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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zeugnisbegutachtung durch "Uni-assist e. V." für die Zulassung internationaler Studierender in Deutschland

(insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

05.11.2020

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher Bundestag15.10.2020

Zeugnisbegutachtung durch „uni-assist e. V.“ für die Zulassung internationaler Studierender in Deutschland

der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Petra Sitte, Doris Achelwilm, Simone Barrientos, Dr. Birke Bull-Bischoff, Anke Domscheit-Berg, Sylvia Gabelmann, Pascal Meiser, Norbert Müller (Potsdam), Sören Pellmann, Harald Weinberg, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundesrepublik Deutschland ist bei internationalen Studierenden beliebt und rangiert im Verlauf der Corona-Pandemie unter den nichtanglophonen Ländern an der Spitze der beliebtesten Zielländer (vgl. DAAD und DZHW: Wissenschaft weltoffen kompakt 2020, S. 15). Voraussetzung für die Zulassung internationaler Studierender zum deutschen Hochschulsystem ist deren fachliche Qualifikation, die über eine Begutachtung von Schulabschluss- oder Hochschulzeugnissen festgestellt wird. Diese Prüfung entscheidet auch darüber, ob Studierenden ein zu Aufenthalt und Studium in der Bundesrepublik Deutschland berechtigendes Visum ausgestellt werden kann.

In diesen weitreichenden Begutachtungsprozessen besetzt der Verein „uniassist e. V.“ eine neuralgische Stelle. Dem 2003 durch 41 deutschen Hochschulen, die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) gegründeten Verein sind aktuell rund 170 Hochschulen als Mitglieder angeschlossen. Sein satzungsgemäßes Ziel ist es, „die Zulassung internationaler Studieninteressierter einfacher, effizienter, kostengünstiger und vor allem nutzerfreundlicher zu gestalten.“ (vgl. Präambel, Satzung „uniassist“).

Der Verein betitelt sich offiziell als „Non-Profit-Organisation“ (https://www.uni-assist.de/ueber-uns/profil/). Zu seiner Finanzierung stellte die Bundesregierung über den DAAD eine Anschubfinanzierung aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) bereit. Zwischen 2006 und 2020 flossen zusätzliche Finanzmittel des Bundes i. H. v. 10,8 Mio. Euro (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 113 der Abgeordneten Nicole Gohlke auf Bundestagsdrucksache 19/22675). Bis zum 1. Juli 2020 finanzierte sich der Verein insbesondere aus den Bewerbungsgebühren der internationalen Studierenden, nachdem im Mai 2020 die Einführung von Mitgliedsbeiträgen der angeschlossenen Hochschulen beschlossen wurde, um die Finanzierung von „uni-assist“ dauerhaft sicherzustellen (vgl. https://www.uni-assist.de/fileadmin/Downloads/Ueber_uns/Pressemitteilung/Pressegespräch_uni-assist_Einladung_4.11.2019.pdf).

Die Begutachtungsprozesse übernehmen in der Berliner Geschäftsstelle von „uni-assist“ rund 150 festangestellte Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter und zusätzliche Saisonkräfte insbesondere zur Bewerbungshochzeit in den Sommermonaten vor Beginn des Wintersemesters (vgl. Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Zugangswege für internationale Studierende, Bundestagsdrucksache 19/15306). Die Beschäftigten verfügen über eine einzigartige Expertise und müssen mit den Schul- und Hochschulsystemen von ca. 180 Staaten vertraut sein.

Trotz öffentlicher Fördermittel des Bundes und der essentiellen Arbeit für den internationalen Hochschulaustausch, sollen die Arbeitsverträge bei „uni-assist“ nicht am Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder ausgerichtet sein, wie es ihn an Hochschulen gibt. Außerdem klagen zahlreiche Beschäftigte über eine hohe Arbeitsbelastung. Saisonkräften wurde in der Corona-Krise gekündigt und die Gewerkschaft ver.di moniert, dass zahlreiche Beschäftigte in halblegalen Kettenverträgen angestellt seien (vgl. https://publik.verdi.de/ausgabe-202005/16-jahre-tariflos). Zuletzt musste „uni-assist“ selbst einräumen, die Begutachtungsanträge internationaler Studierender während der COVID-19-Pandemie wohl aufgrund von Personalfehlplanungen nur mit großer Verzögerung bearbeiten zu können (vgl. https://www.sueddeutsche.de/bildung/visum-studium-deutschland-corona-1.5032290). Damit könnte das Ziel, dass „mehr qualifizierte ausländische Studierende und Wissenschaftler nach Deutschland kommen“ langfristig konterkariert werden (vgl. https://www.bmbf.de/upload_filestore/pub/Internationalisierungsstrategie.pdf, S. 30).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Aus welchen Gründen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der Verein „uni-assist“ als privatrechtliche Organisation und nicht als öffentliche Körperschaft gegründet?

