[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Torsten Herbst, Frank Sitta,
Oliver Luksic, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/23423 –
Entwicklung der Bahnsteighöhen in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bahnsteige in Deutschland haben historisch bedingt keine einheitliche
Höhe. Nach dem Zweiten Weltkrieg waren in der Bundesrepublik Deutschland
Bahnsteighöhen von 76 cm die Regel, in der ehemaligen DDR waren 38 cm
bzw. 55 cm üblich. In den neuen Bundesländern begann man nach der
Wiedervereinigung mit Wissen und in Abstimmung mit den zuständigen
Gesellschaften der Deutschen Bahn AG (DB AG) sowie dem Eisenbahn-Bundesamt als
der zuständigen Planfeststellungsbehörde damit, die Bahnsteige auf den
meisten Strecken auf eine Höhe von 55 cm auszubauen. Grund hierfür war der
Bestand vieler Bahnsteige mit einer Höhe von 38 cm oder weniger. So wurde die
Voraussetzung geschaffen, dass alle Züge mit einer Bodenhöhe von 60 cm
diese und alle weiteren Bahnsteighöhen zwischen 38 cm bis 76 cm bedienen
können. Laut § 13 Absatz 1 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung gilt seit
1991 jedoch, dass Bahnsteige in Deutschland „in der Regel eine Höhe von 76
cm“ besitzen sollen. Ausnahmen wie jene in Ostdeutschland sind damit nur in
begründeten Fällen zulässig.
Um eine deutschlandweit einheitliche Höhe herbeizuführen, haben das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die DB AG
im Jahr 2017 angekündigt, die Höhe von 76 cm verstärkt durchsetzen zu
wollen. Der Internationale Eisenbahnverband (UIC) empfiehlt hingegen eine
Bahnsteighöhe von 55 cm, welche in Ländern wie Frankreich, Österreich,
Italien oder Tschechien umgesetzt wird. Der generelle Ausbau auf 76 cm würde
jedoch in den gewachsenen Regional-Nahverkehrsnetzen Ost- und
Mitteldeutschlands sowie anderer Bundesländer mit mehrheitlich 38 cm bzw. 55 cm
Bahnsteigen über Jahrzehnte für Probleme beim barrierefreien Zugang sorgen.
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass Bahnsteige mit der Höhe 76 cm
hauptsächlich für den Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) ausgelegt sind,
muss aus Sicht der Fragesteller unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit
und der Barrierefreiheit hinterfragt werden, ob in separierten
Nahverkehrsnetzen Bahnsteige sowie Wagenmaterial unter erheblichem finanziellen Aufwand
angepasst werden müssen. Als Folge dieser Ungewissheit über die
zukünftigen Bahnsteighöhen kommt es heute schon in einigen Bundesländern zu
Baustopps und Investitionsverschiebungen. Sowohl der Steuerzahler als auch
die Eisenbahnverkehrsunternehmen werden dabei mit erheblichen Kosten be-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/24212
19. Wahlperiode 11.11.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 11. November 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
lastet, mobilitätseingeschränkten Bürgerinnen und Bürger droht der Verlust
der bereits erreichten Barrierefreiheit.
1. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung beim Aus- und Neubau
der Bahnsteige in Deutschland?
7. Wie hoch wären nach Kenntnis der Bundesregierung die finanziellen
Aufwendungen, um alle Bahnsteige in Deutschland auf eine Höhe von
76 cm umzubauen, und in welchem Zeitraum wäre ein solcher Umbau
abgeschlossen?
Die Fragen 1 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Herstellung der Barrierefreiheit an Bahnhöfen ist ein wichtiges Anliegen
der Bundesregierung. Historisch bedingt haben die Bahnsteige in Deutschland
sehr unterschiedliche Höhen. Zur Umsetzung des Ziels der Barrierefreiheit hat
die DB AG im Jahr 2017 bundesweit einheitliche Regeln entwickelt und hierzu
ein Bahnsteighöhenkonzept mit dem Bund abgestimmt. Ziel ist es,
mobilitätseingeschränkten Reisenden einen unabhängigen und barrierefreien Zugang zum
Eisenbahnsystem zu ermöglichen. Die Zielgröße der Bahnsteighöhen
(Herstellmaße) gibt die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) vor: Die Höhe soll
76 cm über Schienenoberkante (ü. SO) betragen; genau definierte Ausnahmen
sind möglich. Zur Umsetzung dieses Ziels werden in erheblichem Umfang
Bundesmittel zur Verfügung gestellt.
