[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Pascal Kober, Michael Theurer,
Jens Beeck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/24746 –
Vandalismussicherheit und Barrierefreiheit von Aufzügen im
Zuständigkeitsbereich der Deutschen Bahn
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Ausfall von Aufzügen in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen der
Deutschen Bahn (DB) ist den Fragestellern als Missstand aus zahlreichen
Bürgergesprächen bekannt. Neben der Beeinträchtigung durch Verschmutzung
werden hierbei häufig Ausfälle aufgrund technischer Probleme ins Feld
geführt.
Die Deutsche Bahn unterhält ca. 2 200 Personenaufzüge. Ausweislich der
Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/13092 ergreift die
DB „alle ihr zur Verfügung stehenden Maßnahmen, um die Verfügbarkeit an
höhenfördertechnischen Anlagen auf einem hohen Niveau zu halten“. Laut
Auskunft der Bundesregierung sind zu jedem Zeitpunkt im Durchschnitt ca.
66 Aufzüge nicht verfügbar.
Funktionierende Aufzüge sind nicht nur eine Frage der Bequemlichkeit für
alle Zugreisenden, die mit schwerem Gepäck reisen. Aufzüge sind
unverzichtbar, wenn es darum gehen soll, dass Bürgerinnen und Bürger barrierearm
Bahnhofsgebäude und insbesondere Bahnsteige nutzen können. Dies betrifft
alle Bürgerinnen und Bürger mit Mobilitätseinschränkungen, d. h. unter
anderem Rollstuhlfahrer, Bürger mit Sinnesbeeinträchtigungen, Bürger mit
kognitiven Beeinträchtigungen sowie ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger oder
Erkrankte sowie Familien mit kleinen Kindern.
Der fortschreitende Prozess des demographischen Wandels mit der
einhergehenden steigenden Zahl mobilitätseingeschränkter Menschen gibt der Frage
barrierefreier öffentlicher Verkehrsmittel eine immer größere Bedeutung. Ein
großes Problem im Bereich des barrierefreien Zugangs zu öffentlichen
Transportmitteln und deren Nutzung stellt die Tatsache dar, dass oftmals Aufzüge
von Vandalismus betroffen sind und deshalb ausfallen.
Daraus folgt die Frage, inwieweit durch eine bessere technische Ausstattung
und eine Anwendung erhöhter Schutzmaßnahmen bzw. eines erhöhten
Schutzstandards dem Ausfall von Aufzügen durch Vandalismus begegnet werden
kann und welche Gründe und Faktoren für die Anwendung des jetzigen
Schutzstandards auschlaggebend sind.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25622
19. Wahlperiode 23.12.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 21. Dezember 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wann sind nach Kenntnis der Bundesregierung zuletzt die Vorgaben zur
Inverkehrbringung von neuen Aufzügen in Bezug auf die Sicherheit
von Aufzügen gegen Vandalismus erhöht worden, und für wann ist die
nächste Änderung der Vorgaben in diesem Zusammenhang geplant?
2. Wann sind nach Kenntnis der Bundesregierung zuletzt die Vorgaben zur
Inverkehrbringung von neuen Aufzügen in Bezug auf die Barrierefreiheit
verbessert worden, und für wann ist die nächste Änderung der Vorgaben
in diesem Zusammenhang geplant?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das gültige Regelwerk ist die DIN EN 81-80:2019-11; sie beinhaltet die
deutsche Fassung der vom Technischen Komitee festgelegten Norm CEN/TC
10 Aufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige. Die Fassung hat den Stand von
November 2019. Der Normungsprozess mit der Erarbeitung und Fortschreibung
der Norm unterliegt dem Deutschen Institut für Normung e. V. (DIN).
Der Bundesregierung liegen keine weiteren eigenen Informationen zu
Änderungen vor.
3. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für den Ausfall
von Personenaufzügen der Deutschen Bahn (bitte nach Anteil in den
Kategorien Stromausfall, Vandalismus, unsachgemäße Behandlung,
Streugut und sonstige technische Störungen unterteilen)?
a) Welche durch Vandalismus verursachten Schäden begründen, dass
Aufzüge der Deutschen Bahn nicht benutzbar sind (bitte die zehn
häufigsten Schäden nennen)?
b) Welche Komponenten sind wie häufig betroffen (bitte die zehn
Komponenten nennen, die am häufigsten betroffen sind)?
c) Welche Methoden und Angriffsmittel werden nach Kenntnis der
Bundesregierung bei Vandalismus in Aufzügen der Deutschen Bahn
am häufigsten angewandt (bitte die zehn häufigsten Methoden und
Angriffsmittel nennen)?
Die Fragen 3 bis 3c werden gemeinsam beantwortet.
Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) sind die häufigsten Ursachen
für Ausfallmeldungen zu ungefähr gleichen Anteilen Vandalismus,
unsachgemäße Behandlung, Materialermüdung (Verschleiß) und Materialfehler
(Fabrikationsfehler). Weitere Ursachen für Ausfälle der Anlagen, wie z. B.
Stromausfall, kommen deutlich seltener vor.
Nach Auskunft der DB AG sind die zehn häufigsten Schäden:
1. Türmechanik zerstört,
2. Türscheiben beschädigt/Graffiti,
3. Türlichtgitter (Schutzeinrichtungen) beschädigt,
4. Taster in der Kabine zerstört,
5. Außentaster zerstört,
6. Anzeigen in der Kabine zerstört,
7. Schachtverglasung beschädigt,
8. Kabinenbeleuchtung zerstört,
9. Handlaufbefestigungen zerstört,
10. Brandschäden.
Nach Auskunft der DB AG sind die zehn am häufigsten betroffenen
Komponenten:
1. Türmechanik zerstört – Tür,
2. Türscheiben beschädigt/Graffiti – Tür-/Aufzugsscheiben,
3. Türlichtgitter (Schutzeinrichtungen) beschädigt – Tür,
4. Taster in der Kabine zerstört – Innentaster,
5. Außentaster zerstört – Außentaster,
6. Anzeigen in der Kabine zerstört – Anzeigeelemente,
7. Schachtverglasung beschädigt – Verglasung,
8. Kabinenbeleuchtung zerstört – Beleuchtung,
9. Handlaufbefestigungen zerstört – Handläufe,
10. Brandschäden – Aufzugskabine.
Nach Auskunft der DB AG sind folgende Angriffsmittel aus den
Schadensbildern ableitbar:
1. Schlagwerkzeuge u. a. entwendete Nothammer (Scheiben),
2. Stichwaffen (Messer, Spitze Gegenstände),
3. Fremdkörper (Schrauben),
4. Biologische Stoffe (Urin/Exkremente),
5. Sprengstoffe (Böller),
6. Blockiereinrichtungen (Keile),
7. Farben und Lacke,
8. Säure,
9. Feuer,
10. Sonstige.
4. An wie vielen Tagen waren 2019 und im ersten Halbjahr 2020 nach
Kenntnis der Bundesregierung Aufzüge nicht benutzbar (bitte für jedes
Land Nennung der zehn Aufzüge bzw. Bahnhöfe, die am längsten nicht
benutzbar waren, bitte gesondert ausweisen, wenn es sich um den
einzigen Aufzug handelte mit dem das dazugehörige Gleis barrierefrei
erreichbar war)?
