[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael
Theurer, Dr. Andrew Ullmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/23360 –
Gesundheitspolitische Halbzeitbilanz der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung nennt in ihrem Programm für die EU-
Ratspräsidentschaft die Corona-Pandemie eine „schicksalhafte Herausforderung“ und
bezeichnet sie zudem als „eine der größten globalen Herausforderungen unserer
Zeit“ (
https://www.eu2020.de/blob/2360246/d0e7b758973f0b1f56e74730bfda
f99d/pdf-programm-de-data.pdf). Sie will während ihrer EU-
Ratspräsidentschaft „eine gemeinsame Antwort auf die COVID-19-Pandemie erarbeiten“
(Bundestagsdrucksache 19/21917). Nach Auffassung der Bundesregierung
wird die Gesundheit ein zentraler Tätigkeitsbereich der Europäischen Union
sein (vgl. Bundestagsdrucksache 19/21917). Neben den Pandemie-Themen hat
sich die Bundesregierung weitere Themen vorgenommen, von der Stärkung
des EU-Katastrophenschutzverfahrens bis hin zur Stärkung der Resilienz der
Lieferketten etwa bei Arzneimitteln.
Trotz der genannten Ziele zur Bewältigung der Corona-Pandemie taucht das
Thema bislang nur in einer Pressemitteilung zur Gesundheitspolitik auf der
Website der Ratspräsidentschaft auf, die am 16. Juli 2020 zur gemeinsamen
Tagung der EU-Gesundheitsminister veröffentlicht wurde (
https://www.eu202
0.de/eu2020-de/aktuelles/pressemitteilungen/informelle-tagung-eu-gesundheit
sministerinnen-und-minister-in-berlin/2368530).
Laut Website der Ratspräsidentschaft hat es auch einige Tagungen und
Veranstaltungen im gesundheitspolitischen Bereich gegeben, allerdings meist zu
Themen, die in keinem direkten Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
stehen, wie etwa die Homöopathie. Im Juli 2020 werden insgesamt 75
Veranstaltungen der Ratspräsidentschaft aufgeführt, davon zwei mit
gesundheitspolitischem Schwerpunkt, im August 2020 ist es eine von 13 Veranstaltungen
und im September 2020 sind es acht von 127 Veranstaltungen. Insgesamt
haben also bisher nur knapp 5 Prozent der Veranstaltungen einen
gesundheitspolitischen Hintergrund (
https://www.eu2020.de/eu2020-de/veranstaltungen).
In der Pressekonferenz nach der Ministerpräsidentenkonferenz, die
gemeinsam mit der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel stattfand, erklärte die
Bundeskanzlerin auf Nachfrage, dass viele Staaten in der Europäischen Union die
deutschen Kriterien zur Ausweisung von Risikogebieten übernommen hätten.
Auf weitere Maßnahmen für ein einheitliches europäisches Vorgehen bei der
Deutscher Bundestag Drucksache 19/24165
19. Wahlperiode 09.11.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 6. November
2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Corona-Pandemie ging sie in ihren Ausführungen nicht weiter ein (
https://ww
w.youtube.com/watch?v=-mQyq_1ZtkI, ab Min. 27:27).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung hat die Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und ihrer
Folgen als zentrale Herausforderung der gesamten deutschen EU-
Ratspräsidentschaft in einer Vielzahl von Foren und vor allem in einer Vielzahl von
Politikbereichen vorangetrieben. Darüber hinaus wurde die Bekämpfung der
Pandemie in vielen regulären Treffen und Sondersitzungen der zuständigen
Gremien adressiert. Insbesondere hat sich auch die Bundeskanzlerin erfolgreich
dafür eingesetzt, dass die Koordinierung der Maßnahmen zur Bekämpfung der
COVID-19-Pandemie im Europäischen Rat und damit auf Ebene der Staats-
und Regierungschefs der Europäischen Union (EU) beraten wird, u. a. bei der
Sondertagung des Europäischen Rates am 1./2. Oktober 2020 und beim
Europäischen Rat am 15./16. Oktober 2020 (vgl. die Schlussfolgerungen des
Europäischen Rates dazu). Die Bundeskanzlerin hat zudem einen regelmäßigen
Austausch der Mitglieder des Europäischen Rates per Videokonferenz
angeregt. Dies hat der Präsident des Europäischen Rates mit einer ersten
Videokonferenz am 29. Oktober 2020 aufgegriffen. Die nächste Videokonferenz dazu
ist am 19. November 2020 geplant. Im Gesundheitsbereich hat der
Bundesminister für Gesundheit seine Amtskolleginnen und Amtskollegen neben der
Informellen Tagung am 16. Juli 2020 zu drei Sondersitzungen am 4. September
2020, 2. Oktober 2020 und 30. Oktober 2020 eingeladen.
