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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

"Koordinierungsplattform" gegen Migration entlang der östlichen Mittelmeerroute

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

28.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2335814.10.2020

„Koordinierungsplattform“ gegen Migration entlang der östlichen Mittelmeerroute

der Abgeordneten Andrej Hunko, Gökay Akbulut, Christine Buchholz, Ulla Jelpke, Cornelia Möhring, Tobias Pflüger, Eva-Maria Schreiber, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Auf Einladung Österreichs trafen sich am 22. und 23. Juli 2020 in Wien Ministerinnen und Minister aus Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Slowenien, der Slowakei, Tschechien, Ungarn, der Schweiz und den sechs nicht in der Europäischen Union befindlichen Westbalkanstaaten zur Bekämpfung „illegaler Migration“ auf der östlichen Mittelmeerroute (Antwort zu Frage 1 ff. auf Bundestagsdrucksache 19/21876). Im Rahmen ihres EU-Ratsvorsitzes nahm auch die Bundesregierung daran teil, eingeladen waren außerdem die EU-Kommission, das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO), die Grenzagentur Frontex sowie das in Wien ansässige International Centre for Migration Policy Development (ICMPD), dem die Bundesregierung kürzlich beitrat (Bundestagsdrucksache 19/20251).

Zu den Beschlüssen der Konferenz gehörte mit der Ministererklärung („Vienna Declaration“) die Einrichtung einer „Koordinierungsplattform zur Bekämpfung der illegalen Migration entlang der östlichen Mittelmeerroute“. Die ursprünglich vorgesehene Bezeichnung der Plattform wurde dabei von „Coordination Center – Eastern Mediterranean Route“ in „Operational Platform – Eastern Mediterranean Route“ geändert. Sie soll die „operative Zusammenarbeit und praktische Unterstützung besonders betroffener Partner in Schlüsselbereichen wie Grenzmanagement, Rückkehr, Bekämpfung von Migrantenschmuggel und Menschenhandel sowie Asyl stärken“. Im Fokus steht die Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Ländern des westlichen Balkans. Als mögliche Maßnahmen nennt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat die „Unterstützung bei dem Abschluss von Rückübernahmeabkommen“ sowie die Förderung der freiwilligen Rückkehr in die Herkunftsländer.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Wie sind die EU-Kommission und die Agenturen Frontex, EASO und Europol nach Kenntnis der Bundesregierung am Mandat der „Koordinierungsplattform zur Bekämpfung der illegalen Migration entlang der östlichen Mittelmeerroute“ beteiligt?

1

In welchen EU-Ratsarbeitsgruppen werden die Aktivitäten der „Koordinationsplattform“ behandelt?

1

Welche Kosten entstehen beim Betrieb der „Koordinierungsplattform“, und wie werden diese getragen?

2

Seit wann ist die neue „Plattform“ nach Kenntnis der Bundesregierung einsatzbereit, bzw. für wann ist dies beabsichtigt?

2

Welche Staaten nehmen derzeit an der „Koordinierungsplattform“ teil?

2

Welche Aufgaben übernimmt das Internationale Zentrum für die Entwicklung der Migrationspolitik (ICMPD) in der „Koordinierungsplattform“?

3

Auf welche Weise bringt sich die Migrationsabteilung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat in die „Koordinierungsplattform“ ein?

3

Zu welchem Zeitpunkt hat die Bundesregierung welches Personal dorthin entsandt, und welche weiteren Entsendungen sind geplant?

3

Wo genau ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Sitz der „Koordinierungsplattform“, und wo wird das aus Deutschland entsandte Personal tätig sein?

3

Wie will die Bundesregierung Österreich als Leitung der „Koordinierungsplattform“ unterstützen, und welchen Bedarf hat die dortige Regierung hierzu formuliert?

4

Welche Treffen der Leiter der europäischen Grenzbehörden und der europäischen Agenturen Frontex und Europol haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beschluss der „Koordinierungsplattform“ stattgefunden, wer richtete diese aus, und welche Vorschläge zur Umsetzung von Maßnahmen wurden dort vorgetragen oder beschlossen?

5

Welche Initiativen in den „Schlüsselbereichen wie Grenzmanagement, Rückkehr, Bekämpfung von Migrantenschmuggel und Menschenhandel sowie Asyl“ hat die „Koordinierungsplattform“ nach Kenntnis der Bundesregierung bereits begonnen, und welche weiteren sind geplant?

6

An welchen dieser Initiativen ist das deutsche Personal konkret beteiligt?

7

Wie soll die „Koordinierungsplattform“ nach Kenntnis der Bundesregierung „Doppelarbeit bei bestehenden Aktivitäten“ vor allem der EU-Agenturen vermeiden (Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/21876), und welche Aufgaben sollen deshalb weiterhin von Frontex, EASO und Europol erledigt werden?

7

Welche bestehenden Initiativen der Agenturen (auch eu-LISA) werden in die Maßnahmen der „Koordinierungsplattform“ eingebunden?

7

Bringt Frontex auch Informationen nach Kenntnis der Bundesregierung aus der Überwachung der Außengrenzen ein (etwa von Eurosur), und falls ja, welche Staaten des Westbalkans sollen diese erhalten?

8

Welche Konzeption wurde nach Kenntnis der Bundesregierung für die „Koordinationsplattform“ festgelegt, und was sind deren wesentliche Merkmale (Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/21876)?

8

Welche Staaten entlang der östlichen Mittelmeerroute werden im Rahmen der „Koordinierungsplattform“ mit Bedarfsanalysen unterstützt, und wann sollen diese erfolgen?

8

Welche Westbalkanstaaten werden von der „Koordinierungsplattform“ beim Abschluss von Rückübernahmeabkommen mit welchen Herkunftsstaaten unterstützt?

8

Welche Staaten werden mit operativen Maßnahmen bzw. bei der eigenen Umsetzung derselben unterstützt?

8

Welche Staaten wurden mit welchen sofortigen Hilfen unterstützt?

9

Mit welchen weiteren Mitgliedstaaten berät die Bundespolizei in der „Future Group on Travel Intelligence and Border Management“ mit Frontex und Europol (Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 19/19456), und welche Themen standen dort in den letzten beiden Jahren auf der Tagesordnung?

9

Welche Defizite wurden dabei festgestellt, und mit welchen Maßnahmen sollen „bestehende und im Aufbau befindliche Systeme effektiv für die gesetzliche Aufgabenwahrnehmung genutzt werden“?

9

Welche Systeme sollen „besser vernetzt“ und die erhobenen Informationen „insbesondere für Risikoanalysen genutzt werden“ können?

9

Aus welchem Grund werden zur Umsetzung der neuen Verordnungen zum Schengener Informationssystem rund 2 000 weitere Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden an das System angeschlossen (Antwort zu Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 19/21939), und um welche Behörden handelt es sich dabei konkret?

10

Wann will die Bundesregierung ihre Prüfung, wie die Länder des Westbalkans nach Vorbild der Fingerabdruckdatei Eurodac bei der Entwicklung nationaler Systeme für die Erfassung und den Austausch biometrischer Daten von Geflüchteten unterstützt werden sollen, abgeschlossen haben (Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/21876)?

11

In welcher Abteilung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat erfolgt diese Prüfung, und wer ist daran beteiligt?

Berlin, den 5. Oktober 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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