[Deutscher Bundestag Drucksache 17/2101
17. Wahlperiode 15. 06. 2010
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 11. Juni
2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann,
Klaus Ernst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/1874 –
Arbeitsmarkteffekte der Leiharbeit
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Leiharbeitsverhältnisse haben im vergangenen Aufschwung einen enormen
Zuwachs erfahren. In der Krise wurde dann fast ein Drittel der
Beschäftigungsverhältnisse wieder beendet. Aktuell erlebt die Branche wieder einen Aufschwung.
Leiharbeitsverhältnisse sind für die Betroffenen höchst unsicher, mit einem
hohen Arbeitslosigkeitsrisiko behaftet und häufig ausgesprochen niedrig entlohnt.
Die Einsatzbetriebe nutzen Studien zufolge den Einsatz von Leiharbeitskräften
zunehmend strategisch, um die Beschäftigten zu disziplinieren und die
Arbeitskosten zu senken. In vielen Fällen wird Leiharbeit zum Lohndumping genutzt
und Teile der Stammbelegschaften werden durch niedriger entlohnte
Leiharbeitskräfte ersetzt. Diese Entwicklung ist maßgeblich auf die Deregulierung
der Arbeitnehmerüberlassung im Zuge der Hartz-Gesetzgebung zurückzuführen
und hat fatale Folgen für den Arbeitsmarkt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund
(DGB) betont daher in seiner aktuellen Studie „Leiharbeit und Arbeitslosigkeit“
(April 2010) die negativen Wirkungen und Folgen der Deregulierung im
Bereich Leiharbeit. Die Bundesregierung hingegen stellt auf wenige
Missbrauchsfälle ab, die sie nun auf gesetzlichem Wege verhindern will. Generell betont sie
allerdings die Vorteile von Leiharbeit für den Arbeitsmarkt. Sie behauptet, dass
diese für viele Erwerbslose Brücken in den Arbeitsmarkt baue. Belege für ihre
Behauptungen blieb sie bisher aber weitgehend schuldig. Ebenso kann sie auf
konkrete Anfragen über die Auswirkungen von Leiharbeit auf den Arbeitsmarkt
und die Beschäftigten in der Regel keine hinreichenden Antworten geben. Es
stellt sich daher die Frage, welche Erkenntnisse die Bundesregierung über die
konkreten arbeitsmarktpolitischen Wirkungen und Effekte von Leiharbeit hat.
1. Wie viele Beschäftigte der Leiharbeitsbranche wurden in den Jahren 2000
bis 2009 im Anschluss an ihr Leiharbeitsverhältnis vom Entleihbetrieb
übernommen (bitte nach befristeten und unbefristeten Arbeitsverhältnissen
differenzieren; bitte jährliche Zahlen angeben sowie nach Ost/West, Alter und
Geschlecht differenzieren), und kann angesichts dieser Quote von einem
Klebeeffekt der Leiharbeit gesprochen werden?
2. Wie viele Beschäftigte der Leiharbeitsbranche konnten in den Jahren 2000
bis 2009 im Anschluss an ihr Leiharbeitsverhältnis in eine reguläre
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eintreten (auch außerhalb des
Entleihbetriebes), und kann angesichts dieser Quote von einer Brückenfunktion
gesprochen werden (bitte nach der vorherigen Arbeitsmarktnähe – zuvor
regulär Beschäftigte, zuvor Kurzzeitarbeitslose und zuvor
Langzeitarbeitslose – differenzieren; bitte ebenso nach Ost/West, Alter und Geschlecht
unterscheiden)?
Wie vielen zuvor Arbeitslosen ist dies im Vergleich dazu ohne ein vorheriges
Leiharbeitsverhältnis gelungen?
3. Welche Studien zum Brückeneffekt der Leiharbeit sind der Bundesregierung
bekannt, und zu welchen Ergebnissen gelangen diese Studien?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus diesen Studien?
Wie bewertet die Bundesregierung beispielsweise folgendes Ergebnis im
Forschungsbericht des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung über
die Arbeitnehmerüberlassung (Endbericht vom 29. Mai 2009): „Da der
Brückeneffekt im eigentlichen Sinne meint, ob in erster Linie Arbeitslose
über die Arbeitnehmerüberlassung den Weg in dauerhafte reguläre
Beschäftigung finden, ist festzuhalten, dass dies nach zwei Jahren nur etwa 8 Prozent
der Arbeitslosen gelingt.“ (S. 88)?
Soweit der Bundesregierung hierzu Erkenntnisse vorliegen, wird auf den Elften
Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen bei der Anwendung des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 17/464) verwiesen.
4. Wie hoch ist durchschnittlich der Lohnunterschied zwischen
Leiharbeitskräften und Festangestellten?
Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung hieraus?
Sieht sie in diesem Zusammenhang gesetzgeberischen Handlungsbedarf?
5. Welche Studien oder Untersuchungen zu Lohnunterschieden zwischen
Leiharbeitskräften und Festangestellten sind der Bundesregierung bekannt, und
zu welchen Ergebnissen kommen diese Studien?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Ergebnisse im Einzelnen?
