Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Resilienz von Knotenpunkten im Deutschlandtakt am Beispiel Stuttgart
(insgesamt 77 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Datum
17.12.2020
Antwortdauer
45 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/2387102.11.2020
Resilienz von Knotenpunkten im Deutschlandtakt am Beispiel Stuttgart
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Gastel, Dr. Franziska Brantner, Dr. Anna Christmann,
Harald Ebner, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Cem Özdemir,
Margit Stumpp, Gerhard Zickenheiner, Stefan Gelbhaar, Oliver Krischer, Markus
Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Resilienz von Knotenpunkten im Deutschlandtakt am Beispiel Stuttgart
Der neue Stuttgarter Tiefbahnhof ist neben vielen anderen Bahnhöfen ein
zentraler Knotenpunkt im Deutschlandtaktkonzept. Hier treffen sich viele
langlaufende Fernverkehrszüge, die meist verspätungsanfällig sind
(Bundestagsdrucksache 19/8483, Antwort zu Frage 1). Dazu kommen viele
Regionalverkehrslinien, die in Zukunft unter anderem in ihrer Taktung erhöht werden könnten.
Insgesamt ergibt sich somit ein Knotenpunkt, der bereits heute zu den Top Ten der
Bahnhöfe mit den meisten Zugbewegungen im Personenverkehr gehört (https://
de.statista.com/statistik/daten/studie/739405/umfrage/groesste-bahnhoefe-in-de
utschland-nach-anzahl-taeglicher-besucher/). Zumeist sind solche großen
Knotenpunkte auch anfällig für Verspätungen und insbesondere für die Übertragung
von Verspätungen. Nur wenige Bahnhöfe der Kategorie 1 können im
Durchschnitt Verspätungen abbauen (https://www.deutschebahn.com/pr-hamburg-de/
hintergrund/themendienste/Knotenkoordinator-1311034). Häufig sind die
Bahnhöfe bereits jetzt überlastet. Daher ist ein Ausbau dieser überlasteten
Drehscheiben der Mobilität dringend notwendig, wobei hier stets die
Anforderungen des integralen Taktfahrplans berücksichtigt werden müssen, die dem
Deutschlandtakt zugrunde liegen. Bei allen Aus- oder Neubauten muss daher
nicht nur eine stets aktuelle Fahrplanprognose hinterlegt sein. Sie müssen auch
den Ansprüchen eines integralen Taktfahrplans genügen und in der Zukunft
weitere Verkehre aufnehmen können.
Der Begriff der Resilienz stammt aus der Psychologie (https://www.zukunft-m
obilitaet.net/40882/analyse/resilienz-infrastruktur-stadt-wirtschaft-zukunft-resil
iente-infrastrukturen/), er wird inzwischen aber auch für Infrastrukturen
verwendet. Resilienz bezeichnet dabei die Fähigkeit eines Systems, auf von außen
wirkende Umstände, die die Funktionsfähigkeit eben jenes Systems negativ
beeinflussen können, im Voraus auf die Störung zu reagieren, diese zu vermeiden,
die unmittelbaren Folgen abzuwenden und nach Eintritt der negativen Folgen
eine schnelle Funktionsfähigkeit des Systems wiederherstellen zu können. Da
der Bahnbetrieb häufig von externen oder internen Störungsquellen beeinflusst
wird, ist das Thema Resilienz ein Erfolgsfaktor für eine attraktive und
zuverlässige Bahn, die einen Beitrag zur Verkehrswende leisten kann. Die aktuellen
Planungsstände lassen vermuten, dass der in Stuttgart aktuell gebaute
Tiefbahnhof nicht ausreichend dimensioniert ist, um für die nächsten einhundert Jahre
ein zuverlässiger Knotenpunkt zu sein (Bundestagsdrucksache 19/21572). Ins-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/23871
19. Wahlperiode 02.11.2020
besondere die S-Bahn Stuttgart muss nach den aktuellen Planungen auf
Ausweichstrecken verzichten und wird so anfälliger für Störungen. Die täglichen
Pendlerstrecken sind so anfällig für zeitraubende Teilsperrungen, die nicht
mehr umfahren werden können. Damit drohen langfristig Umstiege auf den
Pkw oder andere umweltschädlichere Verkehrsmittel.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte eine Kleine Anfrage „Dritter
Gutachterentwurf zum Zielfahrplan Deutschlandtakt und Auswirkungen auf
den künftigen Bahnknoten Stuttgart“ an die Bundesregierung gerichtet. Die
Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/21572 erfolgte aus
Sicht der fragestellenden Fraktion teilweise sehr dürftig und ausweichend.
Daher wiederholen wir hier einige der Fragen und bitten um vollständige
Beantwortung.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was sieht das aktuelle Störfallkonzept der S-Bahn Stuttgart im Falle einer
Sperrung des Innenstadttunnels auf den Abschnitten Stuttgart
Hauptbahnhof (Hbf.)–Leinfelden-Echterdingen, Stuttgart Hbf.–Stuttgart-Vaihingen
und Stuttgart Hbf.–Böblingen/Herrenberg?
Was ist für einen zukünftigen Störfall auf den zuvor angegebenen
Relationen geplant (nach Fertigstellung des neuen Bahnhofs)?
2. Wie viele S-Bahn-Fahrten sind im aktuellen Störfallkonzept über die
Panoramabahn möglich (bitte maximal mögliche Fahrten je Stunde je
Richtung angeben)?
3. Sind bei zukünftigen Störfällen S-Bahn-Fahrten in den unterirdischen
Tiefbahnhof geplant und von der Kapazität her möglich (bitte maximal
mögliche Fahrten je Stunde je Richtung angeben)?
4. Ist die in den S-Bahn-Fahrzeugen vorgesehene ETCS-Version (Einführung
geplant, vgl. https://www.region-stuttgart.org/etcs/?noMobile=)
kompatibel zu der im neuen Stuttgarter Tiefbahnhof verbauten ETCS-Version?
5. Sind im Falle einer zukünftigen Störung Fahrten der S-Bahn-Baureihen
423 und 430 durch den Fildertunnel möglich?
a) Gibt es Hinweise, dass aufgrund von Brandschutzbestimmungen eine
Fahrt von S-Bahnen durch den Fildertunnel nicht möglich ist?
b) Gibt es andere Hinderungsgründe, die der Bundesregierung oder der
Deutschen Bahn (DB) vorliegen?
c) Ist eventuell zusätzliches Personal für solche Zugfahrten notwendig?
6. Sind bei zukünftigen Störfällen S-Bahn-Fahrten durch den Filderbahnhof
zum Flughafenbahnhof geplant (bitte maximal mögliche Fahrten je Stunde
je Richtung angeben)?
7. Sind im Falle einer zukünftigen Störung Fahrten der S-Bahn-Baureihen
423 und 430 durch den Gäubahntunnel möglich?
a) Gibt es Hinweise, dass aufgrund von Brandschutzbestimmungen eine
Fahrt von S-Bahnen durch den Gäubahntunnel nicht möglich sind?
b) Gibt es andere Hinderungsgründe, die der Bundesregierung oder der
Deutschen Bahn vorliegen?
c) Ist eventuell zusätzliches Personal für solche Zugfahrten notwendig?
8. Sind bei zukünftigen Störfällen S-Bahn-Fahrten durch den Gäubahntunnel
geplant (bitte maximal mögliche Fahrten je Stunde je Richtung angeben)?
9. Gibt es andere Strecken in Deutschland, bei denen Züge aufgrund von
Brandschutzbestimmungen nicht verkehren dürfen (oder bei denen Teile
des Zugverbands für Fahrgäste versperrt werden müssen, z. B. zwischen
Köln Hauptbahnhof und Köln Flughafen), und was sind die Gründe (bitte
für jede Strecke einzeln angeben)?
a) Sind solche Restriktionen auch für Strecken in Stuttgart zu erwarten?
b) Ist aufgrund solcher Restriktionen Personal in jedem Zugteil
mitzuführen?
10. Wie verlängert sich die Fahrzeit Stuttgart Hbf.–Böblingen im Störfall
aktuell, wenn die S-Bahn „oben“ in den Kopfbahnhof einfährt und über die
Panoramabahnstrecke umgeleitet wird?
11. Wie verlängert sich die Fahrzeit Stuttgart Hbf.–Böblingen nach
Inbetriebnahme des neuen Stuttgarter Tiefbahnhofs bei einem zukünftigen Störfall
a) mit der Stadtbahn nach Stuttgart-Vaihingen und dortigem Umstieg auf
die S-Bahn,
b) mit Umstieg am Flughafen und in Rohr,
c) mit einer direkten S-Bahn Stuttgart Hbf.–Böblingen via Filder- und
Gäubahntunnel (sollte ein solches Angebot nicht für den Störfall
vorgesehen werden, bitten wir trotzdem um eine Aussage über die Fahrzeit
und eine Begründung, warum dies nicht für einen zukünftigen Störfall
vorgesehen ist)?
12. Haben die Stadtbahnen zwischen Stuttgart Hbf. und Stuttgart Vaihingen
ausreichend Kapazität, um im Störfall die Reisenden der S-Bahn
aufzunehmen?
Haben die Stadtbahnen zudem noch ausreichend Kapazitäten unter
Berücksichtigung der eventuell in Vaihingen endenden Regionalverkehrszüge
bei einer Störung der S-Bahn (in der Übergangszeit bis zum Bau der
Anbindung an den Flughäfen, bei denen nach aktuellen Plänen keine
Anbindung der Gäubahn an den Stuttgarter Tiefbahnhof mehr möglich ist)?
13. Haben die Regionalzüge von Stuttgart Hbf. zum Flughafen ausreichend
Kapazität, um im Störfall der S-Bahn Fahrgäste aufzunehmen?
14. Sollen im Störfall auch Fernzüge im Abschnitt Stuttgart Hbf.–Stuttgart
Flughafen für S-Bahn-Reisende freigegeben werden?
15. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung denkbar, im Störfall direkte
Stadtbahnen von Stuttgart Hbf. nach Stuttgart Vaihingen einzusetzen, um
die im Regelbetrieb nicht umsteigefreien Verbindungen zu verstärken
(bitte maximal mögliche Fahrten je Stunde je Richtung angeben)?
16. Wenn ja, wie viel Zusatzkapazität würde diese Maßnahme bereitstellen
(bitte je Stunde je Richtung angeben)
17. Was ist der Planungsstand des Ausbaus der S-Bahn-Station Stuttgart-Nord
zum sogenannten Nordkreuz?
18. Welche Maßnahmen wären für eine umsteigefreie Verbindung aus dem
Neckartal (Bad Cannstatt) über die Panoramastrecke Richtung Vaihingen
am Nordbahnhof nötig?
19. Ist eine Einfädelung der Panoramabahn am Nordbahnhof auf die
bestehenden S-Bahn-Gleise Richtung Stuttgart-Feuerbach möglich?
Ist diese Maßnahme in Planung?
Wenn ja, was ist der aktuelle Planungsstand?
Wenn nein, warum ist diese Maßnahme nicht in Planung?
20. Ist eine Einfädelung der Panoramabahn am Nordbahnhof auf die
bestehenden S-Bahn-Gleise Richtung Stuttgart-Mittnachtstrasse möglich?
Ist diese Maßnahme in Planung?
Wenn ja, was ist der aktuelle Planungsstand?
Wenn nein, warum ist diese Maßnahme nicht in Planung?
21. Wie schwerwiegend ist die dispositive Auswirkung eines länger
andauernden Störfalls im Innenstadttunnel (mindestens 30 Minuten), wenn keine
Zugfahrten aus dem Südnetz zu den Nord- und Ostästen der S-Bahn und
umgekehrt möglich sind?
a) Wie viele zusätzliche Fahrzeuge bindet ein solcher Störfall?
b) Wie viele zusätzliche Triebfahrzeugführer bindet ein solcher Störfall?
c) Wie lange dauert es unter diesen Umständen, bis der Regelbetrieb nach
Beendigung des Störfalls wieder komplett aufgenommen werden kann?
22. Wie verteilen sich die in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/22479
angegebenen Doppelbelegungen auf einen Tag (bitte für jede Stunde die
erwarteten Doppelbelegungen angeben)?
23. Mit welcher Geschwindigkeit ist die Einfahrt in ein belegtes Gleis im
neuen Stuttgarter Tiefbahnhof vorgesehen (wenn diese bei den Gleisen
unterschiedlich ist, bitte für jedes Gleis angeben)?
Welche Geschwindigkeit ist bei einer Einfahrt in ein unbesetztes Gleis
möglich (wenn diese bei den Gleisen unterschiedlich ist, bitte für jedes
Gleis angeben)?
Werden diese Einfahrgeschwindigkeiten auch durch die Steigung im neuen
Stuttgarter Tiefbahnhof beeinflusst?
