[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr,
Otto Fricke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/23719 –
Zusammenarbeit von Bundesregierung und externen Interessensträgern –
Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) wurde 1992 gegründet
und firmiert heute als eingetragener Verein mit Sitz in Potsdam. Das PIK ist
ein Institut der Leibniz-Gemeinschaft und wird zu gleichen Teilen durch den
Bund und das Land Brandenburg finanziert. Das PIK ist durch seine
Mitarbeiter auch in Beratungsgremien der Bundesregierung vertreten.
1. Hat die Bundesregierung, vor dem Hintergrund ihres
Finanzierungsanteils am PIK, Kenntnis über die Auftragsvergabe von Dritten an das PIK
in den Jahren 2017 bis 2020, und wenn ja, wer waren die sechs größten
Auftraggeber (bitte nach Auftraggeber, Forschungsgegenstand und
Auftragsvolumen aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die Auftragsvergabe von Dritten
an das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) in den Jahren 2017 bis
2020.
2. Wie begründete die Bundesregierung seinerzeit die erstmalige
institutionelle Förderung des PIK, und sieht sie diese Voraussetzung auch heute
noch als erfüllt und als Grundlage für die fortdauernde Förderung an?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/4318 verwiesen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/24245
19. Wahlperiode 12.11.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
11. November 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
3. Welche konkreten eingetragenen Vereine erhalten ihre
Grundfinanzierung zum überwiegenden Teil aus Bundesmitteln (bitte namentlich
benennen)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung erhalten die in der Anlage 1 aufgeführten
eingetragenen Vereine ihre Grundfinanzierung zum überwiegenden Teil aus
Bundesmitteln.
4. Hat die Bundesregierung bei eingetragenen Vereinen, die ihre
Grundfinanzierung zum überwiegenden Teil aus Bundesmitteln erhalten,
Einfluss auf die Vereinssatzung, und wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/4318 verwiesen.
5. Hat die Bundesregierung bei eingetragenen Vereinen, die ihre
Grundfinanzierung zum überwiegenden Teil aus Bundesmitteln erhalten,
Kenntnis über die konkreten Vereinsmitglieder, und wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/4318, verwiesen.
6. Hat die Bundesregierung bei eingetragenen Vereinen, die ihre
Grundfinanzierung zum überwiegenden Teil aus Bundesmitteln erhalten,
Einfluss auf die Aufnahme von Mitgliedern, und wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/4318 verwiesen
7. Welche Möglichkeiten hat die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass
bei eingetragenen Vereinen, die ihre Grundfinanzierung zum
überwiegenden Teil aus Bundesmitteln erhalten, über den gesamten
Förderzeitraum der satzungsgemäße Vereinszweck verfolgt wird, und wie sind
entsprechende Monitoringverfahren ausgestaltet?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/4318 verwiesen.
8. Flossen dem PIK oder seinen weiteren Organisationseinheiten in den
Jahren von 2017 bis 2020 Mittel aus dem Bundeshaushalt zu, und wenn
ja, in welcher Höhe, und aus welchen Titeln (bei Projektmitteln bitte
nach Einzelprojekten und Jahresleistungen aufschlüsseln)?
Dem PIK oder seinen weiteren Organisationseinheiten flossen in den Jahren
von 2017 bis 2020 Bundesmittel in Höhe von insgesamt 46.117.235,73 Euro
zu.
Eine Aufschlüsselung der Mittel nach Titeln sowie bei Projektmitteln nach
Einzelprojekten und Jahresleistungen ist der Anlage 2 zu entnehmen.
9. Sind der Bundesregierung Ergebnisse des Bundesrechnungshofes zur
Überprüfung der angemessenen, sachgerechten und dem
Zuwendungszweck entsprechenden Verwendung von gewährten Mitteln aus dem
Bundeshaushalt durch das PIK bekannt, und wenn ja, welches Ergebnis
lieferten diese Überprüfungen bei der Verwendung der gewährten Mittel
des PIK oder seiner weiteren Organisationseinheiten?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/4318 verwiesen.
10. Wurde das PIK oder wurden seine Mitarbeiter in den Jahren von 2017
bis 2020 mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder Ähnlichem
durch die Bundesregierung beauftragt, und wenn ja, auf welcher
Grundlage entschied sich die Bundesregierung für das PIK, seine weiteren
Organisationseinheiten oder seine Mitarbeiter als Auftragnehmer?
11. Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen, und wenn nein,
warum nicht, und wenn ja, welche weiteren Mitbewerber gab es?
Die Fragen 10 und 11 werden im Zusammenhang beantwortet.
Beauftragungen an das PIK in den Jahren 2017 bis 2020 können der
beigefügten Anlage 2 (Auftrag) entnommen werden. Die Beauftragungen erfolgten im
Rahmen der geltenden haushalts- und vergaberechtlichen Bestimmungen. Das
Vergabeverfahren betreffende Informationen sind auch nach Abschluss des
Vergabeverfahrens vertraulich zu behandeln, es wird daher von einer Auflistung
der Mitbewerber abgesehen.
