Rechtmäßigkeit von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung
der Abgeordneten Kornelia Möller, Dr. Barbara Höll, Werner Dreibus, Katja Kipping, Dr. Axel Troost, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Auf der Internet-Seite der Bundesagentur für Arbeit befanden sich im Juni zwei Angebote für Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung. Das erste Angebot umfasst unter der Referenznummer 10000-1002327407-S eine Arbeitsgelegenheit für eine/n Diplom-Mathematikerin/Diplom-Mathematiker, der/ die im Bereich Mathematik ein E-Learning-Projekt in Fragen der Methodik und Didaktik unterstützen soll. Die Arbeitsgelegenheit ist auf 6 Monate befristet und basiert auf 30 Wochenstunden. Die Vergütung beläuft sich auf 1 bis 2 Euro pro Stunde Mehraufwandsentschädigung und eine Monatsfahrkarte.
Das zweite Angebot beinhaltet eine Arbeitsgelegenheit für eine/n Diplom-Informatikerin/Diplom-Informatiker unter der Referenznummer 10000-1002325476-S. Hierbei sollen in JavaScript E-Learning-Module erstellt werden. Auch diese Arbeitsgelegenheit ist auf 6 Monate befristet und die anschließende Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist nicht möglich. Auch hier beträgt die Arbeitszeit 30 Wochenstunden und die Mehraufwandsentschädigung soll bei 1 bis 2 Euro zuzüglich einer Monatsfahrkarte liegen.
Nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Berichts des Bundesrechnungshofes an den Haushaltsausschuss und den Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages nach § 88 Abs. 2 der Bundeshaushaltsordnung „Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende – Wesentliche Ergebnisse der Prüfungen im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch“ stellt sich die Frage nach der ausreichenden Prüfung der Rechtmäßigkeit von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (im Folgenden Ein-Euro-Jobs). In diesem Bericht wird konstatiert, dass fast 25 Prozent der geprüften Ein-Euro-Jobs nicht den Förderungsvoraussetzungen entsprachen. Auch bei den beiden oben beschriebenen auf der Internet-Seite der Bundesagentur für Arbeit angebotenen Ein-Euro-Jobs stellt sich diese Frage.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Inwiefern erfüllen die beiden beschriebenen Angebote das Kriterium der Zusätzlichkeit?
Anhand welcher Indikatoren bewertet die Bundesregierung die Erfüllung dieses Kriteriums?
Inwiefern erfüllen die beiden beschriebenen Angebote das Kriterium des öffentlichen Interesses?
Anhand welcher Indikatoren bewertet die Bundesregierung die Erfüllung dieses Kriteriums?
Welche Schritte wird die Bundesregierung unternehmen, wenn die beiden oben beschriebenen Angebote nicht den erforderlichen Kriterien der Zusätzlichkeit und des öffentlichen Interesses entsprechen?
Wer hat in diesen beiden konkreten Fällen anhand welcher Indikatoren die Ein-Euro-Jobs für zulässig erklärt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Einrichtung von Ein-Euro-Jobs im wissenschaftlichen Bereich hinsichtlich der Gefahr, reguläre Arbeitsplätze dadurch zu verdrängen?
Welchen Einfluss haben nach Ansicht der Bundesregierung mit solchen Ein-Euro-Jobs einhergehende Entlohnungs- und Arbeitsbedingungen im Wissenschaftsbereich auf die angestrebte Attraktivität des Wissenschaftsstandorts Deutschland?
Inwiefern verbessern die beiden oben beschriebenen Angebote nach Meinung der Bundesregierung die Chancen der anschließenden Eingliederung der dort Beschäftigten in den ersten Arbeitsmarkt?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung generell über den Erfolg von Ein-Euro-Jobs hinsichtlich der anschließenden Eingliederung auf dem ersten Arbeitsmarkt?
Wie hoch ist die Eingliederungsquote bei Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung?
Wie viel Prozent der Betroffenen kommen danach innerhalb welches Zeitraumes in ein reguläres, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis?
Wenn der Bundesregierung keine Zahlen vorliegen, plant sie diesbezügliche Erhebungen?
Wenn sie keine Erhebungen plant, warum nicht?
Welche Schritte plant die Bundesregierung im Anschluss an die Ergebnisse der Prüfung durch den Bundesrechnungshof, um die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien für Ein-Euro-Jobs zu verbessern?
Plant die Bundesregierung, die Anregung des Ombudsrates in seinem Abschlussbericht aufzugreifen, dass sich eine frühe Einbindung von Vertreterinnen und -vertretern des Handwerks, der Industrie, der Arbeitnehmerinnenvertretung und der sozial-karitativen Einrichtungen bei der Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten als vorteilhaft erwiesen habe, um einen gesellschaftlichen Konsens zu erzielen und dass dieser Ansatz daher fortgeführt bzw. initialisiert werden solle?
Wenn ja, welche Schritte plant sie?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Branchen und Tätigkeitsfelder, in denen Ein-Euro-Jobs eingerichtet werden (bitte prozentual aufschlüsseln)?
Wenn der Bundesregierung keine Zahlen vorliegen, plant sie diesbezügliche Erhebungen?
Wenn sie keine Erhebungen plant, warum nicht?