[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Müller-Rosentritt, Benjamin
Strasser, Stephan Thomae, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/24595 –
Umsetzung von Maßnahmen gegen Antisemitismus
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ein Jahr nach dem antisemitischen Anschlag in Halle (Saale) stellt
Antisemitismus nach wie vor ein bedeutendes gesellschaftliches Problem dar. Am
höchsten jüdischen Feiertag, Yom Kippur, versuchte ein Attentäter im Oktober
2019 in eine Synagoge einzudringen. Weil der Attentäter an der Sicherheitstür
scheiterte, ermordete er im Anschluss zwei Menschen auf der Straße und in
einem Döner-Imbiss. Die Tat wurde live gestreamt und der Täter verfasste ein
antisemitisches Manifest. Der Anschlag von Hanau im Februar 2020 lässt sich
neben der rassistischen ebenfalls auch auf eine antisemitische Motivation
zurückführen. Bei beiden Anschlägen spielten Verschwörungserzählungen wie
„Der große Austausch“ und „QAnon“ eine ernst zu nehmende Rolle. Beide
Narrative zeichnen sich durch ihren strukturell antisemitischen Gehalt aus.
Gerade mit Blick auf die Gefahren, die diese Erzählungen auslösen, müssen
auch die Vorgänge rund um die Demonstration in Berlin am 30. August 2020
genannt werden, als eine Gruppe, die unter anderem Fahnen des Deutschen
Reiches wie auch Reichskriegsflaggen trug, die Sicherheitsabsperrung vor
dem Reichstagsgebäude überwunden hat und auf die Stufen vor dem Portikus
vorgedrungen ist. Auch für das Vorgehen eines ernst zunehmenden Anteils der
dort versammelten Demonstranten hatten strukturellantisemitische Narrative,
die sich ebenfalls in verschwörungsideologischen Erzählungen manifestierten,
eine wichtige Bedeutung. Das Jahr 2020 hat noch einmal verdeutlicht, dass
Antisemitismus ein vielfältiges Problem darstellt. Er lässt sich weder einem
bestimmten politischen Lager noch einem sozialen Milieu zuordnen, sondern
ist in der gesamten Gesellschaft vertreten. Die von der Bundesregierung im
Nachtragshaushalt zum letztjährigen Haushalt einmalig bereitgestellten
22 Mio. Euro, mit denen der Schutz jüdischer Einrichtungen verbessert
werden sollte, können nur einen ersten Schritt darstellen.
Im Jahr 2020 hat der Journalist Ronen Steinke eine detaillierte Recherche zu
antisemitischen Gewalttaten und Vorfällen zwischen 1945 und 2020 vorgelegt.
Der Autor erklärt, dass „Juden in Deutschland (...) seit Jahrzehnten kaum“
einen anderen Zustand kennen als einen durch antisemitische Übergriffe
geprägten Alltag. „Noch nie nach 1945 hat es hierzulande etwas anderes
gegeben, keine Normalität und keine Ruhe, die erst jetzt durch Flüchtlinge aus
arabischen Ländern gestört worden wäre“ (vgl. Steinke, Ronen: Terror gegen
Juden: Wie antisemitische Gewalt erstarkt und der Staat versagt, S. 131).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25037
19. Wahlperiode 08.12.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 8. Dezember 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Ebenfalls stellte die Studie „Berlin-Monitor 2019“ fest, dass „negative
Reaktionen aus der nicht-jüdischen Umwelt“ für Jüdinnen und Juden eine
Alltagserfahrung darstellen (vgl. Gert Pickel, Katrin Reimer-Gordinskaya und Oliver
Decker: „Der Berlin-Monitor 2019. Vernetzte Solidarität – Fragmentierte
Demokratie“, S. 87).
Die Fragesteller verurteilen jegliche Ausprägung des Antisemitismus, stehen
für entschiedenes Vorgehen ein und betonen die Notwendigkeit konsequenten
Handelns, um Jüdinnen und Juden ein sicheres und diskriminierungsfreies
Leben in Deutschland garantieren zu können. Dabei muss gewährleistet sein,
dass jüdisches Leben nicht nur in Hochsicherheitstrakten möglich ist, sondern
Jüdinnen und Juden sich auch im Alltag ohne Angst vor antisemitisch
motivierten Übergriffen bewegen können.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bekämpfung des Antisemitismus hat für die Bundesregierung eine
besonders hohe Priorität. Deshalb ist sie in ganz vielfältiger Weise engagiert,
jüdisches Leben in Deutschland zu schützen und jeder Form von Antisemitismus
entschieden entgegenzutreten. Der Antisemitismus findet in extremistischen
Einstellungen nicht nur seinen Nährboden, sondern ist ganz häufig zentraler
Bestandteil extremistischer, insbesondere rechtsextremistischer Ideologien.
Gleichzeitig tritt er aber auch in der sog. „Mitte der Gesellschaft“ zunehmend
sichtbarer und offener auf. Die aktuellen Verschwörungsmythen um die
Corona-Pandemie zeigen beispielhaft, dass in Teilen der Gesellschaft weiter die
Gefahr besteht, antisemitische Ressentiments wieder neu zu beleben. Hier ist
der Staat sowohl mit präventiven Maßnahmen, wobei hierbei die Unterstützung
der vielen zivilgesellschaftlichen Akteure unerlässlich ist, wie aber auch mit
repressiven und organisatorischen Maßnahmen gefordert.
Die Bundesregierung hat bereits im Jahr 2018 erstmalig einen Beauftragten für
jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus berufen,
durch den der Stellenwert und die Bedeutung jüdischen Lebens in Deutschland
als selbstverständlicher Teil unserer Kultur unterstrichen wird, und der auch in
Zusammenarbeit mit den Ländern, diese haben weitestgehend auch
entsprechende Landesbeauftragte berufen, die bundesweite Bekämpfung von
Antisemitismus noch enger miteinander vernetzen soll. Die von Bund und Ländern
auf Initiative des Bundes, zurückgehend auf den Bundestagsbeschluss 19/444
vom 18. Januar 2018, gegründete Bund-Länder-Kommission hat ebenfalls ihre
Arbeit aufgenommen.