1. Welche Veranstaltungen hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer EU-
Ratspräsidentschaft bis zum 30. September 2020 durchgeführt, die
schwerpunktmäßig die gesundheitspolitischen Herausforderungen der
Corona-Pandemie zum Thema hatten?
a) Hat es sich um zusätzliche Veranstaltungen gehandelt, die von der
Bundesregierung initiiert wurden, oder um reguläre Veranstaltungen?
b) Was war das genaue Thema dieser Veranstaltungen?
c) Wer hat an diesen Veranstaltungen teilgenommen?
d) Was war das Ergebnis dieser Veranstaltungen?
2. Welche Veranstaltungen plant die Bundesregierung, im Rahmen ihrer EU-
Ratspräsidentschaft bis zum 31. Dezember 2020 durchzuführen, die
schwerpunktmäßig die gesundheitspolitischen Herausforderungen der
Corona-Pandemie zum Thema haben?
a) Was sind die genauen Themen dieser Veranstaltungen?
b) Wer soll an diesen Veranstaltungen teilnehmen?
c) Handelt es sich um zusätzliche Veranstaltungen, die von der
Bundesregierung initiiert werden, oder um reguläre Veranstaltungen?
Die Fragen 1 bis 2c werden gemeinsam beantwortet.
Auf die tabellarische Aufstellung der Veranstaltungen in der Anlage wird
verwiesen.
3. Welche Fortschritte möchte die Bundesregierung bei welchen
gesundheitspolitischen Themen im Rahmen ihrer Ratspräsidentschaft erzielen,
insbesondere bei
a) EU4Health,
b) European Health Data Space,
c) Health Technology Assessment,
d) der Impfstrategie,
e) der gemeinsamen Beschaffung von Schutzausrüstung,
f) der Verlagerung der Wirkstoffproduktion von Arzneimitteln in die EU,
g) der Kontaktnachverfolgung,
h) der Stärkung des European Centre for Disease Prevention und
i) weiteren Themen (bitte nennen)?
4. Welche Initiativen hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer EU-
Ratspräsidentschaft bereits zu den gesundheitspolitischen Herausforderungen
von COVID-19 ergriffen, und welche möchte sie ergreifen?
7. Welche konkreten gesundheitspolitischen Ziele setzt sich die
Bundesregierung für ihre Ratspräsidentschaft, und welche umsetzbaren Ergebnisse
strebt sie wann an?
Die Fragen 3, 4 und 7 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Hinsichtlich der von der Bundesregierung im Rahmen der deutschen EU-
Ratspräsidentschaft angestrebten Fortschritte und verfolgten Ziele kann die
Bundesregierung die folgenden Angaben machen:
a) EU4Health
Bei dem Vorhaben EU4Health handelt es sich um einen Verordnungsvorschlag
der EU-Kommission (COM(2020) 405 final). Unter der deutschen
Präsidentschaft im Rat der EU wurde am 21. Oktober 2020 im Ausschuss der Ständigen
Vertreter auf der Grundlage eines Präsidentschaftskompromissvorschlags
einstimmig eine Allgemeine Ausrichtung beschlossen und damit der
Präsidentschaft das Mandat zur Verhandlung mit dem Europäischen Parlament und der
EU-Kommission erteilt.