Der Bundesregierung liegen zu Lohnunterschieden zwischen Zeitarbeitskräften
und Festangestellten keine bundesweit repräsentativen Erkenntnisse vor.
6. Wie hoch ist das Arbeitslosigkeits- bzw. Entlassungsrisiko von
Leiharbeitskräften im Vergleich zu anderen Beschäftigungsformen, und wie bewertet
die Bundesregierung dieses Risiko (bitte nach Ost/West, Alter und
Geschlecht differenzieren)?
Wie viele der Beschäftigten der Leiharbeitsbranche werden pro Monat
arbeitslos, und wie stellt sich diese Zahl im Vergleich zu anderen Branchen dar?
7. Ist der Bundesregierung die Untersuchung des DGB zu „Leiharbeit und
Arbeitslosigkeit“ (April 2010) und die dort vorgestellten Ergebnisse zum
Entlassungs- bzw. Arbeitsmarktrisiko von Leiharbeitskräften bekannt, und
welche Schlüsse zieht sie aus den Ergebnissen?
Die Zeitarbeit ist ein flexibles Instrument der Arbeitsmarktpolitik. Daher ist das
Entlassungsrisiko von Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmern höher als
im Durchschnitt aller Arbeitnehmer. Diesem Risiko steht aber auch eine
überdurchschnittlich hohe Einstellungshäufigkeit gegenüber – und damit die Chance
für Arbeitslose, Zugang zum ersten Arbeitsmarkt zu finden.
Die Bundesagentur für Arbeit hat mögliche Entlassungsrisiken nach Branchen
im Rahmen eines Methodenberichts der Statistik vom September 2009
abgebildet. Dazu wurden die Zugänge in Arbeitslosigkeit (Monatsdurchschnitt) für jede
Branche mit dem Beschäftigungsbestand (Jahresdurchschnitt) in Beziehung
gesetzt. Die so berechnete Rate ist als Risiko zu interpretieren, als Beschäftigter
dieser Branche im nächsten Monat arbeitslos zu werden.
Die Ergebnisse auf Bundesebene sind im nachfolgenden Schaubild dargestellt.
Die Unterschiede zwischen neuen und alten Bundesländern sowie zwischen
soziodemographischen Personengruppen hinsichtlich des Entlassungsrisikos in
der Branche Arbeitnehmerüberlassung sind in den nachfolgenden Grafiken
dargestellt.
Entlassungsrisiko nach Branchen
Deutschland (ohne zkT) gleitende Jahressumme Juli 2008 bis Juni 2009
0,1
0,2
0,2
0,4
0,4
0,4
0,5
0,6
0,6
0,6
0,6
0,7
0,7
0,7
1,0
1,1
1,3
1,5
1,7
1,7
3,2
6,5
0,0 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0 6,0 7,0
Energieversorgung
Öffentl.Verwalt.,Verteidigung;Soz.vers.
Finanz- u. Versicherungs-DL
Gesundheits- und Sozialwesen
Exterritoriale Organisat. u. Körpersch.
Erziehung und Unterricht
Bergbau u. Gewinnung v. Steinen u. Erden
Freiberufl., wissensch. u. techn. DL
Verarbeitendes Gewerbe
Erbringung v. sonstigen Dienstleistungen
WassVers,Abwasser/Abfall,Umweltverschm.
Information und Kommunikation
Grundstücks- und Wohnungswesen
Handel; Instandhalt. u. Rep. v. Kfz
Verkehr und Lagerei
PH m. Hauspers.; DL+Herst. v.Waren d. PH
Kunst, Unterhaltung und Erholung
Baugewerbe
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Gastgewerbe
Sonstige wirtschaftliche DL (einschl. ANÜ)
Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ)
Entlassungsrisiko nach Branchen
Gleitende Jahressumme Oktober 2008 bis September 2009
Deutschland
@ Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Die absoluten Zahlen zu den Zugängen in Arbeitslosigkeit nach
Wirtschaftszweigen sind der Tabelle in der Antwort zu Frage 13 zu entnehmen.
Entlassungsrisiko nach Branchen
Deutschland (ohne zkT) gleitende Jahressumme Juli 2008 bis Juni 2009
6,5
1,0
6,2
0,9
7,8
1,4
0,0 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0 6,0 7,0 8,0 9,0
Arbeitnehmerüberlassung
alle Branchen
Deutschland Westdeutschland Ostdeutschland
Entlassungsrisiko i der Arbeitnehmerüberlassung
Gleitende Jahressumm Oktobe 2008 bis September 2009
Deutschland, Westdeutschland und Ostdeutschland
@ Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Entlassungsrisiko nach Branchen
Deutschland (ohne zkT) gleitende Jahressumme Juli 2008 bis Juni 2009
5,3
7,1
5,8
6,1
8,7
6,5
0,8
1,2
0,7
1,0
1,4
1,0
0,0 1,0 2,0 3,0 4,0 5,0 6,0 7,0 8,0 9,0 10,0
Frauen
Männer
50 Jahre und älter
25 bis unter 50 Jahre
unter 25 Jahre
Insgesamt
Arbeitnehmerüberlassung alle Branchen
Entlassungsrisiko in der Arbeitnehmerüberlassu g nach soziodemographischen Merkmalen
