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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Mittelverwendung für die Förderung der energetischen Gebäudesanierung

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

24.11.2020

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2419010.11.2020

Mittelverwendung für die Förderung der energetischen Gebäudesanierung

der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Julia Verlinden, Britta Haßelmann, Oliver Krischer, Stefan Schmidt, Markus Tressel, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Nachfrage für Mittel aus dem Bundesprogramm Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung „CO2-Gebäudesanierungsprogramm“ (Kapitel 60 92 Titel 661 07 des Bundeshaushalts im Energie- und Klimafonds, Einzelplan 60) hat sich nach der Anpassung der Förderkonditionen deutlich stärker erhöht als sie im Bundeshaushalt 2020 und im Zweiten Nachtragshaushalt erwartet worden war. Die Zahl der Förderanträge sei im Vergleich zum Vorjahr in einigen Programmteilen um das Zwei- bis Dreifache gestiegen (Bericht des Bundesministeriums der Finanzen – BMF – an den Haushaltsausschuss vom 1. Oktober 2020).

Daher wurde die Verpflichtungsermächtigung für die Folgejahre bereits um gut 1 Mrd. Euro erhöht.

Klimaschutz im Gebäudebereich ist dringend erforderlich. Ein deutlicher Mittelaufwuchs für den Klimaschutz im Gebäudebereich ist unabdingbar.

Es stellt sich jedoch angesichts der im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 und des Bundesprogramms Energieeffiziente Gebäude stark aufgestockten und neu zugeschnittenen einzelnen Programmlinien die Frage, inwieweit die Mittel effizient und nach den Vorgaben des sparsamen und zielgerichteten Umgangs mit öffentlichen Steuermitteln ausgegeben werden und mit Blick auf bezahlbaren Klimaschutz den größtmöglichen Effekt erreichen.

Schon im Jahr 2018 wurden mehr als die Hälfte aller Neubauten im KfW-Effizienzhausstandard 55 oder besser errichtet. Dieser ist damit ab spätestens damals als Stand der Technik anzusehen (Quelle: https://www.enbausa.de/heizung/aktuelles/artikel/heizenergieverbrauch-in-deutschland-steigt-wieder-6440.html?cHash=f6e5ead85203efe6bb1a250eaf8be36d&tx_pwcomments_pi1%5BcommentToReplyTo%5D=433&tx_pwcomments_pi1%5Baction%5D=new&tx_pwcomments_pi1%5Bcontroller%5D=Comment). Es ist nach Auffassung der Fragesteller nicht nachvollziehbar, warum dieser damalige Stand der Technik weiter mit Haushaltmitteln des Bundes gefördert werden sollte. Diese Mittel sollten nach Auffassung der Fragesteller vielmehr sparsam und effektiv eingesetzt werden. Das hieße, nur noch solche Neubauten zu fördern, die bis zum Jahr 2050 nicht erneut energetisch modernisiert werden müssen, weil sie bereits klimaneutral sind, oder sogar CO2 binden, wie das Passivhaus, das KfW-Effizienzhaus 40 oder das KfW-Effizienzhaus 40 Plus.

Mit dem Konjunkturpaket der Bundesregierung von Juli 2020 wurden für die Finanzierung der energetischen Gebäudesanierung 2 Mrd. Euro bereitgestellt.

Mit der neu konzipierten Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) werden nach Angaben der Bundesregierung die bestehenden Förderprogramme im Gebäudebereich, nämlich das KfW-Gebäudesanierungsprogramm und das Markteinführungsprogramm zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien zu einem einzigen Förderangebot gebündelt und sollen so „inhaltlich optimiert“ werden.

Die „inhaltliche Optimierung“ der Bundesförderung und der Rahmenbedingungen für die energetische Gebäudesanierung ist nach Ansicht der Fragesteller dringend erforderlich. Denn das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung sprach noch letztes Jahr von einer verlorenen Dekade für den Klimaschutz im Gebäudebereich, da der Heizenergiebedarf 2018 wieder höher lag als noch 2010 (https://www.diw.de/de/diw_01.c.676238.de/publikationen/wochenberichte/2019_36_1/waermemonitor_2018__steigender_heizenergiebedarf__sanierungsrate_sollte_hoeher_sein.html). Das Umweltbundesamt stellte fest, dass von 2013 bis 2019 der CO2-Ausstoß in Gebäuden zugenommen hat. Die Energiespar- und Klimaschutzvorgaben für neue und bestehende Gebäude, die zuletzt im Gebäudeenergiegesetz neu zusammengefasst worden sind, sind veraltet und fallen weit hinter dem aktuellen Stand der Technik zurück. Das spiegelt sich auch in den Förderlinien der Gebäudesanierungsprogramme, die für veraltete Technik erhebliche Mittel bereitstellen.

