[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Roman
Johannes Reusch, Stephan Brandner, Jens Maier und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/24315 –
Sonderauswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS); Kriminalität von
Zuwanderern
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die jüngst – leider nur teilweise – bekannt gewordene Sonderauswertung der
Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA), die
den Zeitraum Anfang 2015 bis Ende 2019 betrachtet, lässt einen weit
überproportionalen Anteil der Personengruppe „Asylzuwanderer“ im Rahmen der
Tatverdächtigen der Deliktsgruppen schwere und gefährliche Körperverletzung
(13,3 Prozent) und Mord bzw. Totschlag (14,9 Prozent) erkennen (vgl.
Erstbericht in der Welt am Sonntag vom 18. Oktober 2020, S. 1). Dabei beträgt der
Anteil dieser Personengruppe an der Gesamtbevölkerung ausweislich
Ausländerzentralregister im selben Zeitraum durchschnittlich gerade einmal 2
Prozent (siehe hier und im Folgenden a. a. O.).
Die Sonderauswertung schafft insofern neue Erkenntnisse, als dass erstmals
abgelehnte und nicht geduldete Asylbewerber sowie sonstige Personen mit
illegalem Aufenthalt (auch ohne Asylbezug) aus der Statistik herausgerechnet
wurden. Es lassen sich also noch präzisere Aussagen über die
Kriminalitätsbeteiligung von sogenannten Schutzsuchenden (hier: Asylbewerber,
Schutzberechtigter, Kontingentflüchtling oder Geduldeter) treffen.
Durch die BKA-Sonderauswertung drängt sich nach Auffassung der
Fragesteller also erneut die Frage auf, inwieweit die Zivilbevölkerung vor den
Schutzsuchenden, Schutz suchen muss. Während im Rahmen von kritischer
Berichterstattung (vgl. hierzu insbesondere die Übersicht bei Tichys Einblick vom
20. Oktober 2020,
https://tichyseinblick.de/kolumnen/alexander-wallasch-heut
e/kriminalstatistik-asylzuwanderer-bei-gewaltdelikten-ueberrepraesentiert/,
zuletzt abgerufen am 21. Oktober 2020, mit Verweis auf weitere Artikel) auf
dieses Problem schon seit Jahren hingewiesen wird, gibt das BKA auch mit
der vorliegenden Auswertung nur nach und nach Zahlen preis, die einen
genauen Einblick verschaffen. Der allgemeinen Öffentlichkeit ist die
Sonderauswertung nach Kenntnis der Fragesteller bisher nicht im Detail bekannt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/24872
19. Wahlperiode 01.12.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 30. November 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Bei den in dem genannten Presseartikel aufgeführten Daten handelt es sich
nicht um eine „Sonderauswertung“. Vielmehr wurden die veröffentlichten
statistischen Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für die Jahre 2015
bis 2019 zusammengestellt, um ein einfacheres Verständnis von Zeitreihen zu
ermöglichen.
Die Daten zu nichtdeutschen Tatverdächtigen nach dem Grund des Aufenthalts
sind grundsätzlich frei verfügbar. Sie stehen in den jeweiligen Berichtsjahren in
der PKS-Tabelle „T61 Nichtdeutsche Tatverdächtige nach dem Anlass des
Aufenthaltes“ im Internet-Angebot des Bundeskriminalamtes (BKA) zur
Verfügung.
Bereits daher ist die Aussage der Fragesteller, das BKA würde „nur nach und
nach Zahlen“ preisgeben, nicht zutreffend. Die entsprechenden PKS-Tabellen
stehen jeweils zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der PKS-Jahreszahlen der
Öffentlichkeit zum Herunterladen zur Verfügung. Damit können auch die
Inhalte der genannten Zusammenstellung bis ins Detail zur Kenntnis genommen
werden.
Bei der Darstellung der Kriminalität mit Bezug zur Zuwanderung wird sowohl
im in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Presseartikel als auch in
der darauf beruhenden Kleinen Anfrage der Fokus lediglich auf Teilsegmente
gelegt. Eine umfassende Betrachtung mit Bezug zur Gesamtmenge erfolgte
nicht.
