[Deutscher Bundestag Drucksache 17/1955
17. Wahlperiode 08. 06. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan van Aken, Christine Buchholz,
Dr. Diether Dehm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/1816 –
Sudan-Politik der Bundesregierung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit dem umfassenden Friedensabkommen (Comprehensive Peace
Agreement, CPA) vom 9. Januar 2005 wurde der langjährige Bürgerkrieg zwischen
dem Nord- und dem Südsudan formal beendet. Am Ende der sechsjährigen
Übergangsphase wird im Januar 2011 die südsudanesische Bevölkerung in
einem Referendum darüber entscheiden, ob der Süden autonomer Teil eines
vereinten Sudan bleiben oder unabhängig werden soll. Bis heute sind
wesentliche Elemente des CPA nicht oder nur unzureichend umgesetzt. Die Konflikte
über die genaue Grenzziehung zwischen dem Nord- und dem Südsudan sind
noch ungelöst; insbesondere die Regionen Blue Nile, Kordofan und Abyei, wo
der Großteil der Ölvorkommen Sudans liegt, bleiben Gegenstand von
Auseinandersetzungen. Auch die Aufteilung der Öleinnahmen ist – trotz Regelungen
im CPA – strittig. Die von massiven und im Norden systematischen
Manipulationen begleiteten Wahlen im April 2010 haben zur weiteren Verhärtung der
Fronten geführt. Kurz vor Ablauf der Übergangsphase droht das CPA zu
scheitern.
Auch in Darfur ist es zu keinem Durchbruch für einen Friedensprozess
gekommen. Der am 23. Februar 2010 beschlossene Waffenstillstand zwischen
der von Präsident Omar al-Bashir und der Nationalen Kongresspartei
(National Congress Party, NCP) dominierten Regierung und der Bewegung für
Gerechtigkeit und Gleichheit (Justice and Equality Movement, JEM) hat nicht
einmal bis zu den landesweiten Wahlen im April 2010 gehalten. Die
anhaltenden bewaffneten Auseinandersetzungen in Darfur und das drohende Scheitern
des CPA könnten das gesamte Land zurück in den Bürgerkrieg führen.
Die fragile Situation im Sudan ist auch darauf zurückzuführen, dass die
Garantiemächte des CPA, zu denen auch Deutschland gehört, die Umsetzung des
Friedensabkommens nicht ausreichend politisch unterstützt haben. Bereits
kurz nach Unterzeichnung des CPA ließ das internationale Interesse massiv
nach. Das für eine friedliche Transformation notwendige zivile Engagement
wurde zugunsten stärkerer Aufmerksamkeit für den Konflikt in Darfur
eklatant vernachlässigt. Bis zum heutigen Zeitpunkt hat die Bundesregierung
weder eine politische Strategie noch eine Bilanz ihrer Beteiligung an den interna- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 4. Juni 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/1955 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodetionalen Militäreinsätzen UNMIS und UNAMID vorgelegt. Initiativen zur
zivilen Unterstützung der Friedensprozesse im Sudan sind bislang ausgeblieben.
Am 25. März 2010 stimmte der Deutsche Bundestag dem Antrag „Freie und
faire Wahlen im Sudan sicherstellen, den Friedensprozess über das
Referendum 2011 hinaus begleiten sowie die humanitäre und menschenrechtliche
Situation verbessern“ (Bundestagsdrucksache 17/1158) der Fraktionen CDU/
CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu (Plenarprotokoll 17/34,
S. 3212 D bis 3219 D. Obwohl die antragstellenden Fraktionen die
Notwendigkeit einer politischen Strategie für den gesamten Sudan betonen, verbleibt
der Antrag weitgehend in der Logik der bisherigen Regierungspolitik. Damit
steht zu befürchten, dass ein dringend notwendiger Strategiewechsel in der
Sudanpolitik der Bundesregierung auch künftig ausbleibt und anstelle eines
verstärkten zivilen Engagements für die Friedensprozesse im gesamten Sudan
lediglich auf die Fortsetzung der Beteiligung an den Militäreinsätzen UNMIS
und UNAMID gesetzt wird.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung sichert zu, bei der geplanten CPA-Folgekonferenz mit
Nachdruck die im Entschließungsantrag des Deutschen Bundestages vom
25. März 2010 (Bundestagsdrucksache 17/1158) geforderten Maßnahmen
umzusetzen bzw. Positionen einzufordern.
