Löhne und Gehälter in Ost- und Westdeutschland und die Debatte um die Vereinheitlichung des Rentenrechts
der Abgeordneten Matthias W. Birkwald, Klaus Ernst, Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, Dr. Martina Bunge, Roland Claus, Heidrun Dittrich, Diana Golze, Katja Kipping, Caren Lay, Dr. Gesine Lötzsch, Jens Petermann, Kersten Steinke, Sabine Stüber, Dr. Kirsten Tackmann, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung will „in dieser Legislaturperiode ein einheitliches Rentensystem in Ost und West einführen“ (Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP, 26. Oktober 2009, S. 84). Zu befürchten ist jenseits einer Lösung, die keine finanziellen Vorteile für die Bestandsrentnerinnen und -rentner im Osten bringt, auch, dass im Zuge einer Vereinheitlichung die Hochwertung der Entgelte in Ostdeutschland nach Anlage 10 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) gestrichen wird. Dies fordern verschiedene politische Akteure, unter anderem der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage (siehe Jahresgutachten: 2008/09: Die Finanzkrise meistern – Wachstumskräfte stärken, S. 365 ff.). Auch der Bundesrechnungshof zieht mit seinem „Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach § 88 Abs. 2 BHO über die rentenrechtlichen Auswirkungen der Hochwertung versicherter Arbeitsentgelte in den neuen Ländern […]“ (Ausschussdrucksache 17(11)113) die Legitimität der Beibehaltung der Hochwertung in Frage.
Mit der Hochwertung nach Anlage 10 zum SGB VI wird sichergestellt, dass bis zum Erreichen einheitlicher Einkommensverhältnisse die in den ostdeutschen Bundesländern erworbenen Rentenansprüche den Ansprüchen westdeutscher Versicherter mit der gleichen relativen Einkommensposition entsprechen. So wird verhindert, dass die Beschäftigten im Osten Deutschlands aufgrund der heutigen niedrigen Verdienste dauerhafte Nachteile bei ihren künftigen Renten erleiden.
Die Abschaffung der Hochwertung würde angesichts der nach wie vor bestehenden deutlichen Unterschiede der Bruttolöhne und -gehälter in Ost und West zu erheblichen Einbußen bei den künftigen Rentenanwartschaften der Versicherten in Ostdeutschland führen und im Zusammenhang mit anderen Risikofaktoren wie Langzeitarbeitslosigkeit und Niedriglöhnen das ohnehin schon erhebliche Risiko künftiger Altersarmut in Ostdeutschland noch einmal deutlich erhöhen.
Die Bundesregierung geht in ihrem Bericht zum Stand der deutschen Einheit 2008 offenbar davon aus, dass die Hochwertung nach wie vor notwendig ist, um „eine nachteilige Wirkung der immer noch geringeren Arbeitsverdienste in den neuen Ländern bei einer späteren Rente zu verhindern“ (Bundestagsdrucksache 16/10454, S. 19). Daraus ergeben sich Fragen nach den Perspektiven der Bundesregierung für die Vollendung der sozialen Einheit.
Auch die im Auftrag des Forschungsnetzwerks Alterssicherung (FNA) der Deutschen Rentenversicherung Bund erstellte Studie von Bäcker und Jansen (Bäcker, Gerhard/Jansen, Andreas: Analyse zur Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter in Ost und Westdeutschland, DRV-Schriften, Band 84) stellt fest, dass die Entgeltunterschiede zwischen Ost und West nach wie vor erheblich und größer als innerhalb der westdeutschen Bundesländer sind. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) beziffert die Differenz zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten in Ost und West auf 27,4 Prozent (vgl. DGB- Bundesvorstand: Arbeitsmarkt aktuell 06/2009: Der Arbeitsmarkt im Osten – 20 Jahre nach dem Mauerfall. Teil I: Beschäftigung und Einkommen, Oktober 2009, S. 7). Eine aktuelle Veröffentlichung der Deutschen Rentenversicherung Bund kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass auch 20 Jahre nach der Wiedervereinigung „immer noch ein deutlicher Unterschied in der Versichertenstruktur und in den Entgelten bzw. Entgeltrelationen der Beschäftigten in den alten und neuen Bundesländern konstatiert“ werden kann (Kaldybajewa, Kalamkas/Kruse, Edgar/Strobel, Gerhard: Versicherte der Deutschen Rentenversicherung: Unterschiede und Gemeinsamkeiten in Ost und West 20 Jahre nach der Wiedervereinigung, in: RVaktuell 3/2010, S. 99).