Gleitende Jahressumm Oktobe 2008 bis September 2009
Deutschland
@ Statistik der Bundesagentur für Arbeit
8. Wie hoch ist die Fluktuation von Arbeitskräften in der Leiharbeitsbranche?
Wie viele Arbeitsverträge wurden in dieser Branche pro Jahr seit dem Jahr
2000 abgeschlossen, und wie viele beendet (bitte jährlich darstellen; bitte
nach Ost/West, Alter und Geschlecht differenzieren)?
Wie bewertet die Bundesregierung die hohe Fluktuation in dieser Branche,
und leitet sie hieraus gesetzgeberischen Handlungsbedarf ab?
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit können aus der
Beschäftigungsstatistik lediglich begonnene und beendete sozialversicherungspflichtige
Beschäftigungsverhältnisse in der Arbeitnehmerüberlassungsbranche ab dem Jahr
2007 ermittelt werden. Im Wirtschaftszweig Arbeitnehmerüberlassung wurden
laut Bundesagentur für Arbeit im
Jahr 2007
● 926 273 Beschäftigungsverhältnisse begonnen und
● 891 795 Beschäftigungsverhältnisse beendet,
Jahr 2008
● 873 481 Beschäftigungsverhältnisse begonnen und
● 976 743 Beschäftigungsverhältnisse beendet.
Für das Jahr 2009 liegen noch keine aktuellen Daten vor. Aus der gleitenden
Jahressumme 4. Quartal 2008 bis 3. Quartal 2009 ergeben sich folgende Daten:
● 683 156 Beschäftigungsverhältnisse begonnen und
● 858 653 Beschäftigungsverhältnisse beendet.
Für den Vergleich zwischen Regionen, Branchen und soziodemographischen
Gruppen weist die Bundesagentur für Arbeit sogenannte
Fluktuationskoeffizienten aus. Im Zähler wird dazu die Summe der begonnenen und beendeten
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse einer Periode gebildet und
halbiert. Im Nenner steht der Bestand am 30. Juni des jeweiligen Jahres *. In der
nachfolgenden Tabelle zeigt sich, dass die Arbeitnehmerüberlassung eine
vergleichsweise hohe Fluktuation aufweist.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 6 und 7 verwiesen.
Sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland: Fluktuationkoeffizienten 1)
alle
Altersgruppen
unter 25
Jahre
25 bis unter
50 Jahre
50 Jahre und
älter
alle
Altersgruppen
unter 25
Jahre
25 bis unter
50 Jahre
50 Jahre und
älter
alle
Altersgruppen unter 25 Jahre
25 bis unter
50 Jahre
50 Jahre und
älter
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Insgesamt 28,0 62,2 26,1 16,2 30,0 65,0 28,2 17,8 25,6 58,9 23,5 14,2
Arbeitnehmerüberlassung 138,8 197,4 127,2 98,2 139,0 202,3 127,4 90,9 138,4 184,2 126,4 121,2
Insgesamt 27,7 60,7 26,1 16,0 29,3 62,8 27,7 17,2 25,9 58,2 24,1 14,5
Arbeitnehmerüberlassung 130,3 189,6 120,1 89,8 131,2 195,0 121,3 83,8 127,9 175,2 117,1 108,0
Insgesamt 26,4 57,0 25,0 16,0 27,9 58,9 26,6 17,4 24,6 54,8 23,1 14,3
Arbeitnehmerüberlassung 145,3 219,7 134,5 106,6 151,5 236,6 140,7 103,3 131,6 182,9 121,2 115,2
Insgesamt 27,3 61,9 25,4 15,0 28,7 65,0 26,9 16,1 25,5 58,3 23,4 13,6
Arbeitnehmerüberlassung 143,6 201,9 131,0 100,8 144,7 207,8 132,1 93,8 140,8 186,6 128,4 122,0
Insgesamt 27,2 60,7 25,4 14,9 28,2 63,1 26,6 15,7 25,9 57,9 24,0 13,9
Arbeitnehmerüberlassung 134,3 194,0 123,3 91,1 136,2 200,1 125,4 85,8 129,5 177,9 118,2 106,4
Insgesamt 25,7 56,4 24,2 15,0 26,7 58,5 25,4 16,0 24,4 54,1 22,9 13,8
Arbeitnehmerüberlassung 148,3 224,1 136,6 106,9 156,1 241,5 144,3 104,5 131,4 186,1 120,3 113,0
Insgesamt 31,0 63,3 29,1 20,7 36,0 64,7 34,5 25,1 25,8 61,5 23,7 16,5
Arbeitnehmerüberlassung 119,9 175,9 111,2 91,2 117,0 177,3 108,4 83,8 128,3 172,0 118,3 118,9
Insgesamt 30,3 60,5 28,9 20,2 34,6 61,5 33,5 23,9 25,8 59,4 24,3 16,5
Arbeitnehmerüberlassung 114,2 169,0 106,8 86,2 111,8 171,8 104,8 78,6 121,0 161,0 112,1 113,3
Insgesamt 29,5 59,3 28,6 19,7 33,6 60,3 33,0 23,5 25,3 58,1 24,3 16,0
Arbeitnehmerüberlassung 133,9 200,9 126,0 105,8 134,7 215,6 126,6 100,5 132,0 169,3 124,7 122,2
1) berechnet sich aus der hälftigen Summe von begonnenen und beendeten sozialversicherungspfl. Beschäftigungsverh. einer Periode bezogen auf den Bestand am 30.06. des jeweiligen Jahres und ist ein Maß für den Beschäftigtenumschlag.
