[Deutscher Bundestag Drucksache 17/2572
17. Wahlperiode 13. 07. 2010
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 12. Juli
2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst,
Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/1913 –
Löhne und Gehälter in Ost- und Westdeutschland und die Debatte
um die Vereinheitlichung des Rentenrechts
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung will „in dieser Legislaturperiode ein einheitliches
Rentensystem in Ost und West einführen“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
FDP, 26. Oktober 2009, S. 84). Zu befürchten ist jenseits einer Lösung, die
keine finanziellen Vorteile für die Bestandsrentnerinnen und -rentner im Osten
bringt, auch, dass im Zuge einer Vereinheitlichung die Hochwertung der
Entgelte in Ostdeutschland nach Anlage 10 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
(SGB VI) gestrichen wird. Dies fordern verschiedene politische Akteure, unter
anderem der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen
Lage (siehe Jahresgutachten: 2008/09: Die Finanzkrise meistern –
Wachstumskräfte stärken, S. 365 ff.). Auch der Bundesrechnungshof zieht mit seinem
„Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach § 88
Abs. 2 BHO über die rentenrechtlichen Auswirkungen der Hochwertung
versicherter Arbeitsentgelte in den neuen Ländern […]“ (Ausschussdrucksache
17(11)113) die Legitimität der Beibehaltung der Hochwertung in Frage.
Mit der Hochwertung nach Anlage 10 zum SGB VI wird sichergestellt, dass bis
zum Erreichen einheitlicher Einkommensverhältnisse die in den ostdeutschen
Bundesländern erworbenen Rentenansprüche den Ansprüchen westdeutscher
Versicherter mit der gleichen relativen Einkommensposition entsprechen. So
wird verhindert, dass die Beschäftigten im Osten Deutschlands aufgrund der
heutigen niedrigen Verdienste dauerhafte Nachteile bei ihren künftigen Renten
erleiden.
Die Abschaffung der Hochwertung würde angesichts der nach wie vor
bestehenden deutlichen Unterschiede der Bruttolöhne und -gehälter in Ost und West zu
erheblichen Einbußen bei den künftigen Rentenanwartschaften der Versicherten
in Ostdeutschland führen und im Zusammenhang mit anderen Risikofaktoren
wie Langzeitarbeitslosigkeit und Niedriglöhnen das ohnehin schon erhebliche
Risiko künftiger Altersarmut in Ostdeutschland noch einmal deutlich erhöhen.
Die Bundesregierung geht in ihrem Bericht zum Stand der deutschen Einheit
2008 offenbar davon aus, dass die Hochwertung nach wie vor notwendig ist, um
„eine nachteilige Wirkung der immer noch geringeren Arbeitsverdienste in den
neuen Ländern bei einer späteren Rente zu verhindern“ (Bundestagsdrucksache
16/10454, S. 19). Daraus ergeben sich Fragen nach den Perspektiven der
Bundesregierung für die Vollendung der sozialen Einheit.
Auch die im Auftrag des Forschungsnetzwerks Alterssicherung (FNA) der
Deutschen Rentenversicherung Bund erstellte Studie von Bäcker und Jansen
(Bäcker, Gerhard/Jansen, Andreas: Analyse zur Entwicklung der Bruttolöhne
und -gehälter in Ost und Westdeutschland, DRV-Schriften, Band 84) stellt fest,
dass die Entgeltunterschiede zwischen Ost und West nach wie vor erheblich und
größer als innerhalb der westdeutschen Bundesländer sind. Der Deutsche
Gewerkschaftsbund (DGB) beziffert die Differenz zwischen den
durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten in Ost und West auf 27,4 Prozent (vgl. DGB-
Bundesvorstand: Arbeitsmarkt aktuell 06/2009: Der Arbeitsmarkt im Osten –
20 Jahre nach dem Mauerfall. Teil I: Beschäftigung und Einkommen, Oktober
2009, S. 7). Eine aktuelle Veröffentlichung der Deutschen Rentenversicherung
Bund kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass auch 20 Jahre nach der
Wiedervereinigung „immer noch ein deutlicher Unterschied in der Versichertenstruktur
und in den Entgelten bzw. Entgeltrelationen der Beschäftigten in den alten und
neuen Bundesländern konstatiert“ werden kann (Kaldybajewa, Kalamkas/Kruse,
Edgar/Strobel, Gerhard: Versicherte der Deutschen Rentenversicherung:
Unterschiede und Gemeinsamkeiten in Ost und West 20 Jahre nach der
Wiedervereinigung, in: RVaktuell 3/2010, S. 99).
Der Bundesrechnungshof behauptet dagegen, „die Gruppe in den neuen
Ländern, die Entgelte auf Westniveau beziehen, [sei] mittlerweile so groß, dass das
Bundesministerium für Arbeit nicht mehr von lediglich durchschnittlichen
Entgelten Ost und West ausgehen kann“ (Schreiben des Bundesrechnungshofes an
die Vorsitzende des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages Petra
Merkel (Berlin) vom 6. April 2010) und stellt damit die Hochwertung zur
Disposition. Die empirischen Belege, die in seinem Bericht für diese These
angeführt werden, sind jedoch äußerst dürftig und teilweise irreführend.
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Frage einer Vereinheitlichung der Rentenberechnung in Ost und West ist seit
längerem in der politischen Diskussion. Die auch knapp zwei Jahrzehnte nach
der Wiedervereinigung noch bestehenden Unterschiede werden in den neuen
Ländern vielfach als unverständlich empfunden.
Seit der Rentenüberleitung im Jahr 1992 folgen die Renten in den neuen
Ländern grundsätzlich den dortigen Löhnen. Deshalb nähern sich auch die
Rentenwerte Ost und West in jenem Maß an, in dem sich die Einkommen der
Beschäftigten in den neuen Ländern an diejenigen im Westen annähern. Dieser im
Einigungsvertrag angelegte Anpassungsmechanismus hat den Rentnerinnen und
Rentnern in den neuen Ländern über Jahre hohe Rentenzuwächse gebracht. Das
Verhältnis der verfügbaren Nettostandardrente Ost zur vergleichbaren Westrente
lag 1990 noch bei rund 40 Prozent und hat sich seither erheblich verbessert.
Nach einer anfangs sehr zügigen Lohndynamik in den neuen Ländern hat sich
der Angleichungsprozess seit Mitte der 90er-Jahre allerdings deutlich
verlangsamt. Über mehrere Jahre lag das Verhältnis zwischen aktuellem Rentenwert Ost
und aktuellem Rentenwert (West) bei rund 88 Prozent. Nach der
Rentenanpassung zum 1. Juli 2009 hat sich die Relation auf rund 88,7 Prozent erhöht.
Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die noch
bestehenden Unterschiede bei der Rentenberechnung in den Rechtskreisen Ost und
West zu überwinden und in dieser Legislaturperiode ein einheitliches
Rentensystem einzuführen. Die Aufgabe ist sehr komplex. Beispielsweise müssen die
Auswirkungen auf die heute noch geltende rentenrechtliche Hochwertung der
Löhne in den neuen Ländern oder die unterschiedlichen
Beitragsbemessungsgrenzen beachtet werden. Im Ergebnis sind nicht nur die Rentnerinnen und
Rentner, sondern – je nach Ausgestaltung – auch die Versicherten und Steuerzahler
in Ost und Westdeutschland betroffen.
Eine gerechte Lösung im Sinne aller Beteiligten erfordert Sorgfalt und
Sensibilität, um die Interessen aller Beteiligten angemessen zu berücksichtigen und ein
Ergebnis zu finden, das insgesamt akzeptiert werden kann. Ergebnisse dieser
Prüfung liegen jedoch noch nicht vor und sind vor dem Hintergrund der
vielschichtigen und komplizierten Regelungsmaterie kurzfristig auch nicht zu
erwarten.
1. Welche Daten und Studien zu nach wie vor bestehenden Unterschieden der
Bruttolöhne und -gehälter in Ost- und Westdeutschland liegen der
Bundesregierung vor, und wie bewertet sie deren Ergebnisse im Hinblick auf die
Frage, ob die Hochwertung der ostdeutschen Entgelte nach Anlage 10 zum
SGB VI angesichts der festgestellten Unterschiede nach wie vor zu
rechtfertigen und beizubehalten ist?
2. Was ist nach Auffassung der Bundesregierung der Zweck der Hochwertung?
Sieht sie darin eher ein Instrument der Armutsvermeidung oder eines des
Ausgleichs der nach wie vor bestehenden Unterschiede im Lohn- und
Gehaltsniveau oder beides?
Das Statistische Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder
veröffentlichen im Arbeitskreis „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“
Zahlen zu den Bruttolöhnen und -gehältern (BLG) je Arbeitnehmer (verfügbar
ab 1991) und je Arbeitsstunde (verfügbar ab 1998) für die einzelnen
Bundesländer sowie differenziert nach Wirtschaftsbereichen. Im Folgenden (einschließlich
der Tabellen in der Anlage) ist Berlin jeweils den alten Ländern zugerechnet.
Informationen über Unterschiede der BLG in den alten und neuen Ländern
können darüber hinaus der Verdienststrukturerhebung und der vierteljährlichen
Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes entnommen werden. Als
weitere Datenquellen kann die Versichertenstatistik der Deutschen
Rentenversicherung dienen.
Der Bundesregierung sind neben der in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
genannten Veröffentlichungen eine Reihe weiterer Studien zu dieser Frage
bekannt. Exemplarisch sei als jüngste Untersuchung genannt:
Burkhart Lutz (unter Mitwirkung von Grünert, Ketzmerick und Wiekert):
Fachkräftemangel in Ostdeutschland – Konsequenzen für Beschäftigung und
Interessenvertretung, Studie für die Otto Brenner Stiftung, Frankfurt/Main, 2010. Die
Autoren der Studie gehen davon aus, dass der sich abzeichnende, demografisch
bedingte Fachkräftemangel in Ostdeutschland in naher Zukunft für eine
marktmäßige Angleichung der Ostlöhne und -gehälter im Bereich des Verarbeitenden
Gewerbes sorgen könnte. Auch das IAB (Fuchs et al., IAB-Kurzbericht 21/2009)
erwartet auf mittlere und längere Sicht einen demografisch bedingten
Fachkräftemangel in Ostdeutschland, der zu höheren Lohnsteigerungsraten führen sollte.
Eindeutige Aussagen zur zukünftigen Entwicklung können allerdings aus
solchen Studien naturgemäß nicht abgeleitet werden.
Um eine nachteilige Wirkung der geringeren Arbeitsverdienste in den neuen
Ländern bei einer späteren Rente zu verhindern, werden die für die Bestimmung
der Entgeltpunkte maßgebenden Arbeitsverdienste Ost mit einem
Hochwertungsfaktor vervielfältigt, der den Abstand zwischen dem Durchschnittsentgelt
Ost und dem Durchschnittsentgelt West widerspiegelt (letzter endgültiger Wert
im Jahr 2008: 1,1857, vorläufiger Wert für 2010: 1,1889). Hierdurch ist
sichergestellt, dass ein Durchschnittsverdiener Ost bei Erreichen einheitlicher
Einkommensverhältnisse und dann gleich hohen aktuellen Rentenwerten auch für
die vor Erreichen einheitlicher Einkommensverhältnisse liegenden
Beitragszeiten einen gleich hohen Rentenertrag erhält wie ein Durchschnittsverdiener in
den alten Ländern.
Beispiel
Das rentenrechtliche Durchschnittsentgelt betrug im Jahre 2008 in den alten
Ländern rund 31 000 Euro und in den neuen Ländern rund 26 000 Euro. Bei der
Berechnung der Entgeltpunkte werden die 26 000 Euro auf 31 000 Euro
hochgewertet. Ein Versicherter aus Hannover hat also im Jahre 2008 mit einem
Jahresverdienst von 31 000 Euro brutto einen Entgeltpunkt erworben. Dagegen
erreichte im Jahr 2008 ein Beschäftigter in Magdeburg mit einem
Jahresverdienst von nur 26 000 Euro durch die Hochwertung ebenfalls einen
Entgeltpunkt, allerdings einen Entgeltpunkt (Ost).
Durch die Hochwertung des Arbeitsentgelts wird erreicht, dass das geringere
Lohnniveau in den neuen Ländern nicht zu verfestigten niedrigeren
Entgeltpunktpositionen für die Zukunft führt.