1. Mit welchen konkreten Maßnahmen und Initiativen ist die
Bundesregierung der Aufforderung des Deutschen Bundestages nachgekommen, „dem
Sudan besonderes Gewicht im Rahmen der deutschen Außen- und
Menschenrechtspolitik beizumessen“ (Forderung Nummer 1,
Bundestagsdrucksache 17/1158), und welche weiteren Maßnahmen sind für das
laufende Jahr geplant?
Die Bundesregierung gibt dem Sudan besonderes Gewicht im Rahmen der
deutschen Außen- und Menschenrechtspolitik. Deutschland ist derzeit mit
32 Soldatinnen und Soldaten und fünf Polizeivollzugsbeamten an der Mission
der Vereinten Nationen im Sudan (UNMIS) und mit derzeit acht Soldaten und
drei Polizeivollzugsbeamten an der gemeinsam von den Vereinten Nationen
und der Afrikanischen Union geführten Friedensmission in Darfur (UNAMID)
beteiligt.
Deutschland leistet in erheblichem Umfang humanitäre und Wiederaufbauhilfe,
wie in den Antworten zu den Fragen 23 und 28 bis 31 näher ausgeführt wird.
Die Bundesregierung hat die Beteiligung deutscher Wahlbeobachter an der EU-
Wahlbeobachtermission über das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze
ermöglicht und die Beobachtermission des Carter Center finanziell unterstützt.
Auch hat sie Maßnahmen der Wähleraufklärung und zur Unterstützung einer
freien Presse gefördert. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung
Nichtregierungsorganisationen (NRO) und Projekte mit Menschenrechtsbezug wie
zum Beispiel „Bürgerrechts- und Friedenserziehung“ der NRO „Reconcile“.
Die Unterstützung der Friedensprozesse im Sudan tragen nach Auffassung der
Bundesregierung gleichzeitig auch zu einer erheblichen Verbesserung der
Menschenrechtslage bei. Weitere Maßnahmen zur Unterstützung der
Friedensprozesse im Sudan werden gegenwärtig erarbeitet.
2. Welche Schritte hat die Bundesregierung eingeleitet, um den Sudan „zu
einem Schwerpunktland des Ressortkreises und Beirates Zivile
Krisenprävention zu machen“ (Forderung Nummer 2, Bundestagsdrucksache
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/195517/1158), welche Maßnahmen beinhaltet diese Schwerpunktsetzung, und
welche weiteren Maßnahmen sind für das laufende Jahr geplant?
Der Ressortkreis „Zivile Krisenprävention“ und der Beirat „Zivile
Krisenprävention“ haben sich am 10. und 12. Mai 2010 schwerpunktmäßig mit dem
Sudan befasst. Die Ergebnisse werden bei der Justierung der Sudanpolitik
Berücksichtigung finden, die den geänderten Umständen im Sudan nach den
Wahlen und den Ergebnissen des Referendums über die Abspaltung des Südsudan
Rechnung tragen wird.
3. Wie hat sich die Bundesregierung zwischen dem 25. März und dem
11. April 2010 dafür eingesetzt, dass „freie und faire Wahlen zum
festgelegten Termin am 11. April 2010 stattfinden können, auch in Darfur“, wie
in Forderung Nummer 3 des Antrags gefordert, und wie hat sie die im o. g.
Antrag in Forderung Nummer 4 benannten erforderlichen Maßnahmen
umgesetzt?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Nach Kenntnis der
Bundesregierung konnten alle Wahlbeobachter problemlos in den Sudan einreisen. Darüber
hinaus hat die Bundesregierung die Initiative des „African Union/UN High
Implementation Panel on Sudan“ unter dem Vorsitz von Thabo Mbeki für eine
überparteiliche Vereinbarung für einen gewaltlosen Wahlkampf („Elections
Code of Conduct“) politisch unterstützt, der wesentlich dazu beigetragen hat,
dass die Wahlen ohne gewaltsame Zwischenfälle stattfinden konnten.
4. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ihre im Vorfeld der Wahlen
ergriffenen Maßnahmen dazu beigetragen haben, dass die Wahlen fair und
frei verlaufen sind?
a) Wenn ja, in welcher Weise?
b) Wenn nein, worauf führt die Bundesregierung dies zurück?
Bedauerlicherweise entsprachen die Wahlen nach Ansicht der internationalen
Wahlbeobachter nicht voll internationalen Standards, insbesondere nicht in
organisatorischer und logistischer Hinsicht. Dies lag vor allem daran, dass im
Sudan zum ersten mal wieder seit 24 Jahren gewählt wurde und umfassende
Präsidenten-, Gouverneurs- und Parlamentswahlen in diesem wenig
erschlossenen Land sich sehr komplex gestalteten und damit Raum für Manipulationen
boten. Die Maßnahmen der Bundesregierung, die bereits in der Antwort zu
Frage 1 erwähnt wurden, haben dazu beigetragen, dass die Wahlen friedlich
und unter hoher Beteiligung der Bevölkerung verlaufen konnten und nach
Einschätzung von Beobachtern zur politischen Öffnung des Landes beigetragen
haben.