2

War der Bund an der Gründung des Vereins „uni-assist“ beteiligt, und wenn ja, zu welchen Zeitpunkten, und in welcher Weise?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass „uni-assist“ als privatrechtliche Organisation Aufgaben wie die Begutachtung von Zeugnissen vornimmt, und damit nach Ansicht der Fragesteller den hoheitsrechtlichen Prozess der Zulassung und Ablehnung internationaler Studierender zu einem Studium vorbereitet?

In welcher Form, und in welchem Wortlaut ist die Durchführung von Zeugnisbegutachtungen zwischen Bund, Ländern, Hochschulen und „uni-assist“ rechtlich festgehalten (bitte Vereinbarung im Original beilegen)?

Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Einhaltung von Datenschutzrichtlinien bei „uni-assist“ kontrolliert?

Welche Stellen des Bundes können ausländische Studierende bei einem Rechtsstreit mit „uni-assist“ anrufen, um eine hoheitliche Prüfung ihrer Dokumente in Auftrag zu geben?

4

Erachtet die Bundesregierung vor dem Hintergrund des in den europäischen Verträgen vereinbarten Ziels, die Mobilität internationaler Studierender zu fördern, den Verein „uni-assist e. V.“ als für diese Aufgabe geeignet?

5

Welche Gespräche gab es seit 2018 zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und „uni-assist e. V.“ zu welchen Themen und Ergebnissen (bitte einzeln unter Nennung von Datum und Beteiligten auflisten)?

6

Ist die Einhaltung von Vereinssatzungen oder Gesellschaftsverträgen eine notwendige Voraussetzung für die Bewilligung von Fördermitteln des Bundes und die erfolgreiche Prüfung von Verwendungsnachweisen?

7

Wie steht die Bundesregierung zu der Möglichkeit, anstelle des privatrechtlichen Vereins „uni-assist“, eine öffentliche Körperschaft (beispielsweise Stiftung) zu beauftragen bzw. zu gründen, welche die hoheitliche Begutachtung von Zeugnissen ausländischer Studienbewerber vornimmt?

8

Warum wurde nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Finanzierung von „uni-assist“ bis zum Jahr 2020 auf die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen der Hochschulen verzichtet?

9

Hat die Bundesregierung in der Vergangenheit gegenüber „uni-assist“ die Erhebung von Mitgliedsbeiträgen der Hochschulen angeraten?

Wenn ja, wie oft, und in welcher Weise?

Wenn nein, warum wurde dies unterlassen?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung den Umstand, dass die Finanzierung von „uni-assist“ u. a. über einen einheitlichen Satz an Bewerbungsgebühren von Studierenden erfolgt, wobei nach Ansicht der Fragesteller in Bezug auf die Chancengleichheit mutmaßlich jene Studierenden stärker belastet werden, die – mitunter in Abhängigkeit von ihrem Herkunftsland – über niedrige Einkommen oder Vermögen verfügen?

11

An welche Förderbedingungen hat der Bund seine bisherigen Zuwendungen an „uni-assist“ geknüpft?

Gab es insbesondere Vorgaben bezüglich a) der Schaffung von sozialversicherungspflichten Dauerarbeitsplätzen in Anlehnung an den Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), b) des Controllings, der Evaluation und Verwendungsnachweise bezüglich des Fördermitteleinsatzes, c) der Erfüllung einer evtl. vereinbarten Bearbeitungsquote?

12

In welcher Weise kontrolliert die Bundesregierung die zweckgebundene Verausgabung der von ihr gewährten Bundesmittel an „uni-assist“?

13

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung in der Vergangenheit von Stellen des Bundes die Mittelverwendung durch „uni-assist“ beanstandet, und wenn ja, aus welchen Gründen?

