[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding, Dr. Jens Brandenburg
(Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der FDP
– Drucksache 19/23398 –
Ergebnisse der zwei Schulgipfel bezüglich der Digitalisierung von Schulen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der Corona-Krise hat sich gezeigt, dass Schulen in Deutschland durch die
vernachlässigte Digitalisierung viel Nachholbedarf beim Lehren und Lernen
mit digitalen Medien haben. Die Umstellung von Präsenzunterricht zum
Unterricht von zu Hause konnte nur in den wenigsten Schulen bzw. Haushalten
einwandfrei stattfinden. Schülerinnen und Schüler aus finanziell
benachteiligten Familien wurden während dieser Zeit besonders stark abgehängt. Es fehlen
neben ausreichender Technik vor allem ausreichend Breitbandanschlüsse und
die Versorgung der Lehrkräfte mit dienstlichen E-Mail-Adressen und Laptops.
Zur Verbesserung der Situation wurden bei einem ersten informellen Treffen
im Bundeskanzleramt am 13. August 2020 verschiedene Maßnahmen
besprochen. Schule und Bildung sollen endlich Priorität haben. Am Treffen
teilgenommen haben neben Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU), SPD-
Chefin Saskia Esken, die Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja
Karliczek (CDU) und die Kultusminister mehrerer Bundesländer – Dr.
Stefanie Hubig (Rheinland-Pfalz, KMK-Präsidentin [KMK =
Kultusministerkonferenz]), Dr. Alexander Lorz (Hessen), Bettina Martin (Mecklenburg-
Vorpommern), Ties Rabe (Hamburg), Dr. Michael Piazolo (Bayern), Christian
Piwarz (Sachsen) und Karin Prien (Schleswig-Holstein). Laut Presseberichten
seien aber keine konkreten Beschlüsse gefasst worden (
https://www.zeit.de/ne
ws/2020-08/13/informeller-schulgipfel-im-kanzleramt). Nach jetzigem Stand
hat die Deutsche Telekom auf Bitten von Bundesbildungsministerin Anja
Karliczek ein Angebot für Schülerinnen und Schüler erstellt, die bisher keinen
Internetzugang haben. Mit der 10-Euro-Flatrate sollen diese das unbegrenzte
Datenvolumen ausschließlich für Bildungsinhalte nutzen können (
https://ww
w.zeit.de/news/2020-08/13/informeller-schulgipfel-im-kanzleramt).
Außerdem sollen Lehrkräfte eigene Laptops erhalten. Allein dafür wurden rund
500 Mio. Euro kalkuliert. Aus dem zweiten Gipfel ging nun hervor: Da die
Mittel für die Endgeräte für Lehrkräfte aus dem Corona-Aufbauprogramm der
EU finanziert werden sollen, diese aber erst im nächsten Jahr zur Verfügung
stehen werden, schießt der Bund die Mittel nun vor (
https://www.zeit.de/gesel
lschaft/schule/2020-09/schulgipfel-corona-krise-digitalpakt-kanzleramt-kultus
minister-angela-merkel). Ein weiteres großes Thema des ersten informellen
Treffens im Bundeskanzleramt war der Breitbandanschluss an Schulen. Laut
Deutscher Bundestag Drucksache 19/24033
19. Wahlperiode 04.11.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
4. November 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Medienberichten sollen die Länder dem Bundeskanzleramt eine Liste über alle
Schulen zur Verfügung stellen, die eine Übertragungsrate von 1 MBit pro
Schüler unterschreiten (
https://www.sueddeutsche.de/bildung/schule-dienstlap
top-corona-1.4999696).