Ziel des Bahnsteighöhenkonzepts ist es, u. a. über den Weg von zeitlich
befristeten Zwischenstufen bei den Bahnsteighöhen im Zusammenwirken mit den
verschiedenen Eisenbahnverkehrsunternehmen Verschlechterungen der
Barrierefreiheit nach Möglichkeit zu vermeiden. Das Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur (BMVI) hat dem Konzept zugestimmt. Im
Infrastrukturzustands- und Entwicklungsberichte (IZB) 2019 ist u. a. das
Bahnsteighöhenkonzept beschrieben (
https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Downloads/D
E/Finanzierung/IZB/IZB_2019.html;jsessionid=9CCF2590EFFC2A3B275AC8
98CEC161BF.live21302?nn=1525292).
Aktuell erörtert die DB Station&Service AG die Migration/Umsetzung ihres
fortentwickelten Bahnsteighöhenkonzepts mit den Ländern, nachdem bereits
Abstimmungen mit den Behindertenverbänden stattfanden. Das jeweilige
Migrationskonzept pro Land soll den örtlichen Gegebenheiten Rechnung tragen.
Dabei sollen auch neue Fahrzeugentwicklungen und sogenannte
Kombibahnsteige Berücksichtigung finden. Das BMVI koordiniert und moderiert den
Gesamtprozess.
Die Baumaßnahmen der DB Station&Service AG zur Herstellung der
Barrierefreiheit umfassen neben der Aufhöhung der Bahnsteige auf die Zielhöhe ebenso
weitere Teilelemente, wie die Herstellung der Stufenfreiheit bei den
Bahnsteigzugängen, die Installation von Fahrgastinformationsanlagen, Wegeleitsystemen,
Lautsprechern, taktilen Leitsystemen auf den Bahnsteigen und vom
öffentlichem Bereich zu den Bahnsteigen sowie das Anbringen taktiler Handlaufschilder
an Treppen und Rampen, Stufenmarkierungen an den Treppen.
Innerhalb des sogenannten Hauptnetzes ist eine Aufhöhung auf 76 cm
Bahnsteighöhe vorgesehen, soweit es sich nicht um S-Bahn-Bahnsteige mit 96
Zentimetern über Schienenoberkante handelt. Außerhalb des Hauptnetzes gibt es
Ausnahmemöglichkeiten, die eine Bahnsteighöhe von 55 Zentimetern über
Schienenoberkannte zulassen. Das Bahnsteighöhenkonzept beschreibt einen
Zielzustand, der nur längerfristig erreicht werden kann. In den nächsten 25 bis
30 Jahren soll eine wesentliche Vereinheitlichung der Bahnsteighöhen
bundesweit erreicht werden. Aufgrund der Langlebigkeit der Infrastruktur ist die
Unterstützung der DB Station&Service AG durch die Bundesregierung bei der
Umsetzung des Bahnsteighöhenkonzepts auf Dauer angelegt. Die Umsetzung
des Bahnsteighöhenkonzepts erfolgt im Rahmen von Neu- oder
Ersatzinvestitionen mit Bundesmitteln. Durch die Initiierung von
Sonderfinanzierungsprogrammen will die Bundesregierung Verkehrsstationen an besonderen
Bedarfsschwerpunkten zusammen mit der DB Station&Service AG möglichst schnell
barrierefrei umbauen zu lassen.
Diese Bemühungen der Bundesregierung werden durch ergänzende Initiativen
der Länder zur Herstellung der Barrierefreiheit an Verkehrsstationen
unterstützt. Eine Schätzung der Kosten liegt nicht vor.
2. Wie viele Bahnsteige gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung
gegenwärtig in Deutschland, und welche Höhe haben diese jeweils (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Die aktiven Bahnsteige (Angabe in Stück; Stand Infrastrukturkataster 2.
