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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Evaluierung der an Asylbewerberinnen und Asylbewerber gerichteten EQUAL-Entwicklungspartnerschaften durch die Bundesregierung und deren weitere Fortführung innerhalb des Europäischen Sozialfonds (G-SIG: 16011231)

Teilnehmerzahl an Entwicklungspartnerschaften zur Unterstützung der beruflichen Integration von Asylsuchenden (Asyl-EPs), Evaluation der Asyl-EPs, Umgang mit Fördermaßnahmen nach EQUAL bzw. dem ESF <p> </p>

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Datum

10.11.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/308624. 10. 2006

Evaluierung der an Asylbewerberinnen und Asylbewerber gerichteten EQUAL-Entwicklungspartnerschaften durch die Bundesregierung und deren weitere Fortführung innerhalb des Europäischen Sozialfonds

der Abgeordneten Josef Philip Winkler, Anja Hajduk, Volker Beck (Köln), Silke Stokar von Neuforn, Monika Lazar, Wolfgang Wieland, Grietje Bettin, Katrin Göring-Eckardt, Kerstin Andreae, Kai Boris Gehring, Anna Lührmann, Dr. Thea Dückert, Dr. Harald Terpe, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, Priska Hinz (Herborn), Britta Haßelmann, Krista Sager und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Deutschland lässt die beruflichen Potentiale von Flüchtlingen und Asylsuchenden häufig ungenutzt, obwohl diese Personengruppen oft hoch motiviert und beruflich gut qualifiziert ist. Dennoch wird Asylsuchenden und Flüchtlingen in Deutschland der Zugang zur beruflichen Bildung und zum Arbeitsmarkt erschwert. Auch die Möglichkeiten der schulischen bzw. universitären Bildung sind für Asylsuchende und Flüchtlinge eingeschränkt.

Vor diesem Hintergrund hatte die vorige Bundesregierung begonnen, die berufliche Eingliederung von Asylsuchenden zu fördern, u. a. auch innerhalb der Gemeinschaftsinitiative EQUAL. So wurden in Deutschland acht (von insgesamt 109) Entwicklungspartnerschaften zur Unterstützung der beruflichen Integration von Asylsuchenden eingerichtet (im Folgenden: Asyl-EPs).

Das ICON-INSTITUT (Köln), das Progress-Institut für Wirtschaftsforschung (PIW, Teltow) und die COMPASS GmbH (Bremen) veröffentlichten im September 2005 im Auftrag des damaligen Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) den Bericht „Erster Statusbericht der EQUAL-Programmevaluation zur zweiten Förderwelle der GI EQUAL 2005 – 2008“. Anders als für die übrigen Zielgruppen der Gemeinschaftsinitiative EQUAL fehlt in diesem Bericht des BMWA jedoch eine inhaltliche bzw. eine operative Auswertung der an Asylbewerberinnen und Asylbewerber gerichteten Entwicklungspartnerschaften.

Im Gegensatz dazu hatte die EU-Kommission die Arbeit dieser Asyl-EPs durchweg positiv evaluiert: „Auf lokaler Ebene konnte durch die Arbeit der Partnerschaften nachgewiesen werden, dass eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen für Asylsuchende Nutzen erbracht haben, wobei die Möglichkeiten vom Zugang zur Sprachausbildung über allgemeine und berufliche Bildung und Freiwilligenarbeit bis zu einer Beschäftigung auf dem offenen Arbeitsmarkt reichten. Die klar zu erkennenden nützlichen Ergebnisse beinhalten einen Rückgang bei der Erwerbslosigkeit, verringerte ‚Abgänge‘ von Asylbewerbern in die Schattenwirtschaft und größere Beiträge zur Wirtschaft vor Ort.“ Es hätte sich – so die EU-Kommission weiter – „eine Reihe nützlicher Anregungen“ für die weiter fortzuführende Einbeziehung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in das EQUAL-Programm ergeben. So müsse z. B. die Unterstützung „am richtigen Punkt“ und „so bald wie möglich nach einem Asylantrag“ ansetzen. Des Weiteren hätte sich gezeigt, dass Asylbewerberinnen und Asylbewerber ihren Arbeitgeber oftmals ein „interessantes Potenzial“ angeboten und „gute Ergebnisse“ erbracht hätten. Insofern empfahl die EU-Kommission, dass die bisherigen Erfahrungen einen „sehr viel größeren Kreis von Interessenten erreichen“ sollte (KOM (2003) 840 vom 30. Dezember 2003).

