[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernd Reuther, Frank Sitta,
Torsten Herbst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/23908 –
Fehlende Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Flagge
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Knapp 90 Prozent des internationalen Handels werden auf dem Seeweg
abgewickelt, aber nur ca. 2,5 Prozent der weltweiten CO2-Emissionen stammen
von der Seeschifffahrt. Gleichzeitig ist der Seeverkehr nach Ansicht der
Fragesteller der wichtigste und CO2-ärmste Verkehrsträger für den globalen
Handel. Durch die aktuelle prekäre Lage ist dieser Wirtschaftszweig mit seinen
qualifizierten Arbeitsplätzen unter Druck geraten.
Deutsche Reedereien beschäftigen weltweit 480 000 Menschen – davon 86
000 direkt in Deutschland. Sie besitzen zusammen einen Marktanteil von
knapp 5 Prozent an der Welthandelsflotte und belegen damit Rang fünf der
Weltrangliste. Zusätzlich tragen deutsche Reedereien mit über 30 Mrd. Euro
zur Wertschöpfung bei und zahlen 1,2 Mrd. Euro an Steuern und
Sozialleistungen (
https://www.reederverband.de/daten-und-fakten/infopool.html).
Die deutsche Handelsflotte umfasst bis auf die Hochseefischerei alle
Handelsschiffe, die in das deutsche Schiffsregister eingetragen und klassifiziert sind.
Die deutsche Handelsflotte ist trotz der bisherigen Fördermaßnahmen der
Bundesregierung, wie die Zuschüsse durch Senkung der Lohnnebenkosten,
Zuschüsse durch Schaffung von Ausbildungsplätzen, Lohnsteuereinbehalte für
Seeleute und keine Registrierungsgebühren, stark rückläufig (
https://www.deu
tsche-flagge.de/de/flagge/pluspunkte). Durch diese Abnahme fehlen nach
Ansicht der Fragesteller künftig nicht nur wichtige Investitionen in eine
umweltfreundlichere Schifffahrt, sondern es gehen auch hochqualifizierte
Arbeitsplätze verloren.
Zudem fahren knapp 86 Prozent der deutschen Handelsflotte unter
ausländischen Flaggen, 57 Prozent unter Flaggen von Nicht-EU-Staaten (
https://www.
reederverband.de/daten-und-fakten/infopool.html). Obwohl die
Bundesregierung die deutsche Flagge fördert, nimmt ihre Bedeutung kontinuierlich ab
(
https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Schifffahrt/Deutsche_Handelsflotte/_Anla
gen/Downloads/Statistik-Fortlaufend.pdf?__blob=publicationFile&v=11).
Somit erscheint Deutschland nach Ansicht der Fragesteller wenig
wettbewerbsfähig und die Flaggenerwerbe in anderen Ländern scheinen weitaus
attraktiver zu sein. Dadurch entgehen dem Bund immer mehr Steuereinnahmen.
Darüber hinaus nimmt auch Deutschlands Mitspracherecht bei der
Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO), durch eine geringere deutsche Flot-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/24400
19. Wahlperiode 18.11.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 17. November 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
tengröße, ab. Folglich kann Deutschland sich immer weniger für die
Schiffssicherheit, den Schutz vor Meeresverschmutzung, die Sicherheit der Seefahrt
und für internationale Regelungen für die Handelsschifffahrt bei der IMO
einbringen (Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen
Bundestages, WD 5 – 3000 – 002/20).
In Deutschland gibt es kein zentrales Seeschiffsregister, sondern verschiedene
Register, deren Zuständigkeit sich nach dem Heimathafen des Schiffes
bestimmt. Darüber hinaus können Eigentümer von Seeschiffen freiwillig ihr
Schiff zusätzlich in den Internationalen Seeschifffahrtsregistern eintragen und
damit ausländische Seeleute zu deren Heimatlohnbedingungen beschäftigen,
obwohl das Schiff weiterhin unter deutscher Flagge geführt wird. Seeschiffe
deutscher Eigentümer bleiben auch dann in einem deutschen
Seeschiffsregister eingetragen, wenn sie eine befristete Ausflaggung erhalten. In diesem Fall
wird im Seeschiffsregister die Genehmigung zum vorübergehenden Führen
einer ausländischen Flagge eingetragen. Ein deutscher Eigentümer darf sein
Schiff befristet unter einer ausländischen Flagge betreiben, wenn er entweder
Ausbildungsplätze schafft und besetzt oder einen Ablösebeitrag zahlt (https://
www.deutsche-flagge.de/de/flagge/schiffsregistrierung).
