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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Sudan-Politik der Bundesregierung

Umsetzung der Forderungen des Antrags auf BT-Drs 17/1158: Maßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene zur Unterstützung des gesamtsudanesischen Friedensprozesses, u.a. betr. Wahlen am 11. April 2010, Erarbeitung einer Strategie, Sonderbeauftragte, Sudan-Konferenz im VN-Rahmen, Mission UNMIS, Umsetzung des Nord-Süd-Friedensabkommens (Comprehensive Peace Agreement - CPA)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

08.06.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/181620. 05. 2010

Sudan-Politik der Bundesregierung

der Abgeordneten Jan van Aken, Christine Buchholz, Dr. Diether Dehm, Annette Groth, Andrej Hunko, Harald Koch, Stefan Liebich, Niema Movassat, Paul Schäfer (Köln), Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Mit dem umfassenden Friedensabkommen (Comprehensive Peace Agreement, CPA) vom 9. Januar 2005 wurde der langjährige Bürgerkrieg zwischen dem Nord- und dem Südsudan formal beendet. Am Ende der sechsjährigen Übergangsphase wird im Januar 2011 die südsudanesische Bevölkerung in einem Referendum darüber entscheiden, ob der Süden autonomer Teil eines vereinten Sudan bleiben oder unabhängig werden soll. Bis heute sind wesentliche Elemente des CPA nicht oder nur unzureichend umgesetzt. Die Konflikte über die genaue Grenzziehung zwischen dem Nord- und dem Südsudan sind noch ungelöst; insbesondere die Regionen Blue Nile, Kordofan und Abyei, wo der Großteil der Ölvorkommen Sudans liegt, bleiben Gegenstand von Auseinandersetzungen. Auch die Aufteilung der Öleinnahmen ist – trotz Regelungen im CPA – strittig. Die von massiven und im Norden systematischen Manipulationen begleiteten Wahlen im April 2010 haben zur weiteren Verhärtung der Fronten geführt. Kurz vor Ablauf der Übergangsphase droht das CPA zu scheitern.

Auch in Darfur ist es zu keinem Durchbruch für einen Friedensprozess gekommen. Der am 23. Februar 2010 beschlossene Waffenstillstand zwischen der von Präsident Omar al-Bashir und der Nationalen Kongresspartei (National Congress Party, NCP) dominierten Regierung und der Bewegung für Gerechtigkeit und Gleichheit (Justice and Equality Movement, JEM) hat nicht einmal bis zu den landesweiten Wahlen im April 2010 gehalten. Die anhaltenden bewaffneten Auseinandersetzungen in Darfur und das drohende Scheitern des CPA könnten das gesamte Land zurück in den Bürgerkrieg führen.

Die fragile Situation im Sudan ist auch darauf zurückzuführen, dass die Garantiemächte des CPA, zu denen auch Deutschland gehört, die Umsetzung des Friedensabkommens nicht ausreichend politisch unterstützt haben. Bereits kurz nach Unterzeichnung des CPA ließ das internationale Interesse massiv nach. Das für eine friedliche Transformation notwendige zivile Engagement wurde zugunsten stärkerer Aufmerksamkeit für den Konflikt in Darfur eklatant vernachlässigt. Bis zum heutigen Zeitpunkt hat die Bundesregierung weder eine politische Strategie noch eine Bilanz ihrer Beteiligung an den internationalen Militäreinsätzen UNMIS und UNAMID vorgelegt. Initiativen zur zivilen Unterstützung der Friedensprozesse im Sudan sind bislang ausgeblieben.

Am 25. März 2010 stimmte der Deutsche Bundestag dem Antrag „Freie und faire Wahlen im Sudan sicherstellen, den Friedensprozess über das Referendum 2011 hinaus begleiten sowie die humanitäre und menschenrechtliche Situation verbessern“ (Bundestagsdrucksache 17/1158) der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu (Plenarprotokoll 17/34, S. 3212 D bis 3219 D. Obwohl die antragstellenden Fraktionen die Notwendigkeit einer politischen Strategie für den gesamten Sudan betonen, verbleibt der Antrag weitgehend in der Logik der bisherigen Regierungspolitik. Damit steht zu befürchten, dass ein dringend notwendiger Strategiewechsel in der Sudanpolitik der Bundesregierung auch künftig ausbleibt und anstelle eines verstärkten zivilen Engagements für die Friedensprozesse im gesamten Sudan lediglich auf die Fortsetzung der Beteiligung an den Militäreinsätzen UNMIS und UNAMID gesetzt wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen31

1

Mit welchen konkreten Maßnahmen und Initiativen ist die Bundesregierung der Aufforderung des Deutschen Bundestages nachgekommen, „dem Sudan besonderes Gewicht im Rahmen der deutschen Außen- und Menschenrechtspolitik beizumessen“ (Forderung Nummer 1, Bundestagsdrucksache 17/1158), und welche weiteren Maßnahmen sind für das laufende Jahr geplant?

