100 Jahre betriebliche Mitbestimmung
der Abgeordneten Jutta Krellmann, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, Sylvia Gabelmann, Dr. Achim Kessler, Katja Kipping, Jan Korte, Pascal Meiser, Cornelia Möhring, Jessica Tatti, Harald Weinberg, Pia Zimmermann, Sabine Zimmermann (Zwickau) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das 1920 in Kraft getretene Betriebsrätegesetz legte damals den Grundstein für das heutige Betriebsverfassungsgesetz. Es regelt in Deutschland die Mitbestimmung der Beschäftigten in den Betrieben. Betriebsräte vertreten die Interessen der abhängig Beschäftigten gegenüber den Arbeitgebern.
Doch obwohl die betriebliche Mitbestimmung als Teil des dualen Systems der Interessenvertretung neben der Tarifautonomie unverzichtbar ist, existiert in über 90 Prozent der Betriebe, die die Voraussetzung für einen Betriebsrat erfüllen, kein Betriebsrat (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11476).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen38
Welche Datensätze und Studien konsultiert die Bundesregierung regelmäßig, um sich über die Lage der betrieblichen Mitbestimmung in Deutschland zu informieren?
Sieht die Bundesregierung die Datenlage als ausreichend an, um über die Lage der betrieblichen Mitbestimmung einschätzen zu können?
Plant die Bundesregierung die Einführung einer amtlichen Erfassung (wenn nein, dann bitte begründen)?
In wie vielen Betrieben in Deutschland, die die Voraussetzungen nach dem Betriebsverfassungsgesetz erfüllen, gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Betriebsrat (bitte die letzten 16 Jahre darstellen und nach Betriebsgröße, Branchen, Ost und West, Bundesländern sowie nach tarifbzw. nichttarifgebundenen Betrieben differenzieren)?
Wie viele Beschäftigte werden nach Kenntnis der Bundesregierung von einem Betriebsrat vertreten (bitte die letzten 16 Jahre in absoluten und prozentualen Werten ausweisen und nach Betriebsgröße, Branchen, Ost und West, Bundesländern sowie nach tarif- bzw. nichttarifgebunden differenzieren)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil mitbestimmter Betriebe im Bereich des sogenannten Crowdworkings (bitte die letzten 16 Jahre darstellen und nach Betriebsgröße, Branchen, Ost und West, Bundesländern sowie nach tarif- bzw. nichttarifgebundenen Betrieben differenzieren)?
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf in Bezug auf die Frage der Mitbestimmung in diesem Bereich?
Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf insbesondere in Bezug auf die betriebsverfassungsrechtlichen Begriffe des „Betriebes“ und des „Arbeitnehmers“?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Verbreitung von sogenannten alternativen Interessenvertretungsorganen – also Gremien, die nicht auf Basis des Betriebsverfassungsgesetzes konstituiert wurden (bitte die letzten 16 Jahre darstellen und nach Betriebsgröße, Branchen, Ost und West, Bundesländern sowie nach tarif- bzw. nichttarifgebundenen Betrieben differenzieren)?
Wie bewertet die Bundesregierung dieses Phänomen?
Sieht die Bundesregierung Handlungs- bzw. Regelungsbedarf im Hinblick auf alternative Interessenvertretungsorgane?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der gewerkschaftliche Organisationsgrad von gewählten Betriebsratsmitgliedern (bitte nach Branche, Betriebsgröße, Ost und West und Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Altersdurchschnitt aktiver Betriebsratsmitglieder (bitte nach Branchen, Altersgruppen und für die letzten 16 Jahre getrennt aufführen)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Altersentwicklung aus Sicht nachhaltiger Sicherung betrieblicher Mitbestimmung?
Was unternimmt die Bundesregierung, um gerade jüngere Beschäftigte für die Übernahme betrieblicher Mandate zu gewinnen?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Frauen in den Betriebsratsgremien (bitte nach Branchen, Altersgruppen und für die letzten 16 Jahre getrennt aufführen)?
Wie hoch ist der Anteil von Frauen unter Betriebsratsvorsitzenden und Stellvertretungen (bitte nach Branchen, Altersgruppen und für die letzten 16 Jahre getrennt aufführen)?