Dezember 2019) schlüsseln sich wie folgt nach Bahnsteighöhen und Ländern auf:
Bundesland <38cm 38cm 55cm 76cm 85cm 96cm 103cm
Baden-Württemberg 214 223 423 338 79
Bayern 381 376 246 412 7 163
Berlin 7 37 118 47
Brandenburg 125 26 139 185 26 11
Bremen 1 4 22
Hamburg 1 19 61
Hessen 175 132 165 247 1 70
Mecklenburg-
Vorpommern 54 39 168 18
Niedersachen 46 65 161 369 1
Nordrhein-
Westfalen 128 160 42 665 180
Rheinland-Pfalz 178 119 252 170
Saarland 36 14 48 21
Sachsen 215 100 323 25
Sachsen-Anhalt 89 118 218 65
Schleswig-Holstein 3 41 33 131 9
Thüringen 127 93 216 13
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 19/18841 verwiesen.
3. Wie viele Bahnsteige in wie vielen Bahnhöfen wurden in den letzten
zehn Jahren neu- bzw. umgebaut, und auf welche Höhe erfolgte der
jeweilige Um- bzw. Neubau (bitte in absoluten Zahlen angeben und nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Nach Auskunft der DB AG werden rund 5700 Personenbahnhöfe betrieben. Pro
Jahr baut das Unternehmen durchschnittlich 100 Stationen barrierefrei um.
Rund 78 Prozent aller Bahnhöfe sind inzwischen stufenfrei erreichbar.
In den vergangenen zehn Jahren wurden rund 1.300 Bahnsteige aufgehöht, um
die Barrierefreiheit zu ermöglichen.
Im IZB 2019 enthalten die Abschnitte 3.1.2 Buchstabe A2) „Bahnsteighöhen“
und Abschnitt 3.4 „Entwicklung des Anlagenbestandes“ Informationen zur
Entwicklung der Stufenfreiheit an den Bahnsteigen.
Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine weiteren eigenen Informationen
vor.
In der seit 1. Januar 2020 gültigen Dritten Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung (LuFV III) ist festgelegt, dass die DB AG u. a. über die Anzahl der
aufgehöhten Bahnsteige sowie die Entwicklung der Bahnsteiganzahl und der
Bahnsteigbaulänge unter Berücksichtigung des gültigen
Bahnsteighöhenkonzepts zu berichten hat.
4. Welche Bahnhöfe mit Fernverkehrshalt besitzen nach Kenntnis der
Bundesregierung keine durchgängigen Bahnsteighöhen von 76 cm, und
welche nur Fernzugbahnsteige mit einer Höhe von 76 cm?
Nach Auskunft der DB AG haben die größten Knoten für Fern- und
Nahverkehr überwiegend 76 cm oder für reine S-Bahnhalte 96 cm hohe Bahnsteige.
Lediglich die Knoten Erfurt, Dresden und Rostock verfügen noch nicht über
diese Bahnsteighöhen. Nähere Informationen zur Barrierefreiheit sind im
Internet einsehbar unter (abrufbar unter:
https://www.deutschebahn.com/de/presse/s
uche_Medienpakete/medienpaket_barrierefrei-1199988).
5. Wie viele Reisezugwagen betreiben die DB AG und ihre
Tochterunternehmen derzeit, und welche Bahnsteighöhen können diese jeweils
barrierefrei bedienen (bitte in absoluten Zahlen und mit jeweiliger
Zentimeterangabe für höhengleiche Bedienung angeben sowie nach DB
Fernverkehr und DB Regio aufschlüsseln)?
10. Wie hoch wären nach Kenntnis der Bundesregierung die finanziellen
Aufwendungen, um alle Reisezugwagen der DB AG und ihrer
Tochterunternehmen für eine barrierefreie Bedienung von 76-cm-Bahnsteigen zu
ertüchtigen?
