BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ausgestaltung der Waldprämie und geplanter Honorierungsmodellen für Waldökosystemdienstleistungen

(insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

21.12.2020

Antwortdauer

31 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2453020.11.2020

Ausgestaltung der Waldprämie und geplanten Honorierungsmodelle für Waldökosystemdienstleistungen

der Abgeordneten Harald Ebner, Renate Künast, Oliver Krischer, Friedrich Ostendorff, Markus Tressel, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat im Bundeshaushaltsentwurf 2021 im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets eine sogenannte Waldprämie im Gesamtumfang von 500 Mio. Euro vorgesehen, die offenbar als Flächenprämie ausgestaltet werden soll (vgl. https://www.fablf.de/publikationen/aktuelles/corona-konjunkturpaket/). Im Zuge der Debatte um eine dauerhafte Honorierung von Ökosystemleistungen des Waldes hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet, die Fragen im Zusammenhang mit Honorierungsmodellen klären bzw. Modellvorschläge machen soll (siehe https://www.forstwirtschaft-in-deutschland.de/aktuelles/news-detailansicht/news/praemie-fuer-klimaschutzleistung-bewirtschafteter-waelder-gefordert/?contrast=1&cHash=f75ddb26a876fa73321d9a064efbd1f3). Offenbar liegt bereits ein erster Vorschlag für ein solches Modell vor (siehe http://www.finanztreff.de/news/roundup-minister-klimafreundliche-waelder-foerdern-schweinepest-bekaempfen/21881461). Das Thünen-Institut hat ein Konzeptpapier mit Empfehlungen und Hinweisen zur Ausgestaltung von Honorierungssystemen für Ökosystemleistungen von Wäldern verfasst (Thünen Working Paper 152).

Wir fragen in diesem Zusammenhang die Bundesregierung:

Fragen25

1

Welche ökonomischen Beeinträchtigungen, die durch die COVID-19-Pandemie verursacht wurden, begründen einen besonderen Unterstützungsanspruch der Forstwirtschaft im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets im Vergleich zu anderen Branchen, die unmittelbar durch Auflagen und Beschränkungen zur Pandemiebekämpfung in ihrer Geschäftstätigkeit extrem eingeschränkt sind?

2

Wie begründet die Bundesregierung konkret Zahlungen aus dem Corona-Konjunkturpaket für Waldprämien im Gesamtumfang vom 500 Mio. Euro, deren Zweckbestimmung der Walderhalt und die nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern ist (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 78 des Abgeordneten Harald Ebner auf Bundestagsdrucksache 19/22675) und die damit nicht durch einen konkreten Zusammenhang zum Pandemiegeschehen begründet werden?

3

Werden Waldbesitzer mit hohem Schadflächenanteil im Rahmen der genannten Waldprämie vorrangig gefördert, und wenn nein, warum nicht?

4

Wie begründet die Bundesregierung die Wahl einer flächengekoppelten Prämie, die besonders Eigentümern großer Waldflächen zugutekommt?

5

Welche Nachweispflichten auf Seiten der Empfänger von Leistungen sind vorgesehen?

6

Wie verhindert die Bundesregierung beim Instrument der Waldprämie Mitnahmeeffekte ohne positive Impulse für den Waldumbau hin zu naturnahen Wäldern vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung lediglich eine Zertifizierung wie PEFC oder FSC als Fördervoraussetzung vorsieht (vgl. https://www.fablf.de/publikationen/aktuelles/corona-konjunkturpaket/) und bereits ca. 80 Prozent der deutschen Waldfläche auf Basis eines Zertifizierungssystem bewirtschaftet werden (siehe https://www.forstwirtschaft-in-deutschland.de/forstwirtschaft/zertifizierung/)?

7

Inwieweit wird eine Staffelung der Vergütungshöhe entsprechend unterschiedlicher Bewirtschaftungsstandards oder Zertifizierungssysteme entsprechend den Unterschieden in der ökologischen Anforderungshöhe vorgenommen, und wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?

8

Stellt die Waldprämie eine einmalige Förderung dar? Schließt die Bundesregierung aus, dass dieses Förderinstrument über den aktuellen Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms hinaus fortgeführt wird?

9

Hat die Bundesregierung eine Stellungnahme der EU-Kommission eingeholt, inwieweit die Waldprämie beihilferechtlich zulässig ist, auch im Hinblick auf die Frage, ob die Waldprämie gleichzeitig bei Inanspruchnahme der Waldhilfen zur Bewältigung der Extremwetterschäden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) gewährt werden darf, und wenn nein, warum nicht?

