[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Joana Cotar, Dr. Michael
Espendiller und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/24172 –
Chronologie der Konsolidierung der Informationstechnik des Bundes
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Mai 2015 wurde von der damaligen Bundesregierung dem
Haushaltausschuss des Deutschen Bundestages ein Grobkonzept zur Konsolidierung der
Informationstechnik des Bundes (IT-Konsultierung) vorgelegt (
https://www.
cio.bund.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Innovative-Vorhaben/it_konsolidi
erung_bund_grobkonzept.pdf?__blob=publicationFile). Erklärtes Ziel der
Bundesregierung war es, die 96 Rechenzentren und 1 245 Serverräume
schrittweise in wenigen Rechenzentren zusammenzuführen. Laut Bericht des
Bundesrechnungshofes aus 2015 konnte zum damaligen Zeitpunkt die
Bundesregierung nicht alle Fragen im Zusammenhang mit der IT-Konsultierung
beantworten (
https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produ
kte/beratungsberichte/langfassungen/langfassungen-2015/2015-bericht-it-kons
olidierung-bund). Darüber hinaus wies der Bundesrechnungshof in seinem
Bericht darauf hin, welche Handlungsfelder die Bundesregierung zwingend
bearbeiten sollte, um die IT-Konsolidierung nicht zu gefährden (ebd.
Zusammenfassung 0). Ferner wies der Bundesrechnungshof darauf hin, dass spätestens
nach der Bestandsaufnahme zur Überführung der IT-Dienstleistungszentren
zum Bundesrechenzentrum (BRZ) eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur
IT-Konsolidierung zu erstellen sei, um den Finanzierungsbedarf ermitteln zu
können (ebd. Zusammenfassung 0.1).
In den Jahren 2016 und 2017 kritisierte der Bundesrechnungshof die
Konzeptlosigkeit der Projekte „Netze des Bundes“ und „IT-Konsolidierung Bund“, die
ursprünglich zur Zusammenführung, Modernisierung, Vereinheitlichung und
Vereinfachung der Informationstechnik der Bundesregierung führen sollten
(
https://www.heise.de/news/Bericht-Rechnungshof-watscht-Kanzleramt-fuer-
IT-Konsolierung-Bund-ab-4915716.html). Darüber hinaus fiel dem
Bundesrechnungshof bereits 2017 der unkontrollierte Einsatz externer IT-Berater
durch das damals federführende Innenministerium negativ auf, welche
offenbar zu teuer ausfielen (ebd.). Die ambitionierte Anfangskostenschätzung durch
die Bundesregierung für die IT-Konsolidierung von rund 1 Milliarde Euro
konnten offenbar nicht gehalten werden da die Kosten bis 2019 auf fast
3,5 Mrd. Euro stiegen (ebd.). Daher wurde das Projekt der IT-Konsolidierung
vom Bundesrechnungshof 2019 auch gerügt. Der Bundesrechnungshof
verlangte daher folgerichtig, aufgrund der explodierenden Kosten eine
vollständig neue Planung durch die Bundesregierung. Trotz einer Sperre der Finanz-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/24871
19. Wahlperiode 01.12.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 30. November 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
mittel durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages und einer
neuen Projektleitung (Bundesministerium der Finanzen und
Bundeskanzleramt) führte dieses Manöver nach Ansicht der Fragesteller nicht zu einer
Entlastung der Steuerzahler.
Gegenwärtig soll, einem Medienbericht folgend, ein interner Bericht der IT-
Konsolidierung Bund ein schlechtes Zeugnis ausstellen (
https://www.golem.