Die Fragen 5 und 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG hält die DB Regio AG folgenden Fahrzeugbestand
vor:
Baureihe barrierefrei,
Neubeschaffung gem. TSI
PRM
weitgehend
barrierefrei,
Neubeschaffung vor TSI
PRM
weitgehend
barrierefrei durch
Modernisierung
teilweise
barrierefrei –
geeignet für
Rollstuhlfahrer (Ein-und
Ausstieg)
nicht
barrierefrei
Gesamtbestand
Summe
Elektrotriebwagen 405 532 791 830 27 2.585
Summe
Verbrennungstriebwagen 143 451 239 0 326 1.159
Summe
Einzelstockwagen 0 90 0 96 92 278
Summe
Doppelstockwagen 196 0 974 0 853 2.023
Baureihe barrierefrei,
Neubeschaffung gem. TSI
PRM
weitgehend
barrierefrei,
Neubeschaffung vor TSI
PRM
weitgehend
barrierefrei durch
Modernisierung
teilweise
barrierefrei –
geeignet für
Rollstuhlfahrer (Ein-und
Ausstieg)
nicht
barrierefrei
Gesamtbestand
Summe Gesamt 744 1.073 2.004 926 1.298 6.045
Anteil – Flotte 12 % 18 % 33 % 15 % 21 % 100 %
TSI PRM: technical specifications for interoperability relating to accessibility of the Union's rail
system for persons with disabilities and persons with reduced mobility (technischen
Spezifikationen für die Interoperabilität bezüglich der Zugänglichkeit des Eisenbahnsystems der Union für
Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität)
Nach Auskunft der DB AG betreibt die DB Fernverkehr AG derzeit 301 ICE-
Triebzüge, 1.025 IC 1-Reisezugwagen sowie 53 IC 2-Triebzüge mit 292
Wagen. Alle seit 2008 von DB Fernverkehr beauftragten Neufahrzeuge erfüllen
die Vorgaben der TSI PRM der Europäischen Union. Die IC 2-Fahrzeuge bei
Bahnsteigkanten mit 55 cm Höhe verfügen über einen stufenlosen Einstieg. Bei
den übrigen Fahrzeugen kann ein Einstieg an den gängigen Bahnsteighöhen (55
cm bzw. 76 cm) mit Rampen, integrierten Hubliften in den Fahrzeugen bzw.
mit den an vielen Bahnhöfen vorhandenen mobilen Hubliften ermöglicht
werden.
Bestehendes Wagenmaterial nachträglich umzurüsten, ist aus konstruktiven
Gründen nicht möglich. Eine Abschätzung der finanziellen Aufwendungen
erfolgte daher nicht. Der Anteil der Züge mit stufenlosem Einstieg wird sich
künftig mit dem Einsatz der 23 neu beauftragten ECx-Züge und der damit
verbundenen Ausflottung älterer IC 1-Züge weiter erhöhen.
6. Wie hat sich der Anteil der barrierefreien Zustiegsmöglichkeiten bei
Fahrten der DB AG und ihrer Tochterunternehmen in den vergangenen
zehn Jahren jeweils im Schienenpersonennah- und
Schienenpersonenfernverkehr entwickelt (bitte als Anteil aller Stationshalte angeben)?
Nach Auskunft der DB AG werden entsprechende Informationen nicht erfasst.
8. Welcher finanzielle Aufwand würde den Aufgabenträgern im
Schienenpersonennahverkehr für eine Anpassung bzw. Neubeschaffung von
Fahrzeugen zur Barrierefreiheit für 76-cm-Bahnsteige sowie zur Anpassung
der jeweiligen Zuwegungen (Rampen, Aufzüge, Rolltreppen) auf die
geänderte Bahnsteighöhe entstehen?
Nach Auskunft der DB AG erfolgt die Migration zur Harmonisierung der
Fahrzeug -und Bahnsteighöhen in mehreren Schritten, deren zeitliche Folge u. a.
Verkehrsausschreibungen der Aufgabenträger und den normalen Lebenszyklus
eingesetzter Fahrzeuge berücksichtigt. Die Ertüchtigung/Umrüstung oder
vorgezogene Neubeschaffung von Fahrzeugen mit 76 cm Einstiegshöhe ist nicht
erforderlich, da die Umstellung mit einer ohnehin fälligen Neubeschaffung
erfolgen kann. Daher entstehen nach aktueller Einschätzung auch keine
finanziellen Aufwendungen. Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
9. Welche finanziellen Mittel strebt die Bundesregierung an, jährlich bis
2025 bereitzustellen, um eine bundesweit einheitliche Bahnsteighöhe zu
erreichen?
