[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Föst, Frank Sitta, Renata Alt,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/23476 –
KfW-Förderprogramm 455: Investitionszuschuss „Altersgerecht Umbauen“ sowie
„Einbruchschutz“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Durch den demografischen Wandel verändern sich nach Ansicht der
Fragesteller die Anforderungen an das Wohnumfeld. Neue Lebens- und Wohnräume
werden zu einer gesamtgesellschaftlichen Herausforderung. Viele Senioren
wünschen sich beispielsweise, so lange wie möglich selbstbestimmt in den
eigenen vier Wänden leben zu können. Dies ist auch im Interesse der Pflege-
und Sozialkassen, auf die ansonsten ohne speziellen Wohnraum für Ältere
hohe Kosten zukommen.
Laut Statistischem Bundesamt umfasst die Bevölkerungsgruppe der über
65-Jährigen bereits 18,3 Millionen Menschen im Jahr 2020 – eine Steigerung
um 1 Million seit 2015. In nur zehn Jahren werden es laut Prognose des
Statistischen Bundesamtes knapp 22 Millionen Menschen sein, das entspricht dann
etwa 26 Prozent der Bevölkerung im Jahr 2030. Derzeit sind es etwa 22
Prozent (
https://service.destatis.de/bevoelkerungspyramide/#!y=2030&a=20,
65&g, 14. September 2020).
Die Schaffung von ausreichend barrierefreiem oder barrierearmem Wohnraum
ist somit nach Auffassung der Fragesteller ein dringend anzugehendes
Problem. Mit ihren Programmen im Wohnungsbau und in der Wohnungssanierung
leistet die deutsche Förderbank Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen
Beitrag zu altersgerechten Umbauten sowie zum Einbruchschutz. Die
staatseigene KfW unterstützt dabei unabhängig vom Alter diejenigen, die
beispielsweise keinen Pflegegrad besitzen bzw. den Zuschuss für
wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von der Pflegekasse nicht nutzen können oder weitere
Finanzierungsmittel benötigen. Förderziel ist es, Barrieren im Wohnungsbestand
zu reduzieren und die Sicherheit zu erhöhen.
Davon profitieren alle Altersgruppen: Es ermöglicht älteren Menschen einen
möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung, kommt behinderten
oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen oder Familien mit Kindern
zugute. Zusätzlich ermöglicht es den Schutz vor Wohnungseinbruch (KfW,
Merkblatt,
https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogra
mme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000004555_M_455_
E.pdf, 14. September 2020).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/23826
19. Wahlperiode 29.10.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 29. Oktober 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Allerdings waren die Mittel für die bezuschussten Maßnahmen für
altersgerechte Umbauten in den Jahren 2016 und 2017 jeweils bereits Anfang des
dritten Quartals für das gesamte Jahr ausgeschöpft. Im Jahr 2020 war bereits Ende
März 2020 mehr als die Hälfte der Mittel verbraucht (
https://www.aktion-barri
erefreies-bad.de/zuschussprogramm_455-b_fast_leer/). Obwohl der Bund die
Mittel für den barrierereduzierenden Umbau für 2017 bereits auf 75 Mio. Euro
und Anfang 2020 auf 100 Mio. Euro (
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/New
sroom/Aktuelles/Pressemitteilungen-Details_560320.html, 14. September
2020) aufgestockt hat, scheinen diese Gelder bei Weitem nicht ausreichend.
In ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD betont die
Bundesregierung, dass ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen
barrierearme und barrierefreie Wohnungen und ein Wohnumfeld benötigen, in dem sie
möglichst lange selbstbestimmt leben können. Die Koalition der Fraktionen
CDU/CSU und SPD verspricht: „Deshalb wollen wir das KfW-Programm
Altersgerecht Umbauen verstetigen. Zugleich wollen wir die Wiedereinführung
der Kreditvariante des KfW-Programms Altersgerecht Umbauen mit
Bundesmitteln ebenso prüfen (…). Das erfolgreiche KfW-Förderprogramm
Kriminalprävention durch Einbruchsicherung wollen wir ebenfalls verstetigen. Von der
Förderung sollen Eigentümer, Mieter und private Kleinvermieter auch von
Mehrfamilienhäusern, profitieren. Zudem wollen wir die Förderung von
Maßnahmen zur Kriminalprävention auf den Neubau ausweiten.“
(Koalitionsvertrag, S. 111).