de/news/regierungsbericht-it-konsolidierung-des-bundes-koennte-scheitern-20
09-150929.html). Demzufolge seien von 78 Behördenprojekten seit 2015 erst
ein einziges abgeschlossen, 55 wurden unter teilweise großem Verzug noch
nicht gestartet, während 18 bereits begonnene Projekte im Zusammenhang mit
der Neuorganisation der Konsolidierung wieder pausiert wurden (ebd.). Auch
ein Scheitern des gesamten IT-Konsolidierungsprojekts sei, dem Bericht nach,
möglich (ebd.). Dieser interne „Fortschrittsbericht“ soll den derzeitigen Status
der einzelnen Projekte widerspiegeln (
https://www.spiegel.de/politik/deutschl
and/modernisierung-der-bundes-it-verheerende-zwischenbilanz-a-e0fdedc6-2d
c8-48df-bc5d-18c0506c0eac). So soll sich unter abgeschlossen lediglich das
Büro der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz in Bonn befinden (ebd.). Vier
weitere Behörden befinden sich dem Bericht zufolge in der
Vorbereitungsphase (ebd.). Bei manchen Behörden wurden die eingeleiteten Vorgänge pausiert
(ebd.). Derzeit seien alle IT-Konsolidierungsprojekte gestoppt (ebd.).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) ist durch die
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und der deswegen notwendigen
Maßnahmen, wie z. B. die Realisierung der Elektronischen Aussteigekarte derzeit
besonders belastet. Um in dieser besonderen Situation die Wahrnehmung der
ihm zugewiesene Aufgaben nicht zu gefährden, kann die Antwort zu Fragen
nur auf die in der Beantwortungsfrist recherchierbaren Informationen gestützt
werden. Auch eine mögliche Fristverlängerung hätte wegen einer Gefährdung
der Aufgabenerfüllung in anderen Bereichen keine weiteren Informationen
ermöglicht.
Die Bundesregierung beantwortet die Fragen 1 bis 11 deshalb wie folgt:
1. Wurde das Projekt „IT-Konsolidierung Bund“ (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller) nach den Vorschlägen des Bundesrechnungshofes aus 2015
einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, um den Finanzierungsbedarf
ermitteln zu können, unterzogen?
Das Projekt IT-Konsolidierung Bund wurde einer
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung unterzogen.
a) Wenn nein warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
b) Hat die Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, dass in diesem
Zusammenhang bei der Umsetzung des Projekts „IT-Konsolidierung Bund“
fahrlässig gehandelt wurde?
Die Bundesregierung hat dazu keine Anhaltspunkte. Für den Bereich der
Dienstekonsolidierung in der Zuständigkeit des Bundesministeriums des
Innern, für Bau und Heimat wird die vorhandene Wirtschaftlichkeitsberechnung
kontinuierlich fortgeschrieben.
c) Wurde seit der neuen „Projektleitung“ (2019) (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller) unter Federführung des Bundesministeriums der
Finanzen und dem Bundeskanzleramt eine Beurteilung der
Wirtschaftlichkeit vorgenommen, und wenn nein, warum nicht, und wann ist mit
einer diesbezüglichen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung frühestens zu
rechnen?
Das Bundesministerium der Finanzen, das (nur) die IT-Betriebskonsolidierung
Bund seit dem 1. Januar 2020 verantwortet, hat für diese im Jahr 2020 eine
initiale Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchgeführt. Das Ergebnis wurde dem
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages mit dem „Fortschrittsbericht
BKB 2020“ übermittelt. Die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wird jährlich
fortgeschrieben und die Ergebnisse werden weiterhin im jeweiligen
Fortschrittsbericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages kommuniziert.
d) Warum wurde bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durch das Bundesministerium der Finanzen
durchgeführt, obwohl das Bundesministerium der Finanzen seit 2019 (ein
volles Jahr) zur neuen Projektleitung zählt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die Frage geht von einem nicht zutreffenden Sachverhalt aus.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1c verwiesen.
2. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es einen internen
Fortschrittsbericht gibt und dass dieser der IT-Konsolidierung Bund ein schlechtes
Zeugnis ausstellt?
Die Bundesregierung kann die geschilderte Vermutung nicht bestätigen.
Angesprochen sind offensichtlich die Fortschrittsberichte 2020 der Projekte IT-
Betriebskonsolidierung Bund (BMF) sowie der Dienste- und
Beschaffungskonsolidierung (BMI).
Dabei handelt es sich nicht um interne Berichte, sondern um Berichte, die im
Auftrag des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erstellt und
diesem jährlich vorgelegt werden. Sie sind daher einschließlich einer Bewertung
durch den Bundesrechnungshof parlamentarisch einsehbar.
a) Welchen konkreten Inhalt hat dieser Bericht?
Im „Fortschrittsbericht BKB 2020“ des BMF ist der Fortschritt des Projekts IT-
Betriebskonsolidierung Bund bis zum 31. Juli 2020 dargestellt. Der nächste
Bericht ist zum 1. März 2021 zu erstellen und wird den Zeitraum bis zum 31.
Januar 2021 abdecken. Im „Fortschrittsbericht zur Dienstekonsolidierung und
Beschaffungsbündelung des Bundes an den Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages“ vom August 2020 ist der Fortschritt der Projekte
Dienstekonsolidierung und Beschaffungsbündelung für das gesamte Jahr 2019 dargestellt.