Was unternimmt die Bundesregierung, um weibliche Beschäftigte für die Übernahme betrieblicher Mandate zu gewinnen?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Beschäftigten mit Migrationshintergrund in den Betriebsratsgremien (bitte nach Branchen, Altersgruppen und für die letzten 16 Jahre getrennt aufführen)?
Wie hoch ist der Anteil von Beschäftigten mit Migrationshintergrund unter Betriebsratsvorsitzenden und Stellvertretungen (bitte nach Branchen, Altersgruppen und für die letzten 16 Jahre getrennt aufführen)?
Was unternimmt die Bundesregierung, um Beschäftigten mit Migrationshintergrund für die Übernahme betrieblicher Mandate zu gewinnen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie oft Betriebsratswahlen durch den Arbeitgeber be- oder verhindert werden?
Wie viele Beschlussverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen 16 Jahren bei Arbeitsgerichten eingeleitet (bitte nach Arbeitnehmern, Gewerkschaften, Betriebsräten, Wahlvorständen, Arbeitgeber und Arbeitgeberverbänden aufschlüsseln; bitte nach Ost und West und Bundesländern differenzieren)?
Wie lang war nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen 16 Jahren die Verfahrensdauer bei Beschlussverfahren?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen 16 Jahren die Anzahl der Abgeurteilten und Verurteilten nach einer Straftat gegen das Betriebsverfassungsgesetz (bitte nach Alter, nach Art der Entscheidung, nach Dauer der Freiheitsstrafe, nach Zahl und Höhe der Tagessätze, nach Grund und Dauer der Untersuchungshaft differenzieren)?
Wie viele Verfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen 16 Jahren aufgrund von Verstößen gegen § 119 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) eingeleitet, wie oft wurden Geldstrafen in welcher Höhe bzw. Freiheitsstrafen in welchem Maß verhängt (bitte nach Branche, Betriebsgröße, Ost und West und Bundesländern aufschlüsseln)?
Auf welchen Erkenntnissen beruht die Überzeugung der Bundesregierung, dass das Ausweiten des vereinfachten Wahlverfahrens auch der Behinderung von Betriebsratswahlen entgegenwirkt (siehe Antwort zu den Fragen 13 und 14 auf Bundestagsdrucksache 19/11476)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der betrieblichen Mitbestimmung, dass seit der Einführung des vereinfachten Wahlverfahrens immer weniger Beschäftigte durch einen Betriebsrat vertreten werden (vgl. Ellguth, Peter; Kohaut, Susanne: Tarifbindung und betriebliche Interessenvertretung: Ergebnisse aus dem IAB-Betriebspanel 2018. WSI-Mitteilungen 2019, S. 294)?
Hält die Bundesregierung an der Ausweitung des vereinfachten Wahlverfahrens fest?
Welche anderen Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um Neugründungen von Betriebsräten, vor allem in Kleinbetrieben zu fördern?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung seitdem neu dazu gewonnen, dass nach Aussagen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zu einer Abschreckung in Fällen von Betriebsratsmobbing eine Schärfung des strafrechtlichen Verfolgung, durch eine Umstellung von einem Antragsdelikt zu einem Offizialdelikt, zielführender erscheint (Report Mainz, 28. Juli 2020)?
Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen gegen Betriebsratsmobbing, und wenn ja, welche, wenn nein, wieso nicht?
Zu welchen Regelungsbereichen schließen nach Kenntnis der Bundesregierung Betriebsräte am häufigsten Betriebs- oder Gesamtbetriebsvereinbarungen ab (bitte mindestens die zwanzig häufigsten Themen auflisten und nach Entwicklung der vergangenen 16 Jahre darstellen)?
Wie wirkt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Existenz von Betriebsräten auf die Krisenfestigkeit von Unternehmen aus?
Haben Betriebe mit Betriebsräten die letzte Wirtschaftskrise besser oder schlechter überstanden als Betriebe ohne Betriebsräte?
Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung Betriebsräte bei der Bewältigung der Pandemie in den Betrieben?
In wie vielen Betrieben wurden Regeln zur Kurzarbeit mitbestimmt?
In wie vielen Betrieben wurden Regeln für die Arbeit im Homeoffice mitbestimmt?
In wie vielen Betrieben wurden die betrieblichen Hygienepläne mitbestimmt?