Nach Auskunft der DB AG waren die Aufzüge im Zeitraum vom 1. Januar
2019 bis 30. Juni 2020 in der kundenrelevanten Hauptverkehrszeit (6 bis
22 Uhr) zu 97,6 Prozent verfügbar.
In der nachfolgenden Tabelle werden je Land zehn Aufzüge benannt, die im
Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis 30. Juni 2020 für die längste Zeit nicht
benutzbar waren. Ihre Verfügbarkeit in der kundenrelevanten Hauptverkehrszeit
(6 bis 22 Uhr) lag im Schnitt bei 92,3 Prozent. Von den 160 in der Tabelle
benannten Aufzügen sind 121 Aufzüge als nicht verfügbar aufgelistet, weil sie
modernisiert oder umgebaut wurden. Größtenteils existiert jeweils nur der
aufgelistete Aufzug pro Bahnsteig.
Bundesland Station Beschreibung Ort Nicht verfügbar,
weil im Umbau/
Modernisierung
Baden-Württemberg Mannheim Hbf Treppenhaus 4 Ja
Baden-Württemberg Esslingen (Neckar) Bhf. Vorplatz Ja
Baden-Württemberg Fellbach Bstg.2, Gl.3/4 Ja
Baden-Württemberg Stuttgart-Untertürkheim Pbf Bstg., Gl.4/5 Ja
Baden-Württemberg Freiberg (Neckar) Bhf. Vorplatz Ja
Baden-Württemberg Leonberg Bstg.2 Ja
Baden-Württemberg Winterbach (b Schorndorf) Bstg.1, Gl.1 Ja
Baden-Württemberg Bad Friedrichshall Hbf AZ Personenunterführung Ja
Baden-Württemberg Niederbiegen Bahnsteig 3 (Gleis Ulm-FN) Nein
Baden-Württemberg Lörrach Schwarzwaldstraße Bahnsteig 1(Ri Lörrach) Nein
Bayern Rottendorf Bahnsteig 1 Gl.1 Ja
Bayern Würzburg Hbf Bahnsteig 4 Gl.6+7 Ja
Bayern Hebertshausen Gl.1/2 Nein
Bayern Regensburg Hbf EG Treppenh. Nein
Bayern Ingolstadt Audi Bahnsteig 01 Ja
Bayern Ingolstadt Nord Bahnsteig B Gleis 5/6 Ja
Bayern Würzburg Hbf Bahnsteig 3 Gl.4+5 Ja
Bayern Regensburg Hbf Bstg 2 Nein
Bayern Geltendorf Bahnsteig A, Gl. 1 (Ri.
Kempten)
Nein
Bayern Memmingen Bstg. 2, Überführung als
Bahnsteigszugang
Ja
Berlin Berlin Zoologischer Garten Gl. 1–2 Ja
Berlin Berlin Zoologischer Garten Gl. 3–4 Ja
Berlin Springpfuhl Gl. 1–2, Treppenaufgang
zur Straßenbrücke
Ja
Berlin Berlin-Lichtenberg Halle UG-OG (Panorama) Ja
Berlin Berlin-Tegel Gl.1–5 (Gorkistr.) Ja
Berlin Innsbrucker Platz Gl. 1–2 (Schrägaufzug) Ja
Berlin Ostkreuz Fernbahnsteig Gl. 7/
Bahnsteig Rn2 unten
Ja
