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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Sicherheitsmaßnahmen anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft 2010 in Südafrika

Fehlende Verfassungskonformität der Datei "Gewalttäter Sport" (DGS) beim Bundekriminalamt, gerichtliche Löschungsanordnungen, Stadionverbote aufgrund der DGS, Ausreiseverweigerungen, Datenweitergabe an südafrikanische Ordnungskräfte, Einsatz deutscher Polizeikräfte als "Fanbeobachter", Einbeziehung der Bundespolizei, Erkenntnisse über Sicherheitsüberprüfungen bei der Akkreditierung von Journalisten

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

14.06.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/187626. 05. 2010

Sicherheitsmaßnahmen anlässlich der Fußballweltmeisterschaft 2010 in Südafrika

der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Frank Tempel, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Fußball ist eine sehr populäre, wenn nicht sogar die populärste Sportart der Welt. Seit vielen Jahren formen sich rund um den Fußball, neben Kultur- und Fanprojekten, leider auch immer wieder Gruppen, die durch Gewalt und Rassismus auffallen und ein negatives Licht auf die Fans werfen. Gerade in jüngster Vergangenheit kommt es weltweit immer wieder zu gewalttätigen Ausschreitungen in und vor den Stadien, oftmals verbunden mit massiven Sachbeschädigungen und Körperverletzungen. Der Kampf gegen Gewalt und Rassismus im Fußball ist eine gesellschaftliche Notwendigkeit und besondere Herausforderung an die Politik.

Seit 1994 wird die Datei „Gewalttäter Sport“ (DGS) geführt. Hier werden zentral Personen erfasst, die bei oder im Umfeld von Fußballspielen durch Gewalt auffällig wurden oder von denen die Polizei davon ausgeht, dass sie auffällig werden könnten. Aktuell sind in der Datei nach Angaben der „Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS)“ 12 000 Menschen gespeichert (Stand Dezember 2009). Dabei hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg schon in einem Urteil vom 16. Dezember 2008 (Az 11 LC 229/08) entschieden, dass der Betrieb dieser Verbunddatei des Bundeskriminalamtes rechtswidrig ist. Diese Rechtsauffassung wurde auch von dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, aufgegriffen. Schaar sagte dem Bundesministerium des Innern (BMI) vorher, dass „letztlich die Gesamtheit der in Verbunddateien stattfindenden Datenverarbeitung durch Gerichte für rechtswidrig erklärt“ werden wird (Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit – BfDI, 22. Tätigkeitsbericht, S. 59). Für die Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ scheint diese Einschätzung Wirklichkeit zu werden. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat in drei Verfahren aus dem April 2010 die Datei ebenfalls für rechtswidrig erklärt. Die Urteile (3 K 1988/09, 3 K 2309/09, 3 K 2956/09) vom 23. April 2010 sind allerdings noch nicht rechtskräftig. Unter anderem wegen solcher Urteile stehe die „Hooligan-Datei […] vor dem Aus.“ (SPIEGEL-ONLINE vom 23. April 2010)

Zur Fußballweltmeisterschaft in Südafrika vom 11. Juni bis zum 11. Juli 2010 verschärft das Gastgeberland seine Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung und zur allgemeinen Sicherheit, was bei der hohen Kriminalitätsrate sinnvoll erscheint. Davon betroffen sind auch gewaltbereite Fußballfans aus dem Ausland („Hooligans“) oder „potenzielle Problempersonen“. Diese Personen würden von den Ländern, deren Mannschaften an der WM (Weltmeisterschaft) teilnehmen, bereits an der Ausreise gehindert, erklärte Vishnu Naidoo, der Sprecher der für die Sicherheit während der WM zuständigen südafrikanischen Polizei (WOZ – Die Wochenzeitung vom 13. Mai 2010). Und auch in der Bundesrepublik Deutschland selbst werden die Sicherheitsvorkehrungen intensiviert. So sollen vor allem die zahlreich geplanten Public-Viewing-Veranstaltungen gesichert werden. Länderpolizeien verstärken außerdem ihre Bemühungen im präventiven Bereich. So berichtet beispielsweise die niedersächsische Polizei, dass sie 990 „Gewalttäter Sport“ in ihrem Zuständigkeitsbereich erfasst habe. Zudem habe sie schon jetzt im Vorfeld des Vorbereitungsspiels der Elf des Deutschen Fußball Bundes (DFB) gegen Ungarn am 29. Mai 2010 in Budapest 185 „Gefährderansprachen“ durchgeführt (Behörden Spiegel, newsletter Netzwerk Sicherheit Nr. 269 vom 18. Mai 2010). In diesem Zusammenhang gewinnen die DGS und die mit ihr zusammenhängenden Probleme besondere Relevanz und Aktualität. So fehlt der Datei nicht nur die Rechtsgrundlage, sondern in ihr werden immer wieder Personen geführt, deren Ermittlungsverfahren schon eingestellt wurden, z. B. weil sie sich lediglich in der Nähe eines Tatorts aufhielten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Warum ist die Datei „Gewalttäter Sport“ immer noch nicht auf eine verfassungsgemäße Grundlage gestellt worden?

2

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den oben erwähnten Urteilen?

3

Plant die Bundesregierung, der anstehenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zuvor zu kommen und die DGS zu löschen, und wenn nein, warum nicht?

