[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen),
Julia Verlinden, Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/24190 –
Mittelverwendung für die Förderung der energetischen Gebäudesanierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Nachfrage für Mittel aus dem Bundesprogramm Förderung von
Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung „CO2-
Gebäudesanierungsprogramm“ (Kapitel 60 92 Titel 661 07 des Bundeshaushalts im Energie- und
Klimafonds, Einzelplan 60) hat sich nach der Anpassung der
Förderkonditionen deutlich stärker erhöht als sie im Bundeshaushalt 2020 und im Zweiten
Nachtragshaushalt erwartet worden war. Die Zahl der Förderanträge sei im
Vergleich zum Vorjahr in einigen Programmteilen um das Zwei- bis Dreifache
gestiegen (Bericht des Bundesministeriums der Finanzen – BMF – an den
Haushaltsausschuss vom 1. Oktober 2020).
Daher wurde die Verpflichtungsermächtigung für die Folgejahre bereits um
gut 1 Mrd. Euro erhöht.
Klimaschutz im Gebäudebereich ist dringend erforderlich. Ein deutlicher
Mittelaufwuchs für den Klimaschutz im Gebäudebereich ist unabdingbar.
Es stellt sich jedoch angesichts der im Rahmen des Klimaschutzprogramms
2030 und des Bundesprogramms Energieeffiziente Gebäude stark
aufgestockten und neu zugeschnittenen einzelnen Programmlinien die Frage, inwieweit
die Mittel effizient und nach den Vorgaben des sparsamen und zielgerichteten
Umgangs mit öffentlichen Steuermitteln ausgegeben werden und mit Blick auf
bezahlbaren Klimaschutz den größtmöglichen Effekt erreichen.
Schon im Jahr 2018 wurden mehr als die Hälfte aller Neubauten im KfW-
Effizienzhausstandard 55 oder besser errichtet. Dieser ist damit ab spätestens
damals als Stand der Technik anzusehen (Quelle:
https://www.enbausa.de/heiz
ung/aktuelles/artikel/heizenergieverbrauch-in-deutschland-steigt-wieder-6440.
html?cHash=f6e5ead85203efe6bb1a250eaf8be36d&tx_pwcomments_pi1%5B
commentToReplyTo%5D=433&tx_pwcomments_pi1%5Baction%5D=new&t
x_pwcomments_pi1%5Bcontroller%5D=Comment). Es ist nach Auffassung
der Fragesteller nicht nachvollziehbar, warum dieser damalige Stand der
Technik weiter mit Haushalsmitteln des Bundes gefördert werden sollte. Diese
Mittel sollten nach Auffassung der Fragesteller vielmehr sparsam und effektiv
eingesetzt werden. Das hieße, nur noch solche Neubauten zu fördern, die bis
zum Jahr 2050 nicht erneut energetisch modernisiert werden müssen, weil sie
Deutscher Bundestag Drucksache 19/24609
19. Wahlperiode 24.11.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
23. November 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
bereits klimaneutral sind, oder sogar CO2 binden, wie das Passivhaus, das
KfW-Effizienzhaus 40 oder das KfW-Effizienzhaus 40 Plus.
Mit dem Konjunkturpaket der Bundesregierung von Juli 2020 wurden für die
Finanzierung der energetischen Gebäudesanierung 2 Mrd. Euro bereitgestellt.
Mit der neu konzipierten Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude
(BEG) werden nach Angaben der Bundesregierung die bestehenden
Förderprogramme im Gebäudebereich, nämlich das KfW-
Gebäudesanierungsprogramm und das Markteinführungsprogramm zur Förderung des Einsatzes
erneuerbarer Energien zu einem einzigen Förderangebot gebündelt und sollen so
„inhaltlich optimiert“ werden.