Zudem wird ein Ausblick auf das Jahr 2020 gegeben.
b) Kann dieser Bericht öffentlich eingesehen werden?
Nein.
Beide Fortschrittsberichte sind „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
c) Kann dieser Bericht von Abgeordneten des Bundestages eingesehen
werden?
Auf die Vorbemerkung zu Frage 2 wird verwiesen.
d) Welche konkreten Schlüsse für ihr weiteres Handeln zieht die
Bundesregierung aus diesem Bericht?
Die Berichte informieren die Abgeordneten des Deutschen Bundestages über
den Sachstand der Projekte und über die jeweiligen Maßnahmen der
Bundesregierung. Die Schlüsse der Bundesregierung werden somit nicht aus den
Berichten, sondern aus dem Projektgeschehen gezogen.
3. Konnten die 96 Rechenzentren und 1245 Serverräume (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller) gegenwärtig in wenigen Rechenzentren
zusammengeführt werden, an welchen Standorten wurden die Rechenzentren
verortet, und wie sieht der gegenwärtige Sachstand bei der
Zusammenführung aus, und welche Kosten verursachte die Zusammenlegung der
Rechenzentren bis zum Datum Juni 2020 (bitte Rechenzentren nach
Bundesländern, Standorten, Behörden und externen Beraterkosten
aufschlüsseln), und wenn nein, warum nicht?
Aufgrund der Neuausrichtung der IT-Konsolidierung Bund wurden die
Rechenzentren und Serverräume bislang nicht reduziert.
4. Wie hoch sind die konkret angefallenen Kosten seit Beginn des Projekts
„IT-Konsolidierung Bunde“ der Bundesregierung seit 2015 bis Juni
2020, und wie schlüsseln sich die Kosten konkret auf (bitte Kosten nach
Jahren, Bundesministerien und nachgeordneten Behörden, Projekten,
externen Beratern aufschlüsseln)?
Vorbemerkung zu Frage 4
Der Bundeshaushalt wird nach kameralen Grundsätzen auf der Grundlage von
„Ausgaben“ aufgestellt und bewirtschaftet, nicht anhand von „Kosten“. Die
nachfolgenden Aussagen beziehen sich daher auf die angefallenen Ausgaben.
Was die Ausgaben für externe Berater betrifft berichtet die Bundesregierung
dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages seit 2007 unter
Federführung des Bundesministeriums der Finanzen jährlich über die Zahlungen aller
Ressorts an externe Berater. Auch das Bundesministerium des Innern, für Bau
und Heimat legt darin kontinuierlich und in transparenter Weise seine
Ausgaben für externe Berater dar. Die Berichtskriterien wurden im Laufe der Jahre
kontinuierlich weiterentwickelt, Berichtsgrundlage ist eine ausführliche
Definition externer Beratung durch den Haushaltsausschuss
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Für die IT-Konsolidierung ergibt sich folgende Übersicht an Sach- und
Investitionsmitteln bis Ende des Jahres 2020:
Angaben in Tsd. 2016 2017 2018 2019 2020
IST IST IST IST PLAN
Gesamt 33.215 € 120.451 € 146.098 € 135.538 € 618.518 €
Gesamtprojektsteuerung 6.032 € 7.977 € 8.162 € 7.946 € 13.210 €
Beschaffungsbündelung 1.645 € 2.229 € 2.776 € 1.143 € 1.205 €
Betriebskonsolidierung 0 € 18.623 € 4.763 € 27.548 245.296 €
davon Überführung der IT-Betriebe 0 € 18.623 € 4.763 € 14.561 € 245.296 €
Angaben in Tsd. 2016 2017 2018 2019 2020
IST IST IST IST PLAN
Dienstekonsolidierung 3.607 € 27.505 € 45.577 € 98.901 € 122.052 €
davon Anteil TP6/NMO 3.607 € 27.505 € 14.722 € 26.937 € 56.755 €
davon Anteil IT-DL 0 € 0 € 30.855 € 68.727 € 65.297 €
Dienstleisterertüchtigung 21.930 € 64.117 € 84.819 € 0 € 236.756 €
davon ITZBund 21.930 € 30.476 € 29.439 € 0 € 40.556 €
davon BWI 0 € 33.641 € 55.380 € 0 € 196.199 €
Für die IT-Betriebskonsolidierung Bund sind die Sachausgaben, die vom
1. Januar 2020 bis zum 30. Juni 2020 abgeflossen sind, nachfolgend aufgeführt:
Ministerium Behörde Projekt
abgeflossene
Haushaltsmittel zum Stichtag
