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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Die Situation von Frauen im Kulturbetrieb - Gleichstellung an Orchestern

Frauenanteil an durch den Bund geförderten Orchestern, Abbau von Benachteiligungen, etwa durch Quotierung

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien

Datum

16.06.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/189601. 06. 2010

Die Situation von Frauen im Kulturbetrieb – Gleichstellung an Orchestern

der Abgeordneten Agnes Krumwiede, Ekin Deligöz, Katja Dörner, Monika Lazar und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Ebenso wie viele andere Berufsfelder ist auch der Kulturbetrieb geprägt von hierarchischen, zumeist männlich dominierten Strukturen. Obwohl weibliche Studierende an den staatlichen Hochschulen für Musik laut Deutschem Musikrat mit 57 Prozent in der Überzahl sind, stellen sie im späteren Berufsleben nur noch 23,4 Prozent der an Orchestern, Musikschulen und Hochschulen für Musik Beschäftigten oder individuell geförderten Künstlerinnen und Künstler.

Musikerinnen bekommen darüber hinaus weniger lukrative Angebote, werden seltener gebucht und erhalten weniger Engagements als ihre männlichen Kollegen.

Auch die Vergabe von Führungspositionen an Frauen im Bereich Musik – beispielsweise als Dirigentin, Managerin eines Orchesters, Intendantin an einem Opernhaus usw. – ist noch immer eine Seltenheit. Nur 10 Prozent der betrieblichen Leitungspositionen an Orchestern waren nach Angaben des Deutschen Kulturrates im Jahr 2000 durch Frauen besetzt. In diesem Zusammenhang ist eine aktuelle Studienreihe „Women Matter“ der internationalen Unternehmensberatung McKinsey interessant, welche belegt, dass ein ausgewogener Frauenanteil die Chancen auf ökonomischen Erfolg von Unternehmen erhöht.

Im Bereich der musikalischen Leitung stellen Dirigentinnen lediglich einen Anteil von 1 bis 2 Prozent.

Symptomatisch ist das Fehlen von aktuellem, differenziertem statistischem Material zur Situation von Frauen im Kulturbetrieb. Auch zu der Situation an Rundfunk- und Symphonieorchestern sind nur Eckdaten bekannt. Eine Erhebung der Musikhochschule Freiburg aus dem Jahr 2005 ergab einen bundesdurchschnittlichen Frauenanteil von 27 Prozent. Dabei war ersichtlich: Je höher Ansehen, Einkommen und Reisetätigkeit eines Orchesters, desto weniger Musikerinnen waren engagiert. In den hoch vergüteten Rundfunk- und Symphonieorchestern stellten Frauen einen deutlich geringeren Teil des Ensembles.

Die berufliche Benachteiligung von Frauen ist ungerecht, dem Kulturbetrieb geht auf diese Weise kreatives Potenzial verloren. Musikerinnen ohne Festanstellung oder zeitlich befristete Engagements sind zudem häufig auf Sozialleistungen angewiesen.

Da es sich bei der deutschen Orchesterlandschaft um einen staatlich geförderten Bereich handelt, steht der Bund in der Verantwortung, die Gleichstellung von Frauen und Männern in diesem Berufsfeld durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen. Ohne ein entschlossenes Handeln von Seiten der Politik wird die Schaffung geschlechtergerechter Verhältnisse in Kunst und Kultur nicht vorankommen.

Drucksache 17/1896 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche staatlichen Philharmonie- und Symphonieorchester, Rundfunkorchester sowie Orchester staatlicher Musiktheater werden durch den Bund finanziell gefördert?

Welche Haushaltsmittel werden hierfür jeweils verwandt, und wie hat sich diese Förderung in den letzten zehn Jahren entwickelt?

2

Wie hoch ist jeweils der Frauenanteil an diesen Orchestern?

Wie hoch der Anteil von Frauen in Führungspositionen?

3

Wie hat sich der Frauenanteil sowie der Anteil von weiblich besetzten Führungspositionen an den durch den Bund geförderten Orchestern in den letzten zehn Jahren entwickelt?

4

Wie hoch ist der Frauenanteil bei den Neueinstellungen an den durch den Bund geförderten Orchestern im Vergleich zum Anteil der weiblichen Bewerbungen auf diese Posten?

5

Wie verhält sich das durchschnittliche Einkommen der weiblichen Orchestermitglieder im Vergleich zu dem durchschnittlichen Einkommen der männlichen Instrumentalisten an den durch den Bund geförderten Orchestern?

6

Gibt es Orchester, auf die § 3 Absatz 1 bis 3 des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG) Anwendung findet?

Wenn ja, inwieweit wird dies in der Praxis umgesetzt?

7

Ist der Bundesregierung bekannt, inwiefern die Länder im Rahmen ihrer Gleichstellungsgesetze entsprechende Auflagen verfügen?

Wenn ja, welche?

8

Welche Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung, um den Anteil von Frauen an den durch den Bund geförderten Orchestern sowie den dortigen Anteil von weiblich besetzten Führungspositionen zu erhöhen?

9

Welche konkreten Angebote zur besseren Vereinbarkeit von Arbeit und Familie sind der Bundesregierung an den durch den Bund geförderten Orchestern bekannt?

10

Welche Maßnahmen möchte die Bundesregierung ergreifen, um die Benachteiligung von Frauen in diesem Bereich abzubauen?

11

Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zu Überlegungen ein, bei der Besetzung von Rundfunk- und Symphonieorchestern eine Quotierung zugunsten von Frauen einzuführen, und wird sie Schritte zur Verankerung einer solchen Regelung unternehmen bzw. unterstützen?

Wenn ja, welche?

Berlin, den 1. Juni 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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