Umbrüche im digitalen Zahlungsverkehr – von Libra bis zu digitaler Zentralbankwährung
der Abgeordneten Fabio De Masi, Jörg Cezanne, Klaus Ernst, Michael Leutert, Stefan Liebich, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Thomas Nord, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 16. April 2020 hat Facebook das zweite Whitepaper (https://libra.org/de-DE/white-paper/) mit den Eckpunkten für das digitale Währungs- und Finanzinfrastrukturprojekt „Libra“ veröffentlicht. Nach eigenen Angaben der zu diesem Zweck von Facebook gegründeten „Libra Association“ hat der Austausch mit Regulierungsbehörden, Zentralbanken und politischen Entscheidungsträgern dazu geführt, das Konzept im Vergleich zum ersten Whitepaper anzupassen.
Die wichtigste Neuerung in der aktualisierten Version des Whitepapers vom April 2020 ist die Tatsache, dass die „Multi-Currency-Coins“ durch sog. Single-Currency-Stablecoins ergänzt werden (Euro-Libra, US-Dollar-Libra usw.). Während der Wert der „Multi-Currency-Coins bei vollständiger Deckung an einen Währungskorb – bestehend aus den wichtigsten Währungen im internationalen Zahlungsverkehr – gekoppelt sein soll, sind die „Single-Currency-Stablecoins“ nur an die jeweilige Landeswährung, etwa den Euro, gekoppelt. Libracoins sind also im Tausch gegen die nationalen Währungseinheiten zu erwerben. Die liquiden Mittel sollen dann von der Libra Association in Bankeinlagen und risikolosen, kurzfristigen Staatsanleihen vorgehalten werden.
Gleichzeitig schreiten immer mehr Zentralbanken mit ihren Plänen in Sachen digitaler Zentralbankwährung voran. Am weitesten scheint dabei die chinesische Zentralbank zu sein, die ihre Testphase nun auf die großen Städte und den Publikumsverkehr (sog. Retail-Markt) ausweiten wird (https://www.globaltimes.cn/content/1198664.shtml). Auch die US-amerikanische Zentralbank kündigte Fortschritte und die Einleitung einer Testphase an, wenngleich erst einmal nur anhand von Simulationen unter Laborbedingungen (https://www.federalreserve.gov/newsevents/speech/brainard20200813a.htm). Von Seiten der Europäischen Zentralbank (EZB) und ihrer Arbeitsgruppe mit anderen Zentralbanken und der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) ist in Kürze wohl mit einem Grundsatzpapier zu dieser Frage zu rechnen (https://www.ecb.europa.eu/press/pr/date/2020/html/ecb.pr200121_1~e99d7946d6.en.html).
Dazu steigt das Regulierungsbedürfnis dadurch, dass sowohl FinTechs, Social-Media-Plattformen als auch Großkonzerne wie Apple, Amazon und Alibaba auf den Markt für Zahlungsdienstleistungen drängen. Damit wird deutlich: Die Umbrüche im Währungs- und Geldwesen und besonders im digitalen Zahlungsverkehr sind absehbar und stellen Deutschland und die Europäische Währungsunion vor Herausforderungen, für die es eigene Lösungen zu finden gilt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen38
Welche spezifischen Risiken bestünden nach Einschätzung der Bundesregierung bei einer Einführung von (Euro-)Libra durch ein nach geltendem Recht in der EU lizenziertes Unternehmen (Einlagenkreditinstitut oder E-Geld-Institut) gemäß dem im aktualisierten Whitepaper skizzierten Aufbau in den Bereichen
a) Finanzstabilität und Zahlungsverkehr,
b) finanzieller Verbraucherschutz,
c) Stabilität des Eurosystems und Transmission der Geldpolitik,
d) Geldwäscheprävention und Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung,
e) Marktmacht und Wettbewerbsbeschränkungen,
f) Datenschutz und
g) Verlust an Zahlungs- und Kreditinformationen für Geschäftsbanken?
Welche Auswirkungen hätte eine Zulassung von Libra durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) in der Schweiz auf den europäischen Zahlungsraum im Allgemeinen und im Besonderen auf die Bereiche
a) Finanzstabilität und Zahlungsverkehr,
b) finanzieller Verbraucherschutz,
c) Stabilität des Eurosystems und Transmission der Geldpolitik,
d) Geldwäscheprävention und Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung,
e) Marktmacht und Wettbewerbsbeschränkungen,
f) Datenschutz und
g) Verlust an Zahlungs- und Kreditinformationen für Geschäftsbanken?
Hat zwischen Vertretern der Bundesregierung bzw. der BaFin und Vertretern der Regierung der Schweiz bzw. der Eidgenössischen Finanzaufsicht seit dem 1. Mai 2020 weiterer Austausch zur regulatorischen Behandlung von Libra stattgefunden, und wenn ja, wann, und mit welchen Ergebnissen?
Welcher Sachstand ist aus der Arbeit des „Libra College“ in Bezug auf die folgenden Bereiche zu berichten
a) Prudentielle Anforderungen,
b) Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und
c) Verbraucherschutz?
