Drittstaatsangehörige ohne Aufenthaltstitel im Ausländerzentralregister
der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Martin Hess, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Zum Stichtag 30. September 2020 waren im Ausländerzentralregister (AZR) insgesamt 324 717 Drittstaatsangehörige ohne Aufenthaltstitel gespeichert (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 42 und 43 auf Bundestagsdrucksache 19/23238). Nach Hauptstaatsangehörigkeit differenziert, bildeten Personen aus der Türkei (29 289 Personen), Syrien (26 812 Personen), Afghanistan (15 132 Personen) sowie dem Irak (14 510 Personen) die jeweils größte Gruppe (ebd.).
Soweit es sich bei diesen Personen um vollziehbar ausreisepflichtige Personen handelt, besitzen diese grundsätzlich Anspruch auf Sozialleistungen in Form von existenzsichernde Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Ein Leistungsausschluss besteht hingegen nur für vollziehbar ausreisepflichtige Personen, denen bereits von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder von einem am Verteilmechanismus teilnehmenden Drittstaat ein fortbestehender internationaler Schutz gewährt worden ist. Diese erhalten innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren einmalig auf einen Zeitraum von zwei Wochen beschränkte Überbrückungsleistungen, um den Zeitraum bis zur Ausreise zu überbrücken, sowie auf Antrag die angemessenen Kosten der Rückreise (ebd.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Bei wie vielen Drittstaatsangehörigen war nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember der Jahre 2010 bis 2019 und bei wie vielen ist aktuell im AZR jeweils kein aufenthaltsrechtlicher Status gespeichert (bitte insgesamt sowie die Top-15-Staatsangehörigkeiten ausweisen)?
Bei wie vielen Drittstaatsangehörigen, bei denen im AZR aktuell kein aufenthaltsrechtlicher Status gespeichert ist, ist nach Kenntnis der Bundesregierung seit
a) weniger als einem Monat,
b) ein bis drei Monaten,
c) drei bis sechs Monaten,
d) sechs bis zwölf Monaten,
e) ein bis drei Jahren,
f) drei bis fünf Jahren,
g) mehr als fünf Jahren kein aufenthaltsrechtlicher Status gespeichert?
Bei wie vielen Drittstaatsangehörigen, bei denen im AZR aktuell kein aufenthaltsrechtlicher Status gespeichert ist,
a) ist der Aufenthaltstitel erloschen,
b) wurde der Aufenthaltstitel widerrufen,
c) wurde der Aufenthaltstitel zurückgenommen,
d) wurde ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels gestellt,
e) wurde ein Antrag auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels gestellt?
Bei wie vielen Drittstaatsangehörigen, bei denen im AZR aktuell kein aufenthaltsrechtlicher Status gespeichert ist, ist der Aufenthaltstitel seit
a) weniger als einem Monat,
b) ein bis drei Monaten,
c) drei bis sechs Monaten,
d) sechs bis zwölf Monaten,
e) ein bis drei Jahren,
f) drei bis fünf Jahren,
g) mehr als fünf Jahren erloschen?
Bei wie vielen Drittstaatsangehörigen, bei denen im AZR aktuell kein aufenthaltsrechtlicher Status gespeichert ist, wurde der Aufenthaltstitel vor
a) weniger als einem Monat,
b) zein bis drei Monaten,
c) drei bis sechs Monaten,
d) sechs bis zwölf Monaten,
e) ein bis drei Jahren,
f) drei bis fünf Jahren,
g) mehr als fünf Jahren widerrufen?
Bei wie vielen Drittstaatsangehörigen, bei denen im AZR aktuell kein aufenthaltsrechtlicher Status gespeichert ist, wurde der Aufenthaltstitel vor
a) weniger als einem Monat,
b) ein bis drei Monaten,
c) drei bis sechs Monaten,
d) sechs bis zwölf Monaten,
e) ein bis drei Jahren,
f) drei bis fünf Jahren,
g) mehr als fünf Jahren zurückgenommen?
Bei wie vielen Drittstaatsangehörigen, bei denen im AZR aktuell kein aufenthaltsrechtlicher Status gespeichert ist, wurde ein Aufenthaltsstatus vor
a) weniger als einem Monat,
b) ein bis drei Monaten,
c) drei bis sechs Monaten,
d) sechs bis zwölf Monaten,
e) ein bis drei Jahren,
f) drei bis fünf Jahren,
g) mehr als fünf Jahren beantragt?
Wie viele Drittstaatsangehörige, bei denen im AZR aktuell kein aufenthaltsrechtlicher Status gespeichert ist, verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über
a) eine Staatsangehörigkeit,
b) zwei Staatsangehörigkeiten,
c) drei Staatsangehörigkeiten,
d) vier oder mehr Staatsangehörigkeiten?
Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung aktuell die Zahl der Drittstaatsangehörigen, bei denen im AZR kein aufenthaltsrechtlicher Status gespeichert ist, und die
a) sich mit einem gültigen langfristigen Visum in Deutschland aufhalten,
b) aktuell in Haft untergebracht sind,
c) über eine gültige Betretenserlaubnis verfügen?
Wie viele Drittstaatsangehörige mit langfristigem Visum haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 in Deutschland jeweils aufgehalten, und wie viele Drittstaatsangehörige halten sich aktuell mit einem langfristigen Visum in Deutschland auf?
Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Top-15-Staatsangehörigkeiten der Drittstaatsangehörigen, die sich aktuell mit einem langfristigen Visum in Deutschland aufhalten?
Wie viele Drittstaatsangehörige waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 jeweils in Haft untergebracht, und wie viele Drittstaatsangehörige sind aktuell in Haft untergebracht?
Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Top-15-Staatsangehörigkeiten der Drittstaatsangehörigen, die in den Jahren 2010 bis 2019 sowie aktuell in Haft untergebracht sind (bitte zu den einzelnen Staatsangehörigkeiten auch die entsprechende Personenzahl ausweisen)?
Wie viele Drittstaatsangehörige haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2019 mit einer Betretenserlaubnis in Deutschland aufgehalten? Wie viele Drittstaatsangehörige halten sich aktuell mit einer Betretenserlaubnis in Deutschland auf?
Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Top-15-Staatsangehörigkeiten der Drittstaatsangehörigen, die sich aktuell mit einer Betretenserlaubnis in Deutschland aufhalten (bitte zu den einzelnen Staatsangehörigkeiten auch die entsprechende Personenzahl ausweisen)?
Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige waren nach Kenntnis der Bundesregierung am 31. Dezember der Jahre 2010 bis 2019 in Deutschland jeweils aufhältig, denen bereits von einem anderen Mitgliedstaat der EU oder von einem am Verteilmechanismus teilnehmenden Drittstaat ein fortbestehender internationaler Schutz gewährt worden ist? Wie viele sind aktuell in Deutschland aufhältig?
Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige, denen bereits von einem anderen Mitgliedstaat der EU oder von einem am Verteilmechanismus teilnehmenden Drittstaat ein fortbestehender internationaler Schutz gewährt worden ist, haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2020 (letzter verfügbarer Stand) beschränkte Überbrückungsleistungen erhalten, um den Zeitraum bis zur Ausreise zu überbrücken?
a) Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige sind trotz Erhalt von Überbrückungsleistungen in den Jahren 2010 bis 2020 nicht, wie viele sind nicht fristgerecht ausgereist, und welche Gesamtkosten sind in den genannten Jahren für Überbrückungsleistungen jeweils angefallen?
b) Wie viele vollziehbar ausreisepflichtige Drittstaatsangehörige haben in den Jahren 2010 bis 2020 einen Antrag auf angemessene Kosten der Rückreise gestellt, wie vielen Anträgen wurde stattgegeben, und welche Gesamtkosten sind in den genannten Jahren für die Rückreisen jeweils angefallen?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Sachstand bezüglich der „Bevorzugten-Verwaltungsvorschrift – Bevorzugten-VwV“ (siehe https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/bevorzugten-verwaltungsvorschrift.html)?
Ist die Bevorzugten-Verwaltungsvorschrift bereits in Kraft getreten, und wenn ja, wann ist diese in Kraft getreten?
a) Wenn nein, wurde die Beteiligung der Verbände bereits abgeschlossen, und wenn ja, wann?
b) Wenn nein, wurde die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung bereits abgeschlossen, und wenn ja, wann?
c) Wenn nein, wurde hierzu bereits ein Kabinettsbeschluss gefasst, und wenn ja, wann?
d) Wenn nein, wurde diese bereits dem Bundesrat zu Beschlussfassung zugeleitet, und wenn ja, wann?
e) Wenn nein, plant die Bundesregierung, diese noch in dieser Legislaturperiode in Kraft zu setzen?
f) Wenn nein, wie sieht der aktuelle Zeitplan der Bundesregierung dahin gehend aus (auf den vormals in Aussicht gestellten Zeitplan des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie – BMWI –, siehe https://aeidl.eu/docs/bsi/images/stories/BSI/BSI_DE_Booklet.pdf, S. 121 wird verwiesen)?
g) Wenn nein, welche konkreten Maßnahmen (bitte benennen) hat die Bundesregierung seit Veröffentlichung der letzten Verbände-Stellungnahme vom 19. September 2019 (siehe https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze/bevorzugten-verwaltungsvorschrift.html) im Einzelnen getroffen, um eine zeitnahe Beschlussfassung bzw. Inkraftsetzung der Verwaltungsvorschrift zu erreichen?