Die Mitgliedstaaten stimmten darin überein, dass EU4Health u. a. zur
Sicherstellung der Versorgung mit krisenrelevanten medizinischen Produkten
beitragen, den Aufbau eines Europäischen Gesundheitsdatenraums befördern, Public
Health im Kampf gegen übertragbare und nicht-übertragbare Erkrankungen
stärken und Projekte und Maßnahmen der WHO unterstützen soll. Ziel der
Bundesregierung ist es, die Trilogverhandlungen zu EU4Health noch in diesem
Jahr abzuschließen.
b) European Health Data Space
Der Aufbau des European Health Data Spaces (EHDS) ist für die
Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Im Rahmen der Ratspräsidentschaft soll eine
gemeinsame Verpflichtung zwischen den Mitgliedstaaten und der EU-
Kommission zum Aufbau eines EHDS erreicht werden, die Erstellung von spezifischen
Verhaltensregeln („Codes of Conduct“) für die Sekundärdatennutzung im
Gesundheitswesen durch die entsprechenden Akteure angestoßen und der Weg für
eine gemeinsame Infrastruktur des EHDS bereitet werden.
Das Thema des EHDS ist im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
zuletzt auf der Informellen Tagung der EU-Gesundheitsminister und -
ministerinnen am 16. Juli 2020 behandelt worden. Der EHDS und die Verbesserung
des Zugangs zu und des Austauschs von Gesundheitsdaten innerhalb der EU
sind zudem Thema der hochrangigen Digitalkonferenz „Digital Health 2020 –
EU on the Move“ am 11. November 2020.
Eine Berücksichtigung der Forderungen zum EHDS ist in den
Ratsschlussfolgerungen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft zum Thema „COVID-19
lessons learned in health“ vorgesehen.
c) Health Technology Assessment (HTA)
Im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft wurden die Verhandlungen
zum HTA-Dossier wieder aufgenommen. Die Bundesregierung setzt sich
während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft für einen Fortschritt in den
Verhandlungen des HTA-Dossiers ein, unter Berücksichtigung der Wahrung des
nationalen Gestaltungsspielraums, die auch in der Subsidiaritätsrüge des
Deutschen Bundestags vom 22. März 2018 angemahnt worden ist.
d) Impfstrategie
Die Bundesregierung unterstützt die von der EU-Kommission vorgelegten
Mitteilungen zu einer EU-Strategie für COVID-19-Impfstoffe (COM (2020) 245)
und zu Vorkehrungen für die Strategien zur Impfung gegen COVID-19 und die
Bereitstellung von Impfstoffen (COM (2020) 680). Die EU-Kommission
verhandelt mit Herstellern aussichtsreicher Impfstoffkandidaten Rahmenverträge
für die Mitgliedstaaten. Ziel ist es, durch sogenannte Advance Purchase
Agreements (APAs) rechtzeitig Produktionskapazitäten in der EU für Impfstoffe
aufzubauen und für die Mitgliedstaaten Kaufoptionen für Impfstoffdosen
verschiedener Hersteller und auf Basis unterschiedlicher Plattformtechnologien zu
sichern. Bisher hat die EU-Kommission mit drei Unternehmen APAs
geschlossen (Astra Zeneca, Sanofi/GSK und Johnson & Johnson). Durch den Vertrag
mit Astra Zeneca wurden 300 Mio. Impfdosen, durch den Vertrag mit
Sanofi/GSK 300 Mio. Impfdosen und durch den Vertrag mit Johnson &
Johnson 200 Mio. Impfdosen gesichert. Davon stehen Deutschland entsprechend
dem deutschen Bevölkerungsanteil Impfstoffdosen zu. Verhandlungen mit
anderen Firmen befinden sich ebenfalls in fortgeschrittenem Stadium.