14

Wie viele Verwendungsnachweise von „uni-assist“ liegen der Bundesregierung zu welchen Fördermitteln des Bundes vor (bitte einzeln nach Fördervertrag, Datum der Bewilligung und Datum des Verwendungsnachweises auflisten)?

15

Für welche Zwecke wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen 2006 und 2020 die Finanzmittel des Bundes i. H. v. 10,8 Mio. Euro (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 113 der Abgeordneten Nicole Gohlke auf Bundestagsdrucksache 19/22675) von „uniassist“ verausgabt (bitte einzeln nach Titel, Soll- und Ist-Kosten sowie evtl. Umwidmungen auflisten)?

16

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Projektfördermittel im Rahmen des Programms „Kostenfreies Prüfverfahren für Geflüchtete in Deutschland“ (vgl. https://www.uni-assist.de/bewerben/vorab-informieren/informationen-fuer-gefluechtete/#c702) des BMBF und die Mittel zur Modernisierung der Antragssoftware von „uni-assist“?

Wurden die Projekte abgeschlossen, evaluiert und entsprechende Verwendungsnachweise geprüft; wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Entstanden im Anschluss an den formalen Abschluss der Projekte weitere Folgekosten für den Bund?

17

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Nachgang von durch den Bund ganz oder teilweise finanzierten Projekten in Trägerschaft von „uniassist“ Maßnahmen eingeleitet, um das Tätigkeitsfeld des Vereins zu erweitern, und wenn ja, welche (beispielsweise durch die Zweitnutzung erhobener Statistiken, vgl. https://www.uni-assist.de/fileadmin/Downloads/Ueber_uns/Pressemitteilung/Pressemitteilung_uni-assist_final.pdf)?

18

Welche zukünftige institutionelle oder projektbezogene finanzielle Förderung von „uni-assist“ ist seitens der Bundesregierung geplant?

19

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Personalbestand bei „uni-assist“ (bitte nach festangestelltem und befristet beschäftigtem Personal aufschlüsseln)?

20

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an Beschäftigten bei „uni-assist“, deren Arbeitsverträge in Anlehnung an Tarifverträge des öffentlichen Dienstes gestaltet sind, und wie hoch ist der Anteil anders ausgestalteter Arbeitsverträge (bitte prozentual und in absoluten Zahlen aufschlüsseln)?

21

Wie beurteilte die Bundesregierung den Umstand, dass „uni-assist“ als vom Bund geförderter Verein nicht über einheitliche Beschäftigungsstandards für alle Festangestellten verfügt?

22

Wie viele Entlassungen von festangestellten Beschäftigten sind nach Kenntnis der Bundesregierung bisher im Jahr 2020 bei „uni-assist“ erfolgt, und wie viele Verträge befristet beschäftigter Saisonkräfte wurden nicht verlängert?

23

Hat die Bundesregierung eine Position zu dem personellen Engpass bei „uni-assist“ hinsichtlich der Verzögerungen bei der Bearbeitung von Bewerbungen internationaler Studierender, und wenn ja, welche?

24

Wie viele Anträge von internationalen Studierenden auf Vorprüfung zur Zulassung zu einem Studium an deutschen Hochschulen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für das Wintersemester 2020/2021 von „uni-assist“ (bitte jeweils aufschlüsseln nach Herkunftsland) abschließend bearbeitet, b) noch nicht abschließend bearbeitet, c) an die Hochschulen mit der Empfehlung zur Zulassung zu einem Studium weitergeleitet, d) nicht an die Hochschulen mit der Empfehlung zur Zulassung zu einem Studium weitergeleitet?

25

Wie lange warten internationale Studierende nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich auf eine abschließende Bearbeitung ihrer Anträge für das Wintersemester 2020/2021 durch „uni-assist“?

26

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in Abstimmung mit Ländern, Hochschulen und „uni-assist“, um a) die Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen internationaler Studierender zu reduzieren, damit ihnen diesbezüglich keine Nachteile beim Studienbeginn im Wintersemester 2020/2021 entstehen, b) die Personaldecke bei der Bearbeitung der genannten Anträge zu erhöhen und die Arbeitsbelastung zu senken, c) sicherzustellen, dass Fördermittel des Bundes nur an den genannten Verein vergeben werden, wenn dieser tariflich gebundene Dauerstellen schafft, d) sicherzustellen, dass ausschließlich qualifiziertes Personal die Bearbeitung der genannten Anträge vornimmt?

Berlin, den 7. Oktober 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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