Durch das Zusammenspiel von Hochwertung und aktuellem Rentenwert Ost
wird für Rentnerinnen und Rentner mit vergleichbarer Erwerbsbiografie in den
alten und neuen Ländern ein gleich hohes Rentenniveau hergestellt. Die Renten
Ost folgen damit den Löhnen Ost: Solange die Löhne Ost geringer als die Löhne
West sind, sind auch die aktuellen Rentenwerte (Ost) geringer als die aktuellen
Rentenwerte West. Bei gleichem relativem Lohnniveau hingegen sind
vergleichbare Renten in Ost und West gleich hoch, und dies, obwohl zum Zeitpunkt
des Erwerbs der Rentenansprüche das Lohnniveau Ost noch unter dem
Westniveau lag.
Die Hochwertung nach Anlage 10 SGB VI ist kein Instrument, das darauf
ausgerichtet ist, Altersarmut zu begegnen. Sie stellt im System der lohn- und
beitragsbezogenen Rentenversicherung sicher, dass den Versicherten in den neuen
Ländern Nachteile beim Erwerb der Entgeltpunkte in den neuen Ländern
aufgrund des dort niedrigeren Lohnniveaus nicht entstehen und sich im
Zusammenwirken mit dem aktuellen Rentenwert (Ost) ein gleich hohes Rentenniveau wie
in den alten Ländern einstellt.
3. Wie hoch ist derzeit die Differenz der Durchschnittsentgelte in Ost und West,
wie ist deren Entwicklung seit 1991 zu charakterisieren, und welche
Entwicklung erwartet die Bundesregierung in den kommenden Jahren?
In Anlage 1 ist die Entwicklung der BLG je Arbeitnehmer nach den
Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) von 1991 bis 2009 für West- und
Ostdeutschland ausgewiesen. Setzt man die BLG je Arbeitnehmer in
Gesamtdeutschland gleich 100, dann erreichten die BLG je Arbeitnehmer in
Westdeutschland 1991 einen Wert von 109,8, Ostdeutschland hingegen einen von
56,4. Bis 2009 haben sich die Werte wie folgt verändert: Westdeutschland liegt
mit 103,0 über dem gesamtdeutschen Durchschnitt, während Ostdeutschland
jetzt einen Wert von 82 erreicht. Es hat also eine Annäherung bei den BLG je
Arbeitnehmern stattgefunden. Der Angleichungsprozess ist bis zum Jahr 1995
sehr dynamisch verlaufen (Ostdeutschland hatte bereits 1995 einen Wert von
rund 78 erreicht), seitdem ist die Annäherung jedoch nur noch in kleinen
Schritten vorangegangen.
Die verhaltene Lohndynamik Ost in den vergangen Jahren ist Folge
wirtschaftsstruktureller Veränderungen in Ostdeutschland und der konjunkturellen
Entwicklung in Deutschland insgesamt. Größere Fortschritte bei der Angleichung
der Pro-Kopf-Löhne Ost an das Westniveau konnte demnach in den letzten
Jahren in diesem gesamtwirtschaftlichen Umfeld nicht erzielt werden. Es wäre
jedoch verfehlt, aus der Entwicklung der jüngeren Vergangenheit auf die
längerfristige zukünftige Entwicklung zu schließen. In welchem zeitlichen Rahmen
sich der Angleichungsprozess zukünftig vollziehen wird, kann nicht verlässlich
bestimmt werden und hängt im Wesentlichen von der weiteren wirtschaftlichen
Entwicklung in Ost und West ab.
4. Welchen Effekt hatte die Ausweitung der Kurzarbeit in den Jahren 2008 und
2009 auf die Höhe des Durchschnittsentgelts im Westen, und wie wirkte sie
sich auf die Differenz der Durchschnittsentgelte in Ost und West aus?
Die Durchschnittsentgelte werden von vielerlei Variablen wie z. B.
Tariflohnentwicklung, Arbeitszeitvereinbarungen, Beschäftigungsentwicklungen etc.
beeinflusst. Es kann auf Grundlage der vorliegenden Statistiken kein eindeutiger
Effekt der Kurzarbeit auf die Durchschnittsentgelte differenziert zwischen Ost
und West ermittelt werden. Allenfalls sind grobe Einschätzungen auf Grundlage
der Kurzarbeiterstatistik der Bundesagentur für Arbeit, der
Arbeitsvolumenrechnung des IAB und der VGR der Länder möglich.
Eine solche Betrachtung kommt zu dem Ergebnis, dass der Einfluss der
Kurzarbeit auf die Lohnentwicklung in den alten Ländern im Jahr 2009 etwas größer
war als in den neuen Ländern. Grund hierfür dürfte sein, dass sich die vermehrte
Kurzarbeit des Jahres 2009 (2008 war noch kein nennenswerter Anstieg der
Kurzarbeit zu verzeichnen) überdurchschnittlich stark auf Westdeutschland
konzentriert hat und dort insbesondere Branchen mit relativ hohen
Durchschnittsentgelten (z. B. Maschinenbau, Automobilindustrie) betroffen waren. In
dem Maße, in dem die Kurzarbeit wieder abgebaut wird, ist dieser Effekt
allerdings vorübergehend. In der Tendenz ist somit davon auszugehen, dass der
Effekt der Kurzarbeit die Differenz der BLG je Arbeitnehmer zwischen West und
Ost vorübergehend verringert hat.
5. Wie hoch ist derzeit die Differenz der Tarifentgelte nach Branchen, wie hoch
die der Effektiventgelte in Ost und West, wie ist deren Entwicklung seit 1991
zu charakterisieren, und welche Entwicklung erwartet die Bundesregierung
in den kommenden Jahren?
Eine Auswertung der Differenzen der Tarifentgelte zwischen Ost- und
Westdeutschland für alle Branchen liegt der Bundesregierung nicht vor. Die
nachfolgende Tabelle bietet deswegen nur eine exemplarische Übersicht aus
verschiedenen Tarifbereichen und erhebt keinen Anspruch auf Repräsentativität oder
Vollständigkeit. Die Tabelle weist zudem die Differenzen bei der wöchentlichen
Arbeitszeit, dem Jahresurlaub und der Jahressonderzahlung für alle Branchen
aus.
Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass Tarifverträge oftmals in
anderen regionalen Kategorien als Ost- und Westdeutschland verhandelt werden und
der Ost-West-Vergleich deswegen nur eingeschränkt aussagefähig ist.
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat sich die Differenz der Tarifentgelte seit
1991 deutlich verringert. Prognosen über die weitere Angleichung gibt die
Bundesregierung nicht ab.
Zum Abstand der Effektiventgelte in Ost und West wird auf die Antwort zu
Frage 3 verwiesen.
Tabelle: Unterschiede zwischen Ost- und Wesdeutschland bei verschiedenen tariflichen Leistungen
Hinweis: Einige Tarifverträge unterscheiden die Höhe des Anspruchs auf bestimmte tarifliche Leistungen in Abhängigkeit
von der Betriebszugehörigkeitsdauer. Diese Anspruchsvoraussetzungen differieren teilweise zwischen Ost- und
Westdeutschland. Für die Tabelle wurde in diesen Fällen für beide Tarifgebiete die Betriebszugehörigkeitsdauer gewählt mit der
der höchste Anspruch in einem der beiden Tarifgebiete erstmals verbunden ist.
6. Wie bewertet die Bundesregierung den Aufholprozess bei Löhnen und
Gehältern, der zu Grunde gelegt wird für die Angleichung der Rentenwerte?
Gibt sie diesem noch eine Chance, oder betrachtet sie ihn als bereits
abgeschlossen?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
7. Welche Möglichkeiten sieht sie, die länger andauernde Differenz der
Bruttolöhne und -gehälter zu kompensieren, mit dem Ergebnis, dass die
gegenwärtige Rentnergeneration in ihrer Rentenleistung eine Gleichstellung der
Lebensarbeitsleistung erlebt?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Differenz
Tarifentgelt
– in Euro
pro Monat –
Differenz
Wochenarbeitszeit
– in Stunden –
Differenz
Jahresurlaub
– in Tagen –
Differenz
Jahressonderleistung
– in Euro –
Kautschukindustrie Ost/West – 206,64 1,5 0 0,00
Landschafts- und Sportplatzbau Ost/West – 165,26 0,0 – 4 bis – 7 0,00
Chemische Industrie
Neue Länder/Baden-Württemberg
– 138,00 2,5 0 – 918,73
Hotel- und Gaststättengewerbe Thüringen/Hessen – 355,00 1,1 – 1 – 481,50
Gebäudereinigerhandwerk – 464,10 0,0 0 0,00
Abfall- und Entsorgungswirtschaft 0,00 1,8 0 0,00
Metall- und Elektroindustrie Thüringen/NRW – 15,21 2,9 0 – 7,61
Metallhandwerk Sachsen/NRW – 483,72 0,9 – 2 – 1 228,75
Wach- und Sicherheit Thüringen/NRW – 422,96 3,0 0 0,00
Öffentlicher Dienst BUND Ost/West 0,00 0,0 0 0,00
Süßwarenindustrie Neue Länder/Berlin – 55,00 1,0 – 1 – 55,00
Brauwirtschaft Sachsen/NRW – 142,39 1,5 – 1 – 142,39
Groß- und Außenhandel
Sachsen/Baden-Württemberg
– 151,69 0,5 0 18,33
Einzelhandel Sachsen u. a./Baden-Württemberg – 63,00 0,5 0 – 299,00
Papier, Pappe und Kunststoff verarbeitende
Industrie Brandenburg u. a./Niedersachsen u. a.
+ 2,98 2,0 0 + 12,33
Stahlindustrie Ost/West 0,00 0 0 0,00
Privates Bankgewerbe Ost/West 0,00 0 0 0,00
8. Bis wann rechnet die Bundesregierung mit der Herstellung einheitlicher
Einkommensverhältnisse in Ost und West, und welche politischen
Schlussfolgerungen zieht sie aus ihren Erwartungen für Notwendigkeit und
Zeitpunkt einer politischen Vollendung der sozialen Einheit?
In welchem zeitlichen Rahmen sich die Einkommensverhältnisse in den neuen
Ländern an die der alten Länder angleichen, kann heute nicht verlässlich
bestimmt werden. Dies hängt im Wesentlichen von der künftigen wirtschaftlichen
Entwicklung in den neuen und den alten Ländern ab. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
9. Wie stellen sich die durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter nach
Bundesländern dar (bitte geordnet nach Höhe des durchschnittlichen
Bruttoentgelts aufführen), und wie haben sich diese von 1991 bis 2009
entwickelt (Veränderung gegenüber dem Vorjahr in Prozent)?
In Anlage 2 ist die Entwicklung der BLG je Arbeitnehmer nach Bundesländern
von 1991 bis 2009 dargestellt. Die Bundesländer sind nach der Größe der BLG
je Arbeitnehmer im Jahr 2009 geordnet. In Anlage 3 sind die jeweiligen
Veränderungsraten zum Vorjahr in Prozent angegeben.
10. Wie stellen sich die durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter nach
Bundesländern bezogen auf einen Indexwert 2 000 Euro = 100 aktuell und
in ihrer jährlichen Entwicklung seit 1991 dar?
Die Entwicklung der durchschnittlichen BLG seit 1991 nach Bundesländern
bezogen auf einen Indexwert 2 000 Euro je Monat = 100 ist in Anlage 4 dargestellt.
11. Wie stellen sich die Bruttolöhne und -gehälter je geleisteter Arbeitsstunde
der Arbeitnehmer in Deutschland nach Bundesländern dar, und wie haben
diese sich seit 1991 entwickelt?
Die Entwicklung der BLG je geleistete Arbeitsstunde der Arbeitnehmer seit
1998 nach Bundesländern ist in den Anlagen 5, 6 und 7 dargestellt. Für den
Zeitraum 1991 bis 1997 liegen beim Statistischen Bundesamt keine Daten zu
Stundenlöhnen nach Bundesländern vor.
12. Wie bewertet die Bundesregierung den Befund von Bäcker und Jansen
(a. a. O., S. 27 ff.), laut dem die Unterschiede zwischen ostdeutschen und
westdeutschen Bundesländern trotz der großen Varianz innerhalb der
westdeutschen Bundesländer nach wie vor größer sind als innerhalb
Westdeutschlands, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die
fortdauernde Legitimität der Hochwertung?
Wie aus Anlage 2 ersichtlich ist, beträgt der Lohnabstand zwischen Schleswig-
Holstein, dem westdeutschen Bundesland mit dem niedrigsten Wert, und
Hamburg, dem Bundesland mit dem höchsten Wert im Jahr 2009, rund 7 600 Euro.