1. Wie viele Menschen in Deutschland haben nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit Bedarf an altersgerechtem bzw. barrierearmen oder
barrierefreiem Wohnraum, und wie vielen Menschen kann ein solcher
Wohnraum tatsächlich zur Verfügung gestellt werden (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Aufgrund fehlender statistischer Informationen ist es nicht möglich, die Anzahl
der Haushalte, die Bedarf an altersgerechtem bzw. barrierearmen/-freien
Wohnraum haben, exakt zu quantifizieren. Nach Ergebnissen der Studie Evaluation
des KfW-Förderprogramms „Altersgerecht Umbauen (Barrierereduzierung –
Einbruchschutz)“, die im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau
und Heimat sowie der KfW erstellt wurde, lag die Anzahl der Haushalte mit
mobilitätseingeschränkten Mitgliedern zum Jahresende 2018 bei etwa 3
Millionen. Weitere Details der Studie sind unter
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/N
ewsroom/Aktuelles/News-Details_582720.html abrufbar.
Eine bundesweite Erfassung von barrierearmen oder barrierefreien Wohnungen
erfolgt nicht. Zudem ist der Begriff „barrierearm“ im Gegensatz zur
Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 für den Wohnungsneubau nicht genau definiert.
Gemäß Mikrozensus-Zusatzprogramm „Wohnen“ 2018 ist jedoch bekannt, dass
von 37 950 000 Haushalten (eingeschränkt auf Haushalte mit Teilnahme am
Zusatzprogramm „Wohnen“) 578 000 Haushalte in einer rollstuhlgeeigneten
Wohnung lebten. Diese verteilen sich wie folgt auf die Bundesländer:
Haushalte, die in einer rollstuhlgeeigneten Wohnung1 leben (nach Bundesländern)
Ergebnisse des Mikrozensus 2018
Bundesland Haushalte
Insgesamt darunter mit Angaben zum
Zusatzprogramm Wohnen
insgesamt darunter leben in einer
rollstuhlgeeigneten Wohnung
1000 %
Deutschland 41 378 37 950 578 1,5
Schleswig-Holstein 1 470 1 376 23 1,7
Hamburg 1 003 915 9 1,0
Niedersachsen 3 973 3 603 90 2,5
Bremen 366 342 / /
Nordrhein-Westfalen 8 756 8 272 131 1,6
Hessen 3 091 2 642 39 1,5
Rheinland-Pfalz 1 961 1 817 31 1,7
Baden-Württemberg 5 286 4 729 60 1,3
Bayern 6 453 5 885 91 1,6
Saarland 493 468 9 1,9
Berlin 2 028 1 771 16 0,9
Brandenburg 1 257 1 180 14 1,2
Mecklenburg-Vorpommern 830 807 13 1,6
Sachsen 2 156 2 005 22 1,1
Sachsen-Anhalt 1 151 1 101 14 1,2
Thüringen 1 104 1 037 13 1,3
___
1 Eine Wohnung gilt nach Mikrozensus Zusatzprogramm Wohnen 2018 als rollstuhlgeeignet, wenn
– der Zugang zur Wohnung stufen- und schwellenlos möglich ist und
– die Hauseingangstür eine ausreichende Durchgangsbreite hat (mindestens 90cm) und
– die Flure innerhalb des Gebäudes eine ausreichende Durchgangsbreite haben (mindestens 120cm)
und
– alle Räume stufenlos erreichbar sind und
– die Wohnungstür eine ausreichende Durchgangsbreite hat (mindestens 90cm) und
– all Raumtüren eine ausreichende Durchgangsbreite haben (mindestens 90cm) und
– alle Flure ausreichend breit sind (mindestens 120cm) und
– der Bewegungsraum entlang der Küchenzeile ausreichend ist und
– der Einstieg zur Dusche ebenerdig ist.
/ = keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher genug.
Die einzelnen Werte werden ohne Rücksicht auf die Endsumme auf- bzw. abgerundet.
Deshalb können sich bei der Summierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen in der
Endsumme ergeben.
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2020.
2. Wie groß schätzt die Bundesregierung den Bedarf an altersgerechten
bzw. barrierefreien Wohnungen bis zu den Jahren 2025, 2030, 2035,
2040, 2045 und 2050?
Nach Ergebnissen der genannten Evaluationsstudie wird bis zum Jahr 2035
eine Versorgungslücke von rund zwei Millionen altersgerechter Wohnungen
prognostiziert. Eine Differenzierung nach Bundesländern liegt nicht vor.
3. Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherige Nutzung des
a) KfW-Kredits 159,
Das Programm wird ohne Bundesmitteleinsatz von der KfW durchgeführt. Die
Nachfrage ist seit Jahren – bezogen auf das Zusagevolumen – konstant.
b) KfW-Zuschusses 455 zum altersgerechten Umbau,
Die Nachfrage nach dem Programm ist ungebrochen hoch, so dass die
Bundesmittel im Jahr 2020 auf 150 Mio. Euro aufgestockt wurden (davon per
30.09.2020 rund 122,2 Mio. Euro durch Zusagen gebunden). Die hohe
Nachfrage spiegelt den weiterhin hohen Bedarf an barrierefreiem bzw. -armen
Wohnraum wider. Siehe hierzu auch die aufgeführte Entwicklung in der
Antwort zu Frage 9.
Die Wahlmöglichkeit zwischen Kredit und Zuschuss entspricht den
unterschiedlichen Bedarfen und finanziellen Möglichkeiten: Der Zuschuss wird
umso häufiger in Anspruch genommen, je älter die Antragsteller bzw. je geringer
ihre Einkommen sind. Er wird insbesondere verwendet, um gezielt die
notwendigen und finanziell darstellbaren Einzelmaßnahmen durchzuführen. Je
komplexer und teurer die geplanten Umbaumaßnahmen sind, desto häufiger wird
der Kredit beantragt.
c) KfW-Zuschusses 455 zum Einbruchschutz?
Die Nachfrage war zu Beginn der Förderung sehr hoch, mittlerweile ist die
Nachfrage immer noch gut, aber rückläufig. Der Rückgang der Einbruchzahlen
(Polizeiliche Kriminalstatistik 2019) unterstreicht u. a. die Wirksamkeit der
Förderung. Siehe hierzu auch die aufgeführte Entwicklung in der Antwort zu
Frage 8.
4. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (vgl. S. 111) wird
explizit die Bedeutung des KfW-Förderprogramms Altersgerechtes
Umbauen und Einbruchschutz hervorgehoben – plant die Bundesregierung
eine weitere Aufstockung der Mittel dieser KfW-Programme im
Bundeshaushalt für das Haushaltsjahr 2021?
a) Falls ja, in welcher Höhe (bitte nach KfW-Förderprogramm Umbau
bzw. Einbruchschutz aufschlüsseln)?
b) Falls nein, warum nicht?
Die Fragen 4 bis 4b werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Regierungsentwurf für den Haushalt 2021 sind, wie im Finanzplan
vorgesehen, Programmmittel in Höhe von 75 Mio. Euro für den Programmteil
„Barrierereduzierung“ veranschlagt und für den Programmteil „Einbruchschutz“ Mittel
in Höhe von 50 Mio. Euro.
5. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung zur Verstetigung der
KfW-Programme (bitte nach Programm aufschlüsseln)?