2008
2009 2)
Wirtschaftszweig
(WZ 2008)
2) gleitende Jahressumme vom IV.Quartal 2008 bis zum III.Quartal 2009.
Deutschland
Westdeutschland
Ostdeutschland
2007
2008
2009 2)
2007
2008
2009 2)
2007
Gebiet Zeitraum
Geschlecht
insgesamt Männer Frauen
* Dabei ist zu beachten, dass die Bestände nach dem Personenkonzept, die Bewegungen hingegen nach
dem Fallkonzept ermittelt werden.
9. Wie lange dauern zum einen Beschäftigungsverhältnisse in der Leiharbeit
und zum anderen Überlassungszeiträume (bitte jährlich von 2000 bis 2009
sowie die aktuellsten verfügbaren Daten darstellen; bitte nach Ost/West,
Alter und Geschlecht differenzieren; bitte sowohl im Durchschnitt als auch
differenziert nach Dauer angeben), und wie bewertet die Bundesregierung
diese Zahlen?
10. Wie viele Leiharbeitsverhältnisse werden pro Jahr beendet und münden
anschließend wieder in ein erneutes Leiharbeitsverhältnis?
Wie viele der beendeten Leiharbeitsverhältnisse münden in
Arbeitslosigkeit (bitte jeweils jährlich seit 2000 darstellen inklusive der aktuellsten
verfügbaren Zahlen; bitte nach Ost/West, Alter und Geschlecht differenzieren;
bitte analog zu Frage 2 auch nach der vorherigen Arbeitsmarktnähe
unterscheiden)?
11. Wie hoch ist der Anteil von zuvor Arbeitslosen bei den Einstellungen in der
Leiharbeitsbranche?
Wie hoch ist der Anteil von Langzeit-, und wie hoch der Anteil von
Kurzzeitarbeitslosen (bitte jeweils nach Ost/West, Alter und Geschlecht
differenzieren)?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen?
12. Wie viele zuvor Arbeitslose, die ein Leiharbeitsverhältnis beginnen, gehen
nach Beendigung dieses Arbeitsverhältnisses wieder in die
Arbeitslosigkeit (bitte nach der Dauer der Beschäftigung sowie nach Ost/West, Alter
und Geschlecht differenzieren; bitte auch nach Kurz- und
Langzeitarbeitslosen unterscheiden)?
Soweit der Bundesregierung hierzu Erkenntnisse vorliegen, wird auf den Elften
Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen bei der Anwendung des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 17/464) verwiesen.
13. Wie viele der Arbeitslosen, deren Arbeitslosigkeit aus der Beendigung
eines Leiharbeitsverhältnisses resultiert, erhalten Arbeitslosengeld I, und
wie viele nur Arbeitslosengeld II?
Wie viele der Arbeitslosen, die Arbeitslosengeld I bekommen, erhalten
aufstockend zu diesem, Leistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) (bitte nach Ost/West, Alter und Geschlecht differenzieren)?
Wie hoch ist durchschnittlich das Arbeitslosengeld I bei Arbeitslosen, die
zuvor in einem Leiharbeitsverhältnis beschäftigt waren (bitte ebenfalls
nach Ost/West, Alter und Geschlecht differenzieren)?
Diese Sachverhalte hinsichtlich des Leistungsbezuges sind nach Angaben der
Bundesagentur für Arbeit mit Mitteln der Statistik der Bundesagentur für Arbeit
nicht darstellbar. Dies gilt auch im Hinblick auf die Differenzierung nach Ost/
West, Alter und Geschlecht. Es ist lediglich möglich, auf Basis der
Arbeitslosenstatistik die Zugänge aus Erwerbstätigkeit am ersten Arbeitsmarkt nach
Wirtschaftszweigen differenziert nach Rechtskreisen abzubilden (vgl. nachfolgende
Tabelle). Danach waren 171 400 oder 76 Prozent der 225 900 im Jahr 2009 aus
einer Beschäftigung im Wirtschaftszweig der Arbeitnehmerüberlassung
zugegangenen Arbeitslosen im Rechtskreis SGB III und 54 500 oder 24 Prozent im
Rechtskreis SGB II geführt. Bei allen Zugängen aus Erwerbstätigkeit am ersten
Arbeitsmarkt waren dies 83 Prozent im Rechtskreis SGB III bzw. 17 Prozent im
Rechtskreis SGB II. Dem Rechtskreis SGB III werden vor allem arbeitslose
Arbeitslosengeld-Empfänger und Nichtleistungsempfänger zugeordnet, dem
Rechtskreis SGB II fast ausschließlich arbeitslose Arbeitslosengeld-II-
Empfänger. Arbeitslose mit einem Parallelbezug von Arbeitslosengeld und
Arbeitslosengeld II werden im Rechtskreis SGB II gezählt, können aber im Rahmen
dieser Darstellungen nicht gesondert abgebildet werden.