Dass die stärkere Sensibilisierung für das Phänomen Antisemitismus allein die
Gefahren nicht mindert, hat der Anschlag von Halle in erschreckender Weise
sichtbar gemacht. Er war aber zugleich Anlass dafür, die Anstrengungen für die
Sicherheit jüdischen Lebens und ihrer Einrichtungen weiter zu verstärken.
Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Fragesteller, dass jüdisches
Leben in Deutschland „nicht nur in Hochsicherheitstrakten“ möglich sein soll,
sondern ganz im Gegenteil: Ziel der Bundesregierung ist es, jüdisches Leben,
das seit 1700 Jahren in unserem Kulturraum zu Hause ist, so zu schützen und
zu fördern, dass es möglich wird, dass Jüdinnen und Juden in Deutschland frei
von Gefahren leben zu können. Im Jahr 2021 wird dieses Jubiläum mit einer
Vielzahl von durch den Bund unterstützen Veranstaltungen in der Öffentlichkeit
gefeiert.
1. Welche Anstrengungen wurden seit dem Anschlag in Halle (Saale) im
vergangenen Jahr unternommen, um einen konkreten Maßnahmenplan
im Kampf gegen Antisemitismus zu entwickeln?
Mit der Einrichtung eines eigenen Kabinettausschusses zur Bekämpfung von
Rechtsextremismus und Rassismus im März dieses Jahres hat die
Bundesregierung ein klares Signal gesetzt und den Kampf gegen Rechtsextremismus,
Rassismus und Antisemitismus auf die höchste Verantwortungsebene gehoben.
Die Mitglieder des Kabinettausschusses haben unter inhaltlicher Einbeziehung
zahlreicher Akteure aus Zivilgesellschaft, Migrantenverbänden und
Wissenschaft sowie der Bundesländer einen umfassenden Maßnahmenkatalog
ausgearbeitet, der in der dritten Sitzung des Kabinettausschusses am 25. November
2020 beschlossen wurde. Das Maßnahmenpaket umfasst eine Vielzahl an
verschiedenen Politikbereichen und Ressortzuständigkeiten betreffenden
Vorhaben, mit denen Rechtsextremismus, Rassismus, Antisemitismus und alle
anderen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit breitflächig
bekämpft werden. Das Finanzvolumen des Maßnahmenpakets beträgt für den
Zeitraum 2021 bis 2024 über 1 Milliarde Euro und unterstreicht damit, dass die
Bundesregierung entschlossen gegen Rechtsextremismus und Rassismus
jeglicher Art vorgeht. In der 2. Sitzung des Kabinettsausschusses
Rechtsextremismus wurden zivilgesellschaftliche Träger angehört. So auch der Zentralrat der
Juden in Deutschland. Die Stellungnahmen dieser Organisationen wurden bei
den Beratungen berücksichtigt. Viele Maßnahmen dienen querschnittlich und
phänomenübergreifend auch der Bekämpfung und Prävention von
Antisemitismus.
Mehrere Vorhaben des Maßnahmenkatalogs dienen darüber hinaus auch der
Bekämpfung von Antisemitismus, u. a. Intensivierung der Bund-Länder-
Kooperation durch Ausbau des Gemeinsamen Extremismus- und
Terrorismusabwehrzentrums-Rechts (GETZ-R) im Rahmen des geltenden Rechts (AG
Antisemitismus, AG DeRad); Ausbau der Zusammenarbeit mit
Sicherheitsbehörden im Umgang mit Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus;
Verstärkte Sensibilisierung für Rassismus, Antisemitismus und andere
Phänomenbereiche in der Aus-, Fort- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst, bei
der Polizei, in der Ausbildung der Justiz; Verstärkung der Ansätze und
Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“, bei der
Forschung, in der Kulturförderung sowie beim Beauftragten für jüdisches Leben in
Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus.
Bereits im Oktober 2019 hat die Bundesregierung in Reaktion auf den
rechtsextremistisch motivierten Mord an dem damaligen Kasseler
Regierungspräsidenten Dr. Lübcke und dem antisemitischen Anschlag auf eine Synagoge in
Halle ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der
Hasskriminalität beschlossen, das in großen Teilen auch der Bekämpfung des
Antisemitismus dient. Unter anderem wurde ein Gesetz zur Bekämpfung des
Rechtsextremismus und der Hasskriminalität beschlossen, das neben anderen
Regelungen für Anbieter größerer sozialer Netzwerke eine Pflicht zur Meldung
bestimmter strafbarer Internetinhalte an das Bundeskriminalamt sowie die
ausdrückliche Aufnahme antisemitischer Motive in die Strafzumessungsregel des
§ 46 Absatz 2 Satz 2 des Strafgesetzbuchs (StGB) enthält. Zudem wurde der
bauliche Schutz jüdischer Einrichtungen durch Zahlung von 22 Mio. Euro an
den Zentralrat der Juden aus dem Bundeshaushalt unterstützt. Das
Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) haben jeweils
mehrere Hundert Stellen zur besseren Bekämpfung des Rechtsextremismus
erhalten.
Das BfV hat zudem mit Stand vom Juli 2020 ein phänomenübergreifendes
Lagebild Antisemitismus veröffentlicht, das den Antisemitismus im
Rechtsextremismus, dem Phänomenbereich der „Reichsbürger und Selbstverwalter“
sowie im Islamismus, Ausländerextremismus und Linksextremismus beleuchtet
und so eine wichtige Arbeitsgrundlage für die weitere Befassung mit dem
Thema bietet.