Berlin Berlin Südkreuz AZ Halle Ost (links_doppel) Ja
Berlin Berlin Hauptbahnhof Gleis 3/4 2.Untergeschoss Ja
Berlin Berlin-Zehlendorf S-Bahnsteig Gl 1/2 Ja
Brandenburg Waßmannsdorf Gl. 2 (Ri Berlin) Ja
Brandenburg Waßmannsdorf Gl. 1 (Ri BER) Ja
Brandenburg Finsterwalde (Niederlausitz) Bstg. 2 Ja
Brandenburg Finsterwalde (Niederlausitz) Gl. 1 Ja
Brandenburg Rathenow EG/PTU Ja
Brandenburg Löwenberg (Mark) Gleis 2 Ja
Brandenburg Ruhland Aufzug 3/4 Ja
Brandenburg Rangsdorf Bstg. 2 Nein
Brandenburg Oranienburg S-Bahnsteig A GL 30/32 Ja
Brandenburg Potsdam Charlottenhof Gl. 2 Nein
Bremen Bremen-Burg Gl. 2 Ja
Bremen Bremen-Burg Gl.5 Ja
Bremen Bremen-Burg Gl 3/4 Ja
Bremen Bremen Hbf Lounge Ja
Bremen Bremen-Mahndorf Gl. 1 Ja
Bremen Bremen-Mahndorf Gl 2 Ja
Bremen Bremerhaven-Lehe Pbf Gl. 3/4 Nein
Bundesland Station Beschreibung Ort Nicht verfügbar,
weil im Umbau/
Modernisierung
Bremen Bremerhaven Hbf Gl. 2/3 Nein
Bremen Bremen-Walle Gl.5/6 Nein
Bremen Bremen Hbf Gl 1 Nein
Hamburg Hamburg Hbf Aufzug wurde ersetzt Ja
Hamburg Hamburg-Rahlstedt Mittelbahnsteig 01 Gleis 1/2 Ja
Hamburg Hamburg Hbf Bstg.2 Ja
Hamburg Hamburg Airport
(Flughafen)
S-Bstg SÜD T2 Ja
Hamburg Hamburg Hbf S-Bahn Gl. 3/4 Ja
Hamburg Ohlsdorf S-Bahnsteig Gleis 2/5 Nein
Hamburg Hamburg-Bergedorf Empfangsgebäude Nein
Hamburg Barmbek S-Bahnsteig Gleis 1/5 Ja
Hamburg Rissen S-Bahnsteig Gleis 1/2 Nein
Hamburg Bahrenfeld S-Bahnsteig Gleis 1/2 Ja
Hessen Frankfurt (Main) Hbf Aufzug wurde ersetzt Ja
Hessen Babenhausen (Hess) Bahnsteig 1, Gleis 1/2 Ja
Hessen Frankfurt-Höchst Bstg 3/4 Nein
Hessen Neu Isenburg Personenunterführung
(Stadt Neu Isenb.)
Ja
Hessen Frankfurt (Main)
Hauptwache
S-Bahnsteig Nein
Hessen Frankfurt am Main Stadion Personenunterführung (alt) Ja
Hessen Frankfurt (Main) Süd Personenunterführung Nein
Hessen Egelsbach Aufzug wurde ersetzt Ja
Hessen Biblis Bstg 2 Ja
Hessen Vellmar-Osterberg/EKZ BSTG Gl 2 Nein
Mecklenburg-Vorpommern. Schwerin Mitte Bahnsteig 1 Nein
Mecklenburg-Vorpommern Rostock Hbf Bstg. 1/2 Ja
Mecklenburg-Vorpommern Greifswald Gl. 1 Nein
Mecklenburg-Vorpommern Stralsund Hbf Gl. 5/6 Ja
Mecklenburg-Vorpommern Stralsund Hbf Gl.4 Ja