5. Was hat die Bundesregierung im Vorfeld der Wahlen unternommen, um die
verschiedenen Rebellengruppen in Darfur dazu zu bewegen, sich den
Waffenstillstandsvereinbarungen zwischen der Regierungspartei NCP und der
JEM anzuschließen (siehe Forderung Nummer 16, Bundestagsdrucksache
17/1158), und wie bewertet sie den Bruch des Waffenstillstands noch vor
den Wahlen am 11. April 2010?
Die Bundesregierung hat die Waffenstillstandsvereinbarungen der Regierung
des Sudan mit den Rebellengruppen JEM und dem Liberation and Justice
Movement (LJM) im Einklang mit der EU ausdrücklich begrüßt. Auch hat sie
Gespräche mit anderen Rebellengruppen geführt, insbesondere mit der Abdel
Wahid al Nur Sudan Liberation Army (SLA), damit auch diese Gruppe sich den
Drucksache 17/1955 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDoha Friedensgesprächen anschließt. Die Bundesregierung verurteilt die
erfolgten Brüche des Waffenstillstands.
6. Hat die Bundesregierung seit dem 25. März 2010 mit der NCP, der
Sudanesischen Volksbefreiungsbewegung (SPLM) und anderen sudanesischen
Akteuren Gespräche geführt und die Gesprächspartner zur Umsetzung des
Friedensabkommens aufgefordert, „um den ins Stocken geratenen
gesamtsudanesischen politischen Friedensprozess unter stärkerer Einbindung der
Zivilgesellschaft fortzusetzen“ (Forderung Nummer 5,
Bundestagsdrucksache 17/1158)?
a) Wenn ja, wann, mit wem, und mit welchem Inhalt?
b) Wenn nein, warum nicht, und wann wird sie Gespräche führen?
c) Welche weiteren Initiativen sind geplant?
Die Bundesregierung führt regelmäßig Gespräche mit den politischen Akteuren
im Sudan auf verschiedenen Ebenen. Weitere Gespräche von Vertretern der
Bundesregierung mit der sudanesischen Regierung sind geplant, sobald diese
sich nach den Wahlen neu formiert hat.
7. Hat die Bundesregierung seit dem 25. März 2010 etwas unternommen, um
sich innerhalb der EU und der Vereinten Nationen (VN) und im Dialog mit
der Afrikanischen Union (AU) und Intergovernmental Authority on
Development (IGAD) „für die Ausarbeitung einer gesamtsudanesischen
Strategie einzusetzen, die Wege zur politischen Lösung der Darfur-Krise
aufzeigt und die Umsetzung des CPA sicherstellt“ (siehe Forderung
Nummer 6, Bundestagsdrucksache 17/1158), und welche Vorschläge hat die
Bundesregierung für eine solche gesamtsudanesische Strategie eingebracht
bzw. welche weiteren Schritte plant die Bundesregierung in diesem Jahr
noch zu unternehmen?
Die Bundesregierung setzt sich sowohl innerhalb der EU als auch den VN für
eine gesamtsudanesische Strategie ein. Die Bundesregierung hat bereits bisher
durch die Unterstützung der Friedensprozesse im Verhältnis Nord-Südsudan
und Darfur, die Unterstützung der VN-Missionen UNMIS und UNAMID und
der humanitären und Wiederaufbauhilfe einen gesamtsudanesischen Ansatz
verfolgt. Die Bundesregierung plant dies auch weiterhin zu tun. Gespräche über
weitere konkrete Schritte sind noch nicht abgeschlossen.
8. In welcher Weise hat die Bundesregierung darauf hingewirkt, „dass die
internationale Gemeinschaft den Druck auf die sudanesischen
Konfliktparteien erhöht, damit das im CPA niedergelegte Referendum im Januar 2011
planmäßig und ordnungsgemäß stattfinden kann“ (Forderung Nummer 7,
Bundestagsdrucksache 17/1158)?
Auf die Antworten zu den Fragen 6 und 7 wird verwiesen.
9. Welche (internationalen) Maßnahmen sind nach Auffassung der
Bundesregierung geeignet, um politischen Druck gegenüber den sudanesischen
Konfliktparteien aufzubauen, und welche Maßnahmen sind seitens der
Bundesregierung geplant?
