[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding,
Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/24173 –
Minderjährige Eltern
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Schwangerschaften sind ein Grund zu Freude. Sie sind eines der
einschneidenden Erlebnisse im Leben. Kinder bedeuten viel Arbeit und schlaflose Nächte
und finanzielle Verpflichtungen über Jahre hinweg – doch vor allem bedeuten
Kinder unermessliches Glück. Kommt das erste Kind, stellen die Eltern in der
Regel ihr Leben um und richten sich nun als Familie neu ein. In diesem
Zusammenhang existieren vielfältige Angebote, um Eltern bei der Sorge und
Erziehung ihrer Kinder Hilfestellungen zu geben.
Eine besondere Gruppe der Eltern stellen Minderjährige dar. Eine
Schwangerschaft bei Minderjährigen bedeutet gravierende Einschnitte in der (Aus-)
Bildung und der Lebensplanung. Minderjährige müssen plötzlich selbst die
Mutter- oder Vaterrolle übernehmen. Nicht in allen Fällen kann oder will das
familiäre oder soziale Umfeld bei ungeplant schwangeren Minderjährigen und
bei minderjährigen Eltern die Unterstützung und Beratung geben, die die
jungen (werdenden) Eltern benötigen.
Dabei sind diese Beratung und Unterstützung gerade auch im Interesse der
Kinder minderjähriger Eltern. Ausschlaggebend ist, inwieweit minderjährige
Eltern die Hilfen und Unterstützungen erhalten, die sie brauchen, um ihrer
Rolle als Mutter oder Vater im Sinne des Kindes gerecht zu werden.
Aus Sicht der Fragesteller besteht Informationsbedarf, welche Maßnahmen
und Angebote die Bundesregierung zur Unterstützung und Beratung
minderjähriger Eltern fördert und bereitstellt.
1. Welche Aufklärungskampagnen zur Verhütung einer ungewollten
Schwangerschaft bei Minderjährigen wurden in den letzten zehn Jahren
von der Bundesregierung gefördert (bitte nach Kampagne, Zeitraum
sowie Höhe der Förderung aufschlüsseln)?
Auf der Grundlage des seit 1992 existierenden
Schwangerschaftkonfliktgesetzes (§ 1 Absatz 1) gibt die Bundesregierung jährlich 5,112 Mio. Euro für die
Vermeidung von ungewollten Schwangerschaften insbesondere von
Minderjährigen aus.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/24608
19. Wahlperiode 24.11.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 23. November 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung kommt hierbei die Aufgabe
zu, durch unterschiedliche Maßnahmen und Medien zur Sexualaufklärung und
Verhütung Schwangerschaftskonflikte insbesondere bei Minderjährigen zu
vermeiden.
2. Wie viele minderjährige Frauen haben nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten zehn Jahren in Deutschland Kinder zur Welt
gebracht?
Die Zahl der minderjährigen Frauen, die in den Jahren 2010 bis 2019 Kinder
zur Welt gebracht haben, enthält folgende Tabelle (Ergebnis der
Geburtenstatistik):
Lebendgeborene von minderjährigen Müttern
(Altersjahrmethode)
Jahr Lebendgeborene von minderjährigen Müttern
2010 4 598
2011 4 219
2012 4 126
2013 4 112
2014 4 306
2015 4 260
2016 4 923
2017 4 165
2018 3 668
2019 3 233
3. Bei wie vielen dieser Geburten wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung keine Vaterschaft eingetragen?
Ob die Vaterschaft beim Standesamt eingetragen wurde oder nicht, ist kein
Merkmal der Geburtenstatistik und wird daher statistisch nicht erfasst. Der
Bundesregierung liegen daher dazu keine Erkenntnisse vor.
4. Wie viele Amtsvormundschaften des Jugendamtes in Fällen
minderjähriger Elternschaft gab es in den letzten zehn Jahren nach Kenntnis der
Bundesregierung?
Kraft Gesetzes tritt mit der Geburt des Kindes, dessen Eltern nicht miteinander
verheiratet sind, die gesetzliche Amtsvormundschaft des Jugendamts ein, wenn
das Kind eines Vormunds bedarf. Da die elterliche Sorge nach Maßgabe des
§ 1673 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bei minderjährigen Eltern ruht, ist ein
Bedürfnis für die Vormundschaft gegeben. Das Kind wird dann grundsätzlich
durch das Jugendamt als Vormund vertreten.
Eine amtliche Erfassung der Zahlen existiert nicht.
Die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik erfasst sowohl Angaben zu den
Fallzahlen für „Bestellte Amtsvormundschaften“ und „Gesetzliche
Amtsvormundschaften“. Das Alter der Eltern der Mündel wird dabei jedoch nicht
erhoben.
5. Wie viele Ehen mit mindestens einem minderjährigen Elternteil wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren in
Deutschland geschlossen?
