[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta,
Torsten Herbst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/23628 –
Der Brenner-Nordzulauf im Raum München
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP zum
Nordzulauf des Brennerbasistunnels auf Bundestagsdrucksache 19/22744 hat die
Bundesregierung aus Sicht der Fragesteller bestätigt, dass es bei der
Realisierung der Zulaufstrecke auf deutscher Seite eklatante Probleme gibt, die zu
massiven Verzögerungen und Beeinträchtigungen des Gesamtprojektes führen.
Die deutsche Zulaufstrecke eines der wichtigsten europäischen
Verkehrsprojekte soll nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI) frühestens im Jahr 2040, und damit zwölf Jahre nach der
Beendigung der eigentlichen Tunnelarbeiten, fertiggestellt werden. In diesem
Zusammenhang spricht das BMVI aktuell auch von einer sehr frühen
Planungsphase des Vorhabens, obwohl die entsprechenden bilateralen
Vereinbarungen mit Österreich bereits im Jahr 2012 geschlossen wurden und die
Baumaßnahmen in der Alpenrepublik mittlerweile begonnen und in Teilen sogar
bereits abgeschlossen werden konnten. Gleiches gilt überdies für die
italienischen Streckenabschnitte. Wenngleich der deutsche Brenner-Nordzulauf als
prioritäres Vorhaben im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030
Berücksichtigung findet (siehe
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/bu
ndesverkehrswegeplan-2030-gesamtplan.pdf?__blob=publicationFile),
arbeiten bei der beteiligten Deutsche Bahn (DB) Netz AG nach Angaben der
Bundesregierung 28 Vollzeitkräfte an diesem für die europäische und deutsche
Wirtschaft zukunftsträchtigen wie notwendigen Projekt. Eine langfristige
Verzögerung hätte weitreichende wirtschaftliche Auswirkungen sowie
Konsequenzen für bestehende bilaterale und europäische Vereinbarungen.
Die aktuellen Ausarbeitungen für den Brenner-Nordzulauf sehen nach
Angaben der Bundesregierung überdies einen Zweistufenplan vor, bei dem
zunächst der Schienengüterverkehr des Brennerbasistunnels über das bestehende
S-Bahnnetz der Metropolregion München gefahren werden soll. Durch die
Etablierung des European Train Control Systems (ETCS) bis zum Jahr 2030
ist hierbei auf der Strecke zwischen München und Grafing eine sogenannte
Blockverdichtung zwischen Personen- und Güterzügen vorgesehen. Studien
prognostizieren jedoch einen starken Anstieg des Schienengüterverkehrs auf
der Brenneroute in den kommenden Jahren durch ordnungspolitische
Vorgaben und wachsende Warenströme (siehe
https://bmvi.de/SharedDocs/DE/Anla
ge/G/studie-brenner-zulauf.pdf?__blob=publicationFile). Auf den betroffenen
Deutscher Bundestag Drucksache 19/24504
19. Wahlperiode 19.11.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 19. November 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
S-Bahnstrecken lässt sich insofern ein Zielkonflikt zwischen
transeuropäischem Gütertransport und regionalem Schienenpersonenverkehr nicht
vollkommen ausschließen. Im Zusammenhang mit dem gesteigerten Verkehr auf
den S-Bahntrassen ergeben sich nach Medienberichten für die Bevölkerung
zudem Fragen, auf die es bislang noch keine vollumfänglichen Antworten zu
geben scheint (siehe
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/landkreismuenc
hen/brenner-basistunnel-bahn-vorhaben-laermschutz-1.5046580;
https://www.
sueddeutsche.de/muenchen/ebersberg/farbige-schienendaempfer-die-bahn-trei
bt-s-zu-bunt-1.4378188).
1. Gibt es Überlegungen der Bundesregierung, die Planung und den Ausbau
der deutschen Zulaufstrecke für den Brennerbasistunnel zu
beschleunigen, und wenn ja, welche (bitte mit Begründung)?
Plant die Bundesregierung, diese Maßnahmen umzusetzen, und wenn ja,
ab wann?
2. Gibt es Überlegungen der DB Netz AG, die Planung und den Ausbau der
deutschen Zulaufstrecke für den Brennerbasistunnel zu beschleunigen,
und wenn ja, welche (bitte mit Begründung)?
Plant die DB Netz AG, diese Maßnahmen umzusetzen, und wenn ja, ab
wann?
4. Wo sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, das Projekt deutscher
Zulauf zum Brennerbasistunnel hinsichtlich Planung und Umsetzung zu
beschleunigen (bitte mit Begründung)?