Neben den in der LuFV III dotierten Bundesmitteln für Ersatzinvestitionen
wurden weitere 520 Mio. Euro für die Aufhöhung von Bahnsteigen bis zum
Jahresende 2024 innerhalb der LuFV III bereit gestellt. Die
Ersatzinvestitionsmittel der LuFV III kann die DB Station&Service AG nach eigener
unternehmerischer Entscheidung und unter Berücksichtigung betrieblicher Belange
einsetzen. Jahresscheiben sind hierfür durch den Bund nicht vorgegeben. In den
jeweiligen IZB beschreiben die Eisenbahninfrastrukturunternehmen ihre
mittelfristigen Investitionsplanungen. Gemäß dieser Aufstellung im IZB 2019 plant
die DB Station&Service AG 847 Mio. Euro Bundesmittel aus der LuFV III für
die Jahre 2020 bis 2024 (Ersatzinvestitionsmittel und Zusatzbudget) in den
Ersatz von Bahnsteigen zu investieren.
Zusätzlich werden über die sogenannte Förderinitiative zur
Attraktivitätssteigerung und Barrierefreiheit von Bahnhöfen (FABB) Bundesmittel bis
einschließlich 2030 bereitgestellt. Die Herstellung der Barrierefreiheit umfasst als
Teilelement auch die Aufhöhung von Bahnsteigen auf die Zielhöhe gemäß
Bahnsteighöhenkonzept. Eine finanzielle Differenzierung aller Bestandteile der
Förderinitiative ist nicht möglich, da die Verhandlungen zur 2. und 3. Säule der FABB
noch andauern. Nachstehend die Jahresscheiben der FABB bis 2025
einschließlich:
2021 2022 2023 2024 2025
64 Mio. Euro 41 Mio. Euro 45 Mio. Euro 50 Mio. Euro 55 Mio. Euro
11. Welche Vereinbarungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung
zwischen der Deutschen Bahn AG und einzelnen Bundesländern über
Abweichungen von der Soll-Bahnsteighöhe von 76 cm, und was wird in
der jeweiligen Vereinbarung konkret geregelt?
12. Welche Vereinbarungen über Abweichungen von der Soll-Bahnsteighöhe
von 76 cm sind gegenwärtig Verhandlungsgegenstand zwischen der
Deutschen Bahn AG und einzelnen Bundesländern, und was soll in der
jeweiligen Vereinbarung konkret geregelt werden?
Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung verweist auf die abgeschlossene LuFV III. Das
Bahnsteighöhenkonzept ist in der Anlage 13.2.2. Ziffer 3.2.2 der LuFV III hinterlegt
und umfasst sechs Ausnahmeregeln zur Abweichung von der Regelhöhe 76 cm
sowie Einzelfallregelungen und Überleitregelungen für laufende Bauprojekte.
Insbesondere zur Ausnahmeregel Nr. 6 (zeitlich befristete Zwischenstufen)
müssen Migrationsvereinbarungen zwischen der DB AG und den Ländern
geschlossen werden. Dabei regeln die Vereinbarungen, wie die Migrationsphase
unter Berücksichtigung von fahrzeugseitigen und baulichen Maßnahmen an der
Infrastruktur gestaltet werden soll.
Aktuell finden Gespräche und Verhandlungen zu notwendigen
Migrationsschritten zwischen der DB Station&Service AG und den Bundesländern statt.
13. Ist der Bundesregierung das von den gesetzlichen Aufgabenträgern aus
Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie vom Nordhessischen
Verkehrsverbund erstellte Bahnsteighöhenkonzept Mitteldeutschland
bekannt, welches zahlreiche Vorschläge für eine deutlich schnellere und
kostengünstigere Herstellung der Barrierefreiheit im
Schienenpersonennahverkehr Mitteldeutschlands aufzeigt?
Falls ja, wie bewertet die Bundesregierung die dort aufgeführten
Vorschläge?
Der Bundesregierung ist das Bahnsteighöhenkonzept Mitteldeutschland
bekannt. Die Vorschläge fließen so weit wie möglich in das bundesweite
Bahnsteighöhenkonzept der DB Station&Service AG ein.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]