Die Förderprogramme werden im Entwurf zum Bundeshaushalt 2021 zwar neu geordnet und sollen einfacher zugänglich werden. Die Klimaschutzstandards darin wachsen jedoch nicht mit und fallen längst hinter den Stand der Technik zurück. Die Programme werden mit insgesamt 5,8 Mrd. Euro aus Barmitteln ausgestattet (in dieser Summe hier sind die Barmittel für vergangene und das diesjährige Förderprogramm addiert). Dieser Wert an Barmitteln entspricht nach Angaben der Bundesregierung einem neuen Höchstwert. Dazu wird ein neuer Titel 893 10 „Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“ eingerichtet, mit Barmitteln in Höhe von rund 5,8 Mrd. Euro und Verpflichtungsermächtigungen für die zehn Folgejahre 2022 bis 2030 in Höhe von insgesamt rund 5,2 Mrd. Euro. Die vorherigen Titel zur Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung „CO2-Gebäudesanierungsprogramm“ (Darlehen, Zuschüsse) entfallen künftig ebenso wie das Markteinführungsprogramm zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien und ähnliche Programme wie Pumpen- und Heizungsoptimierung und das Anreizprogramm Energieeffizienz.

Im Haushaltsentwurf 2021 sind für den Gebäudesektor neben dem BEG insgesamt 6 Mrd. Euro veranschlagt, für die Folgejahre sinkt diese Summe wieder deutlich und stetig ab auf 5,6 Mrd. im Jahr 2022, 5,2 Mrd. im Jahr 2023 und 4,7 Mrd. im Jahr 2024 (Quelle: Entwurf zum Bundeshaushalt, Einzelplan 60, Energie- und Klimafonds).

Das bis 2020 bestehende Marktanreizprogramm Heizen mit erneuerbaren Energien wurde umfassend aufgestockt: Gerade der Austausch von veralteten Ölheizungen durch Hybridheizungen aus bis zu drei Vierteln fossilem Gas und ab einem Viertel Erneuerbare-Energien-Anteil (aus Biomasse oder Wärmepumpe) wird mit bis zu 45 Prozent für den Austausch des Heizsystems gefördert.

Im bis 2020 bestehenden KfW-Gebäudesanierungsprogramm wurden hingegen zuletzt nach wie vor im erheblichen Umfang Neubauten gefördert, die weit hinter dem aktuellen Stand der Technik und dem erforderlichen Mindeststandard für klimaneutralen Gebäudebestand, des KfW-Effizienzhaus 40 oder Passivhaus zurückfallen. Der Neubau von Energieeffizienzhäusern 55, die eigentlich längst unterster Mindeststandard sein sollten und gängige Effizienzklasse im Neubau sind, wird nach wie vor finanziell angereizt. Dafür sind 15 Prozent Tilgungszuschuss möglich bis zu einer Höhe von 18 000 Euro. Demgegenüber ist die Förderung der Klima-Modernisierung bestehender Gebäude längst zurück gefallen, obwohl über die Hälfte der vor der ersten Wärmeschutzverordnung errichteten Bestandsgebäude ungedämmt und damit wahre Energieschleudern sind (Quelle: IWU, 2018 Datenerhebung Wohngebäudebestand 2016).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Wie hoch ist der Anteil von Wohngebäuden, die im KfW 55, KfW 40, KfW 40 Plus Effizienzhausstandard errichtet worden sind, an allen Wohnungsneubauten (bitte jeweils für die Jahre 2010 bis 2019 einzelnen sowie die jeweils absolute Anzahl neuer Wohngebäude und Wohneinheiten sowie anteilig derer in KfW 55 Standard auflisten)?

2

Wie viele Wohnungsneubauten im KfW 55, KfW 40, KfW 40 Plus Standard wurden mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt finanziell gefördert (absolute Zahlen; bitte aufschlüsseln und für die Jahre 2010 bis 2019 nach einzelnen Jahren, allen neuen Wohngebäuden und Wohneinheiten sowie deren in KfW 55 Standard angeben)?

3

Wie viele öffentliche Mittel wurden insgesamt für Wohnungsneubauten im KfW 55, KfW 40, KfW 40 Plus Standard aufgewendet (bitte aufschlüsseln und für die Jahre 2010 bis 2019 nach einzelnen Jahren sowie der absoluten Anzahl aller neuen Wohngebäude und Wohneinheiten sowie deren in KfW 55 Standard angeben)?

