Sonderauswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS); Kriminalität von Zuwanderern
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Roman Johannes Reusch, Stephan Brandner, Jens Maier und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die jüngst – leider nur teilweise – bekannt gewordene Sonderauswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA), die den Zeitraum Anfang 2015 bis Ende 2019 betrachtet, lässt einen weit überproportionalen Anteil der Personengruppe „Asylzuwanderer“ im Rahmen der Tatverdächtigen der Deliktsgruppen schwere und gefährliche Körperverletzung (13,3 Prozent) und Mord bzw. Totschlag (14,9 Prozent) erkennen (vgl. Erstbericht in der Welt am Sonntag vom 18. Oktober 2020, S. 1). Dabei beträgt der Anteil dieser Personengruppe an der Gesamtbevölkerung ausweislich Ausländerzentralregister im selben Zeitraum durchschnittlich gerade einmal 2 Prozent (siehe hier und im Folgenden a. a. O.).
Die Sonderauswertung schafft insofern neue Erkenntnisse, als dass erstmals abgelehnte und nicht geduldete Asylbewerber sowie sonstige Personen mit illegalem Aufenthalt (auch ohne Asylbezug) aus der Statistik herausgerechnet wurden. Es lassen sich also noch präzisere Aussagen über die Kriminalitätsbeteiligung von sogenannten Schutzsuchenden (hier: Asylbewerber, Schutzberechtigter, Kontingentflüchtling oder Geduldeter) treffen.
Durch die BKA-Sonderauswertung drängt sich nach Auffassung der Fragesteller also erneut die Frage auf, inwieweit die Zivilbevölkerung vor den Schutzsuchenden, Schutz suchen muss. Während im Rahmen von kritischer Berichterstattung (vgl. hierzu insbesondere die Übersicht bei Tichys Einblick vom 20. Oktober 2020, https://tichyseinblick.de/kolumnen/alexander-wallasch-heute/kriminalstatistik-asylzuwanderer-bei-gewaltdelikten-ueberrepraesentiert/, zuletzt abgerufen am 21. Oktober 2020, mit Verweis auf weitere Artikel) auf dieses Problem schon seit Jahren hingewiesen wird, gibt das BKA auch mit der vorliegenden Auswertung nur nach und nach Zahlen preis, die einen genauen Einblick verschaffen. Der allgemeinen Öffentlichkeit ist die Sonderauswertung nach Kenntnis der Fragesteller bisher nicht im Detail bekannt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die absolute Anzahl der im Bereich des Strafrechts tatverdächtigen Personen (ohne ausländerrechtliche Verstöße) in den Jahren 2015 bis 2019 (bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln), welche den Gruppen a) „Asylzuwanderer“ im oben genannten Sinne, b) sonstige nichtdeutsche Personen bzw. c) deutsche Staatsbürger zuzuzuordnen sind und jeweils deren prozentualer Anteil an der Gesamtzahl aller erfassten tatverdächtigen Personen?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die absolute Anzahl der im Bereich des Strafrechts tatverdächtigen Personen in den Jahren 2015 bis 2019 (bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln), welche der Gruppe „Asylzuwanderer“, sonstige nichtdeutsche Personen und deutsche Staatsbürger zuzuordnen sind im Bereich a) Gewaltkriminalität insgesamt, b) Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen, c) Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich solcher Fälle mit Todesfolge, d) Raubdelikte, e) gefährliche und schwere Körperverletzung, f) vorsätzliche einfache Körperverletzung, g) sexueller Missbrauch von Kindern, h) Straftaten gegen die persönliche Freiheit, i) Straßenkriminalität, j) Diebstahlkriminalität, k) Betrug, l) Wirtschaftskriminalität, m) Wettbewerbs-, Korruptions- und Amtsdelikte, n) Straftaten im Zusammenhang mit Urheberrechtsbestimmungen, o) Sachbeschädigung, p) Beleidigung (hier insbesondere Beleidigung auf sexueller Grundlage), q) Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf die Staatsgewalt, r) Straftaten auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor, s) Straftaten gegen das Waffengesetz, t) Computerkriminalität, u) Rauschgiftdelikte, v) Verbreitung pornografischer Schriften, w) Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz und ebendort jeweils deren prozentualer Anteil an der Gesamtzahl aller erfassten tatverdächtigen Personen?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die absolute Anzahl der tatsächlich strafrechtlich verurteilten Personen (ohne ausländerrechtliche Verstöße) in den Jahren 2015 bis 2019 (bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln), welche den Gruppen a) „Asylzuwanderer“ im oben genannten Sinne, b) sonstige nichtdeutsche Personen bzw. c) deutsche Staatsbürger zuzuordnen sind und jeweils deren prozentualer Anteil an der Gesamtzahl aller erfassten und strafrechtlich verurteilten Personen?