1. Wie viele Schiffe gehören nach Kenntnis der Bundesregierung der
deutschen Handelsflotte an (bitte die letzten zehn Jahre einzeln
aufschlüsseln)?
2. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für das
Wachstum bzw. den Rückgang der Anzahl Schiffe der deutschen Handelsflotte
(bitte bei Beginn eines Wachstums bzw. Rückgangs diese Gründe
benennen)?
Die Fragen1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bestand der deutschen Handelsflotte ab
Bruttoraumzahl (BRZ) 100
Stand zum 31.12.
2009 3.447
2010 3.605
2011 3.685
2012 3.565
2013 3.350
2014 3.071
2015 2.848
2016 2.630
2017 2.343
2018 2.114
2019 1.988
31.10.2020 1.904
Ein Anstieg der deutschen Handelsflotte in den Jahren 2010 und 2011 wurde
durch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen begünstigt. Die Auswirkungen
der Finanzkrise haben sich für Reeder ab dem Jahr 2012 bemerkbar gemacht.
Zusammen mit dem Überangebot an Tonnage und der daraus resultierenden
Wettbewerbssituation verringerte sich die deutsche Handelsflotte
kontinuierlich.
3. Wie viele Schiffe der deutschen Handelsflotte fahren nach Kenntnis der
Bundesregierung unter deutscher Flagge (bitte die letzten zehn Jahre
einzeln aufschlüsseln, in absoluten und relativen Zahlen angeben)?
4. Wie viele Schiffe unter deutscher Flagge sind nach Kenntnis der
Bundesregierung keine Behördenschiffe oder Fähren (bitte getrennt angeben)?
Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bestand der deutschen Handelsflotte ab BRZ 100
Stand zum 31.12.
unter deutscher Flagge
absolut Relativ (gerundet)
2009 624 18 %
2010 571 16 %
2011 530 14 %
2012 448 13 %
2013 395 12 %
2014 368 12 %
2015 351 12 %
2016 330 13 %
2017 326 14 %
2018 302 14 %
2019 302 15 %
31.10.2020 297 16 %
Von den unter deutscher Flagge fahrenden Schiffen sind derzeit 27 im
Fährbetrieb. Die mit Flaggenbescheinigungen ausgestatteten Behördenschiffe (derzeit
319) sind weder im Seeschiffsregister eingetragen, noch in der Statistik der
deutschen Handelsflotte enthalten.
5. Wie viele Schiffe unter deutscher Flagge fahren nach Kenntnis der
Bundesregierung in internationalen Gewässern?
22. Wie viele deutsche Schiffe sind nach Kenntnis der Bundesregierung
zurzeit im Internationalen Seeschiffsregister eingetragen?
Die Fragen 5 und 22 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Informationen über Einsatzgebiete der Schiffe liegen der Bundesregierung
nicht vor. Mit Stand vom 31. Oktober 2020 sind 153 Schiffe im Internationalen
Seeschifffahrtsregister (ISR) eingetragen.
6. Wie viele Schiffe der deutschen Handelsflotte sind nach Kenntnis der
Bundesregierung gemäß § 7 des Flaggenrechtsgesetzes ausgeflaggt (bitte
die den Flaggen zugehörigen Länder, und die letzten zehn Jahre einzeln
aufschlüsseln)?
Es wird auf Anlage 1 verwiesen.
7. Wie viele Schiffe der deutschen Handelsflotte fahren nach Kenntnis der
Bundesregierung in internationalen Gewässern unter ausländischen
Flaggen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Kenntnisse vor.
8. Wie viele Schiffe ausländischer Handelsflotten fahren nach Kenntnis der
Bundesregierung unter deutscher Flagge?
