Zukunft der landwirtschaftlichen Krankenversicherung
der Abgeordneten Harald Weinberg, Dr. Martina Bunge, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Karin Binder, Roland Claus, Inge Höger, Jens Petermann, Ingrid Remmers, Kathrin Senger-Schäfer, Kersten Steinke, Sabine Stüber, Alexander Süßmair, Dr. Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
CDU, CSU und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, dass „einkommensunabhängige Arbeitnehmerbeiträge“, im Klartext also Kopfpauschalen, in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingeführt werden sollen. Wie im Sprachgebrauch üblich, wird das Wort „Kopfpauschale“ im weiteren Verlauf dieser Kleinen Anfrage statt der irreführenden Wortneuschöpfung „Gesundheitsprämie“ verwendet. Weiterhin wurde beschlossen, die Arbeitgeberbeiträge einzufrieren und zukünftige Kostensteigerungen daher alleine auf die Versicherten sowie auf die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler abzuwälzen.
Im März 2010 wurde eine Regierungskommission eingesetzt, um die genaue Ausgestaltung der Kopfpauschale festzulegen. Laut eigenen Aussagen gehört die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Ilse Aigner, dieser Kommission auch deshalb an, weil sie als Bundesagrarministerin für die Krankenversicherung der Landwirte zuständig ist. Damit impliziert die Bundesministerin, dass die Krankenversicherung der Landwirte Gegenstand der Verhandlungen in dieser Kommission ist. Die Bundesregierung beabsichtigt also möglicherweise, auch die landwirtschaftliche Krankenversicherung, die bislang nicht an den Gesundheitsfonds angebunden ist, in ein Kopfpauschalensystem umzugestalten.
Mittlerweile deuten viele Äußerungen der Bundesregierung darauf hin, dass Kopfpauschalen wegen ihrer Unfinanzierbarkeit, wegen ihrer verheerenden sozialpolitischen Auswirkungen und wegen ihrer fehlenden Akzeptanz in der Bevölkerung nur in einer sehr abgespeckten Version als Teilpauschalen eingeführt werden sollen. Ein Vorschlag wurde öffentlich, statt des Sonderbeitrags von 0,9 Prozentpunkten eine Pauschale von 29 Euro einzuführen. Nach diesem Vorschlag würden alle bis zu einem Einkommen unterhalb 3 222,22 Euro in der Krankenversicherung belastet, alle über diesem Einkommen würden entlastet.
Zur Einbeziehung der landwirtschaftlichen Krankenkassen in ein Kopfpauschalensystem wurde bislang noch nichts öffentlich.
Am 18. Mai 2010 gab das Bundesministerium für Gesundheit per Pressemitteilung bekannt, dass die Regierungskommission nun doch nicht die Kopfpauschalenpläne ausarbeiten solle, sondern dass diese vom Bundesminister für Gesundheit mit den Partei- und Fraktionsvorsitzenden der Koalition festgelegt werden sollen. Erst dann sollen sie den übrigen Bundesministern in der Regierungskommission vorgestellt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Beabsichtigt die Bundesregierung, analog zu der allgemeinen gesetzlichen Krankenversicherung auch in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung Kopfpauschalen einzuführen?
Falls nein, warum eignet sich dieses Konzept nicht für die landwirtschaftlichen Krankenkassen?
Falls nein, warum ist die Bundeslandwirtschaftsministerin Mitglied der Regierungskommission zur Einführung der Kopfpauschalen?
Falls ja, welche monatlichen Kopfpauschalen standen bislang zur Diskussion in der o. g. Kommission?
Welche Position vertritt das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in der o. g. Kommission bezüglich der Einführung von Kopfpauschalen in der Krankenversicherung der Landwirte? Welche Position vertritt das Bundesministerium bezüglich der Einführung von Kopfpauschalen insgesamt in der gesetzlichen Krankenversicherung aus verbraucherschutzpolitischer Sicht?
Wie soll eine Kopfpauschale in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung gestaltet sein?
Bedeutet die mögliche Einführung einer Kopfpauschale eine Erhöhung der Beitragslast für landwirtschaftliche Betriebe?
Wie könnte ein Vorschlag, der als Kompensation die Abschaffung des Sonderbeitrags in der GKV beinhaltet, den nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu zahlen haben, bezogen auf selbständige Unternehmer in der Landwirtschaft umgesetzt werden? Würde es für diese Personengruppe eine entsprechende Kompensation geben? Wie gestaltet sich dies bezüglich der mitversicherten Familienangehörigen?
Wie soll der Sozialausgleich ausgestaltet werden? Soll kein Geringverdienender durch die mit Einführung einer Kopfpauschale stattfindende faktische Erhöhung seiner Krankenversicherungsbeiträge nach Sozialausgleich mehr zahlen als bisher?
Wie wirkt sich die Einführung einer Kopfpauschale auf den einkommensabhängigen Bundeszuschuss zu den Beiträgen der landwirtschaftlichen Krankenkasse aus?
Soll durch den Sozialausgleich lediglich eine Hilfebedürftigkeit nach Hartz IV vermieden werden?
Sollen lediglich Mitglieder unterhalb eines bestimmten Einkommens einen Sozialausgleich erhalten?
Wie hoch wäre der notwendige Sozialausgleich bei einer analogen Umsetzung des Vorschlags, die Beiträge für die Mitglieder um 0,9 Prozentpunkte zu senken und gleichzeitig eine 29-Euro-Kopfpauschale einzuführen, und wem würde er gewährt?
Ist analog zum beschlossenen Einfrieren der Arbeitgeberbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung auch ein Einfrieren der Steuerzuschüsse an die Träger der Krankenversicherung der Landwirte geplant?
Wird aus Sicht der Bundesregierung das System der eigenständigen landwirtschaftlichen Krankenversicherung im Verbund der sozialen Sicherung der Landwirtschaft angesichts wachsender Unterschiede zur gesetzlichen Krankenversicherung und des anhaltenden Strukturwandels in der Landwirtschaft dauerhaft Bestand haben?
Schließt die Beratung des Bundesgesundheitsministers mit den Partei- und Fraktionsspitzen der Koalition die landwirtschaftliche Krankenversicherung mit ein, und falls ja, weshalb ist die Bundeslandwirtschaftsministerin dann nicht eingebunden?