Für den Programmteil „Einbruchschutz“ sind Mittel bis zum Jahr 2024 im
Finanzplan vorgesehen, im Übrigen vgl. Antwort zu Frage 4.
6. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die Attraktivität und
Bekanntheit der KfW-Förderprogramme weiter zu fördern bzw. auszubauen?
Sowohl das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat als auch die
KfW informieren auf ihren Internetseiten über das KfW-Programm
„Altersgerecht Umbauen“. Das Programm ist zudem Bestandteil der Maßnahmen des
Wohngipfels. Zudem wurde das Thema „Wohnen im Alter“ mit dem KfW-
Programm regelmäßig in verschiedenen Veranstaltungen des Bundes thematisiert,
aktuell am 29. Oktober 2020 im Rahmen des „Immobilienwirtschaftlichen
Dialogs“ des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.
Die hohe Inanspruchnahme der in Rede stehenden Programme unterstreicht
nachdrücklich ihren sehr hohen Bekanntheitsgrad.
7. Plant die Bundesregierung weitere Änderungen der Bedingungen beim
a) KfW-Förderzuschuss Einbruchschutz, und falls ja, welche?
b) KfW-Förderzuschuss Altersgerechtes Umbauen, und falls ja, welche?
c) KfW-Förderkredit 159, und falls ja, welche?
Die Fragen 7 bis 7c werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen der Weiterentwicklung der Programme werden regelmäßig
Anpassungen vorgenommen, weitere grundsätzliche Änderungen sind gegenwärtig
nicht vorgesehen.
8. In welcher Höhe wurden die Mittel im KfW-Förderprogramm
Einbruchschutz in den Jahren 2012 bis 2020 (bis Ende August) abgerufen?
Die Förderung zum Einbruchschutz wurde im November 2015 in das
bestehende Förderprogramm 455 integriert. Die Höhe des Mittelabrufs kann der
Antwort zu Frage 8b entnommen werden.
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b) Falls nicht alle Mittel abgerufen wurden, wie viele Mittel blieben bis
zum Stichtag übrig (bitte ebenfalls aufschlüsseln)?
Im Startjahr 2015 wurden 7,3 Mio. Euro nicht ausgeschöpft. Im Jahr 2016
kam es zur Mittelausschöpfung; die Zusagetätigkeit wurde mit „aufschiebender
Bedingung“ aufrechterhalten (Mittelbindung 2017). Im Jahr 2017 wurden
9 Mio. Euro nicht ausgeschöpft. Im Jahr 2018 wurden 21,4 Mio. Euro und im
Jahr 2019 rund 23,1 Mio. Euro nicht ausgeschöpft.
9. Wurden die Mittel im KfW-Förderprogramm Altersgerecht Umbauen in
den Jahren 2012 bis 2017 – wie auch in den Jahren 2018 und 2019 –
jeweils ausgeschöpft?
Das Förderprogramm „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455)“
wurde im November 2014 wieder eingeführt. Die Frage zur
Mittelausschöpfung wird in der Antwort zu Frage 9b beantwortet.
a) Wie viele Wohneinheiten wurden von 2012 bis 2020 dadurch jeweils
gefördert (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)?
Der nachstehenden Tabelle können die geförderten Wohneinheiten für die
Barrierereduzierung des Programms 455 entnommen werden (Quelle: KfW).
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b) Falls nicht alle Mittel abgerufen wurden, wie viele Mittel blieben
übrig (bitte ebenfalls nach Jahren aufschlüsseln)?
Im Startjahr 2014 wurden 1,5 Mio. Euro nicht ausgeschöpft. Im Jahr 2015 sind
4,5 Mio. Euro nicht gebunden worden. Im Jahr 2016 wurden die
bereitgestellten Mittel ausgeschöpft; es erfolgte ein Zusagestopp im Juli 2016. Im Jahr 2017
wurden die Mittel ebenfalls ausgeschöpft; ein Zusagestopp erfolgte im August
2017. Im Jahr 2018 startete die Zusagetätigkeit nach Inkrafttreten des
Bundeshaushaltes erst im August 2018 (vorläufige HH-Führung); 22,8 Mio. Euro
wurden deshalb nicht gebunden. Im Jahr 2019 kam es erneut zu einem Zusagestopp
im Oktober 2019, da die Mittel ausgeschöpft waren.