2. Hat die Bundesregierung Aufklärungs- und Begegnungsprogramme, wie
Meet-a-Jew (ehemals Rent-a-Jew), finanziell unterstützt bzw. gefördert?
Seit 2015 fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ auf kommunaler,
regionaler und bundesweiter Ebene auch verschiedene Maßnahmen, die sich
auf der Basis präventiv-pädagogischer Ansätze mit dem Themenfeld
Antisemitismus auseinandersetzen.
In der ersten Förderperiode wurden auf Bundesebene im Themenfeld der
Antisemitismusprävention drei nichtstaatliche Organisationen in ihrer Entwicklung
zum bundeszentralen Träger unterstützt. Darüber hinaus wurden zahlreiche
Modellprojekte unterschiedlicher Träger gefördert, die im gesamten
Bundesgebiet innovative methodische und pädagogische Ansätze und Arbeitsformen
entwickelt und erprobt haben. Dazu gehörten auch Aufklärungs- und
Begegnungsprojekte ebenso wie Projekte der Empowermentarbeit.
Auch in der neuen Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“,
die Anfang 2020 angelaufen ist, werden erneut zahlreiche Modellprojekte im
Themenfeld gefördert. Eines dieser Projekte ist das Projekt „Meet-a-Jew“ des
Zentralrats der Juden in Deutschland. Dieses und alle weiteren Projekte im
Themenfeld Antisemitismus entwickeln und erproben unterschiedliche Formate
der Begegnungs-, Beratungs-, Empowerment- und Präventionsarbeit. Erstmalig
wird seit Beginn der neuen Förderperiode auch ein Kompetenznetzwerk
Antisemitismus (KOMPAS) gefördert, das Informationen zum Themenfeld
bundesweit bündelt, fachliche Beratung bereitstellt und einen Transfer von
erfolgreichen Präventions-, Begegnungs- und Empowermentansätzen in Bundes-,
Landes- und kommunale Strukturen gewährleisten soll.
Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) fördert eine Vielzahl von
Maßnahmen der Zivilgesellschaft, die zum Ziel haben Begegnungen zu
ermöglichen sowie Formate, die über Antisemitismus aufklären sollen. Das Projekt
„Rent-a-Jew“ der Janusz-Korczak-Akademie wurde von der BpB im Rahmen
des Projekts „Miteinander Reden“ gefördert.
3. Mit welchen Mitteln setzt sich die Bundesregierung dafür ein, den
Kampf gegen Antisemitismus in der Bildungsarbeit nachhaltig zu
verankern?
Im Sinne einer antisemitismuskritischen Bildung setzt die BpB eine Vielzahl
verschiedener Formate um und fördert zivilgesellschaftliche Initiativen, die
sich gegen antisemitische Narrative richten.
Dazu zählen Publikationen und Formate in gedruckter wie in digitaler Form,
Veranstaltungen und Qualifizierungsmaßnahmen sowie verschiedene
Fördermaßnahmen. Ziel der Maßnahmen ist ein gesamtgesellschaftlicher Diskurs und
eine Aufklärung über die Formen und Hintergründe antisemitischer
Einstellungen und Handlungen sowie die damit verbundenen Gegenstrategien. Neben der
antisemitismuskritischen Bildung zählen auch Formate zum Arbeitsfeld der
BpB, die jüdisches Leben im Gestern und Heute sowie jüdischen Alltag in
Deutschland und Europa ohne eine Verengung auf Antisemitismus und die
Shoah zeigen.
Der BpB stehen im Jahr 2020 zweckgebundene Zusatzmittel für die
geistigpolitische Auseinandersetzung mit Extremismus und Antisemitismus in Höhe
von 500.000 Euro zur Verfügung. Insgesamt hat die BpB im Jahr 2020 für die
Auseinandersetzung mit Antisemitismus (auch im Rahmen einer
phänomenübergreifende Behandlung im Sinne der gruppenbezogenen
Menschenfeindlichkeit) Maßnahmen in Höhe von knapp 2 Mio. Euro aus den Haushaltstiteln
532 02 und 684 02 eingeplant.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
4. Welche Rolle spielt die Bundeszentrale für politische Bildung nach
Ansicht der Bundesregierung bei der Bekämpfung des wachsenden
Antisemitismus?
Grundsätzlich versteht die BpB die Bekämpfung des Antisemitismus als eine
Daueraufgabe der politischen Bildung. Antisemitismus ist ein
gesamtgesellschaftliches Problem, das sich in verschiedenen Erscheinungsformen in allen
gesellschaftlichen Bereichen manifestiert und zugleich fest in der Mitte der
Gesellschaft verankert ist. Die sogenannten Mitte-Studien haben gezeigt, dass
judenfeindliche Einstellungen relativ konstant bei rund einem Viertel der
deutschen Bevölkerung verankert sind. Auf Grundlage dieser Erkenntnislage
besteht die Aufgabe der BpB darin, für die breite der Bevölkerung Maßnahmen
zu konzipieren, die zum einen den Antisemitismus direkt adressieren und zum
anderen ein breites Bild über das jüdische Leben in der Bundesrepublik
Deutschland und im Ausland vermitteln. Antisemitismus als
stereotypisierendes Zerrbild von „den Juden“ verliert seine scheinbare Überzeugungskraft,
wenn ihm die komplexe und vielfältige Realität jüdischen Lebens
gegenübergestellt wird. Sie sichtbar zu machen ist nach Ansicht der BpB wesentlicher
Bestandteil antisemitismuskritischer Bildungsarbeit, die Jüdinnen und Juden als
Einzelpersonen und Subjekte in den Blick rückt und dadurch nicht Gefahr läuft,
sie auf eine Opferrolle zu reduzieren oder gar Ressentiments zu reproduzieren.