Hat die Bundesregierung, denselben Zeitraum wie in Frage 3 zugrunde gelegt und nach denselben Personengruppen und Personenanteilen aufgeschlüsselt, Erkenntnisse über anderweitig abgeurteilte Strafverfahren (ohne ausländerrechtliche Verstöße), und wenn ja, welche?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die absolute Anzahl der strafrechtlich tatsächlich verurteilten Personen in den Jahren 2015 bis 2019 (bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln), welche den Gruppen Asylzuwanderer, sonstige nichtdeutsche Personen, deutsche Staatsbürger zuzuordnen sind im Bereich a) Gewaltkriminalität insgesamt, b) Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen, c) Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich solcher Fälle mit Todesfolge, d) Raubdelikte, e) gefährliche und schwere Körperverletzung, f) vorsätzliche einfache Körperverletzung, g) sexueller Missbrauch von Kindern, h) Straftaten gegen die persönliche Freiheit, i) Straßenkriminalität, j) Diebstahlkriminalität, k) Betrug, l) Wirtschaftskriminalität, m) Wettbewerbs-, Korruptions- und Amtsdelikte, n) Straftaten im Zusammenhang mit Urheberrechtsbestimmungen, o) Sachbeschädigung, p) Beleidigung (hier insbesondere Beleidigung auf sexueller Grundlage), q) Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf die Staatsgewalt, r) Straftaten auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor, s) Straftaten gegen das Waffengesetz, t) Computerkriminalität, u) Rauschgiftdelikte, v) Verbreitung pornografischer Schriften, w) Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz und ebendort jeweils deren prozentualer Anteil an der Gesamtzahl aller erfassten strafrechtlich verurteilten Personen?
Hat die Bundesregierung, denselben Zeitraum wie in Frage 5 zugrunde gelegt und nach denselben Personengruppen und Personenanteilen aufgeschlüsselt, Erkenntnisse über anderweitig abgeurteilte Strafverfahren (ohne ausländerrechtliche Verstöße) in den jeweiligen Bereichen (Frage 5a bis 5w), und wenn ja, welche?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die absolute Anzahl der strafrechtlich tatverdächtigen Personen (ohne ausländerrechtliche Verstöße) in den Jahren 2015 bis 2019 (bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln) der Altersgruppen a) 14 bis 17 Jahre, b) 18 bis 21 Jahre, c) 21 bis 24 Jahre, d) 25 bis 29 Jahre, e) ab 30 Jahre und ebendort jeweils deren prozentualer Anteil an allen erfassten Tatverdächtigen in derselben Altersgruppe und insgesamt?
Wie viele Personen, denselben Zeitraum wie in Frage 7 zugrunde gelegt und nach denselben Altersgruppen aufgeschlüsselt, waren nach Kenntnis der Bundesregierung den Gruppen a) „Asylzuwanderer“ im oben genannten Sinne, b) sonstige nichtdeutsche Personen bzw. c) deutsche Staatsbürger zuzuordnen, und welchen prozentualen Anteil machten diese aus an allen erfassten Tatverdächtigen in derselben Altersgruppe und insgesamt?
