Beabsichtigtes Verbot des Kükentötens
der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Franziska Gminder, Wilhelm von Gottberg, Berengar Elsner von Gronow, Thomas Ehrhorn, Johannes Huber, Enrico Komning und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Mit Urteilen vom 13. Juni 2019 hatte das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass das wirtschaftliche Interesse an speziell auf eine hohe Legeleistung gezüchteten Hennen kein vernünftiger Grund i. S. v. § 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes (TierschG) für das Töten der männlichen Küken aus diesen Zuchtlinien sei (https://www.bverwg.de/pm/2019/47).
Bereits im November 2018 hatte der Deutsche Bundestag einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und AfD angenommen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wurde, das Töten von Eintagsküken so schnell wie möglich zu beenden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/6106).
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für ein Sechstes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes (TierSchG-ÄndG 6) sieht vor, dass das Töten von männlichen Küken der Gattung Haushuhn, die aus Zuchtlinien stammen, die auf die Legeleistung ausgerichtet sind, ab 1. Januar 2022 verboten werden soll. Ab dem 1. Januar 2024 sollen darüber hinaus Eingriffe an einem Hühnerei, die bei oder nach der Anwendung von Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei durchgeführt werden und den Tod des Hühnerembryos herbeiführen oder zur Folge haben, ab dem siebten Bebrütungstag verboten werden (https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/6-gesetz-aend-tierschutzgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2.).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, ob das im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für ein Sechstes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes (TierSchGÄndG 6) beabsichtigte Verbot von Eingriffen an einem Hühnerei ab dem siebten Bebrütungstag, die bei oder nach der Anwendung von Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei durchgeführt werden und den Tod des Hühnerembryos herbeiführen oder zu Folge haben, derzeit technisch machbar ist beziehungsweise bis zum 1. Januar 2024 technisch machbar wird (https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/Glaeserne-Gesetze/Referentenentwuerfe/6-gesetz-aend-tierschutzgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2, S. 3)?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, dass ein deutsches Unternehmen, welches das Seleggt-Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Brutei am neunten Bruttag anbietet, den Bau eines neuen Zentrums zur Geschlechtsbestimmung aufgrund der Anforderungen im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für ein Sechstes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes (TierSchGÄndG 6) gestoppt hat, weil Unsicherheit besteht, ob diese Anforderungen umsetzbar sind (https://www.topagrar.com/gefluegel/kuekentoeten-respeggt-gruppe-stoppt-neubau-fuer-ei-geschlechtsbestimmung-12359958.html)?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus hinsichtlich des Referentenentwurfs des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für ein Sechstes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes (TierSchGÄndG 6)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, ob das bestehende Zentrum zur Geschlechtsbestimmung eines deutschen Unternehmens bei einem Verbot von Eingriffen an einem Hühnerei ab dem siebten Bebrütungstag, die bei oder nach der Anwendung von Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei durchgeführt werden und den Tod des Hühnerembryos herbeiführen oder zu Folge haben, ebenfalls schließen müsste (https://www.agrarheute.com/politik/kuekentoeten-politischer-wunschtraum-scheitert-realitaet-573316)?
Auf welchen Erkenntnissen basiert die Aussage der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner, dass das Gesetz zur Beendigung des Kükentötens „Signalwirkung für andere Länder haben wird“ (https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/150-kueckentoeten.html)?
Welchen Einfluss hat die Umsetzung der im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für ein Sechstes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes (TierSchGÄndG 6) vorgesehenen Verbote nach Kenntnis der Bundesregierung auf den Strukturwandel in der Geflügelbranche?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die Umsetzung der im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft für ein Sechstes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes (TierSchG-ÄndG 6) vorgesehenen Verbote zu einer Abwanderung von Betrieben ins Ausland führen könnten, und wenn ja, welche?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung auf EU-Ebene ein Verbot des Kükentötens beabsichtigt?
Wenn ja, wann ist damit zu rechnen?
Wenn nein, warum nicht, und wird die Bundesregierung sich dafür einsetzen?
Wie möchte die Bundesregierung gewährleisten, dass keine Eier und Eiprodukte in den deutschen Lebensmitteleinzelhandel oder zur Verarbeitung in die deutsche Ernährungswirtschaft gelangen, die aus Ländern kommen, in denen das Kükentöten erlaubt ist?
Wie sollen die Bürger nach Kenntnis der Bundesregierung der Aufforderung von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, künftig auf Eier aus dem Ausland zu verzichten, wenn die Tiere dort weiterhin geschreddert würden, folge leisten können, wenn dies bei verarbeiteten Produkten nicht sichtbar ist (https://www.dw.com/de/kl%C3%B6ckner-will-das-k%C3%BCkent%C3%B6ten-stoppen/a-54861674)?