Es werden lediglich Zahlen aus dem Bereich Gewaltkriminalität, insbesondere
Körperverletzung, Totschlag und Mord herangezogen und über den Zeitraum
2015 bis 2019 addiert. Damit wird ein eng ausgewählter Bereich an Delikten
gesondert herausgehoben. Zum anderen werden in Bezug auf die
Personengruppe der Tatverdächtigen, die Personen mit dem Aufenthaltsstatus
„unerlaubter Aufenthalt“ herausgerechnet, so dass die im Artikel genannte
„Überrepräsentanz der Schutzsuchenden“ besonders betont werden kann. Ein solches
Vorgehen erfolgt in den Lageprodukten des BKA nicht.
Seitens des BKA werden die Auswirkungen der gesteigerten Zuwanderung auf
die Kriminalitätslage in Deutschland seit 2015 analysiert. Für den Bereich
„Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit“ (worunter u. a.
Körperverletzung fällt), zeigte sich für das Jahr 2019 ein deutlicher Rückgang
der Zahl tatverdächtiger Zuwanderer von 7 Prozent gegenüber dem Vorjahr
(2019: 50.685 tatverdächtige Zuwanderer, 2018: 60.109 tatverdächtige
Zuwanderer). Damit lag in 2019 der Anteil der tatverdächtigen Zuwanderer an den
Tatverdächtigen insgesamt in diesem Bereich bei 9,3 Prozent. Auch im Bereich
der Straftaten gegen das Leben (worunter u. a. Mord und Totschlag fallen),
zeigte sich in 2019 ein deutlicher Rückgang von 19 Prozent (2019: 443
tatverdächtige Zuwanderer, 2018: 550 tatverdächtige Zuwanderer, Anteil
tatverdächtiger Zuwanderer an Tatverdächtigen insgesamt 2019: 11,5 Prozent).
Die Daten der Lageprodukte des BKA zu Kriminalität im Kontext von
Zuwanderung legen grundsätzlich die offizielle Definition der PKS für die
Personengruppe der „Zuwanderer“ zugrunde. Bei dem Herausrechnen der
Personengruppe mit dem Aufenthaltsstatus „unerlaubter Aufenthalt“ wird nicht die
Gesamtgruppe der Zuwanderer betrachtet, sondern lediglich eine Teilmenge. Dies führt
zu Verzerrungen, weil die Berechnungsgrundlage eine andere ist und somit die
Kriminalität einzelner Personengruppen besonders herausgestellt wird.
Die sowohl in der Kleinen Anfrage als auch in dem darin aufgeführten
Presseartikel genannte Personengruppe „Asylzuwanderer“ stellt keine im BKA
bekannte oder genutzte Kategorie dar. In der Auswertung werden die
entsprechenden Aufenthaltsanlässe benannt. Es wird darauf hingewiesen, dass für die
Erfassung des Aufenthaltsanlasses das Tatjahr maßgeblich ist. Dieses kann vor
dem Berichtsjahr liegen. Hier kann sich der Aufenthaltsanlass gegenüber dem
Tatjahr geändert haben.
1. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die absolute Anzahl
der im Bereich des Strafrechts tatverdächtigen Personen (ohne
ausländerrechtliche Verstöße) in den Jahren 2015 bis 2019 (bitte nach einzelnen
Jahren aufschlüsseln), welche den Gruppen
a) „Asylzuwanderer“ im oben genannten Sinne,
b) sonstige nichtdeutsche Personen bzw.
c) deutsche Staatsbürger
zuzuordnen sind und jeweils deren prozentualer Anteil an der
Gesamtzahl aller erfassten tatverdächtigen Personen?
Die Fragen 1 bis 1c werden gemeinsam beantwortet.