In diesem Zusammenhang nimmt die BpB ihren Auftrag nicht nur dahingehend
wahr, über die genannten Sachverhalte zu informieren. Ein weiteres Ziel ist
darin zu sehen, Möglichkeiten der Partizipation Betroffener und an dem Thema
Interessierter zu eruieren und umzusetzen sowie entsprechende, in der
Öffentlichkeit oftmals marginalisierte, Perspektiven sichtbar zu machen.
5. Welche Rolle wird nach Planung der Bundesregierung die neue
Bundeszentrale für digitale Aufklärung dabei spielen?
Über die Schwerpunktsetzung der Initiative wird diesbezüglich noch
entschieden.
6. Welche Maßnahmen und/oder Projekte der Bundeszentrale für politische
Bildung stehen bei der Bekämpfung des Antisemitismus zur Verfügung,
und wie ist deren Erfolg zu bemessen?
Durch die BpB werden u. a. folgende Maßnahmen umgesetzt:
Printangebote:
– APuZ „Antisemitismus“ (erschienen im Juni 2020)
– Info aktuell: Antisemitismus und Verschwörungserzählungen (erschienen
im August 2020)
– Schriftenreihe-Band „Desintegriert Euch!“ von Max Czollek
– Schriftenreihe-Band „In Europa nichts Neues? – Israelische Blicke auf
Antisemitismus heute“ von Anita Haviv-Horiner
– Schriftenreihe Band „Judenhass im Internet. Antisemitismus als kulturelle
Konstante und kollektives Gefühl“ von Monika Schwarz-Friesels.
Online-/ Multimedia-Angebote:
– Onlinedossier Antisemitismus
– Mediathek-Film „Jüdisch in Europa“
Handlungs- und Argumentationstrainings:
– Methodenhandreichung „Gekonnt handeln“
– Fortbildung „Qualifiziert handeln!“
Fördermaßnahmen:
– Der Gang der Geschichte(n) – Narrative von Zuwanderer/-innen über
Jüdinnen und Juden, die Shoa und Israel. Resonanz und Wechselwirkung in
Deutschland
– NPP – Antisemitismus im Jugendalter
– Jugend engagiert sich – digital!
Die Frage nach Erfolg und Wirkung ist mit Blick auf Ihre verschiedenen
Maßnahmen von großer Bedeutung für die BpB. Entsprechend werden bei
verschiedenen Formaten diverse Instrumente der Evaluation und Qualitätssicherung
eingesetzt. Diese können beispielsweise verschiedene Formen der Befragungen
von Zielgruppen, wissenschaftliche Prozessbegleitungen oder etwa quantitative
Erhebungen umfassen.
7. Welche finanziellen Mittel werden von der Bundesregierung für
Kulturförderprogramme zwischen Juden, Muslimen und Christen aufgewendet
(bitte nach Jahren, Bundesländern und konkreter Zielsetzung
aufschlüsseln)?
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) fördert den
interreligiösen Trialog sowie die spezifischen Beziehungen der
christlichjüdischen Verständigung.
Aus Titel 0601 685 14 wird u. a. die institutionelle Förderung des bedeutenden
Akteurs im christlich-jüdischen Dialog, dem „Deutschen Koordinierungsrat der
Gesellschaften für die christlich-jüdische Zusammenarbeit“ sowie eine
Projektförderung des Internationalen Rat der Christen und Juden geleistet. Dessen
Gremium „Internationales Abrahamisches Forum“ wurde im Jahr 2019 mit
11.000 Euro sowie im Jahr 2020 mit 8.000 Euro bei der Projektentwicklung
unterstützt.
Zudem werden Projekte des interreligiösen Dialogs aus Titel 0601 685 19
„Kosten der Deutschen Islam Konferenz sowie Förderung von Projekten zur
Umsetzung der Ziele der DIK und des interreligiösen Dialogs mit Bezug zum
Islam“ gefördert. Die tatsächlichen Mittelaufwendungen sind von den
gestellten und bewilligten Anträgen abhängig.
Im Bereich der Projekte des interreligiösen Dialogs mit Bezug zum Islam
wurden im Jahr 2019 Projekte in Höhe von rund 380.000 Euro und im Jahr 2020 in
Höhe von voraussichtlich 590.000 Euro gefördert.
Es werden vor allem Maßnahmen gefördert, die sich an Multiplikatoren (haupt-
und ehrenamtliche Mitglieder der verschiedenen religiösen Gemeinschaften)
aus den Bereichen Religion, Gesellschaft und Politik richten. Ziel ist es, über
ein besseres Verständnis der jeweils „anderen“ Religion ein gedeihliches
Miteinander zu erreichen bzw. ein überregionales Netzwerk aufzubauen. Es
handelt sich dabei insbesondere um Veranstaltungsreihen, wie die „Abrahamischen
Teams“, das trialogische Projekt „Weißt du, wer ich bin?“, interreligiöse
Expertenforen oder auch den Aufbau interreligiöser Social-Media-Arbeit zur
Vermittlung von Religionsthemen.
Aus dem Bereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
erfolgen folgende Förderungen:
• Seit 2015 führt die Stiftung Jüdisches Museum Berlin im Rahmen ihres
Akademieprogramms regelmäßig Ringvorlesungsreihen durch, bei welchen
Wissenschaftlerinnen und/oder Wissenschaftler ein Thema aus jüdischer
und islamischer Perspektive vorstellen und in einen gemeinsamen Dialog
treten. Das jährliche Budget liegt bei ca. 80.000 Euro.
• 2014 wurde zudem ein jüdisch-muslimischer Gesprächskreis vom Jüdischen
Museum Berlin eingerichtet, in dem regelmäßig junge Professionelle aus
Wissenschaft, Kultur und Politik, um über selbstgewählte Themen
diskutieren. Dabei geht es vorrangig um die Stärkung der jüdisch-muslimischen
Beziehungen in der Bundesrepublik Deutschland und Vernetzung
untereinander. Das jährliche Budget beträgt ca. 80.000 Euro.