Die Beschaffung über die Initiative der EU dient in erster Linie der Versorgung
der europäischen Bevölkerung mit Impfstoffen gegen COVID-19. Die Auswahl
eines möglichst breiten Portfolios wird von der Bundesregierung im Rahmen
der deutschen EU-Ratspräsidentschaft unterstützt, damit bestmöglich
sichergestellt werden kann, dass wirksame und sichere Impfstoffe nach Zulassung auch
zeitnah verfügbar sind. Darüber hinaus beteiligt sich die EU an der Globalen
Impfstoffinitiative COVAX, um Impfstoffe weltweit verfügbar, bezahlbar und
zugänglich zu machen.
e) Gemeinsame Beschaffung von Schutzausrüstung
Die Bundesrepublik Deutschland hat sich zusammen mit anderen
Mitgliedstaaten und der EU-Kommission im Rahmen des Joint Procurement Agreement an
Verfahren zur Beschaffung u. a. von Schutzausrüstung und Beatmungsgeräten
beteiligt. Durch die Verordnung (EU) 2020/521 des Rates vom 14. April 2020
zur Aktivierung der Soforthilfe gemäß der Verordnung (EU) 2016/369 und zur
Änderung von deren Bestimmungen unter Berücksichtigung des COVID-19-
Ausbruchs wurde die Soforthilfe (Emergency Support Instrument – ESI) für
den Zeitraum ab dem 1. Februar 2020 bis zum 31. Januar 2022 aktiviert. Der
Vorschlag zur Aktivierung der Soforthilfe ist Teil des Maßnahmenpakets der
EU zur Reaktion auf die COVID-19-Pandemie. Im Mittelpunkt der Verordnung
(EU) 2020/521 stehen bedarfsorientierte Sofortmaßnahmen, die eine Vielzahl
diversifizierter, nicht abschließend geregelter Vorhaben im Feld des
Gesundheitswesens ermöglichen, um die europäischen Gesundheitssysteme während
der COVID-19-Pandemie schnell und koordiniert zu unterstützen.
f) Verlagerung Wirkstoffproduktion
Eine stabile Arzneimittelversorgung in der EU und die Reduzierung der
Abhängigkeit von Drittstaaten im Bereich der Wirkstoffherstellung werden als
Schwerpunktthemen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im Bereich
Gesundheit mit den Mitgliedstaaten diskutiert. Eine angemessene Versorgung mit
qualitativ hochwertigen Arzneimitteln soll vor allem durch die Schaffung
größerer Transparenz bzgl. systemrelevanter Wirkstoffherstellungsstätten, eine
verbesserte internationale Zusammenarbeit der Überwachungsbehörden bei der
Durchführung von Good-Manufacturing-Practice (GMP) Inspektionen, eine
Diversifizierung der Lieferketten, sowie durch Anreize für den Erhalt, den
Ausbau und die Rückansiedlung der Wirkstoffproduktion innerhalb der EU
sichergestellt werden. Das Thema der Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in
der EU ist bei der Informellen Tagung der EU-Gesundheitsminister und -
ministerinnen am 16. Juli 2020 erstmals beraten worden. Gemeinsam mit den
Mitgliedstaaten wurde sich darauf verständigt, dass insbesondere dieser Aspekt in
der angekündigten EU-Arzneimittestrategie Berücksichtigung finden sollte.
g) Kontaktnachverfolgung
Im Rahmen einer von der deutschen EU-Ratspräsidentschaft initiierten
Videokonferenz am 22. Juli 2020 (Ziffer 3 der beigefügten Tabelle 1) wurde die
Bedeutung einer interoperablen Kontaktnachverfolgung, insbesondere durch
digitale Lösungen und Warnapps betont. In einer weiteren Veranstaltung auf
Einladung der deutschen EU-Ratspräsidentschaft (Ziffer 13 der beigefügten
Tabelle 1) wurden auf Fachebene Lösungsansätze für eine bessere
Kontaktnachverfolgung beim grenzüberschreitenden Reisen mit allen Transportmitteln
beraten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sprachen sich langfristig
insbesondere für nachhaltige digitale Lösungen auf EU-Ebene aus, wie z. B. ein System
der digitalen Registrierung für alle Einreisenden („single-window platform“).