4

Wie viele Urteile haben die Löschung aus welcher der beim Bundeskriminalamt (BKA) geführten Verbunddateien angeordnet?

5

Werden die in der DGS erfassten Personen in der Datei nach polizeistrategischen Kategorien (A, B, C) unterteilt?

Wenn ja,

a) wie sieht diese Klassifizierung aus, und nach welchen Kriterien wird sie vorgenommen?

b) in welchen Kategorien sind aktuell wie viele Personen aus welchen Bundesländern in der DGS erfasst (bitte aufschlüsseln)?

6

Gegen wie viele Personen, die in der DGS erfasst sind, wurde ein bundesweites Stadionverbot verhängt (bitte nach Bundesländern und Ligen aufschlüsseln)?

7

Wird deutschen Staatsbürgern an deutschen oder europäischen Flughäfen die Ausreise vor und während der Fußball-WM nach Südafrika verweigert?

Wenn ja,

a) auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies,

b) wer ist für diese Maßnahmen verantwortlich, und wer führt sie durch,

c) wie vielen der aktuell in der Datei erfassten Personen droht ein Ausreiseverbot nach Südafrika,

d) welche Kosten werden dadurch verursacht?

Wenn nein, wie erklärt und bewertet die Bundesregierung die Äußerungen des Sprechers der südafrikanischen Polizei?

8

Leiten die zuständigen deutschen Polizeibehörden die Daten aus der „Gewalttäter Sport“-Datei oder aus anderen Dateien über potentielle Gewalttäter auch an Dritte, an die südafrikanischen Ordnungskräfte, an den Weltfußballverband (FIFA) oder an den DFB weiter?

Wenn ja,

a) auf welcher rechtlichen Grundlage geschieht dies?

b) werden dabei alle Personendaten oder ggf. nur solche aus bestimmten Kategorien an die Behörden und Verbände übermittelt (bitte nach Anzahl, Kategorie und Empfänger aufschlüsseln)?

9

Rechnet die Bundesregierung mit einer Einreise gewaltbereiter WM-Fußballfans über die Nachbarländer Südafrikas, um den Flughafenkontrollen in Deutschland oder anderen europäischen Staaten durch Angabe eines anderen Reiseziels zu entgehen, und wenn ja, wie wird sie darauf reagieren?

10

Wurden oder werden in Deutschland vor der WM „Gefährderansprachen“ durchgeführt, und wenn ja, von wem, wo und wie viele (bitte nach Bundesländern, Sicherheitsbehörden und Datum aufschlüsseln)?

11

Werden deutsche Polizeikräfte als „Fanbeobachter“ und/oder Unterstützer der südafrikanischen Polizei während der WM eingesetzt?

Wenn ja,

a) um wie viele Polizisten, aus welchen Einheiten, mit welcher Ausbildung, in welchem Zeitraum, und in welchen Einsatzzentren vor Ort in Südafrika handelt es sich (bitte entsprechend aufschlüsseln)?

b) welche Kosten verursacht dieser Einsatz (bitte entsprechend aufschlüsseln)?

12

In welcher Form und in welchem Umfang sind die Auslandshundertschaften der Bundespolizei in die Sicherheitsvorkehrungen einbezogen, und welche Kosten verursacht dieser Einsatz?

13

In welcher Form und in welchem Umfang ist die Bundespolizei in Sicherheitsaufgaben eingebunden, die WM-Ereignisse in der Bundesrepublik Deutschland betreffen (Public-Viewings und andere)?

14

Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, dass Ordnungskräfte aus anderen Ländern in Südafrika eingesetzt werden?

Wenn ja, aus welchen Ländern, von welchen Sicherheitsbehörden, und in welchem Umfang wird dies geschehen, und welche Koordinationsgremien mit welchen Aufgaben und Befugnissen wurden dafür eingerichtet?

15

Wird den in der DGS erfassten deutschen Fußballfans auch nach der WM die Einreise nach Südafrika weiter verwehrt, beispielsweise wenn sie dort in den nächsten Jahren ihren Urlaub verbringen wollen?

Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage würde dies geschehen?

16

Wie und wann wurden und werden die potentiellen Gewalttäter über ihre Aufnahme in die Datei informiert?

17

Wie können sich Personen bei rechtswidriger Aufnahme in die Datei daraus wieder löschen lassen?

Existiert ein Rechtsanspruch auf die Löschung der Dateien, und welche Speicherfristen sind in der Errichtungsanordnung vorgesehen?

18

Wurden oder werden Personendaten auch an Länder, die andere Fußballgroßereignisse ausrichten, weitergereicht, wie an Spanien zum Championsleagueendspiel oder an Polen und die Ukraine als Ausrichter der nächsten Fußballeuropameisterschaft 2012?

Wenn ja, in welchem Umfang fand oder findet dies statt, und auf welcher Rechtsgrundlage geschieht dies?

19

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob – wie bei der Leichtathletik-WM 2006 in Berlin – auch in Südafrika die Journalistinnen und Journalisten bei ihrer Akkreditierung zahlreichen Sicherheitschecks und Befragungen ausgesetzt sein werden?

Wenn ja, wie sehen diese im Detail aus?

Berlin, den 26. Mai 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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