Der Abstand zwischen West und Ost ist mit rund 5 800 Euro (siehe Anlage 1)
geringer.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
13. Wie hoch müssten die Lohnsteigerungsraten absolut und im Verhältnis zum
Westen in Ostdeutschland sein, damit der wirtschaftliche
Angleichungsprozess bis 2015, 2020 bzw. 2030 abgeschlossen ist?
Ausgehend von den aktuellen BLG je Arbeitnehmer in Westdeutschland von
28 479 Euro und in Ostdeutschland von 22 667 Euro müsste die jährliche
Lohnsteigerungsrate in Ostdeutschland rechnerisch etwa 4 Prozentpunkte höher
liegen als im Westen, um bis 2015 das gleiche Lohnniveau zu erreichen. Für eine
Lohnangleichung bis zum Jahr 2020 wäre rechnerisch eine um gut 2
Prozentpunkte, bis zum Jahr 2030 eine um gut 1 Prozentpunkt höhere jährliche
Lohnsteigerung erforderlich.
14. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Befund von
Bäcker und Jansen, „dass die durchschnittlichen prozentualen
Steigerungsraten der Bruttolöhne und -gehälter in den neuen Bundesländern mindestens
um zwei Prozent über der jeweiligen westdeutschen Steigerungsrate liegen
müssten, damit eine weitgehende Angleichung des Bruttolohn- und -
gehaltsniveaus bis 2020 realisiert werden könnte“ (a. a. O., S. 26) – eingedenk
der Tatsache, dass „[u]nter Berücksichtigung der bereits dargestellten
Entwicklungen seit der deutschen Wiedervereinigung […] von einem
derartigen Positivszenario […] nicht auszugehen“ (ebd.) ist?
Die verhaltene Lohndynamik Ost in den vergangen Jahren ist Folge
wirtschaftsstruktureller Veränderungen in Ostdeutschland und der konjunkturellen
Entwicklung in Deutschland insgesamt. Ein nennenswerter Fortschritt bei der
Angleichung der Löhne Ost an das Westniveau konnte in den letzten Jahren in
diesem gesamtwirtschaftlichen Umfeld nicht erzielt werden. Es wäre jedoch
verfehlt, aus der Entwicklung der jüngeren Vergangenheit auf die längerfristige
zukünftige Entwicklung zu schließen. In welchem zeitlichen Rahmen sich der
Angleichungsprozess zukünftig vollziehen wird, kann aber nicht verlässlich
bestimmt werden und hängt im Wesentlichen von der wirtschaftlichen
Entwicklung in Ost und West ab.
15. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über Unterschiede der
Bruttolöhne und -gehälter in Ost und West nach Wirtschaftszweigen
betrachtet, und worin sieht sie die hauptsächlichen Ursachen für diese
Differenz?
In welchen Bereichen ist eine Stagnation bzw. ein Rückgang der
Einkommensrelationen zwischen Ost und West zu beobachten?
16. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über Unterschiede der
Bruttolöhne und -gehälter in Ost und West nach Branchen betrachtet, und
worin sieht sie die hauptsächlichen Ursachen für diese Differenz?
Die Entwicklung der BLG nach Wirtschaftsbereichen ist den Tabellen in
Anlage 8 zu entnehmen.
Insbesondere in den Bereichen des Verarbeitenden Gewerbes ist die im
Verhältnis zu Westdeutschland weiterhin geringere Bruttowertschöpfung der
ostdeutschen Beschäftigten als Hauptgrund für die Differenz zwischen den gezahlten
Bruttolöhnen und -gehältern zu sehen. Weitere Ursachen für die fortbestehenden
Unterschiede dürften struktureller Natur sein. Zu ihnen zählen unter anderem
Unterschiede in den Tätigkeitsstrukturen und den Betriebsgrößen in den
jeweiligen Branchen zwischen Ost und West sowie möglicherweise Unterschiede im
Niveau der Tarifbindung.
Ein weiterer Grund liegt in der unterschiedlichen Entwicklung der tatsächlich
geleisteten Arbeitsstunden in Ost und West, für die ab 1998 Daten vorliegen. In
Ostdeutschland wird pro Arbeitnehmer zwar weiterhin absolut mehr gearbeitet
als im Westen, der in beiden Landesteilen beobachtete Rückgang der
durchschnittlichen Arbeitszeit im Zeitraum 1998 bis 2009 fiel jedoch im Osten größer
aus. Dadurch wurde der bei den Stundenlöhnen auch im vergangenen Jahrzehnt
zu beobachtende Anpassungsprozess zwischen Ost und West gebremst.
Die Angleichung der Einkommensrelationen zwischen Ost- und
Westdeutschland seit 1991 hat sich gleichwohl im Durchschnitt aller Wirtschaftszweige
praktisch kontinuierlich fortgesetzt (Anlage 9). Nennenswerte Rückgänge der
Einkommensrelationen sind in den vergangenen Jahren lediglich im Bereich
Grundstückswesen, Vermietung und Unternehmensdienstleistung und im
Bereich Häusliche Dienste sowie in geringerem Umfang im Kredit- und
Versicherungsgewerbe festzustellen. Im Verarbeitenden Gewerbe ist bei der
Angleichung momentan eine Stagnation auf dem Niveau der zweiten Hälfte der 90er-
Jahre zu verzeichnen.
17. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über Unterschiede der
Bruttolöhne und -gehälter von Frauen und Männern in Ost und West, und
worin sieht sie die hauptsächlichen Ursachen für diese Differenz?
In den VGR wird nicht nach Frauen und Männern unterschieden. Nach der
Versichertenstatistik der Deutschen Rentenversicherung lag das versicherte Entgelt
der versicherungspflichtig Beschäftigten in den neuen Ländern im Jahr 2008 bei
rund 80 Prozent des gesamtdeutschen Niveaus. Bei Männern war dieser Wert
mit 74 Prozent deutlich unterdurchschnittlich, bei Frauen mit 92 Prozent
deutlich überdurchschnittlich. Ein ähnliches Bild zeigen Informationen aus der
Verdienststrukturerhebung und der vierteljährlichen Verdiensterhebungen des
Statistischen Bundesamtes. Danach lag der durchschnittliche
Bruttomonatsverdienst vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im
Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich (ohne Sonderzahlungen) im
Jahr 2009 in den neuen Ländern mit 2 486 Euro bei 79 Prozent des
Durchschnittsverdienstes in Deutschland (3 141 Euro). Auch hier zeigt sich bei
Männern und Frauen mit 76 bzw. 89 Prozent ein deutlicher Niveauunterschied.
So beliefen sich die durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste bei den
Männern deutschlandweit auf 3 320 Euro und in Ostdeutschland auf 2 519 Euro, bei
den Frauen deutschlandweit auf 2 729 Euro und in Ostdeutschland auf 2 432
Euro. Die Ursachen sind wesentlich auf die bereits aufgezeigten strukturellen
Lohnunterschiede zwischen Ost und West vor dem Hintergrund abweichender
Wirtschaftsentwicklung, Branchenstruktur sowie unterschiedlicher
Erwerbsmuster und -orientierungen zurückzuführen. Das ostdeutsche Verdienstniveau
ist seit 1991 sowohl bei Männern als auch bei Frauen deutlich um 28 bzw.
30 Prozentpunkte angestiegen (1991: Männer 48 Prozent, Frauen 59 Prozent).
18. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über zwischen Ost und
West nach wie vor bestehende Unterschiede in den tariflichen Entgelten
und deren Entwicklung?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
19. Welche Rolle spielt nach Ansicht der Bundesregierung die unterschiedliche
Tarifbindung in Ost und West für Unterschiede in den Bruttolöhnen und
- gehältern?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
20. Wie hoch liegt jeweils im Osten und im Westen der Anteil der Leiharbeit
an den tarifgebundenen Beschäftigungsverhältnissen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
21. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, in welchen
wirtschaftlichen Bereichen der Angleichungsprozess der Löhne und Gehälter
bereits abgeschlossen ist, und wie groß ist der Anteil dieser Bereiche an der
Gesamtbeschäftigung in Ostdeutschland prozentual sowie in absoluten
Zahlen?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 15 und 16 sowie auf Anlage 9 verwiesen.
Danach ist die Lohndifferenz in der Branche der öffentlichen und privaten
Dienstleister und dort insbesondere im Bereich des Gesundheits- und
Sozialwesens nahezu verschwunden. Wie Anlage 10 zu entnehmen ist, betrugen die
Anteile der Beschäftigten in diesen Wirtschaftszweigen 34,9 Prozent
(Öffentliche und Private Dienstleister insgesamt, VGR-Stand: 2009) bzw. 10,9 Prozent
(Gesundheits- und Sozialwesen, VGR-Stand: 2007) an der Gesamtbeschäftigung
in Ostdeutschland.
22. Wie stellt sich die Situation in Branchen dar, wo die tariflichen Entgelte
bereits weitgehend angeglichen sind, betrachtet man neben den monatlichen
Grundentgelten auch tarifliche Zusatzleistungen, Differenzen der
wöchentlichen Arbeitszeit, des Jahresurlaubs sowie für das Erreichen bestimmter
Positionen notwendige Voraussetzungen und Qualifikationen?
Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen.
23. Wie viele Beschäftigte arbeiten im Osten in den vom Bundesrechnungshof
in seinem Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages
aufgeführten Branchen (a. a. O., S. 4), die nach Aussagen des
Bundesrechnungshofes bereits ein Einkommensniveau von über 95 Prozent des
jeweiligen Westniveaus erreicht haben, und wie hoch ist ihr Anteil an den
Gesamtbeschäftigten in Ostdeutschland?
Wie hoch ist die Tarifbindung in den dort genannten Branchen?
Der zitierte Bericht des Bundesrechnungshofes nennt nur einige Branchen
exemplarisch. Zudem erfolgt der Vergleich des Tarifniveaus nur für einzelne
Unternehmen (z. B. Deutsche Post AG) oder Bundesländer. Auf eine Anzahl der
Beschäftigten in Ostdeutschland, deren Einkommensniveau über 95 Prozent des
Westniveaus liegt, sowie deren Anteil an allen Beschäftigten in Ostdeutschland
kann daraus nicht geschlossen werden.
Daher kann nur für einige Branchen die Zahl der sozialversicherungspflichtig
sowie ausschließlich geringfügig Beschäftigten ausgewiesen werden (jeweils
zum Stichtag 30. Juni 2008). Zum öffentlichen Dienst zählen neben der
Öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung (Nr. 84 WZ2008) auch
zahlreiche Beschäftigte anderer Wirtschaftsabteilungen, insbesondere der
Bereiche Erziehung und Unterricht (Nr. 85), Gesundheitswesen (Nr. 86), Heime
(Nr. 87) und Sozialwesen (Nr. 88). Da die Klassifikation der Wirtschaftszweige
hier jedoch nicht zwischen öffentlichen und privaten Trägern unterscheidet,
wird die Anzahl des im öffentlichen Dienst insgesamt beschäftigten Personals
auf Basis der Personalstandsstatistik des Statistischen Bundesamtes
ausgewiesen (Stichtag ist ebenfalls der 30. Juni 2008).
● Eisen- und Stahlindustrie (Nr. 24 und 25 WZ 2008): 164 493;
● Druckindustrie (Nr. 181 WZ 2008): 22 255;
● Süßwarenindustrie (Nr. 10.82 WZ 2008): 5 825;
● Bankgewerbe (Nr. 64 WZ 2008): 74 865;
● Versicherungsgewerbe (Nr. 65 WZ 2008): 14 974;
● öffentlicher Dienst (Bund, Länder, Gemeinden): 778 156.
Der Bundesrechnungshof weist in seinem Bericht an den Haushaltsausschuss
des Deutschen Bundestages außerdem darauf hin, dass 2008 etwa 40
Tarifbereiche und -branchen in den neuen Ländern für 1,8 Millionen Beschäftigte eine
tarifliche Grundvergütung zahlten, die im Durchschnitt 96,8 Prozent der
Grundvergütung im alten Bundesgebiet entsprach.
Die Bundesregierung erhebt selbst keine Daten zur Tarifbindung. Ihr sind
darüber hinaus keine Studien bekannt, die die Tarifbindung in der vom
Bundesrechnungshof vorgenommenen Branchendifferenzierung ausweisen.