Die Bundesregierung unterstützt die Maßnahmen der EU-Kommission zur
Herstellung der Interoperabilität der Tracing-Apps innerhalb der Mitgliedstaaten.
Zur Herstellung der europäischen Interoperabilität und der Errichtung des
hierzu erforderlichen Gateway-Servers wurde unter Beteiligung von sechs
Mitgliedsstaaten vom 14. bis zum 18. September 2020 zunächst ein erfolgreicher
Test durchgeführt. Nach Durchlaufen aller Testphasen einschließlich externerer
Sicherheitstest erfolgte die Abnahme durch die EU-Kommission am 25.
September 2020. Die technische Inbetriebnahme des Gateways erfolgte am
28. September 2020. Die Durchführung der erforderlichen Anpassung der
Corona-Warn-App erfolgte mit Release 1.5 am 19. Oktober 2020. Der
Austausch von Infektions-Keys ist seit dem 19. Oktober 2020 bereits mit den Apps
der Länder Italien und Irland möglich. Nun soll eine sukzessive Ausweitung
auf Dänemark, Tschechien, Spanien, Polen, Lettland und Österreich erfolgen.
h) Stärkung des European Centre for Disease Prevention (ECDC)
Auch die Stärkung des ECDC war ein Schwerpunktthema der Informellen
Tagung der EU-Gesundheitsminister und -ministerinnen am 16. Juli 2020. Die
EU-Gesundheitsminister und -ministerinnen haben in diesem Rahmen die EU-
Kommission aufgefordert, das ECDC zu einem schlagkräftigen
Reaktionszentrum für internationale Gesundheitskrisen auszubauen und eine Strategie
vorzulegen, wie die Produktion wichtiger Arzneimittel in die EU zurückverlagert
werden kann. Um künftig schneller auf internationale Gesundheitskrisen
reagieren zu können, soll das ECDC ausgebaut werden und mehr Befugnisse
erhalten. Hierzu soll im ECDC eine „Health Task Force“ eingerichtet werden, die
die Mitgliedstaaten auch vorbereitend in ihrem Krisenmanagement unterstützen
kann. Ein einheitliches EU-weites elektronisches Berichtssystem im ECDC und
den Mitgliedstaaten, mit gemeinsamen Kriterien und Grenzwerten, soll künftig
mögliche Gesundheitsgefahren in Echtzeit auswerten, analysieren und
Vorhersagen modellieren. Gemeinsam sollen das ECDC und die Mitgliedstaaten einen
EU-Leitfaden für regionale Pandemiepläne erarbeiten. Um das ECDC
entsprechend auszubauen, hat die EU-Kommission zugesagt, noch im November 2020
einen Rechtssetzungsvorschlag vorzulegen. Hierzu wird die Bundesregierung
als deutsche EU-Ratspräsidentschaft die Beratungen zügig aufnehmen und
vorantreiben.
i) Weitere Themen
In der Horizontalen Gruppe „Drogen“ des Rates der Europäischen Union muss
sich die Bundesregierung angesichts der geänderten Sitzungsbedingungen im
Rat und der damit einhergehenden deutlichen Kürzung von Sitzungszeiten im
2. Halbjahr 2020 auf die prioritär zu behandelnden Themen konzentrieren.
Dazu gehören die Vorbereitungen zu der vorgesehenen Abstimmung über die
WHO-Empfehlungen zu Cannabis und cannabisverwandten Stoffen im
Rahmen der wiedereröffneten 63. Sitzung der Suchtstoffkommission der Vereinten
Nationen (Commission on Narcotic Drugs – CND) am 2. Dezember 2020
sowie die Verhandlung einer künftigen EU-Drogenstrategie ab dem Jahr 2021.