Am 21. September 2020 fand ein weiteres Treffen im Bundeskanzleramt statt
– diesmal unter Beteiligung aller Kultusministerinnen und Kultusminister der
Länder. Dabei haben Bund und Länder verschiedene Handlungsstränge
identifiziert (Erarbeitung eines Rahmens für schulische
Infektionsschutzmaßnahmen, Ausbau der Glasfaser-Internetanbindung, Ausstattung der Lehrkräfte mit
digitalen Endgeräten, Finanzierung von technischen Administratoren, Bildung
von Kompetenzzentren, schrittweise Entwicklung einer Bildungsplattform und
qualitativ hochwertige Bildungsmaterialien), in denen Verbesserungen
notwendig sind, um erneute Schulschließungen zu verhindern (
https://www.bund
esregierung.de/breg-de/suche/bundeskanzlerin-merkel-im-austausch-mit-
denkultusministerinnen-und-ministern-der-laender-ueber-massnahmen-zur-staerk
ung-des-schulsystems-in-der-coronapandemie-1789874). Für die Zukunft ist
auch ein Expertengespräch zum Thema „Lüften“ sowie ein weiteres Treffen in
diesem Format Anfang 2021 geplant (
https://www.sueddeutsche.de/bildung/sc
hulgipfel-kanzleramt-kommentar-1.5040474).
1. Welche Beschlüsse wurden von wem während des Treffens und im
Anschluss an das Treffen im Bundeskanzleramt am 13. August 2020 und am
21. September 2020 gefasst?
Bei den Gesprächen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit den
Kultusministerinnen und Kultusministern der Länder am 13. August 2020 und
21. September 2020 handelte es sich um einen informellen Austausch über die
Herausforderungen für das Schulsystem in der Corona-Pandemie. Im
Anschluss an das Gespräch vom 13. August 2020 beschloss die Bundesregierung,
in Ergänzung zum DigitalPakt Schule zusätzliche 500 Mio. Euro für die
Ausstattung von Lehrkräften mit digitalen Endgeräten bereitzustellen.
2. Wurden die im Rahmen des Treffens vom 21. September 2020
definierten Handlungsstränge im Konsens innerhalb der Gruppe der geladenen
Ministerinnen und Minister aus Bund und Ländern identifiziert?
Wenn nein, welche abweichenden Auffassungen gab es?
Die Teilnehmer des Gesprächs am 21. September 2020 haben sich auf die
Handlungsstränge verständigt, die in der Pressemitteilung des
Bundespresseamtes (Nr. 338/20 vom 21. September 2020) veröffentlicht wurden.
3. Inwiefern sehen sich die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und das
Bundeskanzleramt für die Digitalisierung der Schulen zuständig?
Weshalb koordiniert das Bundeskanzleramt ein Treffen mit den
Kultusministerinnen und Kultusministern der Länder zu bildungspolitischen
Fragen im Lichte der Corona-Pandemie, obwohl dafür nach Ansicht der
Fragesteller originär die Bundesministerin für Bildung und Forschung
Anja Karliczek Verantwortung trägt?
Auf wessen Vorschlag fanden die Treffen am 13. August 2020 sowie am
21. September 2020 jeweils statt?
Für die Bundesregierung hat die Digitalisierung von Schulen hohe bildungs-
und gesellschaftspolitische Priorität. Das zeigen insbesondere die
Verabredungen und Beschlüsse der letzten Wochen zur Aufstockung des DigitalPakts
Schule. Die Corona-Pandemie fordert das Schulsystem auf besondere Weise
und hat die gesamtgesellschaftliche Bedeutung von Schulen sowohl in der
öffentlichen Wahrnehmung und als auch bei allen politischen Akteuren in den
Blickpunkt gerückt. Bei den Treffen der Bundeskanzlerin mit den
Kultusministerinnen und Kultusministern ging es darum, die unterschiedlichen
Einschätzungen und Perspektiven aus den Ländern zur Bewältigung der
Herausforderungen der Pandemie für die Schulen zusammenzubringen. Bei diesen Treffen
war die Bundesministerin für Bildung und Forschung selbstverständlich eng
eingebunden.
4. Welche Rolle nehmen die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und das
Bundeskanzleramt bei der Unterstützung des Bildungssystems in
Deutschland vor, während und nach der Corona-Pandemie ein?
Die Bundeskanzlerin misst einem modernen, leistungsfähigen und
chancengerechten Bildungssystem sehr hohe Bedeutung zu. Die Bundesregierung ergreift
im Rahmen ihrer gesamtstaatlichen Verantwortung vielfältige Maßnahmen und
Initiativen, um das Bildungssystem mit Blick auf aktuelle und künftige
Entwicklungen in einer sich wandelnden Welt zukunftsfähig zu gestalten.