Der Bundesrechnungshof behauptet dagegen, „die Gruppe in den neuen Ländern, die Entgelte auf Westniveau beziehen, [sei] mittlerweile so groß, dass das Bundesministerium für Arbeit nicht mehr von lediglich durchschnittlichen Entgelten Ost und West ausgehen kann“ (Schreiben des Bundesrechnungshofes an die Vorsitzende des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages Petra Merkel (Berlin) vom 6. April 2010) und stellt damit die Hochwertung zur Disposition. Die empirischen Belege, die in seinem Bericht für diese These angeführt werden, sind jedoch äußerst dürftig und teilweise irreführend.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen44
Welche Daten und Studien zu nach wie vor bestehenden Unterschieden der Bruttolöhne und -gehälter in Ost- und Westdeutschland liegen der Bundesregierung vor, und wie bewertet sie deren Ergebnisse im Hinblick auf die Frage, ob die Hochwertung der ostdeutschen Entgelte nach Anlage 10 zum SGB VI angesichts der festgestellten Unterschiede nach wie vor zu rechtfertigen und beizubehalten ist?
Was ist nach Auffassung der Bundesregierung der Zweck der Hochwertung? Sieht sie darin eher ein Instrument der Armutsvermeidung oder eines des Ausgleichs der nach wie vor bestehenden Unterschiede im Lohn- und Gehaltsniveau oder beides?
Wie hoch ist derzeit die Differenz der Durchschnittsentgelte in Ost und West, wie ist deren Entwicklung seit 1991 zu charakterisieren, und welche Entwicklung erwartet die Bundesregierung in den kommenden Jahren?
Welchen Effekt hatte die Ausweitung der Kurzarbeit in den Jahren 2008 und 2009 auf die Höhe des Durchschnittsentgelts im Westen, und wie wirkte sie sich auf die Differenz der Durchschnittsentgelte in Ost und West aus?
Wie hoch ist derzeit die Differenz der Tarifentgelte nach Branchen, wie hoch die der Effektiventgelte in Ost und West, wie ist deren Entwicklung seit 1991 zu charakterisieren, und welche Entwicklung erwartet die Bundesregierung in den kommenden Jahren?
Wie bewertet die Bundesregierung den Aufholprozess bei Löhnen und Gehältern, der zu Grunde gelegt wird für die Angleichung der Rentenwerte? Gibt sie diesem noch eine Chance, oder betrachtet sie ihn als bereits abgeschlossen?
Welche Möglichkeiten sieht sie, die länger andauernde Differenz der Bruttolöhne und -gehälter zu kompensieren, mit dem Ergebnis, dass die gegenwärtige Rentnergeneration in ihrer Rentenleistung eine Gleichstellung der Lebensarbeitsleistung erlebt?
Bis wann rechnet die Bundesregierung mit der Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse in Ost und West, und welche politischen Schlussfolgerungen zieht sie aus ihren Erwartungen für Notwendigkeit und Zeitpunkt einer politischen Vollendung der sozialen Einheit?
Wie stellen sich die durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter nach Bundesländern dar (bitte geordnet nach Höhe des durchschnittlichen Bruttoentgelts aufführen), und wie haben sich diese von 1991 bis 2009 entwickelt (Veränderung gegenüber dem Vorjahr in Prozent)?
Wie stellen sich die durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter nach Bundesländern bezogen auf einen Indexwert 2 000 Euro = 100 aktuell und in ihrer jährlichen Entwicklung seit 1991 dar?
Wie stellen sich die Bruttolöhne und -gehälter je geleisteter Arbeitsstunde der Arbeitnehmer in Deutschland nach Bundesländern dar, und wie haben diese sich seit 1991 entwickelt?
Wie bewertet die Bundesregierung den Befund von Bäcker und Jansen (a. a. O., S. 27 ff.), laut dem die Unterschiede zwischen ostdeutschen und westdeutschen Bundesländern trotz der großen Varianz innerhalb der westdeutschen Bundesländer nach wie vor größer sind als innerhalb Westdeutschlands, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für die fortdauernde Legitimität der Hochwertung?
Wie hoch müssten die Lohnsteigerungsraten absolut und im Verhältnis zum Westen in Ostdeutschland sein, damit der wirtschaftliche Angleichungsprozess bis 2015, 2020 bzw. 2030 abgeschlossen ist?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Befund von Bäcker und Jansen, „dass die durchschnittlichen prozentualen Steigerungsraten der Bruttolöhne und -gehälter in den neuen Bundesländern mindestens um zwei Prozent über der jeweiligen westdeutschen Steigerungsrate liegen müssten, damit eine weitgehende Angleichung des Bruttolohn- und - gehaltsniveaus bis 2020 realisiert werden könnte“ (a. a. O., S. 26) – eingedenk der Tatsache, dass „[u]nter Berücksichtigung der bereits dargestellten Entwicklungen seit der deutschen Wiedervereinigung […] von einem derartigen Positivszenario […] nicht auszugehen“ (ebd.) ist?