2

Welche Schritte hat die Bundesregierung eingeleitet, um den Sudan „zu einem Schwerpunktland des Ressortkreises und Beirates Zivile Krisenprävention zu machen“ (Forderung Nummer 2, Bundestagsdrucksache 17/1158), welche Maßnahmen beinhaltet diese Schwerpunktsetzung, und welche weiteren Maßnahmen sind für das laufende Jahr geplant?

3

Wie hat sich die Bundesregierung zwischen dem 25. März und dem 11. April 2010 dafür eingesetzt, dass „freie und faire Wahlen zum festgelegten Termin am 11. April 2010 stattfinden können, auch in Darfur“, wie in Forderung Nummer 3 des Antrags gefordert, und wie hat sie die im o. g. Antrag in Forderung Nummer 4 benannten erforderlichen Maßnahmen umgesetzt?

4

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass ihre im Vorfeld der Wahlen ergriffenen Maßnahmen dazu beigetragen haben, dass die Wahlen fair und frei verlaufen sind?

a) Wenn ja, in welcher Weise?

b) Wenn nein, worauf führt die Bundesregierung dies zurück?

5

Was hat die Bundesregierung im Vorfeld der Wahlen unternommen, um die verschiedenen Rebellengruppen in Darfur dazu zu bewegen, sich den Waffenstillstandsvereinbarungen zwischen der Regierungspartei NCP und der JEM anzuschließen (siehe Forderung Nummer 16, Bundestagsdrucksache 17/1158), und wie bewertet sie den Bruch des Waffenstillstands noch vor den Wahlen am 11. April 2010?

6

Hat die Bundesregierung seit dem 25. März 2010 mit der NCP, der Sudanesischen Volksbefreiungsbewegung (SPLM) und anderen sudanesischen Akteuren Gespräche geführt und die Gesprächspartner zur Umsetzung des Friedensabkommens aufgefordert, „um den ins Stocken geratenen gesamtsudanesischen politischen Friedensprozess unter stärkerer Einbindung der Zivilgesellschaft fortzusetzen“ (Forderung Nummer 5, Bundestagsdrucksache 17/1158)?

a) Wenn ja, wann, mit wem, und mit welchem Inhalt?

b) Wenn nein, warum nicht, und wann wird sie Gespräche führen?

c) Welche weiteren Initiativen sind geplant?

7

Hat sich die Bundesregierung seit dem 25. März 2010 unternommen, um sich innerhalb der EU und der Vereinten Nationen (VN) und im Dialog mit der Afrikanischen Union (AU) und Intergovernmental Authority on Development (IGAD) „für die Ausarbeitung einer gesamtsudanesischen Strategie einzusetzen, die Wege zur politischen Lösung der Darfur-Krise aufzeigt und die Umsetzung des CPA sicherstellt“ (siehe Forderung Nummer 6, Bundestagsdrucksache 17/1158), und welche Vorschläge hat die Bundesregierung für eine solche gesamtsudanesische Strategie eingebracht bzw. welche weiteren Schritte plant die Bundesregierung in diesem Jahr noch zu unternehmen?

8

In welcher Weise hat die Bundesregierung darauf hingewirkt, „dass die internationale Gemeinschaft den Druck auf die sudanesischen Konfliktparteien erhöht, damit das im CPA niedergelegte Referendum im Januar 2011 planmäßig und ordnungsgemäß stattfinden kann“ (Forderung Nummer 7, Bundestagsdrucksache 17/1158)?

9

Welche (internationalen) Maßnahmen sind nach Auffassung der Bundesregierung geeignet, um politischen Druck gegenüber den sudanesischen Konfliktparteien aufzubauen, und welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung geplant?

10

Hat sich die Bundesregierung, wie in Forderung Nummer 8 des Antrags auf Bundestagsdrucksache 17/1158 gefordert, für die Einberufung einer Sudan-Konferenz im Rahmen der VN eingesetzt, und wenn ja, in welcher Weise?

11

Welche sudanesischen und internationalen Akteure sollten nach Auffassung der Bundesregierung an einer solchen Sudan-Konferenz teilnehmen, und welche Fragen sollten im Zentrum stehen?

12

Hat sich die Bundesregierung seit dem 25. März 2010 im Rahmen der EU dafür eingesetzt, „die Rolle des EU-Sonderbeauftragten für den Sudan zu stärken“ (Forderung Nummer 9, Bundestagsdrucksache 17/1158)?

a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b) Wenn nein, warum nicht?

13

In welcher Weise sollte nach Auffassung der Bundesregierung die Rolle des EU-Sonderbeauftragten für den Sudan gestärkt werden, welche Aufgaben sollte er wahrnehmen, und mit welchen Befugnissen, personellen und finanziellen Mitteln sollte er ausgestattet sein?

14

Was zeichnet nach Auffassung der Bundesregierung ein „kohärentes Konzept für den Umgang mit dem Sudan“ aus (siehe Forderung Nummer 10, Bundestagsdrucksache 17/1158)?

15

Wie hat sich die Bundesregierung im EU-Rahmen für ein derartiges gemeinsames Konzept für den Umgang mit dem Sudan eingesetzt, bzw. wird dies noch tun?