Mit Stand vom 31. Oktober 2020 fahren vier Schiffe ausländischer Eigentümer
mit einem wirksamen Flaggenschein nach § 11 des Flaggenrechtsgesetzes
(FlRG) unter deutscher Flagge.
9. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Hauptgrund für die
Ausflaggung deutscher Schiffe?
a) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen, um
diesen Grund für die Ausflaggung deutscher Schiffe zu beseitigen?
b) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung künftig zu ergreifen,
um diesen Grund für die Ausflaggung deutscher Schiffe zu
beseitigen?
11. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die deutsche
Flagge wieder attraktiver für die deutsche Handelsflotte zu gestalten?
13. Plant die Bundesregierung, zukünftig Maßnahmen zu ergreifen, um die
Anzahl der Schiffe unter deutscher Flagge zu erhöhen?
a) Wenn ja, um welche Maßnahmen handelt es sich?
b) Wenn ja, mit welcher Steigerung rechnet die Bundesregierung dabei?
c) Wenn nein, weshalb nicht?
24. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell der Marktanteil der
Beflaggung auf die verschiedenen EU-Mitgliedstaaten aufgeteilt (bitte
die einzelnen Mitgliedstaaten prozentual auf den Marktanteil der Schiffe
pro Jahr aufschlüsseln)?
a) Wie schätzt die Bundesregierung nach diesen Erkenntnissen die
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Flagge im EU-Vergleich ein?
b) Weshalb sind Flaggen anderer Mitgliedstaaten nach Kenntnis der
Bundesregierung für Schiffseigner attraktiver als die deutsche
Flagge?
Die Fragen 9, 11, 13 und 24 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Eine wettbewerbsfähige maritime Wirtschaft mit einer leistungsstarken
Handelsflotte ist für eine Exportnation wie Deutschland von großer
gesamtwirtschaftlicher Bedeutung. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage
9 der Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache
19/17397. Im Übrigen wird auf die Ergebnisse der Evaluierung verwiesen.
Die Ausflaggung von Handelsschiffen deutscher Reeder im internationalen
Verkehr wird insbesondere mit der Höhe der Personalkosten in Deutschland
und fehlenden Möglichkeiten der Schiffsfinanzierung bei deutschen Banken
begründet.
Die Bundesrepublik Deutschland engagiert sich für die Ausbildung junger
Seeleute. Auf Basis der Richtlinien zur Ausbildungsplatzförderung in der
Seeschifffahrt gewährt der Bund Zuschüsse zu den Ausbildungskosten an Bord von
Seeschiffen. Die Förderung betrifft die Ausbildung zum Schiffsmechaniker
sowie zum nautischen und technischen Offiziersassistenten.
Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren weitere Maßnahmen zur
Steigerung der Attraktivität der deutschen Flagge ergriffen, unter anderem:
– die Abschaffung von Visa für Nicht-EU-Seeleute für ihre Tätigkeit an Bord
von deutschflaggigen Schiffen,
– die Angleichung der deutschen Arbeits- und Ruhezeitvorgaben auf
Seeschiffen an die internationalen Standards,
– der Wegfall doppelter Kontrollen im Arbeitsschutzbereich,
– das Bereitstellen zahlreicher Serviceangebote auf
www.deutsche-flagge.de,
– die Einführung einer maritimen 24/7-Hotline der deutschen
Flaggenstaatverwaltung,
– die Umstellung von Papier-Schiffszeugnissen auf E-Zeugnisse.
Die Bundesregierung plant weitere Maßnahmen, um die Attraktivität der
deutschen Flagge zu erhöhen, unter anderem die vollständige Umstellung auf
elektronische Schiffszeugnisse für deutschflaggige Schiffe.
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Informationen zu Marktanteilen vor.
Der auf die Gemeinschaftsflaggen (deutsche Flagge und EU-Flaggen)
entfallende Anteil an der Gesamttonnage der Bundesrepublik Deutschland lag zum
31. Dezember 2019 deutlich über dem Anteil zum Zeitpunkt der Einführung
der Leitlinien für den Seeverkehr (2004) und zeigt eine weiter steigende
Tendenz.