5. Inwiefern arbeiten die Bundesbildungsministerin Anja Karliczek und die
Kultusministerinnen und Kultusminister der Bundesländer aufgrund der
Corona-Krise verstärkt zusammen?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) ist Gast in der
Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik
Deutschland (KMK) und nimmt in der Regel auf Staatssekretärsebene an der
Amtschefskonferenz und an den Plenarsitzungen teil. Der Austausch der KMK
mit dem Bund hat sich seit dem Beginn der Pandemie dabei verstärkt. Dies
betrifft insbesondere die Abstimmung der mehrfachen Erweiterung des Digital-
Pakts Schule, mit dem der Bund die Länder bei der Digitalisierung der Schulen
unterstützt.
6. Gibt es Absprachen und/oder Vereinbarungen dazu, bis wann die auf den
Treffen vom 13. August 2020 und 21. September 2020 besprochenen
Maßnahmen umgesetzt werden sollen?
a) Wie, und bis wann plant die Bundesregierung die Umsetzung der
Absichtserklärungen aus den beiden Treffen in verbindliche Beschlüsse?
b) Wenn nein, warum gibt es keine entsprechenden Absprachen und/
oder Vereinbarungen?
Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet.
Die Umsetzung der Verabredungen bezüglich des DigitalPakts Schule erfolgt
durch das BMBF und die Länder. Außerdem wurde verabredet, dass das BMBF
und die KMK eine Arbeitsgruppe auf Staatssekretärsebene einrichten, um über
die Bildung von Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes
Unterrichten zu beraten. Im Übrigen setzen Bund und Länder die bei den Treffen
verabredeten Maßnahmen in eigener Verantwortung um.
7. Gab es beim Treffen am 21. September 2020 unter Beteiligung aller
Kultusministerinnen und Kultusminister verbindliche Beschlüsse?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, weshalb nicht, und ist eine Beschlussfassung im Rahmen
einer Sitzung der Kultusministerkonferenz geplant?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Davon unabhängig ist die
Bundesregierung in die Beschlussfassungen im Rahmen der KMK nicht
eingebunden.
8. Welche Zwischenschritte sind zwischen dem ersten Treffen am 13.
August 2020 und dem 21. September 2020 umgesetzt worden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Insbesondere die
Verhandlungen über die Zusatzvereinbarung „Administration“ konnten in diesem Zeitraum
abgeschlossen werden.
9. Mit der Umsetzung welcher Absichtserklärung oder verbindlichen
Beschlüsse sowie mit der Erfüllung welcher Aufgaben wurde bzw. wurden
im Lichte der Treffen vom 13. August 2020 sowie vom 21. September
2020
a) das Bundeskanzleramt,
b) das Bundesministerium für Bildung und Forschung,
c) die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder,
d) andere Bundesministerien beauftragt
(bitte mit Datum der Auftragserteilung, zuständigem Ministerium und
geplantem Erfüllungszeitpunkt ausweisen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
10. Für wann ist ein erneutes Treffen der Kultusministerinnen und
Kultusminister mit der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und der
Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek geplant, und welche
Zwischenschritte sollen bis dahin umgesetzt werden?
Bei dem Gespräch am 21. September 2020 wurde verabredet, sich in diesem
Kreis Anfang des Jahres 2021 zu einem weiteren Austausch zu treffen.
11. Wer ist zu den nächsten Gesprächen eingeladen?
Werden auch Vertreter aus der Schulpraxis, aus der Zivilgesellschaft und
der Wissenschaft eingebunden?
a) Wenn ja, welche Akteure werden zum nächsten Treffen eingeladen?
Wo liegen die Verantwortlichkeiten der Akteure?
b) Wenn nein, wieso werden keine weiteren Akteure eingeladen?
Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
12. Wer hat am Treffen am 23. September 2020 zum Thema
Lüftungshygiene teilgenommen (
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2020-09/schul
gipfel-digitalisierung-dienstlaptops-lehrer-digitalpakt-kultusministerkonf
erenz)?
