbetenen Daten werden nicht
im AZR gespeichert. Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.
c) in den Klageverfahren
(bitte nach dem jeweiligen Bundesland aufschlüsseln)?
Zu der genannten Frage werden keine statistischen Daten erfasst. Der
Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor.
11. Wie viele Anträge auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Ländern in den
letzten zehn Jahren gestellt (bitte nach Bundesland und Jahr
aufschlüsseln)?
a) Wie viele dieser Verfahren betreffen qualifizierte Beschäftigte (bitte
nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)?
b) Wie viele dieser Verfahren betreffen hochqualifizierte Beschäftigte
(bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)?
Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet.
Die Anwendung und Umsetzung des Aufenthaltsrechts durch die
Ausländerbehörden liegt in der Zuständigkeit der Länder. Die erbetenen Daten werden nicht
im AZR gespeichert. Der Bundesregierung liegenkeine Erkenntnisse vor.
12. Wie viele Anträge hiervon wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
in den letzten zehn Jahren durch die jeweils zuständige Behörde positiv
beschieden (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)?
Angaben im Sinne der Vorbemerkung zu Frage 3 können den nachfolgenden
Tabellen entnommen werden:
a) Wie viele dieser Verfahren betreffen qualifizierte Beschäftigte (bitte
nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)?
§ 19a Abs. 6 AufenthG (Inhaber Blaue Karte EU)
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Baden-Württemberg 54 199 410 747 941 1.098 1.685 2.200
Bayern 20 179 558 1.070 1.416 1.744 2.293 2.661
Berlin 8 60 146 283 499 711 1.381 1.438
Brandenburg 2 6 24 43 62 85 119 130
Bremen 3 29 56 97 92 98 134 148
Hamburg 22 63 92 187 249 255 330 492
Hessen 17 67 186 328 545 674 890 1.167
Mecklenburg-
Vorpommern 1 10 24 37 47 68 71 58
Niedersachsen 17 156 351 493 604 709 769 891
§ 19a Abs. 6 AufenthG (Inhaber Blaue Karte EU)
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Nordrhein-Westfalen 26 223 624 1.008 1.289 1.484 1.738 2.151
Rheinland-Pfalz 8 65 96 154 193 283 287 404
Saarland 3 22 39 72 90 86 94 110
Sachsen 9 54 92 151 152 195 259 296
Sachsen-Anhalt 1 22 40 72 77 79 118 120
Schleswig-Holstein 0 7 22 59 64 100 129 163
Thüringen 0 32 86 86 118 140 171 241
Gesamt 191 1.194 2.846 4.887 6.438 7.809 10.468 12.670
b) Wie viele dieser Verfahren betreffen hochqualifizierte Beschäftigte
(bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)?
§ 19 AufenthG (Hochqualifizierte)
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Baden-Württemberg 81 20 18 20 29 44 27 28
Bayern 230 22 31 13 17 26 21 27
Berlin 52 21 20 22 8 20 16 15
Brandenburg 5 1 3 2 1 1 3 1
Bremen 10 1 2 0 0 1 5 0
Hamburg 35 17 11 8 12 11 11 7
Hessen 132 11 6 13 7 21 24 17
Mecklenburg-
Vorpommern 0 3 1 0 1 0 3 0
Niedersachsen 27 5 5 11 8 12 14 7
Nordrhein-Westfalen 185 41 43 41 46 42 71 59
Rheinland-Pfalz 23 1 2 1 0 4 2 6
Saarland 4 3 0 0 1 1 2 2
Sachsen 76 34 18 24 6 11 9 13
Sachsen-Anhalt 8 4 5 4 4 5 2 5
Schleswig-Holstein 7 1 1 0 2 0 5 4
Thüringen 10 2 2 6 3 2 2 3
Gesamt 885 187 168 165 145 201 217 194
§ 18b AufenthG (Absolventen deutscher Hochschulen)
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Baden-Württemberg 245 560 593 408 390 353 452 475
Bayern 161 827 763 386 399 479 556 727
Berlin 25 127 200 194 228 360 469 633
Brandenburg 4 18 16 16 17 27 43 65
Bremen 16 45 47 45 34 32 59 63
Hamburg 53 141 126 131 150 172 213 281
Hessen 87 324 321 248 318 343 395 513
Mecklenburg-
Vorpommern 7 9 9 10 13 13 16 15
Niedersachsen 32 140 165 149 121 168 174 211
Nordrhein-Westfalen 125 461 517 382 450 589 647 818
Rheinland-Pfalz 23 70 68 61 56 70 106 88
Saarland 2 24 22 15 11 25 24 31
Sachsen 28 117 89 63 84 91 136 158
Sachsen-Anhalt 4 24 19 30 32 50 63 71
Schleswig-Holstein 4 25 35 37 36 49 57 62
Thüringen 10 27 29 32 36 44 53 72
Gesamt 826 2.939 3.019 2.207 2.375 2.865 3.463 4.283
13. Gegen wie viele Ablehnungsbescheide auf Erteilung einer
Niederlassungserlaubnis wurde nach Kenntnis der Bundesregierung Widerspruch
von den Betroffenen in den letzten zehn Jahren erhoben (bitte nach
Bundesland und Jahr aufschlüsseln)?