Die deutsche Flagge wird generell mit hoher Kompetenz und
Schifffahrtssachverstand der Flaggenstaatverwaltung assoziiert. Es wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 29 und 30 der Kleinen Anfrage der Fraktion
der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/17397 verwiesen.
10. Wie hoch sind die Steuerausfälle der letzten zehn Jahre aufgrund von
steigenden Ausflaggungen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Daten vor.
12. Inwieweit sind durch diese Maßnahmen nach Kenntnis der
Bundesregierung die Anzahl der Schiffe mit deutschen Flaggen gestiegen (bitte
Maßnahme und dazugehörige Veränderung in absoluten und relativen Zahlen
angeben)?
23. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Anzahl der unter
deutscher Flagge fahrenden Schiffe?
Die Fragen 12 und 23 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Anzahl der Schiffe der deutschen Handelsflotte und der Schiffe unter
deutscher Flagge ist rückläufig. Seit Inkrafttreten des Gesamtpaketes zur Stärkung
der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Flagge ist ein Trend zur Stabilisierung
der Anzahl der Schiffe unter deutscher Flagge zu erkennen.
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 9, 11, 13 und 24 verwiesen.
14. Wie geht die Bundesregierung das Problem des abnehmenden
Mitspracherechts bei der IMO an aufgrund der kleiner werdenden Handelsflotte?
Nach dem maßgeblichen Übereinkommen der Internationalen
Seeschifffahrtsorganisation (IMO) und den von der IMO beschlossenen Internationalen
Übereinkommen der Seeschifffahrt sind alle IMO-Vertragsstaaten im Hinblick auf
ihre Initiativ-, Beteiligungs- und Stimmrechte gleichrangig.
15. Wie viele Reedereien haben nach Kenntnis der Bundesregierung einen
Antrag auf Ausflaggung gestellt (bitte die letzten zehn Jahre einzeln
aufschlüsseln)?
a) Wie viele Ausflaggungsgenehmigungen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung nicht erteilt (bitte die letzten zehn Jahre einzeln
aufschlüsseln)?
b) Wie viele von diesen Ausflaggungsgenehmigungen waren nach
Kenntnis der Bundesregierung Wiederholungsanträge von Schiffen,
die bereits ausgeflaggt waren (bitte die letzten zehn Jahre einzeln
aufschlüsseln)?
c) Welche Ablösegebühren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
in den vergangenen zehn Jahren bezahlt (bitte jeweils die Höhen in
2 000-Euro-Abständen auf die einzelnen Jahre aufschlüsseln)?
d) Wie viele Zahlungen eines Ablösebetrags wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren im Rahmen eines
Ausgleichs für eine Ausflaggung getätigt (bitte die letzten zehn Jahre
einzeln aufschlüsseln)?
e) Was war nach Kenntnis der Bundesregierung die Höhe der
Ablösebeträge der vergangenen zehn Jahre für eine Ausflaggung (bitte die
letzten zehn Jahre einzeln aufschlüsseln)?
Aufgrund der besonderen Struktur der Schifffahrt in Deutschland wird die
Mehrzahl der Ausflaggungsanträge von Einschiffsgesellschaften (=
Eigentümer) gestellt; die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Reederei wird nicht
erfasst. Die Anzahl der Ausflaggungsanträge nach § 7 FLRG ist wie folgt:
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Jan. - Okt.
2020
1734 1895 1786 1730 1510 1435 1217 1064
Alle Anträge wurden genehmigt.
Anzahl der Wiederholungsanträge auf vorige befristete Ausflaggung:
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Jan. - Okt.
2020
1616 1789 1683 1611 1417 1347 1114 1004
Ablösebeträge für Ausflaggungen gibt es erst seit dem Jahr 2013:
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Jan. - Okt.
2020
20,7 Mio.
Euro
22,9 Mio.
Euro
20,7 Mio.
Euro
19,6 Mio.
Euro
15,8 Mio.
Euro
14,8 Mio.
Euro
15,4 Mio.
Euro
12,6 Mio.
Euro
Anzahl der Genehmigungen mit Ablösebetrag seit dem Jahr 2013:
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Jan. - Okt.
