[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr,
Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/24325 –
Digitaler Euro
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat im Oktober 2020 einen umfassenden
Bericht über die mögliche Ausgabe eines digitalen Euro veröffentlicht (https://
www.ecb.europa.eu/pub/pdf/other/Report_on_a_digital_euro~4d7268b458.e
n.pdf).
Nach Angaben der Bundesbank wurden zudem am 12. Oktober 2020 ein
öffentliches Konsultationsverfahren sowie eine gleichzeitig beginnende
Testphase des digitalen Euro eingeleitet (
https://www.bundesbank.de/resource/blo
b/846316/3e8572876567863d4d8cbf5889c19513/mL/2020-10-02-digitaler-eu
ro-download.pdf).
1. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die in Deutschland gehaltenen
Bargeldbestände, und wenn ja, wie haben sich die Bargeldbestände im
Jahr 2020 entwickelt?
Der Umlauf (kumulierte Nettoemissionen, d. h. kumulierte Auszahlungen
minus kumulierte Einzahlungen) der von der Bundesbank emittierten Banknoten
belief sich im Oktober 2020 auf rund 808 Mrd. Euro und lag damit um 58 Mrd.
Euro über seinem Stand von Dezember 2019.
Nach Schätzungen der Bundesbank beträgt der Anteil des Inlandsumlaufs für
das Jahr 2019 rund 40 Prozent der von der Bundesbank emittierten Banknoten,
d. h. rund 320 Mrd. Euro.
2. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die relative Anzahl der
Transaktionen mit Bargeld im Vergleich zu anderen Zahlungsvarianten, und
wenn ja, wie hat sich die relative Anzahl der Bargeldtransaktionen im Jahr
2020 entwickelt?
Um verlässliche Informationen über den Bargeldanteil an den täglichen
Bezahlvorgängen in Deutschland zu erlangen, führt die Deutsche Bundesbank seit
2008 im dreijährigen Rhythmus die Studie „Zahlungsverhalten in Deutschland“
Deutscher Bundestag Drucksache 19/24831
19. Wahlperiode 30.11.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. November
2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
durch. Die letzte Befragung im Jahr 2017 ergab einen Barzahlungsanteil von
74 Prozent gemessen an der Anzahl der Transaktionen und 48 Prozent
gemessen am Umsatz.
Aufgrund der Coronavirus-Pandemie war die Durchführung der
Zahlungsverhaltensstudie als persönliche Befragung im Jahr 2020 nicht möglich.
Stattdessen führte die Bundesbank im April und Mai 2020 zwei Online-Befragungen
zum Zahlverhalten während der Corona-Pandemie durch. Im April (Mai)
antworteten 45 Prozent (42 Prozent) der Studienteilnehmer, dass sie ihr
Zahlverhalten geändert hätten. Dabei gaben 89 Prozent (87 Prozent) an, seltener
Bargeld zu verwenden. Insgesamt gaben jeweils 70 Prozent der Befragten an,
häufiger kontaktlos mit der Karte zu zahlen. 9 Prozent (7 Prozent) gaben an,
häufiger mobil mit dem Smartphone zu bezahlen. Von jenen, die ihr
Bezahlverhalten geändert haben, gaben 73 Prozent im Mai 2020 an, das geänderte
Verhalten auf jeden Fall oder wahrscheinlich beibehalten zu wollen (die Frage
wurde im April 2020 nicht gestellt).
3. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über das geplante Ausgabevolumen
eines digitalen Euro seitens der Europäischen Zentralbank?
Hat die Bundesregierung Schätzungen angestellt bzw. liegen ihr
Schätzungen vor, welcher Anteil der Transaktionen über einen digitalen Euro
abgewickelt werden soll?
Die Diskussion um konkrete Ausgestaltungsmerkmale eines Digitalen Euro
steht noch am Anfang, und über seine Einführung wurde noch nicht
entschieden. Fragen zu einem möglichen Ausgabevolumen sind Aspekte einer
tiefergehenden Analyse des Eurosystems.
4. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die konkrete Ausgestaltung der
Testphase des digitalen Euro?
a) Werden tatsächlich alle in Sektion 6 des EZB-Berichts skizzierten
Ausgestaltungen des digitalen Euro getestet, oder beschränkt sich die
Europäische Zentralbank auf bestimmte Anwendungen?
b) Welcher Zeitplan ist seitens der Europäischen Zentralbank bei der
Testphase geplant?
c) Sind Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen bei der Testphase
involviert, und wenn ja, welche Abteilungen?
Die Fragen 4 bis 4c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen einer Experimentierphase wird das Eurosystem in verschiedenen
Arbeitsgruppen Fragen zu den unterschiedlichen Ausgestaltungsmöglichkeiten
eines Digitalen Euro untersuchen. Alle relevanten Szenarien sollen dabei durch
eines oder mehrere Experimente abgedeckt werden. Die Experimentierphase
soll möglichst bis März 2021 abgeschlossen sein. Anschließend wird das
Eurosystem entscheiden, ob die Arbeiten in eine formale Projektuntersuchung
überführt werden.
5. Hat die Bundesregierung gegenüber der Europäischen Zentralbank eine
eigene Position hinsichtlich der Ausgestaltung eines digitalen Euro
formuliert?
Welche der verschiedenen Varianten (vgl. EZB-Bericht) präferiert die
Bundesregierung?
Die Bundesregierung steht mit der Europäischen Zentralbank im Austausch,
auch zu Fragen der Rolle und Ausgestaltung von digitalen Währungen.
Die Überlegungen zur Ausgestaltung eines digitalen Zentralbankgeldes
(DZBG) befinden sich im Euroraum in einem frühen Stadium. Auch innerhalb
der Bundesregierung ist der Meinungsbildungsprozess noch nicht
abgeschlossen. Vor einer Festlegung auf konkrete Modelle und Vorschläge bedarf es daher
weiterer Prüfungen und Arbeiten. Auf einige Grundsätze legt sich das
Eurosystem in seinem am 2. Oktober 2020 veröffentlichten Bericht zum Digitalen
Euro fest (vgl.
www.ecb.europa.eu/euro/html/digitaleuro-report.en.html). So
würde die Aufgabe der Kreditversorgung weiterhin bei der Kreditwirtschaft
verbleiben. DZBG würde also nicht dazu genutzt werden, unmittelbare
Kreditbeziehungen zwischen Zentralbank und Nichtbanken aufzubauen. Zudem solle
DZBG nicht als Ersatz für Bargeld, sondern komplementär dazu eingeführt
werden.
6. Hat die Bundesregierung eine Einschätzung vorgenommen, welche
gesetzlichen Änderungen für die Einführung eines digitalen Euro vorgenommen
werden müssten?
a) Wenn ja, welche nationalen Vorgaben müssten angepasst werden?
b) Wenn ja, welche europäischen Vorgaben müssten angepasst werden?
c) Hat die Bundesregierung bereits mit der Ausarbeitung entsprechender
Gesetzesänderungen begonnen, und wenn ja, welchen Zeitplan
verfolgt die Bundesregierung dabei?
Die Fragen 6 bis 6c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Welche gesetzlichen Änderungen erforderlich sind, kann erst anhand der
rechtlichen Ausgestaltung eines Digitalen Euro beurteilt werden. Diese hängt
wiederum maßgeblich von der konkreten Zielsetzung bei einer etwaigen Einführung
und von den angestrebten Verwendungsmöglichkeiten ab. Dazu können in
diesem frühen Stadium noch keine Festlegungen getroffen werden.
d) Wie viele Vollzeitäquivalente beschäftigen sich in den
Bundesministerien primär mit der Einführung von digitalem Zentralbankgeld?