10

Welche Verbände und Institutionen sind Teil der Bund-Länder-Expertenarbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Modells zur Honorierung von Waldökosystemleistungen (vgl. Pressemitteilung des BMEL Nr. 172 vom 25. September 2020)?

11

Welche Eckpunkte sieht der von der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner erwähnte „erste Vorschlag“ der Arbeitsgruppe vor (vgl. http://www.finanztreff.de/news/roundup-minister-klimafreundliche-waelder-foerdern-schweinepest-bekaempfen/21881461)? Wann ist mit einem abschließenden Modellvorschlag zu rechnen?

12

Welche Berechnungsgrundlage für die Klimaschutzleistung der Wälder (Bemessung des aktuellen Vorrats, Vorratsaufwuchs abzüglich des energetisch genutztes Anteils, Bruttozuwachs an Kohlenstoff etc.) favorisiert aktuell die Bundesregierung bzw. die oben erwähnte Bund-Länder-Expertenarbeitsgruppe (bitte begründen)?

13

Wird bei der Diskussion der Berechnungsgrundlage für die Honorierung der Klimaschutzleistung auch der im Waldboden bzw. unterirdisch gebundene Kohlenstoff berücksichtigt, und wenn nein, warum nicht?

14

Welche Waldökosystemleistungen sollen im Rahmen eines dauerhaften Honorierungssystems über die Kohlenstoffbindung hinaus vergütet werden (Biodiversität, Erholungsfunktion, Kühlung des Mikroklimas, Stärkung des regionalen Wasserhaushalts), und welche Förderbedingungen bzw. Kriterien werden als Bewertungsmaßstab für die Honorierung zugrunde gelegt?

15

Welche Gewichtung im Verhältnis von Klimaschutzleistung und Biodiversitätsförderung hält die Bundesregierung für sinnvoll bei der Berechnung der jährlichen Honorierungssumme für die Waldökosystemleistung, und wenn seitens der Bundesregierung bzw. seitens der Bund-Länder-Expertenarbeitsgruppe keine Berücksichtigung der Biodiversitätsförderung geplant sein sollte, warum nicht?

16

Von welcher Höhe bzw. von welchem Korridor zur Vergütung der Kohlenstoffbindung im Wald pro Hektar gehen die Überlegungen der Bundesregierung bzw. des genannten Expertengremiums bislang aus?

17

Welche durchschnittlichen jährlichen Hektarnettoerlöse durch nachhaltige Holznutzung hat nach Kenntnis der Bundesregierung ein deutscher Mischwald (Minimum 30 Prozent Laubbaumanteil) von 2010 bis 2018 erbracht (ggf. Ertragskorridore für verschiedene Standorte, Holzarten und Holzqualitäten angeben)?

18

Inwieweit werden Holzeinschlag, Durchforstung und abgestorbene Bäume bzw. Räumung von Schadholz in dem Honorierungsmodell berücksichtigt bzw. verrechnet, die sich ja negativ auf die Kohlenstoffbilanz bzw. die Holzzuwachsleistung des Waldes auswirken?

19

Inwieweit werden auch Waldflächen honoriert, die aus der Nutzung genommen wurden bzw. werden?

20

Sehen die bisherigen Überlegungen zum Honorierungsmodell eine wachsende Honorierung bei steigenden Preisen für Kohlendioxidemissionen im Emissionshandel vor?

21

Hat die Bundesregierung die EU-Kommission konsultiert, inwiefern bzw. unter welchen Voraussetzungen die Einführung eines neuen Honorierungsmodells von Waldökosystemleistungen mit dem EU-Beihilferecht kompatibel ist, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?

22

Ist nach Einschätzung der Bundesregierung eine Grundgesetzänderung zur Umsetzung einer Honorierung von Waldklimaschutzleistungen nötig vor dem Hintergrund, dass eine Umsetzung im Rahmen der GAK problematisch erscheint (vgl. Abschnitt 5 des Thünen Working Paper Nr. 152) und dass für die Forstwirtschaft laut Grundgesetz primär die Länder zuständig sind?

23

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das Ausmaß und die Folgen von Entwässerung und Drainagen in Waldflächen?

24

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Größe des Klimasenkenpotentials durch Wiedervernässung von trockengelegten Moorflächen in Deutschland, und welche Förderinstrumente plant die Bundesregierung, um diese Potentiale gezielt zu heben?

25

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Größe des Klimasenkenpotentials durch dauerhaften Humusaufbau in Ackerböden, und welche Förderinstrumente plant die Bundesregierung, um diese Potentiale gezielt zu heben?

Berlin, den 17. November 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen