[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding,
Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/24282 –
Frühe Hilfen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 22. Juni 2017 beauftragte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung
damit, eine interdisziplinäre und interministerielle Arbeitsgruppe einzurichten.
Die zeitlich befristete Arbeitsgruppe Kinder psychisch kranker Eltern (AG
KpkE) sollte einvernehmlich Maßnahmen vorschlagen, die die Situation von
Kindern von psychisch und suchtkranken Eltern verbessert. Der
Abschlussbericht der Arbeitsgruppe wurde im Dezember 2019 dem Deutschen
Bundestag zugeleitet.
Frühe Hilfen sind Angebote für Eltern ab der Schwangerschaft und Familien
mit Kindern bis drei Jahre. Sie sind niedrigschwellig und richten sich
besonders an Familien in belastenden Lebenslagen.
Die Angebote der Frühen Hilfen werden in Netzwerken Frühe Hilfen
koordiniert. In den Netzwerken arbeiten Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendhilfe
und dem Gesundheitswesen sowie der Schwangerschaftsberatung und
Frühförderung zusammen. Jedes Netzwerk hat eine oder mehrere Anlaufstellen für
Eltern. Sie lotsen Eltern zu den Hilfen, die sie brauchen. In Deutschland gibt
es in fast allen Kommunen Frühe Hilfen.
Das GKV-Bündnis für Gesundheit ist die gemeinsame Initiative der
gesetzlichen Krankenkassen zur Weiterentwicklung und Umsetzung von
Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten. Das Bündnis fördert unter
anderem Strukturaufbau und Vernetzungsprozesse, die Entwicklung und
Erprobung gesundheitsfördernder Konzepte, insbesondere für sozial und
gesundheitlich benachteiligte Zielgruppen, sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung
und wissenschaftlichen Evaluation. Der GKV-Spitzenverband hat gemäß
§ 20a Absatz 3 und 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) die
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung damit beauftragt, die Aufgaben
des GKV-Bündnisses für Gesundheit mit Mitteln der Krankenkassen
umzusetzen.
Zwischen 10 und 15 Prozent der jungen Mütter entwickeln eine Depression,
die man aufgrund ihres zeitlichen Zusammenhangs mit einer Geburt als
„postpartale Depression“ oder „Wochenbettdepression bezeichnet (
https://www.aer
zteblatt.de/archiv/54466/Postpartale-Depression-Vom-Tief-nach-der-Geburt).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/24827
19. Wahlperiode 30.11.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 27. November 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Aus Sicht der Fragesteller gibt es vor dem Hintergrund der oben genannten
Aktivitäten und Angebote Informationsbedarf, inwieweit die Bundesregierung
bestehende Angebote von Komplexleistungen (z. B. Frühe Hilfen) evaluiert,
inwieweit sie die Schaffung einer soliden Datenbasis im Bereich der
systemischen Familientherapie fördert und inwieweit die Bundesregierung die
Erbringungen von SGB-übergreifenden Leistungen auch über das dritte Lebensjahr
hinaus für geeignet erachtet, um die Situation von Familien mit psychisch
kranken Eltern und oder Kindern zu verbessern.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen
Unterstützung von Familien (mit Säuglingen und Kleinkindern von 0 bis 3 Jahren)
hat der Bund im Rahmen des Bundeskinderschutzgesetzes (§ 3 Absatz 4 des
Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz) einen auf Dauer
angelegten Fonds eingerichtet. Damit sichert der Bund aufbauend auf den
Ergebnissen der zuvor durchgeführten Bundesinitiative Frühe Hilfen nachhaltig
und bundesweit vergleichbare und qualitätsgesicherte Unterstützungs- und
Netzwerkstrukturen sowie Angebote im Bereich der Frühen Hilfen.
Der Fonds Frühe Hilfen wird mittels der Bundesstiftung Frühe Hilfen
umgesetzt. Der Bund stattet die Stiftung mit einem jährlichen Vermögen in Höhe von
51 Millionen Euro aus. Die Ausführungen in den Antworten zu den Fragen 4
und 5 sowie 9 und 10 beziehen sich auf die Strukturen und Angebote, die im
Rahmen der Stiftung gefördert werden.