Mecklenburg-Vorpommern Rostock Evershagen Bstg.1/2-Brücke Ja
Mecklenburg-Vorpommern Rostock Lichtenhagen Bstg.1/2-Brücke Ja
Mecklenburg-Vorpommern Rostock Hbf Bstg.7 Ja
Mecklenburg-Vorpommern Rostock Hbf Ausgang Nord Nein
Mecklenburg-Vorpommern Schwerin Mitte Bahnsteig 2 Nein
Niedersachsen Dedensen/Gümmer Bstg Gl 2/3 Ja
Niedersachsen Anderten-Misburg Bstg Gl 1/2 Ja
Niedersachsen Uelzen Bstg D Gl 101 Ja
Niedersachsen Langenhagen-Mitte Bstg Gl 4 Ja
Niedersachsen Emden Hbf Gleis 5/6 Ja
Niedersachsen Emden Hbf Gleis 2 Ja
Niedersachsen Emden Hbf Gleis 3/4 Ja
Niedersachsen Langenhagen-Mitte Bstg Gl 2/3 Ja
Niedersachsen Göttingen Bstg Gleis 6/7 Ja
Niedersachsen Göttingen Bstg Gleis 4/5 Ja
Nordrhein-Westfalen Lennestadt-Altenhundem Bahnsteig 02 Ja
Nordrhein-Westfalen Dortmund-Dorstfeld B Gl 5/6 Ja
Nordrhein-Westfalen Essen-Holthausen Ri Wuppertal Ja
Nordrhein-Westfalen Hilden Bstg. 01 Ja
Nordrhein-Westfalen Wülfrath-Aprath Gl 1 West Ja
Bundesland Station Beschreibung Ort Nicht verfügbar,
weil im Umbau/
Modernisierung
Nordrhein-Westfalen Remscheid-Lennep Bahnsteig 01 Gleis 1 Ri
Wtal
Nein
Nordrhein-Westfalen Wuppertal-Vohwinkel Gleis 11/12 Ja
Nordrhein-Westfalen Gelsenkirchen-Buer Nord Personenaufzug HA 0026 Ja
Nordrhein-Westfalen Solingen Hbf Bahnsteig 03 (Gleis 9/10) Ja
Nordrhein-Westfalen Viersen-Dülken Bahnsteig 02 Ja
Rheinland-Pfalz Grünstadt Bstg.2 Ja
Rheinland-Pfalz Grünstadt Bahnsteig 2; Gl. 4 Ja
Rheinland-Pfalz Remagen Bstg 2 Ja
Rheinland-Pfalz Ludwigshafen (Rhein) Mitte Bahnsteig 1; Gl.1 Ja
Rheinland-Pfalz Remagen Personenaufzug Bstg 1 Ja
Rheinland-Pfalz Bacharach Aufzug Bstg 1 Ja
Rheinland-Pfalz Bobenheim Bahnsteig 2; Gl.2/3 Ja
Rheinland-Pfalz Winden (Pfalz) Bahnsteig 2; Gl.2/3 Ja
Rheinland-Pfalz Winden (Pfalz) Bahnsteig 1; Gl.1 Nein
Rheinland-Pfalz Frankenthal Süd Aufzug Bstg.2 Nein
Saarland Neunkirchen (Saar) Hbf Personenaufzug Gleis 25 Ja
Saarland Neunkirchen (Saar) Hbf Personenaufzug Gleis 2/3 Ja
Saarland Eppelborn Aufzug Bahnsteig Gl. 2/3 Ja
Saarland Eppelborn Aufzug Vorplatz/Zugang PU Ja
Saarland Merzig (Saar) Bahnsteig Gl. 1 Ja
Saarland Neunkirchen (Saar) Hbf Bahnsteig Gl. 1 (= Bstg 2 lt.