Ergänzend ist zu den ergriffenen Initiativen der Bundesregierung im Rahmen
der deutschen EU-Ratspräsidentschaft Folgendes anzuführen: Auch nach
Beginn der deutschen EU-Ratspräsidentschaft hat die Bundesregierung den engen
Austausch mit den Mitgliedstaaten zur nachhaltigen Bewältigung der Pandemie
als deutsche EU-Ratspräsidentschaft fortgesetzt. Als besondere Reaktion auf
den Ausbruch der COVID-19 Pandemie hat die Bundesregierung im Bereich
Gesundheit zusätzlich zu dem geplanten Rat „Beschäftigung, Sozialpolitik,
Gesundheit und Verbraucherschutz“ (ESPCO) am 2. Dezember 2020 die
Mitgliedstaaten und insbesondere die EU-Gesundheitsminister und -ministerinnen
zusammengebracht und hierdurch die Zusammenarbeit zwischen den
Mitgliedstaaten im Bereich Gesundheit gestärkt und spürbar verbessert (Ziffern 2, 3, 8,
15 und 23 der beigefügten Tabellen 1 und 2). Zuletzt konnten in diesem Sinne
am 30. Oktober 2020 bei einem von der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
initiierten Sonder-EPSCO Ratsschlussfolgerungen zur Rolle der EU bei der
Stärkung der WHO politisch konsentiert werden. Ferner ist die verstärkte
Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten durch die kurzfristig zur
Krisenbewältigung getroffenen Maßnahmen wie z. B. der grenzüberschreitende
Transfer von COVID-19 Patientinnen und Patienten deutlich geworden.
5. Hat die Bundesregierung bereits Initiativen ergriffen, um eine gemeinsame
Test- und Präventionsstrategie der EU-Mitgliedstaaten zu COVID-19 zu
entwerfen?
a) Wenn ja, welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, und aus
welchen Gründen sind diese gescheitert?
b) Warum gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung bis heute
keine europaweit einheitliche Definition von Corona-Risikogebieten?
c) Warum gibt es nach Einschätzung der Bundesregierung bis heute
keine einheitliche Teststrategie der Europäischen Union, die dafür
sorgt, dass die europäischen Mitgliedstaaten gemeinsam an Grenzen
von Risikogebieten testen?
Die Fragen 5 bis 5c werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft
mehrere Initiativen ergriffen, um einen gemeinsamen EU-Ansatz zu fördern
(Ziffern 3 und 8 der beigefügten Tabelle 1). Am 17. September 2020 wurde
vom Health Security Committee der EU eine Empfehlung für einen
gemeinsamen Ansatz beim Testen beschlossen. Diese Empfehlung enthält eine
Übersicht über die Teststrategien der Mitgliedstaaten und gemeinsame
Grundprinzipien. Ferner wurde durch die Empfehlung des Rates (EU) 2020/1475 vom
13. Oktober 2020 ein Verfahren entschieden, um die Risikogebietsausweisung
innerhalb von Europa zu vereinheitlichen. Auch die Mitteilung der EU-
Kommission vom 28. Oktober 2020 (COM (2020) 687 final) bezieht sich
darauf.
Die Art der Umsetzung der Empfehlungen liegt in der Zuständigkeit der
Mitgliedstaaten, da diese gemäß Artikel 168 des Vertrages über die Arbeitsweise
der Europäischen Union (AEUV) für das Krisenmanagement zuständig sind.
Die EU kann hier nur fördernd und unterstützend tätig werden. Zudem richtet
sich die Umsetzung auch immer nach der epidemiologischen Lage vor Ort und
den dort vorhandenen Kapazitäten.
Der Europäische Rat vom 15./16. Oktober 2020 hat den Rat, die EU-
Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre Bemühungen zu stärkerer
Koordination fortzusetzen, insbesondere zu Quarantänevorschriften,
Kontaktnachverfolgung, Teststrategien, gemeinsamer Bewertung von Testmethoden,
gegenseitiger Anerkennung von Tests und Einreisebeschränkungen aus Drittstaaten.