10. Wie viele Mittel sind für das laufende Antragsjahr noch verfügbar?
Von den im Jahr 2020 zur Verfügung stehenden Programmmitteln in Höhe von
150 Mio. Euro waren zum Stichtag 30. September 2020 122,2 Mio. Euro für
die Barrierereduzierung mit Neuzusagen gebunden. Damit waren
Programmmittel in Höhe von 27,8 Mio. Euro noch verfügbar.
11. Wie hoch war der Anteil der Antragsteller im Zeitraum von 2012 bis
2020, die ihre Immobilie
a) selbst nutzen,
b) vermieten (bitte jeweils nach Jahren und KfW-Programm –
Kreditals auch Förderprogramme – aufschlüsseln)?
Zur Selbstnutzung werden alle Anträge von Privatpersonen mit bis zu 2
Wohneinheiten gezählt. Bei Anträgen mit mehr als 2 Wohneinheiten wird von einer
Vermietung ausgegangen. Aufgrund des direkten Zusammenhangs ist die
Antwort zu den Fragen 11a und 11b den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen.
Gemessen an der Anzahl der zugesagten Anträge ergeben sich folgende Quoten
(Quelle: KfW):
45
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%
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23
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15
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6
%
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%
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%
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%
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%
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,1
7
%
25
,7
2
%
19
,0
2
%
18
,6
0
%
12. Welche weiteren konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um
das Problem des Mangels an altersgerechten bzw. barrierearmen und
barrierefreien Wohnungen anzugehen und dem steigenden Bedarf
anzupassen?
a) Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung?
b) Falls keine weiteren Maßnahmen geplant sind, wie begründet die
Bundesregierung dies?
13. Welche weiteren konkreten Programme und Unterstützungen plant die
Bundesregierung zur Beratung und Information von Eigentümern und
Mietern zur Finanzierung und Umsetzung von altersgerechten bzw.
barrierearmen und barrierefreien Umbauten?
a) Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung?
b) Falls keine weiteren Maßnahmen geplant sind, wie begründet die
Bundesregierung dies?
Die Fragen 12 bis 13b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aktuell bestehen neben der KfW-Förderung weitere Möglichkeiten zur
Finanzierung von altersgerechten bzw. barrierearmen/-freien Wohnungen oder von
Umbaummaßnahmen.
Der Bund gewährt den Ländern für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen
im Bereich des sozialen Wohnungsbaus Bundesfinanzhilfen. In den Jahren von
2020 bis 2024 sind hierfür jeweils 1 Mrd. Euro vorgesehen. Die Mittel können
je nach Schwerpunktsetzung in den Ländern beispielsweise für den Neubau
von barrierefreien Wohnungen oder auch für Umbaumaßnahmen verwendet
werden. Die Ausgestaltung der Förderprograme obliegt der ausschließlichen
Zuständigkeit der Länder.
Gerade bei Pflegebedürftigen, die zu Hause betreut und gepflegt werden, kann
es notwendig sein, das Wohnumfeld an ihre besonderen Belange individuell
anzupassen. Die Pflegekassen können für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
auf Antrag einen finanziellen Zuschuss in Höhe von 4 000 Euro je
Pflegebedürftigem gewähren, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege
ermöglicht oder für die Pflegepersonen erheblich erleichtert oder eine möglichst
selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Dieser
Zuschuss kann bis zum vierfachen Betrag – also bis zu insgesamt 16 000 Euro
– erhöht werden, wenn mehrere Anspruchsberechtigte zusammenwohnen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]