Zugang in Arbeitslosigkeit - aus Erwerbstätigkeit am 1. Arbeitsmarkt nach Wirtschaftszweigen
Daten aus den IT-Fachverfahren der BA, ohne Daten von zugelassenen kommunalen Trägern, die Daten zu Rechtskreis SGB III sind vollständig abgebildet.
Deutschland
Mai 2010
Zugang in Arbeitslosigkeit - aus Erwerbstätigkeit am 1. Arbeitsmarkt nach Wirtschaftszweigen
im Laufe des Berichtsmonats seit Jahresbeginn bis Ende des Berichtsmonats
Veränderung Veränderung
Insgesamt
gegenüber
Vorjahresmonat 2010 2009
gegenüber
Vorjahreszeitraum
absolut in % absolut in %
1 2 3 4 5 6 7
Insgesamt
Zugang aus Erwerbstätigkeit am 1. Arbeitsmarkt insgesamt 189.295 -40.798 -17,7 1.327.019 1.551.891 -224.872 -14,5
A 1.323 -173 -11,6 18.135 18.382 -247 -1,3
B, D, E 1.520 -144 -8,7 13.325 14.684 -1.359 -9,3
C 21.167 -17.181 -44,8 155.907 230.271 -74.364 -32,3
F 11.952 -3.025 -20,2 160.354 165.379 -5.025 -3,0
G 22.752 -3.728 -14,1 148.117 165.003 -16.886 -10,2
H 10.055 -2.718 -21,3 75.330 88.069 -12.739 -14,5
I 9.334 -700 -7,0 70.382 71.154 -772 -1,1
J 4.656 -280 -5,7 28.843 29.595 -752 -2,5
K 1.705 18 1,1 12.492 12.970 -478 -3,7
782, 783 20.375 -9.973 -32,9 136.743 225.865 -89.122 -39,5
L, M, N o. ANÜ 20.685 -2.763 -11,8 142.054 153.568 -11.514 -7,5
O, U 2.985 516 20,9 21.155 18.727 2.428 13,0
P 3.601 677 23,2 23.222 18.977 4.245 22,4
Q Gesundheits- und Sozialwesen 11.240 1.105 10,9 64.092 61.759 2.333 3,8
R, S, T Sonst. Dienstleistungen, Private HH 7.092 243 3,5 44.029 43.773 256 0,6
Keine Zuordnung möglich 38.853 -2.672 -6,4 212.839 233.715 -20.876 -8,9
Rechtskreis SGB III
Zugang aus Erwerbstätigkeit am 1. Arbeitsmarkt insgesamt 144.530 -43.020 -22,9 1.075.414 1.289.405 -213.991 -16,6
A 1.010 -185 -15,5 15.799 15.975 -176 -1,1
B, D, E 1.130 -285 -20,1 11.701 13.061 -1.360 -10,4
C 19.359 -16.390 -45,8 144.213 213.678 -69.465 -32,5
F 9.984 -2.850 -22,2 143.154 148.724 -5.570 -3,7
G 19.245 -3.659 -16,0 126.405 143.310 -16.905 -11,8
H 8.063 -2.596 -24,4 63.575 74.969 -11.394 -15,2
I 6.730 -932 -12,2 54.161 56.532 -2.371 -4,2
J 4.255 -185 -4,2 26.495 26.699 -204 -0,8
K 1.564 36 2,4 11.707 12.119 -412 -3,4
782, 783 13.158 -10.130 -43,5 94.408 171.354 -76.946 -44,9
L, M, N o. ANÜ 15.958 -2.642 -14,2 113.787 124.250 -10.463 -8,4
O, U 2.501 324 14,9 18.558 16.905 1.653 9,8
P 2.995 490 19,6 20.169 16.602 3.567 21,5
Q Gesundheits- und Sozialwesen 9.018 487 5,7 53.151 53.040 111 0,2
R, S, T Sonst. Dienstleistungen, Private HH 5.446 -95 -1,7 35.341 36.160 -819 -2,3
Keine Zuordnung möglich 24.114 -4.408 -15,5 142.790 166.027 -23.237 -14,0
Rechtskreis SGB II
Zugang aus Erwerbstätigkeit am 1. Arbeitsmarkt insgesamt 44.765 2.222 5,2 251.605 262.486 -10.881 -4,1
A 313 12 4,0 2.336 2.407 -71 -2,9
B, D, E 390 141 56,6 1.624 1.623 1 0,1
C 1.808 -791 -30,4 11.694 16.593 -4.899 -29,5
F 1.968 -175 -8,2 17.200 16.655 545 3,3
G 3.507 -69 -1,9 21.712 21.693 19 0,1
H 1.992 -122 -5,8 11.755 13.100 -1.345 -10,3
I 2.604 232 9,8 16.221 14.622 1.599 10,9
J 401 -95 -19,2 2.348 2.896 -548 -18,9
K 141 -18 -11,3 785 851 -66 -7,8
782, 783 7.217 157 2,2 42.335 54.511 -12.176 -22,3
L, M, N o. ANÜ 4.727 -121 -2,5 28.267 29.318 -1.051 -3,6
O, U 484 192 65,8 2.597 1.822 775 42,5
P 606 187 44,6 3.053 2.375 678 28,5
Q Gesundheits- und Sozialwesen 2.222 618 38,5 10.941 8.719 2.222 25,5
R, S, T Sonst. Dienstleistungen, Private HH 1.646 338 25,8 8.688 7.613 1.075 14,1
Keine Zuordnung möglich 14.739 1.736 13,4 70.049 67.688 2.361 3,5