Die „inhaltliche Optimierung“ der Bundesförderung und der
Rahmenbedingungen für die energetische Gebäudesanierung ist nach Ansicht der
Fragesteller dringend erforderlich. Denn das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung
sprach noch letztes Jahr von einer verlorenen Dekade für den Klimaschutz im
Gebäudebereich, da der Heizenergiebedarf 2018 wieder höher lag als noch
2010 (
https://www.diw.de/de/diw_01.c.676238.de/publikationen/wochenberic
hte/2019_36_1/waermemonitor_2018__steigender_heizenergiebedarf__sanier
ungsrate_sollte_hoeher_sein.html). Das Umweltbundesamt stellte fest, dass
von 2013 bis 2019 der CO2-Ausstoß in Gebäuden zugenommen hat. Die
Energiespar- und Klimaschutzvorgaben für neue und bestehende Gebäude, die
zuletzt im Gebäudeenergiegesetz neu zusammengefasst worden sind, sind
veraltet und fallen weit hinter dem aktuellen Stand der Technik zurück. Das
spiegelt sich auch in den Förderlinien der Gebäudesanierungsprogramme, die für
veraltete Technik erhebliche Mittel bereitstellen.
Die Förderprogramme werden im Entwurf zum Bundeshaushalt 2021 zwar
neu geordnet und sollen einfacher zugänglich werden. Die
Klimaschutzstandards darin wachsen jedoch nicht mit und fallen längst hinter den Stand der
Technik zurück. Die Programme werden mit insgesamt 5,8 Mrd. Euro aus
Barmitteln ausgestattet (in dieser Summe hier sind die Barmittel für
vergangene und das diesjährige Förderprogramm addiert). Dieser Wert an Barmitteln
entspricht nach Angaben der Bundesregierung einem neuen Höchstwert. Dazu
wird ein neuer Titel 893 10 „Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz
und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“ eingerichtet, mit Barmitteln in
Höhe von rund 5,8 Mrd. Euro und Verpflichtungsermächtigungen für die zehn
Folgejahre 2022 bis 2030 in Höhe von insgesamt rund 5,2 Mrd. Euro. Die
vorherigen Titel zur Förderung von Maßnahmen zur energetischen
Gebäudesanierung „CO2-Gebäudesanierungsprogramm“ (Darlehen, Zuschüsse) entfallen
künftig ebenso wie das Markteinführungsprogramm zur Förderung des
Einsatzes erneuerbarer Energien und ähnliche Programme wie Pumpen- und
Heizungsoptimierung und das Anreizprogramm Energieeffizienz.
Im Haushaltsentwurf 2021 sind für den Gebäudesektor neben dem BEG
insgesamt 6 Mrd. Euro veranschlagt, für die Folgejahre sinkt diese Summe wieder
deutlich und stetig ab auf 5,6 Mrd. im Jahr 2022, 5,2 Mrd. im Jahr 2023 und
4,7 Mrd. im Jahr 2024 (Quelle: Entwurf zum Bundeshaushalt, Einzelplan 60,
Energie- und Klimafonds).
Das bis 2020 bestehende Marktanreizprogramm Heizen mit erneuerbaren
Energien wurde umfassend aufgestockt: Gerade der Austausch von veralteten
Ölheizungen durch Hybridheizungen aus bis zu drei Vierteln fossilem Gas und
ab einem Viertel Erneuerbare-Energien-Anteil (aus Biomasse oder
Wärmepumpe) wird mit bis zu 45 Prozent für den Austausch des Heizsystems
gefördert.
Im bis 2020 bestehenden KfW-Gebäudesanierungsprogramm wurden
hingegen zuletzt nach wie vor im erheblichen Umfang Neubauten gefördert, die
weit hinter dem aktuellen Stand der Technik und dem erforderlichen
Mindeststandard für klimaneutralen Gebäudebestand, des KfW-Effizienzhaus 40 oder
Passivhaus zurückfallen. Der Neubau von Energieeffizienzhäusern 55, die
eigentlich längst unterster Mindeststandard sein sollten und gängige
Effizienzklasse im Neubau sind, wird nach wie vor finanziell angereizt. Dafür sind
15 Prozent Tilgungszuschuss möglich bis zu einer Höhe von 18 000 Euro.
Demgegenüber ist die Förderung der Klima-Modernisierung bestehender
Gebäude längst zurückgefallen, obwohl über die Hälfte der vor der ersten
Wärmeschutzverordnung errichteten Bestandsgebäude ungedämmt und damit
wahre Energieschleudern sind (Quelle: IWU, 2018 Datenerhebung
Wohngebäudebestand 2016).