24. Hält die Bundesregierung die vom Bundesrechnungshof in seinem Bericht
an den Haushaltsausschuss aufgestellte Behauptung für korrekt, der
Abstand in der Rentenhöhe zwischen gleich verdienenden Beschäftigten
beider Rechtskreise werde in dem Maße größer, in dem sich der zurzeit noch
niedrigere aktuelle Rentenwert (Ost) auf das Niveau des aktuellen
Rentenwerts (West) erhöht?
Würde nach Auffassung der Bundesregierung in diesem Falle nicht auch
der Hochwertungsfaktor nach Anlage 10 zum SGB VI sinken, so dass der
Abstand weitgehend konstant bleiben würde?
Ja, ostdeutsche Versicherte haben gegenwärtig ein günstigeres Beitrags-/
Leistungsverhältnis in der gesetzlichen Rentenversicherung als Versicherte in den
alten Ländern. In den neuen Ländern wird bei gleicher Beitragsleistung (in
Euro) im Vergleich zu den alten Ländern für das Jahr 2008 eine um rund 4
Prozent höhere Rentenanwartschaft (in Euro) erworben. Dieser Wert ergibt sich,
indem die Relation der aktuellen Rentenwerte (2008: 87,9 Prozent) und die
Relation der durchschnittlichen Versichertenentgelte gemäß den Anlagen 1 und 10
SGB VI (2008: 84,3 Prozent) ins Verhältnis gesetzt werden.
Für das Jahr 2009 liegt bisher nur das vorläufige Entgelt gemäß SGB VI vor.
Dieses wurde mit der Rechengrößenverordnung im Herbst 2008 ausgehend vom
endgültigen Entgelt 2007 mit der doppelten Lohnwachstumsrate des Jahres
2007 festgelegt. Auf Basis des vorläufigen Entgelts ergibt sich eine Ost-West-
Relation von 84,3 Prozent. Da die Relation der aktuellen Rentenwerte zum
1. Juli auf 88,7 Prozent gestiegen ist, beträgt der „Vorteil“ für die im Jahr 2009
erworbenen Anwartschaften somit rund 5 Prozent. Für im Jahr 2010 erworbene
Anwartschaften ergibt sich auf Basis der vorläufigen Entgelte ebenfalls ein Wert
von rund 5 Prozent, da sich die Entgeltrelation nur geringfügig und die aktuellen
Rentenwerte gar nicht ändern.
Auf Basis der vom Statistischen Bundesamt im März 2010 gemeldeten
Lohnentwicklung 2009 für die Rentenanpassung zum 1. Juli 2010 ergäbe sich für das
Jahr 2009 eine Relation der Versichertenentgelte von 85,4 Prozent. Die Löhne
Ost hätten sich also den Löhnen West angeglichen, was jedoch auf dem
Rückgang der Westlöhne basiert. Der „Vorteil“ beträgt danach für das Jahr 2009 nur
noch rund 4 Prozent. Der endgültige Wert kann allerdings erst berechnet werden,
wenn das endgültige Versichertenentgelt im Herbst durch die
Rechengrößenverordnung festgelegt wird. Dabei werden die im August gemeldeten Daten des
Statistischen Bundesamtes verwendet.
25. Für wie aussagekräftig hält die Bundesregierung das vom
Bundesrechnungshof herangezogene Beispiel Berlins, wo die Entgelte statistisch nicht
mehr getrennt nach Ost und West ermittelt werden, für die Frage nach der
Angleichung der Entgelte in Ost und West vor dem Hintergrund, dass
Berlin an sich kein neues Bundesland ist und eine Sonderstellung einnimmt?
Die Aussage gibt nicht Aufschluss darüber, in welchem Umfang sich die
Einkommenssituation im Beitrittsgebiet tatsächlich der in den alten Ländern
angeglichen hat. Das gewählte Beispiel ist daher ungeeignet.
26. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Größe der Gruppe
von Versicherten im Rechtskreis Ost, die bereits Entgelte auf Westniveau
erhält und von der der Bundesrechnungshof behauptet, sie sei groß?
Wann wäre in den Augen der Bundesregierung die Gruppe als groß zu
bezeichnen?
Gemäß Versichertenstatistik der Deutschen Rentenversicherung erzielen gut
26 Prozent der beitragspflichtig Beschäftigten in den neuen Ländern ein
Einkommen von über 30 000 Euro pro Jahr, was in etwa dem
Durchschnittsverdienst in den alten Ländern entspricht.
Im Zusammenhang mit der Hochwertung der Entgelte in den neuen Ländern ist
dieser Anteil jedoch unerheblich, da es dabei um das Verhältnis der
durchschnittlichen Entgelte geht. Je mehr sich die Durchschnittslöhne angleichen, um
so größer wird der Anteil der Versicherten in den neuen Ländern, deren
Verdienst über dem Durchschnittsverdienst West liegt.
27. Für wie überzeugend hält die Bundesregierung die vom
Bundesrechnungshof aufgestellte Behauptung „[i]n vielen und bedeutenden Branchen
werden gleiche oder annähernd gleiche tarifliche Bruttoentgelte gezahlt“
(a. a. O., S. 7)?
Die Aussage ist nicht quantifiziert und deshalb nur von begrenzter
Überzeugungskraft.
28. Ab welchem Grad der Angleichung sieht die Bundesregierung die
pauschale Hochwertung der Entgelte Ost als entbehrlich an, sieht sie diesen
bereits als erreicht, bzw. wann rechnet sie mit dem Erreichen dieses Grades?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
29. Wie viele Personen (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sowie
freiwillig Versicherte) profitieren im Rentenzugang 2009 vom
Hochwertungsfaktor nach Anlage 10 zum SGB VI (bitte insgesamt sowie nach Geschlecht
differenziert angeben)?
Einer statistischen Sonderauswertung der Deutschen Rentenversicherung zufolge
enthielt der Rentenzugang 2009 233 549 (von insgesamt rund 1,25 Millionen)
Renten, die auf Berechnungen nach Anlage 10 SGB VI
(„Hochwertungsfaktoren“) basieren. Davon waren 74 924 Versichertenrenten an Männer und 80 852
Versichertenrenten an Frauen sowie 77 773 Renten wegen Todes.
30. Wie viele Personen (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sowie
freiwillig Versicherte) profitieren nach aktuellem Stand insgesamt vom
Hochwertungsfaktor nach Anlage 10 zum SGB VI (bitte insgesamt sowie nach
Geschlecht differenziert angeben)?
Einer statistischen Sonderauswertung der Deutschen Rentenversicherung
zufolge enthielt der Rentenbestand zum Jahresende 2009 5 184 152 (von
insgesamt rund 25 Millionen) Renten, die auf Berechnungen nach Anlage 10 SGB VI
(„Hochwertungsfaktoren“) basieren. Davon waren 1 649 727
Versichertenrenten an Männer und 2 350 419 Versichertenrenten an Frauen. Hinzu kommen
weitere 1 184 006 Renten wegen Todes mit Berücksichtigung von
Entgeltpunkten (Ost).
31. Welche Auswirkungen hätte eine „besitzstandswahrende Umbasierung“ der
Rentenwerte, wie sie der Sachverständigenrat in seinem Jahresgutachten
2008/09 vorschlägt, auf die Höhe der auf Entgeltpunkten Ost beruhenden
Renten, wenn zugleich die Hochwertung wegfallen würde für Personen, die
bereits in Rente sind, sowie für jene, die in 5, 10, 15, 20, 25 und 30 Jahren
in Rente gehen werden (soweit keine konkreten Daten verfügbar sind, bitte
die tendenzielle Wirkrichtung sowie zugrunde liegende Annahmen über
die zukünftige Entwicklung angeben)?
Unter der Annahme des Sachverständigenrates, dass sich die
Durchschnittsentgelte in den alten und neuen Ländern nicht weiter angleichen, hätte eine
„besitzstandswahrende Umbasierung“ der Rentenwerte bei Bestandsrentnern und der
bestehenden Anwartschaften der Versicherten mit Entgeltpunkten (Ost), keine
Auswirkungen gegenüber dem geltendem Recht. Für künftig erworbene
Anwartschaften (Ost) würde der derzeit vorhandene Vorteil eines im Vergleich zum
Durchschnittsentgelt relativ höheren aktuellen Rentenwerts entfallen. Dieser
Effekt wirkt sich umso stärker aus, je später Versicherte nach dem
Umstellungszeitpunkt in Rente gehen.
32. Teilt die Bundesregierung die Ausführungen des Sachverständigenrates zu
den Verteilungswirkungen einer „besitzstandswahrenden Umbasierung“,
bzw. wie würde sie diese charakterisieren?
Die Bundesregierung kann die Ausführungen des Sachverständigenrates zu
seinem Modell der „besitzstandswahrenden Umbasierung“ bezüglich der
Verteilungswirkungen nachvollziehen und erachtet die Analyse der
Verteilungswirkungen als zutreffend.
33. Unter welchen Voraussetzungen könnte der Vorschlag des
Sachverständigenrates zu negativen Auswirkungen auf Bestandsrentner und Versicherte
in den alten Bundesländern führen, und für wie wahrscheinlich hält die
Bundesregierung ein solches Szenario?
Negative Auswirkungen für Versicherte und Rentner in den alten Ländern
würden sich ergeben, wenn die gesamtdeutsche Lohnentwicklung hinter der
westdeutschen zurückbliebe, da die gesamtdeutschen Rentenanpassungen dann
geringer ausfielen als solche, die auf der westdeutschen Lohnentwicklung
basierten.
Bezüglich der künftigen Lohnentwicklung und Ost und West wird auf die
Antwort zu Frage 3 verwiesen.
34. Hält die Bundesregierung an der in der Bundestagsdrucksache 16/10825
(S. 5) getroffenen Aussage fest, dass ein Wegfall der Hochwertung nach
Anlage 10 zum SGB VI für die Beschäftigten in den neuen Bundesländern
erhebliche Nachteile aufgrund des durchschnittlich niedrigeren
Lohnniveaus bedeuten würde?
Falls nein, welche neuen Erkenntnisse bringen sie zu einer Neubewertung
des Sachverhalts?
Die Aussage ist zutreffend.
35. Wie hoch ist derzeit die Differenz von aktuellem Rentenwert und
aktuellem Rentenwert (Ost), und wie erklärt sich der Unterschied zwischen der
Höhe des Hochwertungsfaktors und der Differenz der Rentenwerte?
Gegenwärtig beträgt der aktuelle Rentenwert 27,20 Euro und der aktuelle
Rentenwert (Ost) 24,13 Euro. Der aktuelle Rentenwert (Ost) beläuft sich damit
gegenwärtig auf 88,7 Prozent des Westwerts. Der vorläufige Umrechnungswert nach
Anlage 10 SGB VI beträgt im Jahr 2010 1,1889, d. h. das rentenrechtliche
Durchschnittsentgelt in den neuen Ländern beläuft sich gegenwärtig auf 84,1 Prozent
des Westwerts.
Von 1992 bis 1999 erfolgte die Anpassung der aktuellen Rentenwerte nach der
Nettolohnentwicklung in den jeweiligen Rechtskreisen, so dass eine parallele
Entwicklung der Relation von aktuellem Rentenwert zu Durchschnittsentgelt in
beiden Rechtskreisen nicht zwingend war. Ferner trägt die 2005 eingeführte
Schutzklausel Ost dazu bei, dass sich der Rentenwert (Ost) schneller an den
Westwert annähert als die rentenrechtlichen Entgelte. Kommt die Schutzklausel
Ost zur Anwendung, wird der aktuelle Rentenwert (Ost) mit der gleichen
Veränderungsrate angepasst, wie der aktuelle Rentenwert, obwohl er gemäß der
anpassungsrelevanten Lohnentwicklung in den neuen Ländern weniger stark
anzupassen wäre.
36. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Differenz zwischen
beiden Verhältniswerten zu minimieren oder zu eliminieren, so dass der
geringere Rentenwert (Ost) nicht durch den Hochwertungsfaktor
überkompensiert wird?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
37. Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit und technische
Umsetzbarkeit einer individuellen Betrachtung und einer entsprechenden
Differenzierung der Hochwertung ein?
38. Welche anderen Möglichkeiten einer differenzierten Anwendung der
Hochwertung sieht sie?