Mit welchen Finanzaufsichtsbehörden anderer Staaten haben sich Vertreter der Bundesregierung bzw. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wann und mit welchen Ergebnissen seit der Veröffentlichung des zweiten Whitepapers zur regulatorischen Behandlung von Libra ausgetauscht?
Wäre es deutschen und EU Bürgern nach gegenwärtigem Recht erlaubt, mit ihren Euro-Bankeinlagen Euro-Libra, die von einem nicht in der EU lizenzierten Anbieter (z. B. der Schweiz) außerhalb der EU im Netz angeboten werden, zu erwerben?
Wäre mit Bezug auf Frage 6 und nach Ansicht der Bundesregierung ein entsprechendes Verbot denkbar und durchsetzbar?
Welche kartellrechtlichen Fragen hat das Bundeskartellamt im Rahmen seiner internen Befassung (siehe Bundestagsdrucksache 19/13117) mit dem im Whitepaper skizzierten Libra-Ökosystem identifizieren können, und welche weiteren Maßnahmen wurden daraus abgeleitet?
Welche wettbewerbsrechtlichen Maßnahmen zieht die Bundesregierung bzw. das Bundeskartellamt bei einer Einführung von Libra in Erwägung?
Welche weiteren Ressorts oder Bundesbehörden führen aktuell oder führten in der Vergangenheit welche Art von Prüfungen mit welcher Frist mit Bezug zu den Ankündigungen zur Einführung von Libra durch? Welche Ergebnisse haben diese Prüfungen ergeben?
Welche EU-Behörden führen aktuell oder führten in der Vergangenheit nach Kenntnis der Bundesregierung welche Art von Prüfungen mit welcher Frist mit Bezug zu den Ankündigungen zur Einführung von Libra durch? Welche Ergebnisse haben diese Prüfungen nach Kenntnis der Bundesregierung ergeben?
Welche internen Treffen der Bundesregierung haben auf ministerieller sowie Arbeitsebene mit Bezug zu den Ankündigungen im aktualisierten Whitepaper zur Einführung von Libra und etwaigen Risiken oder einem möglichen regulatorischen Umgang mit Libra stattgefunden (bitte Datum, Teilnehmer und konkreten Gesprächsanlass auflisten)?
Welche Treffen haben zwischen Vertretern der Bundesregierung bzw. Bundesbehörden und Vertretern von Facebook oder anderen Mitgliedern der Libra Association in den letzten zwölf Monaten mit Bezug zu Libra stattgefunden (bitte Datum, Teilnehmer und konkreten Gesprächsanlass auflisten)?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, dass die gemäß Whitepaper für die Zukunft nicht explizit ausgeschlossene Kreditschöpfung in Libra in Zukunft nicht realisiert werden kann bzw. eine Abkehr von der hundertprozentigen Deckung ausgeschlossen bleibt?
Welche zusätzlichen regulatorischen Anforderungen bzw. finanzmarktpolitischen Risiken ergäben sich bei einer zukünftigen Schaffung zur Möglichkeit von Kreditschöpfung in Libra nach Einschätzung der Bundesregierung?
Unter welchen Bedingungen würde die Libra Association bzw. würden mit der Herausgabe des Libras befasste Institutionen eigenständige Zentralbankkonten führen dürfen bzw. sogar Zugang zu den Fazilitäten der Zentralbank erhalten?
Wie wird sichergestellt, dass Libra-Einheiten nur gegen Zentralbank- und Giralgeld und nicht gegen Geldsurrogate dritter Stufe (Anteile an Money Market funds [MMFs], E-Gelder oder andere Stablecoins) ausgegeben werden?
Unter welchen Umständen könnte Libra nach Auffassung der Bundesregierung nicht unter die E-Geld-Richtlinie (2009/110/EG) fallen, und wie bewertet die Bundesregierung die daraus möglicherweise entstehenden Konsequenzen?
Wie bewertet die Bundesregierung die von der EU-Kommission am 24. September 2020 vorgestellte Strategie unter dem Titel „Digital Finance Strategy, legislative proposals on crypto-assets and digital operational resilience, Retail Payments Strategy“ (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/QANDA_20_1685)?
Welche der nachstehend genannten Lizenzpflichten sind nach Auffassung der BaFin bei Libra auf Grundlage der öffentlich bekannten Informationen, des Whitepapers der Libra Association und etwaiger Erkenntnisse aus dem regulatorischen Dialog mit der Libra Association in Deutschland für Libra einschlägig (bitte begründen)
a) Lizenzpflicht nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 des Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (ZAG),
b) Banklizenz nach § 1 Absatz 1 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) in Verbindung mit § 32 KWG,
c) Finanzdienstleistungslizenz nach § 1 Absatz 1a KWG in Verbindung mit § 32 KWG,
d) Lizenz nach § 10 ZAG für weitere Zahlungsdienste und
e) E-Geld-Lizenz nach § 11 ZAG?