1. Wie viele Lehrstühle für peripartale Psychiatrie gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
2. Welche Forschungsvorhaben und Studien zu peripartaler Psychiatrie sind
der Bundesregierung bekannt?
3. Welche Forschungsvorhaben und Studien zu peripartaler Psychiatrie
wurden von der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren gefördert?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Forschung
zu gesundheitsrelevanten Fragen mit Bezug zur peripartalen Psychiatrie im
Rahmen von Maßnahmen der Projektförderung als Teil des Rahmenprogramms
Gesundheitsforschung der Bundesregierung.
Derzeit wird der Forschungsverbund „COMPARE – Risikobewertung bei
Kindern psychisch kranker Eltern“ als Teil der Maßnahme zur Förderung von
Forschungsverbünden zur Kinder- und Jugendgesundheit im Rahmen der
Förderinitiative „Gesund – ein Leben lang“gefördert. Ein Teilprojekt des Verbundes
untersucht mögliche Transmissionswege zwischen mütterlichen peripartalen
Depressionen und komorbiden Angststörungen und der sozio-emotionalen und
kognitiven Entwicklung des Kindes. Das Projekt wird von 2017 bis 2021 mit
rund 450.000 Euro gefördert.
Zudem förderte das BMBF im Rahmen der transnationalen Fördermaßnahme
„ERA-NET NEURON 2014 bis 2017: Förderung von europäischen
Forschungsprojekten zu psychischen Störungen“ den Verbund „MecTranGen“ mit
insgesamt knapp 500.000 Euro. Hier wurde durch die Charakterisierung der
dynamischen Veränderungen von DNA Methylierungen während der
Schwangerschaft und der postpartalen Periode von Frauen mit und ohne frühem Trauma
das Risiko für Schwangerschafts- und Postpartum-assoziierte psychiatrische
Erkrankungen untersucht.
4. Wie evaluiert die Bundesregierung die Wirksamkeit der SGB-
übergreifenden Komplexleistungen der Frühen Hilfen?
Seit Errichtung der Bundesstiftung Frühe Hilfen zum 1. Januar 2018 unterstützt
das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) die Bundesstiftung Frühe Hilfen
bei der Sicherstellung des Stiftungszwecks, ein bundesweit einheitliches
Qualitätsniveau im Bereich Früher Hilfen zu gewährleisten. Das NZFH wurde 2007
vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
eingerichtet, um den bundesweiten Aufbau der Frühen Hilfen zu unterstützen
und auf der Basis von wissenschaftlich abgesicherten Erkenntnissen zu fördern.
Das NZFH steht in der Trägerschaft der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA). Die BZgA kooperiert hinsichtlich des NZFH mit dem
Deutschen Jugendinstitut e. V. (DJI).
Zu den Aufgaben des NZFH gehören insbesondere, die Qualität der
Maßnahmen der Bundesstiftung Frühe Hilfen durch deren Evaluation zu sichern und
weiterzuentwickeln (Artikel 8 Verwaltungsvereinbarung Fonds Frühe Hilfen).
Des Weiteren sollen durch die modellhafte Erprobung von innovativen
Ansätzen in den Frühen Hilfen Versorgungslücken geschlossen und die Angebote
weiterentwickelt werden.
5. Welche Erkenntnisse zur Wirksamkeit Früher Hilfen hat die
Bundesregierung aus vorliegenden Evaluationen gewonnen?