8. Mit welchen konkreten Maßnahmen fördert und unterstützt die
Bundesregierung Aussteigerprogramme für Menschen aus der rechtsextremen
und islamistischen Szene?
Auf welche Weise implizieren von der Bundesregierung geförderte
Projekte und Programme explizit den Abbau antisemitischen Gedankenguts?
Die Förderung von Deradikalisierungs- und Aussteigerprogrammen obliegt
grundsätzlich den Bundesländern.
Um eine zentrale bundesweite Erstanlaufstelle für Angehörige und das soziale
Umfeld von sich (mutmaßlich) radikalisierenden Personen im Bereich des
Islamismus zur Verfügung zu stellen, hat die Bundesregierung 2012 eine Hotline
bei der Beratungsstelle „Radikalisierung“ des Bundesamts für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) aufgebaut, die bei Bedarf an Beratungsstellen vor Ort in
den Ländern weiterleitet. In diesem Beratungsnetzwerk findet in Einzelfällen
auch Ausstiegberatung statt.
Seit 2019 fördert die Bundesregierung über das BAMF ein Modellprojekt zur
Koordinierung des ganzheitlichen Umgangs mit Rückkehrenden aus
jihadistischen Kampfgebieten. Im Rahmen des Projektes wurden in sieben
Bundesländern Koordinierungsstellen geschaffenen. Ihre Aufgabe ist es, die
Zusammenarbeit der zuständigen Stellen – darunter auch Ausstiegsprogramme – in den
Ländern frühzeitig bei Bekanntwerden der Rückkehr einer Person aus
jihadistischen Kampfgebieten vor allem aus Syrien und dem Irak zu koordinieren.
Auch fördert die Bundesregierung zwei Modellprojekte im Kontext
Übergangsmanagement aus dem Justizvollzug und Onlineberatung, die Ausstiegsberatung
beinhalten.
Darüber hinaus bietet die Arbeitsgruppe Deradikalisierung im Gemeinsamen
Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) eine Plattform für einen bundesweiten
Fachaustausch, insbesondere zwischen den im GTAZ-Verbund vertretenen
behördlichen Ausstiegsprogrammen der Länder. Dabei werden unter anderem
Vorgehensweisen und Ansätze erörtert, die sich in der Ausstiegsarbeit bewährt
haben.
Im islamistischen Extremismus ist Antisemitismus ein Narrativ. Auch im
Rechtsextremismus ist Antisemitismus ein wichtiges Ideologieelement. Die
Aufarbeitung und Überwindung gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit –
und damit auch antisemitischer Einstellungen – ist derweil integraler
Bestandteil von Deradikalisierungs- und Ausstiegsprogrammen.
Im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ stellt die
Unterstützung der zivilgesellschaftlichen präventiv-pädagogischen Ausstiegs- und
Distanzierungsarbeit aus dem Rechtsextremismus und dem islamistischen
Extremismus einen wichtigen Schwerpunkt dar. Extremistische Weltbilder setzen
sich aus unterschiedlichen ideologischen Elementen zusammen. Phänomene
Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit wie etwa Antisemitismus, Sexismus
oder Homosexuellen- und Transfeindlichkeit sind meist fester Bestandteil
rechtsextremistischer und islamistischer Ideologien und werden daher auch in
der Ausstiegs- und Distanzierungsarbeit adressiert.
Über die Landes-Demokratiezentren wird in 14 der 16 Bundesländer die
Distanzierungs- und Ausstiegsberatung mit einem Finanzvolumen von 1,5 Mio.
Euro in 2020 gefördert. Sie soll Distanzierungs- und Ausstiegswillige dabei
unterstützen, sich aus dem Einflussbereich demokratiefeindlicher,
gewaltbereiter Gruppierungen bzw. Szenen zu lösen sowie sich von entsprechenden
Ideologien bzw. Ideologiefragmenten zu distanzieren. Sie bietet Sympathisanten
sowie Mitläufern erforderliche und geeignete Hilfen an zur Vermeidung eines
(weiteren) Abgleitens in die Szene(n). Die Unterstützung der Angehörigen von
Distanzierungs- und Ausstiegswilligen gehört dabei ebenso zu ihren Aufgaben,
wie die Begleitung der Unterstützer von Ausstiegs- und
Distanzierungswilligen.
Eine erfolgreiche Distanzierung bzw. ein gelungener Ausstieg ist das Ergebnis
eines professionell begleiteten Prozesses. Ein solcher Prozess beinhaltet die
kritische Auseinandersetzung mit der Vergangenheit und der
menschenverachtenden Einstellung sowie die Hinwendung zu einer Lebensweise, die mit den
Grundwerten von Demokratie und Pluralität vereinbar ist und auf Gewalt
verzichtet. Es ist ein flexibler, freiwilliger, zeitlich begrenzter, ergebnisoffener
Prozess.
Weiterhin werden im Bundesprogramm verschiedene Modellprojekte im
Handlungsfeld Extremismusprävention gefördert, die sich mit Ausstiegsberatung aus
dem Rechtsextremismus oder dem islamistischen Extremismus beschäftigen
und/oder einen Ausstiegsbezug vorweisen. Zudem wird ein Begleitprojekt
gefördert, das bundesweite Ausstiegs- und Deradikalisierungsberatung aus dem
Rechtsextremismus anbietet sowie Erfahrungen und Erkenntnisse in der
Ausstiegsberatung im Bereich des Rechtsextremismus vergleichend mit dem
Bereich des islamistischen Extremismus phänomenübergreifend aufbereitet.