1. Wie hoch ist der Anteil von Wohngebäuden, die im KfW 55, KfW 40,
KfW 40 Plus Effizienzhausstandard errichtet worden sind, an allen
Wohnungsneubauten (bitte jeweils für die Jahre 2010 bis 2019 einzelnen
sowie die jeweils absolute Anzahl neuer Wohngebäude und Wohneinheiten
sowie anteilig derer in KfW 55 Standard auflisten)?
Daten zum Anteil der Wohngebäude, die in den Jahren 2010 bis 2019 nach dem
KfW-55-, KfW-40- oder KfW-40-plus-Effizienzhausstandard errichtetet wurde,
liegen der Bundesregierung nicht vor, da Bauträger auch ohne
Inanspruchnahme der KfW-Förderung ein entsprechendes Gebäude errichten können, welches
statistisch allerdings nicht erfasst ist.
Gegenüberübergestellt wird im Folgenden die Zahl der Baugenehmigungen für
neu errichtete Wohngebäude (laut Statistischem Bundesamt) und die Zahl der
Förderzusagen für Neubauten in den entsprechenden Effizienzhaus-Klassen. Zu
beachten ist, dass es dabei zu einem Auseinanderfallen der Zeitpunkte von
Förderzusage und Erteilung der Baugenehmigung kommen kann. Dies ist
beispielsweise dann der Fall, wenn ein Förderantrag im Dezember des aktuellen
Jahres gestellt wird, die korrespondierende Baugenehmigung aber erst im
Folgejahr statistisch erfasst wird.
Jahr Gesamtzahl neue
Wohngebäude (Baugenehmigungen)
Anteil Zusagen KfW
55 in Prozent *
Anteil Zusagen KfW
40 in Prozent *
Anteil Zusagen KfW
40 plus in Prozent *
2010 140.935 2,9 0,5 -
2011 161.569 5,2 1,3 -
2012 159.092 6,2 1,5 -
2013 165.331 6,3 1,1 -
2014 163.866 5,7 1,1 -
2015 177.166 7,5 1,5 -
2016 184.877 22,7 2,6 1,7
2017 175.707 25,4 2,8 2,6
2018 173.568 14,8 2,3 3,0
2019 176.637 19,8 2,1 3,0
Jahr Gesamtzahl neue
Wohnungen (Baugenehmigungen)
Anteil Zusagen KfW
55 in Prozent *
Anteil Zusagen KfW
40 in Prozent *
Anteil Zusagen KfW
40 plus in Prozent *
2010 184.441 - - -
2011 223.423 7,7 3,1 -
2012 236.783 8,8 3,1 -
2013 266.030 7,8 1,9 -
2014 278.412 6,9 2,1 -
2015 307.485 8,5 2,6 -
2016 365.335 24,1 3,4 1,7
2017 339.811 27,2 4,2 3,0
2018 339.623 19,6 3,6 3,5
2019 351.991 18,7 2,7 3,0
* Ausgewiesen wird der Anteil der im entsprechenden Jahr zugesagten Förderanträge
(Wohneinheiten) wie in der Antwort zu Frage 2 ausgewiesen an den im jeweiligen Jahr neu gestellten
Baugenehmigungen (Wohnungen) laut Statistischem Bundesamt (Tabelle 31111-0001).
2. Wie viele Wohnungsneubauten im KfW 55, KfW 40, KfW 40 Plus
Standard wurden mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt finanziell gefördert
(absolute Zahlen; bitte aufschlüsseln und für die Jahre 2010 bis 2019
nach einzelnen Jahren, allen neuen Wohngebäuden und Wohneinheiten
sowie deren in KfW 55 Standard angeben)?
Ausgewiesen wird in der nachfolgenden Tabelle die absolute Anzahl der
Förderzusagen für Neubauten nach den genannten Effizienzhaus-Standards sowie
die absolute Anzahl der damit korrespondierenden Wohneinheiten.