Ziel der Bundesstiftung Frühe Hilfen ist es, die Versorgung von Familien mit
psychosozialen Unterstützungsleistungen durch Maßnahmen der Frühen Hilfen
zu verbessern. Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein komplexes Vorgehen
notwendig. Zur Evaluation dieses Ziels orientiert sich das NZFH daher u. a. an
dem theoretischen Modell der Theory of Change (ToC), da dieses Modell das
Potential hat, der Komplexität bevölkerungsbasierter Interventionen gerecht zu
werden. Entsprechend diesem Modell bewegt sich die wissenschaftliche
Begleitung auf mehreren Zielebenen, die aufeinander aufbauend über die Wirkung
des Gesamtprogrammes informieren. Einige ausgewählte Ergebnisse:
Zielebene 1: Frühe Hilfen sind in den Kommunen flächendeckend
implementiert
Durch regelmäßige Kommunalbefragungen prüft das NFZH, inwieweit die
Frühen Hilfen in den Kommunen umgesetzt werden und Netzwerke Frühe Hilfen
(Förderschwerpunkt 1) aufgebaut sind. Mittlerweile haben fast 100 Prozent der
Kommunen Netzwerke Frühe Hilfen implementiert. Dadurch besteht eine
verlässliche, bundesweit flächendeckende strukturelle Verankerung, die
sicherstellt, dass die Frühen Hilfen systemübergreifend umgesetzt werden.
Des Weiteren setzen 87,3 Prozent der Kommunen Gesundheitsfachkräfte
(Förderschwerpunkt 2) bei der aufsuchenden Begleitung der Familien in den
Frühen Hilfen ein.
Zielebene 2: Akteure des Gesundheitswesens und der Kinder- und Jugendhilfe
arbeiten eng zusammen
Die Verbesserung der Versorgung soll durch eine verbesserte Verzahnung der
Angebote des Gesundheitswesens mit der Kinder- und Jugendhilfe
sichergestellt werden. Durch eine multimethodisch ausgerichtete Kooperations- und
Schnittstellenforschung (Kommunalbefragung und repräsentative Befragungen
der Geburtskliniken, der niedergelassenen Ärztinnen sowie Ärzte der
Gynäkologie und Pädiatrie) können erhebliche Fortschritte belegt werden: Während es
ursprünglich kaum Berührungspunkte zwischen den Sektoren gab, sehen
inzwischen 87,4 Prozent der befragten Kommunen eine Verbesserung der
Kooperation zwischen Gesundheitswesen und Kinder- und Jugendhilfe. Dieses
insgesamt positive Resümee wird von Akteuren des Gesundheitswesens bestätigt.
Die Offenheit gegenüber den Frühen Hilfen ist inzwischen bei zentralen
Akteuren des Gesundheitswesens hoch. So kennen beispielsweise 82 Prozent der
Kinderärztinnen und -ärzte mindestens ein konkretes Angebot der Frühen
Hilfen in ihrer Kommune. Hoch ist nicht nur die Kenntnis der Angebote, sondern
auch die Wertschätzung: 77 Prozent betrachten die Frühen Hilfen als
Entlastung für ihre Tätigkeit. Die Kenntnis Früher Hilfen und deren Bewertung als
Entlastung, trifft auch für Gynäkologinnen und Gynäkologen, aber in
abgeschwächtem Ausmaß zu: 52 Prozent kennen mindestens ein konkretes
Angebot, 59 Prozent können sich vorstellen, dass die Frühen Hilfen eine Entlastung
für ihre Tätigkeit als Frauenärztin bzw. Frauenarzt wären. Die positive Haltung
und die Bereitschaft hat sicher auch damit zu tun, dass niedergelassene
Ärztinnen und Ärzte den Umgang mit psychosozial belasteten Familien überwiegend
als Herausforderung erleben (81,9 Prozent der Gynäkologinnen und
Gynäkologen und 91 Prozent der Pädiaterinnen und Pädiater) und hier einen hohen
Bedarf an Unterstützung sehen.
Zielebene 3 und 4: Familien mit Hilfebedarf nutzen die Frühen Hilfen und
Frühe Hilfen werden positiv bewertet und wirken
Durch Studien, die sich direkt an Familien wenden, erhebt das NZFH
regelmäßig auch die Erreichbarkeit und Akzeptanz in der Zielgruppe Familien in
belastenden Lebenslagen.
So kann zum Beispiel belegt werden, dass insbesondere die in den Frühen
Hilfen eingesetzten Gesundheitsfachkräfte eine hohe Akzeptanz der Familien
erfahren und als unterstützend angesehen werden. Die Zustimmungswerte
übersteigen fast durchweg 90 Prozentpunkte.