24. Welcher Zeitunterschied wird sich bei einer Einfahrt in ein belegtes Gleis
im Vergleich zu einer Einfahrt in ein freies Gleis im neuen Stuttgarter
Tiefbahnhof ergeben?
Hat dies Auswirkungen auf die Kapazität des neuen Stuttgarter
Tiefbahnhofs?
25. Sind Doppelbelegungen für Fernverkehrszüge geplant?
26. Sind Doppelbelegungen für Regionalverkehrslinien geplant?
Sind Doppelbelegungen für Regionalverkehrslinien geplant, die mit
Doppelstockfahrzeugen bedient werden sollen?
27. Bewirken Doppelstockzüge in Doppelbelegung ein erhöhtes
Fahrgastaufkommen auf den Bahnsteigen?
a) Wenn ja, um wie viele Fahrgäste im Maximalfall?
b) Wenn ja, welche Aufenthaltszeiten sind für die Züge in solchen Fällen
vorgesehen (bitte Durchschnitt und Spannweite angeben)?
c) Sind die Bahnsteigbreiten ausreichend für den Fall, dass auf den beiden
Gleisen je zwei Doppelstockzüge in Doppelbelegung halten?
d) Sind solche Doppelbelegungen an beiden Bahnsteiggleisen eines
gemeinsamen Bahnsteigs im neuen Tiefbahnhof vorgesehen?
e) Wenn ja, hat dieses erhöhte Fahrgastaufkommen Auswirkungen auf
den Brandschutz?
Sind zusätzliche Brandschutzmaßnahmen notwendig?
28. Gibt es in anderen Bahnhöfen bereits Gleisdoppelbelegungen mit
Doppelstockzügen (bitte Bahnhöfe angeben)?
a) Gibt es dort Auswirkungen eines solchen Falls auf den Brandschutz
(wenn ja, bitte erläutern)?
b) Gibt es dort Probleme mit der Sicherheit an Bahnsteigen, weil die
Doppelbelegung mit Doppelstockzügen zu einem größeren
Fahrgastaufkommen geführt hat (wenn ja, bitte Bahnhof angeben und
Sicherheitsproblematik erläutern)?
c) Gab es dort schon Sicherheitsvorfälle, die auf die Doppelbelegung mit
Doppelstockzügen zurückzuführen sind (wenn ja, bitte Bahnhof
angeben, Anzahl, Schwere des Sicherheitsvorfalls und daraus gezogene
Erkenntnisse für Sicherheitsmaßnahmen)?
29. Welche Leit- und Sicherungstechnik ist für den neuen Stuttgarter
Tiefbahnhof vorgesehen?
a) Welche ETCS-Baseline soll eingesetzt werden?
b) Gibt es Spezifikationen, die in Stuttgart erstmalig verbaut oder
angewendet werden und für die es deshalb einer erstmaligen Zulassung
bedarf?
c) Welche Auswirkungen hat ETCS auf die Kapazitäten des neuen
Stuttgarter Tiefbahnhofs?
Sind so erhöhte Einfahrgeschwindigkeiten möglich?
Welche Vor- und Nachteile werden erwartet?
d) Gibt es bereits andere Bahnhöfe in Deutschland mit ETCS als
Zugsicherungstechnik, die Doppelbelegungen von Bahnsteigen zulässt?
Wenn nein, ist hier eine erstmalige Zulassung für Doppelbelegungen
mit ETCS notwendig?
e) Was sind die Erfahrungswerte bezüglich der Ausfallzeiten bzw. der
Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit bei anderen Bahnhöfen?
f) Ist zu Beginn des Betriebs im neuen Tiefbahnhof und auf dessen
Zulaufstrecken mit einer hohen Ausfallwahrscheinlichkeit der ETCS-Leit-
und ETCS-Sicherungstechnik zu rechnen?
Welche Erfahrungen konnten bei Inbetriebnahme vergleichbarer
Bahnhöfe und Strecken bereits gemacht werden?
Welche Maßnahmen sind geplant, um die Ausfallwahrscheinlichkeit
der Leit- und Sicherungstechnik bei der Inbetriebnahme zu
minimieren?
g) Sind (in Kombination mit dem digitalen Stellwerk [DSTW])
zusätzliche Redundanzen zum Einsatz des ETCS vorgesehen (z. B. bei der
Funkabdeckung; bitte Maßnahmen auflisten)?
h) Müssen alle Fahrzeuge, die in den neuen Stuttgarter Tiefbahnhof
einfahren wollen, mit ETCS ausgestattet sein?
Wie viele Fahrzeuge sind bereits mit ETCS ausgestattet, die in den
neuen Stuttgarter Tiefbahnhof einfahren sollen?
Wie hoch sind voraussichtlich die Kosten für die Umrüstung der
Fahrzeuge?
i) Bei welchem Kilometer und in der Nähe welcher Bahnhöfe (bzw.
Haltepunkte) ist der Beginn der Leit- und Sicherungstechnik auf den
Zuläufen zum neuen Stuttgarter Tiefbahnhof und zur S-Bahn-
Stammstrecke jeweils geplant (bitte mit Standort der
Ankündigungsbalise und Ankündigungsgruppen)?
Warum sind diese Überleitstellen ausgewählt worden?
j) Bei welchem Kilometer und in der Nähe welcher Bahnhöfe (bzw.
Haltepunkte) sind die Einwählpunkte für die Leit- und Sicherungstechnik
auf den Zulaufstrecken des Stuttgarter Hauptbahnhofs und der S-Bahn-
Stammstrecke jeweils geplant?
Warum sind diese Überleitstellen ausgewählt worden?
k) Zwischen welchen verschiedenen Leit- und Sicherungstechniken wird
es Transitionen der Leit- und Sicherungstechnik auf den Zulaufstrecken
des neuen Stuttgarter Tiefbahnhofs und der S-Bahn-Stammstrecke
geben?
Welche Erfahrungen konnten mit vergleichbaren Transitionen der Leit-
und Sicherungstechnik gemacht werden?
30. Wie viele Minuten lang sind jeweils in der morgendlichen und abendlichen
Spitzenstunde die Gleise unbelegt (bitte für jedes Gleis angeben, zudem
die kürzeste und längste unbelegte Zeit für jedes Gleis angeben)?
31. Wie viele Fahrzeitpuffer sind für die Fahrten im neuen Stuttgarter
Tiefbahnhof vorgesehen?
32. Zu welchen Zeiten lässt die Kapazität im künftigen Stuttgarter
Tiefbahnhof bei Verwirklichung des Zielfahrplans ergänzend hierzu
Sprinterverbindungen beispielsweise von bzw. nach Berlin und Hamburg zu?
Wie viele solcher Angebote sind in welchen Zeitfenstern möglich
(Hinweis: Eine ähnliche Frage hatten die Fragesteller bereits gestellt; in der
Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/21572 hatte die Bundesregierung
auf ihr nicht vorliegende detaillierte Informationen verwiesen. Daher
verweisen wir darauf, dass die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller
verpflichtet ist, sich die Informationen aktiv zu beschaffen.)?
33. Was sind die Symmetrieminuten für die Fernverkehrszüge im neuen
Stuttgarter Tiefbahnhof (bitte Linien angeben, die zu dieser Zeit halten)?
Welche Regionalverkehrszüge halten so, dass sie – wie in einem integralen
Taktfahrplan vorgesehen – sowohl einen Umstieg auf die
Fernverkehrszüge als auch umgekehrt ermöglichen (bitte die Regionalverkehrslinien
angeben)?
34. Was sind die in Stuttgart minimal angenommenen Umsteigezeiten?
35. Welche Umstiegsrelationen in Stuttgart sind länger als 15 Minuten (bitte
jeweils für Relation und Umsteigezeit angeben)?
36. Was sind die Symmetrieminuten für die Regionalverkehrszüge im neuen
Stuttgarter Tiefbahnhof?
a) Wenn diese von der Symmetriezeit der Fernverkehrszüge abweicht,
welche Gründe hat dies, obwohl vom Prinzip des integralen
Taktfahrplans abgewichen wird?
b) Sind fehlende Gleise die Ursache?
37. Gibt oder gab es in Gesprächen, Protokollen, digitalem Schriftverkehr oder
in Briefen den Hinweis von einem der Gutachter des Deutschlandtaktes
(bezieht sich auf alle drei Gutachten), dass für einen integralen
Taktfahrplan – wie der Deutschlandtakt einer ist – die Kapazität des geplanten
achtgleisigen Tiefbahnhofs in Stuttgart nicht ausreicht, um ein
gleichzeitiges Halten von allen Regional- und Fernverkehrslinien zu ermöglichen?
Welche Maßnahmen haben die Gutachter vorgeschlagen?
38. Gibt oder gab es in Gesprächen, Protokollen, digitalem Schriftverkehr oder
in Briefen den Hinweis von einem der Gutachter des Deutschlandtaktes
(bezieht sich auf alle drei Gutachten), dass für einen integralen
Taktfahrplan – wie der Deutschlandtakt einer ist – die Kapazität des geplanten
achtgleisigen Tiefbahnhofs in Stuttgart nicht ausreicht und daher der Bau
einer Ergänzungsstation zu überlegen ist?
Wurden stattdessen Kompromisse in den Haltezeiten der Linien gemacht,
um mit der aktuell geplanten Infrastruktur zurechtzukommen?
39. Gibt oder gab es in Gesprächen, Protokollen, digitalem Schriftverkehr oder
in Briefen den Hinweis von anderen Gutachtern, dass die Kapazitäten des
Stuttgarter Tiefbahnhofs nicht ausreichen?
Welche Maßnahmen haben die Gutachter vorgeschlagen?
40. Gibt oder gab es in Gesprächen, Protokollen, digitalem Schriftverkehr oder
in Briefen den Hinweis von einem der Gutachter, dass die Kapazitäten des
Stuttgarter Tiefbahnhofs nach dem Jahr 2030 nicht mehr ausreichen
könnten?
Haben die Gutachter Maßnahmen vorgeschlagen, und wenn ja welche?
41. Gibt oder gab es in Gesprächen, Protokollen, digitalem Schriftverkehr oder
in Briefen den Hinweis der DB, dass die Kapazitäten des Stuttgarter
Tiefbahnhofs in Bezug auf den Deutschlandtakt nicht ausreichen?
Welche Maßnahmen hat die DB in Erwägung gezogen?
42. Haben die Bundesregierung, das Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur (BMVI) oder untergeordnete Behörden Maßnahmen
erwogen, die die Kapazität des Stuttgarter Tiefbahnhofs im Sinne des
Deutschlandtaktes erhöhen (bitte alle jeweils benennen und erläutern)?
43. Gibt es im dritten Gutachterentwurf des Deutschlandtaktes
Fahrstraßenkonflikte in den Zuläufen zum neuen Stuttgarter Tiefbahnhof, die zu
Verspätungen führen könnten (wenn ja, bitte betroffene Linien und Ort des
Fahrstraßenkonfliktes benennen)?
Waren solche Fahrstraßenkonflikte Auslöser zur Neuplanung des Zulaufes
der Schnellfahrstrecke Mannheim–Stuttgart?
44. Bei welchen Linien sind nur zwei Minuten Haltezeit im Stuttgarter
Tiefbahnhof vorgesehen?
a) Hält die Bundesregierung diese Haltezeit für ausreichend?
b) Ist diese Haltezeit in einer der morgendlichen oder abendlichen
Spitzenstunden vorgesehen?
45. Welche Rolle spielt die Schusterbahn bei aktuellen Notfallkonzepten im
Falle von betriebsrelevanten Störungen im Stuttgarter Kopfbahnhof?
46. Welche Rolle spielt die Schusterbahn bei zukünftigen Notfallkonzepten im
Falle von betriebsrelevanten Störungen im neuen Stuttgarter Tiefbahnhof?
47. Welche Abstellkapazitäten gibt es für den Stuttgarter Tiefbahnhof?
a) Welche davon liegen auf Stuttgarter Gemarkung?
b) Wie lange sind die Fahrzeiten von den Abstellgleisen jeweils zum
Bahnhof (dies bezieht sich auf alle geplanten Abstellgleise, die für
Fahrten vorgesehen sind, die in einem Bahnhof in Stuttgart enden oder
beginnen – also auch beispielsweise Stuttgart Bad Cannstatt – unter
Berücksichtigung der Antworten der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 19/22479)?
48. Warum sind Abstellungen in Nürtingen vorgesehen (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/22479)?
a) Wie lange ist die Fahrzeit aus der Abstellung in Nürtingen bis zum
Tiefbahnhof (vgl. Bundestagsdrucksache 19/22479)?
b) Über welche Strecke sind diese eventuellen Leerfahrten geplant?
49. Welche Züge sollen nicht auf den Abstellgleisen in Untertürkheim
abgestellt werden (bitte Linien angeben, Ort der Abstellung und Dauer)?
50. Welche Linien sollen auf den Gleisen in Untertürkheim abgestellt werden
(bitte für jedes Gleis Linien angeben und Dauer der Abstellung)?