Inventur)
Ja
Saarland Neunkirchen (Saar) Hbf Bahnsteig Gl.26/27 (=Bstg
1 lt Inventur)
Ja
Saarland Homburg (Saar) Hbf Bahnsteig 7/8 Ja
Saarland Brebach Personenaufzug PU/
Vorpl./ZOB
Nein
Saarland Dillingen (Saar) Bahnsteig 4/5 Ja
Sachsen Leipzig-Gohlis Leipzig-Gohlis Bahnsteig 3 Ja
Sachsen Zwickau (Sachs) Hbf Zwickau (Sachs) Bahnsteig
5
Nein
Sachsen Bautzen Bahnsteig 1 Ja
Sachsen Lengenfeld (Vogtl) Personenaufzug – Bstg. 2 Ja
Sachsen Leipzig-Möckern Personenaufzug Bstg 2 Ja
Sachsen Leipzig Messe Leipzig Messe
Mittelbahnsteig 1/2
Ja
Sachsen Leipzig-Plagwitz Leipzig-Plagwitz Bahnsteig
2
Ja
Sachsen Glauchau (Sachs) Glauchau (Sachs) Bahnsteig
3
Nein
Sachsen Plauen (Vogtl) Mitte Personenaufzug Bstg 1 Nein
Sachsen Leipzig-Gohlis Personenaufzug 961122 Ja
Sachsen-Anhalt Köthen Bahnsteig 2/3 Ja
Sachsen-Anhalt Köthen Bahnsteig 4/5 Ja
Sachsen-Anhalt Köthen Bahnsteig 1 Ja
Sachsen-Anhalt Sangerhausen Aufzug Bstg 2/3 Nein
Sachsen-Anhalt Sandersleben (Anh) Personenaufzug PTU zum
Bahnsteig 2
Ja
Sachsen-Anhalt Weißenfels Bahnsteig 3–4 Nein
Sachsen-Anhalt Magdeburg Hbf Personenaufzug Bstg 5 Ja
Bundesland Station Beschreibung Ort Nicht verfügbar,
weil im Umbau/
Modernisierung
Sachsen-Anhalt Sandersleben (Anh) Personenaufzug PTU zum
Bahnsteig 1
Ja
Sachsen-Anhalt Osterburg Personenaufzug Bstg 1 Nein
Sachsen-Anhalt Calbe (Saale) Ost Hausbahnsteig Nein
Schleswig-Holstein Schwarzenbek Personenaufzug P&R Ja
Schleswig-Holstein Schwarzenbek Personenaufzug Bstg 2 Ja
Schleswig-Holstein Husum Personenaufzug Tun/Bstg.1
Gl.1/3
Ja
Schleswig-Holstein Schwarzenbek Personenaufzug Bstg 1 Ja
Schleswig-Holstein Keitum Personenaufzug Tunnel/
Bstg.1
Ja
Schleswig-Holstein Bad Oldesloe Empfangsgebäude DB AG Ja
Schleswig-Holstein Niebüll Personenunterführung Nein
Schleswig-Holstein Husum Personenaufzug Tun/Bstg.2
Gl.4/5
Ja
Schleswig-Holstein Wohltorf S-Bahnsteig Gleis 1/2 Nein
Schleswig-Holstein Büchen Bahnsteig 2 Gl. 4 Nein
Thüringen Mühlhausen (Thür) Personenaufzug 2 Ja
Thüringen Jena-Göschwitz Personenaufzug Bstg 1/2 Ja
Thüringen Weimar Personenaufzug 3/4 Ja
Thüringen Hermsdorf-Klosterlausnitz Aufzug wurde ersetzt Ja
Thüringen Sömmerda Personenaufzug Bstg 2/3 Nein
Thüringen Mühlhausen (Thür) Personenaufzug 1 Ja
Thüringen Hermsdorf-Klosterlausnitz Aufzug wurde ersetzt Ja
Thüringen Hermsdorf-Klosterlausnitz Personenaufzug Bstg 1/2 Ja
Thüringen Saalfeld (Saale) Bahnsteig 1 Gleis 1/2 Ja
Thüringen Suhl Bahnsteig 02 Nein
Quelle: DB AG
5. Wie erklären sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
überdurchschnittlichen mittleren Ausfallraten der L��nder Thüringen, Rheinland-
Pfalz und Baden-Württemberg vom 1. Januar bis 30. Juni 2019?
Nach Auskunft der DB AG wird die Verfügbarkeit von unterschiedlichen
Faktoren beeinflusst, z. B. vom Ausmaß des Vandalismus oder von Schäden durch
starke Witterungseinflüsse.
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse zu den Gründen in den
Ländern vor.
6. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Wartungskosten
(bitte im Verhältnis zu allen Aufzügen angeben)?
Nach Auskunft der DB AG betrugen die Kosten für die Inspektion, Wartung,
Entstörung und Instandsetzung der 2.240 Aufzüge im Jahr 2019 rund 21 Mio.