13. Welche Expertinnen und Experten waren am 23. September 2020
geladen, und was genau wurde besprochen?
14. Wann werden Ergebnisse aus den Gesprächen und wissenschaftlichen
Einschätzungen des Treffens am 23. September 2020 an die
Öffentlichkeit kommuniziert?
Die Fragen 12 bis 14 werden im Zusammenhang beantwortet.
Das genannte Treffen wurde durch die KMK ausgerichtet. Der
Bundesregierung liegen keine eigenen Informationen im Sinne der Fragestellung vor.
15. Wie können Schülerinnen und Schüler den 10-Euro-Datentarif der
Deutschen Telekom und/oder der anderen Anbieter nutzen?
a) Wer schließt die Verträge ab?
Wenn die Eltern die Verträge abschließen müssen, können sie die
Kosten über das Bildungs- und Teilhabepaket erstatten lassen?
b) Wie wird sichergestellt, dass der Datentarif bei benachteiligten
Kindern ankommt?
c) Welche Bildungsinhalte sind über den Datentarif abrufbar?
d) Gibt es andere Anbieter, außer der Deutschen Telekom, die einen
Datentarif für benachteiligte Schüler anbieten wollen?
Wenn ja, welche Anbieter sind das?
e) Inwiefern müssen und werden die Länder, Schulträger bzw.
Kommunen und Schulen in den Prozess der Beantragung eines
Schülerdatentarifs einbezogen?
f) Welche Einschränkungen haben die Schülerdatentarife?
16. Hat sich die Bundesregierung mit der Deutschen Telekom und möglichen
anderen Anbietern dazu ausgetauscht, wie viele Nutzerinnen und Nutzer
es voraussichtlich geben wird, die auf den 10-Euro-Datentarif
angewiesen sind?
a) Wenn ja, wie viele Nutzerinnen und Nutzer wird es voraussichtlich
geben?
b) Wenn nein, wieso gibt es keine Zahlen zur Bedürftigkeit von
Schülerinnen und Schülern?
Die Fragen 15 und 16 werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Bund hat gemäß der Präambel der 1. Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt
Schule 2019 bis 2024 „Sofortausstattungsprogramm“ eine initiierende und
moderierende Rolle bei der Vorbereitung bilateraler Gespräche zwischen den
Ländern und den Mobilfunkanbietern übernommen, die den Abschluss von
Verträgen zwischen Schulträgern und Mobilfunkanbietern zum Ziel haben. Für den
Bund liegt der Fokus dabei auf seiner Moderatorenrolle für den
Regelungsinhalt des „Sofortausstattungsprogramms“. Der Bund führt weder konkrete
Vertragsverhandlungen noch wird er Vertragspartner der Mobilfunkanbieter.
Ein Treffen zwischen Bund, Ländern und den Mobilfunkanbietern Deutsche
Telekom, Vodafone, Telefonica sowie 1&1 hat am 29. Oktober2020
stattgefunden. Die Bundesnetzagentur wurde ebenfalls in den Prozess eingebunden, um
die Ausgestaltung der bilateralen Verträge zwischen Schulträgern oder Schulen
auf der einen Seite und Mobilfunkanbietern auf der anderen Seite unter
Berücksichtigung der Bildungshoheit der Länder und des Telekommunikationsrechtes
zu ermöglichen. Die Anzahl der Nutzerinnen und Nutzer von Datentarifen für
schulgebundene, mobile Endgeräte aus dem „Sofortausstattungsprogramm“ ist
abhängig von der Gesamtzahl der Geräte, die in den Ländern aus den Mitteln
des Programmes beschafft werden und der Ausgestaltung der Vereinbarung
zwischen Mobilfunkanbietern und Ländern, Schulträgern bzw. Schulen.
Konkrete Nutzerzahlen liegen dem Bund daher nicht vor.