51. Mit welchem Leit- und Sicherungssystem wird der Fildertunnel
ausgerüstet?
52. Was ist die aktuelle geplante Geschwindigkeit für den Fildertunnel?
Unterscheidet sich diese Geschwindigkeit für die Fahrtrichtung?
53. Ist eine Erhöhung der Geschwindigkeit im Fildertunnel geplant?
a) Wenn ja, welche Gründe hat die Erhöhung der Geschwindigkeit?
b) Wenn ja, welche Auswirkungen hat dies auf die Kapazität der Strecke?
c) Wenn ja, für welche Linien ist die Erhöhung der Geschwindigkeit
notwendig (bitte alle Linien angeben)?
Welche Linien benötigen die Geschwindigkeitserhöhung für die
Fahrzeiten im Sinne des Deutschlandtaktes nicht?
54. Sind im Fildertunnel Fahrten im Gegengleis möglich?
Sind solche im Regelfall geplant?
55. Welche Bahnhöfe sind nach aktuellem Stand am Flughafen geplant?
a) Wie viele Gleise sollen diese Bahnhöfe jeweils haben?
b) Mit welcher Leit- und Sicherungstechnik sollen diese Bahnhöfe
ausgerüstet sein?
Welche Bahnsteighöhen sind geplant?
c) Wie hoch ist die zu erwartende Belastung mit Fahrzeugen in der
morgendlichen und abendlichen Spitzenstunde (Anzahl Fahrzeuge pro
Bahnsteig und insgesamt) für jeden der Bahnhöfe?
d) Ist eine Überlastung für die Bahnhöfe zu erwarten (bitte jeweils
getrennt angeben)?
e) Gibt es Planungen, auch Umsteigeverbindungen am Flughafen so zu
gestalten, dass die Umsteigezeiten minimal sind (beispielsweise von
der Gäubahn Richtung Ulm und umgekehrt)?
f) Wie lang sind die Fußwege zwischen den Bahnhöfen (in Metern und
Minuten angeben)?
g) Werden diese Fußwege in der volkswirtschaftlichen Bewertung
berücksichtigt?
h) Wie viele Minuten sind in der morgendlichen und abendlichen
Spitzenstunde die Gleise in den jeweiligen Bahnhöfen frei (bitte für jedes
Gleis angeben, zudem die kürzeste und längste unbelegte Zeit für jedes
Gleis angeben)?
i) Sind Doppelbelegungen an einem der Bahnhöfe vorgesehen (wenn ja,
bitte Bahnhof und Häufigkeit der Belegung in Summe und für jede
Stunde angeben)?
56. Sieht die Bundesregierung durch den Entfall der „Station 3. Gleis“ und die
Verringerung der Bahnsteigkanten für Züge des Regional- und
Fernverkehrs von bisher in der Summe drei auf (bei Realisierung des
Gäubahntunnels) nur noch zwei Bahnsteigkanten am Flughafen Stuttgart kapazitative
Engpässe?
Sieht die Bundesregierung ein erhöhtes Verspätungsrisiko durch die
Reduzierung der Anzahl der Bahnsteiggleise (bitte begründen; Hinweis: Diese
Frage wurde von den Fragestellern bereits gestellt, von der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/21572 jedoch in Bezug auf die
Strecken und nicht die gefragte Bahnsteigkapazität beantwortet)?
57. Wird mit der laufenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für den
„Gäubahntunnel“ auch untersucht, ob Gleise des bereits im Bau befindlichen
Fernbahnhofs am Flughafen vorbeigeführt werden sollen, um die
Kapazität der beiden Bahnsteiggleise nicht durch durchfahrende Züge zu
beschneiden?
58. Geht die laufende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für den
„Gäubahntunnel“ vom Entfall der „Rohrer Kurve“ aus, oder wird deren Entfall mit
geprüft?
59. Spielen in den laufenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für den
Gäubahntunnel auch die Möglichkeiten, eine tangentiale Verbindung vom
Raum Böblingen über den Flughafen in den Raum Wendlingen am Neckar
führen zu können, eine Rolle, und wenn ja, inwiefern, und wenn nein,
weshalb nicht?
60. Ist eine Überleitung von den S-Bahn-Bahnsteigen auf den Fildertunnel
oder auf die Strecke Richtung Wendlingen geplant?
61. Mit welchem Leit- und Sicherungssystem wird die Strecke vom
Fildertunnel bis Wendlingen ausgerüstet?
Wenn ETCS geplant ist, ist zusätzlich das Sicherungssystem Punktförmige
Zugbeeinflussung (PZB) in Verbindung mit Signalen als Rückfallebene
vorgesehen?
62. Für welche Geschwindigkeit ist die Strecke zwischen Fildertunnel und
Wendlingen geplant?
63. Gibt es Absichten, die Geschwindigkeit auf dieser Strecke zu erhöhen?
a) Wenn ja, welche Gründe hat die Erhöhung der Geschwindigkeit?
b) Ist dafür eine Neuplanung der Leit- und Sicherungstechnik notwendig?
c) Wenn ja, welche Auswirkungen hat dies auf die Kapazität der Strecke?
d) Wenn ja, für welche Linien ist die Erhöhung der Geschwindigkeit
notwendig (bitte alle Linien angeben)?
Welche Linien benötigen die Geschwindigkeitserhöhung für die
Fahrzeiten im Sinne des Deutschlandtaktes nicht?
e) Wenn ja, verschiebt sich damit das Eröffnungsdatum dieser Strecke?
64. Sind S-Bahn-Fahrten auf dem Abschnitt Flughafen–Wendlingen möglich?
a) Welche Nachrüstung müsste hierfür an den Fahrzeugen der S-Bahn
vorgenommen werden?
b) Wie viele Fahrten wären je Stunde je Richtung zusätzlich zu den
bereits verkehrenden Zügen realisierbar (bitte für die Spitzenstunde
angeben)?
c) Hätte ein S-Bahn-Verkehr auf diesem Abschnitt Auswirkungen auf die
dort fahrbare Streckengeschwindigkeit?
d) Wie lange ist die voraussichtliche Fahrzeit einer S-Bahn zwischen
Stuttgart-Flughafen und Wendlingen über die Neubaustrecke (NBS)?
65. Sind im Falle einer betriebsrelevanten Störung im neuen Stuttgarter
Tiefbahnhof Umleitungsverkehre über die obere Neckartalbahn (Stuttgart–
Tübingen) vorgesehen?
66. Sind im Falle einer betriebsrelevanten Störung im neuen Stuttgarter
Tiefbahnhof Umleitungsverkehre über die Gäubahn vorgesehen?
67. Unterstützt die Bundesregierungen die Planungen für einen alternativen
Zulauf von der Gäubahn zum Flughafen (sogenannter Gäubahntunnel)?
68. Wie bewertet die Bundesregierung die Pläne des Verkehrsclubs
Deutschland (VCD) und von ProBahn zur alternativen Anbindung der Gäubahn an
den neuen Stuttgarter Tiefbahnhof (https://www.stuttgarter-nachrichten.de/
inhalt.vcd-und-pro-bahn-fordern-dialog-stuttgart-21-plus-gaeubahn-soll-w
eiter-ins-stuttgarter-zentrum-fahren.17d6b77e-129d-4b7b-a067-4d7b074ac
5e4.html)?
69. Unterstützt die DB Netz die Planungen für einen alternativen Zulauf von
der Gäubahn zum Flughafen (sogenannter Gäubahntunnel) unter
Berücksichtigung der Aussagen des DB-Netz-Vorstandes Ronald Pofalla (https://
www.neckar-chronik.de/Nachrichten/S21-Projektpartner-skeptisch-gegenu
eber-Gaeubahntunnel-Plaenen-475643.html)?
70. Wie erklärt sich die Bundesregierung die nach Ansicht der Fragesteller
widersprüchlichen Aussagen zwischen der DB Netz AG, die die Pläne zum
Gäubahntunnel nach Aussage von Vorstandsmitglied Ronald Pofalla
kritisch sieht (https://www.neckar-chronik.de/Nachrichten/S21-Projektpartne
r-skeptisch-gegenueber-Gaeubahntunnel-Plaenen-475643.html), und dem
Parlamentarischen Staatssekretär Steffen Bilger, der sich für den
Gäubahntunnel einsetzt (https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.debatte-um-bahn
knoten-stuttgart-staatssekretaer-bilger-verspricht-gaeubahn-tunnel-am-airp
ort.ff77bcbb-9662-4d95-a796-a232ae20f561.html?reduced=true)?
71. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass das Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur – trotz der Aussagen des
Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Bilger (https://www.stuttgarter-zeitung.de/in
halt.debatte-um-bahnknoten-stuttgart-staatssekretaer-bilger-verspricht-gae
ubahn-tunnel-am-airport.ff77bcbb-9662-4d95-a796-a232ae20f561.html?re
duced=true), die den Eindruck erwecken, der Gäubahntunnel sei
volkswirtschaftlich sinnvoll – mit der volkswirtschaftlichen Bewertung dieses
Projektes noch nicht fertig ist (vgl. Antwort der Bundesregierung zu den
Fragen 6, 7 und 16 auf Bundestagsdrucksache 19/22479)?
Wann ist mit einem Ergebnis der volkswirtschaftlichen Bewertung zu
rechnen?
72. Ist für die Bundesregierung klar, dass im Falle des Nachweises der
Wirtschaftlichkeit der Gäubahntunnel ein Bedarfsplanprojekt wird, für dessen
Finanzierung der Bund die Verantwortung trägt?
73. Welche Leit- und Sicherungstechnik ist für den Gäubahntunnel geplant?
74. Unterstützt die Bundesregierung die Idee der Fragesteller nach einem
kurzfristigen Einsatz von Neigetechnikzügen zur Verkürzung der
Reisezeiten auf der Gäubahn unter Berücksichtigung der existierenden Zulassung
(Bundestagsdrucksache 19/9802) bis zur vollständigen Umsetzung der
Beschleunigungsmaßnahmen (siehe dritten Gutachterentwurf zum
Zielfahrplan Deutschlandtakt)?
75. Sind Fahrzeuge der Baureihen 411 oder 415 für den sofortigen Einsatz
unter Verwendung der verbauten Neigetechnik zum bogenschnellen Fahren
auf der Strecke einsatzbereit?
76. Ist der Einsatz von Schweizer Neigetechnikzügen zum bogenschnellen
Fahren auf der Gäubahn technisch möglich, und ist eine Zulassung bereits
erfolgt, und wenn nein, ist eine Zulassung in Planung?
77. Gibt oder gab es Pläne zum Einsatz von Schweizer Fahrzeugen zum
bogenschnellen Fahren auf der Gäubahn?
Berlin, den 27. Oktober 2020
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/2540217.12.2020
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/23871 - Resilienz von Knotenpunkten im Deutschlandtakt am Beispiel Stuttgart
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Dr. Franziska Brantner,
Dr. Anna Christmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/23871 –
Resilienz von Knotenpunkten im Deutschlandtakt am Beispiel Stuttgart
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der neue Stuttgarter Tiefbahnhof ist neben vielen anderen Bahnhöfen ein
zentraler Knotenpunkt im Deutschlandtaktkonzept. Hier treffen sich viele
langlaufende Fernverkehrszüge, die meist verspätungsanfällig sind
(Bundestagsdrucksache 19/8483, Antwort zu Frage 1). Dazu kommen viele
Regionalverkehrslinien, die in Zukunft unter anderem in ihrer Taktung erhöht werden
könnten. Insgesamt ergibt sich somit ein Knotenpunkt, der bereits heute zu
den Top Ten der Bahnhöfe mit den meisten Zugbewegungen im
Personenverkehr gehört (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/739405/umfrage/groe
sste-bahnhoefe-in-deutschland-nach-anzahl-taeglicher-besucher/). Zumeist
sind solche großen Knotenpunkte auch anfällig für Verspätungen und
insbesondere für die Übertragung von Verspätungen. Nur wenige Bahnhöfe der
Kategorie 1 können im Durchschnitt Verspätungen abbauen (https://www.deutsc
hebahn.com/pr-hamburg-de/hintergrund/themendienste/Knotenkoordinator-13
11034). Häufig sind die Bahnhöfe bereits jetzt überlastet. Daher ist ein
Ausbau dieser überlasteten Drehscheiben der Mobilität dringend notwendig,
wobei hier stets die Anforderungen des integralen Taktfahrplans berücksichtigt
werden müssen, die dem Deutschlandtakt zugrunde liegen. Bei allen
Ausoder Neubauten muss daher nicht nur eine stets aktuelle Fahrplanprognose
hinterlegt sein. Sie müssen auch den Ansprüchen eines integralen
Taktfahrplans genügen und in der Zukunft weitere Verkehre aufnehmen können.