Die Bundesregierung setzt auf Dialog und Unterstützung bei der Bekämpfung
der Konfliktursachen. Die Partner des CPA befinden sich gegenwärtig in
intensiven Gesprächen zur Vorbereitung des Referendums über die Unabhän-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/1955gigkeit des Südsudan. Diese Gespräche werden von der internationalen
Gemeinschaft intensiv begleitet. Parallel dazu werden unter der Vermittlung des
Chefunterhändlers der Afrikanischen Union/VN Djibril Bassolé
Friedensgespräche zwischen der Regierung in Khartum und den Darfurrebellen in Doha/
Katar geführt. Auch hier setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass alle
relevanten Akteure teilnehmen und ein umfassendes Friedensabkommen
erarbeiten.
10. Hat sich die Bundesregierung, wie in Forderung Nummer 8 des Antrags
auf Bundestagsdrucksache 17/1158 gefordert, für die Einberufung einer
Sudan-Konferenz im Rahmen der VN eingesetzt, und wenn ja, in welcher
Weise?
Die Bundesregierung hat sich bereits in Gesprächen mit ihren Partnern, unter
anderem in der EU, für die Einberufung einer Sudan-Konferenz im Rahmen der
VN eingesetzt.
11. Welche sudanesischen und internationalen Akteure sollten nach
Auffassung der Bundesregierung an einer solchen Sudan-Konferenz teilnehmen,
und welche Fragen sollten im Zentrum stehen?
Die internationale Abstimmung dazu ist noch nicht abgeschlossen. Eine enge
Abstimmung mit den Vereinten Nationen, den USA, unseren Partnern in der
EU sowie Norwegen, der Afrikanischen Union und der Arabischen Liga, China
und Japan ist erforderlich. Im Vordergrund müssen Fragen der Umsetzung des
Umfassenden Friedensabkommens stehen und mögliche Konsequenzen des
Referendums über die Unabhängigkeit des Südsudans sowie die Auswirkungen
auf die Friedensverhandlungen zu Darfur.
12. Hat sich die Bundesregierung seit dem 25. März 2010 im Rahmen der EU
dafür eingesetzt, „die Rolle des EU-Sonderbeauftragten für den Sudan zu
stärken“ (Forderung Nummer 9, Bundestagsdrucksache 17/1158)?
a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung entsendet einen politischen Berater in den Stab der EU-
Sonderbeauftragten für den Sudan und trägt gemäß EU-Finanzierungsschlüssel
25 Prozent der finanziellen Ausstattung. Der EU-Sudanbeauftragte Thorben
Brylle leistet wichtige Beiträge zur EU-Politik gegenüber Sudan.
13. In welcher Weise sollte nach Auffassung der Bundesregierung die Rolle
des EU-Sonderbeauftragten für den Sudan gestärkt werden, welche
Aufgaben sollte er wahrnehmen, und mit welchen Befugnissen, personellen
und finanziellen Mitteln sollte er ausgestattet sein?
Die Frage der Stellung der EU-Sonderbeauftragten wird gegenwärtig im
Zusammenhang mit dem Aufbau des einheitlichen Europäischen Auswärtigen
Dienstes (EAD) erörtert. Diese Beratungen sind noch nicht abgeschlossen.
Drucksache 17/1955 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode14. Was zeichnet nach Auffassung der Bundesregierung ein „kohärentes
Konzept für den Umgang mit dem Sudan“ aus (siehe Forderung
Nummer 10, Bundestagsdrucksache 17/1158)?
Ein solches Konzept für den Sudan wird gegenwärtig erarbeitet. Die
Abstimmung im Ressortkreis ist noch nicht abgeschlossen.
15. Wie hat sich die Bundesregierung im EU-Rahmen für ein derartiges
gemeinsames Konzept für den Umgang mit dem Sudan eingesetzt, bzw.
wird dies noch tun?
Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen. Die Positionierung der
Bundesregierung im Rahmen der EU ist ebenfalls Bestandteil der derzeit laufenden
Ressortabstimmung.
16. Was versteht die Bundesregierung unter einem „wirksamen Beitrag zur
Konfliktprävention“, und ist sie der Auffassung, dass die Militärmission
UNMIS einen wirksamen Beitrag zur Konfliktprävention im Sudan
leisten kann (siehe Forderung Nummer 11, Bundestagsdrucksache 17/1158)?
a) Wenn ja, in welcher Weise?