Die Anzahl der Eheschließungen minderjähriger Frauen kann aus der
Ehestatistik für die Fälle, in denen das Paar gemeinsame Kinder hatte, wie folgt
angegeben werden:
Eheschließungen von minderjährigen Frauen mit gemeinsamen vorehelichen
Kindern
Jahr insgesamt
2010 22
2011 22
2012 13
2013 12
2014 9
2015 12
2016 11
2017 2
2018 –
2019
Angaben zur Anzahl der Eheschließungen Minderjähriger, bei denen nur ein
Partner Kinder hatte, werden in der Eheschließungsstatistik nicht erhoben. Die
bis zum 21. Juli 2017 mögliche familiengerichtliche Befreiung vom Erfordernis
der Ehemündigkeit ist am 22. Juli 2017 entfallen.
6. Welche Beratungsangebote gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung,
die sich speziell an minderjährige Mütter richten?
7. Welche Beratungsangebote gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung,
die sich speziell an minderjährige Väter richten?
8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Nachfrage
sowie Inanspruchnahme dieser Beratungsangebote vor?
Die Fragen 6 bis 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Insbesondere kommunale Angebote wie Mutter-Kind-Einrichtungen
(Wohnheime für minderjährige Mütter), Beratungsangebote allgemein oder auch die
Angebote der Bundesstiftung der Frühen Hilfen oder der Bundesstiftung „Mutter
und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ tragen in Deutschland dafür
Sorge, dass minderjährige Eltern in Deutschland die Unterstützung erhalten, die
sie benötigen.
Die Kinder- und Jugendhilfe hält ein breites Spektrum von Angeboten und
Leistungen für Eltern und Personensorgeberechtigten vor, die zum einen auch
von minderjährigen Eltern(-teilen) in Anspruch genommen werden können, die
zum anderen aber auch speziell auf diese Adressatengruppe ausgerichtet sind.
Die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe umfassen beispielsweise
Beratungsangebote, begleitende, entlastende und unterstützende Angebote bis hin zu
einzelfallorientierten Hilfen mit einem ambulanten, teilstationären oder auch
stationären Charakter (Mutter-Kind-Einrichtungen speziell auch für Minderjährige).
Ebenfalls richten sich die Angebote der Frühen Hilfen auch an minderjährige
Mütter und Väter und können Unterstützung geben:
https://www.elternsein.inf
o/fruehe-hilfen/suche-fruehe-hilfen/.
Zudem hält die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung spezifische Angebote
für minderjährige Mütter vor, z. B. den Gruppen Chat „Junge-Mütter-Chat für
Jugendliche und junge Mütter“. Dieser Chat soll die Gelegenheit bieten, sich
mit anderen jungen Müttern über deren Situation auszutauschen, gemeinsam
Lösungsansätze zu entwickeln und Perspektiven aufzuzeigen. Er wird seit
15 Jahren einmal monatlich angeboten (
https://eltern.bke-beratung.de/views/ch
at/gruppenchat.html).
Zur Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ siehe
die Antwort zu Frage 12.
Die amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik erfasst im Rahmen der
Einrichtungs- und Personalstatistik (ohne Tageseinrichtungen für Kinder)
diverse Beratungseinrichtungen (Erziehungs- und Familienberatungsstelle (zum
31. Dezember 2018: 1.847), Ehe- und Lebensberatungsstelle (31.12.2018: 209),
Drogen- und Suchtberatungsstelle (31. Dezember 2018: 297).
Erziehungsberatungsstellen halten auch präventive Angebote vor, etwa
Frühstückstreffs für jugendliche Eltern und Kinder bei Beratungsstellen u. ä., die
mit speziellen Beratungsangeboten für die Zielgruppe verbunden sind.
Die Angebote der oben bezeichneten Einrichtungen, die sich allgemein oder
speziell auch an minderjährige Mütter bzw. Väter richten, werden über die
amtliche Kinder- und Jugendhilfestatistik nicht erfasst. Die amtliche Statistik
erfasst vom Spektrum der Beratungsangebote im Kontext der Kinder- und
Jugendhilfe lediglich die Erziehungsberatungen gem. § 28 SGB VIII im Rahmen
einer Fallzahlenstatistik. Diesbezüglich wird lediglich das Alter der jungen
Menschen erhoben, nicht aber das Alter der Eltern.
Weitergehende statistische Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.
9. Welche Angebote zur praktischen Lebenshilfe gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung für minderjährige Eltern, z. B. durch
Wohnheimangebote, aufsuchende Sozialarbeit?
10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Nachfrage
sowie Inanspruchnahme dieser Angebote zur praktischen Lebenshilfe vor?
Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Spezifische Angebote stellen – in Ergänzung zu den in Antwort zu Frage 8 bis
10 genannten Unterstützungsleistungen – die gemeinsamen Wohnformen für
(alleinerziehende) Mütter/Väter mit ihren Kindern dar. Zu den Aufgaben der
Kinder- und Jugendhilfe gehört es mithin, die Persönlichkeitsentwicklung von
alleinerziehenden Müttern oder Vätern zu unterstützen, sofern das für die
kindeswohlgerechte Versorgung und Erziehung ihres Kindes im Alter von unter
6 Jahren notwendig ist. Die Angebote und Leistungen umfassen eine
Unterbringung gemeinsam mit dem eigenen Kind in einer geeigneten Wohnform und
Betreuung von nicht nur (werdenden) Müttern, sondern auch von Vätern, die
allein für ein Kind unter 6 Jahren zu sorgen haben. Angaben über die
Inanspruchnahme dieser Angebote liegen über die amtliche Kinder- und
Jugendhilfestatistik nicht vor. Es ist aus der Kinder- und Jugendhilfestatistik lediglich die Zahl
der Einrichtungen bekannt: 478 mit 5.691 Plätzen (Stand: 31. Dezember 2018).
Aus Fachbeiträgen zu den Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen lässt sich
entnehmen, dass es sich dabei häufig auch um minderjährige Elternteile handelt, die in
diesen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe mit ihren Kindern zusammen
betreut und unterstützt werden (z. B. Hontschik, A./Ott, M.: Die stationäre
Mutter-Kind-Einrichtung als pädagogisch institutionalisierter Wohnraum, in:
M. Meuth, Wohn-Räume und pädagogische Orte, Wiesbaden 2017, S. 123-148;
Kliche, D.: Mutter-Vater-Kind-Einrichtungen, in: U. Uhlendorff, M. Euteneuer,
K.-P. Sabla (Hrsg.), Soziale Arbeit mit Familien, München und Basel, 2013,
S. 138–142).
11. Welche Studien wurden in den letzten zehn Jahren durch die
Bundesregierung zum Bedarf und der Situation minderjähriger Eltern gefördert
(bitte nach Studie, Zeitraum sowie Höhe der Förderung aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung hat keine expliziten Studien gefördert.
Im Hinblick auf die Finanzierung der Unterstützungsangebote wird auf die
Antworten zu den Fragen 1, 6 bis 8 sowie 12 verwiesen.
12. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in den letzten zehn Jahren
ergriffen, um minderjährige Eltern zu unterstützen (bitte nach
Maßnahme, Zeitraum und Höhe der veranschlagten Haushaltsmittel
aufschlüsseln)?
Entsprechende Maßnahmen sind Bestandteil zahlreicher
Unterstützungsangebote, die sich daher systematisch nicht erfassen bzw. beziffern lassen.
Insbesondere sei darauf hingewiesen, dass bereits seit 1984 die Bundesstiftung „Mutter
und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ schwangeren Frauen in Notlagen
hilft. Diese erhalten durch die Bundesstiftung auf unbürokratischem Weg
ergänzende finanzielle Hilfen, die ihnen die Entscheidung für das Leben des
Kindes und die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtern sollen. Diese
Unterstützung steht auch minderjährigen schwangeren Frauen in einer schwierigen
Situation offen. So haben in den letzten zehn Jahren (basierend auf den Zahlen
aus den Sozialdatenstatistiken von 2010 bis 2019) insgesamt 32.952
minderjährige schwangere Frauen eine Geldleistung der Bundesstiftung erhalten. Dies
entspricht 2,37 Prozent aller Hilfeempfängerinnen in diesem Zeitraum. Für die
genauen Zahlen wird auf die entsprechenden Sozialdatenberichte dieser Jahre
verwiesen. Die Berichte bis 2017 sind auf der Seite
www.bundesstiftung-mutte
r-und-kind.de/fachinformation abrufbar; diejenigen für 2018 und 2019 sind
noch in Bearbeitung und daher noch nicht veröffentlicht.
Die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. (bke) als unabhängiger,
trägerübergreifender Fachverband für Erziehungs-, Familien- und Jugendberatung
in Deutschland wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend (BMFSFJ) über den Kinder- und Jugendplan des Bundes strukturell
gefördert.
Darüber hinaus hat sich der Bund im Jahr 2020 projektbezogen an der
Finanzierung der bke-Onlineberatung, einem Angebot der Jugendhilfe im Netz für
Eltern und Jugendliche ab 14 Jahren, beteiligt. Gemäß einem Beschluss der
Jugend- und Familienministerkonferenz von 2003 wird das
Onlineberatungsangebot der bke durch die Länder nach dem Königsteiner Schlüssel finanziert.
Die beratenden Fachkräfte werden von kooperierenden Trägern der
Erziehungsberatungsstellen aus dem gesamten Bundesgebiet zur Verfügung gestellt.
Fördersummen für die spezifischen Angebote lassen sich somit nicht beziffern.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 6 bis 8 verwiesen.
13. Mit welchen Verbänden und anderen Interessenvertretungen
minderjähriger Eltern steht die Bundesregierung in einem strukturellen Austausch?
Ein struktureller Austausch existiert nicht. Das BMFSFJ sieht vor, die
Selbstvertretung von Interessenvertretungen mit dem neuen Kinder- und
Jugendstärkungsgesetz erheblich zu stärken.
14. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung im Rahmen der EU-
Ratspräsidentschaft, um die Situation binationaler minderjähriger Eltern
zu adressieren?
Hierzu sind keine Maßnahmen bekannt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]