12. An welchen Projekten und Vorhaben der Bundesregierung, wie etwa
Veranstaltungen, Unterrichtungen und Publikationen, haben das PIK oder
seine Mitarbeiter in den Jahren von 2017 bis 2020 in welchem Umfang
mitgewirkt (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Das PIK oder seine Mitarbeiter haben an diversen Veranstaltungen in den
Jahren von 2017 bis 2020 mitgewirkt. Eine Verpflichtung zur Erfassung
entsprechender Daten besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation
wurde auch nicht durchgeführt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des PIK z. B. auch als Gast oder Beauftragte eines
Dritten an einem Termin oder einer Veranstaltung ohne Teilnehmerliste
teilgenommen haben oder kurzfristige Änderungen der anwesenden Teilnehmerinnen
und Teilnehmer nicht mehr in jedem Einzelfall nachvollzogen werden können.
Eine nachträgliche Erhebung der Teilnahme von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern des PIK an sämtlichen Veranstaltungen der Bundesregierung im
erfragten Zeitraum ist daher nicht leistbar.
Sofern das PIK im Auftrag der Bundesregierung an Sitzungen oder an
Publikationen beteiligt war, wird auf die Antwort zu den Fragen 8, 10 und 11 sowie 14
und 15 verwiesen.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/4318 verwiesen.
13. Bestehen oder bestanden Vertragsverhältnisse zwischen der
Bundesregierung und dem PIK, und wenn ja, was haben sie zum Inhalt?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 8, 10 und 11 verwiesen.
14. Entsendet das PIK oder entsenden seine weiteren Organisationseinheiten
Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien oder Fachbeiräte des Bundes,
und wenn ja, in welche?
15. Sofern Frage 14 zutrifft, welche konkrete Organisationseinheit
entscheidet in den jeweiligen Bundesministerien über die Besetzung der
jeweiligen Ausschüsse, Beratungsgremien oder Fachbeiräte auf welcher
rechtlichen Grundlage (bitte einzeln zuordnen)?
Die Fragen 14 und 15 werden im Zusammenhang beantwortet.
Folgende PIK-Mitarbeiter wurden in Fachbeiräte der Bundesregierung berufen:
– Prof. Dr. Wolfgang Lucht
Mitglied des Sachverständigenrats für Umweltfragen der Bundesregierung
(SRU). Gemäß § 8 Absatz 1 des Erlasses über die Einrichtung eines
Sachverständigenrates für Umweltfragen beim Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 1. März 2005 werden die
Mitglieder des Sachverständigenrates für Umweltfragen vom Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit nach Zustimmung des
Bundeskabinetts für die Dauer von vier Jahren berufen. Herr Lucht ist in
seiner zweiten Amtszeit.
– Prof. Dr. Sabine Gabrysch
Im Oktober 2020 ist Frau Prof. Dr. Sabine Gabrysch in den
Wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU)
berufen worden. Gemäß § 3 Absatz 2 des Gemeinsamen Erlasses zur
Errichtung des WBGU vom 8. April 1992 werden die Mitglieder des Beirates
federführend von der Bundesministerin für Bildung und Forschung sowie
von der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
im Einvernehmen mit den beteiligten Ressorts für die Dauer von vier Jahren
berufen.
Ferner wurde Frau Prof. Dr. Sabine Gabrysch in den vom
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) neu
eingerichteten Beirat „One Health“ berufen.
– Prof. Dr. Ottmar Edenhofer
Zusammen mit Prof. Dr. Sabine Schlacke von der Universität Münster leitet
Prof. Dr. Edenhofer den Lenkungskreis der „Wissenschaftsplattform
Klimaschutz“. Die Mitglieder des Lenkungskreises wurden vom
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und vom
Bundesministerium für Bildung und Forschung für eine Amtszeit von drei Jahren
ausgewählt.
16. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Mitglieder von
Ausschüssen, Beratungsgremien oder Fachbeiräten der Bundesregierung,
einzelnen Bundesministerien oder nachgelagerten Behörden eine
wirtschaftliche Beziehung zum PIK oder zu einer seiner Organisationseinheiten
unterhalten, und wenn ja, um welche Personen und Gremien handelt es
sich?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
17. Erachtet die Bundesregierung eine wirtschaftliche Beziehung von
Mitgliedern von Ausschüssen, Beratungsgremien oder Fachbeiräten der
Bundesregierung, einzelnen Bundesministerien oder nachgelagerten
Behörden mit drittmittelfinanzierten Forschungseinrichtungen generell als
problematisch, und wenn ja, welche Vorkehrungen und Mechanismen hat
sie etabliert, um eine Interessenverquickung zu unterbinden, bzw. wenn
nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage
der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/4318 verwiesen.
18. Fand oder findet ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung
oder Leihe, zwischen Bundesministerien und Bundesbehörden auf der
einen und dem PIK und seinen weiteren Organisationseinheiten auf der
anderen Seite statt?
19. Auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden
Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt, und was sind oder waren ihre
konkreten Aufgaben?
20. Wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe?
Die Fragen 18 bis 20 werden im Zusammenhang beantwortet.
Es fand und findet bisher kein Mitarbeiteraustausch zwischen
Bundesministerien und -behörden auf der einen und dem PIK und seinen weiteren
Organisationseinheiten auf der anderen Seite statt.
Drucksache 19/24245 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24245 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24245 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24245 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24245 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24245 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24245 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24245 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24245 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Drucksache 19/24245 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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ISSN 0722-8333]