Die Mission der Vereinten Nationen im Sudan (UNMIS) leistet einen wichtigen
Beitrag zur Konfliktprävention im Sudan. UNMIS hat als multidimensionale
Friedensmission eine Vielzahl von Aufgaben. Kernauftrag von UNMIS ist es,
die Implementierung des 2005 geschlossenen Umfassenden
Friedensabkommens zu überwachen. Ferner unterstützt sie beispielsweise Programme zur
Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration ehemaliger Kombattanten. Eine
weitere Aufgabe ist die Unterstützung bei Projekten des humanitären
Minenräumens sowie beim Aufbau der Zivilpolizei. Die Mission hat die
Durchführung der Wahlen im Sudan im April 2010 erfolgreich unterstützt.
b) Welche zivilen Konfliktpräventionsmaßnahmen ergreift die
Bundesregierung bilateral, im Rahmen der EU und den VN (bitte gesondert
auflisten)?
Zusätzlich zum deutschen militärischen und polizeilichen Beitrag zu UNMIS
fördert die Bundesregierung gezielt Projekte zur Unterstützung der Arbeit von
UNMIS. Sie unterstützt zum Beispiel den VN-Radiosender Miraya und fördert
den Aufbau der Polizei im Südsudan sowie die aus Polizeikräften des Nordens
und des Südens bestehende integrierte gemeinsame Polizeieinheit in Abyei,
jeweils durch den Aufbau eines Kommunikationssystems. 2008 und 2009 hat
sie in Kooperation mit Südafrika und dem Südsudan ein Projekt zur
Ausbildung des Justiz- und Strafvollzugspersonals umgesetzt. Zur Unterstützung der
Vorbereitung der Wahlen 2010 hat die Bundesregierung zwei
zivilgesellschaftliche Vorhaben zur Wahlbeobachtung und zur Medienausbildung im Wert von
rund 1 Mio. Euro gefördert. Programme zur Entwaffnung, Demobilisierung
und Reintegration von Kombattanten im Nord- und Südsudan leisten einen
entscheidenden Beitrag zur Stabilisierung.
Die Bundesregierung hat 2008/2009 eine senegalesische Polizeieinheit
(Formed Police Unit/FPU) unterstützt, die im Rahmen von UNAMID mit
Zustimmung der Vereinten Nationen in 2009 in El Geneina/Darfur zum Einsatz
gebracht worden ist. Die Unterstützung umfasste die Bereitstellung von ziviler
Ausrüstung (Wasseraufbereitungsanlagen, Generatoren, IT-Ausstattung,
Material zum Bau eines Lagers und persönliche Ausstattungsgegenstände) und
Ausbildung am Gerät durch das Technische Hilfswerk bis hin zur Einrichtung
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/1955des Feldlagers am Einsatzort. Diese Art der Unterstützung hat sich als überaus
sinnvoll erwiesen, die senegalesische Einheit war innerhalb von sechs Wochen
nach ihrem Eintreffen in El Geneina bereits voll einsatzbereit. Ein
vergleichbares Unterstützungsprojekt für eine malische Polizeieinheit, die in El Fasher/
Tawilla zum Einsatz kommen soll, befindet sich momentan in Vorbereitung.
Die Ausbildung von afrikanischen Polizeibeamten für einen Einsatz bei
UNAMID am Kofi Annan Peacekeeping Center in Accra/Ghana läuft seit
2008. Ergänzend werden auch afrikanische Polizeibeamte, die sich für einen
Einsatz bei einer Friedensmission bewerben wollen, auf die
Auswahlwettbewerbe der Vereinten Nationen vorbereitet. Dieses Projekt wird durch einen
an das Zentrum entsandten Polizeibeamten ergänzend betreut.
c) Welche finanziellen und personellen Ressourcen hat die
Bundesregierung bislang für zivile Konfliktprävention bereitgestellt und welche
sind im laufenden Jahr dafür vorgesehen (bitte aufgeschlüsselt nach
Jahren und Ressorts angeben)?
Für die Unterstützung des VN-Radiosenders Miraya wurden folgende Mittel
bereitgestellt: 2008: 640 000 Euro, 2009: 500 000 Euro. 2010 sind 300 000
Euro hierfür vorgesehen. Für den Polizeiaufbau im Südsudan und die
Unterstützung der integrierten gemeinsamen Polizeieinheit in Abyei wurden 2008:
1,85 Mio. Euro, 2009: 1,3 Mio. Euro bereitgestellt. 2010 sind 1,5 Mio. Euro
vorgesehen. Für die trilaterale Kooperation mit Südafrika im Südsudan
(Ausbildung des Justiz- und Strafvollzugspersonals) wurden 2008/2009 ca. 1 Mio.
