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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Türkischer Interpol-Haftbefehl gegen kurdischen Schriftsteller in Deutschland (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/1331)

Gründe für die Versagung der Stellungnahme zu Fahndungen anderer Staaten nach deutschen Staatsbürgern, Schutz deutscher Bürger, Einschränkung des Rechts auf Freizügigkeit durch internationale Haftbefehle, Außerkraftsetzung oder Rücknahme internationaler Haftbefehle gegen Bundesbürger in den letzten 5 Jahren, Aussetzung des Haftbefehls gegen den kurdischstämmigen Schriftsteller Haydar Isik

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Justiz

Datum

09.06.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/182820. 05. 2010

Türkischer Interpol-Haftbefehl gegen kurdischen Schriftsteller in Deutschland (Nachfrage zu der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 17/1331)

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan van Aken, Christine Buchholz, Andrej Hunko, Jens Petermann, Raju Sharma und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Gegen den bei München lebenden kurdischstämmigen Schriftsteller Haydar Isik besteht seit dem 17. Juni 2008 ein internationaler Haftbefehl wegen angeblicher Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans PKK bzw. dem Kongra-Gel (Interpol Ankara Nr: 107888 GMT 1821 an BKA Wiesbaden). In Deutschland war ein Ermittlungsverfahren wegen angeblicher Kongra-Gel-Mitgliedschaft Haydar Isiks im Januar 2010 vom Landgericht München I eingestellt worden, da kein hinreichender Tatverdacht bestehe.

Aufgrund des internationalen Haftbefehls droht dem deutschen Staatsbürger Haydar Isik bei einer Auslandsreise im Falle einer Personenkontrolle Festnahme, Auslieferungshaft oder sogar Auslieferung.

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/1331 erklärte die Bundesregierung, „zu möglichen laufenden Fahndungen keine Stellung“ zu nehmen. Auch bestehe nach Kenntnis der Bundesregierung keine Möglichkeit zur Aussetzung von Interpol-Haftbefehlen dritter Staaten für das Gebiet der Europäischen Union (Bundestagsdrucksache 17/1501).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Seit wann und mit welcher Begründung nimmt die Bundesregierung keine Stellung zu Fahndungen anderer Staaten gegen deutsche Staatsbürger?

2

Inwieweit und in welchen Fällen sieht die Bundesregierung das grundgesetzlich garantierte Recht auf Freizügigkeit für Bundesbürger durch internationale Haftbefehle eingeschränkt?

3

Inwieweit und in welchen Fällen sieht die Bundesregierung sich zum Schutz deutscher Staatsbürger vor internationalen Haftbefehlen verpflichtet?

4

Gab es in den letzten fünf Jahren Fälle, in denen die Bundesregierung sich bei einer ausländischen Regierung für eine Aussetzung oder Rücknahme eines internationalen Haftbefehls gegen Bundesbürger eingesetzt hat?

Wenn ja, welche Fälle waren das?

Auf welche Weise setzte sich die Bundesregierung für eine Aussetzung oder Rücknahme eines internationalen Haftbefehls ein?

Mit welchem Erfolg erfolgten die Interventionen in diesen Fällen?

5

Inwieweit bemüht sich die Bundesregierung, die türkische Regierung zu einer Aussetzung des Haftbefehls gegen Haydar Isik zu bewegen?

Berlin, den 20. Mai 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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