2020
1509 1797 1685 1610 1392 1324 1118 976
Die vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie genehmigten
Ablösebeträge in Euro betragen:
BRZ 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
bis zu 500 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.000 2.051 2.051
von über 2.888 2.888 2.888 € 2.888 2.888 2.888 3.153 3.153500 bis 1600
von über 3.438 3.438 3.438 3.438 3.438 3.438 4.262 4.2621600 bis 3000
von über 5.512 5.512 5.512 5.512 5.512 5.512 6.552 6.5523000 bis 8000
von über 6.758 6.758 6.758 6.758 6.758 6.758 7.955 7.9558000 bis 14000
von über 14000 bis
20000 8.609 8.609 8.609 8.609 8.609 8.609 10.530 10.530
von über 20000 bis
80000 10.363 10.363 10.363 10.363 10.363 10.363 13.183 13.183
von über 80000 16.169 16.169 16.169 16.169 16.169 16.169 19.632 19.632
16. Wie viele Ausbildungen als Schiffsmechaniker und nautische und
technische Offiziersassistenten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
den vergangenen zehn Jahren aufgenommen (bitte nach Geschlecht und
Jahren aufgeschlüsselt angeben)?
Der Bundesregierung liegen folgende Zahlen der Ausbildungsverhältnisse zur
Schiffsmechanikerin/zum Schiffsmechaniker (SM) vor:
Jahr Ausbildungsverhältnisseneu männlich
Ausbildungsverhältnisse
neu weiblich
Ausbildungsverhältnisse
neu gesamt
2009 242 15 257
2010 Keine Zahlen verfügbar 230
2011 Keine Zahlen verfügbar 243
2012 166 10 176
2013 151 10 161
2014 179 18 197
2015 149 10 159
2016 115 11 126
2017 139 7 146
2018 97 11 108
2019 105 9 114
2020* 93 9 102
* Bezugsdatum für 2020 ist der 31.10.2020.
Der Bundesregierung liegen folgende Zahlen der Ausbildungen als nautische/r
Offiziersassistent/in (NOA) und technische/r Offiziersassistent/in (TOA) vor:
Ausbildung als NOA & TOA
Jahr ausgestellte Ausbildungsbescheinigungen NOA ausgestellte Ausbildungsbescheinigungen TOAmännlich weiblich gesamt männlich weiblich gesamt
2009 50 12 62 47 2 49
2010 44 10 54 47 3 50
2011 61 10 71 104 4 108
2012 41 5 46 78 8 86
2013 43 7 50 47 1 48
2014 85 20 105 31 4 35
2015 99 21 120 43 2 45
2016 121 27 148 33 4 37
2017 137 26 163 37 3 40
2018 145 34 179 25 2 27
2019 126 25 151 31 3 34
2020* 92 17 109 21 2 23
* Bezugsdatum für 2020 ist der 31.10.2020.
17. Wie viele Ausbildungen als Schiffsmechaniker und nautische und
technische Offiziersassistenten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung als
Ausgleiche der Nachteile für den Schifffahrtsstandort Deutschland
aufgrund einer Ausflaggung in den vergangenen zehn Jahren aufgenommen
(bitte nach Geschlecht und Jahren aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegt lediglich die Anzahl der erteilten
Ausflaggungsgenehmigungen mit Ausbildungsverpflichtung vor:
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Jan. - Okt.
2020
143 98 101 120 118 111 99 88
18. Wie viele davon waren weiblich?
Es wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen.
19. Wie viele Ausbildungen als Schiffsmechaniker und nautische und
technische Offiziersassistenten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
den vergangenen zehn Jahren durch die Bundesregierung in dieser
Branche gefördert (bitte nach Geschlecht und Jahren aufschlüsseln)?