Eine individuelle Betrachtung oder differenzierte Hochwertung der im
Rechtskreis Ost erzielten Arbeitsentgelte ist abzulehnen. Sämtliche Rechengrößen der
gesetzlichen Rentenversicherung basieren auf Durchschnittswerten. Ebenso wie
es in den neuen Ländern Versicherte mit an entsprechendem Westniveau
angeglichenen Löhnen gibt, so gibt es auch noch eine Vielzahl von Versicherten,
deren Löhne einen anderen Angleichungsstand aufweisen. Isolierte Eingriffe in
den Hochwertungsmechanismus sind technisch nicht umsetzbar und daher
abzulehnen.
39. Wie hoch ist die Langzeitarbeitslosigkeit im Osten im Vergleich zum
Westen, und welche Auswirkungen auf die Rentenanwartschaften der
Betroffenen erwartet die Bundesregierung?
Im Jahr 2009 gab es im Durchschnitt rund 933 000 Langzeitarbeitslose in
Deutschland, 317 000 (34 Prozent) von ihnen in den neuen Bundesländern. Der
Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen in Ostdeutschland betrug
2009 31,4 Prozent (Westdeutschland: 28,9 Prozent). Im Mai 2010 gab es
insgesamt rund 963 000 Personen, die länger als ein Jahr arbeitslos waren, 314 000
(32,7 Prozent) von ihnen lebten in den neuen Bundesländern. Das Verhältnis
zwischen Langzeitarbeitslosen und allen Arbeitslosen lag im genannten Monat
in Ostdeutschland bei 33,8 Prozent (Westdeutschland: 31,9 Prozent). Die
Angaben zur Langzeitarbeitslosigkeit enthalten keine Daten der zugelassenen
kommunalen Träger.
Zeiten des Bezuges von Arbeitslosengeld II werden rentenrechtlich in Ost und
West gleich behandelt.
40. Wie stellt sich die Verbreitung von Niedriglöhnen im Ost-/West-Vergleich
dar, und welche Auswirkungen auf die Rentenbiografien in beiden
Landesteilen erwartet die Bundesregierung?
Soweit der Bundesregierung Erkenntnisse zur Verbreitung von Niedriglöhnen
vorliegen, wird auf die Antwort (Bundestagsdrucksache 17/1502) auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Fehlentwicklung auf dem Arbeitsmarkt und
die Notwendigkeit eines gesetzlichen Mindestlohns“ (Bundestagsdrucksache
17/1316) verwiesen.
Auch diejenigen, denen aufgrund ihrer geringen Qualifikation von den
Unternehmen nur ein geringer Lohn gezahlt werden kann, müssen die Chance
erhalten, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Dies wirkt sich auch positiv auf die
Rentenanwartschaften aus.
41. Wie stellt sich die Verbreitung weiterer atypischer Arbeitsverhältnisse
(Befristung, Leiharbeit, nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigung) im
Ost-/West-Vergleich dar, und welche Auswirkungen auf die
Rentenbiografien in beiden Landesteilen erwartet die Bundesregierung?
Nach Angaben des Mikrozensus waren im Jahr 2008 insgesamt 2,94 Millionen
Arbeiter und Angestellte befristet beschäftigt, davon rund 766 000 (26 Prozent)
in Ostdeutschland.
Die Arbeitnehmerüberlassungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit weist für
den Durchschnitt des ersten Halbjahres 2009 rund 606 300 Leiharbeiternehmer
aus, für deren Betrieb eine Zuordnung zu einem konkreten Bundesland möglich
war (in ca. 3 300 weiteren Fällen war keine Zuordnung möglich). 123 300 dieser
Leiharbeitnehmer bzw. 20,3 Prozent waren in einem Betrieb in Ostdeutschland
beschäftigt.
Von den im Juni 2009 insgesamt rund 7,2 Millionen geringfügig Beschäftigten
in Deutschland waren 4,9 Millionen ausschließlich geringfügig beschäftigt. Von
ihnen arbeiteten13,8 Prozent (rund 680 000) in Ostdeutschland und 86,2 Prozent
bzw. rund 4,3 Millionen in den alten Bundesländern.
Von der statistischen Verteilung bestimmter Beschäftigungsverhältnisse in Ost
und West kann nicht auf konkrete Auswirkungen in der Rentenbiografie
einzelner Versicherter geschlossen werden.
42. Sind ihr die Studien des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung
(Geyer, Johannes/ Steiner, Viktor: Künftige Altersrenten in Deutschland:
Relative Stabilität im Westen, starker Rückgang im Osten, in: DIW-
Wochenbericht Nr. 11/2010) sowie des Instituts für Wirtschaftsforschung
Halle (Kumpmann, Ingmar/Gühne, Michael/Buscher, Herbert S.: Armut
im Alter – Ursachenanalyse und eine Projektion für das Jahr 2023, IHW-
Diskussionspapiere Nr. 8, April 2010) bekannt, die beide vor zunehmender
Altersarmut im Osten warnen und hierfür vor allem
Langzeiterwerbslosigkeit und Niedriglöhne verantwortlich machen, und welche
Schlussfolgerungen zieht sie aus deren Ergebnissen?
Die genannten Studien sind der Bundesregierung bekannt.
Solche Analysen sind mit großen Unsicherheiten behaftet. Die Aussagen
basieren auf einer Reihe ungewisser Modellparameter, die über Jahrzehnte in die
Zukunft fortgeschätzt werden. Insbesondere die Entwicklung individueller
Einkommens-, Vermögens- und Wohnverhältnisse lassen sich nicht seriös
vorhersagen. Diese sind aber für die zukünftige Situation im Alter ebenso
mitentscheidend wie Art und Umfang der Altersvorsorge selbst.
Studien über die zukünftige Entwicklung der Alterssicherung zeigen, dass
niedrige Alterseinkommen aus kurzen sozialversicherungspflichtigen
Erwerbsphasen resultieren. Daher muss insbesondere die Arbeitslosigkeit bekämpft und
die Beschäftigung gesteigert werden. Flankierend müssen die betriebliche und
die private Altersvorsorge gefördert und ausgebaut werden. In beiden
Handlungsfeldern wurden in den letzten Jahren beachtliche Erfolge erzielt und damit
der Grundstein für eine solide Alterssicherung für die Zukunft geschaffen.
43. Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, damit speziell im Osten
Deutschlands Altersarmut künftig nicht zu einem Massenphänomen wird?
44. Welche Rolle spielt in solchen Überlegungen die Hochwertung nach
Anlage 10 zum SGB VI, welche Rolle spielen andere Instrumente wie die
Verbesserung der Rentenanwartschaften von Langzeiterwerbslosen sowie
die Aufwertung von Zeiten niedrigen Einkommens?
Die Bekämpfung von Armut und die Förderung der sozialen Teilhabe ist ein
wesentliches Anliegen der Bundesregierung. Ziel ist es, das Bewusstsein für Armut
und soziale Ausgrenzung zu schärfen sowie gesellschaftlicher Verantwortung
bei der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung gerecht zu werden.
Eine der großen Errungenschaften der Sozialpolitik ist, dass Altersarmut heute
noch kein akutes Thema ist. Die Bundesregierung verschließt aber nicht die
Augen vor einer möglichen größeren Gefahr künftiger Altersarmut. Wie viele
ältere Menschen künftig auf staatliche Unterstützung angewiesen sein werden,
hängt davon ab, wie sich die wirtschaftlichen und demografischen Strukturen in
Deutschland insgesamt entwickeln werden.
Allerdings sind auf die Frage, wie Altersarmut vermieden werden kann, keine
einfachen Antworten möglich; die Fragestellungen sind sehr vielfältig und
komplex. Mögliche Probleme und Risiken müssen nicht nur innerhalb sondern auch
außerhalb des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung genau analysiert
werden; nur so können tragfähige und passgenaue Lösungsansätze zur
Bekämpfung von Altersarmut insgesamt entwickelt werden.
Der Koalitionsvertrag nennt bereits konkrete Ziele für die Zukunft: Diejenigen,
die ein Leben lang Vollzeit gearbeitet und vorgesorgt haben, sollen ein
Alterseinkommen oberhalb der Grundsicherung erhalten. Private und betriebliche
Altersvorsorge sollen sich auch für Geringverdiener lohnen. Denn die Förderung
der privaten Altersvorsorge ist eine wichtige Maßnahme zur Verhinderung von
Altersarmut. Bereits auf den Weg gebracht ist deshalb eine Verdreifachung des
Schonvermögens bei der privaten Altersvorsorge auf 750 Euro pro Lebensjahr.
Die Koalition hat beschlossen, eine Regierungskommission zum Thema
„Bekämpfung von Altersarmut“ einzusetzen, die im kommenden Jahr ihre Arbeit
aufnehmen und Vorschläge entwickeln soll, wie in Zukunft insgesamt für eine
ausreichende soziale Sicherung im Alter gesorgt werden kann.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
–
1
7
–
D
ru
cksach
e 17/2572
BLG je Arbeitnehmer nach alten und neuen Ländern – 1991 bis 2009 Anlage 1
Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer
in EUR Land
1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Deutschland 19 691 21 717 22 650 23 083 23 807 24 142 24 185 24 401 24 750 25 108 25 563 25 904 26 231 26 399 26 470 26 706 27 128 27 751 27 648
Alte Länder 21 626 23 135 23 813 24 172 24 852 25 174 25 191 25 393 25 706 26 027 26 471 26 810 27 138 27 297 27 339 27 572 28 019 28 634 28 479
Neue Länder 11 097 14 334 16 460 17 457 18 523 18 892 18 982 19 198 19 646 20 014 20 383 20 670 20 966 21 156 21 331 21 578 21 859 22 489 22 667
Differenz West-Ost 10 529 8 801 7 353 6 715 6 329 6 282 6 209 6 195 6 060 6 013 6 088 6 140 6 172 6 141 6 008 5 994 6 160 6 145 5 812