Der Begriff der Resilienz stammt aus der Psychologie (https://www.zukunft-m
obilitaet.net/40882/analyse/resilienz-infrastruktur-stadt-wirtschaft-zukunft-resi
liente-infrastrukturen/), er wird inzwischen aber auch für Infrastrukturen
verwendet. Resilienz bezeichnet dabei die Fähigkeit eines Systems, auf von
außen wirkende Umstände, die die Funktionsfähigkeit eben jenes Systems
negativ beeinflussen können, im Voraus auf die Störung zu reagieren, diese zu
vermeiden, die unmittelbaren Folgen abzuwenden und nach Eintritt der negativen
Folgen eine schnelle Funktionsfähigkeit des Systems wiederherstellen zu
können. Da der Bahnbetrieb häufig von externen oder internen Störungsquellen
beeinflusst wird, ist das Thema Resilienz ein Erfolgsfaktor für eine attraktive
und zuverlässige Bahn, die einen Beitrag zur Verkehrswende leisten kann. Die
aktuellen Planungsstände lassen vermuten, dass der in Stuttgart aktuell gebau-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25402
19. Wahlperiode 17.12.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 17. Dezember 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
te Tiefbahnhof nicht ausreichend dimensioniert ist, um für die nächsten
einhundert Jahre ein zuverlässiger Knotenpunkt zu sein (Bundestagsdrucksache
19/21572). Insbesondere die S-Bahn Stuttgart muss nach den aktuellen
Planungen auf Ausweichstrecken verzichten und wird so anfälliger für
Störungen. Die täglichen Pendlerstrecken sind so anfällig für zeitraubende
Teilsperrungen, die nicht mehr umfahren werden können. Damit drohen langfristig
Umstiege auf den Pkw oder andere umweltschädlichere Verkehrsmittel.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte eine Kleine Anfrage „Dritter
Gutachterentwurf zum Zielfahrplan Deutschlandtakt und Auswirkungen auf
den künftigen Bahnknoten Stuttgart“ an die Bundesregierung gerichtet. Die
Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/21572 erfolgte
aus Sicht der fragestellenden Fraktion teilweise sehr dürftig und ausweichend.
Daher wiederholen wir hier einige der Fragen und bitten um vollständige
Beantwortung.
1. Was sieht das aktuelle Störfallkonzept der S-Bahn Stuttgart im Falle
einer Sperrung des Innenstadttunnels auf den Abschnitten Stuttgart
Hauptbahnhof (Hbf.)–Leinfelden-Echterdingen, Stuttgart Hbf.–Stuttgart-
Vaihingen und Stuttgart Hbf.–Böblingen/Herrenberg?
Was ist für einen zukünftigen Störfall auf den zuvor angegebenen
Relationen geplant (nach Fertigstellung des neuen Bahnhofs)?
3. Sind bei zukünftigen Störfällen S-Bahn-Fahrten in den unterirdischen
Tiefbahnhof geplant und von der Kapazität her möglich (bitte maximal
mögliche Fahrten je Stunde je Richtung angeben)?
5. Sind im Falle einer zukünftigen Störung Fahrten der S-Bahn-Baureihen
423 und 430 durch den Fildertunnel möglich?
a) Gibt es Hinweise, dass aufgrund von Brandschutzbestimmungen eine
Fahrt von S-Bahnen durch den Fildertunnel nicht möglich ist?
b) Gibt es andere Hinderungsgründe, die der Bundesregierung oder der
Deutschen Bahn (DB) vorliegen?
c) Ist eventuell zusätzliches Personal für solche Zugfahrten notwendig?
6. Sind bei zukünftigen Störfällen S-Bahn-Fahrten durch den Filderbahnhof
zum Flughafenbahnhof geplant (bitte maximal mögliche Fahrten je
Stunde je Richtung angeben)?
11. Wie verlängert sich die Fahrzeit Stuttgart Hbf.–Böblingen nach
Inbetriebnahme des neuen Stuttgarter Tiefbahnhofs bei einem zukünftigen
Störfall
a) mit der Stadtbahn nach Stuttgart-Vaihingen und dortigem Umstieg
auf die S-Bahn,
b) mit Umstieg am Flughafen und in Rohr,
c) mit einer direkten S-Bahn Stuttgart Hbf.–Böblingen via Filder- und
Gäubahntunnel (sollte ein solches Angebot nicht für den Störfall
vorgesehen werden, bitten wir trotzdem um eine Aussage über die
Fahrzeit und eine Begründung, warum dies nicht für einen zukünftigen
Störfall vorgesehen ist)?
12. Haben die Stadtbahnen zwischen Stuttgart Hbf. und Stuttgart Vaihingen
ausreichend Kapazität, um im Störfall die Reisenden der S-Bahn
aufzunehmen?
Haben die Stadtbahnen zudem noch ausreichend Kapazitäten unter
Berücksichtigung der eventuell in Vaihingen endenden
Regionalverkehrszüge bei einer Störung der S-Bahn (in der Übergangszeit bis zum Bau der
Anbindung an den Flughäfen, bei denen nach aktuellen Plänen keine
Anbindung der Gäubahn an den Stuttgarter Tiefbahnhof mehr möglich ist)?
13. Haben die Regionalzüge von Stuttgart Hbf. zum Flughafen ausreichend
Kapazität, um im Störfall der S-Bahn Fahrgäste aufzunehmen?
14. Sollen im Störfall auch Fernzüge im Abschnitt Stuttgart Hbf.–Stuttgart
Flughafen für S-Bahn-Reisende freigegeben werden?
15. Ist es nach Kenntnis der Bundesregierung denkbar, im Störfall direkte
Stadtbahnen von Stuttgart Hbf. nach Stuttgart Vaihingen einzusetzen, um
die im Regelbetrieb nicht umsteigefreien Verbindungen zu verstärken
(bitte maximal mögliche Fahrten je Stunde je Richtung angeben)?
16. Wenn ja, wie viel Zusatzkapazität würde diese Maßnahme bereitstellen
(bitte je Stunde je Richtung angeben)
21. Wie schwerwiegend ist die dispositive Auswirkung eines länger
andauernden Störfalls im Innenstadttunnel (mindestens 30 Minuten), wenn
keine Zugfahrten aus dem Südnetz zu den Nord- und Ostästen der S-Bahn
und umgekehrt möglich sind?
a) Wie viele zusätzliche Fahrzeuge bindet ein solcher Störfall?
b) Wie viele zusätzliche Triebfahrzeugführer bindet ein solcher
Störfall?
c) Wie lange dauert es unter diesen Umständen, bis der Regelbetrieb
nach Beendigung des Störfalls wieder komplett aufgenommen
werden kann?
45. Welche Rolle spielt die Schusterbahn bei aktuellen Notfallkonzepten im
Falle von betriebsrelevanten Störungen im Stuttgarter Kopfbahnhof?
46. Welche Rolle spielt die Schusterbahn bei zukünftigen Notfallkonzepten
im Falle von betriebsrelevanten Störungen im neuen Stuttgarter
Tiefbahnhof?
65. Sind im Falle einer betriebsrelevanten Störung im neuen Stuttgarter
Tiefbahnhof Umleitungsverkehre über die obere Neckartalbahn (Stuttgart–
Tübingen) vorgesehen?
66. Sind im Falle einer betriebsrelevanten Störung im neuen Stuttgarter
Tiefbahnhof Umleitungsverkehre über die Gäubahn vorgesehen?
Die Fragen 1, 3, 5, 6, 11 bis 16, 21, 45, 46, 65 und 66 werden aufgrund ihres
Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) verfügt die Betriebszentrale
über mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen abgestimmte Notfallkonzepte, die
bei Eintritt einer großen Störung aufgerufen werden. Wenn im Rahmen einer
Großstörung die S-Bahn-Stammstrecke gesperrt werden muss, werden
bestimmte S-Bahn-Linien bereits im Zulauf gekürzt, ein Teil der S-Bahnen über
den Stuttgarter Hbf geführt und bestimmte Linien über die sogenannte
Panoramabahn Richtung Stuttgart-Vaihingen umgeleitet. Sollte die Weiterführung in
Richtung Flughafen bzw. Böblingen ebenfalls eingeschränkt sein, ist im
Rahmen der nicht durch die Störung betroffenen Infrastruktur über
Ersatzmaßnahmen zu entscheiden. Nach Auskunft der DB AG kann bei Großstörungen, die
Stuttgart Hbf betreffen, die sogenannte Schusterbahn genutzt werden – so z. B.
bei Umleitungen von Fernverkehrszügen. Eine längere Sperrung der S-Bahn-
Stammstrecke hat Auswirkungen auf das gesamte S-Bahn-Netz. Deshalb sind
alle Fahrzeuge und die Anzahl der Triebfahrzeugführer zum Zeitpunkt des
Auftretens des Störfalls eingebunden. Je nach Zeitpunkt des Eintritts des Störfalls
sind die Fahrzeugumläufe als Grundlage für den Regelbetrieb unterschiedlich
betroffen.
Da der Inbetriebnahmefahrplan für Stuttgart 21 noch nicht final zwischen allen
Beteiligten abgestimmt ist, liegt nach Auskunft der DB AG noch kein
detailliertes zukünftiges Störfallkonzept vor. Ferner verfügt der neue Stuttgarter
Hauptbahnhof über ausreichende Kapazitäten für weitere Verkehre, um etwa
Notfallkonzepte aufzunehmen.
2. Wie viele S-Bahn-Fahrten sind im aktuellen Störfallkonzept über die
Panoramabahn möglich (bitte maximal mögliche Fahrten je Stunde je
Richtung angeben)?
Nach Auskunft der DB AG ist nach dem aktuell gültigen Störfallkonzept
maximal eine halbstündliche Nutzung der Panoramabahn möglich.
4. Ist die in den S-Bahn-Fahrzeugen vorgesehene ETCS-Version
(Einführung geplant, vgl. https://www.region-stuttgart.org/etcs/?noMobile=)
kompatibel zu der im neuen Stuttgarter Tiefbahnhof verbauten ETCS-
Version?
Nach Auskunft der DB AG werden sowohl die S-Bahn-Triebzüge als auch der
neue Hauptbahnhof nach der aktuellen ETCS-Baseline 3 ausgerüstet und sind
damit zueinander kompatibel.
7. Sind im Falle einer zukünftigen Störung Fahrten der S-Bahn-Baureihen
423 und 430 durch den Gäubahntunnel möglich?
a) Gibt es Hinweise, dass aufgrund von Brandschutzbestimmungen eine
Fahrt von S-Bahnen durch den Gäubahntunnel nicht möglich sind?
b) Gibt es andere Hinderungsgründe, die der Bundesregierung oder der
Deutschen Bahn vorliegen?
c) Ist eventuell zusätzliches Personal für solche Zugfahrten notwendig?
8. Sind bei zukünftigen Störfällen S-Bahn-Fahrten durch den
Gäubahntunnel geplant (bitte maximal mögliche Fahrten je Stunde je Richtung
angeben)?
Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Planungen hierzu haben noch nicht begonnen.
9. Gibt es andere Strecken in Deutschland, bei denen Züge aufgrund von
Brandschutzbestimmungen nicht verkehren dürfen (oder bei denen Teile
des Zugverbands für Fahrgäste versperrt werden müssen, z. B. zwischen
Köln Hauptbahnhof und Köln Flughafen), und was sind die Gründe (bitte
für jede Strecke einzeln angeben)?
a) Sind solche Restriktionen auch für Strecken in Stuttgart zu erwarten?
b) Ist aufgrund solcher Restriktionen Personal in jedem Zugteil
mitzuführen?
Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet.
Die Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und den
Betrieb von Eisenbahntunneln hat das Eisenbahn-Bundesamt mit Stand vom
1. Juli.2008 und nach Anpassung in Folge nationaler Einführung der TSI – SRT
(technische Spezifikation für die Interoperabilität – Safety in Railway Tunnels)
zum 1. Juli.2008 in der gleichnamigen Richtlinie geregelt. Die ergänzenden
Regelungen der Infrastrukturbetreiber sind in den jeweiligen Zugangsbedingungen
zu den Streckennetzen geregelt.
Bei Abweichungen von diesen Regelungen haben die jeweiligen
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) Maßnahmen zur Kompensation gemäß § 2
Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) zu treffen. Hierzu kann auch zählen,
dass Teile eines Zugverbandes für Fahrgäste gesperrt werden müssen. Über die
von den jeweiligen EVU getroffenen Maßnahmen gibt es keine abschließenden
Dokumentationen.
10. Wie verlängert sich die Fahrzeit Stuttgart Hbf.–Böblingen im Störfall
aktuell, wenn die S-Bahn „oben“ in den Kopfbahnhof einfährt und über die
Panoramabahnstrecke umgeleitet wird?
Die Verspätung bei einer Umleitung über die Panoramabahn beträgt nach
Auskunft der DB AG circa 10 Minuten.
17. Was ist der Planungsstand des Ausbaus der S-Bahn-Station Stuttgart-
Nord zum sogenannten Nordkreuz?