Im Übrigen gilt für hilfebedürftige Schülerinnen und Schüler im Sinne der
Grundsicherungssysteme (SGB II und SGB XII), dass die Verbrauchsausgaben
für internetfähige Computer (Hardware, Software, Zubehör sowie ab 2021 auch
Mobilfunkkosten) bereits derzeit im Regelbedarf berücksichtigt sind.
Entsprechendes gilt für einen Internetanschluss. Sie werden in der Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe (EVS) unabhängig von Zweck und Veranlassung
(„privat“ oder „schulisch“) erfasst.
Weiterhin wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 115 der Abgeordneten Anke Stumpp auf Bundestagsdrucksache 19/22675
und auf die Schriftliche Frage 154 der Abgeordneten Anke Domscheit-Berg auf
Bundestagsdrucksache 19/23238 verwiesen.
17. Hat die Bundesregierung den oft fehlenden Breitbandanschluss im Blick,
der es vielen Schülerinnen und Schülern, vor allem in ländlichen
Regionen, auch mit einem guten Datentarif nicht ermöglicht, auf das Internet
zuzugreifen?
a) Wenn ja, inwieweit intensivieren sich derzeit die Gespräche mit dem
zuständigen Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur zur Beschleunigung des Breitbandausbaus an Schulen?
b) Wenn nein, inwiefern geht die Bundesregierung davon aus, dass der
Datentarif im Sinne von digitaler Chancengleichheit wirksam sein
wird?
18. Mit welchen Maßnahmen wird der Breitbandausbau vorangetrieben?
Inwiefern arbeitet das Bundesministerium für Bildung und Forschung
mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
zusammen, um den Glasfaserausbau erfolgreicher als bislang zu fördern?
Die Fragen 17 und 18 werden im Zusammenhang beantwortet.
Digitalpolitisches Ziel der Bundesregierung ist der flächendeckende Ausbau
gigabitfähiger Internetverbindungen für alle Haushalte und Unternehmen in
Deutschland bis 2025.
Der private Netzausbau hat Vorrang, kann aber alleine die flächendeckende
Erschließung mit Gigabit nicht erreichen. Daher fördert der Bund mit dem
milliardenschweren Breitbandförderprogramm den Ausbau gigabitfähiger
Infrastrukturen und setzt dort an, wo der privatwirtschaftliche Netzausbau,
insbesondere im ländlichen Raum, alleine nicht erfolgt. Davon profitieren auch
Schülerinnen und Schüler in den Fördergebieten.
Bereits im Frühjahr 2017 wurde durch die Offensive „Digitales
Klassenzimmer“ ein besonderer Fokus auf den Anschluss von Schulen im Breitbandausbau
gelegt. Mit dem Sonderaufruf für Schulen und Krankenhäuser im November
2018 wurde die Förderung von Schulen noch einmal intensiviert. Nach der dort
gefassten nutzerbezogenen Aufgreifschwelle sind dem Grunde nach alle nicht
mit Gigabitgeschwindigkeiten ausgestatten Schulen förderfähig.
84,1 Prozent der Schulen in Deutschland gelten nach den Angaben aus dem
Breitbandatlas des Bundes Ende 2019 als mit mindestens 50 Mbit/s versorgt,
d. h. dass entsprechende Anschlüsse in den betreffenden Gebieten verfügbar
sind. Im Bundesförderprogramm Breitband befinden sich derzeit rd. 9.550
Schulen in der Förderung. Die Bundesregierung hat genügend Mittel zur
Verfügung gestellt, um für alle Schulen in Deutschland den benötigten Anschluss zu
fördern. Die Antragstellung obliegt den für die Umsetzung der Projekte
verantwortlichen Kommunen.
Das Ziel einer flächendeckenden Versorgung mit gigabitfähigen Anschlüssen
erfordert die derzeit laufende Förderung von „weißen Flecken“ (Gebiete
unterhalb 30 Mbit/s) auf „graue Flecken“ (Gebiete oberhalb 30 Mbit/s) zu erweitern.
Die Verhandlungen mit der EU zu dem Rahmen der künftigen Förderung sind
abgeschlossen, das formale Genehmigungsschreiben aus Brüssel wird in den
nächsten Wochen erwartet. Parallel dazu findet derzeit durch das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Abstimmung der neuen
Förderrichtlinie mit den anderen Bundesministerien, wie auch dem BMBF, statt.