Darüber hinaus konnte die Wirksamkeit der längerfristigen Betreuung durch die
Gesundheitsfachkräfte daran gezeigt werden, dass die Familien im
Betreuungsverlauf zentrale Elternkompetenzen entwickeln und erweitern konnten.
6. Welche Handlungsbedarfe leitet die Bundesregierung jeweils aus den
Empfehlungen der AG KpkE ab?
Die auf Grundlage des Bundestagsbeschlusses vom 20. Juni 2017
(Bundestagsdrucksache 18/12780) eingerichtete Arbeitsgruppe „Kinder psychisch- und
suchterkrankter Eltern“ (AG KpkE) hatte den Auftrag, einvernehmlich
Empfehlungen zur Verbesserung der Situation der Kinder von psychisch- und
suchterkrankten Eltern zu erarbeiten. Beteiligt waren das mit der Federführung
betraute BMFSFJ, das Bundesministerium für Gesundheit und das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, der Arbeitsstab der Drogenbeauftragten der
Bundesregierung, relevante Fachverbände, Institutionen und
Interessensvereinigungen sowie Expertinnen und Experten aus Wissenschaft, Forschung und
Praxis.
In ihrem Abschlussbericht (online abrufbar unter
www.ag-kpke.de/wp-content/
uploads/2019/12/Abschlussbericht-AG-Kinder-psychisch-kranker-Eltern.pdf)
hat die Arbeitsgruppe insgesamt 19 Empfehlungen zur Verbesserung der
Situation von Kindern und Jugendlichen mit einem psychisch- oder suchterkrankten
Elternteil und ihren Familien niedergelegt.
Die Empfehlungen beruhen auf vorab von der Arbeitsgruppe identifizierten und
im Abschlussbericht im Einzelnen dargelegten Handlungsbedarfen.
Auf dieser Grundlage zielen die Empfehlungen zusammengefasst u. a. darauf
ab,
• den Aufbau interdisziplinärer und systemübergreifender
Unterstützungsnetzwerke für Familien in ihrem unmittelbaren sozialen Umfeld auf
kommunaler oder regionaler Ebene zu befördern,
• einen besseren Zugang zu gesundheitsbezogenen präventiven Leistungen
für Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen sowie für deren Familien zu
schaffen,
• Familien bei der Orientierung an den Schnittstellen der Leistungssysteme
im Sinne einer Lotsenfunktion zu unterstützen und
• die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen der Kinder- und
Jugendhilfe und anderen Bereichen, wie z. B. dem Gesundheitswesen zu
verbessern.
Soweit die Bundesregierung Adressat der Empfehlungen ist, hat sie mit dem
Masernschutzgesetz, das am 1. März 2020 in Kraft getreten ist, dem Anliegen
der Empfehlung Nummer 13 (gesetzliche Sicherstellung der wechselseitigen
Informationsübermittlung von Krankenkassen und Trägern der Jugendhilfe
über erbrachte Leistungen in § 20f Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 SGB V) bereits
Rechnung getragen.
Darüber hinaus hat das BMFSFJ einen Referentenentwurf zur Stärkung von
Kindern und Jugendlichen (KJSG) erarbeitet, der weitere Empfehlungen
(Nummer 1 bis Nummer 5, Nummer 15 und Nummer 19) der AG Kinder psychisch-
und suchterkrankter Eltern aufgreift:
• In Umsetzung der Empfehlungen Nummer 1 bis Nummer 4 soll als
„Gesamtpaket“ ein Rechtsanspruch auf bedarfsgerechte, flexible und
niedrigschwellige Unterstützung zur Alltagsbewältigung in Notsituationen im
SGB VIII geschaffen werden.
• In Umsetzung von Empfehlung Nummer 5 soll ein uneingeschränkter
eigener Beratungsanspruch von Kindern und Jugendlichen gegenüber der
Kinder- und Jugendhilfe eingeführt werden.