Hinsichtlich der dahingehenden Aktivitäten des Europäischen Rates wird auf
die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Mit den entsprechenden Empfehlungen ist bereits ein entscheidender Schritt
hin zu einem gemeinsamen Ansatz auf EU-Ebene insbesondere im Bereich der
Risikogebietsausweisung und Teststrategien erreicht worden.
Schließlich werden die inzwischen neu entwickelten Antigentests und mögliche
Teststrategien im Health Security Committee und auch im Rahmen des
Krisenreaktionsmechanismus der EU „Integrierte Regelung für die politische
Reaktion auf Krisen“ („Integrated Political Crisis Response“, IPCR) besprochen.
Diese Diskussionen sollen fortgesetzt und dem aktuellen wissenschaftlichen
Stand angepasst werden.
6. Sind nach Einschätzung der Bundesregierung Grenzschließungen bei
einem Wiederanstieg des Infektionsgeschehens in Deutschland oder in
einem Nachbarland von Deutschland notwendig?
a) Wenn ja, bei welcher Höhe des Infektionsgeschehens sind nach
Einschätzung der Bundesregierung Grenzschließungen unvermeidbar?
b) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher unternommen,
um Grenzschließungen bei einer zweiten Corona-Welle im Herbst zu
vermeiden?
Die Fragen 6 bis 6b werden gemeinsam beantwortet.
Die Situation Mitte März 2020 war in Europa und weltweit geprägt von großer
Unsicherheit im Umgang mit der Corona-Pandemie. Anders als heute gab es
noch keine regionalen Konzepte bzw. Eindämmungsmaßnahmen, über die wir
aber mit unseren fortlaufend aktualisierten Quarantäneregelungen und
Teststrategien heute verfügen. Erneute Binnengrenzkontrollen aus Anlass der
Pandemie gilt es daher zu vermeiden. Die Bundesregierung beobachtet die
Entwicklung der Lage weiterhin mit hoher Aufmerksamkeit.
8. Welche Fortschritte sieht die Bundesregierung bei der Bekämpfung von
COVID-19 innerhalb der EU, die auf ihr Wirken in der
Ratspräsidentschaft zurückzuführen sind?
Die nachhaltige Eindämmung und Bewältigung der COVID-19-Pandemie und
auch ihrer wirtschaftlichen und sozialen Folgen wird auch über die deutsche
EU-Ratspräsidentschaft hinaus im Jahr 2021 im Mittelpunkt des politischen
Handels der EU stehen. Das Bestreben hierzu beizutragen und gemeinsam mit
den Mitgliedstaaten zu guten Lösungen für die Bürgerinnen und Bürger in der
EU zukommen ist und bleibt daher Ziel der noch andauernden deutschen EU-
Ratspräsidentschaft. Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten konnten im
bisherigen Verlauf der deutschen EU-Ratspräsidentschaft entscheidende Weichen zur
Bekämpfung der Pandemie gestellt werden. Hervorzuheben ist in diesem
Zusammenhang die Verabschiedung der Ratsempfehlung vom 30. Juni 2020 zur
vorübergehenden Beschränkung nicht unbedingt notwendiger Reisen in die EU
und die mögliche Aufhebung dieser Beschränkung, der Ratsempfehlung zur
Koordinierung von Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Freizügigkeit am
13. Oktober 2020 sowie die Erteilung des Trilogmandats zum EU4Health-
Programm. Wegen der weiteren Fortschritte der deutschen EU-
Ratspräsidentschaft wird auch auf die gemeinsame Beantwortung zu den Fragen 3, 4 und 7
verwiesen. Die Bundesregierung wird sich als deutsche EU-Ratspräsidentschaft
auch weiterhin dafür einsetzen, dass Vorhaben zur Bekämpfung der Pandemie
auf europäischer Ebene rasch beraten, vorangetrieben und zum Abschluss
gebracht werden können, damit diese spürbar in der EU wirken.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/24165
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/24165
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ISSN 0722-8333]