a) Wie viele dieser Verfahren betreffen qualifizierte Beschäftigte (bitte
nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)?
b) Wie viele dieser Verfahren betreffen hochqualifizierte Beschäftigte
(bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)?
14. Wie viele Widersprüche hiervon wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten zehn Jahren im Widerspruchsverfahren positiv
beschieden (bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)?
a) Wie viele dieser Verfahren betreffen qualifizierte Beschäftigte (bitte
nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)?
b) Wie viele dieser Verfahren betreffen hochqualifizierte Beschäftigte
(bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)?
Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet.
Die Anwendung und Umsetzung des Aufenthaltsrechts durch die
Ausländerbehörden liegt in der Zuständigkeit der Länder. Die erbetenen Daten werden nicht
im AZR gespeichert. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor.
15. Wie viele Klagen gegen Widerspruchsbescheide zur Erteilung einer
Niederlassungserlaubnis wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von
den Betroffenen in den letzten zehn Jahren erhoben (bitte nach
Bundesland und Jahr aufschlüsseln)?
a) Wie viele dieser Verfahren betreffen qualifizierte Beschäftigte (bitte
nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)?
b) Wie viele dieser Verfahren betreffen hochqualifizierte Beschäftigte
(bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)?
Die Fragen 15 bis 15b werden gemeinsam beantwortet.
Es werden keine statistischen Daten erhoben. Der Bundesregierung liegen
keine Erkenntnisse vor.
16. Wie viele Klagen hiervon wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
den letzten zehn Jahren positiv entschieden?
a) Wie viele dieser Verfahren betreffen qualifizierte Beschäftigte (bitte
nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)?
b) Wie viele dieser Verfahren betreffen hochqualifizierte Beschäftigte
(bitte nach Bundesland und Jahr aufschlüsseln)?
Die Fragen 16 bis 16b werden gemeinsam beantwortet.
Es werden keine statistischen Daten erhoben. Der Bundesregierung liegen
keine Erkenntnisse vor.
17. Wie viele Klagen gegen solche Widerspruchsbescheide sind derzeit nach
Kenntnis der Bundesregierung bei
a) den Verwaltungsgerichten,
b) den Oberverwaltungsgerichten und
c) dem Bundesverwaltungsgericht anhängig
(bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
d) Wie viele dieser Verfahren betreffen qualifizierte Beschäftigte (bitte
nach Bundesland aufschlüsseln)?
e) Wie viele dieser Verfahren betreffen hochqualifizierte Beschäftigte
(bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
Die Fragen 17a bis 17e werden gemeinsam beantwortet.
Es werden keine statistischen Daten erhoben. Der Bundesregierung liegen
keine Erkenntnisse vor.
18. Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Verfahrensdauer
a) bei Anträgen auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis,
b) bei diesbezüglichen Widerspruchsverfahren und
c) in den diesbezüglichen Klageverfahren
(bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
d) Wie viele dieser Verfahren betreffen qualifizierte Beschäftigte (bitte
nach Bundesland aufschlüsseln)?
e) Wie viele dieser Verfahren betreffen hochqualifizierte Beschäftigte
(bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
Betreffend der Fragen 18a, 18b, 18d und 18e obliegt die Anwendung und die
Umsetzung des Aufenthaltsrechts den Ausländerbehörden und liegt damit in
der Zuständigkeit der Länder. Die erbetenen Daten werden nicht im AZR
gespeichert.
Daten zu Frage 18c werden nicht statistisch erfasst. Damit liegen der
Bundesregierung zu den Fragen insgesamt keine Erkenntnisse vor.
19. Trifft die Bundesregierung Vorkehrungen, um die Umsetzung der
ausländerrechtlichen Gesetze durch die Länder zu vereinheitlichen?