4

Wie bewertet die Bundesregierung die Höhe dieser Mittel verteilt auf die einzelnen Effizienzhausklassen angesichts des Gebots der sparsamen und zielgerichteten Verwendung von Haushaltsmitteln mit Blick auf den Klimaschutz?

5

Wie hoch ist der Anteil der Gebäude, die überwiegend bzw. vollständig mit erneuerbaren Energien beheizt werden (bitte aufschlüsseln und für die Jahre 2010 bis 2019 nach einzelnen Jahren angeben sowie an der absoluten Anzahl aller Gebäude sowie denen. die überwiegend bzw. vollständig mit erneuerbaren Energien beheizt werden, sowie getrennt für Wohngebäude und Wohneinheiten und für sonstige Gebäude darstellen)?

6

Wie hoch ist die Summe öffentlicher Mittel aus dem Marktanreizprogramm zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien, die dafür aufgewendet wurde, dass Gebäude und Wohnungen überwiegend bzw. vollständig mit erneuerbaren Energien beheizt werden (bitte getrennt angeben und für die Jahre 2010 bis 2019 nach einzelnen Jahren sowie an der absoluten Anzahl aller neuen Gebäude und Wohneinheiten sowie für sonstige Gebäude darstellen)?

7

Wie hoch ist die Summe öffentlicher Mittel aus dem Marktanreizprogramm zur Förderung der Einsatzes erneuerbarer Energien, die dafür aufgewendet wurde, dass Gebäude und Wohnungen nicht überwiegend mit erneuerbaren Energien beheizt werden (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 nach einzelnen Jahren angeben sowie an der absoluten Anzahl aller neuen Gebäude und Wohneinheiten sowie für sonstige Gebäude darstellen)?

8

Wie hoch ist demnach der Anteil der Summe öffentlicher Mittel aus dem Marktanreizprogramm zur Förderung der Einsatzes erneuerbarer Energien, die dafür aufgewendet wurde, dass Gebäude und Wohnungen überwiegend bzw. vollständig mit erneuerbaren Energien beheizt werden (bitte aufschlüsseln und für die Jahre 2010 bis 2019 nach einzelnen Jahren angeben sowie an der absoluten Anzahl aller neuen Gebäude und Wohneinheiten sowie für sonstige Gebäude darstellen)?

9

Wie hat sich der Anteil der Gebäude, die überwiegend bzw. ausschließlich mit erneuerbaren Energien beheizt werden, entwickelt (bitte aufschlüsseln und für die Jahre 2010 bis 2019 nach einzelnen Jahren angeben)?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die Verteilung der Bundesmittel nach diesen Anteilen angesichts des Gebots der sparsamen und zielgerichteten Verwendung von Haushaltsmitteln mit Blick auf den Klimaschutz?

11

Wie bewertet die Bundesregierung ihren Gestaltungsspielraum, dadurch dass die technischen Mindestanforderungen an die Mittelverwendung aus dem Bundesprogramm Energieeffiziente Gebäude (BEG) künftig durch die zuständigen Bundesministerien und nicht durch den Deutschen Bundestag festgelegt werden sollen, bezüglich dieser Anteile?

12

Wie hoch ist die Sanierungsrate für die umfassende Sanierung von Gebäuden und Wohnungen bzw. Gewerbeeinheiten in Deutschland hin zu Niedrigstenergiehäusern (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 darstellen, aufgeschlüsselt nach Vollsanierung und teilweiser Sanierung), und wie hoch ist sie aktuell?

13

Wie hoch müsste nach Ansicht der Bundesregierung die Sanierungsrate hin zu Niedrigstenergiehäusern sein, um 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen?

14

Wie hoch müsste aus Sicht der Bundesregierung der Anteil von Gebäuden sein, die jährlich zusätzlich überwiegend oder vollständig mit erneuerbaren Energien bzw. vollständig oder nahezu CO2-frei beheizt werden, damit im Jahr 2050 der Gebäudebestand klimaneutral ist?

15

Wie viel würde an Haushaltsmitteln eingespart und somit an anderer Stelle eingesetzt werden können, wenn der nicht mehr mit Bundesmitteln geförderte Mindeststandard der energetischen Sanierung von KfW 70 auf KfW 55 angehoben werden würde?

16

Wie viele Tonnen CO2 und wie viel Heizenergie würden so (bezogen auf Frage 15) nach Kenntnis der Bundesregierung eingespart werden können?

Berlin, den 3. November 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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