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über Unterschiede der Bruttolöhne und -gehälter in Ost und West nach Wirtschaftszweigen betrachtet, und worin sieht sie die hauptsächlichen Ursachen für diese Differenz?
In welchen Bereichen ist eine Stagnation bzw. ein Rückgang der Einkommensrelationen zwischen Ost und West zu beobachten?
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über Unterschiede der Bruttolöhne und -gehälter in Ost und West nach Branchen betrachtet, und worin sieht sie die hauptsächlichen Ursachen für diese Differenz?
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über Unterschiede der Bruttolöhne und -gehälter von Frauen und Männern in Ost und West, und worin sieht sie die hauptsächlichen Ursachen für diese Differenz?
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über zwischen Ost und West nach wie vor bestehende Unterschiede in den tariflichen Entgelten und deren Entwicklung?
Welche Rolle spielt nach Ansicht der Bundesregierung die unterschiedliche Tarifbindung in Ost und West für Unterschiede in den Bruttolöhnen und -gehältern?
Wie hoch liegt jeweils im Osten und im Westen der Anteil der Leiharbeit an den tarifgebundenen Beschäftigungsverhältnissen?
Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, in welchen wirtschaftlichen Bereichen der Angleichungsprozess der Löhne und Gehälter bereits abgeschlossen ist, und wie groß ist der Anteil dieser Bereiche an der Gesamtbeschäftigung in Ostdeutschland prozentual sowie in absoluten Zahlen?
Wie stellt sich die Situation in Branchen dar, wo die tariflichen Entgelte bereits weitgehend angeglichen sind, betrachtet man neben den monatlichen Grundentgelten auch tarifliche Zusatzleistungen, Differenzen der wöchentlichen Arbeitszeit, des Jahresurlaubs sowie für das Erreichen bestimmter Positionen notwendige Voraussetzungen und Qualifikationen?
Wie viele Beschäftigte arbeiten im Osten in den vom Bundesrechnungshof in seinem Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages aufgeführten Branchen (a. a. O., S. 4), die nach Aussagen des Bundesrechnungshofes bereits ein Einkommensniveau von über 95 Prozent des jeweiligen Westniveaus erreicht haben, und wie hoch ist ihr Anteil an den Gesamtbeschäftigten in Ostdeutschland?
Wie hoch ist die Tarifbindung in den dort genannten Branchen?
Hält die Bundesregierung die vom Bundesrechnungshof in seinem Bericht an den Haushaltsausschuss aufgestellte Behauptung für korrekt, der Abstand in der Rentenhöhe zwischen gleich verdienenden Beschäftigten beider Rechtskreise werde in dem Maße größer, in dem sich der zurzeit noch niedrigere aktuelle Rentenwert (Ost) auf das Niveau des aktuellen Rentenwerts (West) erhöht?
Würde nach Auffassung der Bundesregierung in diesem Falle nicht auch der Hochwertungsfaktor nach Anlage 10 zum SGB VI sinken, so dass der Abstand weitgehend konstant bleiben würde?
Für wie aussagekräftig hält die Bundesregierung das vom Bundesrechnungshof herangezogene Beispiel Berlins, wo die Entgelte statistisch nicht mehr getrennt nach Ost und West ermittelt werden, für die Frage nach der Angleichung der Entgelte in Ost und West vor dem Hintergrund, dass Berlin an sich kein neues Bundesland ist und eine Sonderstellung einnimmt?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Größe der Gruppe von Versicherten im Rechtskreis Ost, die bereits Entgelte auf Westniveau erhält und von der der Bundesrechnungshof behauptet, sie sei groß?
Wann wäre in den Augen der Bundesregierung die Gruppe als groß zu bezeichnen?
Für wie überzeugend hält die Bundesregierung die vom Bundesrechnungshof aufgestellte Behauptung „[i]n vielen und bedeutenden Branchen werden gleiche oder annähernd gleiche tarifliche Bruttoentgelte gezahlt“ (a. a. O., S. 7)?
Ab welchem Grad der Angleichung sieht die Bundesregierung die pauschale Hochwertung der Entgelte Ost als entbehrlich an, sieht sie diesen bereits als erreicht, bzw. wann rechnet sie mit dem Erreichen dieses Grades?