Erfahrungen aus dem „Weiße-Flecken-Programm“ werden in die neue
Förderrichtlinie, die auch die Förderung in sog. grauen Flecken ermöglicht, integriert.
Flankierend zum Bundesförderprogramm hat der Bund in Kooperation mit der
KfW neue Anreize zur Stärkung privatwirtschaftlicher Investitionstätigkeiten
zum Ausbau von Glasfasernetzen gesetzt. Die neuen im April 2020 gestarteten
KfW-Förderprogramme „Investitionskredit Digitale Infrastruktur“ und „KfW-
Konsortialkredit Digitale Infrastruktur“ ergänzen das Förderangebot des
Bundes zur weiteren Unterstützung des beschleunigten Glasfaserausbaus durch ein
Angebot für die bessere Realisierbarkeit eigenwirtschaftlicher Projekte.
19. Hat das Bundeskanzleramt die bei den Ländern angefragten Listen über
die Übertragungsraten der Schulen, die eine Übertragungsrate von 1
MBit pro Schüler unterschreiten, erhalten?
a) Wenn ja, wie viele Schulen unterschreiten die genannte
Übertragungsrate (bitte prozentual und absolut nach Ländern, Schulen in
öffentlicher und privater Trägerschaft sowie jeweiligem Schultyp
aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, welche Länder haben die Listen nach Kenntnis der
Bundesregierung schon erstellt, und wann ist mit einer
Gesamtübersicht zu rechnen?
Die Fragen 19 bis 19b werden gemeinsam beantwortet.
Die bei den Ländern angefragten Listen liegen noch nicht vor.
20. Wie und über welche Verwaltungsstellen werden die zusätzlichen Mittel
der weiteren Maßnahmen (z. B. für die Anschaffung von Endgeräten für
Lehrkräfte) vergeben (bitte einzeln nach Maßnahme auflisten)?
Die zusätzlich für den DigitalPakt Schule bereitgestellten Mittel werden über
Zusatzvereinbarungen zur Verwaltungsvereinbarung „DigitalPakt Schule 2019
– 2024“ umgesetzt. Auch diese Zusatzvereinbarungen folgen der vom
Grundgesetz vorgesehenen Verwaltungstechnik der Finanzhilfen gemäß Artikel 104c
GG. Entsprechend (vgl. Artikel 104c GG i. V. m. Artikel 104b Absatz 2 Satz 1
bis 3, 5, 6 GG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen; das Nähere wird
aufgrund des Bundeshaushaltsgesetzes durch Verwaltungsvereinbarung
geregelt; die Umsetzung wird in Länderprogrammen geregelt, aus denen sich die
jeweils in den Ländern zuständigen Stellen ergeben.
21. Nach welcher Verfahrensart müssen die Endgeräte für Lehrkräfte im
Rahmen eines Vergabeverfahrens ausgeschrieben werden?
Welche Begründung liegt dieser gewählten Verfahrensart zugrunde?
22. Wann erhalten die Länder die Mittel zur Anschaffung von Endgeräten für
Lehrkräfte?
23. Wann können die Lehrkräfte nach Auffassung des Bundeskanzleramtes
damit rechnen, digitale dienstliche Endgeräte für den Unterricht nutzen
zu können?
Wie stellen das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium für
Bildung und Forschung sicher, dass dies so schnell wie möglich geschieht?
24. Wie wird sichergestellt, dass die Lehrkräfte die dienstlichen Endgeräte
bestmöglich für den Gebrauch im Unterricht nutzen können?
Wird es Schulungen zum Datenschutz geben?
Bekommen die Lehrkräfte Unterstützung bei der Handhabung der
Hardware und Software für die schulischen Prozesse?