Auch der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments hatte sich am 22. Juni 2005 für die weitere Einbeziehung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in den Europäischen Sozialfonds (ESF) eingesetzt (A6-0216/2005). Die Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 über den Europäischen Sozialfonds spricht sich dafür aus, dass „der Eingliederung von Migranten, einschließlich Asylbewerbern“ auch weiterhin „besondere Aufmerksamkeit“ zuteil werden sollte (ABl. EU Nr. L 210 vom 31. Juli 2006 S. 12).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Hat die Bundesregierung die Arbeit der deutschen Asyl-EPs statistisch evaluiert?

Wenn ja, wie viele Personen haben sich im Rahmen der ersten Förderwelle für eine Teilnahme an einer der acht Asyl-EPs beworben (bitte aufschlüsseln nach Asylbewerberinnen und Asylbewerbern bzw. nach Geduldeten sowie nach Alter und Geschlecht)?

Wie viele Personen haben innerhalb der ersten Förderwelle an den Programmen dieser Asyl-EPs tatsächlich teilgenommen und diese abgeschlossen (bitte aufschlüsseln nach Asylbewerberinnen und Asylbewerbern bzw. nach Geduldeten sowie nach Alter und Geschlecht)?

2

Umfasste der Auftrag an die o. g. Forschungsinstitute auch eine inhaltliche bzw. operative Evaluierung der deutschen Asyl-EPs, und wenn nein, warum nicht?

3

Hatten die beauftragten Institute in Vorentwürfen ihres Statusberichts auch die Arbeit der Asyl-EPs inhaltlich bzw. operativ evaluiert, und wenn ja, zu welchen Erkenntnissen gelangten die Gutachter, und warum tauchen diese Evaluierungsergebnisse nicht in der letztlich veröffentlichten Version des Statusberichtes auf?

4

Hält die Bundesregierung eine inhaltliche bzw. operative Evaluierung der deutschen Asyl-EPs im Rahmen zumindest der jetzigen zweiten Förderwelle für sinnvoll, und wenn nein, warum nicht?

5

Ist es aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll, die Arbeit der deutschen Asyl-EPs, finanziert aus vorhandenen Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bzw. des Bundeshaushaltes, z. B. durch eine sog. Mainstreaming Agentur zu evaluieren?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, mit welchen Sach- und Finanzmitteln soll solche Agentur ausgestattet werden, und welches Auftragsvergabeverfahren würde die Bundesregierung hier anwenden?

6

Welche innovativen Ansätze erkennt die Bundesregierung in der Arbeit der deutschen Asyl-EPs – insbesondere im Hinblick auf das Spektrum von Ausbildungsberufen und Qualifizierungsmaßnahmen?

7

Wie sieht die Vermittlungsquote der deutschen Asyl-EPs bei erfolgreichem Abschluss der Maßnahme aus (bitte aufschlüsseln nach Alter, Geschlecht und Ausbildungsberuf bzw. Qualifizierungsmaßnahme)?

8

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie die Arbeit der deutschen Asyl-EPs, von Seiten der beteiligten Arbeitgebervereinigungen bewertet wird?

9

Welche Probleme ergaben sich beim Zugang zu den Angeboten der deutschen Asyl-EPs, und mit welchen Maßnahmen hat die Bundesregierung versucht, diese Probleme im Interesse der ausbildungs- bzw. qualifizierungswilligen Personen zu lösen (bitte aufschlüsseln nach Asylbewerberinnen und Asylbewerbern bzw. nach Geduldeten)?

10

Teilt die Bundesregierung die auf die Asyl-EPs bezogenen Evaluierungsergebnisse der EU-Kommission, und wenn nein, warum nicht?

11

Befürwortet die Bundesregierung, dass Personen, denen entsprechend der Richtlinie 2004/83/EG internationaler bzw. subsidiärer Schutz gewährt wird, in die Fördermaßnahmen nach EQUAL bzw. dem ESF einbezogen werden sollen, und wenn nein, warum nicht?

12

Hat sich die Bundesregierung in den Verhandlungen auf EU-Ebene für die (weitere) Einbeziehung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern bzw. von Personen mit subsidiärem Schutz in die Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 über den Europäischen Sozialfonds eingesetzt, und wenn nein, warum nicht?

13

Hat die Bundesregierung vor, den Zugang zu Ausbildung und Arbeitsmarkt für diese Zielgruppe zu lockern im Sinne einer innovativen Nutzung der Fördermöglichkeiten in der künftigen ESF-Förderperiode, wenn ja wie, und wenn nein, warum nicht?

14

Hat die Bundesregierung vor, die Asyl-EPs im Rahmen des ESF fortzuführen?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen?

Berlin, den 24. Oktober 2006

Renate Künast, Fritz Kuhn und Fraktion

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