Die Fragen 1, 2 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die deutsche Eisenbahnstrecke München – Kiefersfelden – Grenze D/A ist der
wichtigste Nordzulauf für die Alpenquerung über den Brenner nach Italien. Das
Bedarfsplanvorhaben ist im Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans für die
Bundesschienenwege enthalten und gehört zum transeuropäischen Korridor
Skandinavien-Mittelmeer, der die nördliche EU-Außengrenze mit dem
Mittelmeerraum verbindet.
Durch die Ausrüstung mit ETCS bis 2030 und die vorgesehene Verdichtung der
Blockabstände zwischen München-Trudering und Grafing werden die
Kapazitäten erhöht und den Verkehrsunternehmen zwischen München und Verona eine
einheitliche Leit- und Sicherungstechnik bereitgestellt. Gemeinsam mit der
Realisierung der Neubaustrecke von Schaftenau (Österreich) bis Grafing ist der
bedarfsgerechte Ausbau des Brenner-Nordzulaufs im Zeitplan.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung, zu den Fragen 1 bis 3,
5 und 21 bis 27 auf Bundestagsdrucksache 19/22744 verwiesen.
3. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Überlegungen bei der
Deutschen Bahn das Projektteam der DB Netz AG für den deutschen Zulauf
des Brennerbasistunnels zu erweitern, und wenn ja, wie sehen diese
konkret aus (bitte mit Begründung)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 6 und 7 auf
Bundestagsdrucksache 19/22744 verwiesen.
5. Wie viele Züge sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit im
S-Bahnsystem der Metropolregion München im Einsatz?
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) sind 274 Fahrzeuge der BR
423 und BR 420 im S-Bahnsystem München im Einsatz.
6. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Auslastung des
S-Bahnsystems der Metropolregion München in den Jahren 2018 bis
2020 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Nach Auskunft der DB AG beläuft sich die Auslastung des S-Bahnsystems der
Metropolregion München in den Jahren 2018 bis 2020 wie folgt:
Jahr Auslastung* in Prozent
2018 73
2019 75
2020** 45
* Mo-Fr, Hauptverkehrszeit, München Stadt
**Stand: September 2020
7. Wie hoch war der Anteil des Personenverkehrs auf den Strecken des
S-Bahnsystems der Metropolregion München in den Jahren 2018 bis
2020 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
8. Wie hoch war der Anteil des Schienengüterverkehrs auf den Strecken des
S-Bahnsystems der Metropolregion München in den Jahren 2018 bis
2020 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bei Strecken, die als reine S-Bahn Strecken in der Metropolregion München
betrieben werden, beträgt der Anteil des Schienenpersonenverkehrs (SPV)
100 Prozent. Daneben befinden sich auch Mischverkehrsstrecken in der
Metropolregion München, die von der S-Bahn, sonstigem SPV und
Schienengüterverkehr (SGV) genutzt werden. Bezüglich der jeweiligen streckenbezogenen
Anteile wird auf die Anlage verwiesen.
9. Wie viele Fahrgäste nutzten nach Kenntnis der Bundesregierung das
S-Bahnsystem der Metropolregion München in den Jahren 2018 bis
2020?
Nach Angabe der DB AG betrug die Anzahl der beförderten Personen in dem
Zeitraum von 2018 bis 2020:
Jahr Beförderte Personen
2018 238.391.908
2019 244.450.500
2020* 106.962.396
Spitzenwert werktags 840.000
*Stand: September 2020
10. Wie viele Störungen verzeichnete das S-Bahnsystem der Metropolregion
München nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2018 bis
2020 (bitte nach Jahr, Ursache, Anzahl der Störungen aufschlüsseln)?
Wie viele Personen waren durch die aufgeführten Störungen in den
jeweiligen Jahren betroffen?
Nach Auskunft der DB AG schlüsseln sich die Störungen im S-Bahnsystem der
Metropolregion München wie folgt auf:
2018 2019 2020**
Verursacher Störfälle* Störfälle* Störfälle*
Infrastruktur (zB Anlagen Leit- und
Sicherungstechnik,
Bahnübergangssicherungsanlagen, Bauarbeiten)
1.406 1.167 913
EVU (zB Triebfahrzeuge, Technisches
Personal EVU, Haltezeitüberschreitung) 811 731 658
Externe Einflüsse (zB Fremdeinwirkung,
Anordnungen von Behörden, Witterung) 885 1.032 644
Gefährliche Ereignisse (zB Fahrzeugstörungen
mit Sicherheitsrelevanz, Unfälle) 109 95 70
Jahr Betroffene Fahrgäste
2018 17.361.885
2019 18.149.975
2020** 11.336.420
*Störfälle werden berücksichtigt, wenn mind. drei Züge verspätet sind oder die Verspätungssumme
mind. 11 Minuten beträgt oder mind. ein (Teil)Ausfall erfolgte.