Euro bereitgestellt. Die Unterstützungsmaßnahmen zur Vorbereitung der
Wahlen 2010 wurden mit rund 1 Mio. Euro gefördert. Für die Programme zur
Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration von Kombattanten im Nord- und
Südsudan wurden 2,42 Mio. Euro bereitgestellt. Für die Unterstützung der
senegalesichen Polizeieinheit wurde ein Betrag von 4,15 Mio. Euro eingesetzt.
Für die geplante Unterstützung der malischen Polizeieinheit ist ein Betrag von
2,5 Mio. Euro veranschlagt. Die Kosten für die Fortbildungskurse am Kofi
Annan Peacekeeping Center belaufen sich, je nach Teilnehmerzahl, auf
ca. 800 000 Euro pro Jahr.
d) Welche finanziellen und personellen Ressourcen hat die
Bundesregierung bislang für die deutsche Beteiligung an UNMIS bereitgestellt
und welche sind für das laufende Jahr dafür vorgesehen (bitte
aufgeschlüsselt nach Jahren und Ressorts angeben)?
Im Rahmen der Beteiligung deutscher Streitkräfte an der Friedensmission der
VN im Sudan sind im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der
Verteidigung (BMVg) bisher in den Jahren 2005 bis 2009 folgende einsatzbedingte
Zusatzausgaben entstanden:
2005 0,3 Mio. Euro,
2006 1,1 Mio. Euro,
2007 1,5 Mio. Euro,
2008 1,7 Mio. Euro,
2009 1,6 Mio. Euro.
Für das laufende Haushaltsjahr sind zurzeit einsatzbedingte Zusatzausgaben in
Höhe von rund 1,8 Mio. Euro eingeplant.
Der militärische personelle Beitrag im Rahmen der deutschen Beteiligung an
der UNMIS-Friedensmission betrug im Jahr 2005 in der Regel acht Soldaten
als Einzelpersonal in unterschiedlichen für UNMIS gebildeten Stäben. Im Jahre
2006 erfolgte dann der Aufwuchs auf 38 Soldaten, die als Militärbeobachter in
Drucksache 17/1955 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeden Sektoren 1 bis 6 sowie als Einzelpersonal in den für UNMIS gebildeten
Stäben eingesetzt wurden. In den Jahren 2007 umfasste der durchschnittliche
Beitrag 41 Soldaten und 2008 durchschnittlich 40 Soldaten in den genannten
Verwendungen sowie als nationales Unterstützungselement in Khartum. Ab
2009 erfolgte gemäß den Vorgaben der VN die Reduzierung des deutschen
militärischen Beitrags, hier im Bereich der als Militärbeobachter in den
Sektoren 1 bis 6 eingesetzten deutschen Soldaten. Entsprechend dieser Vorgaben
betrug im Jahr 2009 die durchschnittliche Stärke insgesamt 32 Soldaten. Diese
Stärke gilt auch für das laufende Jahr 2010.
Deutschland beteiligt sich seit August 2006 mit gleichzeitig fünf
Polizeibeamten an der Mission. Bisher wurden insgesamt 20 Polizeibeamte entsandt.
e) Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung UNMIS gegenüber
zivilen Konfliktpräventionsmaßnahmen ein?
UNMIS hat eine zentrale Rolle bei der Umsetzung ziviler
Konfliktpräventionsmaßnahmen. Sie trägt entscheidend zur Stabilisierung der Lage bei. Zu den
einzelnen – auch zivilen – Aufgaben von UNMIS wird auf die Antwort zu
Frage 16a verwiesen. Zivile Konfliktpräventionsmaßnahmen haben dabei
insgesamt einen erheblichen Stellenwert.
17. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der Polizeiaufbau eine
entwicklungspolitische Aufgabe ist und aus Mitteln der
Entwicklungszusammenarbeit finanziert werden sollte, und wie begründet sie diese
Auffassung?
Maßnahmen der Polizeiausbildung werden gegenwärtig aus Mitteln der
Krisenprävention und der Rechtsstaatsförderung finanziert.
18. Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass die Ausbildung von
Polizeikräften im Südsudan, die überwiegend einer ethnischen Gruppe
angehören, zu Konflikten führen kann?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um
potentiellen Konflikten vorzubeugen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Polizeiausbildung wird im Südsudan von UNMIS koordiniert. Dabei wird
besonders darauf geachtet, dass die Ausbildung nicht zu ethnischen Konflikten
beiträgt, sondern diese vielmehr entschärft.
19. Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Umsetzung des CPA,
und welche Konsequenzen zieht sie daraus für ihr künftiges Engagement
zur Unterstützung des CPA-Prozesses?
Die Umsetzung des Umfassenden Friedensabkommens (CPA) hat 2010 durch
die Abhaltung der Wahlen, die Verabschiedung der Referendumsgesetze und
den Schiedsspruch zu Abyei erhebliche Fortschritte gemacht. Die
Bundesregierung wird dieses Friedensabkommen daher weiter intensiv begleiten.
20. Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Prozess
und den Ausgang der Wahlen im April 2010, und welche Konsequenzen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/1955für ihr künftiges politisches Handeln – auch im Rahmen der EU und der
VN – zieht sie daraus?
Die am 24. April 2010 abgeschlossenen Wahlen führten zu einer
begrüßenswerten gesellschaftlichen Öffnung des Landes. Damit bilden sie auch die
Grundlage für das Referendum über eine Selbstbestimmung des Südsudan
2011. Die Bundesregierung wird sich – auch im Rahmen der VN und der EU –
weiterhin für umfassende Friedensregelungen im Sudan einsetzen.
21. Was hat die Bundesregierung seit Unterzeichnung des umfassenden
Friedensabkommens zwischen der NCP und der Sudanesischen
Volksbefreiungsarmee (SPLA) im Januar 2005 unternommen, um eine Einbindung
der anderen Oppositions- und Rebellengruppen sowie der
Zivilbevölkerung in den CPA-Prozess zu erreichen?
Die Bundesregierung hat sich immer gegenüber den Regierungen im Nord- und
Südsudan sowie in Gesprächen mit der Opposition und mit Rebellengruppen
kontinuierlich für einen konstruktiven Dialog aller Beteiligten eingesetzt.
22. Welche Unterstützungsmaßnahmen hat das Joint Donor Comittee zur
Lösung strittiger Fragen des CPA entwickelt, wie ist der Stand der
Umsetzung, und welchen, auch personellen und finanziellen, Anteil hat die
Bundesregierung an der Entwicklung und Umsetzung?
Die Regierung des Südsudan hat alle interessierten Geber eingeladen, die mit
der Behandlung der Auswirkungen des Referendums über die Unabhängigkeit
des Südsudan beauftragten Task Force zu unterstützen. Im Vordergrund stehen
dabei Fragen von Post-Referendum-Szenarien. Die deutsche Beteiligung wird
gegenwärtig geprüft. Das „Joint Donor Comitee“ ist eine davon unabhängige
Koordinierungsstelle internationaler Geber im Südsudan. Es trifft keine
eigenständigen Entscheidungen.
23. Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung seit Unterzeichnung des
CPA unternommen, um die Einheit des Sudan für die Zivilbevölkerung
im Süd- und Nordsudan attraktiv zu machen, wie zuletzt in der UN-
Sicherheitsratsresolution 1919 (2010) erneut gefordert?
Zur Befriedung und Entwicklung des Sudan ist es insbesondere von Bedeutung,
dass die Zivilbevölkerung eine konkrete Friedensdividende in ihrem Alltag
wahrnimmt. Daher sind Unterstützungsleistungen beim Wiederaufbau und bei
der Verbesserung der Lebensverhältnisse der besonders betroffenen
Bevölkerung ein essentieller Bestandteil des deutschen Engagements im Sudan.
Insgesamt hat die Bundesregierung seit 2005 rund 87 Mio. Euro an humanitärer
Hilfe, entwicklungsorientierter Not- und Übergangshilfe (ENÜH) sowie für die
Ernährungssicherung im Gesamtsudan (v. a. Darfur, Süd- und Ostsudan)
geleistet. Um die Lebenssituation der Bevölkerung in Darfur, im Ostsudan und in den
Grenzgebieten zum Südsudan zu verbessern, sind bisher Gelder in der Höhe
von 11,4 Mio. Euro für ENÜH-Projekte bereitgestellt worden. Hinzu kommen
noch Mittel für das Welternährungsprogramm von ca. 16,5 Mio. Euro für
Darfur und 2,2 Mio. Euro für den Ostsudan seit 2005. Über ein überregionales
Partnerschaftsprogramm in Kooperation mit dem Hohen
Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) unterstützt das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die Betreuung,
Rückführung und Reintegration von Flüchtlingen.
Drucksache 17/1955 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode24. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass der von ihr unterstützte
Aufbau staatlicher Strukturen im Südsudan, z. B. in den Bereichen
Verwaltung, Justiz und Polizei, dazu beiträgt, Separationsbestrebungen zu
fördern (bitte begründen)?
Gemäß dem CPA besitzt der Südsudan bereits eine umfassende Autonomie.
Die Unterstützung des Aufbaus einer funktionierenden Verwaltung, Justiz und
Polizei ist in die Vorgaben des CPA eingebettet, da der südliche Teil des Sudan
unabhängig von seiner späteren rechtlichen Verfasstheit tragende staatliche
Verwaltungsstrukturen benötigt.