Wenn ja, welche statistischen Erfassungen der Behördenentscheidungen
der Länder und der Rechtsschutzverfahren erfolgen insoweit?
Die Anwendung des Aufenthaltsrechts fällt aufgrund der
verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung grundsätzlich in die Zuständigkeit der
Ausländerbehörden der Länder. Nach diesem föderalen Prinzip steht es den
Bundesbehörden nicht zu, den Ausländerbehörden Weisungen zu erteilen. Um dennoch eine
auch im Interesse der Bundesregierung liegende möglichst bundeseinheitliche
Ausführung des Aufenthaltsrechts zu gewährleisten, steht den Ländern die
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz zur Verfügung. Zudem
findet ein regelmäßiger Austausch im Rahmen bestehender Bund-Länder-
Konsultationen statt. Schließlich stellt das Bundesministerium des Innern, für
Bau und Heimat den Ländern anlassbezogen Auslegungshilfen und
Anwendungshinweise zur Verfügung. Zu statistischen Erfassungen der
Behördenentscheidungen der Länder und der Rechtsschutzverfahren liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
20. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Auswirkungen des
Fachkräfteeinwanderungsgesetzes?
a) Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu einem Anstieg von
Visaanträgen seit Inkrafttreten der Regelungen?
Wenn ja, wie hoch fällt dieser Anstieg aus?
Welche Auslandsvertretungen sind hiervon besonders betroffen?
Die Fragen 20 und 20a werden gemeinsam beantwortet.
Vom 1. Januar bis 30. September 2020 wurden 26.309 Visa für Fachkräfte und
sonstige qualifizierte Beschäftigte erteilt.
Davon entfielen 7.489 Visa für Fachkräfte und sonstige Qualifizierte auf den
Zeitraum vom 1. Januar bis 29. Februar 2020. Im Zeitraum 1. März bis 30.
September 2020 wurden 18.820 Visa für Fachkräfte und sonstige Qualifizierte
erteilt. Vom 1. Januar bis 30. September 2019 wurden 30.176 Visa erteilt. Ein
Vergleich der Zahlen aus den beiden Jahren ist nur bedingt aussagekräftig, weil
die Visa für den Zeitraum 1. Januar 2019 bis 29. Februar 2020 teilweise auf
Basis anderer Rechtsgrundlagen erteilt wurden, vor allem aber weil die
Visaerteilung im Jahr 2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie und den damit
verbundenen Einreisebeschränkungen, insbesondere zwischen Mitte März und
Ende Juni, teils erheblich eingeschränkt war bzw. nur im Notbetrieb erfolgte.
Die meisten Visa für Fachkräfte und sonstige Qualifizierte wurden seit
Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes an den Visastellen in Bangalore,
Belgrad, Chennai, Hanoi, Ho-Chi-Minh-Stadt, Istanbul, Kiew, London, Manila,
Minsk, Moskau, Mumbai, Neu Delhi, New York, Paris, Pristina, Sarajewo, São
Paulo, Tirana und Tunis erteilt.
b) Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu einem Anstieg bei
Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsabschlüsse seit Inkrafttreten
der Regelungen?
Wenn ja, wie hoch fällt dieser Anstieg aus?
Welche Berufsgruppen sind hiervon besonders betroffen?
Der Bundesregierung liegen noch keine Daten über die Anerkennungsverfahren
im Jahr 2020 vor. Als Datengrundlage für die umfassende Beobachtung des
bundesweiten Anerkennungsgeschehens im Kammervollzug sowie im Vollzug
der Länderbehörden dient die amtliche Statistik nach § 17 des
Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) des Bundes bzw. nach den Fachgesetzen mit
Verweis auf das BQFG. Die Daten werden nach § 17 BQFG jährlich für das
vorangegangene Kalenderjahr durch das Statistische Bundesamt und die
Statistischen Landesämter erhoben. Angaben zur Anzahl der im Jahr 2020
anerkannten ausländischen Berufsabschlüsse werden demnach anhand der amtlichen
Statistik im Jahr 2021 möglich sein. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die
Zahl von Anerkennungsverfahren 2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie
niedriger ausfallen wird als es ohne das Infektionsgeschehen der Fall gewesen
wäre. Eine verlässliche Bewertung der Auswirkungen des
Fachkräfteeinwanderungsgesetzes auf die Anerkennungsverfahren ist daher derzeit nicht möglich.
Es wird auch auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7a bis 7d der
Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/21681
verwiesen.
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ISSN 0722-8333]