Datenstand: Mai 2010 ( Datenzentrum/am) © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Zitierhinweis: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslose nach Rechtskreisen
Wirtschaftliche Dienstleistung o. ANÜ
Öffentl. Verwaltung
Erziehung und Unterricht
Gastgewerbe
Information und Kommunikation
Finanz- u. Versicherungs-DL
Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ)
Verarbeitendes Gewerbe
Baugewerbe
Handel; Instandhalt. u. Rep. v. Kfz
Verkehr und Lagerei
Öffentl. Verwaltung
Erziehung und Unterricht
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Bergbau, Energie- und Wasser/Entsorgung
Information und Kommunikation
Finanz- u. Versicherungs-DL
Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ)
Wirtschaftliche Dienstleistung o. ANÜ
Baugewerbe
Handel; Instandhalt. u. Rep. v. Kfz
Verkehr und Lagerei
Gastgewerbe
Erziehung und Unterricht
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Bergbau, Energie- und Wasser/Entsorgung
Verarbeitendes Gewerbe
Finanz- u. Versicherungs-DL
Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ)
Wirtschaftliche Dienstleistung o. ANÜ
Öffentl. Verwaltung
Wirtschaftszweig
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Bergbau, Energie- und Wasser/Entsorgung
Verarbeitendes Gewerbe
Information und Kommunikation
Baugewerbe
Handel; Instandhalt. u. Rep. v. Kfz
Verkehr und Lagerei
Gastgewerbe
14. Wie hoch ist der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten in der
Leiharbeitsbranche?
Wie hoch ist aktuell die durchschnittliche monatliche Entlohnung von
Leiharbeitskräften (bitte nach Vollzeit/Teilzeit, Ost/West, Alter und Geschlecht
differenzieren), und wie hat sich diese seit dem Jahr 1999 entwickelt (bitte
jährlich darstellen, falls möglich; ansonsten bitte vorhandene Daten
angeben)?
Wie bewertet die Bundesregierung diese Zahlen, und leitet sie hieraus
gesetzgeberischen Handlungsbedarf ab?
Soweit der Bundesregierung hierzu Erkenntnisse vorliegen, wird auf die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
„Fehlentwicklungen auf dem Arbeitsmarkt und die Notwendigkeit eines
gesetzlichen Mindestlohns“ (Bundestagsdrucksache 17/1502) verwiesen.
15. Ist der Bundesregierung diesbezüglich die Studie des Arbeitsministeriums
in Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2008 bekannt („Zeitarbeit in
Nordrhein-Westfalen. Strukturen, Einsatzstrategien, Entgelte“)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse dieser Studie?
Die „Studie zur Zeitarbeit in Nordrhein-Westfalen, Strukturen,
Einsatzstrategien, Entgelte“, die die Soziale Innovation research & consult GmbH und die
Gesellschaft für Arbeitsgestaltung, Personal- und Organisationsentwicklung
mbH im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des
Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt hat, untersucht die Entgeltstruktur von
Zeitarbeitnehmern in den Jahren 1999 bis 2006. Für das Jahr 2006 wurde das
Entgelt von rund 1 200 männlichen Zeitarbeitnehmern in Nordrhein-Westfalen
analysiert, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und als Vollzeitkraft
gemeldet waren. Die Studie liefert der Bundesregierung wichtige Erkenntnisse, die
– wie andere Studien zu der Thematik auch – in ihrer Arbeit Berücksichtigung
finden.
16. Wie viele Leiharbeitskräfte erhalten aktuell Aufstockungsleistungen nach
dem SGB II, und wie viele waren dies in den Jahren 2005 bis 2009 (bitte
jährlich angeben)?