Grundlage für die Auswertung in Anlage 1 ist die „Tabelle 61 Nichtdeutsche
Tatverdächtige nach dem Anlass des Aufenthalts“. Die Daten für die erfragten
Gruppen wurden aus der Tabelle 61 berechnet. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die absolute Anzahl
der im Bereich des Strafrechts tatverdächtigen Personen in den Jahren
2015 bis 2019 (bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln), welche der
Gruppe „Asylzuwanderer“, sonstige nichtdeutsche Personen und
deutsche Staatsbürger zuzuordnen sind im Bereich
a) Gewaltkriminalität insgesamt,
b) Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen,
c) Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im
besonders schweren Fall einschließlich solcher Fälle mit Todesfolge,
d) Raubdelikte,
e) gefährliche und schwere Körperverletzung,
f) vorsätzliche einfache Körperverletzung,
g) sexueller Missbrauch von Kindern,
h) Straftaten gegen die persönliche Freiheit,
i) Straßenkriminalität,
j) Diebstahlkriminalität,
k) Betrug,
l) Wirtschaftskriminalität,
m) Wettbewerbs-, Korruptions- und Amtsdelikte,
n) Straftaten im Zusammenhang mit Urheberrechtsbestimmungen,
o) Sachbeschädigung,
p) Beleidigung (hier insbesondere Beleidigung auf sexueller
Grundlage),
q) Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf die Staatsgewalt,
r) Straftaten auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor,
s) Straftaten gegen das Waffengesetz,
t) Computerkriminalität,
u) Rauschgiftdelikte,
v) Verbreitung pornografischer Schriften,
w) Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz
und ebendort jeweils deren prozentualer Anteil an der Gesamtzahl aller
erfassten tatverdächtigen Personen?
Die Fragen 2 bis 2w werden gemeinsam beantwortet.
Grundlage für die Auswertung in Anlage 2 ist die „Tabelle 61 Nichtdeutsche
Tatverdächtige nach dem Anlass des Aufenthalts“. Die Daten für die erfragten
Gruppen wurden aus der Tabelle 61 berechnet. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
3. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die absolute Anzahl
der tatsächlich strafrechtlich verurteilten Personen (ohne
ausländerrechtliche Verstöße) in den Jahren 2015 bis 2019 (bitte nach einzelnen Jahren
aufschlüsseln), welche den Gruppen
a) „Asylzuwanderer“ im oben genannten Sinne,
b) sonstige nichtdeutsche Personen bzw.
c) deutsche Staatsbürger
zuzuordnen sind und jeweils deren prozentualer Anteil an der
Gesamtzahl aller erfassten und strafrechtlich verurteilten Personen?
4. Hat die Bundesregierung, denselben Zeitraum wie in Frage 3 zugrunde
gelegt und nach denselben Personengruppen und Personenanteilen
aufgeschlüsselt, Erkenntnisse über anderweitig abgeurteilte Strafverfahren
(ohne ausländerrechtliche Verstöße), und wenn ja, welche?
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die absolute Anzahl
der strafrechtlich tatsächlich verurteilten Personen in den Jahren 2015 bis
2019 (bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln), welche den Gruppen
Asylzuwanderer, sonstige nichtdeutsche Personen, deutsche Staatsbürger
zuzuordnen sind im Bereich
a) Gewaltkriminalität insgesamt,
b) Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen,
c) Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im
besonders schweren Fall einschließlich solcher Fälle mit Todesfolge,
d) Raubdelikte,
e) gefährliche und schwere Körperverletzung,
f) vorsätzliche einfache Körperverletzung,
g) sexueller Missbrauch von Kindern,
h) Straftaten gegen die persönliche Freiheit,
i) Straßenkriminalität,
j) Diebstahlkriminalität,
k) Betrug,
l) Wirtschaftskriminalität,
m) Wettbewerbs-, Korruptions- und Amtsdelikte,
n) Straftaten im Zusammenhang mit Urheberrechtsbestimmungen,
o) Sachbeschädigung,
p) Beleidigung (hier insbesondere Beleidigung auf sexueller
Grundlage),
q) Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf die Staatsgewalt,
r) Straftaten auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor,
s) Straftaten gegen das Waffengesetz,
t) Computerkriminalität,
u) Rauschgiftdelikte,
v) Verbreitung pornografischer Schriften,
w) Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz
und ebendort jeweils deren prozentualer Anteil an der Gesamtzahl aller
erfassten strafrechtlich verurteilten Personen?