18. Welche Maßnahmen wären für eine umsteigefreie Verbindung aus dem
Neckartal (Bad Cannstatt) über die Panoramastrecke Richtung Vaihingen
am Nordbahnhof nötig?
19. Ist eine Einfädelung der Panoramabahn am Nordbahnhof auf die
bestehenden S-Bahn-Gleise Richtung Stuttgart-Feuerbach möglich?
Ist diese Maßnahme in Planung?
Wenn ja, was ist der aktuelle Planungsstand?
Wenn nein, warum ist diese Maßnahme nicht in Planung?
20. Ist eine Einfädelung der Panoramabahn am Nordbahnhof auf die
bestehenden S-Bahn-Gleise Richtung Stuttgart-Mittnachtstrasse möglich?
Ist diese Maßnahme in Planung?
Wenn ja, was ist der aktuelle Planungsstand?
Wenn nein, warum ist diese Maßnahme nicht in Planung?
Die Fragen 17 bis 20 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG wird die Panoramabahn nach Inbetriebnahme von
Stuttgart 21 von der DB Netz AG nicht mehr weiterbetrieben und wie
vertraglich festgelegt an die Landeshauptstadt Stuttgart übergeben.
22. Wie verteilen sich die in der Antwort auf Bundestagsdrucksache
19/22479 angegebenen Doppelbelegungen auf einen Tag (bitte für jede
Stunde die erwarteten Doppelbelegungen angeben)?
Im Rahmen der konzeptionellen Planung erfolgt die Betrachtung von drei
Zeitscheiben (Hauptverkehrszeit, Nebenverkehrszeit, Nacht). Der Zielfahrplan
bildet keine 24 Stunden ab. Nach Auskunft der Gutachter sind im dritten
Gutachterentwurf des Zielfahrplans Deutschlandtakt – in Abhängigkeit der Bestellung
des Schienenpersonennahverkehrs durch das Land Baden-Württemberg – nach
derzeitiger Hochrechnung 102 Doppelbelegungen im neuen Stuttgarter
Hauptbahnhof wie folgt am Tag unterstellt:
Zeitscheibe Im 3. Gutachterentwurf (GE)
unterstellte Zeitspanne
in Stunden
Anzahl an
Doppelbelegungen pro 2 Stunden
im 3. GE*
Anzahl an Doppelbelegungen je
Zeitscheibe im 3. GE gemäß
konzeptioneller Planung
Hauptverkehrszeit 6 14 42
Nebenverkehrszeit 10 12 60
Nacht 8 0 0
Gesamt 24 - 102
* in Abhängigkeit der konkreten Bestellung des Schienenpersonennahverkehrs durch das Land
Baden-Württemberg
23. Mit welcher Geschwindigkeit ist die Einfahrt in ein belegtes Gleis im
neuen Stuttgarter Tiefbahnhof vorgesehen (wenn diese bei den Gleisen
unterschiedlich ist, bitte für jedes Gleis angeben)?
Welche Geschwindigkeit ist bei einer Einfahrt in ein unbesetztes Gleis
möglich (wenn diese bei den Gleisen unterschiedlich ist, bitte für jedes
Gleis angeben)?
Werden diese Einfahrgeschwindigkeiten auch durch die Steigung im
neuen Stuttgarter Tiefbahnhof beeinflusst?
Nach Auskunft der DB AG ist die Einfahrgeschwindigkeit in teilbesetzte
Bahnsteigleise, auf 20 km/h ab Bahnsteiganfang beschränkt. Die zulässigen
Einfahrgeschwindigkeiten liegen in der Regel bei 80 bis 100 km/h, auf selten
befahrenen Fahrwegen sind bedingt durch Weichen 50 bis 60 km/h zulässig. Darauf
aufbauend erfolgt noch eine Optimierung für die mit ETCS mögliche
metergenaue Signalisierung in 5-km/h-Schritten.
24. Welcher Zeitunterschied wird sich bei einer Einfahrt in ein belegtes Gleis
im Vergleich zu einer Einfahrt in ein freies Gleis im neuen Stuttgarter
Tiefbahnhof ergeben?
Hat dies Auswirkungen auf die Kapazität des neuen Stuttgarter
Tiefbahnhofs?
Nach Auskunft der DB AG führt je nach Fahrweg die Einfahrt in ein
teilbesetztes Bahnsteiggleis zu einer Fahrzeitverlängerung von etwa 20 bis 25 Sekunden.
Der Einfluss der reduzierten Einfahrgeschwindigkeiten auf die Kapazität ist
gering, während die doppelte Belegung von Gleisen eine bessere Ausnutzung der
Bahnsteige ermöglicht.
25. Sind Doppelbelegungen für Fernverkehrszüge geplant?
Nur für den FR15 (Nürnberg – Zürich) sind im dritten GE des Zielfahrplans
Deutschlandtakt Doppelbelegungen im Fernverkehr unterstellt.
26. Sind Doppelbelegungen für Regionalverkehrslinien geplant?
Sind Doppelbelegungen für Regionalverkehrslinien geplant, die mit
Doppelstockfahrzeugen bedient werden sollen?
Ja. Zum Teil ist auf diesen Linien auch der Einsatz von Doppelstockfahrzeugen
unterstellt.
27. Bewirken Doppelstockzüge in Doppelbelegung ein erhöhtes
Fahrgastaufkommen auf den Bahnsteigen?
a) Wenn ja, um wie viele Fahrgäste im Maximalfall?
b) Wenn ja, welche Aufenthaltszeiten sind für die Züge in solchen
Fällen vorgesehen (bitte Durchschnitt und Spannweite angeben)?
c) Sind die Bahnsteigbreiten ausreichend für den Fall, dass auf den
beiden Gleisen je zwei Doppelstockzüge in Doppelbelegung halten?
d) Sind solche Doppelbelegungen an beiden Bahnsteiggleisen eines
gemeinsamen Bahnsteigs im neuen Tiefbahnhof vorgesehen?
e) Wenn ja, hat dieses erhöhte Fahrgastaufkommen Auswirkungen auf
den Brandschutz?
Sind zusätzliche Brandschutzmaßnahmen notwendig?
Die Fragen 27 bis 27e werden gemeinsam beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG stellen Doppelbelegungen keine besondere
Anforderung dar. Doppelbelegungen verteilen sich an einer Bahnsteigkante über die
gesamte Nutzlänge, so dass – wie bei Zügen von der Länge des gesamten
Bahnsteigs – auch alle Zu- und Abgänge zur Verfügung stehen. Hierfür ist der
Bahnhof bemessen. Dabei können die Zugeinheiten betriebsbedingt weder
zeitgleich ein- noch ausfahren, der Fahrgastwechsel findet zeitversetzt statt. In der
Angebotsplanung müssen die EVU bzw. Aufgabenträger für den
Regionalverkehr das Angebot entsprechend der zu erwartenden Nachfrage dimensionieren.
Der Einsatz von Doppelstockzügen in Doppelbelegung führt dann nicht zu
einem erhöhten Fahrgastaufkommen auf den Bahnsteigen. Doppelbelegungen
haben auch keine Auswirkungen auf die Bemessungsansätze beim Brandschutz;
es sind keine zusätzlichen Brandschutzmaßnahmen erforderlich.
Im Rahmen des Zielfahrplans Deutschlandtakt ist eine gleichzeitige
Doppelbelegung beider Bahnsteigkanten eines gemeinsamen Bahnsteigs nicht
vorgesehen.
28. Gibt es in anderen Bahnhöfen bereits Gleisdoppelbelegungen mit
Doppelstockzügen (bitte Bahnhöfe angeben)?
a) Gibt es dort Auswirkungen eines solchen Falls auf den Brandschutz
(wenn ja, bitte erläutern)?
b) Gibt es dort Probleme mit der Sicherheit an Bahnsteigen, weil die
Doppelbelegung mit Doppelstockzügen zu einem größeren
Fahrgastaufkommen geführt hat (wenn ja, bitte Bahnhof angeben und
Sicherheitsproblematik erläutern)?
c) Gab es dort schon Sicherheitsvorfälle, die auf die Doppelbelegung
mit Doppelstockzügen zurückzuführen sind (wenn ja, bitte Bahnhof
angeben, Anzahl, Schwere des Sicherheitsvorfalls und daraus
gezogene Erkenntnisse für Sicherheitsmaßnahmen)?
Die Fragen 28 bis 28c werden gemeinsam beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG ist die Doppelbelegung mit Doppelstockzügen
keine Überlastung eines Bahnsteigs und stets im Einklang mit den
brandschutztechnischen und sicherheitsrechtlichen Regularien. Doppelbelegungen gibt es
planmäßig bereits u. a. in den Hauptbahnhöfen Mannheim, Freiburg und Ulm.
Beeinträchtigungen der Sicherheit durch die Doppelbelegungen mit
Doppelstockzügen sind nicht bekannt.
29. Welche Leit- und Sicherungstechnik ist für den neuen Stuttgarter
Tiefbahnhof vorgesehen?
a) Welche ETCS-Baseline soll eingesetzt werden?
b) Gibt es Spezifikationen, die in Stuttgart erstmalig verbaut oder
angewendet werden und für die es deshalb einer erstmaligen Zulassung
bedarf?
c) Welche Auswirkungen hat ETCS auf die Kapazitäten des neuen
Stuttgarter Tiefbahnhofs?
Sind so erhöhte Einfahrgeschwindigkeiten möglich?
Welche Vor- und Nachteile werden erwartet?
d) Gibt es bereits andere Bahnhöfe in Deutschland mit ETCS als
Zugsicherungstechnik, die Doppelbelegungen von Bahnsteigen zulässt?
Wenn nein, ist hier eine erstmalige Zulassung für Doppelbelegungen
mit ETCS notwendig?
e) Was sind die Erfahrungswerte bezüglich der Ausfallzeiten bzw. der
Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit bei anderen Bahnhöfen?
f) Ist zu Beginn des Betriebs im neuen Tiefbahnhof und auf dessen
Zulaufstrecken mit einer hohen Ausfallwahrscheinlichkeit der ETCS-
Leit- und ETCS-Sicherungstechnik zu rechnen?
Welche Erfahrungen konnten bei Inbetriebnahme vergleichbarer
Bahnhöfe und Strecken bereits gemacht werden?
Welche Maßnahmen sind geplant, um die Ausfallwahrscheinlichkeit
der Leit- und Sicherungstechnik bei der Inbetriebnahme zu
minimieren?
g) Sind (in Kombination mit dem digitalen Stellwerk [DSTW])
zusätzliche Redundanzen zum Einsatz des ETCS vorgesehen (z. B. bei der
Funkabdeckung; bitte Maßnahmen auflisten)?
h) Müssen alle Fahrzeuge, die in den neuen Stuttgarter Tiefbahnhof
einfahren wollen, mit ETCS ausgestattet sein?
Wie viele Fahrzeuge sind bereits mit ETCS ausgestattet, die in den
neuen Stuttgarter Tiefbahnhof einfahren sollen?
Wie hoch sind voraussichtlich die Kosten für die Umrüstung der
Fahrzeuge?
i) Bei welchem Kilometer und in der Nähe welcher Bahnhöfe (bzw.
Haltepunkte) ist der Beginn der Leit- und Sicherungstechnik auf den
Zuläufen zum neuen Stuttgarter Tiefbahnhof und zur S-Bahn-
Stammstrecke jeweils geplant (bitte mit Standort der
Ankündigungsbalise und Ankündigungsgruppen)?
Warum sind diese Überleitstellen ausgewählt worden?
j) Bei welchem Kilometer und in der Nähe welcher Bahnhöfe (bzw.
Haltepunkte) sind die Einwählpunkte für die Leit- und
Sicherungstechnik auf den Zulaufstrecken des Stuttgarter Hauptbahnhofs und
der S-Bahn-Stammstrecke jeweils geplant?
Warum sind diese Überleitstellen ausgewählt worden?
k) Zwischen welchen verschiedenen Leit- und Sicherungstechniken
wird es Transitionen der Leit- und Sicherungstechnik auf den
Zulaufstrecken des neuen Stuttgarter Tiefbahnhofs und der S-Bahn-
Stammstrecke geben?
Welche Erfahrungen konnten mit vergleichbaren Transitionen der
Leit- und Sicherungstechnik gemacht werden?
Die Fragen 29 bis 29k werden gemeinsam beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG erfolgt die Ausrüstung des neuen Hauptbahnhofs,
wie auch des gesamten Digitalen Knotens Stuttgart (DKS), mit ETCS
Baseline 3.
Ferner teilt die DB AG mit, dass im Zuge des Pilotprojekts DKS weitere
Optimierungen mit dem Ziel erfolgen, die Leistungsfähigkeit zu maximieren und
Erkenntnisse für die Digitalisierung weiterer Großknoten zu legen. Dazu zählen
auch zahlreiche Optimierungen der Verfügbarkeit, beispielsweise durch ein
System zur Früherkennung von Zügen mit gestörtem ETCS (dispositive
Zufahrtsicherung) sowie durchgehende Redundanz von Stellwerk, ETCS-
Zentralen, Netzwerken und Funk (GSM-R).