Wie viele der den Tatverdacht begründenden Straftaten der „Asylzuwanderer“, sonstigen nichtdeutschen Personen und deutschen Staatsbürger entfielen, denselben Zeitraum wie in Frage 7 zugrunde gelegt und nach denselben Altersgruppen aufgeschlüsselt, auf die Bereiche a) Gewaltkriminalität insgesamt, b) Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen, c) Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich solcher Fälle mit Todesfolge, d) Raubdelikte, e) gefährliche und schwere Körperverletzung, f) vorsätzliche einfache Körperverletzung, g) sexueller Missbrauch von Kindern, h) Straftaten gegen die persönliche Freiheit, i) Straßenkriminalität, j) Diebstahlkriminalität, k) Betrug, l) Wirtschaftskriminalität, m) Wettbewerbs-, Korruptions- und Amtsdelikte, n) Straftaten im Zusammenhang mit Urheberrechtsbestimmungen, o) Sachbeschädigung, p) Beleidigung (hier insbesondere Beleidigung auf sexueller Grundlage), q) Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf die Staatsgewalt, r) Straftaten auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor, s) Straftaten gegen das Waffengesetz, t) Computerkriminalität, u) Rauschgiftdelikte, v) Verbreitung pornografischer Schriften, w) Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die absolute Anzahl der strafrechtlich tatsächlich verurteilten Personen (ohne ausländerrechtliche Verstöße) in den Jahren 2015 bis 2019 (bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln) der Altersgruppen a) 14 bis 17 Jahre, b) 18 bis 21 Jahre, c) 21 bis 24 Jahre, d) 25 bis 29 Jahre, e) ab 30 Jahre und ebendort jeweils deren prozentualer Anteil an der Gesamtzahl aller erfassten strafrechtlich verurteilten Personen in derselben Altersgruppe und insgesamt?
Hat die Bundesregierung, denselben Zeitraum wie in Frage 10 zugrunde gelegt und nach denselben Altersgruppen aufgeschlüsselt, Erkenntnisse über anderweitig abgeurteilte Strafverfahren (ohne ausländerrechtliche Verstöße), und wenn ja, welche Erkenntnisse sind dies?
Wie viele Personen, denselben Zeitraum wie in Frage 10 zugrunde gelegt und nach denselben Altersgruppen aufgeschlüsselt, waren nach Kenntnis der Bundesregierung der Gruppe a) „Asylzuwanderer“ im oben genannten Sinne, b) sonstige nichtdeutsche Personen bzw. c) deutsche Staatsbürger zuzuordnen, und welchen prozentualen Anteil machten diese aus an der Gesamtzahl aller erfassten strafrechtlich verurteilten Personen in derselben Altersgruppe und insgesamt?
Wie viele das Strafverfahren begründende Straftaten der „Asylzuwanderer“, sonstigen nichtdeutschen Personen und deutschen Staatsbürger, denselben Zeitraum wie in Frage 10 zugrunde gelegt und nach denselben Altersgruppen aufgeschlüsselt, entfielen auf die Bereiche a) Gewaltkriminalität insgesamt, b) Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen, c) Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschließlich solcher Fälle mit Todesfolge, d) Raubdelikte, e) gefährliche und schwere Körperverletzung, f) vorsätzliche einfache Körperverletzung, g) sexueller Missbrauch von Kindern, h) Straftaten gegen die persönliche Freiheit, i) Straßenkriminalität, j) Diebstahlkriminalität, k) Betrug, l) Wirtschaftskriminalität, m) Wettbewerbs-, Korruptions- und Amtsdelikte, n) Straftaten im Zusammenhang mit Urheberrechtsbestimmungen, o) Sachbeschädigung, p) Beleidigung (hier insbesondere Beleidigung auf sexueller Grundlage), q) Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf die Staatsgewalt, r) Straftaten auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor, s) Straftaten gegen das Waffengesetz, t) Computerkriminalität, u) Rauschgiftdelikte, v) Verbreitung pornografischer Schriften, w) Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz?
Hat die Bundesregierung, denselben Zeitraum wie in Frage 10 zugrunde gelegt und nach denselben Personengruppen und Personenanteilen aufgeschlüsselt, Erkenntnisse über anderweitig abgeurteilte Strafverfahren (ohne ausländerrechtliche Verstöße) in den jeweiligen Bereichen (Frage 13a bis 13w), und wenn ja, welche Erkenntnisse sind dies?
Welchen Anteil an der Gesamtbevölkerung hatte nach Kenntnis der Bundesregierung die Personengruppe der „Asylzuwanderer“ in den einzelnen betrachteten Jahren von 2015 bis 2019?
Auf welchen wesentlichen Gründen beruht nach Ansicht der Bundesregierung die am Maßstab der einleitend genannten BKA-Sonderauswertung messbare erhöhte Kriminalität von „Asylzuwanderern“ im Einzelnen?
Sieht die Bundesregierung im öffentlichen Interesse der Transparenz Anlass, die im Rahmen der BKA-Sonderauswertung eingeführte Kategorie „Asylzuwanderer“ perspektivisch entsprechend in die Strafverfolgungsstatistik des Statistischen Bundesamtes aufnehmen zu lassen? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?