[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Hessel, Christian Dürr,
Frank Schäffler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/24586 –
Sicherheitsstandards der Deutschen Bahn gegen Corona
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Einer neuen Studie aus China zufolge, wird das Risiko einer Infektion mit
dem Coronavirus ganz erheblich durch das Tragen von Masken und das
Einhalten eines ausreichenden Sicherheitsabstandes verringert (vgl. Tagesschau
vom 20. August 2020; online unter:
https://www.tagesschau.de/investigativ/m
onitor/corona-bahn-105.html). Gleichzeitig mehren sich die Berichte, dass
gerade diese Maßnahmen im Personenverkehr der Deutschen Bahn unzureichend
eingehalten und kaum kontrolliert werden (ebd.). Angesichts steigender
Passagierzahlen (vgl. Tagesschau vom 30. Juli 2020; online unter:
https://www.tage
sschau.de/wirtschaft/deutsche-bahn-rekordverlust-101.html) stellt sich die
Frage, inwieweit eine sichere Personenbeförderung durch die Deutsche Bahn
noch effektiv gewährleistet werden kann.
1. Wie werden bei der Deutschen Bahn die in der Gastronomie geforderten
Kontaktnachverfolgungen gewährleistet?
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) sind die Bordrestaurants
geschlossen. Auch der Service am Platz ist vorübergehend ausgesetzt. Die DB
Lounges sind seit dem 1. Dezember 2020 ohne gastronomischen Service
wieder geöffnet.
Sofern eine Öffnung des gastronomischen Service wieder möglich ist, erfolgt
die Registrierung der Gäste, die sich im Bordrestaurant bzw. Bordbistro
aufhalten, über ein Online-Kontaktformular, mit dem die Kontaktverfolgung
gewährleistet wird. Für Fahrgäste ohne Mobiltelefon übernimmt der
Bordservicemitarbeiter die Datenerfassung über sein dienstliches mobiles Gerät.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25472
19. Wahlperiode 18.12.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 18. Dezember 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Welches Konzept verfolgt die Deutsche Bahn zur Gewährleistung des
üblichen Sicherheitsabstandes zwischen den Zugreisenden?
3. Gibt es regionale Unterschiede bezüglich der Durchführung der
Kontrollen?
4. Wie viele Kontrollen werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der
Deutschen Bahn durchgeführt?
a) Pro Tag?
b) Pro Zug?
5. Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Deutschen Bahn ein
Konzept, um flächendeckend Kontrollen (z. B. zum Tragen von Mund-
und Nasenbedeckung, Einhalten des Sicherheitsabstandes)
durchzuführen oder werden diese stichprobenartig vorgenommen?
7. Wie verfährt die deutsche Bahn mit Reservierungen für gesperrte Plätze?
9. Welche Maßnahmen stehen den Mitarbeitern der Deutschen Bahn in
solchen Fällen zur Verfügung, in denen Passagiere die Einhaltung des
Sicherheitsabstandes oder das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
verweigern?
13. Welches Konzept sieht die Deutsche Bahn im Falle des Ausfalls
einzelner Wagons (z. B. durch defekte Klimaanlage) in Zügen vor, um ein
Überfüllen noch funktionierender Wagons zu vermeiden?
Die Fragen 2 bis 5, 7, 9 und 13 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG bietet die DB Fernverkehr AG ein
flächendeckendes und verlässliches Fahrplanangebot, um möglichst viel Kapazität und damit
Platz einzuräumen und um alle Regionen Deutschlands im Schienennetz zu
bedienen. Zum Schutz der Fahrgäste gilt eine Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung
(MNB). Nach Auskunft der DB AG finden in Zügen der DB Fernverkehr AG
die Kontrollen zur MNB-Pflicht bundesweit statt. Neben Hinweisen
(Hinweisschilder, Aufkleber, digitale Informationsmedien etc.) und Ansagen zur
Verpflichtung, eine MNB zu tragen, sprechen die Zugbegleiter von DB
Fernverkehr AG Reisende ohne eine MNB in den Zügen direkt an und verweisen auf
die Tragepflicht. Ergänzend führt das Sicherheitspersonal der DB
Schwerpunktkontrollen zur MNB in Fernverkehrszügen durch und spricht Reisende
ohne MNB an. Zusätzlich gab es am 7. Dezember 2020 einen bundesweiten
Aktionstag. Hierzu wird auf die Antwort zu den Fragen 10 bis 12 verwiesen.