Transitionen erfolgen nach Auskunft der DB AG zwischen den
Zugbeeinflussungssystemen punktförmiger Zugbeeinflussung (PZB) und ETCS Level 2.
ETCS-Transitionen (Übergang von nach ETCS Level 2) sind an folgenden
Stellen vorgesehen:
• Strecke 4614 (Wendlinger Kurve): zwischen den Abzweigstellen
Oberboihingen und Unterboihingen (km 0/1),
• Strecke 4700 (Ferngleise Plochingen – Stuttgart-Bad Cannstatt): im
Bahnhof Stuttgart-Untertürkheim (km 7),
• Strecke 4701 (S-Bahn-Gleise Plochingen – Stuttgart-Bad Cannstatt): im
Bahnhof Stuttgart Neckarpark (km 6),
• Strecke 4703 (Tunnel Obertürkheim): zwischen den Bahnhöfen Stuttgart-
Obertürkheim und Stuttgart Hbf (km 4),
• Strecke 4710 (Ferngleise Waiblingen – Stuttgart Bad Cannstatt): zwischen
dem Bahnhof Fellbach und dem Abzweig Nürnberger Straße (km 4),
• Strecke 4713 (Ferngleise Waiblingen – Stuttgart Bad Cannstatt): zwischen
dem Bahnhof Fellbach und dem Haltepunkt Nürnberger Straße (km 4),
• Strecke 4720 (Kornwestheim – Stuttgart-Untertürkheim): im Bahnhof
Stuttgart-Münster (km 6),
• Strecken 4801/4805 (S-Bahn-Gleise Stuttgart-Zuffenhausen – Stuttgart Hbf
S-Bahn): zwischen dem Haltepunkt Stuttgart Nordbahnhof und dem
Bahnhofsteil Stuttgart Mittnachtstraße (km 2),
• Strecke 4813 (Tunnel Feuerbach): zwischen den Bahnhöfen Stuttgart-
Zuffenhausen und Stuttgart Hbf (km 0),
• Strecke 4860 (Böblingen – Stuttgart): zwischen dem Haltepunkt Böblingen-
Goldberg und der Überleitstelle Berghau (km 22).
In der Gegenrichtung findet jeweils der Übergang von ETCS Level 2 nach PZB
statt. Die Orte richten sich nach den Grenzen des Digitalen Stellwerks
(DSTW), das die Grundlage für den Betrieb mit ETCS Level 2 bildet.
Nach Auskunft der DB AG liegt die Verfügbarkeit der ETCS-Infrastruktur
(z. B. in Erfurt oder St. Pölten) ähnlich hoch wie jene von elektronischen
Stellwerken. Die Netzregistrierung und der Funkaufbau zur ETCS-Zentrale erfolgen
auf allen möglichen Fahrwegen rechtzeitig vor diesen Transitionspunkten. Die
Abstände sind so dimensioniert, dass auch wiederholte Aufbauversuche ohne
negative Auswirkungen durchgeführt werden könnten. Auf allen fahrplanmäßig
genutzten Zuläufen zum Ausrüstungsbereich ETCS Level 2 „ohne Signale“
(L2oS) ist darüber hinaus die Entwicklung des Systems Dispositive
Zufahrtssicherung vorgesehen. Dieses ermöglicht frühzeitig, d. h. wenige Minuten vor
Erreichen des letzten Bahnhofs mit Ausweichgleisen und Lichtsignal-
Ausrüstung, die Erkennung und anschließende betriebliche Behandlung von
Zügen mit möglichen ETCS-Störungen der Triebfahrzeugausrüstung.
Die gesamte Technik sowie weiterentwickelte Betriebsverfahren werden
umfänglich erprobt, bevor der neue Stuttgarter Hauptbahnhof im Dezember 2025
mit ETCS in Betrieb geht.
30. Wie viele Minuten lang sind jeweils in der morgendlichen und
abendlichen Spitzenstunde die Gleise unbelegt (bitte für jedes Gleis angeben,
zudem die kürzeste und längste unbelegte Zeit für jedes Gleis angeben)?
Die konzeptionellen Planungen sind im Deutschlandtakt für die
Hauptverkehrszeit (HVZ) durchgeführt worden, wobei sämtliche Anmeldungen des Landes
hinsichtlich der Nahverkehrszüge zur HVZ berücksichtigt wurden. Die HVZ-
Züge verkehren hierbei über mehrere Stunden. Je höher die unbelegte Zeit,
desto eher sind noch Kapazitäten vorhanden. Ferner ist dann die Betriebsqualität
tendenziell besser. Wenn ein Zug an der vorderen Halteposition steht und die
hintere Halteposition des Gleises unbelegt ist, gilt der Bahnsteig als vollständig
belegt. Bei kurzen Zügen sind weitere Kapazitäten vorhanden. Es ergeben sich
für den dritten Gutachterentwurf des Zielfahrplans Deutschlandtakt die
folgenden Zeiten pro Gleis in der HVZ, in denen kein Zug direkt am Bahnsteig steht
(d. h. ohne Vor- und Nachbelegung).
Gleis Gesamte unbelegte
Zeit über 2 Stunden
[min]
Kürzeste unbelegte
Zeit [min]*
Längste unbelegte
Zeit [min]
1 55 2 9
2 60 1 12
3 59 3 13
4 77 3 11
5 76 3 10
6 55 3 13
7 60 1 12
8 53 1 8
* Die Wiederbelegungszeiten von kleiner 3 Minuten werden durch das System von
Doppelbelegungen ermöglicht: Der erste Zug verlässt von der vorderen Halteposition den Bahnsteig. Der zweite
Zug steht dann 1 bis 2 Minuten später auf der hinteren Halteposition am Bahnsteig.
31. Wie viele Fahrzeitpuffer sind für die Fahrten im neuen Stuttgarter
Tiefbahnhof vorgesehen?
Im dritten Gutachterentwurf des Zielfahrplans Deutschlandtakt treten dabei
Haltezeitüberschüsse, bei einzelnen Linien, die ihre Mindesthaltezeit
überschreiten, von bis zu neun Minuten auf.
32. Zu welchen Zeiten lässt die Kapazität im künftigen Stuttgarter
Tiefbahnhof bei Verwirklichung des Zielfahrplans ergänzend hierzu
Sprinterverbindungen beispielsweise von bzw. nach Berlin und Hamburg zu?
Wie viele solcher Angebote sind in welchen Zeitfenstern möglich
(Hinweis: Eine ähnliche Frage hatten die Fragesteller bereits gestellt; in der
Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/21572 hatte die Bundesregierung
auf ihr nicht vorliegende detaillierte Informationen verwiesen. Daher
verweisen wir darauf, dass die Bundesregierung nach Ansicht der
Fragesteller verpflichtet ist, sich die Informationen aktiv zu beschaffen.)?
Grundlage der Planungen zum Deutschlandtakt bilden Linien/Verbindungen,
die in einem vertakteten System so aufeinander abgestimmt sind, dass optimale
Wegebeziehungen bestehen. Eine gesonderte Untersuchung von Einzelzügen
über dieses Taktgefüge hinaus ist nicht Bestandteil der konzeptionellen Planung
und nicht Gegenstand der Gutachter-beauftragung. Der dritte Gutachterentwurf
unterstellt ein Angebotskonzept. Für die Bestellung sind die EVU und
Aufgabenträger zuständig.
Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine weiteren eigenen Erkenntnisse
vor.
33. Was sind die Symmetrieminuten für die Fernverkehrszüge im neuen
Stuttgarter Tiefbahnhof (bitte Linien angeben, die zu dieser Zeit halten)?
Welche Regionalverkehrszüge halten so, dass sie – wie in einem
integralen Taktfahrplan vorgesehen – sowohl einen Umstieg auf die
Fernverkehrszüge als auch umgekehrt ermöglichen (bitte die
Regionalverkehrslinien angeben)?
36. Was sind die Symmetrieminuten für die Regionalverkehrszüge im neuen
Stuttgarter Tiefbahnhof?
a) Wenn diese von der Symmetriezeit der Fernverkehrszüge abweicht,
welche Gründe hat dies, obwohl vom Prinzip des integralen
Taktfahrplans abgewichen wird?
b) Sind fehlende Gleise die Ursache?
Die Fragen 33 und 36 bis 36b werden gemeinsam beantwortet.
Fast alle Linien des Deutschlandtakts (und damit auch die Linien im Stuttgarter
Tiefbahnhof) folgen einer Nullsymmetrie und damit den Regeln eines
integralen Taktfahrplans. Im Hinblick auf den Regionalverkehr sind damit alle
Nahverkehrslinien im Raum Stuttgart so geplant, dass die Umsteigezeiten von einer
Linie des Schienenpersonennahverkehrs auf eine des
Schienenpersonenfernverkehrs in der Richtung und Gegenrichtung identisch sind, wobei Abweichungen
von ein bis zwei Minuten auftreten können.
34. Was sind die in Stuttgart minimal angenommenen Umsteigezeiten?
Die Mindestumsteigezeit für einen bahnsteiggleichen Umstieg beträgt vier
Minuten, bei einem erforderlichen Bahnsteigwechsel neun Minuten.
35. Welche Umstiegsrelationen in Stuttgart sind länger als 15 Minuten (bitte
jeweils für Relation und Umsteigezeit angeben)?
Es wird auf die Netzgrafiken des dritten Gutachterentwurfs des Zielfahrplans
Deutschlandtakt für Baden-Württemberg verwiesen (abrufbar unter: https://ww
w.deutschlandtakt.de/news-und-downloads/downloads/#articlefilter=alle).
37. Gibt oder gab es in Gesprächen, Protokollen, digitalem Schriftverkehr
oder in Briefen den Hinweis von einem der Gutachter des
Deutschlandtaktes (bezieht sich auf alle drei Gutachten), dass für einen integralen
Taktfahrplan – wie der Deutschlandtakt einer ist – die Kapazität des
geplanten achtgleisigen Tiefbahnhofs in Stuttgart nicht ausreicht, um ein
gleichzeitiges Halten von allen Regional- und Fernverkehrslinien zu
ermöglichen?
Welche Maßnahmen haben die Gutachter vorgeschlagen?
38. Gibt oder gab es in Gesprächen, Protokollen, digitalem Schriftverkehr
oder in Briefen den Hinweis von einem der Gutachter des
Deutschlandtaktes (bezieht sich auf alle drei Gutachten), dass für einen integralen
Taktfahrplan – wie der Deutschlandtakt einer ist – die Kapazität des
geplanten achtgleisigen Tiefbahnhofs in Stuttgart nicht ausreicht und daher
der Bau einer Ergänzungsstation zu überlegen ist?
Wurden stattdessen Kompromisse in den Haltezeiten der Linien gemacht,
um mit der aktuell geplanten Infrastruktur zurechtzukommen?
39. Gibt oder gab es in Gesprächen, Protokollen, digitalem Schriftverkehr
oder in Briefen den Hinweis von anderen Gutachtern, dass die
Kapazitäten des Stuttgarter Tiefbahnhofs nicht ausreichen?
Welche Maßnahmen haben die Gutachter vorgeschlagen?
40. Gibt oder gab es in Gesprächen, Protokollen, digitalem Schriftverkehr
oder in Briefen den Hinweis von einem der Gutachter, dass die
Kapazitäten des Stuttgarter Tiefbahnhofs nach dem Jahr 2030 nicht mehr
ausreichen könnten?
Haben die Gutachter Maßnahmen vorgeschlagen, und wenn ja welche?
41. Gibt oder gab es in Gesprächen, Protokollen, digitalem Schriftverkehr
oder in Briefen den Hinweis der DB, dass die Kapazitäten des Stuttgarter
Tiefbahnhofs in Bezug auf den Deutschlandtakt nicht ausreichen?
Welche Maßnahmen hat die DB in Erwägung gezogen?
42. Haben die Bundesregierung, das Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur (BMVI) oder untergeordnete Behörden Maßnahmen
erwogen, die die Kapazität des Stuttgarter Tiefbahnhofs im Sinne des
Deutschlandtaktes erhöhen (bitte alle jeweils benennen und erläutern)?
Die Fragen 37 bis 42 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nein. Der neue Tiefbahnhof Stuttgart ist mit den Planungen des
Deutschlandtaktes kompatibel.
43. Gibt es im dritten Gutachterentwurf des Deutschlandtaktes
Fahrstraßenkonflikte in den Zuläufen zum neuen Stuttgarter Tiefbahnhof, die zu
Verspätungen führen könnten (wenn ja, bitte betroffene Linien und Ort des
Fahrstraßenkonfliktes benennen)?