Zudem hat das BfV im Jahr 2001 ein „Aussteigerprogramm für
Rechtsextremisten“ (APR) initiiert. Ziel des APR ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Die
Unterstützungsleistungen des BfV bestehen überwiegend in der Beratung und der
aktiven Begleitung bei der nötigen Veränderung des gesamten sozialen
Umfeldes. Damit soll eine vollständige Lösung von rechtsextremistischen
Vorstellungen, Verhaltensweisen und von der rechtsextremistischen Szene erreicht
werden.
9. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den
Schutz jüdischer Einrichtungen zu erhöhen oder plant die
Bundesregierung in absehbarer Zeit zu ergreifen?
Grundsätzlich sind die Länder für den materiellen und personellen
Objektschutz zuständig. Die gemeinsame Finanzierung zusätzlicher baulicher und
technischer Sicherungsmaßnahmen an inländischen jüdischen Einrichtungen
durch Bund und Länder gemäß dem Beschluss der Sonder-IMK am 18.
Oktober 2019 wurde im Bewusstsein der besonderen Verantwortung Deutschlands
für die jüdische Gemeinschaft beschlossen. Ein Bundeszuschuss i. H. v.
22 Mio. Euro wurde dem Zentralrat der Juden (ZdJ) zur Verfügung gestellt und
dient der Ergänzung der Landesmittel. Die originäre Zuständigkeit der Länder
ist davon nicht betroffen.
Bereits im Jahr 2018 wurde die Leistung aus dem Vertrag zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland
substantiell auf 13 Mio. Euro jährlich erhöht, auch um den gestiegenen Anforderungen
im Sicherheitsbereich Rechnung zu tragen.
10. Welche Verbesserungen konnten bei der Sicherheit jüdischer
Einrichtungen durch den einmaligen Zuschuss von 22 Mio. Euro im Einzelnen
erreicht werden?
Der ZdJ erhielt Ende September 2020 einen einmaligen Bundeszuschuss in
Höhe von 22 Mio. Euro. Dieser Zuschuss dient der Anhebung der
Sicherheitsstandards für jüdische Einrichtungen auf ein bundeseinheitliches Niveau. Die
konkrete Ausgestaltung obliegt dem ZdJ, der als bundesweiter Dachverband
hier koordinierend für die einzelnen Einrichtungen tätig wird. Der
Bundeszuschuss wird vom ZdJ im Benehmen mit den zuständigen Landesbehörden unter
Beachtung polizeilicher Gefährdungseinschätzungen und baurechtlicher
Rahmenbedingungen für zusätzliche bauliche und technische
Sicherungsmaßnahmen an inländischen jüdischen Einrichtungen verwandt.
11. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um in
Strafverfolgungsbehörden und Gerichten mehr Sensibilisierung
hinsichtlich antisemitischer Übergriffe und Straftaten herbeizuführen, damit
solche auch durch die entsprechenden Stellen erkannt, erfasst und verfolgt
werden können, und in welcher Form unterstützt sie die Länder, um eine
solche Sensibilisierung in Strafverfolgungsbehörden und Gerichten zu
erreichen?
Die Bundesregierung hat eine Änderung des § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB auf den
Weg gebracht, die die Aufzählung der besonders zu berücksichtigenden
Beweggründe des Täters ausdrücklich um das Merkmal „antisemitisch“ ergänzt.
Diese gegenüber der bisher geltenden Rechtslage klarstellende Neuregelung
unterstreicht und bekräftigt, dass antisemitische Beweggründe bei der
Strafzumessung grundsätzlich strafschärfend zu berücksichtigen sind und daher
auch die Ermittlungsbehörden ihre Ermittlungen schon frühzeitig auf solche für
die Bestimmung der Rechtsfolgen bedeutsamen Motive zu erstrecken haben.
Zum aktuellen Verfahrensstand dieser Neuregelung wird auf die Antwort zu
Frage 13 verwiesen. Um diese Klarstellung zusätzlich mit Leben zu erfüllen,
finden diese Fragen auch Eingang in die Fortbildung für Richterinnen und
Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. So bietet die Deutsche
Richterakademie – eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene, überregionale
Fortbildungseinrichtung – regelmäßig Tagungen an, die interdisziplinär und
unter Einbeziehung sozial- und politikwissenschaftlicher Perspektiven z. B.
Fragen zur Akzeptanz rechtsextremer Einstellungen unter Jugendlichen, der
Entdeckung der sozialen Frage durch die extreme Rechte oder der
Internationalisierung des Rechtsextremismus untersuchen. Das Bundesministerium der Justiz
und für Verbraucherschutz fördert derzeit ein auf drei Jahre angelegtes Projekt
des Deutschen Instituts für Menschenrechte, mit dem in drei Ländern (Sachsen,
Berlin, Schleswig-Holstein) die Strukturen der Zusammenarbeit zwischen den
verschiedenen mit der Verfolgung rassistisch, antisemitisch und
rechtsmotivierter motivierter Straftaten befassten Akteuren (Justiz, Staatsanwaltschaft,
Polizei, Opferschutzverbände) verbessert werden sollen (vgl. bereits den „Bericht
der Bundesregierung über den Umsetzungsstand und die Bewertung der
Handlungsempfehlungen des Unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus“,
Bundestagsdrucksache 19/22389, S. 35/36, Ziffer 5.3).
12. Wie kann es nach Einschätzung der Bundesregierung gelingen, die
Meldestellen für antisemitische Vorfälle, die in den Ländern bereits
existieren, besser mit der vom Bund geförderten Recherche- und
Informationsstelle Antisemitismus zu verzahnen, um in den Lageberichten ein
möglichst umfassendes Bild antisemitischer Vorfälle zu gewinnen?
a) Hält die Bundesregierung ein bundesweites Netz für erforderlich?
b) Wie unterstützt die Bundesregierung die Etablierung von
Meldestellen in den Ländern, in denen sie noch nicht existieren?