Euro.
7. In wie vielen Fällen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung in den
vergangenen vier Jahren Schadenersatzforderungen der Deutschen Bahn
gegen die Verursacher von Schäden an Aufzügen durchgesetzt werden,
und in welcher Höhe?
Nach Auskunft der DB AG bleiben in einem Großteil der Vandalismusfälle die
Verursacher – trotz Anzeige – unbekannt oder können mangels Beweisen nicht
haftbar gemacht werden. In den vergangenen vier Jahren konnten nur in Fällen
in einem niedrigen zweistelligen Bereich Schadensersatzforderungen der
DB AG gegen bekannte Verursacher von Schäden an fördertechnischen
Anlagen gestellt werden. Die gestellten Schadensersatzforderungen in mittlerer
fünfstelliger Höhe konnten nur zu einem geringen Anteil realisiert werden.
8. Inwiefern bestehen aus Sicht der Bundesregierung Zielkonflikte
zwischen Anforderungen der Barrierefreiheit und einem erhöhten Schutz
gegen Vandalismus bei Aufzügen (bitte insbesondere auf Anforderungen
von eingeschränkter Ausdauer, eingeschränkter Geschicklichkeit,
Sehbehinderung, Hörbehinderung eingehen)?
19. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung eine zukünftige Entschädigung
im Falle einer ausgefallenen Aufzuganlage geplant, und wenn nein,
warum nicht?
Die Fragen 8 und 19 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG besteht in der derzeitigen Anlagenausführung kein
Widerspruch zwischen der Barrierefreiheit und einem erhöhten Schutz gegen
Vandalismus. Die DB AG kann nur für Entschädigungen herangezogen werden,
wenn ein grob fahrlässiges Verhalten der DB AG vorliegt. Die Bundesregierung
beabsichtigt nicht diese Entschädigungsleistungen zu erweitern.
Bei einer Reiseplanung liegen Informationen über defekte Aufzüge vor,
insofern kann dies bei der Reiseanmeldung über die Mobilitätsservice-Zentrale
(MSZ) berücksichtigt werden.
9. Welchen Schutzstandard gegen Vandalismus bei Aufzügen verwendet die
Deutsche Bahn nach Kenntnis der Bundesregierung?
10. Welches ist der höchste auf dem Markt erhältliche Schutzstandard
hinsichtlich einer Steigerung des Schutzes gegen Vandalismus, und wie
wurde dieser entwickelt?
a) Welche Auswahlprozesse durchläuft die Festlegung der
Schutzstandards?
b) Wie werden Behindertenverbände an diesem Prozess beteiligt?
12. Welches ist der höchste auf dem Markt erhältliche Standard der
Barrierefreiheit, und inwiefern wurde dieser unter Beteiligung von
Behindertenverbänden entwickelt?
Die Fragen 9, 10 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG wird die Norm DIN EN 81-71 „Sicherheitsregeln
für Konstruktion und Einbau von Aufzügen – Besondere Anwendungen für
Personen- und Lastenaufzüge – Teil 71: Schutzmaßnahmen gegen mutwillige
Zerstörung“ angewendet. Die Erarbeitung von Festlegungen erfolgt durch den
Normenausschuss Maschinenbau (NAM) im DIN.
Die DB AG setzt Aufzüge mit dem auf dem Markt erhältlichen Standard zur
Barrierefreiheit nach DIN EN 81-70 ein.
Die Vorgaben ergeben sich aus dem Normungsprozess des DIN, der die
Beteiligung der interessierten Kreise gewährleistet. So obliegt auch die Beteiligung
von Behindertenverbänden bei der Erarbeitung/Fortschreibung der DIN 81-70
dem DIN.
11. Welchen Standard der Barrierefreiheit verwendet nach Kenntnis der
Bundesregierung die Deutsche Bahn?