6. Hat die Bundesregierung, denselben Zeitraum wie in Frage 5 zugrunde
gelegt und nach denselben Personengruppen und Personenanteilen
aufgeschlüsselt, Erkenntnisse über anderweitig abgeurteilte Strafverfahren
(ohne ausländerrechtliche Verstöße) in den jeweiligen Bereichen (Frage
5a bis 5w), und wenn ja, welche?
Die Fragen 3 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Die insoweit
einschlägige Statistik zur Strafverfolgung, die jährlich vom Statistischen Bundesamt
herausgegeben wird, differenziert nicht nach Deutschen, „Asylzuwanderern“
und sonstigen nicht-deutschen Personen, worauf die Fragesteller in Frage 17
zutreffend hinweisen.
7. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die absolute Anzahl
der strafrechtlich tatverdächtigen Personen (ohne ausländerrechtliche
Verstöße) in den Jahren 2015 bis 2019 (bitte nach einzelnen Jahren
aufschlüsseln) der Altersgruppen
a) 14 bis 17 Jahre,
b) 18 bis 21 Jahre,
c) 21 bis 24 Jahre,
d) 25 bis 29 Jahre,
e) ab 30 Jahre
und ebendort jeweils deren prozentualer Anteil an allen erfassten
Tatverdächtigen in derselben Altersgruppe und insgesamt?
Die Fragen 7 bis 7e werden gemeinsam beantwortet.
Die erbetenen Informationen sind in Anlage 3 zusammengestellt.
8. Wie viele Personen, denselben Zeitraum wie in Frage 7 zugrunde gelegt
und nach denselben Altersgruppen aufgeschlüsselt, waren nach Kenntnis
der Bundesregierung den Gruppen
a) „Asylzuwanderer“ im oben genannten Sinne,
b) sonstige nichtdeutsche Personen bzw.
c) deutsche Staatsbürger
zuzuordnen, und welchen prozentualen Anteil machten diese aus an allen
erfassten Tatverdächtigen in derselben Altersgruppe und insgesamt?
Die Fragen 8 bis 8c werden gemeinsam beantwortet.
Die erbetenen Informationen sind in Anlage 4 zusammengestellt.
9. Wie viele der den Tatverdacht begründenden Straftaten der
„Asylzuwanderer“, sonstigen nichtdeutschen Personen und deutschen Staatsbürger
entfielen, denselben Zeitraum wie in Frage 7 zugrunde gelegt und nach
denselben Altersgruppen aufgeschlüsselt, auf die Bereiche
a) Gewaltkriminalität insgesamt,
b) Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen,
c) Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im
besonders schweren Fall einschließlich solcher Fälle mit Todesfolge,
d) Raubdelikte,
e) gefährliche und schwere Körperverletzung,
f) vorsätzliche einfache Körperverletzung,
g) sexueller Missbrauch von Kindern,
h) Straftaten gegen die persönliche Freiheit,
i) Straßenkriminalität,
j) Diebstahlkriminalität,
k) Betrug,
l) Wirtschaftskriminalität,
m) Wettbewerbs-, Korruptions- und Amtsdelikte,
n) Straftaten im Zusammenhang mit Urheberrechtsbestimmungen,
o) Sachbeschädigung,
p) Beleidigung (hier insbesondere Beleidigung auf sexueller
Grundlage),
q) Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf die Staatsgewalt,
r) Straftaten auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor,
s) Straftaten gegen das Waffengesetz,
t) Computerkriminalität,
u) Rauschgiftdelikte,
v) Verbreitung pornografischer Schriften,
w) Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz?
Die Fragen 9 bis 9w werden gemeinsam beantwortet.
Die erbetenen Informationen sind in Anlage 5 zusammengestellt.
10. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die absolute Anzahl
der strafrechtlich tatsächlich verurteilten Personen (ohne
ausländerrechtliche Verstöße) in den Jahren 2015 bis 2019 (bitte nach einzelnen Jahren
aufschlüsseln) der Altersgruppen
a) 14 bis 17 Jahre,
b) 18 bis 21 Jahre,
c) 21 bis 24 Jahre,
d) 25 bis 29 Jahre,
e) ab 30 Jahre
und ebendort jeweils deren prozentualer Anteil an der Gesamtzahl aller
erfassten strafrechtlich verurteilten Personen in derselben Altersgruppe
und insgesamt?
Die Fragen 10 bis 10e werden gemeinsam beantwortet.
Die Verurteilungen werden in der jährlich vom Statistischen Bundesamt
herausgegebenen Statistik der Strafverfolgung erfasst. Dabei wird eine Entscheidung
immer nur bei dem schwersten Delikt erfasst, das dieser Entscheidung
zugrunde liegt. Die gesuchten Daten können der nachstehenden Tabelle entnommen
werden.
Verurteilte wegen Straftaten insgesamt und ohne ausländerrechtliche Verstöße
Jahr Verurteilte Alter von … bis unter … JahreInsg. 14 – 17 18 – 21 21 – 24 25 – 30 ab 30
2015 Insgesamt 739.487 31.341 54.535 113.611 128.978 411.022
- oaV 732.512 31.336 54.256 112.471 127.389 406.997
- %-Anteil oaV an insg 99,06 % 99,98 % 99,49 % 99,00 % 98,77 % 99,02 %
2016 Insgesamt 737.873 29.620 52.874 108.791 129.760 416.828
- oaV 730.948 29.606 52.344 107.596 128.260 413.142
- %-Anteil oaV an insg 99,06 % 99,95 % 99,00 % 98,90 % 98,84 % 99,12 %
2017 Insgesamt 716.044 28.479 50.434 100.890 124.135 412.106
- oaV 709.127 28.468 49.921 99.647 122.440 408.651
- %-Anteil oaV an insg 99,03 % 99,96 % 98,98 % 98,77 % 98,63 % 99,16 %
2018 Insgesamt 712.338 29.005 49.715 98.432 119.045 416.141
- oaV 704.605 28.993 49.202 96.965 117.269 412.176
- %-Anteil oaV an insg 98,91 % 99,96 % 98,97 % 98,51 % 98,51 % 99,05 %
2019 Insgesamt 728.868 28.299 49.756 99.405 118.045 433.363
- oaV 719.199 28.293 49.258 97.535 115.827 428.286
- %-Anteil oaV an insg 98,67 % 99,98 % 99,00 % 98,12 % 98,12 % 98,83 %
Quelle: Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Strafverfolgung
oaV – ohne ausländerrechtliche Verstöße Insg. – Insgesamt
11. Hat die Bundesregierung, denselben Zeitraum wie in Frage 10 zugrunde
gelegt und nach denselben Altersgruppen aufgeschlüsselt, Erkenntnisse
über anderweitig abgeurteilte Strafverfahren (ohne ausländerrechtliche
Verstöße), und wenn ja, welche Erkenntnisse sind dies?
Die Aburteilungen und Verurteilungen werden in der jährlich vom Statistischen
Bundesamt herausgegebenen Statistik der Strafverfolgung erfasst. Dabei wird
eine Entscheidung immer nur bei dem schwersten Delikt erfasst, das dieser
Entscheidung zugrunde liegt. Die gesuchten Daten können der nachstehenden
Tabelle entnommen werden.
Soweit die Tabelle keine nach dem Alter differenzierte Darstellung enthält,
werden diese Daten in der Strafverfolgungsstatistik nicht differenziert erfasst.