Jahr Zusagen KfW Neubau („Energieeffizient Bauen“,
Anträge), davon
Zusagen KfW Neubau („Energieeffizient Bauen“,
Wohneinheiten), davon
EH 55 EH 40 EH 40 plus EH 55 EH 40 EH 40 plus
2010 4.138 693 - -* -* -
2011 8.379 2.128 - 17.233 6.975 -
2012 9.802 2.415 - 20.748 7.418 -
2013 10.476 1.897 - 20.795 5.071 -
2014 9.401 1.759 - 19.331 5.719 -
2015 13.234 2.705 - 26.128 8.058 -
2016 41.987 4.846 3.153 88.121 12.472 6.378
2017 44.682 4.913 4.545 92.364 14.133 10.231
2018 25.760 3.939 5.213 66.498 12.154 11.806
2019 35.046 3.766 5.243 65.762 9.545 10.725
* Differenzierte Daten zur Zahl der geförderten Wohneinheiten liegen für dieses Jahr nicht vor.
3. Wie viele öffentliche Mittel wurden insgesamt für Wohnungsneubauten
im KfW 55, KfW 40, KfW 40 Plus Standard aufgewendet (bitte
aufschlüsseln und für die Jahre 2010 bis 2019 nach einzelnen Jahren sowie
der absoluten Anzahl aller neuen Wohngebäude und Wohneinheiten
sowie deren in KfW 55 Standard angeben)?
Ausgewiesen wird das Zusagevolumen (entspricht dem ausgereichten
Darlehensvolumen der KfW, nicht den eingesetzten Steuermitteln) für Neubauten in
den genannten Effizienzhaus-Standards.
Jahr Zusagevolumen KfW Neubau („Energieeffizient Bauen“) in Tsd. Euro, davon
EH 55 EH 40 EH 40 plus Summe Spalten 2-4 Summe insgesamt*
2010 677.400 70.800 - 748.200 3.664.000
2011 732.202 281.193 - 1.013.395 3.613.500
2012 926.200 606.400 - 1.532.600 5.639.800
2013 974.100 192.500 - 1.166.600 6.265.300
2014 827.419 251.674 - 1.079.093 5.623.100
2015 1.224.874 351.092 - 1.575.966 6.996.400
2016 7.133.283 998.460 552.603 8.684.346 11.286.600
2017 8.017.485 1.179.090 918.466 10.115.041 10.294.600
2018 5.497.394 978.352 1.035.223 7.150.969 7.668.500
2019 5.894.722 847.186 904.916 7.646.824 7.647.400
* Ggf. inklusive Förderung weiterer Effizienzhaus-Standards, die zum jeweiligen Zeitpunkt
förderfähig waren. Enthält auch Globaldarlehen, die zum Stichtag noch nicht den jeweiligen
Effizienzhaus-Standards zugeordnet wurden.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Höhe dieser Mittel verteilt auf die
einzelnen Effizienzhausklassen angesichts des Gebots der sparsamen und
zielgerichteten Verwendung von Haushaltsmitteln mit Blick auf den
Klimaschutz?
Das Förderprogramm für energieeffiziente Neubauten schafft über die KfW
einen finanziellen Anreiz für jene Bauherrinnen und Bauherren, die einen über
die gesetzlichen Mindestvorgaben hinausgehenden Beitrag zum Klimaschutz
leisten wollen. Die Förderung der Effizienzhausstandards im Neubau reizt
dabei den Bau hocheffizienter Gebäude an. Je höher der Effizienzstandard der
errichteten Gebäude ist, desto effizienter sind darin Niedertemperaturheizsysteme
und Wärmeerzeuger auf der Basis erneuerbarer Energien einsetzbar. Zudem ist
der Energieverbrauch deutlich geringer als bei Gebäuden, welche die
gesetzlichen Mindestanforderungen gerade erfüllen. Mit zunehmendem Einsatz von
erneuerbaren Energien, dekarbonisierten Wärmenetzen und erneuerbarem Strom
können nach Einschätzung der Bundesregierung der Effizienzhausstandards
mittel- bis langfristig klimaneutrale Gebäude erreicht werden. Diese Neubauten
leisten somit einen entscheidenden Beitrag für einen klimaneutralen
Gebäudebestand bis 2050. Die Inanspruchnahme der Mittel, genau wie die
Entscheidung für die Errichtung eines Gebäudes, das die energetisch gebotenen
ordnungsrechtlichen Anforderungen übertrifft, liegt bei der einzelnen
Fördernehmerin bzw. dem einzelnen Fördernehmer.