Die Fragen 21 bis 24 werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Koalitionsausschuss hat am 25. August 2020 beschlossen, aus Mitteln der
Europäischen Union (European Recovery and Resilience Fund – RRF) unter
anderem ein Programm zur Ausstattung von Lehrkräften mit digitalen
Endgeräten zu finanzieren. Das Programm soll mit einem Volumen in Höhe von
500 Millionen Euro ausgestattet werden.
Im Rahmen der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder am 27. August 2020 wurde beschlossen, dass
Bund und Länder ihre Anstrengungen für den Ausbau digitaler Lehr-, Lern-
und Kommunikationsmöglichkeiten für Schulen, Schülerinnen und Schüler
sowie Lehrerinnen und Lehrer intensivieren und der Bund die Länder mit einem
Sofortausstattungsprogramm für digitale Endgeräte für Lehrkräfte mit einem
Volumen in Höhe von 500 Mio. Euro unterstützen werde.
Bund und Länder sind daraufhin in Verhandlungen eingetreten, die derzeit
andauern. Zur weiteren Umsetzung wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
25. Gibt es abseits vom Schulgipfel ein Gremium, das sich in diesem und/
oder im nächsten Jahr mit der Digitalisierung im Bildungsbereich
beschäftigen wird?
Wenn ja, aus welchen Akteuren setzt sich dieses Gremium zusammen?
Welche Aufgabe hat dieses Gremium?
Die Digitalisierung im Bildungsbereich ist Gegenstand von Absprachen in
verschiedenen Gremien zwischen Bund und Ländern insbesondere in der
gemeinsamen Steuerungsgruppe von Bund und Ländern auf Staatssekretärsebene zur
Koordinierung der Umsetzung des DigitalPakts Schule.
26. Wie wird sichergestellt, dass die Lehrkräfte die Endgeräte nicht nur für
das Schreiben von E-Mails, sondern auch für die Erstellung von
digitalem Lehr- und Lernmaterial nutzen können?
Wird es gleichzeitig mit dem Aushändigen der Endgeräte Angebote für
digitalen, medien- und zielgruppengerechten Unterricht geben?
Wenn ja, wie gestalten sich diese Fort- und Weiterbildungen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 20 bis 24 verwiesen. Die inhaltliche
Ausgestaltung der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften ist originäre
Aufgabe der Länder. In der Zusatzvereinbarung (ZV) „Administration“, die am
3. November 2020 von Bundesministerin Anja Karliczek unterzeichnet wurde,
verpflichten sich die Länder, die Fortbildung der Lehrkräfte im Bereich digitale
Bildung zu verstärken. Die Fortbildungsmaßnahmen beinhalten didaktische
und technische Fortbildungen von Lehrkräften zu digitalen Lehr- und
Lernszenarien, die die Unterstützungsleistung für Schulen bietet, um sowohl in
präsenz- als auch in distanzorientierten digitalen Lernsettings erfolgreich
arbeiten zu können. Nach Inkrafttreten der ZV „Administration“ definieren die
Länder bilateral mit dem Bund Kriterien für den Nachweis der Verstärkung von
Qualifizierungsmaßnahmen auf Grundlage dieser ZV. Über die Verstärkung
berichten die Länder im Rahmen ihrer Berichtspflichten zum DigitalPakt Schule.
27. Wie wird sichergestellt, dass die netztechnischen Infrastrukturen dem
erhöhten Aufkommen an Datenvolumen entsprechen?
Das erhöhte Datenaufkommen zum Beginn der Pandemie hat gezeigt, dass
Deutschland im europäischen Vergleich bereits über zuverlässige
Netzinfrastrukturen verfügt.
Für die im Bundesförderprogramm Breitbandausbau geförderten Netze wird
über das einheitliche Materialkonzept und die Vorgaben für die
Dimensionierung passiver Infrastruktur (Version 4.1) vom 2. April 2019 sichergestellt, dass
leistungsstarke Infrastruktur errichtet wird.
28. Können zukünftig auch digitale Lehr- und Lernmaterialen mit Mitteln
aus dem DigitalPakt Schule finanziert werden, und falls nein, warum
nicht?