Waren solche Fahrstraßenkonflikte Auslöser zur Neuplanung des
Zulaufes der Schnellfahrstrecke Mannheim–Stuttgart?
Der Zielfahrplan Deutschlandtakt ist konzeptionell so auskonstruiert, dass
keine Fahrstraßenkonflikte vorhanden sind. Im Hinblick auf den im dritten
Gutachterentwurf unterstellten Ausbau des Nordzulaufs Stuttgart ist die
notwendige Fahrzeitverkürzung der Achse Mannheim – Stuttgart – Ulm – München,
u. a. zur Verbesserung der Anschlüsse entlang des Korridors, maßgeblicher
Auslöser.
44. Bei welchen Linien sind nur zwei Minuten Haltezeit im Stuttgarter
Tiefbahnhof vorgesehen?
a) Hält die Bundesregierung diese Haltezeit für ausreichend?
b) Ist diese Haltezeit in einer der morgendlichen oder abendlichen
Spitzenstunden vorgesehen?
Die Fragen 44 bis 44b werden gemeinsam beantwortet.
Bei folgenden Grundtaktlinien (ohne S-Bahn) ist im dritten Gutachterentwurf
eine Haltezeit von zwei Minuten im Stuttgarter Tiefbahnhof vorgesehen: E BW
19.a/b, BW Ex8. Alle unterstellten Fernverkehrslinien halten mindestens drei
Minuten. Auf der konzeptionellen Planungsebene des Zielfahrplans
Deutschlandtakt sind die jeweils zugrunde gelegten Haltezeiten nach Einschätzung der
Gutachter ausreichend. Im Rahmen dieses systematischen Zielfahrplans
verändert sich die Haltezeit über den Tag nicht.
47. Welche Abstellkapazitäten gibt es für den Stuttgarter Tiefbahnhof?
a) Welche davon liegen auf Stuttgarter Gemarkung?
b) Wie lange sind die Fahrzeiten von den Abstellgleisen jeweils zum
Bahnhof (dies bezieht sich auf alle geplanten Abstellgleise, die für
Fahrten vorgesehen sind, die in einem Bahnhof in Stuttgart enden
oder beginnen – also auch beispielsweise Stuttgart Bad Cannstatt –
unter Berücksichtigung der Antworten der Bundesregierung auf
Bundestagsdrucksache 19/22479)?
Die Fragen 47 bis 47b werden gemeinsam beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG wird ein Großteil der über den neuen Hauptbahnhof
geführten Linien durchgebunden, d. h. die Züge werden peripher abgestellt,
zumeist an den Endpunkten. Hierzu dient vorrangig der Abstellbahnhof
Untertürkheim, der über eine gesamte Abstelllänge von ca. 8,5 km verfügen wird (ca.
5,4 km im Abstellbereich Nord, 3,1 km im Abstellbereich Süd). Bei
kurzzeitigen Spitzen im Abstellbedarf können nach Auskunft der DB AG weitere Gleise
im Abstellbahnhof Untertürkheim als Puffergleise genutzt werden.
Die Fahrzeiten sind nach Auskunft der DB AG wie folgt:
• Abstellbereich Nord – Hauptbahnhof via Tunnel Untertürkheim: ca. fünf
Minuten,
• Abstellbereich Nord – Hauptbahnhof via Bad Cannstatt (ohne
Zwischenhalt): ca. sieben Minuten,
• Abstellbereich Nord – Bahnhof Bad Cannstatt: ca. drei Minuten,
• Abstellbereich Süd – Hauptbahnhof via Bad Cannstatt (ohne Zwischenhalt):
ca. neun Minuten,
• Abstellbereich Süd – Bahnhof Bad Cannstatt: ca. sechs Minuten.
Nach Auskunft der DB AG werden die exakten Fahrzeiten von den
eingesetzten Fahrzeugen und dem genauen Laufweg in den Bahnhöfen Bad Cannstatt
bzw. Hauptbahnhof abhängen.
48. Warum sind Abstellungen in Nürtingen vorgesehen (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/22479)?
a) Wie lange ist die Fahrzeit aus der Abstellung in Nürtingen bis zum
Tiefbahnhof (vgl. Bundestagsdrucksache 19/22479)?
b) Über welche Strecke sind diese eventuellen Leerfahrten geplant?
Die Fragen 48 bis 48b werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen der wirtschaftlichen Optimierung (sog. Grobbewertung) des im
zweiten Gutachterentwurf hinterlegten Angebotskonzepts wurde festgestellt,
dass das Angebot im Abschnitt Stuttgart – München auf Basis der geltenden
Verkehrsprognose übersetzt ist und damit bestimmte Fernverkehrslinien
voraussichtlich nicht eigenwirtschaftlich fahrbar sind. Aus diesem Grund enden
einzelne im dritten Gutachterentwurf unterstellte Fernverkehrslinien im
Großraum Stuttgart. Eine Überführung in Richtung Nürtingen über den Fildertunnel
und die Wendlinger Kurve hat eine Fahrzeit zwischen 16 und 18 Minuten. Die
EVU können abweichend von den Ergebnissen der Grobbewertung und der im
Zielfahrplan hinterlegten Linienführung ihre Fernzüge z. B. in Richtung
München ohne Abstellfahrt durchbinden.
49. Welche Züge sollen nicht auf den Abstellgleisen in Untertürkheim
abgestellt werden (bitte Linien angeben, Ort der Abstellung und Dauer)?
Die nachfolgende Tabelle zeigt die konzeptionelle Planung des dritten
Gutachterentwurfs für in Stuttgart endende Züge, die nicht in Untertürkheim abgestellt
werden. Die tatsächliche Wendezeit obliegt der betrieblichen Produktion des
EVU.
Linie Ort der Abstellung
Dauer bei einer Eigenwende der Linie
(d. .h. ohne Verknüpfung mit anderen
Linien)*
FV 6.a Raum Filder/Nürtingen Etwa 85 Minuten
FV 45 Raum Filder/Nürtingen Etwa 90 Minuten
FV 47.a Raum Filder/Nürtingen Etwa 85 Minuten
* Der Zielfahrplan legt nicht das rechtlich verbindliche Bedienangebot fest.
50. Welche Linien sollen auf den Gleisen in Untertürkheim abgestellt
werden (bitte für jedes Gleis Linien angeben und Dauer der Abstellung)?
Die nachfolgende Tabelle zeigt die konzeptionelle Planung des dritten
Gutachtentwurfs der in Stuttgart endenden Züge, die in Untertürkeim abgestellt
werden. Eine Gleisbelegung für den Abstellbahnhof ist nicht Gegenstand des
Deutschlandtakts.
Linie Minimale Wendezeit im Abstellbahnhof
bei linienreiner Wende [min]*
NV E9 30
NV E19 34
NV Ex9 28
NV Ex16 47
NV E5 b/c 47
FV 31 40
* Der Zielfahrplan legt nicht das rechtlich verbindliche Bedienangebot fest. Insofern obliegt die
tatsächliche Wendezeit der betrieblichen Produktion des jeweiligen Eisenbahnverkehrsunternehmens.
51. Mit welchem Leit- und Sicherungssystem wird der Fildertunnel
ausgerüstet?
Nach Auskunft der DB AG wird der Fildertunnel mit DSTW und ETCS Level
2 ausgerüstet.
52. Was ist die aktuelle geplante Geschwindigkeit für den Fildertunnel?
Unterscheidet sich diese Geschwindigkeit für die Fahrtrichtung?
Nach Auskunft der DB AG beträgt die geplante, in beide Richtungen zulässige
Geschwindigkeit im Bogen im Anschluss an den Hauptbahnhof 100 km/h, im
weiteren Verlauf zunächst 160 km/h und ab Tunnelmitte (Bau-km 5,0)
250 km/h.
53. Ist eine Erhöhung der Geschwindigkeit im Fildertunnel geplant?
a) Wenn ja, welche Gründe hat die Erhöhung der Geschwindigkeit?
b) Wenn ja, welche Auswirkungen hat dies auf die Kapazität der
Strecke?
c) Wenn ja, für welche Linien ist die Erhöhung der Geschwindigkeit
notwendig (bitte alle Linien angeben)?
Welche Linien benötigen die Geschwindigkeitserhöhung für die
Fahrzeiten im Sinne des Deutschlandtaktes nicht?
Die Fragen 53 bis 53c werden gemeinsam beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG wird geprüft, ob sich die Geschwindigkeitssprünge
weiter optimieren lassen. Ergebnisse werden nach Auskunft der DB AG
voraussichtlich im Jahr 2021 vorliegen und veröffentlicht. Im Hinblick auf den
Deutschlandtakt wird eine Erhöhung nicht zwingend benötigt.
54. Sind im Fildertunnel Fahrten im Gegengleis möglich?
Sind solche im Regelfall geplant?
Nach Auskunft der DB AG ist dies möglich, aber nicht für den Regelfall
geplant.
55. Welche Bahnhöfe sind nach aktuellem Stand am Flughafen geplant?
a) Wie viele Gleise sollen diese Bahnhöfe jeweils haben?
b) Mit welcher Leit- und Sicherungstechnik sollen diese Bahnhöfe
ausgerüstet sein?
Welche Bahnsteighöhen sind geplant?
c) Wie hoch ist die zu erwartende Belastung mit Fahrzeugen in der
morgendlichen und abendlichen Spitzenstunde (Anzahl Fahrzeuge pro
Bahnsteig und insgesamt) für jeden der Bahnhöfe?
d) Ist eine Überlastung für die Bahnhöfe zu erwarten (bitte jeweils
getrennt angeben)?
e) Gibt es Planungen, auch Umsteigeverbindungen am Flughafen so zu
gestalten, dass die Umsteigezeiten minimal sind (beispielsweise von
der Gäubahn Richtung Ulm und umgekehrt)?
f) Wie lang sind die Fußwege zwischen den Bahnhöfen (in Metern und
Minuten angeben)?
g) Werden diese Fußwege in der volkswirtschaftlichen Bewertung
berücksichtigt?
h) Wie viele Minuten sind in der morgendlichen und abendlichen
Spitzenstunde die Gleise in den jeweiligen Bahnhöfen frei (bitte für jedes
Gleis angeben, zudem die kürzeste und längste unbelegte Zeit für
jedes Gleis angeben)?
i) Sind Doppelbelegungen an einem der Bahnhöfe vorgesehen (wenn
ja, bitte Bahnhof und Häufigkeit der Belegung in Summe und für
jede Stunde angeben)?
Die Fragen 553 bis 55i werden gemeinsam beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG sind am Flughafen nach aktuellem Planungsstand
zwei Bahnhöfe geplant:
• Stuttgart Flughafen Fernbahnhof (NBS) als zweigleisiger Fern- und
Regionalbahnhof,
• der Bahnhof Stuttgart Flughafen/Messe mit den bereits bestehenden
Bahnsteigkanten der S-Bahn sowie einer neuen Bahnsteigkante für den Fern- und
Regionalverkehr (Station Drittes Gleis).
Nach Auskunft der DB AG werden beide Bahnhöfe im Zuge des DKS mit
ETCS Level 2 ausgerüstet und durch das DSTW des Knotens Stuttgart
gesteuert.
Nach Auskunft der DB AG sind die HVZ im Zuge der laufenden
Abstimmungen zur Konstruktion des zukünftigen Fahrplankonzepts noch nicht
abschließend behandelt worden. Im ganztägigen Grundtakt werden nach Auskunft der
DB AG für beide Bahnsteigkanten der Station NBS sowie der Station
Flughafen/Messe jeweils vier Züge pro Stunde erwartet, für die Station Drittes Gleis
in Summe beider Richtungen fünf Züge. Die Zahl der Fahrzeuge richtet sich
nach dem jeweils eingesetzten Rollmaterial und variiert je Zug. Bei
Belegungszeiten von wenigen Minuten je Zug bzw. etwa 15 Minuten pro Stunde werden
die Gleise überwiegend frei sein. Daraus ergeben sich Kapazitätsreserven, auch
für eine größere Zahl von zusätzlichen Zügen zur HVZ. Eine Überlastung ist
somit selbst dann nicht zu erwarten. Doppelbelegungen sind nach Auskunft der
DB AG gemäß aktuellem Planungsstand nicht geplant, werden aber in der
Station NBS ermöglicht, um beispielsweise zusätzliche Spielräume bei
Betriebsabweichungen zu schaffen. Über-Eck-Anschlüsse werden in der
Fahrplankonstruktion, soweit möglich, berücksichtigt.
Nach Auskunft der DB AG liegen die Station Flughafen/Messe und die Station
Drittes Gleis parallel nebeneinander und werden eine gemeinsame
Verteilerebene haben. Es ergeben sich somit folgende Fußwege:
• Station NBS – Station Drittes Gleis: 275 m, rd. acht min Gehzeit,
• Station NBS – Station Flughafen/Messe: 225 m, rd. sieben min Gehzeit,
• Station Drittes Gleis – Station Flughafen/Messe: 80 m, rd. zwei min
Gehzeit.