5. Wie hoch ist der Anteil der Gebäude, die überwiegend bzw. vollständig
mit erneuerbaren Energien beheizt werden (bitte aufschlüsseln und für
die Jahre 2010 bis 2019 nach einzelnen Jahren angeben sowie an der
absoluten Anzahl aller Gebäude sowie denen. die überwiegend bzw.
vollständig mit erneuerbaren Energien beheizt werden, sowie getrennt für
Wohngebäude und Wohneinheiten und für sonstige Gebäude darstellen)?
Daten zum „Anteil der Gebäude, die überwiegend bzw. vollständig mit
erneuerbaren Energien beheizt werden“, liegen der Bundesregierung nicht vor.
Verwiesen wird an dieser Stelle auf die Ergebnisse der Mikrozensus-Zusatzerhebung
„Bestand und Struktur der Wohneinheiten, Wohnsituation der Haushalte“ für
die Jahre 2010, 2014, 2018 (Statistisches Bundesamt, Fachserie 5-1 und
Nachfolge-Publikationen). Aus diesen Daten ist die Entwicklung der
eingesetzten Heizart in Wohnungen in Wohngebäuden erkennbar.
Bewohnte Wohnungen in Wohngebäuden (ohne Wohnheime) 2010, 2014, 2018
nach überwiegend verwendeter Energieart der Beheizung, Deutschland,
Einheiten in 1.000
Jahr Fernwärme Gas
Elektrizität
(Strom)
Heizöl
Briketts,
Braunkohle
Koks,
Steinkohle
Holz,
Holzpellets
Biomasse
(außer Holz),
Biogas
Sonnenenergie
Erd- und
andere
Umweltwärme,
Abluftwärme
ohne
Angabe
2010 4.740 17.544 1.429 10.149 210 72 1.258 21 23 269 376
2014 4.976 18.257 1.432 9.303 157 65 1.351 69 25 474 -
2018 5.284 19.242 1.402 8.667 116 40 1.353 36 51 693 44
6. Wie hoch ist die Summe öffentlicher Mittel aus dem
Marktanreizprogramm zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien, die dafür
aufgewendet wurde, dass Gebäude und Wohnungen überwiegend bzw.
vollständig mit erneuerbaren Energien beheizt werden (bitte getrennt
angeben und für die Jahre 2010 bis 2019 nach einzelnen Jahren sowie an
der absoluten Anzahl aller neuen Gebäude und Wohneinheiten sowie für
sonstige Gebäude darstellen)?
7. Wie hoch ist die Summe öffentlicher Mittel aus dem
Marktanreizprogramm zur Förderung der Einsatzes erneuerbarer Energien, die dafür
aufgewendet wurde, dass Gebäude und Wohnungen nicht überwiegend mit
erneuerbaren Energien beheizt werden (bitte für die Jahre 2010 bis 2019
nach einzelnen Jahren angeben sowie an der absoluten Anzahl aller
neuen Gebäude und Wohneinheiten sowie für sonstige Gebäude darstellen)?
8. Wie hoch ist demnach der Anteil der Summe öffentlicher Mittel aus dem
Marktanreizprogramm zur Förderung der Einsatzes erneuerbarer
Energien, die dafür aufgewendet wurde, dass Gebäude und Wohnungen
überwiegend bzw. vollständig mit erneuerbaren Energien beheizt werden
(bitte aufschlüsseln und für die Jahre 2010 bis 2019 nach einzelnen Jahren
angeben sowie an der absoluten Anzahl aller neuen Gebäude und
Wohneinheiten sowie für sonstige Gebäude darstellen)?