30.06.2020
(einschließlich
Investitionsausgaben aus
Titel 812 42)
davon abgeflossene
Haushaltsmittel
aus Titel 532 41
(Aufträge und Dienstleistungen
im Bereich
Informationstechnik) zum Stichtag 30.06.2020
BKM BKGE Behördenprojekt BKGE
19.970,58 € – €
BKM KVdB Behördenprojekt KVdB
– € – €
BMBF BMBF Behördenprojekt BMBF
56.565,42 € 56.565,42 €
BMF BMF BKB 1.229.608,25 € 1.229.608,25 €
BMF ITZBund ProITK 1.830.736,44 € 1.830.736,44 €
BMJV BMJV Behördenprojekt BMJV
2.348,02 € 2.348,02 €
BMI BMI Pilotprojekte BKG und BpB
148.257,64 € 148.257,64 €
BMVI BASt Behördenprojekt BASt
160.783,63 € 160.783,63 €
BMVI BFU Behördenprojekt BFU
65.675,55 € 65.675,55 €
BMVI BMVI Behördenprojekt BMVI
540.141,05 € 540.141,05 €
BMVI LBA Behördenprojekt LBA
16.350,61 € 16.350,61 €
BMWi BAFA BehördenprojektBAFA
89.502,88 € 89.502,88 €
BPA BPA Behördenprojekt BPA
247.225,47 € 247.225,47 €
BPrA GWK Behördenprojekt GWK
10.863,97 € 10.863,97 €
BRH BRH Betriebsstabi-lisierung BRH
530.393,19 € 530.393,19 €
5. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass gegenwärtig alle IT-
Konsolidierungsprojekte gestoppt sind (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und
wenn ja, aus welchem konkreten Grund wurde dieser Stopp von der
Bundesregierung ausgegeben (bitte alle IT-Konsolidierungsprojekte, die
durch die Bundesregierung gestoppt wurden, auflisten)?
Für die IT-Betriebskonsolidierung Bund kann die Aussage nicht bestätigt
werden. Es werden Behördenprojekte zur IT-Betriebskonsolidierung Bund
fortgeführt. Der konkrete Sachstand kann dem bereits vorliegenden
Fortschrittsbericht BKB 2020 entnommen werden (dort Kapitel 5 nebst Anhang).
Diese Aussage kann auch für die Dienstekonsolidierung nicht bestätigt werden.
Hier wird ebenfalls auf den Fortschrittsbericht zur Dienstekonsolidierung und
Beschaffungsbündelung verwiesen.
6. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass das einzig vollkommen
umgesetzte Projekt in Zusammenhang mit der IT-Konsolidierung das Büro
der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz in Bonn ist (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, welche Kosten wurden für die
Fertigstellung der Umsetzung der IT-Konsolidierung für das Projekt „Büro
der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz“ in Bonn veranschlagt, und
welche Realkosten hat dieses Projekt verursacht (bitte Gesamtkosten
dieses Projekts bis zur Fertigstellung und Auflistung von externen Beratern
für dieses Projekt aufschlüsseln)?
Zum Begriff der „Kosten“ wird zunächst auf die Vorbemerkung der Antwort zu
Frage 4 verwiesen.
Für die IT-Betriebskonsolidierung Bund ist es zutreffend, dass das
Behördenprojekt mit dem Büro der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz erfolgreich
umgesetzt und beendet wurde.
Dafür sind vom 1. Januar 2020 bis zum 30. Juni 2020 Sachausgaben in Höhe
von 10.863,97 Euro abgeflossen.
7. Kann die Bundesregierung gewährleisten, dass die gesamte IT-
Konsolidierung Bund bis spätestens 2025 abgeschlossen ist (
https://www.tagessc
hau.de/inland/it-konsolidierung-bund-101.html)?
Die Umsetzung der Maßnahmen der Dienstekonsolidierung ist bis Ende 2025
geplant. Dieser Handlungsstrang wird anschließend durch die noch
einzurichtende Nachfragemanagementorganisation (NMO) weitergeführt.
a) Kann die Bundesregierung gewährleisten, dass bei der Umsetzung der
IT-Konsolidierung Bund die Ziele, etwa eine Reduzierung auf zehn
Rechenzentren bundesweit bis 2022 oder die Einführung eines
standardisierten IT-Arbeitsplatzes bis 2025, im vorgegebenen Zeitrahmen
erreichbar sind, und wenn nein, warum nicht (
https://www.tagesscha
u.de/inland/it-konsolidierung-bund-101.html)?