Mit digitalem Zentralbankgeld befassen sich anlassbezogen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in Bundesministerien, u. a. aus den Bereichen Geld- und
Währungsfragen, Europäische Zentralbank, Recht, Digitale Finanztechnologien
und Zahlungsverkehr im Rahmen ihrer allgemeinen Zuständigkeiten. Eine
genaue Aufschlüsselung der in diesem Zusammenhang beschäftigten
Vollzeitäquivalente ist daher nicht ohne weiteres möglich.
7. Steht die Bundesregierung im Austausch mit anderen nichteuropäischen
Regierungen zum Thema digitales Zentralbankgeld?
a) Wenn ja, hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, welche
weiteren Länder die Einführung von digitalem Zentralbankgeld testen?
b) Sind der Bundesregierung Länder bekannt, die bis Ende 2021 die
Einführung von digitalem Zentralbankgeld planen, und wenn ja, welche?
Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung steht mit anderen nicht europäischen Regierungen auch
zum Thema digitales Zentralbankgeld im Austausch, z. B. in der G7 Digital
Payments Expert Group und im Rahmen der durch das Financial Stability
Board koordinierten Roadmap für die G20 zu grenzüberschreitenden
Zahlungen (
www.fsb.org/wp-content/uploads/P131020-1.pdf). Neben dem
Eurosystem (siehe Frage 4) erforschen und analysieren eine Reihe von
Zentralbanken, darunter auch das US-Federal Reserve System, die Bank of Japan und
die Schweizer Nationalbank, die Möglichkeiten und Risiken von digitalem
Zentralbankgeld.
Beispiele erster praktischer Anwendungen von digitalem Zentralbankgeld sind:
• Bahamas: Auf den Bahamas wurde im Oktober 2020 offiziell digitales
Zentralbankgeld für jedermann eingeführt. Es wird durch Banken
ausgegeben, und in einer Smartphone-basierten elektronischen Geldbörse gehalten.
• Schweden: Die schwedische Zentralbank entwickelt derzeit einen ersten
Prototyp für eine e-krona, der in kleinem Kreis getestet werden soll.
• China: Nach Auskunft der chinesischen Zentralbank (PBoC) und diversen
Medienberichten plant die Volksrepublik China die Emission digitalen
Zentralbankgeldes. Eine erste Umsetzung wird aktuell in Feldexperimenten
erprobt. Vor dem kommenden Jahr ist mit einer flächendeckenden Einführung
nicht zu rechnen.
• Uruguay: Vom 17. November 2017 an testete die uruguayische Zentralbank
(CBU) einen E-Peso über einen Zeitraum von sechs Monaten, in dem
20 Millionen uruguayische Pesos in digitaler Form an eine begrenzte
Anzahl an privaten Nutzerinnen und Nutzern ausgegeben wurden. Jeder
Nutzerin und jedem Nutzer stand dabei ein Limit in Höhe von 30.000
uruguayischen Pesos in Form von E-Pesos zur Verfügung.
8. Hat sich die Bundesregierung an dem öffentlichen Konsultationsverfahren
der Europäischen Zentralbank zum digitalen Euro beteiligt, bzw. wird sie
sich beteiligen?
a) Wenn ja, welche Position vertritt die Bundesregierung?
b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, bis wann das
Konsultationsverfahren abgeschlossen sein soll, und wenn ja, bis wann?
Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet.
Das bis zum 12. Januar 2021 laufende Konsultationsverfahren der
Europäischen Zentralbank wurde mit dem Ziel gestartet, das Stimmungsbild und die
besonderen Anliegen von Unternehmen, Verbänden und Privatpersonen zu
diesem Thema zu klären. Eine Beteiligung der Bundesregierung ist daher nicht
vorgesehen. Nach dem Konsultationsprozess erfolgt eine Auswertung durch
das Eurosystem, die neben Experimenten und weiteren Analysen eine
Grundlage für die Mitte 2021 avisierte Entscheidung des EZB-Rats bildet, ob die
Ausgabe eines Digitalen Euros in Angriff genommen werden soll. Der Prozess
wird politisch eng von der Eurogruppe begleitet.
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ISSN 0722-8333]