Index, Gesamtdeutschland = 100
Alte Länder 109,8 106,5 105,1 104,7 104,4 104,3 104,2 104,1 103,9 103,7 103,6 103,5 103,5 103,4 103,3 103,2 103,3 103,2 103,0
Neue Länder 56,4 66,0 72,7 75,6 77,8 78,3 78,5 78,7 79,4 79,7 79,7 79,8 79,9 80,1 80,6 80,8 80,6 81,0 82,0
Differenz West-Ost 53,5 40,5 32,5 29,1 26,6 26,0 25,7 25,4 24,5 23,9 23,8 23,7 23,5 23,3 22,7 22,4 22,7 22,1 21,0
D
ru
cksach
e 17/2572
–
1
8
–
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
BLG je Arbeitnehmer nach Bundesländern – 1991 bis 2009 Anlage 2
Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer in EUR
Land
1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Hamburg 24 166 25 737 26 511 26 887 27 477 27 921 28 103 28 303 28 679 28 924 29 637 29 940 30 239 30 494 30 707 31 111 31 657 32 491 32 883
Hessen 22 704 24 295 25 068 25 427 26 223 26 523 26 518 26 802 27 214 27 658 28 174 28 585 29 141 29 201 29 310 29 707 30 332 30 990 31 043
Baden-Württemberg 22 371 23 810 24 236 24 669 25 418 25 696 25 714 25 982 26 441 26 916 27 482 27 864 28 285 28 490 28 590 28 992 29 469 29 967 29 413
Bayern 20 915 22 492 23 243 23 640 24 271 24 674 24 761 25 027 25 431 25 899 26 458 26 877 27 181 27 470 27 538 27 894 28 552 29 237 28 915
Bremen 22 232 23 441 24 194 24 476 25 198 25 511 25 326 25 695 26 116 26 054 26 509 26 567 27 091 27 105 27 225 27 603 27 843 28 653 28 611
Nordrhein-Westfalen 22 262 23 685 24 344 24 683 25 414 25 704 25 676 25 700 25 910 26 039 26 349 26 726 26 980 27 144 27 195 27 160 27 493 28 152 28 056
Berlin 19 238 21 410 22 907 23 512 24 295 24 686 24 706 25 129 25 450 25 697 25 977 26 228 26 404 26 479 26 380 26 461 26 714 27 232 27 444
Rheinland-Pfalz 20 898 22 432 22 972 23 368 23 950 24 153 24 156 24 310 24 424 24 820 25 190 25 362 25 647 25 797 25 760 25 866 26 277 26 862 26 858
Saarland 20 904 22 289 22 880 23 230 23 695 24 032 24 024 24 243 24 405 24 722 25 291 25 368 25 666 25 917 26 041 26 254 26 747 27 091 26 554
Niedersachsen 20 743 22 100 22 659 22 750 23 299 23 604 23 629 23 918 24 115 24 394 24 732 24 904 25 220 25 251 25 160 25 590 25 866 26 397 26 390
Schleswig-Holstein 19 603 20 943 21 576 22 012 22 651 23 012 22 967 23 037 23 334 23 580 23 925 24 269 24 560 24 501 24 338 24 277 24 566 25 167 25 300
Brandenburg 11 420 14 856 17 107 18 142 19 212 19 603 19 657 19 919 20 356 20 805 21 159 21 392 21 538 21 655 21 957 22 142 22 450 23 007 23 322
Sachsen 11 157 14 311 16 426 17 402 18 534 18 867 18 955 19 181 19 629 20 029 20 426 20 689 21 047 21 258 21 377 21 693 22 037 22 697 22 819
Sachsen-Anhalt 10 958 14 253 16 404 17 432 18 500 18 896 19 019 19 198 19 645 19 854 20 176 20 523 20 767 21 020 21 247 21 493 21 625 22 472 22 648
Thüringen 10 808 14 032 16 046 16 977 17 953 18 335 18 484 18 679 19 191 19 615 20 045 20 399 20 773 21 003 21 055 21 361 21 639 22 213 22 289
Mecklenburg-Vorpommern 11 114 14 199 16 306 17 347 18 344 18 707 18 725 18 948 19 344 19 662 19 961 20 202 20 509 20 596 20 850 20 908 21 195 21 618 21 890
Deutschland 19 691 21 717 22 650 23 083 23 807 24 142 24 185 24 401 24 750 25 108 25 563 25 904 26 231 26 399 26 470 26 706 27 128 27 751 27 648
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
–
1
9
–
D
ru
cksach
e 17/2572
BLG je Arbeitnehmer nach Bundesländern – 1991 bis 2009 Anlage 3
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in Prozent
Land
1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Hamburg 6,5 3,0 1,4 2,2 1,6 0,7 0,7 1,3 0,9 2,5 1,0 1,0 0,8 0,7 1,3 1,8 2,6 1,2
Hessen 7,0 3,2 1,4 3,1 1,1 0,0 1,1 1,5 1,6 1,9 1,5 1,9 0,2 0,4 1,4 2,1 2,2 0,2
Baden-Württemberg 6,4 1,8 1,8 3,0 1,1 0,1 1,0 1,8 1,8 2,1 1,4 1,5 0,7 0,4 1,4 1,6 1,7 -1,8
Bayern 7,5 3,3 1,7 2,7 1,7 0,4 1,1 1,6 1,8 2,2 1,6 1,1 1,1 0,2 1,3 2,4 2,4 -1,1
Bremen 5,4 3,2 1,2 2,9 1,2 -0,7 1,5 1,6 -0,2 1,7 0,2 2,0 0,1 0,4 1,4 0,9 2,9 -0,1
Nordrhein-Westfalen 6,4 2,8 1,4 3,0 1,1 -0,1 0,1 0,8 0,5 1,2 1,4 1,0 0,6 0,2 -0,1 1,2 2,4 -0,3
Berlin 11,3 7,0 2,6 3,3 1,6 0,1 1,7 1,3 1,0 1,1 1,0 0,7 0,3 -0,4 0,3 1,0 1,9 0,8
Rheinland-Pfalz 7,3 2,4 1,7 2,5 0,8 0,0 0,6 0,5 1,6 1,5 0,7 1,1 0,6 -0,1 0,4 1,6 2,2 0,0
Saarland 6,6 2,7 1,5 2,0 1,4 0,0 0,9 0,7 1,3 2,3 0,3 1,2 1,0 0,5 0,8 1,9 1,3 -2,0
Niedersachsen 6,5 2,5 0,4 2,4 1,3 0,1 1,2 0,8 1,2 1,4 0,7 1,3 0,1 -0,4 1,7 1,1 2,1 0,0
Schleswig-Holstein 6,8 3,0 2,0 2,9 1,6 -0,2 0,3 1,3 1,1 1,5 1,4 1,2 -0,2 -0,7 -0,3 1,2 2,4 0,5
Brandenburg 30,1 15,2 6,1 5,9 2,0 0,3 1,3 2,2 2,2 1,7 1,1 0,7 0,5 1,4 0,8 1,4 2,5 1,4
Sachsen 28,3 14,8 5,9 6,5 1,8 0,5 1,2 2,3 2,0 2,0 1,3 1,7 1,0 0,6 1,5 1,6 3,0 0,5
Sachsen-Anhalt 30,1 15,1 6,3 6,1 2,1 0,7 0,9 2,3 1,1 1,6 1,7 1,2 1,2 1,1 1,2 0,6 3,9 0,8
Thüringen 29,8 14,4 5,8 5,7 2,1 0,8 1,1 2,7 2,2 2,2 1,8 1,8 1,1 0,2 1,5 1,3 2,7 0,3
Mecklenburg-Vorpommern 27,8 14,8 6,4 5,7 2,0 0,1 1,2 2,1 1,6 1,5 1,2 1,5 0,4 1,2 0,3 1,4 2,0 1,3
Deutschland 10,3 4,3 1,9 3,1 1,4 0,2 0,9 1,4 1,4 1,8 1,3 1,3 0,6 0,3 0,9 1,6 2,3 -0,4
D
ru
cksach
e 17/2572
–
2
0
–
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer nach Bundesländern – 1991 bis 2009 Anlage 4
2000 EUR Monat (24 000 EUR/Jahr) =100
Land
1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Baden-
Württemberg
93,2 99,2 101,0 102,8 105,9 107,1 107,1 108,3 110,2 112,2 114,5 116,1 117,9 118,7 119,1 120,8 122,8 124,9 122,6
Bayern 87,1 93,7 96,8 98,5 101,1 102,8 103,2 104,3 106,0 107,9 110,2 112,0 113,3 114,5 114,7 116,2 119,0 121,8 120,5
Berlin 80,2 89,2 95,4 98,0 101,2 102,9 102,9 104,7 106,0 107,1 108,2 109,3 110,0 110,3 109,9 110,3 111,3 113,5 114,4
Brandenburg 47,6 61,9 71,3 75,6 80,1 81,7 81,9 83,0 84,8 86,7 88,2 89,1 89,7 90,2 91,5 92,3 93,5 95,9 97,2
Bremen 92,6 97,7 100,8 102,0 105,0 106,3 105,5 107,1 108,8 108,6 110,5 110,7 112,9 112,9 113,4 115,0 116,0 119,4 119,2
Hamburg 100,7 107,2 110,5 112,0 114,5 116,3 117,1 117,9 119,5 120,5 123,5 124,8 126,0 127,1 127,9 129,6 131,9 135,4 137,0
Hessen 94,6 101,2 104,5 105,9 109,3 110,5 110,5 111,7 113,4 115,2 117,4 119,1 121,4 121,7 122,1 123,8 126,4 129,1 129,3
Mecklenburg-
Vorpommern
46,3 59,2 67,9 72,3 76,4 77,9 78,0 79,0 80,6 81,9 83,2 84,2 85,5 85,8 86,9 87,1 88,3 90,1 91,2
Niedersachsen 86,4 92,1 94,4 94,8 97,1 98,4 98,5 99,7 100,5 101,6 103,1 103,8 105,1 105,2 104,8 106,6 107,8 110,0 110,0
Nordrhein-West
falen
92,8 98,7 101,4 102,8 105,9 107,1 107,0 107,1 108,0 108,5 109,8 111,4 112,4 113,1 113,3 113,2 114,6 117,3 116,9
Rheinland-Pfalz 87,1 93,5 95,7 97,4 99,8 100,6 100,7 101,3 101,8 103,4 105,0 105,7 106,9 107,5 107,3 107,8 109,5 111,9 111,9
Saarland 87,1 92,9 95,3 96,8 98,7 100,1 100,1 101,0 101,7 103,0 105,4 105,7 106,9 108,0 108,5 109,4 111,4 112,9 110,6
Sachsen 46,5 59,6 68,4 72,5 77,2 78,6 79,0 79,9 81,8 83,5 85,1 86,2 87,7 88,6 89,1 90,4 91,8 94,6 95,1
Sachsen-Anhalt 45,7 59,4 68,4 72,6 77,1 78,7 79,2 80,0 81,9 82,7 84,1 85,5 86,5 87,6 88,5 89,6 90,1 93,6 94,4
Schleswig-
Holstein
81,7 87,3 89,9 91,7 94,4 95,9 95,7 96,0 97,2 98,3 99,7 101,1 102,3 102,1 101,4 101,2 102,4 104,9 105,4
Thüringen 45,0 58,5 66,9 70,7 74,8 76,4 77,0 77,8 80,0 81,7 83,5 85,0 86,6 87,5 87,7 89,0 90,2 92,6 92,9
Deutschland 82,0 90,5 94,4 96,2 99,2 100,6 100,8 101,7 103,1 104,6 106,5 107,9 109,3 110,0 110,3 111,3 113,0 115,6 115,2
Alte Länder 90,1 96,4 99,2 100,7 103,6 104,9 105,0 105,8 107,1 108,4 110,3 111,7 113,1 113,7 113,9 114,9 116,7 119,3 118,7
Neue Länder 46,2 59,7 68,6 72,7 77,2 78,7 79,1 80,0 81,9 83,4 84,9 86,1 87,4 88,2 88,9 89,9 91,1 93,7 94,4
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
–
2
1
–
D
ru
cksach
e 17/2572
Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitsstunde der Arbeitnehmer nach Bundesländern – 1998 bis 2009 Anlage 5
Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitsstunde der Arbeitnehmer in EUR
Land
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Baden-Württemberg 18,92 19,36 19,88 20,36 20,77 21,15 21,19 21,38 21,69 21,91 22,27 22,84
Bayern 18,17 18,53 19,10 19,57 19,99 20,29 20,32 20,54 20,81 21,15 21,65 22,19
Berlin 16,74 17,14 17,33 17,86 18,09 18,36 18,72 18,85 19,07 19,52 19,97 20,59
Brandenburg 12,85 13,29 13,80 14,24 14,58 14,87 15,08 15,33 15,50 15,92 16,43 17,06
Bremen 18,29 18,70 18,96 19,37 19,48 20,00 19,96 20,16 20,49 20,53 21,12 21,91
Hamburg 19,54 19,82 20,18 20,74 21,06 21,29 21,48 21,78 21,98 22,27 22,87 23,76
Hessen 18,96 19,29 19,82 20,30 20,69 21,17 21,09 21,28 21,62 22,05 22,59 23,32
Mecklenburg-Vorpommern 12,25 12,65 13,07 13,43 13,75 14,09 14,30 14,55 14,86 15,12 15,49 16,01
Niedersachsen 17,41 17,62 18,04 18,51 18,68 18,98 18,85 18,97 19,33 19,46 19,92 20,51
Nordrhein-Westfalen 18,33 18,75 19,17 19,58 19,99 20,25 20,35 20,47 20,48 20,65 21,10 21,73