Die genannten Ziele sind für die IT-Betriebskonsolidierung Bund nicht mehr
aktuell. Das wurde gegenüber den Berichterstattern im Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages bereits fraktionsübergreifend kommuniziert. Die
zeitliche Planung für die IT-Betriebskonsolidierung Bund soll im Dezember 2020
vom Lenkungsausschuss für die IT-Konsolidierung beschlossen werden und
wird im Anschluss vereinbarungsgemäß dem Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages übermittelt.
b) Ist nach Ansicht der Bundesregierung ein Scheitern der IT-
Konsolidierung ausgeschlossen?
Ja.
8. In welcher konkreten Reihenfolge sollen nach Kenntnis der
Bundesregierung die Bundesbehörden an die neue IT-Betriebsplattform Bund
angeschlossen werden, wann ist mit einer dementsprechenden Planung und
Umsetzung zu rechnen, und wenn nein, warum nicht?
Für die IT-Betriebskonsolidierung Bund wird auf die Antwort zu Frage 7a
verwiesen.
9. Hat die Bundesregierung bei der Planung der IT-Konsolidierung Bund
ein Zeitmanagement bzw. ein Projektmanagement durchgeführt, und
werden im Zusammenhang mit der IT-Konsolidierung Bund die
allgemein geltenden Maßstäbe des Praxisleitfadens Projektmanagement für
die öffentliche Verwaltung angewandt?
Das Projekt IT-Betriebskonsolidierung Bund wird nach anerkannten
Projektmanagementmethoden gesteuert. Details können dem bereits vorliegenden
Fortschrittsbericht BKB 2020 entnommen werden (dort Kapitel 3.1.1).
10. Werden die Datennetze des Bundes, über die der Bundes-Datenverkehr
zukünftig laufen soll, in ausreichendhoher Qualität bis 2025 zur
Verfügung stehen, und wenn nein, wann ist mit einem ausreichend
qualifizierten Datennetz nach Ansicht der Bundesregierung zu rechnen?
Aktuell liegen aus den Projekten der IT-Konsolidierung Bund keine
Anforderungen an die Datennetze des Bundes vor, die über die derzeit erfüllten
Anforderungen hinausgehen. Sollten sich neue Anforderungen ergeben, so werden
diese mit hoher Priorität bearbeitet.
11. Wie viele Mitarbeiter wurden seit Beginn des Projekts „IT-
Konsolidierung Bund“ nach Kenntnis der Bundesregierung bereits eingestellt (bitte
nach Projektmitarbeitern, Projekten und Kosten aufschlüsseln)?
Aus dem Fortschrittsbericht zur IT-Konsolidierung des Bundes an den
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom März 2019 (vgl.
Vorbemerkung zur Antwort auf die Frage 2) geht die Stellenausstattung und der
Personalbedarf hervor.
Für das Jahr 2019 standen im BMI für das Projekt der Dienstekonsolidierung
39 von 115 insgesamt für die IT-Konsolidierung Bund ausgebrachten
besetzbaren Stellen zur Verfügung.
Insgesamt waren 35 bzw. 90 Prozent dieser Stellen zum Stichtag 31. Dezember
2019 besetzt. Die für die Dienstekonsolidierung vorgesehenen, im Haushalt
2019 ausgebrachten, zusätzlichen 76 neuen Stellen waren vom
Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages qualifiziert – bis zum Inkrafttreten des
Haushalts 2020 – gesperrt gewesen. Die Stellen konnten somit bis dahin weder
ausgeschrieben noch besetzt werden. Das BMI hat im Jahr 2020 zunächst die
Dienstekonsolidierung in einer eigenen Unterabteilung neu aufgestellt und die
Personalgewinnung intern vorbereitet, so dass im August die
Stellenausschreibungen veröffentlicht werden konnten. Derzeit laufen die Bewerbungsfristen;
die sich anschließenden Auswahlverfahren werden unter Corona-Bedingungen
seit Anfang Oktober des Jahres durchgeführt. Erfahrungsgemäß sind
tatsächliche Personalzugänge frühestens Ende 2020, wahrscheinlicher erst zu Beginn
des Jahres 2021 zu erwarten.
Für das Projekt IT-Betriebskonsolidierung Bund wurden seit der Übernahme
des Projekts ins BMF am 1. Januar 2020 13 Beschäftigte eingestellt. Diese
werden durch verwaltungsinterne Beschäftigte ergänzt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]