Abgeurteilte wegen Straftaten insgesamt ohne ausländerrechtlich Verstöße
Jahr Abgeurteilte Alter von … bis unter … JahreInsg. 14 – 17 18 – 21 21 – 24 25 – 30 ab 30
2015 Abgeurteilte 901.953 54.727 77.025 770.201
Verurteilte 731.953 31.336 54.200 112.348 127.247 406.822
Freispruch 26.844
Einstellung 141.991
Sonstige Entsch. 1.165
2016 Abgeurteilte 892.730 51.411 73.697 767.622
Verurteilte 730.948 29.606 52.344 107.596 128.260 413.142
Freispruch 24.767
Einstellung 135.882
Sonstige Entsch. 1.133
2017 Abgeurteilte 867.402 51.006 71.349 745.047
Verurteilte 709.127 28.468 49.921 99.647 122.440 408.651
Freispruch 24.195
Einstellung 132.859
Sonstige Entsch. 1.221
2018 Abgeurteilte 860.337 51.611 70.386 738.340
Verurteilte 704.605 28.993 49.202 96.965 117.269 412.176
Freispruch 22.798
Einstellung 131.633
Sonstige Entsch. 1.301
2019 Abgeurteilte 880.834 51.015 70.939 758.880
Verurteilte 719.199 28.293 49.258 97.535 115.827 428.286
Freispruch 24.761
Einstellung 135.483
Sonstige Entsch. 1.391
Quelle: Statistisches Bundesamt (Hrsg.), Strafverfolgung
oaV – ohne ausländerrechtliche Verstöße Insg. – Insgesamt
12. Wie viele Personen, denselben Zeitraum wie in Frage 10 zugrunde gelegt
und nach denselben Altersgruppen aufgeschlüsselt, waren nach Kenntnis
der Bundesregierung der Gruppe
a) „Asylzuwanderer“ im oben genannten Sinne,
b) sonstige nichtdeutsche Personen bzw.
c) deutsche Staatsbürger
zuzuordnen, und welchen prozentualen Anteil machten diese aus an der
Gesamtzahl aller erfassten strafrechtlich verurteilten Personen in
derselben Altersgruppe und insgesamt?
13. Wie viele das Strafverfahren begründende Straftaten der
„Asylzuwanderer“, sonstigen nichtdeutschen Personen und deutschen Staatsbürger,
denselben Zeitraum wie in Frage 10 zugrunde gelegt und nach denselben
Altersgruppen aufgeschlüsselt, entfielen auf die Bereiche
a) Gewaltkriminalität insgesamt,
b) Mord, Totschlag und Tötung auf Verlangen,
c) Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im
besonders schweren Fall einschließlich solcher Fälle mit Todesfolge,
d) Raubdelikte,
e) gefährliche und schwere Körperverletzung,
f) vorsätzliche einfache Körperverletzung,
g) sexueller Missbrauch von Kindern,
h) Straftaten gegen die persönliche Freiheit,
i) Straßenkriminalität,
j) Diebstahlkriminalität,
k) Betrug,
l) Wirtschaftskriminalität,
m) Wettbewerbs-, Korruptions- und Amtsdelikte,
n) Straftaten im Zusammenhang mit Urheberrechtsbestimmungen,
o) Sachbeschädigung,
p) Beleidigung (hier insbesondere Beleidigung auf sexueller
Grundlage),
q) Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf die Staatsgewalt,
r) Straftaten auf dem Umwelt- und Verbraucherschutzsektor,
s) Straftaten gegen das Waffengesetz,
t) Computerkriminalität,
u) Rauschgiftdelikte,
v) Verbreitung pornografischer Schriften,
w) Straftaten nach dem Arzneimittelgesetz?
14. Hat die Bundesregierung, denselben Zeitraum wie in Frage 10 zugrunde
gelegt und nach denselben Personengruppen und Personenanteilen
aufgeschlüsselt, Erkenntnisse über anderweitig abgeurteilte Strafverfahren
(ohne ausländerrechtliche Verstöße) in den jeweiligen Bereichen (Frage
13a bis 13w), und wenn ja, welche Erkenntnisse sind dies?
Die Fragen 12 bis 14 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Die insoweit
einschlägige Statistik zur Strafverfolgung, die jährlich vom Statistischen Bundesamt
herausgegeben wird, differenziert nicht nach Deutschen, „Asylzuwanderern“
und sonstigen nicht-deutschen Personen, worauf die Fragesteller in Frage 17
zutreffend hinweisen.