Wie hoch waren jährlich von 2005 bis 2009 die finanziellen Mittel, die die
Grundsicherungsträger für die Aufstockung der Löhne von
Leiharbeitskräften verwendet haben, und wie hoch sind sie aktuell?
Soweit der Bundesregierung hierzu Erkenntnisse vorliegen, wird auf die
Antwort auf die Schriftliche Frage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) anlässlich der Fragestunde am 11. Januar 2010
(Bundestagsdrucksache 17/440, Seite 18) verwiesen.
17. Wie gestalten sich die qualifikationsgerechte Beschäftigung von
Leiharbeitskräften und das Risiko ihrer Dequalifikation, und wie bewertet die
Bundesregierung die Situation?
Welche Studien sind ihr hierzu darüber hinaus bekannt, und welche
Schlüsse zieht sie aus diesen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Grundsätzlich ist
darauf hinzuweisen, dass die Ausgestaltung von Arbeitsverträgen den
Vertragspartnern obliegt, also Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Zu dieser
Ausgestaltung zählt auch die Eingruppierung in die Entgeltstufe, die den jeweiligen
beruflichen Kenntnissen und Fähigkeiten des Arbeitnehmers entspricht. Auch die
Tarifverträge der Zeitarbeitsbranche sehen qualifikationsgerechte
Entgeltgruppierungen vor.
18. Wie hoch sind die Gesundheitsbelastungen und Krankheitsrisiken von
Leiharbeitskräften (auch im Verhältnis zu anderen Beschäftigungsformen
bzw. Branchen), und wie bewertet sie diese Zahlen?
Ist der Bundesregierung diesbezüglich der Gesundheitsreport der
Techniker Krankenkasse (TK) bekannt (TK Gesundheitsreport 2008), und wie
bewertet sie dessen Ergebnisse?
Welche zusätzlichen Kosten entstehen den gesetzlichen
Krankenversicherungen durch das erhöhte Gesundheitsrisiko bei Leiharbeitsbeschäftigten?
Gesundheitsbedingte Fehlzeiten variieren in Abhängigkeit der ausgeübten
Tätigkeit. Insbesondere bei Angehörigen aus körperlich belastenden Berufen
finden sich regelmäßig höhere durchschnittliche Fehlzeiten als bei Angehörigen
aus Berufen mit vorwiegender Bürotätigkeit und akademischem Hintergrund.
Beschäftigte aus der Zeitarbeitsbranche fehlten im Jahr 2008 krankheitsbedingt
durchschnittlich an 14,7 Arbeitstagen, die Beschäftigten anderer Branchen an
10,7 Arbeitstagen (TK Gesundheitsreport 2009). Eine mögliche Erklärung für
die höheren Fehlzeiten sieht die Bundesregierung insbesondere darin, dass die
Zeitarbeitnehmer überproportional in Tätigkeiten mit hoher körperlicher
Belastung eingesetzt werden. Zu den durch ein mögliches erhöhtes Gesundheitsrisiko
bei Beschäftigten aus der Zeitarbeitsbranche entstehenden Kosten bei der
gesetzlichen Krankenversicherung liegen der Bundesregierung keine
differenzierten Zahlen vor.
19. Wie hoch ist das Arbeitsunfallrisiko von Leiharbeitskräften (auch im
Vergleich zu anderen Beschäftigungsformen bzw. Branchen), und wie
bewertet die Bundesregierung die Situation?
Sieht sie hier gesetzgeberischen Handlungsbedarf?
Für die Zeitarbeit steht keine branchenbezogene Unfallquote zur Verfügung. Ein
sinnvoller Vergleich mit anderen Branchen ist deshalb nicht möglich.
Die Bundesregierung betrachtet die Zeitarbeit als einen Bereich mit besonderen
Herausforderungen für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz. Die
Zeitarbeit bildet deshalb einen Schwerpunkt im Rahmen der Gemeinsamen
Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA). Innerhalb dieses Bündnisses haben
die GDA-Träger Bundesregierung, Länder und Unfallversicherungsträger in
Abstimmung mit den Sozialpartnern ein Arbeitsprogramm für die Zeitarbeit mit
dem Ziel initiiert, die Arbeitsbedingungen für die Zeitarbeitnehmer spürbar zu
verbessern. Es geht darum, die Arbeitsschutzorganisation durch eine enge
Zusammenarbeit von Verleiher und Entleiher in Fragen von Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu optimieren, die Bedeutung einer effizienten
Prävention hervorzuheben und die Beratung der Aufsichtsdienste von Staat und
Unfallversicherungsträger stärker auf die speziellen Rahmenbedingungen der
Zeitarbeit hin auszurichten. Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie
wird durch den Arbeitsschwerpunkt „Zeitarbeit – neue Herausforderungen an
den Arbeitsschutz“ im Rahmen des Modellprogramms des Bundesministeriums
für Arbeit und Soziales zur Bekämpfung arbeitsbedingter Erkrankungen
unterstützt.