** bis einschl. 25. Oktober 2020
Quelle: DB AG
11. Wie viele Verspätungen verzeichnete das S-Bahnsystem der
Metropolregion München nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2018
bis 2020 (bitte nach Jahr, Anzahl Verspätungen, durchschnittlicher Dauer
aufschlüsseln)?
Nach Angabe der DB AG wird die Frage wie folgt beantwortet:
S-Bahn München Anzahl der betroffenen Züge (Anzahl Verspätungen)
Durchschnittliche Dauer der
Verspätung (in min)
Pünktlichkeit
(Gesamtsystem)
2018 255.137 3,9 93,4 %
2019 250.638 3,7 93,1 %
2020* 169.038 3,8 95 %
* Daten bis 30.09.2020
12. Welche Linien des S-Bahnsystems der Metropolregion München werden
nach Kenntnis der Bundesregierung zukünftig vom
Schienengüterverkehr des Brenner-Nordzulaufs genutzt oder werden davon beeinflusst?
14. Sieht die Bundesregierung negative Auswirkungen auf den
Schienenpersonennahverkehr der Metropolregion München durch die Nutzung
bestehender S-Bahnstrecken für den Güterverkehr des transeuropäischen
Korridors Skandinavien-Mittelmeer (bitte mit Begründung)?
15. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Pläne, wie man die
betroffenen S-Bahnstrecken der Metropolregion München im Falle einer
Überlastung durch den zusätzlichen Schienengüterverkehr des Brenner-
Nordzulaufs wieder entlasten kann, und wie sehen diese konkret aus (bitte mit
Begründung)?
Die Fragen 12, 14 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die DB AG untersucht, wie die künftigen Verkehre auf dem Brenner-
Nordzulauf abgewickelt werden können. Diese Analysen erfolgen ergebnisoffen.
Prämisse der Planungen ist, dass der derzeitige S-Bahn-Verkehr sowie dessen
künftige Entwicklung durch die nördliche Zulaufstrecke zum Brenner-
Basistunnel nicht beeinträchtigt werden soll.
13. Welche aktuellen Ausbaupläne gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit für das S-Bahnsystem der Metropolregion München, und
wie ist der aktuelle Projektstand?
Nach Auskunft der DB AG befinden sich 28 S-Bahn Projekte im Auftrag des
Freistaates Bayern in Planung und Realisierung. Darüber hinaus überprüft der
Freistaat Bayern im Rahmen einer Machbarkeitsstudie derzeit 41 weitere
Maßnahmen auf ihre verkehrliche Wirkung. Die aktuellen Realisierungsstände sind
auf der Internetseite einzusehen (abrufbar unter:
www.bahnausbau-muenche
n.de).
16. Welche Investition der im BVWP 2050 aufgeführten 1 320,8 Mio. Euro
Investitionsmittel für den Brenner-Nordzulauf mit der Projektnummer
2-009-V03 entfallen auf den Streckenabschnitt München–Trudering–
Grafing?
a) In welcher Höhe belaufen sich dabei die Investitionen für
Gleisarbeiten?
b) In welcher Höhe belaufen sich dabei die Investitionen für
Lärmschutzmaßnahmen?
17. Welche Investition der im BVWP 2050 aufgeführten 1 320,8 Mio. Euro
Investitionsmittel für den Brenner-Nordzulauf mit der Projektnummer
2-009-V03 entfallen auf den Streckenabschnitt Grafing–
Großkarolinenfeld?
a) In welcher Höhe belaufen sich dabei die Investitionen für
Gleisarbeiten?
b) In welcher Höhe belaufen sich dabei die Investitionen für
Lärmschutzmaßnahmen?
18. Welche Investition der im BVWP 2050 aufgeführten 1 320,8 Mio. Euro
Investitionsmittel für den Brenner-Nordzulauf mit der Projektnummer
2-009-V03 entfallen auf den Streckenabschnitt Großkarolinenfeld–
Brannenburg?
a) In welcher Höhe belaufen sich dabei die Investitionen für
Gleisarbeiten?
b) In welcher Höhe belaufen sich dabei die Investitionen für
Lärmschutzmaßnahmen?
19. Welche Investition der im BVWP 2050 aufgeführten 1 320,8 Mio. Euro
Investitionsmittel für den Brenner-Nordzulauf mit der Projektnummer
2-009-V03 entfallen auf den Streckenabschnitt Brannenburg–
Kiefersfelden?
a) In welcher Höhe belaufen sich dabei die Investitionen für
Gleisarbeiten?
b) In welcher Höhe belaufen sich dabei die Investitionen für
Lärmschutzmaßnahmen?
Die Fragen 16 bis 19 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesverkehrswegeplan wurde mit dem Prognosehorizont 2030 erstellt
(BVWP 2030). Der Begriff „Gleisarbeiten“ ist nicht definiert. Es sind
Kostenschätzungen mit Preisstand 2012 für die Investitionen in Gleise (Oberbau und
dazugehöriger Tiefbau, ohne Ingenieurbau) und Maßnahmen des Lärmschutzes
dargestellt, die im Rahmen der Aufstellung des BVWP 2030 ermittelt wurden.
Die Kosten für die Lärmschutzmaßnahmen entsprechen den reinen Baukosten,
zzgl. 10 Prozent Risiko und 18 Prozent Planungskostenzuschlag. Weitere
Gewerke, wie Ingenieurbau, Stromversorgung etc. sind in der nachfolgenden
Übersicht nicht berücksichtigt.
München – Trudering – Grafing Kosten in Mio. Euro
Investitionen für Gleisarbeiten /*
Investitionen für Lärmschutzmaßnahmen 6.9
* Da hier lediglich eine Blockverdichtung unter Beibehaltung der vorhandenen Gleise vorgesehen
ist, sind keine Investitionen in Gleisanlagen erforderlich.
Grafing – Großkarolinenfeld Kosten in Mio. Euro
Investitionen in Gleise 128,5
Investitionen für Lärmschutzmaßnahmen 24.6
Großkarolinenfeld – Brannenburg Kosten in Mio. Euro
Investitionen in Gleise 100,77
Investitionen für Lärmschutzmaßnahmen 25,6
Brannenburg – Kiefersfelden Kosten in Mio. Euro
Investitionen in Gleise 102,5
Investitionen für Lärmschutzmaßnahmen 15,9
20. Welche Investitionen der im BVWP 2050 aufgeführten 1 320,8 Mio.
Euro Investitionsmittel für den Brenner-Nordzulauf mit der Projektnummer
2-009-V03 entfallen auf Baumaßnahmen von Infrastruktur für den
Güterumschlag wie beispielsweise KV-Terminals (KV = Kombinierter
Verkehr)?
Im BVWP 2030 sind die zum Zeitpunkt 2016 ermittelten Gesamtkosten der
Investitionen in Höhe von 1.320,8 Mio. Euro des Projekt Brenner-Nordzulauf
angegeben. Dieser Kostenschätzung liegen die im BVWP beschriebenen
Maßnahmen zugrunde. Der Maßnahmenumfang des Projekts umfasst keine Terminals
des Kombinierten Verkehrs (KV).
21. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuell verfügbare Infrastruktur
für Kombinierten Verkehr entlang der bestehenden und zum Ausbau
vorgesehenen Streckenabschnitte des deutschen Brenner-Nordzulaufs
hinsichtlich seiner Aufnahmefähigkeit für die zusätzlichen Gütermengen des
aktiven Brennerbasistunnels?
a) Sieht die Bundesregierung hier Verbesserungspotential, und wenn ja,
an welchen Stellen (bitte mit Begründung)?
b) Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen zur
Kapazitätserweiterung von KV-Terminals entlang des deutschen Brenner-
Nordzulaufs, und wenn ja, welche (bitte mit Begründung)?
Ziel der Bundesregierung ist die Stärkung des intermodalen Transports durch
die Verlagerung von Verkehren von der Straße auf die Schiene. Hierfür wird
u. a. der Neu- und Ausbau von bundeseigenen und nicht bundeseigenen
Umschlaganlagen des KV gefördert.
Die Bundesregierung unterstützt nicht bundeseigene Unternehmen auch im
Bereich der zum Ausbau vorgesehenen Streckenabschnitte des deutschen Brenner
Nordzulaufs. Bundesmittel stehen über die Richtlinie zur Förderung von KV-
Umschlaganlagen nicht bundeseigener Unternehmen zur Verfügung.