Fragen 12 bis 12b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen der ersten Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie
leben!“ wurde die Berliner Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus
(RIAS) als zivilgesellschaftliche Monitoringstelle für antisemitische Vorfälle
auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze u. a. darin unterstützt, Möglichkeiten
zur Ausweitung der Arbeit auf weitere Bundesländer zu eruieren und dabei
sowohl die unterschiedlichen Bedarfe, als auch Möglichkeiten zur Vernetzung mit
anderen Melde- und Beratungsstellen sowie zur Vernetzung mit jüdischen
Gemeinden vor Ort in den Blick zu nehmen. Ende 2018 hat RIAS über die
Gründung eines Bundesverbands, die erfolgreiche Arbeit verstetigt und damit
begonnen in Kooperation mit den entsprechenden Stellen vor Ort, die
entwickelten Qualitätsstandards auch auf andere Bundesländer zu übertragen.
Seit Beginn des Jahres 2020 ist RIAS Teil des KOMPAS, das insgesamt aus
fünf zivilgesellschaftlichen Trägern der Antisemitismusprävention besteht und
im Rahmen von „Demokratie leben!“ gefördert wird. Aufgabe von RIAS ist –
neben der Weiterentwicklung von Qualitätsstandards und der bundesweiten
Vernetzung – auch die Bereitstellung von Zahlen und Daten, als Grundlage für
die Präventionsarbeit im Themenfeld Antisemitismus.
13. Welchen Stand haben die Planungen der Bundesregierung, antisemitische
Motive bei einer Straftat als qualifizierendes Merkmal zu erfassen?
Die Bundesregierung hat in ihrem im Februar 2020 beschlossenen Entwurf
eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der
Hasskriminalität (Bundesratsdrucksache 87/20) eine Ergänzung von § 46 Absatz 2 Satz 2
StGB vorgeschlagen, mit der der Katalog der Strafzumessungsgründe
ausdrücklich um „antisemitische“ Beweggründe ergänzt werden soll. Diese
gegenüber der bisher geltenden Rechtslage klarstellende Neuregelung unterstreicht
und bekräftigt, dass antisemitische Beweggründe bei der Strafzumessung
grundsätzlich strafschärfend zu berücksichtigen sind und daher auch die
Ermittlungsbehörden ihre Ermittlungen schon frühzeitig auf solche für die
Bestimmung der Rechtsfolgen bedeutsamen Motive zu erstrecken haben (siehe bereits
Antwort zu Frage 11). Der Deutsche Bundestag hat das entsprechende Gesetz
am 18. Juni 2020 beschlossen, der Bundesrat hat am 3. Juli 2020 keine
Einwände erhoben (vgl. Bundesratsdrucksachen 339/20 und 339/20 – Beschluss). Da
aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Mai 2020 –
1 BvR 1873/13 und 1 BvR 2618/13 – die Regelungen des Gesetzes zur
Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität an die aktuelle
Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) anzupassen sind, hat
der Bundespräsident das Ausfertigungsverfahren solange ausgesetzt, bis ihm
ein entsprechendes Änderungsgesetz zur Ausfertigung vorgelegt werde. Dieses
Gesetz, für das innerhalb der Bundesregierung das BMI federführend zuständig
ist, wird derzeit erarbeitet.
14. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich einer
strukturell-antisemitischen Motivation von Teilnehmenden bei Demos
gegen Corona-Maßnahmen vor?
Die Demonstrationen gegen Corona Maßnahmen sind von unterschiedlicher
ideologischer Ausrichtung gekennzeichnet. Die Bundesregierung nimmt die
Teilnahme auch von rechtsextremistischen Gruppierungen und Personen mit
einer deutlich antisemitischen Haltung sowie Anknüpfungspunkte zu
antisemitischen Ideologieelementen wahr. Daraus ist an sich noch keine generelle und
strukturell antisemitische Motivation der Teilnehmenden in ihrer Gesamtheit
oder überwiegender Anteile ableitbar. Auffällig ist aber, dass häufig keine
inhaltliche Abgrenzung zu rechtsextremistischen, antisemitischen
Gruppierungen stattfindet.
15. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich vielfältiger
Diskriminierungen vor, mit denen Jüdinnen und Juden in Deutschland zu
kämpfen haben?
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes erhielt im Jahr 2019 insgesamt 249
Beratungsanfragen, in denen das Merkmal „Religion“ einzeln oder zusammen
mit anderen Diskriminierungsgründen genannt wurde. In 25 Fällen gaben
Betroffene an wegen ihres jüdischen Glaubens benachteiligt zu werden.
Im Jahr 2020 erhielt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bisher
insgesamt 274 Beratungsanfragen, in denen das Merkmal „Religion“ einzeln oder
zusammen mit anderen Diskriminierungsgründen genannt wurde. In 20 Fällen
gaben Betroffene an wegen ihres jüdischen Glaubens benachteiligt zu werden.
16. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um der
diskriminierenden Praxis der Verweigerung der Beförderung israelischer
Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Luftverkehrsmitteln ein Ende zu
setzen?
Die Bundesregierung hat sich in den vergangenen Jahren in Gesprächen auf
unterschiedlichen Ebenen und schriftlich dafür eingesetzt, dass Kuwait
israelischen Staatsangehörigen die Einreise zum Zwecke des Flughafentransits
gewährt, und verdeutlicht, dass dies für Deutschland von hoher Wichtigkeit ist.
Hierzu hat die Bundesregierung klargestellt, dass die Bundesrepublik
Deutschland die von Kuwait wiederholt gewünschten zusätzlichen Start- und
Landerechte nicht gewähren wird, bis Kuwait in dieser Angelegenheit
Entgegenkommen zeigt. Eine Verbesserung der Beziehungen der Länder in der gesamten
Nah- und Mittelostregion zu Israel, die gerade stattfindet und für die sich die
Bundesregierung einsetzt, könnte zu Verbesserungen beitragen.
17. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um in ihren
eigenen Amtsbereichen hinsichtlich Antisemitismus zu sensibilisieren?
Auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 15 bis 18 der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
19/19403 wird verwiesen.
18. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung für die
Schaffung bundeseinheitlicher Richtlinien für die Arbeit der
Strafverfolgungsbehörden bei Hass-Verbrechen?
Aktuell wird durch das für die Koordinierung zuständige Hessische
Ministerium der Justiz eine Beratungsrunde zum Zwecke der Überarbeitung der
Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (RiStBV) vorbereitet.
Die von dem Hessischen Ministerium der Justiz vorgeschlagenen Änderungen
sehen unter anderem die Anpassung mehrerer Nummern der RiStBV vor, die
eine weitere Vereinheitlichung der Strafverfolgungsbehörden bei sog. Hass-
Verbrechen zum Gegenstand haben. So soll in Fällen von Beleidigungen, die
insbesondere über soziale Netzwerke geäußert oder verbreitet werden, künftig
regelmäßig ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung zu bejahen sein.
Der Vorschlag sieht insofern eine Ergänzung von Nr. 229 RiStBV um einen
neuen Absatz 3 vor. Darüber hinaus sollen nunmehr auch ausdrücklich
antisemitische Beweggründe nunmehr bei der Ermittlung der Tatumstände
Berücksichtigung finden. Gleichsam ist vorgesehen, dass ausdrücklich auch bei
Vorliegen antisemitischer Beweggründe in Fällen von Privatklagedelikten bzw. bei
Begehung einer vorsätzlichen Körperverletzung das (besondere) öffentliche
Interesse an der Strafverfolgung angenommen wird. Damit soll der
beabsichtigten Ergänzung des § 46 Absatz 2 StGB Rechnung getragen werden
(Bundesratsdrucksachen 87/20 und 339/20).
19. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die
Erfassung antisemitischer Straftaten innerhalb der Polizeilichen
Kriminalstatistik differenzierter auszuweisen und damit der gängigen Subsumtion
antisemitischer Straftaten unter rechtsextremistische Motivation
entgegenzuwirken?
Antisemitische Straftaten sind Teil der Hasskriminalität und werden daher im
Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch
motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) durch die Landeskriminalämter erfasst,
bewertet und dem Bundeskriminalamt übermittelt. Die statistische Abbildung erfolgt
in den Fallzahlen PMK.
Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden
politisch motivierte Taten durch die Länder sogenannten „Themenfeldern“
(u. a. dem Unterthemenfeld „Antisemitisch“ im Oberthemenfeld
„Hasskriminalität“) zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und
Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten „Phänomenbereich“
(-links-, -rechts-, -ausländische Ideologie-, -religiöse Ideologie-, -nicht
zuzuordnen-) abgebildet. Eine feststehende Kombination „Themenfeld/
Phänomenbereich“ gibt es nicht.
Fremdenfeindliche sowie antisemitische Straftaten sind dem Phänomenbereich
PMK -rechts- zuzuordnen, wenn sich aus den Umständen der Tat und/oder der
Einstellung des Täters keine gegenteiligen Anhaltspunkte zur Tätermotivation
ergeben.
Diese Anhaltspunkte können sich beispielsweise aus Tätermerkmalen
(insbesondere äußeres Erscheinungsbild), verwendeter Sprache/verwendeten
Symbolen sowie dem Zeitgeschehen (aktuelle politische/gesellschaftliche
Ereignisse) ergeben.
Die Regelungen für den KPMD-PMK werden fortlaufend durch eine Bund-
Länder-Arbeitsgruppe geprüft. Optimierungsbedarf wird in die polizeilichen
Gremien eingebracht und anschließend bundesweit umgesetzt.
So wurde im Jahr 2019 zu der bisherigen Definition „Antisemitische
Straftaten“, wonach hierunter der Teil der Hasskriminalität zu verstehen ist, der aus
einer antijüdischen Haltung heraus begangen wird, die Arbeitsdefinition von
Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA)
beigestellt.
20. Ist es im Zusammenhang mit der Frage 19 ein Bestreben der
Bundesregierung und der ihr nachgelagerten Behörden, der
Sachverhaltsdarstellung im LAPOS eine höhere Priorität einzuräumen, um die Aussagekraft
der Zahlen zu antisemitischen Straftaten zu verbessern?
a) Wenn ja, welche Schritte sind geplant, um dieses Ziel zu erreichen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 20 bis 20b werden gemeinsam beantwortet.
Politisch motivierte Straftaten werden seitens der Länder mittels sogenannter
Kriminaltaktischer Anfragen in Fällen Politisch motivierter Kriminalität
(KTA-PMK) dem Bundeskriminalamt übermittelt. In der Ausfüllanleitung zur
KTA-PMK wird ausgeführt, dass der Sachverhalt möglichst umfassend zu
beschreiben ist und hierbei insbesondere alle Erkenntnisse zum Sachverhalt
darzustellen sind, die für die Bewertung des Falls (Festlegung Verletzte
Rechtsnormen, Deliktsqualität, Themenfelder, Phänomenbereich, Internationale
Bezüge, Extremismus) erforderlich sind.
In der Fallzahlendatei „Lagebild Auswertung politisch motivierter Straftaten“
(LAPOS) erfolgt die Sachverhaltsdarstellung in komprimierter Form, um die
Bewertungen (z. B. Phänomenbereich, Deliktsqualität, Themenfelder)
möglichst schnell nachvollziehen zu können. Phänomenologische Auswertungen
finden jedoch auf Basis der KTA-PMK und den dort enthaltenen
umfangreicheren Sachverhaltsdarstellungen statt.
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ISSN 0722-8333]