Die Fragen 6 bis 8 werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen des Programms „Heizen mit Erneuerbaren Energien“, das vom
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) aus Mitteln des
Marktanreizprogramms zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung
erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP) durchgeführt wird, wurden in den
Jahren 2010 bis 2019 innovative Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen und
Wärmepumpen gefördert.
Die nachfolgende Tabelle bietet einen Überblick über bewilligte Anträge und
bewilligte Mittel in den Jahren 2010 bis 2019 für die obengenannten
Heizungsanlagen. Eine detaillierte Auswertung zur Anzahl der betroffenen
Wohngebäude und Wohneinheiten bzw. sonstigen Gebäude ist nicht möglich. Eine
weitergehende Auswertung bezüglich einer „überwiegenden“ bzw. „nicht
überwiegenden“ Beheizung mit erneuerbaren Energien ist nicht möglich.
Jahr Bewilligte Anträge Bewilligte Mittel in Euro
2010 135.085 222.057.136
2011 59.423 112.826.965
2012 75.078 145.769.338
2013 73.402 164.900.885
2014 56.466 128.713.049
2015 42.582 115.638.448
2016 77.104 234.509.053
2017 65.944 215.002.160
2018 75.015 235.573.049
2019 75.683 242.625.704
9. Wie hat sich der Anteil der Gebäude, die überwiegend bzw.
ausschließlich mit erneuerbaren Energien beheizt werden, entwickelt (bitte
aufschlüsseln und für die Jahre 2010 bis 2019 nach einzelnen Jahren
angeben)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Verteilung der Bundesmittel nach
diesen Anteilen angesichts des Gebots der sparsamen und zielgerichteten
Verwendung von Haushaltsmitteln mit Blick auf den Klimaschutz?
Das Programm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“, das BAFA aus Mitteln
des MAP durchgeführt wird, schafft einen finanziellen Anreiz für jene
Bauherrinnen und Bauherren, die einen über die gesetzlichen Mindestvorgaben
hinausgehenden Beitrag zum Klimaschutz leisten wollen. Die Förderung für und der
daraus resultierende Einbau von besonders effizienten Solarthermieanlagen,
Biomasseanlagen und Wärmepumpen führt zu zusätzlichen Energie- und
Treibhausgaseinsparungen. Diese Anlagen leisten somit einen entscheidenden
Beitrag für einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050. Aus diesem Grund
stellt die Bundesregierung auch Mittel zur Förderung dieser Heizungsanlagen
bereit. Die Inanspruchnahme der Mittel, genau wie die Entscheidung für die
konkrete Anlagenart, welche die gebotenen ordnungsrechtlichen
Anforderungen übertrifft, liegt bei der einzelnen Fördernehmerin bzw. dem einzelnen
Fördernehmer.
11. Wie bewertet die Bundesregierung ihren Gestaltungsspielraum, dadurch
dass die technischen Mindestanforderungen an die Mittelverwendung aus
dem Bundesprogramm Energieeffiziente Gebäude (BEG) künftig durch
die zuständigen Bundesministerien und nicht durch den Deutschen
Bundestag festgelegt werden sollen, bezüglich dieser Anteile?
Die Ausgestaltung der technischen Mindestanforderungen zu den
Gebäudeförderprogrammen (Energieeffizient Bauen und Sanieren, Marktanreizprogramm)
wurden bereits in der Vergangenheit stets durch die zuständigen Ministerien im
Rahmen des Verwaltungshandelns unter Einbeziehung der Fachexpertise der
Programmdurchführer (BAFA und KfW) festgelegt. An dieser bewährten
Praxis wird sich mit der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude
(BEG) nichts ändern.
12. Wie hoch ist die Sanierungsrate für die umfassende Sanierung von
Gebäuden und Wohnungen bzw. Gewerbeeinheiten in Deutschland hin zu
Niedrigstenergiehäusern (bitte für die Jahre 2010 bis 2019 darstellen,
aufgeschlüsselt nach Vollsanierung und teilweiser Sanierung), und wie
hoch ist sie aktuell?