In den Zügen von DB Fernverkehr AG sind für die Buchung von
Sitzplatzreservierungen Fensterplätze für Einzelreisende voreingestellt. Die Gangplätze
werden im Reservierungssystem größtenteils geblockt und sind dann nicht mehr
reservierbar. Für zusammenreisende Kunden werden sowohl in der 1. als auch in
der 2. Wagenklasse Bereiche vorgesehen, in denen auch nebeneinanderliegende
Sitzplätze reserviert werden können. Zudem sehen Kunden auf bahn.de und in
der DB Navigator-App, sobald ein Fernverkehrszug über Vorabbuchungen zu
mehr als 50 Prozent ausgelastet ist. Bei Zügen mit voraussichtlich sehr hoher
Auslastung wird der Ticketverkauf ausgesetzt. Durch diese Maßnahmen sind
ca. 60 Prozent aller Sitzplätze reservierbar. Zusätzlich achtet das Zugpersonal
auf eine gleichmäßige Verteilung der Fahrgäste im Zug. Kunden stehen im
neuen Jahresfahrplan täglich bis zu 13.000 zusätzliche Sitzplätze in neuen Zügen
zur Verfügung. Kommt es in der aktuellen Situation zu einem
unvorhergesehenen Ausfall eines einzelnen Wagens, verteilt das Zugbegleitpersonal die
Reisenden gleichmäßig auf die anderen Wagen.
Nach Auskunft der DB AG gilt im Schienenpersonennahverkehr der DB Regio
AG die Pflicht zum Tragen einer MNB. DB Regio AG sensibilisiert Reisende
im Zug über die Mitarbeitenden im Zug bzw. per Lautsprecheransagen,
Sicherheitsabstände einzuhalten und sich möglichst gleichmäßig im Zug zu verteilen.
Bei DB Regio AG werden Kontrollen im Rahmen der Ticketkontrolle bzw. der
Fahrgastbetreuung im Zug durch die Kundenbetreuer im Nahverkehr, Prüfer
und Sicherheitspersonale durchgeführt. Um die Einhaltung der Maskenpflicht
weiter zu forcieren, führt DB Regio AG ferner Schwerpunktkontrollen durch.
Dabei kommen im Rahmen der Ordnungspartnerschaft sowohl die DB
Sicherheit als auch die Bundespolizei zum Einsatz. Im Dezember erhöht die DB AG
die Präsenz der Sicherheitskräfte zur Maskenkontrolle Sollten sich Fahrgäste
nach wiederholten Aufforderungen bzw. Ansprachen weigern, eine MNB zu
tragen, behält die DB AG es sich vor, den Reisenden des Zuges zu verweisen,
d. h. einen Beförderungsausschluss auszusprechen. Statistiken zu den
Kontrollen führt die DB AG nicht.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 202 auf Bundestagsdrucksache 19/23454 verwiesen.
6. Wie viele Mitarbeiter sind bei der Deutschen Bahn mit der Kontrolle der
Einhaltung von Schutzmaßnahmen (z. B. Tragen von Mund- und
Nasenbedeckung, Sicherheitsabstand) betraut?
Nach Auskunft der DB AG weisen über 8.000 Mitarbeitende mit
Kundenkontakt bei der DB Fernverkehr AG auf die jeweils geltenden Vorgaben hin und
fordern deren Einhaltung ein.
Bei der DB Regio AG kontrollieren u. a. über 5.000 Kundenbetreuer im
Nahverkehr sowie Prüfer im Rahmen ihrer täglichen Arbeit im Zug die Einhaltung
der Vorschriften. Bei der DB Sicherheit sind alle ca. 4.000 Mitarbeitenden
angewiesen, im Rahmen des Hausrechts auf die Umsetzung der Vorgaben
hinzuweisen und deren Einhaltung einzufordern.
Sollten Kunden dieser Aufforderung nicht nachkommen, kann ein
Beförderungsausschluss/Hausverbot ausgesprochen werden. Wird diesem nicht
nachgekommen, kann die Bundespolizei im Rahmen ihrer Zuständigkeit angefordert
werden.
8. Plant die Deutsche Bahn nach Kenntnis der Bundesregierung eine
Reservierungspflicht einzuführen, um sicherzustellen, dass die Züge nur
begrenzt ausgelastet werden, ohne das Infektionsrisiko zu erhöhen?
a) Wenn ja, wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet.