25. Wann wird die Bundesregierung das von ihr am 5. Mai 2010
angekündigte umfassende Konzept für den Sudan den Abgeordneten des
Deutschen Bundestages vorlegen?
Die Bundesregierung wird das genannte Konzept vorlegen, sobald die
Beratungen dazu abgeschlossen sind.
26. Ist die Außenstelle der deutschen Botschaft in Dschuba (Juba) derzeit
besetzt, und wenn nicht, seit wann und aus welchem Grund, und wann wird
sie wieder besetzt?
Die Außenstelle Dschuba ist im Rahmen des üblichen Personalwechsels
vorübergehend nicht besetzt. Sie wird ab dem 1. Juli 2010 wieder besetzt sein.
27. Plant die Bundesregierung, wie unter anderem von Amnesty
International, Oxfam und World Vision gefordert, eine Sonderbeauftragte/einen
Sonderbeauftragten für den Sudan zu benennen?
a) Wenn ja, wann und mit welchen Aufgaben, Befugnissen und welcher
personellen und finanziellen Ausstattung?
b) Wenn nein, warum hält sie dies nicht für notwendig?
Hierzu finden gegenwärtig interne Überlegungen statt.
28. Welche bilateralen Entwicklungsprojekte hat die Bundesregierung seit
Unterzeichnung des CPA im Sudan durchgeführt (bitte aufschlüsseln
nach Projekt, Region, Jahr und Höhe der aufgewendeten Mittel)?
Neben den bereits in Frage 23 gelisteten Beiträgen zur
entwicklungsorientierten Not- und Übergangshilfe (ENÜH) gibt die folgende Tabelle Aufschluss
über die bilateralen Entwicklungsprojekte, die die Bundesregierung seit
Unterzeichnung des CPA im Sudan durchgeführt hat.
Projekt TZ/FZ/ Region Jahr Zusagen in Euro
Unterstützung der Verwaltungsreform und
Dezentralisierung im Südsudan
TZ Südsudan seit 2006 5 000 000,00
Entwicklung des städtischen Wassersektors
im Südsudan
TZ Südsudan seit 2008 4 000 000,00
Ernährungssicherung und landwirtschaftliche
Entwicklung
TZ Südsudan seit 2009 2 000 000,00
Gemeinsamer Fonds des Sudan und
internationaler Geber für den Südsudan (MDTF-Südsudan)
FZ Südsudan 2005 20 000 000,00
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/195529. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die von ihr geförderten
Projekte der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit im Sinne des „do-
noharm“-Ansatzes nicht zur Konfliktverschärfung zwischen dem Nord- und
Südsudan bzw. zwischen den unterschiedlichen Kräften im Süden des
Landes beitragen?
Das Engagement der Bundesregierung im Norden wie im Süden des Sudan ist
daraufhin ausgerichtet, jedwede weitere Konfliktverschärfung zu vermeiden
und im Umkehrschluss im Sinne des „do-no-harm“ Ansatzes alle Projekte und
Programme bei der Planung und Umsetzung konfliktsensibel auszurichten.
30. Inwieweit und durch welche Maßnahmen berücksichtigt die
Bundesregierung in ihrem Engagement im Sudan die Umsetzung der UN-
Resolution 1325 (2000) zur besonderen Rolle von Frauen in Friedensprozessen?
Um die VN-Sicherheitsrats-Resolution 1325 kohärenter umzusetzen und
Frauen als Akteurinnen effizienter einbeziehen zu können, hat 2009 ein erster
Austausch zwischen den zuständigen Bundesressorts begonnen. In Zukunft
eröffnen sich dadurch Chancen für stärkere Vernetzung, Kooperation und
gemeinsame Aktivitäten. Damit ist auch die Grundlage gegeben, um ggf. im
Sudan konkret Frauen im Friedensprozess zu unterstützen.
31. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung für den Fall einer
Sezession des Südsudan
a) auf diplomatischer und völkerrechtlicher Ebene,
b) in der wirtschaftlichen Zusammenarbeit,
c) beim Aufbau staatlicher Strukturen, von Verwaltung und Justiz,
d) im Hinblick auf die Zivilgesellschaft,
e) beim Aufbau von Militär und Justiz?
Dies hängt maßgeblich von dem Ausgang des Referendums und den
Umständen der möglichen Sezession des Südsudan ab. Dabei wird die
Bundesregierung sich an die Vorgaben des Völkerrechts halten und eine enge Abstimmung
in der EU, den Vereinten Nationen und mit internationalen Partnern suchen.
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ISSN 0722-8333]