• Die Empfehlung Nummer 15 soll mit einem neuen § 73c SGB V umgesetzt
werden, der den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen der
Kassenärztlichen Vereinigungen mit den kommunalen Spitzenverbänden auf
Landesebene über die Zusammenarbeit von Vertragsärztinnen und -ärzten sowie
Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten mit der Kinder- und
Jugendhilfe vorsieht. Ergänzend soll auch eine Regelung zur Finanzierung
der ärztlichen Leistungen bei Fallbesprechungen im Rahmen von
Kooperationsvereinbarungen zum Kinder- und Jugendschutz zu Lasten der
gesetzlichen Krankenversicherung in § 87 Absatz 2a SGB V aufgenommen
werden.
• Schließlich soll – in Umsetzung von Empfehlung Nummer 19 – gesetzlich
klargestellt werden, dass auch die Unterstützung von Familien bei der
Orientierung an den Schnittstellen zu anderen Leistungssystemen zu den
Aufgaben des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe gehört.
Mit der Empfehlung Nummer 14 werden die Träger der Eingliederungshilfe
aufgefordert, die Gesamtplankonferenz zu nutzen, um eine abgestimmte
Unterstützung für Eltern mit wesentlichen Behinderungen bei der Versorgung und
Betreuung ihrer Kinder zu erreichen.
Im Rahmen der „Modellhaften Erprobung“ nach Artikel 25 Absatz 3 des
Bundesteilhabegesetzes ist eine forschungsleitende Frage, ob die Regelung im
Gesamtplanverfahren sichert, dass die jeweils zuständigen Leistungsträger ihre
Leistungsverantwortung wahrnehmen; dabei wird besonderes Augenmerk auf
die Kinder- und Jugendhilfe gerichtet.
Ziel ist, dass alle Empfehlungen, die auf bundesgesetzlicher Ebene angesiedelt
sind, noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden. Bei der Umsetzung
der Empfehlungen sind darüber hinaus insbesondere auch die Länder und
Kommunen gefordert.
7. Welche Erkenntnisse der Evaluationen und Forschungsvorhaben des
GKV-Bündnisses für Gesundheit liegen der Bundesregierung mit Bezug
auf Familien mit mindestens einem psychisch kranken Elternteil vor?
8. Welche Handlungsbedarfe leitet die Bundesregierung aus diesen
Erkenntnissen ab?
Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Das GKV Bündnis für Gesundheit beschäftigt sich in vielfältiger Form mit
Fragestellungen der Gesundheitsförderung und Prävention für Kinder aus
psychisch belasteten und /oder suchtbelasteten Familien. Dazu zählen unter
anderem wissenschaftliche Publikationen, mit denen Problemlagen und Bedarfe der
Zielgruppe identifiziert und mögliche Interventionsmaßnahmen in
Lebenswelten betrachtet wurden. Im Einzelnen:
• Literatur- und Datenbankrecherche zu Gesundheitsförderungs- und
Präventionsansätzen bei Kindern aus suchtbelasteten Familien.
• Bestandsaufnahme von Interventionen (Modelle guter Praxis) zur
Gesundheitsförderung und Prävention bei Kindern aus psychisch belasteten
Familien.
• Literatur- und Datenbankrecherche zu Gesundheitsförderungs- und
Präventionsansätzen bei Kindern aus psychisch belasteten Familien und
Auswertung der vorliegenden Evidenz.
Alle drei Literaturrecherchen/ Bestandsaufnahmen sind unter
www.gkv-buendn
is.de/publikationen online abrufbar.
Darüber hinaus werden aktuell folgende wissenschaftliche Evaluationen und
Forschungsarbeiten vom GKV-Bündnis für Gesundheit durchgeführt:
• Evaluation des regionalen Multiplikatorenprogramms „Kind s/Sucht
Familie“. Aufbauend auf den Ergebnissen wird die Förderung der Umsetzung in
weiteren Bundesländern ab dem Jahr 2021 vorbereitet;
• Entwicklung eines Handlungsrahmens für eine Beteiligung der
Krankenkassen im Rahmen des § 20a SGB V an multiprofessionellen und
rechtskreisübergreifenden Hilfssystemen für Kinder und Jugendliche;
• Durchführung von Scoping Reviews zu Interventionen und
Bestandsaufnahmen von Best-Practice-Beispielen zur Entstigmatisierung psychischer
Erkrankungen.