Die durchschnittliche Auslastung im Fernverkehr betrug im November 2020
nur ca. 20 bis 25 Prozent. Eine Reservierungspflicht bedeutet nach Auskunft
der DB AG Nachteile für die flexible Verteilung der Reisenden in Störfällen.
Diese könnten im Ergebnis vor allem auf kurzen Strecken zu
Verlagerungseffekten im Nahverkehr führen und damit dort zu höheren Auslastungen in
Pendlerzeiten führen. Das Vorgehen der DB AG entspricht dem Vorgehen
zahlreicher anderer Bahngesellschaften in Europa, beispielsweise in Österreich
(ÖBB), in der Schweiz (SBB), in den Niederlanden (NS) oder in Belgien
(SNCB/NMBS), die ihren Kunden, vor allem den vielen Pendlern, die gleiche
Flexibilität anbieten wie die DB AG.
10. Wie häufig kommt es in Zügen der Deutschen Bahn zu Einsätzen der
Bundespolizei, die sich auf die Durchsetzung von Sicherheitsstandards
(z. B. Mund-Nasen-Bedeckung oder Sicherheitsabstand) beziehen (bitte
pro Tag und pro Zugfahrt – im Durchschnitt – angeben)?
11. Wie häufig sind Verstöße von Passagieren gegen das Tragen von Mund-
Nasen-Bedeckung festzustellen?
12. Wie häufig sind Verstöße von Passagieren gegen das Einhalten des
Sicherheitsabstandes festzustellen?
Die Fragen 10 bis 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG hielten sich 99 Prozent der Reisenden am
bundesweiten Aktionstag zur Maskenpflicht am 7. Dezember 2020 an die
Verpflichtung zum Tragen einer MNB.
Im Zeitraum vom 12. September 2020 bis zum 13. Dezember 2020 hat die
Bundespolizei 210.709 Fälle festgestellt, in denen Personen gegen die jeweils
geltenden Infektionsschutz-bestimmungen verstoßen haben. In 4.068 Fällen hat
die Bundespolizei die zuständige Ordnungsbehörde zum Zwecke der Ahndung
informiert. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen ersuchten im selben Zeitraum
in 1.134 Fällen die Bundespolizei um Unterstützung zur Durchsetzung von
Beförderungsausschlüssen wegen Verstößen gegen die
Infektionsschutzbestimmungen.
Der Bundesregierung liegen keine weiteren eigenen Informationen vor.
14. Wie beurteilt die Deutsche Bahn das Infektionsrisiko in solchen Wagons,
deren Klimaanlage ausfällt?
a) Ist das Infektionsrisiko für Personal und Passagiere in diesen Wagons
erhöht?
b) Falls keine Angaben gemacht werden können, warum liegen hierzu
keine gesicherten Angaben vor?
15. Verfügt die Deutsche Bahn über Luftfilteranlagen, die in den Zügen eine
Filterung der Luft (auch im Hinblick auf die nahende kalte Jahreszeit)
gewährleistet?
Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Durch die Maskenpflicht in den Fahrzeugen der DB AG wird ein
Ansteckungsrisiko minimiert, die Frischluftzufuhr in den Wagen reduziert das Risiko
zusätzlich. Nach Auskunft der DB AG findet in einem ICE alle sieben Minuten
ein vollständiger Luftaustausch statt. Alle klimatisierten Fahrzeuge der DB AG
verfügen über Luftfilter. Unabhängig von der Corona-Pandemie werden Wagen
mit defekter Klimaanlage durch das Zugbegleitpersonal geräumt.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 202 auf Bundestagsdrucksache 19/23454 verwiesen.
16. Wie stellt die Deutsche Bahn sicher, dass ihre Zugbegleiter bzw. ihr
Personal effektiv vor einer Corona-Infektion geschützt und bei
Infektionsverdacht nicht weiter eingesetzt wird?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 202
auf Bundestagsdrucksache 19/23454 verwiesen.
17. Werden bei dem Zugpersonal Corona-Tests durchgeführt?
a) Wenn ja, in welchen zeitlichen Abständen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 17 bis 17b werden gemeinsam beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG wurden seit Mai 2020 PCR -Testkapazitäten (Test
auf Polymerase-Kettenreaktion) aufgebaut. Davon wird bei Infektionsfällen in
systemrelevanten Berufsgruppen Gebrauch gemacht. Tests werden
anlassbezogen z. B. bei begründeten Verdachtsfällen sowie im Rahmen des
innerbetrieblichen Kontaktpersonenmanagements durchgeführt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]