16

Was versteht die Bundesregierung unter einem „wirksamen Beitrag zur Konfliktprävention“, und ist sie der Auffassung, dass die Militärmission UNMIS einen wirksamen Beitrag zur Konfliktprävention im Sudan leisten kann (siehe Forderung Nummer 11, Bundestagsdrucksache 17/1158)?

a) Wenn ja, in welcher Weise?

b) Welche zivilen Konfliktpräventionsmaßnahmen ergreift die Bundesregierung bilateral, im Rahmen der EU und den VN (bitte gesondert auflisten)?

c) Welche finanziellen und personellen Ressourcen hat die Bundesregierung bislang für zivile Konfliktprävention bereitgestellt und welche sind im laufenden Jahr dafür vorgesehen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Ressorts angeben)?

d) Welche finanziellen und personellen Ressourcen hat die Bundesregierung bislang für die deutsche Beteiligung an UNMIS bereitgestellt und welche sind für das laufende Jahr dafür vorgesehen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Ressorts angeben)?

e) Welchen Stellenwert räumt die Bundesregierung UNMIS gegenüber zivilen Konfliktpräventionsmaßnahmen ein?

17

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass der Polizeiaufbau eine entwicklungspolitische Aufgabe ist und aus Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit finanziert werden sollte, und wie begründet sie diese Auffassung?

18

Teilt die Bundesregierung die Befürchtung, dass die Ausbildung von Polizeikräften im Südsudan, die überwiegend einer ethnischen Gruppe angehören, zu Konflikten führen kann?

a) Wenn ja, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um potentiellen Konflikten vorzubeugen?

b) Wenn nein, warum nicht?

19

Wie bewertet die Bundesregierung den Stand der Umsetzung des CPA, und welche Konsequenzen zieht sie daraus für ihr künftiges Engagement zur Unterstützung des CPA-Prozesses?

20

Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Prozess und den Ausgang der Wahlen im April 2010, und welche Konsequenzen für ihr künftiges politisches Handeln – auch im Rahmen der EU und der VN – zieht sie daraus?

21

Was hat die Bundesregierung seit Unterzeichnung des umfassenden Friedensabkommens zwischen der NCP und der Sudanesischen Volksbefreiungsarmee (SPLA) im Januar 2005 unternommen, um eine Einbindung der anderen Oppositions- und Rebellengruppen sowie der Zivilbevölkerung in den CPA-Prozess zu erreichen?

22

Welche Unterstützungsmaßnahmen hat das Joint Donor Comittee zur Lösung strittiger Fragen des CPA entwickelt, wie ist der Stand der Umsetzung, und welchen, auch personellen und finanziellen, Anteil hat die Bundesregierung an der Entwicklung und Umsetzung?

23

Welche Anstrengungen hat die Bundesregierung seit Unterzeichnung des CPA unternommen, um die Einheit des Sudan für die Zivilbevölkerung im Süd- und Nordsudan attraktiv zu machen, wie zuletzt in der UN-Sicherheitsratsresolution 1919 (2010) erneut gefordert?

24

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass der von ihr unterstützte Aufbau staatlicher Strukturen im Südsudan, z. B. in den Bereichen Verwaltung, Justiz und Polizei, dazu beiträgt, Separationsbestrebungen zu fördern (bitte begründen)?

25

Wann wird die Bundesregierung das von ihr am 5. Mai 2010 angekündigte umfassende Konzept für den Sudan den Abgeordneten des Deutschen Bundestages vorlegen?

26

Ist die Außenstelle der deutschen Botschaft in Dschuba (Juba) derzeit besetzt, und wenn nicht, seit wann und aus welchem Grund, und wann wird sie wieder besetzt?

27

Plant die Bundesregierung, wie unter anderem von Amnesty International, Oxfam und World Vision gefordert, eine Sonderbeauftragte/einen Sonderbeauftragten für den Sudan zu benennen?

a) Wenn ja, wann und mit welchen Aufgaben, Befugnissen und welcher personellen und finanziellen Ausstattung?

b) Wenn nein, warum hält sie dies nicht für notwendig?

28

Welche bilateralen Entwicklungsprojekte hat die Bundesregierung seit Unterzeichnung des CPA im Sudan durchgeführt (bitte aufschlüsseln nach Projekt, Region, Jahr und Höhe der aufgewendeten Mittel)?

29

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die von ihr geförderten Projekte der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit im Sinne des „do no harm“-Ansatzes nicht zur Konfliktverschärfung zwischen dem Nord- und Südsudan bzw. zwischen den unterschiedlichen Kräften im Süden des Landes beitragen?

30

Inwieweit und durch welche Maßnahmen berücksichtigt die Bundesregierung in ihrem Engagement im Sudan die Umsetzung der UN-Resolution 1325 (2000) zur besonderen Rolle von Frauen in Friedensprozessen?

31

Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung für den Fall einer Sezession des Südsudan

a) auf diplomatischer und völkerrechtlicher Ebene,

b) in der wirtschaftlichen Zusammenarbeit,

c) beim Aufbau staatlicher Strukturen, von Verwaltung und Justiz,

d) im Hinblick auf die Zivilgesellschaft,

e) beim Aufbau von Militär und Justiz?

Berlin, den 20. Mai 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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