Fußwege werden im Sinne von Umsteigezeiten in der volkswirtschaftlichen
Bewertung mit berücksichtigt.
56. Sieht die Bundesregierung durch den Entfall der „Station 3. Gleis“ und
die Verringerung der Bahnsteigkanten für Züge des Regional- und
Fernverkehrs von bisher in der Summe drei auf (bei Realisierung des
Gäubahntunnels) nur noch zwei Bahnsteigkanten am Flughafen Stuttgart
kapazitative Engpässe?
Sieht die Bundesregierung ein erhöhtes Verspätungsrisiko durch die
Reduzierung der Anzahl der Bahnsteiggleise (bitte begründen; Hinweis:
Diese Frage wurde von den Fragestellern bereits gestellt, von der
Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/21572 jedoch in Bezug
auf die Strecken und nicht die gefragte Bahnsteigkapazität beantwortet)?
Im Rahmen der konzeptionellen Planung des Deutschlandtakts wurden auf
Basis des Zielfahrplans keine Engpässe detektiert. Hinsichtlich des neuen
Gäubahnkonzepts einschließlich neuer Flughafeneinbindung können belastbare
Aussagen zur Betriebsqualität erst nach einer Beplanung der Leistungshasen 1
und 2 nach HOAI im Zuge der verkehrlichen und betrieblichen
Aufgabenstellung gegeben werden. Die Planungen hierzu haben noch nicht begonnen.
57. Wird mit der laufenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für den
„Gäubahntunnel“ auch untersucht, ob Gleise des bereits im Bau befindlichen
Fernbahnhofs am Flughafen vorbeigeführt werden sollen, um die
Kapazität der beiden Bahnsteiggleise nicht durch durchfahrende Züge zu
beschneiden?
58. Geht die laufende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für den
„Gäubahntunnel“ vom Entfall der „Rohrer Kurve“ aus, oder wird deren Entfall mit
geprüft?
59. Spielen in den laufenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für den
Gäubahntunnel auch die Möglichkeiten, eine tangentiale Verbindung vom
Raum Böblingen über den Flughafen in den Raum Wendlingen am
Neckar führen zu können, eine Rolle, und wenn ja, inwiefern, und wenn
nein, weshalb nicht?
60. Ist eine Überleitung von den S-Bahn-Bahnsteigen auf den Fildertunnel
oder auf die Strecke Richtung Wendlingen geplant?
Die Fragen 57 bis 60 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Erarbeitung des Bezugs- und Planfalls zur volkswirtschaftlichen
Bewertung des neuen Ausbaukonzeptes für die Ausbaustrecke (ABS) Stuttgart –
Singen – Grenze D/CH (Gäubahn) wurde begonnen. Ergebnisse liegen noch nicht
vor.
61. Mit welchem Leit- und Sicherungssystem wird die Strecke vom
Fildertunnel bis Wendlingen ausgerüstet?
Wenn ETCS geplant ist, ist zusätzlich das Sicherungssystem
Punktförmige Zugbeeinflussung (PZB) in Verbindung mit Signalen als
Rückfallebene vorgesehen?
Nach Auskunft der DB AG wird der Streckenabschnitt mit ETCS Level 2
ausgerüstet. Lichtsignale und PZB sind, entsprechend des betrieblich-technischen
Zielbildes des flächendeckenden ETCS-Rollouts, nicht mehr vorgesehen.
62. Für welche Geschwindigkeit ist die Strecke zwischen Fildertunnel und
Wendlingen geplant?
Nach Auskunft der DB AG darf der Streckenabschnitt mit 250 km/h befahren
werden.
63. Gibt es Absichten, die Geschwindigkeit auf dieser Strecke zu erhöhen?
a) Wenn ja, welche Gründe hat die Erhöhung der Geschwindigkeit?
b) Ist dafür eine Neuplanung der Leit- und Sicherungstechnik
notwendig?
c) Wenn ja, welche Auswirkungen hat dies auf die Kapazität der
Strecke?
d) Wenn ja, für welche Linien ist die Erhöhung der Geschwindigkeit
notwendig (bitte alle Linien angeben)?
Welche Linien benötigen die Geschwindigkeitserhöhung für die
Fahrzeiten im Sinne des Deutschlandtaktes nicht?
e) Wenn ja, verschiebt sich damit das Eröffnungsdatum dieser Strecke?
Die Fragen 63 bis 63e werden gemeinsam beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG erfolgt die Inbetriebnahme mit 250 km/h. Eine
Geschwindigkeitserhöhung ist nicht geplant.
64. Sind S-Bahn-Fahrten auf dem Abschnitt Flughafen–Wendlingen
möglich?
a) Welche Nachrüstung müsste hierfür an den Fahrzeugen der S-Bahn
vorgenommen werden?
b) Wie viele Fahrten wären je Stunde je Richtung zusätzlich zu den
bereits verkehrenden Zügen realisierbar (bitte für die Spitzenstunde
angeben)?
c) Hätte ein S-Bahn-Verkehr auf diesem Abschnitt Auswirkungen auf
die dort fahrbare Streckengeschwindigkeit?
d) Wie lange ist die voraussichtliche Fahrzeit einer S-Bahn zwischen
Stuttgart-Flughafen und Wendlingen über die Neubaustrecke (NBS)?
Die Fragen 64 bis64d werden gemeinsam beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG wurden im Planfeststellungsabschnitt des PFA 1.3a
bereits Vorabmaßnahmen für eine potenzielle Verbindung der S-Bahn auf die
NBS planfestgestellt. Ein gemeinsamer Verkehr auf der Strecke ist möglich,
sofern die Netzzugangsbedingungen erfüllt werden. Bei einem gemeinsamen
Verkehr von sehr schnellen und langsamen Zügen auf der Strecke sind allerdings
fahrplantechnische und kapazitative Auswirkungen zu erwarten. Detaillierte
Aussagen dazu können nach Auskunft der DB AG erst im Zuge der
Abstimmung zu einer möglichen Umsetzung dieser S-Bahn-Verbindung getroffen
werden; dafür ist derzeit noch kein Zeitpunkt absehbar.
67. Unterstützt die Bundesregierungen die Planungen für einen alternativen
Zulauf von der Gäubahn zum Flughafen (sogenannter Gäubahntunnel)?
68. Wie bewertet die Bundesregierung die Pläne des Verkehrsclubs
Deutschland (VCD) und von ProBahn zur alternativen Anbindung der Gäubahn
an den neuen Stuttgarter Tiefbahnhof (https://www.stuttgarter-nachrichte
n.de/inhalt.vcd-und-pro-bahn-fordern-dialog-stuttgart-21-plus-
gaeubahnsoll-weiter-ins-stuttgarter-zentrum-fahren.17d6b77e-129d-4b7b-a067-4d
7b074ac5e4.html)?
Die Fragen 67 und 68 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das unterstellte neue Ausbaukonzept für die ABS Stuttgart – Singen – Grenze
D/CH (Gäubahn) einschließlich Gäubahntunnel ist Bestandteil der Planungen
für den Zielfahrplan Deutschlandtakt und damit Grundlage für die künftige
Infrastrukturentwicklung des Bundes.
69. Unterstützt die DB Netz die Planungen für einen alternativen Zulauf von
der Gäubahn zum Flughafen (sogenannter Gäubahntunnel) unter
Berücksichtigung der Aussagen des DB-Netz-Vorstandes Ronald Pofalla
(https://www.neckar-chronik.de/Nachrichten/S21-Projektpartner-skeptisc
h-gegenueber-Gaeubahntunnel-Plaenen-475643.html)?
Nach Auskunft der DB AG ist die Grundlage für alle weiteren Entscheidungen
das Ergebnis der derzeit laufenden volkswirtschaftlichen Bewertung der ABS
Stuttgart – Singen – Grenze D/CH.
70. Wie erklärt sich die Bundesregierung die nach Ansicht der Fragesteller
widersprüchlichen Aussagen zwischen der DB Netz AG, die die Pläne
zum Gäubahntunnel nach Aussage von Vorstandsmitglied Ronald Pofalla
kritisch sieht (https://www.neckar-chronik.de/Nachrichten/S21-Projektpa
rtner-skeptisch-gegenueber-Gaeubahntunnel-Plaenen-475643.html), und
dem Parlamentarischen Staatssekretär Steffen Bilger, der sich für den
Gäubahntunnel einsetzt (https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.debatt
e-um-bahnknoten-stuttgart-staatssekretaer-bilger-verspricht-gaeubahn-tu
nnel-am-airport.ff77bcbb-9662-4d95-a796-a232ae20f561.html?reduced=
true)?
Nach Auffassung der Bundesregierung besteht kein Widerspruch.
71. Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass das Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur – trotz der Aussagen des
Parlamentarischen Staatssekretärs Steffen Bilger (https://www.stuttgarter-zeitung.de/i
nhalt.debatte-um-bahnknoten-stuttgart-staatssekretaer-bilger-verspricht-g
aeubahn-tunnel-am-airport.ff77bcbb-9662-4d95-a796-a232ae20f561.htm
l?reduced=true), die den Eindruck erwecken, der Gäubahntunnel sei
volkswirtschaftlich sinnvoll – mit der volkswirtschaftlichen Bewertung
dieses Projektes noch nicht fertig ist (vgl. Antwort der Bundesregierung
zu den Fragen 6, 7 und 16 auf Bundestagsdrucksache 19/22479)?
Wann ist mit einem Ergebnis der volkswirtschaftlichen Bewertung zu
rechnen?
Aus verkehrlicher Sicht erlaubt das neue Ausbaukonzept für die Gäubahn
einschließlich der Anbindung an den Flughafen, dass u. a. die Ziele des
Deutschlandtakts, also die Verbesserung von Anschlüssen bzw. die Verkürzung von
Reisezeiten umgesetzt werden können. Die volkswirtschaftliche Prüfung dauert
noch an.
72. Ist für die Bundesregierung klar, dass im Falle des Nachweises der
Wirtschaftlichkeit der Gäubahntunnel ein Bedarfsplanprojekt wird, für dessen
Finanzierung der Bund die Verantwortung trägt?
Die Frage der Finanzierung kann erst nach der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
beantwortet werden.
73. Welche Leit- und Sicherungstechnik ist für den Gäubahntunnel geplant?
Die Planungen hierzu haben noch nicht begonnen.
74. Unterstützt die Bundesregierung die Idee der Fragesteller nach einem
kurzfristigen Einsatz von Neigetechnikzügen zur Verkürzung der
Reisezeiten auf der Gäubahn unter Berücksichtigung der existierenden
Zulassung (Bundestagsdrucksache 19/9802) bis zur vollständigen Umsetzung
der Beschleunigungsmaßnahmen (siehe dritten Gutachterentwurf zum
Zielfahrplan Deutschlandtakt)?
75. Sind Fahrzeuge der Baureihen 411 oder 415 für den sofortigen Einsatz
unter Verwendung der verbauten Neigetechnik zum bogenschnellen
Fahren auf der Strecke einsatzbereit?
Die Fragen 74 und 75 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im dritten Gutachterentwurf des Zielfahrplans ist für die Gäubahn kein Einsatz
von Neigetechnikzügen unterstellt, sodass Neigetechnikzüge auch keine
Maßgabe für die Planungen darstellen.
Nach Auskunft der DB AG sieht ihr Zielkonzept für die Gäubahn den Einsatz
von Intercity-2-Fahrzeugen vor. Dementsprechend plant die DB AG auch
keinen kurzfristigen Einsatz von Neigetechnikzügen. Nach Auskunft der DB AG
werden die ICE T (Baureihen 411 und 415) derzeit auf anderen Strecken
benötigt, auf denen sie ihre Höchstgeschwindigkeit von 230 km/h einsetzen können.
Auf der Gäubahn reichen aufgrund der infrastrukturellen Voraussetzungen
Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 160 km/h aus.
76. Ist der Einsatz von Schweizer Neigetechnikzügen zum bogenschnellen
Fahren auf der Gäubahn technisch möglich, und ist eine Zulassung
bereits erfolgt, und wenn nein, ist eine Zulassung in Planung?
77. Gibt oder gab es Pläne zum Einsatz von Schweizer Fahrzeugen zum
bogenschnellen Fahren auf der Gäubahn?
Die Fragen 76 und 77 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG liegen über die technische Einsatzmöglichkeit von
Schweizer Neigetechnikzügen auf der Gäubahn keine Informationen vor, Pläne
hierzu sind nicht bekannt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
Ähnliche Kleine Anfragen
Menschenrechtliche Entwicklungen in der Türkei
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN24.08.2026
Zugverspätungen nach der Generalsanierung Hamburg - Berlin
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN26.08.2026
Projektstand Ausbau Großknoten Mannheim
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN06.08.2026
Generalsanierung der Strecke Lehrte - Berlin
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN23.07.2026