Mit welchen Vertretern ist das Bundesministerium der Finanzen (BMF), die Deutsche Bundesbank und die BaFin in der vom Financial Stability Board (FSB) gegründeten Arbeitsgruppe vertreten (siehe Bundestagsdrucksache 19/13117), und welche Zwischenergebnisse bzw. Maßnahmen sind aus dieser Arbeitsgruppe zum Libra-Vorhaben insgesamt, aber insbesondere auch in Hinblick auf die Prüfung etwaiger Regelungslücken und der Risiken von Aufsichtsarbitrage, zu berichten?
Welche Lizenzen wären in Deutschland bzw. der EU für eine Einführung von Libra gemäß den Ausführungen im Whitepaper durch
a) die Libra Association,
b) Mitglieder der Libra Association („Validator Nodes“),
c) die Geldbörse Novi,
d) autorisierte Wiederverkäufer,
e) institutionelle Verwahrstellen von Libra-Reserven
zu beantragen?
Welche der in den Fragen 22a bis 22e aufgeführten Akteure wären bei einer Einführung von Libra gemäß den Ausführungen im Whitepaper geldwäscherechtlich in Deutschland verpflichtet?
Welche konkreten Maßnahmen und Neuentwicklungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit der European Payment Initiative (EPI) zu erwarten, und wie werden diese von der Bundesregierung bewertet?
Wie weit fortgeschritten ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Vorhaben der EPI, eine Interimsgesellschaft in Brüssel zu gründen, die sich mit der technologischen Ausgestaltung eines einheitlichen digitalen Zahlungssystems befasst, und wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklungen (https://bankenverband.de/media/files/2020_07_02-EPI_Press_Release.pdf)?
Welche Mitglieder bzw. Teilnehmer wirken nach Kenntnis der Bundesregierung an der in Medienberichten erwähnten Arbeitsgruppe zum Thema digitales Bezahlen mit (https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/zahlungsverkehr-ezb-will-an-eigener-digitaler-waehrung-arbeiten-/25569808.html?ticket=ST-767398-42fe6vgdX5Skh0cwCwM6-ap3; bitte die jeweils vertretende Institution, das vertretende Unternehmen bzw. den vertretenden Interessenverband aufführen)?
Inwieweit waren Vertreter von Wirecard in der in Frage 24 erwähnten EPI oder in der in Frage 26 erwähnten Arbeitsgruppe zum Thema digitales Bezahlen involviert?
Inwiefern wirkt sich der jüngste Bilanzskandal von Wirecard auf die Teilnahme von Wirecard in den in Frage 27 genannten Arbeitsgruppen aus?
Welche Bedeutung wurde privatwirtschaftlichen Lösungen, etwa programmierbarem Geld, im Rahmen der EPI und der Arbeitsgruppe zum Thema digitales Bezahlen beigemessen?
Inwieweit werden die in Frage 29 erwähnten privatwirtschaftlichen Lösungen als Ersatz bzw. Ergänzung einer digitalen Zentralbankwährung diskutiert, und welche Position vertritt die Bundesregierung hier?
Welche Position vertritt die Bundesregierung bei der Teilnahme in der in Frage 26 aufgeführten Arbeitsgruppe im Hinblick auf die mögliche Ausgestaltung einer digitalen Zentralbankwährung, bzw. welches Modell digitaler Zentralbankwährung bevorzugt die Bundesregierung für die europäische Gemeinschaftswährung?
Welche Modelle und Vorschläge zur Ausgestaltung einer digitalen Zentralbankwährung mit Bezug auf Frage 31 lehnt die Bundesregierung explizit ab, und aus welchen Gründen?
Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko eines digitalen „Bankruns“ bei Einführung einer digitalen Zentralbankwährung, und welche etwaigen Gegenmaßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet?
Welche potentiellen Probleme sieht die Bundesregierung bei Einführung einer digitalen Zentralbankwährung in Bezug auf den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr, welche etwaigen Gegenmaßnahmen hält die Bundesregierung für geeignet?
Wie bewertet die Bundesregierung die geplante Ausweitung der Testphase der chinesischen Zentralbank in Sachen digitaler Zentralbankwährung im Allgemeinen und im Besonderen das Vorhaben, die Testphase auf den „Retail“-Markt, also etwa Haushalte und Unternehmen, auszuweiten?
Welche Auswirkungen hätte die Einführung einer digitalen Zentralbankwährung in China nach Ansicht der Bundesregierung auf die Stellung des Euros auf dem internationalen Währungsmarkt?
Wie bewertet die Bundesregierung das Pilotprojekt der schwedischen Zentralbank zur Implementierung einer E-Krona, und welche Erkenntnisse können daraus nach Ansicht der Bundesregierung für den Euroraum gewonnen werden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Vorhaben der US-amerikanischen Zentralbank, die Testphase mit Simulationsexperimenten auszuweiten, und wie bewertet die Bundesregierung die Fortschritte auf europäischer Ebene im Vergleich hierzu (https://www.federalreserve.gov/newsevents/speech/brainard20200813a.htm)?