Wie viele Personen (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sowie freiwillig Versicherte) profitieren im Rentenzugang 2009 vom Hochwertungsfaktor nach Anlage 10 zum SGB VI (bitte insgesamt sowie nach Geschlecht differenziert angeben)?
Wie viele Personen (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sowie freiwillig Versicherte) profitieren nach aktuellem Stand insgesamt vom Hochwertungsfaktor nach Anlage 10 zum SGB VI (bitte insgesamt sowie nach Geschlecht differenziert angeben)?
Welche Auswirkungen hätte eine „besitzstandswahrende Umbasierung“ der Rentenwerte, wie sie der Sachverständigenrat in seinem Jahresgutachten 2008/09 vorschlägt, auf die Höhe der auf Entgeltpunkten Ost beruhenden Renten, wenn zugleich die Hochwertung wegfallen würde für Personen, die bereits in Rente sind, sowie für jene, die in 5, 10, 15, 20, 25 und 30 Jahren in Rente gehen werden (soweit keine konkreten Daten verfügbar sind, bitte die tendenzielle Wirkrichtung sowie zugrundeliegende Annahmen über die zukünftige Entwicklung angeben)?
Teilt die Bundesregierung die Ausführungen des Sachverständigenrates zu den Verteilungswirkungen einer „besitzstandswahrenden Umbasierung“, bzw. wie würde sie diese charakterisieren?
Unter welchen Voraussetzungen könnte der Vorschlag des Sachverständigenrates zu negativen Auswirkungen auf Bestandsrentner und Versicherte in den alten Bundesländern führen, und für wie wahrscheinlich hält die Bundesregierung ein solches Szenario?
Hält die Bundesregierung an der in der Bundestagsdrucksache 16/10825 (S. 5) getroffenen Aussage fest, dass ein Wegfall der Hochwertung nach Anlage 10 zum SGB VI für die Beschäftigten in den neuen Bundesländern erhebliche Nachteile aufgrund des durchschnittlich niedrigeren Lohnniveaus bedeuten würde?
Falls nein, welche neuen Erkenntnisse bringen sie zu einer Neubewertung des Sachverhalts?
Wie hoch ist derzeit die Differenz von aktuellem Rentenwert und aktuellem Rentenwert (Ost), und wie erklärt sich der Unterschied zwischen der Höhe des Hochwertungsfaktors und der Differenz der Rentenwerte?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Differenz zwischen beiden Verhältniswerten zu minimieren oder zu eliminieren, so dass der geringere Rentenwert (Ost) nicht durch den Hochwertungsfaktor überkompensiert wird?
Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit und technische Umsetzbarkeit einer individuellen Betrachtung und einer entsprechenden Differenzierung der Hochwertung ein?
Welche anderen Möglichkeiten einer differenzierten Anwendung der Hochwertung sieht sie?
Wie hoch ist die Langzeitarbeitslosigkeit im Osten im Vergleich zum Westen, und welche Auswirkungen auf die Rentenanwartschaften der Betroffenen erwartet die Bundesregierung?
Wie stellt sich die Verbreitung von Niedriglöhnen im Ost-/West-Vergleich dar, und welche Auswirkungen auf die Rentenbiografien in beiden Landesteilen erwartet die Bundesregierung?
Wie stellt sich die Verbreitung weiterer atypischer Arbeitsverhältnisse (Befristung, Leiharbeit, nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigung) im Ost-/West-Vergleich dar, und welche Auswirkungen auf die Rentenbiografien in beiden Landesteilen erwartet die Bundesregierung?
Sind ihr die Studien des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (Geyer, Johannes/ Steiner, Viktor: Künftige Altersrenten in Deutschland: Relative Stabilität im Westen, starker Rückgang im Osten, in: DIW- Wochenbericht Nr. 11/2010) sowie des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (Kumpmann, Ingmar/Gühne, Michael/Buscher, Herbert S.: Armut im Alter – Ursachenanalyse und eine Projektion für das Jahr 2023, IHW- Diskussionspapiere Nr. 8, April 2010) bekannt, die beide vor zunehmender Altersarmut im Osten warnen und hierfür vor allem Langzeiterwerbslosigkeit und Niedriglöhne verantwortlich machen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus deren Ergebnissen?
Was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, damit speziell im Osten Deutschlands Altersarmut künftig nicht zu einem Massenphänomen wird?
Welche Rolle spielt in solchen Überlegungen die Hochwertung nach Anlage 10 zum SGB VI, welche Rolle spielen andere Instrumente wie die Verbesserung der Rentenanwartschaften von Langzeiterwerbslosen sowie die Aufwertung von Zeiten niedrigen Einkommens?