Rheinland-Pfalz 17,65 17,95 18,51 18,95 19,20 19,44 19,54 19,68 19,77 20,00 20,40 21,06
Saarland 17,22 17,59 18,26 18,80 18,99 19,17 19,22 19,51 19,68 19,97 20,21 20,48
Sachsen 12,52 12,97 13,51 13,99 14,44 14,69 14,80 15,03 15,32 15,75 16,31 16,87
Sachsen-Anhalt 12,31 12,74 13,15 13,50 13,94 14,25 14,52 14,74 15,03 15,30 15,98 16,56
Schleswig-Holstein 16,83 17,12 17,48 17,90 18,31 18,52 18,42 18,42 18,40 18,55 19,06 19,67
Thüringen 12,13 12,56 13,05 13,52 13,95 14,30 14,43 14,66 14,90 15,25 15,72 16,26
Deutschland 17,20 17,60 18,10 18,59 18,97 19,29 19,36 19,55 19,76 20,04 20,52 21,12
Nachrichtlich:
Alte Länder 18,21 18,57 19,04 19,51 19,86 20,18 20,22 20,39 20,58 20,84 21,29 21,90
Neue Länder 12,44 12,87 13,36 13,79 14,20 14,50 14,67 14,90 15,17 15,53 16,06 16,63
D
ru
cksach
e 17/2572
–
2
2
–
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitsstunde der Arbeitnehmer nach Bundesländern – 1998 bis 2009 Anlage 6
Veränderung gegenüber dem Vorjahr in
Land
1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Baden-Württemberg 2,3 2,7 2,4 2,0 1,8 0,2 0,9 1,4 1,0 1,6 2,6
Bayern 2,0 3,1 2,5 2,1 1,5 0,1 1,1 1,3 1,6 2,4 2,5
Berlin 2,4 1,1 3,1 1,3 1,5 2,0 0,7 1,2 2,4 2,3 3,1
Brandenburg 3,4 3,8 3,2 2,4 2,0 1,4 1,7 1,1 2,7 3,2 3,8
Bremen 2,2 1,4 2,2 0,6 2,7 - 0,2 1,0 1,6 0,2 2,9 3,7
Hamburg 1,4 1,8 2,8 1,5 1,1 0,9 1,4 0,9 1,3 2,7 3,9
Hessen 1,7 2,7 2,4 1,9 2,3 - 0,4 0,9 1,6 2,0 2,4 3,2
Mecklenburg-Vorpommern 3,3 3,3 2,8 2,4 2,5 1,5 1,7 2,1 1,7 2,4 3,4
Niedersachsen 1,2 2,4 2,6 0,9 1,6 - 0,7 0,6 1,9 0,7 2,4 3,0
Nordrhein-Westfalen 2,3 2,2 2,1 2,1 1,3 0,5 0,6 0,0 0,8 2,2 3,0
Rheinland-Pfalz 1,7 3,1 2,4 1,3 1,3 0,5 0,7 0,5 1,2 2,0 3,2
Saarland 2,1 3,8 3,0 1,0 0,9 0,3 1,5 0,9 1,5 1,2 1,3
Sachsen 3,6 4,2 3,6 3,2 1,7 0,7 1,6 1,9 2,8 3,6 3,4
Sachsen-Anhalt 3,5 3,2 2,7 3,3 2,2 1,9 1,5 2,0 1,8 4,4 3,6
Schleswig-Holstein 1,7 2,1 2,4 2,3 1,1 - 0,5 0,0 - 0,1 0,8 2,7 3,2
Thüringen 3,5 3,9 3,6 3,2 2,5 0,9 1,6 1,6 2,3 3,1 3,4
Deutschland 2,3 2,8 2,7 2,0 1,7 0,4 1,0 1,1 1,4 2,4 2,9
Nachrichtlich:
Alte Länder 2,0 2,5 2,5 1,8 1,6 0,2 0,8 0,9 1,3 2,2 2,9
Neue Länder 3,5 3,8 3,2 3,0 2,1 1,2 1,6 1,8 2,4 3,4 3,5
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
–
2
3
–
D
ru
cksach
e 17/2572
Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitsstunde der Arbeitnehmer nach Bundesländern – 1998 bis 2009 Anlage 7
Index, 1998=100
Land
1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Baden-Württemberg 102,3 105,1 107,6 109,8 111,8 112,0 113,0 114,6 115,8 117,7 120,7
Bayern 102,0 105,1 107,7 110,0 111,7 111,8 113,0 114,5 116,4 119,2 122,1
Berlin 102,4 103,5 106,7 108,1 109,7 111,8 112,6 113,9 116,6 119,3 123,0
Brandenburg 103,4 107,4 110,8 113,5 115,7 117,4 119,3 120,6 123,9 127,9 132,8
Bremen 102,2 103,7 105,9 106,5 109,3 109,1 110,2 112,0 112,2 115,5 119,8
Hamburg 101,4 103,3 106,1 107,8 109,0 109,9 111,5 112,5 114,0 117,0 121,6
Hessen 101,7 104,5 107,1 109,1 111,7 111,2 112,2 114,0 116,3 119,1 123,0
Mecklenburg-Vorpommern 103,3 106,7 109,6 112,2 115,0 116,7 118,8 121,3 123,4 126,4 130,7
Niedersachsen 101,2 103,6 106,3 107,3 109,0 108,3 109,0 111,0 111,8 114,4 117,8
Nordrhein-Westfalen 102,3 104,6 106,8 109,1 110,5 111,0 111,7 111,7 112,7 115,1 118,5
Rheinland-Pfalz 101,7 104,9 107,4 108,8 110,1 110,7 111,5 112,0 113,3 115,6 119,3
Saarland 102,1 106,0 109,2 110,3 111,3 111,6 113,3 114,3 116,0 117,4 118,9
Sachsen 103,6 107,9 111,7 115,3 117,3 118,2 120,0 122,4 125,8 130,3 134,7
Sachsen-Anhalt 103,5 106,8 109,7 113,2 115,8 118,0 119,7 122,1 124,3 129,8 134,5
Schleswig-Holstein 101,7 103,9 106,4 108,8 110,0 109,4 109,4 109,3 110,2 113,3 116,9
Thüringen 103,5 107,6 111,5 115,0 117,9 119,0 120,9 122,8 125,7 129,6 134,0
Deutschland 102,3 105,2 108,1 110,3 112,2 112,6 113,7 114,9 116,5 119,3 122,8
Nachrichtlich:
Alte Länder 102,0 104,6 107,1 109,1 110,8 111,0 112,0 113,0 114,4 116,9 120,3
Neue Länder 103,5 107,4 110,9 114,1 116,6 117,9 119,8 121,9 124,8 129,1 133,7
D
ru
cksach
e 17/2572
–
2
4
–
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer in den alten Ländern nach W irtschaftsbereichen – 1991 bis 2009 Anlage 8 a
Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer in EUR
Wirtschaftsbereich
1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Alle Wirtschaftsbereiche 21 626 23 135 23 813 24 172 24 852 25 174 25 191 25 393 25 706 26 027 26 471 26 810 27 138 27 297 27 339 27 572 28 019 28 634 28 479
Land- und Forstwirtschaft; Fischerei 14 265 14 903 16 026 16 461 16 773 16 896 16 670 16 482 16 767 17 146 17 054 16 325 16 312 15 878 15 845 16 107 16 406 17 001 17 352
Produzierendes Gewerbe 24 266 26 160 26 979 27 827 28 838 29 506 29 807 30 289 30 863 31 544 32 269 32 858 33 645 34 347 34 788 35 576 36 469 37 159 36 091
Produzierendes Gewerbe o. Baugew. 25 015 26 979 27 893 28 832 30 085 30 870 31 267 31 860 32 467 33 225 33 975 34 576 35 439 36 256 36 774 37 712 38 693 39 408 38 188
Bergbau u. Gew. von St. u. Erden 28 474 30 891 31 711 30 910 32 601 33 563 34 399 34 668 34 959 35 982 36 275 36 078 36 860 37 669 38 398 36 516 37 083
Verarbeitendes Gewerbe 24 754 26 689 27 551 28 524 29 772 30 545 30 933 31 537 32 161 32 956 33 706 34 293 35 165 35 968 36 461 37 418 38 427 39 101 37 734
Energie- und Wasserversorgung 30 133 32 628 34 631 35 396 36 583 37 591 38 224 38 963 39 662 39 857 40 922 42 121 42 638 43 604 44 682 45 884 46 331
Baugewerbe 20 658 22 328 22 967 23 684 23 794 23 930 23 759 23 670 24 139 24 393 24 647 24 979 25 234 25 276 25 113 25 230 25 780 26 170 26 166
Dienstleistungsbereiche 20 092 21 446 22 142 22 324 22 895 23 128 23 077 23 201 23 483 23 716 24 100 24 433 24 655 24 686 24 652 24 741 25 049 25 659 25 921
Handel, Gastgewerbe und Verkehr 18 677 20 083 20 673 20 873 21 217 21 453 21 315 21 259 21 458 21 630 21 969 22 314 22 504 22 326 22 443 22 545 22 828 23 527 23 492
Handel; Rep. v. Kfz u.ä 18 661 20 191 20 800 20 951 21 334 21 577 21 536 21 540 21 945 22 237 22 683 23 170 23 461 23 486 23 641 23 747 23 985
Gastgewerbe 13 213 13 668 14 123 14 410 14 536 14 506 14 360 14 221 14 088 14 137 14 219 14 279 13 995 13 427 13 366 13 380 13 549
Verkehr und Nachrichtenübermittlg. 20 997 22 660 23 441 23 830 24 336 24 888 24 760 24 702 24 737 24 778 25 070 25 329 25 723 25 569 25 841 26 025 26 561
Finanzierung, Vermiet. u. Untern.-DL 23 102 24 726 25 705 25 900 26 432 26 511 26 343 26 464 26 584 26 784 27 380 27 694 27 956 28 095 28 361 28 615 29 162 29 780 29 920
Kredit- und Versicherungsgewerbe 28 537 30 816 31 820 32 656 34 098 34 479 34 600 34 965 35 978 36 728 37 646 38 246 38 829 39 240 39 454 39 781 41 149
Grundstücksw., Vermiet., Untern.-DL 20 181 21 553 22 584 22 629 22 974 23 126 23 005 23 289 23 427 23 712 24 325 24 575 24 840 25 025 25 383 25 772 26 333
Öffentliche und private Dienstleister 20 228 21 399 22 037 22 132 22 854 23 104 23 128 23 339 23 687 23 917 24 190 24 509 24 707 24 840 24 499 24 439 24 587 25 076 25 698
Öff. Verw., Verteidig., Sozialvers. 21 214 22 905 23 887 24 155 25 109 25 622 25 755 26 274 26 874 27 637 27 974 28 754 29 108 29 864 29 969 29 933 30 220
Erziehung und Unterricht 26 737 28 170 28 338 28 403 29 473 29 586 29 692 30 025 30 408 30 576 30 968 31 068 30 993 31 190 30 448 30 125 30 177
Gesundheits- und Sozialwesen 18 769 19 448 19 864 19 916 20 590 20 669 20 651 20 724 20 953 21 119 21 421 21 578 21 791 21 839 21 599 21 665 21 812
Sonst. öff. u. priv. Dienstleister 18 831 20 109 20 842 20 983 21 444 21 787 21 771 21 827 22 218 22 124 22 320 22 624 22 890 22 597 21 891 21 791 21 926
Häusliche Dienste 7 850 8 016 8 403 8 571 8 717 8 871 9 015 9 111 9 282 9 381 9 455 9 445 9 740 9 698 9 686 9 847 9 927
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
–
2
5
–
D
ru
cksach
e 17/2572
Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer in den neuen Ländern nach W irtschaftsbereichen – 1991 bis 2009 Anlage 8 b
Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer in EUR
Wirtschaftsbereich
1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Alle Wirtschaftsbereiche 11 097 14 334 16 460 17 457 18 523 18 892 18 982 19 198 19 646 20 014 20 383 20 670 20 966 21 156 21 331 21 578 21 859 22 489 22 667
Land- und Forstwirtschaft; Fischerei 9 628 10 401 11 729 12 538 13 368 13 675 13 737 13 802 14 177 14 545 14 630 14 249 14 351 14 073 14 220 14 427 14 637 15 200 15 514
Produzierendes Gewerbe 10 677 14 897 16 693 18 426 19 386 19 714 19 899 20 179 20 599 21 070 21 673 22 186 22 676 23 229 23 723 24 220 24 982 25 518 24 919
Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe 9 980 14 462 16 328 18 627 20 456 21 283 21 516 22 007 22 457 22 905 23 412 23 820 24 242 24 895 25 404 25 901 26 645 27 143 26 308