20. Wie viele davon waren weiblich?
Die Fragen 19 und 20 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Anträge auf Förderung von Ausbildungsplätzen nach der Richtlinie zur
Ausbildungsplatzförderung in der Seeschifffahrt in der jeweils geltenden
Fassung:
Ausbildung als SM NOA TOA gesamt
2010 208 27 9 244
2011 197 11 14 222
2012 181 13 11 205
2013 147 21 8 176
2014 274 40 42 356
2015 122 59 10 191
2016 125 77 12 214
2017 84 78 17 179
2018 93 95 11 199
2019 76 94 9 179
2020 25 47 3 75
gesamt 2.240
Eine Differenzierung nach Geschlecht war nicht möglich, da das Geschlecht
bei der Förderung nicht angegeben wurde.
21. Wie viele deutsche Schiffe sind nach Kenntnis der Bundesregierung
zurzeit im Seeschiffsregister eingetragen?
In den Seeschiffsregistern sind bundesweit 11.032 Schiffe eingetragen. Der
größte Anteil entfällt auf den Sportbootbereich in privater Nutzung. 1904
Schiffe sind der deutschen Handelsflotte zuzuordnen.
25. Wie schätzt die Bundesregierung die Veränderung der Anzahl der
Schiffe, die unter deutscher Flagge fahren, zukünftig auch unter
Berücksichtigung der Folgen der Corona-Krise ein?
26. Wie schätzt die Bundesregierung die Veränderung der Schiffsanzahl der
deutschen Handelsflotte zukünftig auch unter Berücksichtigung der
Folgen der Corona-Krise ein?
Die Fragen 25 und 26 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Aufgrund der weiterhin ungewissen wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-
Pandemie besteht eine hohe Unsicherheit in Bezug auf die Entwicklung des
weltweiten Handels. Produktionsstopps und Einschränkungen der
Handelsaktivitäten führen zur Reduzierung von Transportmengen und wirken sich
unmittelbar auf die Segmente der Seeschifffahrt aus.
27. Wie viele Reedereien haben nach Kenntnis der Bundesregierung
Kurzarbeit angemeldet?
Nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind im Zeitraum März
bis September 2020 rund 170 Anzeigen zur konjunkturellen Kurzarbeit von
Betrieben aus den Wirtschaftsgruppen 50.1 „Personenbeförderung in der See- und
Küstenschifffahrt“ und 50.2 „Güterbeförderung in der See- und
Küstenschifffahrt“ der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) eingegangen.
Es wird auf Anlage 2 verwiesen.
Bei der Interpretation der Ergebnisse ist zu berücksichtigen, dass kein direkter
zeitlicher Bezug zwischen der Anzeige über beabsichtigte Kurzarbeit und dem
Beginn der tatsächlich realisierten Kurzarbeit besteht, da Betriebe Kurzarbeit
später oder auch gar nicht in Anspruch nehmen, wenn sich die wirtschaftliche
Lage des Betriebes verändert hat.
28. Wie viele Arbeitnehmer deutscher Reedereien wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung aufgrund der Corona-Krise in die Kurzarbeit entlassen
(bitte in absoluten und relativen Zahlen aufschlüsseln)?
Nach der Statistik der BA wurde im April 2020 für rund 2.000 Beschäftigte aus
den Wirtschaftsgruppen 50.1 „Personenbeförderung in der See- und
Küstenschifffahrt“ und 50.2 „Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt“ der
WZ 2008 konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit waren 14 Prozent
der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten dieser Wirtschaftsgruppen von
Kurzarbeit betroffen. Endgültige Angaben zur Inanspruchnahme von
Kurzarbeit liegen bis April 2020 vor. Es wird auf Anlage 3 verwiesen.
29. Wie viele Arbeitnehmer deutscher Reedereien haben nach Kenntnis der
Bundesregierung aufgrund der Corona-Krise ihre Beschäftigung verloren
(bitte in absoluten und relativen Zahlen aufschlüsseln)?
Nach der Statistik der BA haben sich im Zeitraum von April bis Oktober 2020
rund 580 Personen arbeitslos gemeldet, die zuvor in den Wirtschaftsgruppen
50.1 „Personenbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt“ und 50.2
„Güterbeförderung in der See- und Küstenschifffahrt“ der WZ 2008
sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum haben
sich 21 Prozent mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte arbeitslos
gemeldet. Es wird auf Anlage 4 verwiesen.