20. Wie viele Leiharbeitsbeschäftigte werden aktuell durch einen
Lohnkostenzuschuss der Bundesagentur für Arbeit gefördert?
Wie viele waren es in den Jahren 2000 bis 2009 (bitte pro Jahr einzeln
aufführen; bitte nach Ost/West, Alter und Geschlecht differenzieren)?
Wie hoch waren jeweils pro Jahr die aufgewendeten Finanzmittel (bitte als
Durchschnitt pro Förderfall sowie insgesamt angeben)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine statistischen Erkenntnisse vor.
21. Wie viele Verleiher nutzen für wie viele zuvor Arbeitslose die Möglichkeit,
bei deren Einstellung bis zu sechs Wochen lediglich eine
Nettoarbeitsentgelt in Höhe des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengeldes zu zahlen (bitte
jährlich seit dem Jahr 2000 darstellen sowie die aktuellsten verfügbaren
Zahlen nutzen; bitte nach Ost/West, Alter und Geschlecht differenzieren)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine statistischen Erkenntnisse vor. Nach
Rückmeldungen der Sozialpartner der Zeitarbeitsbranche ist diese Ausnahme
vom Grundsatz der Gleichstellung von Zeitarbeitnehmerinnen und
Zeitarbeitnehmern von der Praxis nicht angenommen worden. Bevorzugt wurden
stattdessen tarifvertragliche Lösungen, die beim Arbeitsentgelt nicht auf den Status des
Arbeitnehmers vor der Einstellung abstellen.
22. Wie viel Überprüfungen von Verleihfirmen aufgrund eines Verdachts auf
Verstöße gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz bzw. die
Genehmigungspflicht hat die Bundesagentur für Arbeit jährlich seit 2000
veranlasst?
Wie viele Fälle gab es, in denen die Genehmigung entzogen wurde?
Wenn ja, aus welchen Gründen?
Wurden Sanktionen ausgesprochen?
Wenn ja, welcher Art?
Eine detaillierte Aufstellung nach Verdachtsfällen und für einzelne
Kalenderjahre ist nicht möglich, da das Fachverfahren der Bundesagentur für Arbeit
hierfür keine Auswertungsmöglichkeiten vorsieht. Insgesamt haben die
Regionaldirektionen der Bundesagentur für Arbeit im Zeitraum 2000 bis zum ersten
Quartal 2010 13 649 örtliche Prüfungen bei Verleihunternehmen vorgenommen.
Diese verteilen sich wie folgt:
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Jahr Zahl der örtlichen Prüfungen
2000 bis 2004 6 153
2005 bis 2008 5 713
2009 1 429
I. Quartal 2010 354
Gesamt 13 649
Quelle: Bundestagsdrucksache 15/6008 Seite 25; Bundestagsdrucksache 17/464 Seite 36; Auswertungen
aus dem IT-Verfahren VerA für das Jahr 2009 und das I. Quartal 2010.
* § 5 AÜG regelt den Widerruf einer rechtmäßigen Erlaubnis zur gewerbsmäßigen
Arbeitnehmerüberlassung, § 4 AÜG die Rücknahme einer rechtswidrigen Erlaubnis.
Hauptursache für die Entziehung der Erlaubnis waren nach Auskunft der
Bundesagentur für Arbeit Insolvenzverfahren, mangelnde Bonität, Nichtentrichtung
von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern, arbeitsrechtliche
Unzuverlässigkeit sowie Auflagenverstöße und die damit zusammenhängende
Unzuverlässigkeit der Verleiher.
Daneben haben die Regionaldirektionen für weniger schwere Verstöße auch
Auflagen und schriftliche Beanstandungen erteilt sowie Ordnungswidrigkeiten
(gemäß § 16 Absatz 1 Nummer 3 bis 8 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes)
verfolgt
23. Erachtet die Bundesregierung die rechtlichen Möglichkeiten der
Bundesagentur für Arbeit, Verdachts- und Missbrauchsfällen nachzugehen, für
ausreichend?
Die Möglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit, Verstößen gegen das
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nachzugehen, werden als ausreichend angesehen.
Hiervon unbenommen hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
veranlasst, dass die Bundesagentur für Arbeit ihr Personal, das für die Erteilung von
Erlaubnissen für die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung und die
Überwachung der Zeitarbeitsunternehmen zuständig ist, um rund 30 Prozent aufstockt.
Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die
Bundesagentur für Arbeit aufgefordert, ihre internen Verfahren zu verbessern, damit
Hinweisen zu möglichen erlaubnisrelevanten Rechtsverstößen von
Zeitarbeitsunternehmen schnell und zielgerichtet nachgegangen wird. Die Bundesagentur
für Arbeit befindet sich hierzu bereits in der Umsetzung.
Jahr Widerrufe* Rücknahmen*
2000 50 0
2001 70 9
2002 93 25
2003 93 9
2004 115 3
2005 139 4
2006 78 7
2007 77 3
2008 61 4
2009 94 5
I. Quartal 2010 25 1
Gesamt 895 70
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]