15. Welchen Anteil an der Gesamtbevölkerung hatte nach Kenntnis der
Bundesregierung die Personengruppe der „Asylzuwanderer“ in den
einzelnen betrachteten Jahren von 2015 bis 2019?
Aus den Daten des Ausländerzentralregisters (AZR) kann ermittelt werden, wie
viele in Deutschland aufhältige ausländische Personen zu bestimmten
Stichtagen mit einem Asylbezug gespeichert waren (z. B. Asylbewerber und Personen
mit einer bestands- oder rechtsgültigen Asylentscheidung, Asylentscheidung
widerrufen/erloschen/zurückgenommen). Zu ehemals ausländischen Personen,
die zu dem jeweiligen Stichtag bereits die deutsche Staatsangehörigkeit
erhalten haben, liegen der Bundesregierung keine entsprechenden Erkenntnisse vor.
Die nachfolgenden Daten beinhalten Geduldete, Kontingent- / oder
Bürgerkriegsflüchtlinge nur insoweit, als bei diesen Personen gleichzeitig ein
Asylbezug vorliegt.
Ausländer
insgesamt
Bevölkerung
insgesamt
Anteil Personen mit
Asylbezug an
Gesamtbevölkerung*
(nach
Ausländerzent
ralregister-
AZR)
davon im AZR
mit Asylbezug
erfasst
(nach
Bevölkerungsfortschreibung des Statistischen
Bundesamts)
zum 31. 12.2015 9,11 Mio. 1,35 Mio. 82,18 Mio. ca. 1,6 Prozent
zum 31. 12.2016 10,03 Mio. 1,98 Mio. 82,52 Mio. ca. 2,4 Prozent
zum 31. 12.2017 10,62 Mio. 2,05 Mio. 82,79 Mio. ca. 2,5 Prozent
zum 31. 12.2018 10,92 Mio. 2,13 Mio. 83,02 Mio. ca. 2,6 Prozent
zum 31. 12.2019 11,23 Mio. 2,19 Mio. 83,17 Mio. ca. 2,6 Prozent
*Hinweis: nur ungefähre Angaben möglich, da die Ausländerzahlen des AZR und der amtlichen
Bevölkerungs-fortschreibung des Statistischen Bundesamts aufgrund unterschiedlicher
Datenquellen systembedingt voneinander abweichen; die Bevölkerungsfortschreibung selbst weist die Gruppe
der „Asylzuwanderer“ nicht gesondert aus.
16. Auf welchen wesentlichen Gründen beruht nach Ansicht der
Bundesregierung die am Maßstab der einleitend genannten BKA-
Sonderauswertung messbare erhöhte Kriminalität von „Asylzuwanderern“ im
Einzelnen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
17. Sieht die Bundesregierung im öffentlichen Interesse der Transparenz
Anlass, die im Rahmen der BKA-Sonderauswertung eingeführte Kategorie
„Asylzuwanderer“ perspektivisch entsprechend in die
Strafverfolgungsstatistik des Statistischen Bundesamtes aufnehmen zu lassen?
Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Eine entsprechende Kategorisierung ist von den Ländern, die für die
Strafverfolgungsstatistik zuständig sind, derzeit nicht geplant. Eine solche wäre auch
schwierig umzusetzen.
Die Statistik wird durch die Programme der Geschäftsstellenautomation erstellt
und zwar, soweit es um Verurteilungen nach dem allgemeinen Strafrecht geht,
bei den Staatsanwaltschaften. Genauere Angaben zu verurteilten Personen, wie
zum Aufenthaltsstatus, lassen sich in aller Regel aber lediglich der schriftlichen
Urteilsbegründung entnehmen. Die Datenerfassung aus einem durchgehenden,
gegebenenfalls auch längerem Textdokument wäre in der Praxis mit
erheblichem Personalaufwand verbunden und deshalb kaum zu bewerkstelligen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/24872
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/24872
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/24872
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/24872
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/24872
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/24872
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/24872
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/24872
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/24872
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