Entlang des deutschen Streckenabschnitts des Brenner Nordzulaufs in den
Landkreisen Rosenheim, Ebersberg und München sowie in der Stadt
Rosenheim befinden sich aktuell keine KV-Umschlaganlagen nicht bundeseigener
Unternehmen, die mit Bundesmitteln gefördert wurden. Der umfassende
Ausbau des Standorts München-Riem wurde im Rahmen des Bedarfsplans Schiene
finanziert. Hier laufen derzeit die Planungen für die Erweiterung der
bestehenden Anlagen sowie den Neubau eines weiteren Umschlagmoduls.
22. Auf welchen Stellen des Brenner-Nordzulaufs sind nach Kenntnis der
Bundesregierung nach dem derzeitigen Planungsstand keine
Lärmschutzmaßnahmen geplant (bitte mit Begründung)?
Inwieweit bei der Ausrüstung der viergleisigen Bestandsstrecke zwischen
München-Trudering und Grafing mit ETCS und der Verringerung der
Blockabstände zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden, kann erst nach
Vorliegen detaillierter fachlicher Planungen beantwortet werden. Nach
Auskunft der DB Netz AG sollen diese Fachplanungen im Frühjahr 2021 beginnen.
Entlang der bestehenden Bahnstrecke München–Rosenheim–Kufstein setzt die
DB AG zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der freiwilligen
Lärmsanierung um. Bund und DB AG hatten dies unter anderem auf Basis einer
Machbarkeitsuntersuchung vereinbart. Die DB AG baut seit 2018 auf einer
Länge von ca. vier Kilometern Schienenstegdämpfer und auf 6,4 Kilometern
Schutzwände ein. Nach Abschluss der Arbeiten schützen insgesamt 50
Kilometer Schallschutzwände die Anwohnerinnen und Anwohner entlang der 18
Ortsdurchfahrten.
23. Welche konkreten Lärmschutzmaßnahmen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung für den Streckenabschnitt München–Truderung–Grafing
vorgesehen (bitte nach Art der Maßnahme, Standort bzw.
Streckenteilabschnitt, zu erwartender Geräuschminderung in dB aufschlüsseln)?
24. Welche konkreten Lärmschutzmaßnahmen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung für den Streckenabschnitt Grafing–Großkarolinenfeld
vorgesehen (bitte nach Art der Maßnahme, Standort bzw.
Streckenteilabschnitt, zu erwartender Geräuschminderung in dB aufschlüsseln)?
25. Welche konkreten Lärmschutzmaßnahmen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung für den Streckenabschnitt Großkarolinenfeld–
Brannenburg vorgesehen (bitte nach Art der Maßnahme, Standort bzw.
Streckenteilabschnitt, zu erwartender Geräuschminderung in dB aufschlüsseln)?
26. Welche konkreten Lärmschutzmaßnahmen sind nach Kenntnis der
Bundesregierung für den Streckenabschnitt Brannenburg–Kiefersfelden
vorgesehen (bitte nach Art der Maßnahme, Standort bzw.
Streckenteilabschnitt, zu erwartender Geräuschminderung in dB aufschlüsseln)?
Die Fragen 23 bis 26 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Wirksamkeit der Schallschutzmaßnahmen kann nach Auskunft der DB AG
nicht pauschal beurteilt werden, da die Wirkung je nach Lage der Gebäude
individuell zu betrachten ist.
Gemäß der Machbarkeitsuntersuchung von 2017 liegt die Wirkung der
geplanten Maßnahmen zwischen 1 dB(A) und 5 dB(A), die Zahl der betroffenen
Anwohner (mit Mittelungspegeln von > 55 dB(A) in der Nacht) sinkt um ca.
40 Prozent von ca. 23.000 auf ca. 14.000, wie in der Abbildung zu erkennen ist.
27. Wie bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit von
Schienenstegdämpfern, wie sie auf Streckenabschnitten des Brenner-Nordzulaufs
vorgesehen sind (bitte mit Begründung)?
Schienenstegdämpfer sind als Lärmschutzmaßnahme in der Anlage 2 zur
16. BImSchV mit einer Minderungswirkung von 2 bis 3 dB abhängig von
Fahrzeugtyp und Geschwindigkeit enthalten.
Nach Kenntnis der Bundesregierung und Auskunft der DB AG vermindern
Schienenstegdämpfer Schwingungen der Schiene bei der Überfahrt eines
Zuges, wodurch der Schallpegel des Rollgeräuschs sinkt.
28. Wo sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, den Bau des deutschen
Brenner-Nordzulaufs für die Bevölkerung transparenter zu gestalten, und
sind hier konkrete Maßnahmen zur Verbesserung geplant (bitte mit
Begründung)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 auf
Bundestagsdrucksache 19/22744 verwiesen.
Drucksache 19/24504 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]