Die mittlere jährliche Sanierungsrate beträgt rund 1 Prozent, im
Heizungsbereich ca. 3 Prozent, bei der Gebäudehülle etwas unter 1 Prozent. Diese Rate hat
sich über den angefragten Zeitraum nicht verändert. Darüber hinausgehende
Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor.
13. Wie hoch müsste nach Ansicht der Bundesregierung die Sanierungsrate
hin zu Niedrigstenergiehäusern sein, um 2050 einen klimaneutralen
Gebäudebestand zu erreichen?
Das Ziel der Bundesregierung ist, die Sanierungsrate gegenüber heute
mindestens zu verdoppeln. Auch die EU-Kommission strebt in ihrer Initiative zu einer
Renovierungswelle in Europa die verstärkte Förderung umfassender
Sanierungen und mindestens die Verdopplung der Sanierungsrate bis 2030 an (entspricht
laut EU-Kommission mindestens 2 Prozent). Die konkreten
Umsetzungsvorschläge zur Renovierungswelle sollen ab 2021 von der EU-Kommission
vorgelegt werden.
14. Wie hoch müsste aus Sicht der Bundesregierung der Anteil von
Gebäuden sein, die jährlich zusätzlich überwiegend oder vollständig mit
erneuerbaren Energien bzw. vollständig oder nahezu CO2-frei beheizt werden,
damit im Jahr 2050 der Gebäudebestand klimaneutral ist?
Um die Klimaziele im Gebäudebereich zu erreichen, sind nach Ansicht der
Bundesregierung sowohl ein hohes Maß an Energieeffizienz als auch der
Einsatz erneuerbarer Energien erforderlich. Die Bundesregierung setzt auf einen
Mix aus Fördern, Fordern und Informieren – und ab 2021 zusätzlich auf die
CO2-Bepreisung als marktbasiertem Instrument –, um bis 2050
Klimaneutralität zu erreichen. Im Klimaschutzgesetz hat die Bundesregierung beschlossen,
dass der Gebäudesektor bis 2030 jährlich ca. 4 bis 5 Millionen Tonnen CO2
einsparen soll, um in 2030 das Ziel von 70 Millionen Tonnen CO2 zu erreichen.
Dieser Zielpfad ist nicht auf einzelne Gebäude heruntergebrochen, sondern
setzt sich aus einem Mix im Gebäudebestand insgesamt zusammen.
Sanierungen können bis 2050 auch schrittweise zur Klimaneutralität erfolgen. Hier setzt
die Bundesregierung insbesondere auf den Markt und auf Technologieoffenheit.
15. Wie viel würde an Haushaltsmitteln eingespart und somit an anderer
Stelle eingesetzt werden können, wenn der nicht mehr mit Bundesmitteln
geförderte Mindeststandard der energetischen Sanierung von KfW 70 auf
KfW 55 angehoben werden würde?
16. Wie viele Tonnen CO2 und wie viel Heizenergie würden so (bezogen auf
Frage 15) nach Kenntnis der Bundesregierung eingespart werden
können?
Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet.
Entsprechend dem Beschluss im Klimaschutzprogramm 2030 wurde in dem am
1. November 2020 in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetz die Überprüfung
der energetischen Mindestanforderungen an Neubauten und
Sanierungsmaßnahmen im Gebäudebestand verankert. Das Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
werden die Anforderungen an zu errichtende und an bestehende Gebäude nach
Maßgabe des geltenden Wirtschaftlichkeitsgebots und unter Wahrung des
Grundsatzes der Technologieoffenheit im Jahr 2023 überprüfen und nach
Maßgabe der Ergebnisse der Überprüfung innerhalb von sechs Monaten nach
Abschluss der Überprüfung einen Vorschlag für eine Weiterentwicklung der
Anforderungen vorlegen. Die Bezahlbarkeit des Bauens und Wohnens ist ein zu
beachtender wesentlicher Eckpunkt. Die Überprüfung wird sich auch mit den
Effekten einer Weiterentwicklung der Anforderungen befassen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]