In der Arbeitslosenstatistik zeigen sich die Auswirkungen der Corona-Krise
erst ab dem Berichtsmonat April, da der statistische Stichtag jeweils in der
Monatsmitte liegt. Der Stichtag für den Berichtsmonat März lag vor Beginn der
Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.
30. Ist die Bundesregierung bereit, deutsche Reedereien über die aktuellen
Unterstützungsmaßnahmen (KfW-Sonderprogramm, Soforthilfen,
Wirtschaftsstabilisierungsfonds, Großbürgschaften, Bürgschaften der
Bürgschaftsbanken, Überbrückungshilfe etc.) hinaus finanziell zu
unterstützen?
31. Sind der Bundesregierung Forderungen aus dem maritimen Sektor
bekannt, die über die staatlichen Programme zur Abmilderung der Corona-
Krise hinausgehen?
32. Wenn ja, welche?
Die Fragen 30 bis 32 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung unterstützt die maritime Branche in großem Umfang bei
der Dekarbonisierung des Seeverkehrs. Von den zahlreichen, bestehenden
Maßnahmen und Förderprogrammen profitieren Seeschifffahrtsunternehmen
mittelwie unmittelbar.
Neben einem Engagement der Bundesregierung im Rahmen internationaler und
europäischer Gremien zur Sicherstellung eines kohärenten, globalen
Regelungsrahmens für den Klima- und Umweltschutz in der Seeschifffahrt, fördert
die Bundesregierung in weitem Umfang die Einführung neuer
umweltfreundlicher Kraftstoffe (MKS), u. a. durch Initiativen zugunsten alternativer
Kraftstoffe in der Schifffahrt und Ausbau der LNG-Infrastruktur.
Auch die Finanzhilfen des Bundes für die Errichtung von Landstromanlagen in
See- und Binnenhäfen und eine Kostenentlastung der Seeschifffahrt bei der
Nutzung von Landstrom in den Häfen kommen der Maritimen Energiewende
zugute.
Die Bundesregierung fördert die Schifffahrt zudem durch eine
technologieoffene Forschungsförderung zur Entwicklung alternativer Antriebe und Kraftstoffe
für die Schifffahrt, z. B. im Rahmen des stark nachgefragten Maritimen
Forschungsprogramms. Es wurde damit ein Rahmen geschaffen, der die maritime
Wirtschaft stärkt und es ermöglicht, Projekte spartenübergreifend und entlang
der gesamten Wertschöpfungskette auszurichten. Forschungs- und
Entwicklungsprojekte im Schifffahrtskontext sind außerdem im Rahmen der themen-
und technologieoffenen Förderprogramme des BMWi wie dem Zentralen
Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), der Industriellen Gemeinschaftsforschung
(IGF) und INNO-KOM förderfähig.
Auf europäischer Ebene wurde im Herbst 2019 zudem erstmals die Einrichtung
einer sog. Co-programmed Partnerschaft Zero-Emission Waterborne im
nächsten Forschungsrahmenprogramm Horizont Europa beschlossen und damit ein
wichtiges weiteres Förderinstrument für die maritime Wirtschaft geöffnet.
Wesentliches Ziel der Partnerschaft ist es, die Emissionen des wassergebundenen
Transports bis zum Jahr 2050 auf null zu reduzieren. Die Partnerschaft steht der
gesamten Maritimen Branche offen. Alle relevanten Stakeholder, einschließlich
der Reedereien, sind aufgerufen sich mit Projektvorschlägen an den
Ausschreibungen zu beteiligen.
Die Seeschifffahrt ist von den Entwicklungen während der COVID-19-
Pandemie stark betroffen. Seit Ausbruch der Pandemie wurden von der
Bundesregierung zusätzliche nichtfinanzielle Hilfen gewährt, wie zum Beispiel die
Bereitstellung von Reeden zum Aufliegen von Schiffen und in der Zusammenarbeit
mit anderen Ländern zur Organisation der Durchführung von Crewwechseln.
Ein möglicher finanzieller Unterstützungsbedarf ist von der jeweiligen
Situation abhängig.
Drucksache 19/24400 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
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ISSN 0722-8333]