Schließlich wurde im Rahmen des Kommunalen Förderprogramms des GKV-
Bündnisses für Gesundheit für alle Kommunen in Deutschland ein
Förderangebot für zielgruppenspezifische Interventionen für die Zielgruppe „Kinder und
Jugendliche aus suchtbelasteten und/oder psychisch belasteten Familien“
geschaffen. Das Kommunale Förderprogramm des GKV-Bündnisses für
Gesundheit wird durch die PROGNOS AG extern evaluiert. Die identifizierten
Handlungsbedarfe werden so adressiert und im Rahmen des § 20a des Fünften
Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) kontinuierlich weiterentwickelt.
9. Welche fachlichen Gründe sprechen nach Auffassung der
Bundesregierung für eine Begrenzung der Frühen Hilfen auf Familien mit Kindern
bis drei Jahre?
Alle Kinder haben ein Recht auf ein gesundes und gewaltfreies Aufwachsen.
Säuglinge und Kleinkinder sind besonders verletzlich und damit
schutzbedürftig. Die ersten Lebensmonate und -jahre sind von herausragender Bedeutung
für die gesamte weitere Entwicklung des Kindes. Gerade in dieser Zeit ist es
wichtig, (werdende) Eltern zu unterstützen, um die Eltern-Kind-Beziehung
förderlich zu gestalten.
Der Gesetzgeber hat zur Verwirklichung dieses Ziels in § 3 Absatz 4 des
Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) festgelegt, dass
der Bund einen auf Dauer angelegten Fonds zur Sicherstellung der Netzwerke
Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien (mit
Säuglingen und Kleinkindern von 0 bis 3 Jahren) einrichtet.
10. Plant die Bundesregierung, das System der Komplexleistungen der
Frühen Hilfen auch auf Familien mit Kindern über drei Jahre zu erweitern
(bitte begründen)?
Kern der Frühen Hilfen ist gemäß § 1 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation
und Information im Kinderschutz (KKG) die Vorhaltung eines möglichst
frühzeitigen, koordinierten und multiprofessionellen Angebots im Hinblick auf die
Entwicklung von Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren für Mütter und
Väter sowie schwangere Frauen und werdende Väter. Eine Ausweitung der
Angebote der Frühen Hilfen auf weitere Altersgruppen ist derzeit daher im
Rahmen der Bundesstiftung nicht geplant.
Für vulnerable Zielgruppen, wie z. B. junge Menschen mit psychisch- oder
suchterkrankten Elternteilen, sind – altersunabhängig – leichte Zugänge zu
Hilfen und die Stärkung präventiver Angebote von entscheidender Bedeutung.
Es ist wichtig, dass die betroffenen Familien frühzeitig, niedrigschwellig und
direkt erreicht werden können. Es wird in diesem Zusammenhang auf die
Beantwortung der Frage 6 verwiesen.
11. Welche Weiterbildungen für Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe gibt
es nach Kenntnis der Bundesregierung, die den Umgang mit psychischen
Erkrankungen von Eltern und Kindern zum Inhalt haben?
Die Aufgaben nach dem SGB VIII werden von den örtlichen Trägern der
öffentlichen Jugendhilfe als Angelegenheiten der kommunalen Selbstverwaltung
wahrgenommen, deren Bestandteil auch die Personalhoheit ist.
In diesem Zusammenhang regelt § 72 Absatz 3 SGB VIII die Verpflichtung der
Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Fortbildung und Praxisberatung ihrer
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicherzustellen.
Vor diesem Hintergrund liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse über
die Anzahl oder den Inhalt einzelner Fort- bzw. Weiterbildungsangebote für
Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe vor.
Verwiesen werden kann allerdings auf die NACOA-Webseite (
https://nacoa.de/
weiterbildung), die eine Übersicht zu Weiterbildungsmöglichkeiten beinhaltet.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]