Bergbau u. Gewinnung von Steinen u. Erden 13 435 20 708 24 449 25 114 26 474 27 864 28 499 29 395 29 821 29 907 30 209 30 547 30 724 32 145 32 610 32 242 33 397
Verarbeitendes Gewerbe 9 401 13 534 15 292 17 867 19 719 20 567 20 779 21 234 21 747 22 247 22 762 23 118 23 513 24 128 24 631 25 137 25 926 26 378 25 374
Energie- und Wasserversorgung 14 938 19 577 21 857 23 160 25 565 26 658 27 728 29 240 29 521 30 143 31 001 32 311 33 219 34 565 35 282 36 312 36 838
Baugewerbe 12 717 15 634 17 154 18 214 18 346 18 156 18 217 18 073 18 324 18 530 18 803 19 071 19 436 19 597 19 721 20 090 20 804 21 231 21 308
Dienstleistungsbereiche 11 619 14 323 16 646 17 206 18 342 18 743 18 807 19 023 19 511 19 842 20 144 20 395 20 643 20 738 20 807 20 965 21 067 21 725 22 178
Handel, Gastgewerbe und Verkehr 9 728 12 341 14 529 15 069 15 625 15 862 15 755 15 817 16 048 16 440 16 704 16 542 16 682 16 546 16 859 17 205 17 420 17 936 18115
Handel; Rep. v. Kfz u.ä 9 137 11 690 13 705 14 255 14 879 15 231 15 121 15 260 15 723 16 153 16 472 16 195 16 327 16 153 16 590 17 073 17 305
Gastgewerbe 9 707 10 671 11 365 11 804 11 963 11 969 11 882 11 686 11 683 11 857 12 045 12 088 12 040 11 949 12 155 12 169 12 161
Verkehr und Nachrichtenübermittlung 10 640 13 821 16 751 17 614 18 383 18 729 18 849 19 195 19 405 19 865 20 112 20 205 20 564 20 610 20 817 21 117 21 465
Finanzierung, Vermiet. u. Untern.-DL 14 603 15 991 17 539 17 941 19 265 19 595 19 500 19 560 19 750 19 848 19 810 19 886 19 848 19 699 19 867 19 889 20 222 20 863 21049
Kredit- und Versicherungsgewerbe 17 891 18 653 20 810 22 578 24 245 25 621 26 646 27 310 28 142 28 936 29 089 30 724 31 596 32 020 32 434 32 368 32 598
Grundstücksw., Vermiet., Untern.-DL 13 601 15 188 16 586 16 702 18 031 18 201 17 937 17 987 18 149 18 175 18 184 18 060 17 973 17 837 18 018 18 189 18 672
Öffentliche und private Dienstleister 12 330 15 223 17 802 18 404 19 852 20 370 20 625 20 988 21 716 22 129 22 546 23 089 23 521 23 914 23 715 23 832 23 840 24 614 25343
Öff. Verw., Verteidig., Sozialvers. 11 277 15 253 18 382 19 455 21 026 21 464 21 890 22 132 22 789 23 466 24 066 25 018 25 762 26 454 26 233 26 594 26 777
Erziehung und Unterricht 12 774 15 209 17 937 18 634 20 494 21 640 22 338 22 930 24 161 24 647 25 191 25 915 26 336 27 146 27 039 27 123 26 979
Gesundheits- und Sozialwesen 13 714 15 743 17 697 17 817 18 922 19 045 18 955 19 429 20 006 20 234 20 599 20 802 21 195 21 413 21 366 21 387 21 519
Sonst. öff. u. priv. Dienstleister 11 482 14 646 16 985 17 579 18 924 19 410 19 389 19 651 20 207 20 337 20 582 20 798 20 983 20 758 20 214 20 377 20 464
Häusliche Dienste 4 956 5 924 6 257 6 151 6 518 6 928 7 459 7 904 8 523 8 476 8 459 8 581 8 869 9 214 9 536 9 473 9 214
D
ru
cksach
e 17/2572
–
2
6
–
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
Angleichungsstand der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer in den neuen Ländern im V erhältnis Anlage 9
zu den durchschnittlichen Bruttolöhnen und -gehältern in den alten Ländern nach W irtschaftsbereichen – 1991 bis 2009
Wirtschaftsbereich Alte Länder = 100
1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Alle Wirtschaftsbereiche 51,3 62,0 69,1 72,2 74,5 75,0 75,4 75,6 76,4 76,9 77,0 77,1 77,3 77,5 78,0 78,3 78,0 78,5 79,6
Land- und Forstwirtschaft; Fischerei 67,5 69,8 73,2 76,2 79,7 80,9 82,4 83,7 84,6 84,8 85,8 87,3 88,0 88,6 89,7 89,6 89,2 89,4 89,4
Produzierendes Gewerbe 44,0 56,9 61,9 66,2 67,2 66,8 66,8 66,6 66,7 66,8 67,2 67,5 67,4 67,6 68,2 68,1 68,5 68,7 69,0
Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe 39,9 53,6 58,5 64,6 68,0 68,9 68,8 69,1 69,2 68,9 68,9 68,9 68,4 68,7 69,1 68,7 68,9 68,9 68,9
Bergbau u. Gewinnung von Steinen u. Erden 47,2 67,0 77,1 81,2 81,2 83,0 82,8 84,8 85,3 83,1 83,3 84,7 83,4 85,3 84,9 88,3 90,1
Verarbeitendes Gewerbe 38,0 50,7 55,5 62,6 66,2 67,3 67,2 67,3 67,6 67,5 67,5 67,4 66,9 67,1 67,6 67,2 67,5 67,5 67,2
Energie- und Wasserversorgung 49,6 60,0 63,1 65,4 69,9 70,9 72,5 75,0 74,4 75,6 75,8 76,7 77,9 79,3 79,0 79,1 79,5
Baugewerbe 61,6 70,0 74,7 76,9 77,1 75,9 76,7 76,4 75,9 76,0 76,3 76,3 77,0 77,5 78,5 79,6 80,7 81,1 81,4
Dienstleistungsbereiche 57,8 66,8 75,2 77,1 80,1 81,0 81,5 82,0 83,1 83,7 83,6 83,5 83,7 84,0 84,4 84,7 84,1 84,7 85,6
Handel, Gastgewerbe und Verkehr 52,1 61,4 70,3 72,2 73,6 73,9 73,9 74,4 74,8 76,0 76,0 74,1 74,1 74,1 75,1 76,3 76,3 76,2 77,1
Handel; Rep. v. Kfz u.ä 49,0 57,9 65,9 68,0 69,7 70,6 70,2 70,8 71,6 72,6 72,6 69,9 69,6 68,8 70,2 71,9 72,1
Gastgewerbe 73,5 78,1 80,5 81,9 82,3 82,5 82,7 82,2 82,9 83,9 84,7 84,7 86,0 89,0 90,9 90,9 89,8
Verkehr und Nachrichtenübermittlung 50,7 61,0 71,5 73,9 75,5 75,3 76,1 77,7 78,4 80,2 80,2 79,8 79,9 80,6 80,6 81,1 80,8
Finanzierung, Vermietung u. Untern.-DL 63,2 64,7 68,2 69,3 72,9 73,9 74,0 73,9 74,3 74,1 72,4 71,8 71,0 70,1 70,1 69,5 69,3 70,1 70,4
Kredit- und Versicherungsgewerbe 62,7 60,5 65,4 69,1 71,1 74,3 77,0 78,1 78,2 78,8 77,3 80,3 81,4 81,6 82,2 81,4 79,2
Grundstückswesen, Vermietung, Untern.-DL 67,4 70,5 73,4 73,8 78,5 78,7 78,0 77,2 77,5 76,6 74,8 73,5 72,4 71,3 71,0 70,6 70,9
Öffentliche und private Dienstleister 61,0 71,1 80,8 83,2 86,9 88,2 89,2 89,9 91,7 92,5 93,2 94,2 95,2 96,3 96,8 97,5 97,0 98,2 98,6
Öff. Verw., Verteidig., Sozialvers. 53,2 66,6 77,0 80,5 83,7 83,8 85,0 84,2 84,8 84,9 86,0 87,0 88,5 88,6 87,5 88,8 88,6
Erziehung und Unterricht 47,8 54,0 63,3 65,6 69,5 73,1 75,2 76,4 79,5 80,6 81,3 83,4 85,0 87,0 88,8 90,0 89,4
Gesundheits- und Sozialwesen 73,1 80,9 89,1 89,5 91,9 92,1 91,8 93,8 95,5 95,8 96,2 96,4 97,3 98,0 98,9 98,7 98,7
Sonst. öff. u. priv. Dienstleister 61,0 72,8 81,5 83,8 88,2 89,1 89,1 90,0 90,9 91,9 92,2 91,9 91,7 91,9 92,3 93,5 93,3
Häusliche Dienste 63,1 73,9 74,5 71,8 74,8 78,1 82,7 86,8 91,8 90,4 89,5 90,9 91,1 95,0 98,5 96,2 92,8
D
eu
tsch
er B
u
n
d
estag
–
1
7
. W
ah
lp
erio
d
e
–
2
7
–
D
ru
cksach
e 17/2572
Beschäftigtenanteile der W irtschaftsbereiche an der Gesamtbeschäftigung in den neuen Ländern – 1991 bis 2009 Anlage 10
Wirtschaftsbereich Anteile an der Gesamtbeschäftigung in %
1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Land- und Forstwirtschaft; Fischerei 7,1 5,0 4,1 3,8 3,7 3,5 3,6 3,6 3,5 3,4 3,2 3,2 3,1 3,1 2,9 2,8 2,8 2,8 2,8
Produzierendes Gewerbe 40,3 36,0 35,4 35,3 35,1 33,8 32,7 31,2 29,7 28,6 27,3 26,2 25,6 25,1 24,6 24,5 24,8 24,9 24,6
Produzierendes Gewerbe ohne Baugewerbe 30,0 22,6 19,8 18,1 17,3 16,8 16,6 16,7 16,4 16,6 17,0 17,2 17,3 17,2 17,3 17,4 17,7 18,1 17,8
Bergbau u. Gewinnung v. Steinen u. Erden 2,0 1,5 1,1 0,8 0,7 0,6 0,5 0,4 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3
Verarbeitendes Gewerbe 26,3 19,4 17,1 15,8 15,2 14,9 14,9 15,1 14,9 15,2 15,6 15,8 15,9 15,9 16,0 16,1 16,5 16,9 16,6
Energie- und Wasserversorgung 1,7 1,6 1,6 1,5 1,4 1,3 1,3 1,2 1,1 1,1 1,1 1,1 1,1 1,0 1,0 1,0 1,0
Baugewerbe 10,3 13,4 15,6 17,2 17,8 16,9 16,0 14,5 13,4 12,0 10,3 9,0 8,4 7,9 7,3 7,1 7,1 6,8 6,8
Dienstleistungsbereiche 52,6 59,0 60,4 60,8 61,2 62,7 63,8 65,2 66,7 68,0 69,4 70,6 71,2 71,7 72,5 72,7 72,4 72,3 72,6
Handel, Gastgewerbe und Verkehr 19,4 20,4 20,7 20,7 20,6 21,0 21,5 21,9 22,1 22,7 22,8 22,9 23,0 23,3 23,2 23,1 23,1 23,0 23,2
Handel; Rep. v. Kfz u.ä 10,6 11,0 11,0 11,4 11,6 12,0 12,6 12,8 13,1 13,4 13,3 13,4 13,4 13,4 13,3 13,2 13,1
Gastgewerbe 1,9 2,1 2,3 2,4 2,5 2,7 2,8 3,1 3,4 3,5 3,6 3,7 3,8 4,0 4,1 4,1 4,2
Verkehr und Nachrichtenübermittlung 6,9 7,2 7,4 6,8 6,5 6,3 6,1 5,9 5,6 5,8 5,9 5,8 5,8 5,9 5,8 5,8 5,8
Finanzierung, Vermietung u. Untern.-DL 5,7 7,2 8,0 8,5 8,9 9,4 9,9 10,6 11,2 11,7 12,3 12,6 12,9 13,3 13,4 14,0 14,5 14,7 14,5
Kredit- und Versicherungsgewerbe 1,3 1,7 1,8 1,8 1,8 1,8 1,8 1,8 1,8 1,8 1,8 1,8 1,8 1,7 1,7 1,7 1,6
Grundstücksw., Vermietung, Untern.-DL 4,4 5,6 6,2 6,7 7,1 7,6 8,1 8,8 9,4 9,9 10,4 10,8 11,2 11,6 11,7 12,3 12,9
Öffentliche und private Dienstleister 27,5 31,4 31,7 31,7 31,7 32,3 32,4 32,8 33,5 33,7 34,4 35,1 35,3 35,1 35,8 35,6 34,8 34,6 34,9
Öff. Verw., Verteidig., Sozialvers. 8,7 10,3 10,2 9,9 9,7 9,9 9,8 9,9 9,8 9,9 10,1 10,2 10,2 9,9 10,0 9,7 9,5
Erziehung und Unterricht 8,5 9,4 9,6 9,2 9,0 8,7 8,6 8,5 8,5 8,6 8,7 8,9 8,8 8,8 8,9 8,9 8,5
Gesundheits- und Sozialwesen 7,0 7,6 7,5 7,6 7,8 8,2 8,5 8,7 9,2 9,2 9,6 10,0 10,2 10,4 10,8 10,9 10,9
Sonst. öff. u. priv. Dienstleister 3,0 3,8 4,1 4,5 4,8 5,0 5,0 5,1 5,3 5,4 5,4 5,4 5,3 5,3 5,4 5,3 5,2
Häusliche Dienste 0,2 0,2 0,3 0,4 0,4 0,5 0,5 0,6 0,6 0,6 0,6 0,7 0,7 0,7 0,7 0,8 0,8
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]