Bildungsinhalte sind gemäß der Kompetenzordnung des Grundgesetzes
originärer Bestandteil der Kultushoheit der Länder. Die Kompetenzen des Bundes
beschränken sich auf den Regelungsinhalt von Art. 104c GG. Im Übrigen wird
auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 4 bis 6 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/22316, zu Frage 10
der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/21209
sowie zu Frage 13 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 19/21283 verwiesen.
29. Inwiefern werden die Schulen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler
sowie Eltern nach Kenntnis der Bundesregierung auf mögliche neue
Schulschließungsszenarien vorbereitet?
Für den Schulbetrieb sind nach der Kompetenzzuordnung des Grundgesetzes
originär die Länder zuständig.
30. Inwiefern arbeitet die Bundesregierung daran, alle Maßnahmen
(dienstliche Endgeräte, Sofortausstattungsprogramm, Administratoren,
Lernplattformen, etc.) zusammenzudenken und die Prozesse zum Abrufen der
Mittel möglichst simpel, aber nachvollziehbar zu gestalten?
Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. Die aufgezählten Maßnahmen
wurden allesamt zusammen gedacht und daher im DigitalPakt Schule
aufgenommen. Dadurch können die dort etablierten Prozesse genutzt werden.
31. Auf welchem Stand befinden sich die Absprachen zur Unterstützung der
Länder durch den Bund mit Finanzhilfen für Administratoren?
Es wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.
32. Gibt es Überlegungen innerhalb der Bundesregierung, digitale Lernmittel
in das Lernmittelfreiheitsgesetz aufzunehmen?
a) Wenn ja, wie weit fortgeschritten sind die Überlegungen, und bis
wann ist mit einer konkreten Umsetzung zu rechnen?
b) Wenn nein, wieso werden digitale Lernmittel anders als „analoge“
Lernmittel behandelt?
Die Fragen 32 bis 32b werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 28 verwiesen. Es gibt kein Bundesgesetz zur
Lernmittelfreiheit, da diese originärer Regelungsbereich der Länder ist.
33. Wann wird die Bundesregierung mit dem Deutschen Bundestag und
seinen Mitgliedern zu dem Thema digitale Bildung und Bildung in
Deutschland während und nach der Corona-Krise in den Diskurs
eintreten?
Die Bundesregierung informiert die Mitglieder des Deutschen Bundestages
fortlaufend und umfassend in dem durch das parlamentarische Frage- und
Informationsrecht vorgegebenen Rahmen sowie in den Beratungen des Deutschen
Bundestages und seiner Ausschüsse.
34. Inwiefern wurde auch über die Rolle des Instituts zur
Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) bei der Umsetzung qualitativ
hochwertiger Bildung gesprochen?
Das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) wurde 2004
von der KMK gegründet und ist, im Auftrag der Länder, vor allem für die
Entwicklung und Überprüfung gemeinsamer Bildungsstandards zuständig. Es
handelt sich um ein Institut, in dem der Bund weder finanziell noch über
Aufsichtsgremien oder in sonstiger Weise beteiligt ist oder Mitspracherechte hat.
Über das IQB wurde bei den Treffen am 13. August 2020 und 21. September
2020 nicht gesprochen.
35. Gibt es Überlegungen, das Kooperationsverbot nach Artikel 91b des
Grundgesetzes für den Bildungsbereich weiter zu lockern?
Wenn ja, wie sehen diese Pläne aus, und für wann plant die
Bundesregierung die Umsetzung dieser?
Wenn nein, weshalb nicht?
Das Grundgesetz sieht neben der dem Subsidiaritätsprinzip folgenden föderalen
Kompetenzverteilung die Zusammenarbeit von Bund und Ländern ausdrücklich
vor. Diese wurde in den letzten Jahren nicht nur im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe des Art. 91b Abs. 1 GG ausgebaut. Im Bildungsbereich arbeiten
Bund und Länder im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten immer enger
zusammen, um die vielfältigen bildungspolitischen Herausforderungen, mit
deren Bewältigung Länder und Gemeinden nicht erst seit der Corona-Pandemie
befasst sind, zu bewältigen. Hierfür stehen der DigitalPakt Schule oder auch
gemeinsame Initiativen wie „Schule macht stark“ und „Leistung macht
Schule“.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]