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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Umsetzung Investitionspakt Sportstätten ("Goldener Plan")

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

28.10.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2339315.10.2020

Umsetzung Investitionspakt Sportstätten („Goldener Plan“)

der Abgeordneten Britta Katharina Dassler, Stephan Thomae, Reginald Hanke, Dr. Marcel Klinge, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Ende Juli 2020 hat die Bundesregierung zusammen mit den Ländern die Absicht zur Schaffung eines Investitionspaktes Sportstätten („Goldener Plan“) im Rahmen der Städtebauförderung angekündigt. Hierbei sollen in den Jahren 2020 bis 2024 rund 640 Mio. Euro zur Sanierung von Sportstätten in den Ländern zur Verfügung gestellt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie erfolgt die Aufteilung der Mittel unter den Bundesländern? Wird beispielsweise der Königsteiner Schlüssel hierfür herangezogen?

2

Welche Förderungsbedingungen wurden mit den Ländern für das Investitionspaket festgelegt?

3

Wie erfolgt organisatorisch die Mittelbeantragung, Mittelbewirtschaftung und Mittelausreichung?

4

Welche weiteren relevanten und nennenswerten Inhalte hat die noch nicht veröffentlichte „Verwaltungsvereinbarung Investitionspakt“?

5

Wie viele Projekte sollen circa bis Ende 2024 realisiert werden?

6

Werden bei dem „Investitionspakt Sportstätten“ Projekte bevorzugt behandelt, die in der Nähe von Bundesstützpunkten angesiedelt sind und auch durch den Leistungssport genutzt werden?

7

Trifft es zu, dass nur Sportstätten gefördert werden, die in „Fördergebieten“ liegen, und wenn ja, um welche Fördergebiete handelt es sich, und warum wurde diese Einschränkung vorgenommen?

8

Hält die Bundesregierung die geplanten Mittel für ausreichend, und wenn ja, warum. und wenn nein, warum nicht?

9

Werden auch Sportvereine mit vereinseigenen Sportanlagen die Möglichkeit haben, auf die Mittel zuzugreifen, und wenn nein, warum nicht?

10

Plant die Bundesregierung in den kommenden zwei Jahren ein Investitionspaket „Sanierung von vereinseigenen Sportanlagen“, wie beispielsweise vom Freiburger Kreis gefordert?

Wenn ja, was ist geplant?

Wenn nein, warum nicht?

11

Soll das Investitionspaket auch Schwimmbadsanierungen berücksichtigen, und wenn nein, ist hier ein gesondertes Programm geplant?

12

Welche Bundesländer konkret haben bisher noch nicht den Investitionspakt Sportstätten unterschrieben, und welche konkreten Auswirkungen hat diese Verzögerung auf die Mittelvergabe bundesweit, insbesondere der Mittel für 2020?

13

Welche Folgen hat das nicht oder nur teilweise erfolgte Abrufen der Fördermittel 2020, zum Beispiel durch einen späten Projektaufruf durch die Bundesländer, bei der Ausgabe der Mittel des Investitionspaktes Sportstätten?

Steht das Geld dem Bundesland im folgenden Förderjahr zur Verfügung oder werden die Mittel anderweitig verwendet bzw. fließen zurück?

Berlin, den 7. Oktober 2020

Christian Lindner und Fraktion

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