Nach Auskunft der DB AG hält sie sich beim Neubau und bei der Erneuerung/
Aufrüstung von Anlagen der Personenbahnhöfe an die Regelungen der VO
(EU) 1300/2014 (TSI PRM). Diese umfasst technische Spezifikationen
bezüglich der „Zugänglichkeit des Eisenbahnsystems der Union für Menschen mit
Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität“. Diese EU-
Vorgaben werden bei der DB AG für Personenbahnhöfe in den
eisenbahnspezifischen technischen Baubestimmungen der DB Richtlinie 813
„Personenbahnhöfe planen und bauen“ umgesetzt und ggf. durch Anforderungen aus
nationalen Normen zum Barrierefreien Bauen ergänzt.
Die TSI PRM und die Richtlinie 813 benennen als Spezifikation/Standard für
die Barrierefreiheit neuer Aufzüge die DIN EN 81-70 „Sicherheitsregeln für die
Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Teil 70: Zugänglichkeit von
Aufzügen für Personen einschließlich Personen mit Behinderungen“.
13. Müssen Aufzüge im Verantwortungsbereich der Deutschen Bahn das
Zwei-Sinne-Prinzip erfüllen?
Ja. Dies ist in der DIN 81-70 festgelegt.
14. Wann hat die Bundesregierung zuletzt mit Behindertenverbänden das
Thema Barrierefreiheit im Bahnverkehr erörtert (bitte Angaben zu den
letzten zehn Treffen, den beteiligten Verbänden sowie zu dem jeweiligen
Rahmen, in dem das Treffen stattfand)?
15. Wann hat die Bundesregierung zuletzt mit Behindertenverbänden und der
Aufzugindustrie das Thema Barrierefreiheit im Bahnverkehr erörtert
(bitte Angaben zu den letzten zehn Treffen, den beteiligten Verbänden
sowie zu dem jeweiligen Rahmen, in dem das Treffen stattfand)?
16. Wie hat die Bundesregierung die Zusammenarbeit zwischen
Behindertenverbänden und Industrie bei der Entwicklung von
vandalismussicheren und barrierefreien Aufzügen in den letzten Jahren unterstützt?
Die Fragen 14 bis 16 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG ist sie im regelmäßigen Austausch mit Betroffenen.
Es wurde eine Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern, die vom
Deutschen Behindertenrat benannt wurden, gebildet. Im Dialog werden wichtige
Detailfragen der Umsetzungsmaßnahmen in den Bereichen Infrastruktur,
Fahrzeuge, Information und Service erörtert. Damit bringen Menschen mit
körperlichen, Seh- und Hörbehinderungen ihre Kompetenz ein, und die zu
ergreifenden Maßnahmen können an deren spezifischen Bedürfnissen ausgerichtet
werden.
Termine der DB AG zu dem Thema „Barrierefreiheit“:
18. November 2020 – Diskussion des vierten Programms zur Barrierefreiheit
der DB mit den zuständigen Ansprechpartnern aus allen Geschäftsfeldern.
23. September 2020 – Themen: Perspektiven Mobilitätsservice; Aktueller
Sachstand zur DB Information; Weitreichende Barrierefreiheit an Bahnhöfen.
06. November 2019 – Themen: Austausch Vorstand Personenverkehr der
DB AG; Pilotprojekt Reisezentrum Leipzig; Perspektiven Mobilitätsservice.
27. März 2019 – Aktueller Sachstand „Anmeldung von Hilfeleistungen bei der
MSZ in Verbindung mit anderen Eisenbahnunternehmen Vorstellung „DSA-
plus“ (Dynamische Schriftanzeiger); Sachstand Weiterentwicklung
Bahnsteighöhenkonzept; Migration der Bahnsteighöhen für die Regio-S-Bahn NRW;
Bewertung der Personenbahnhöfe auf weitreichende Barrierefreiheit.
18. Oktober 2018 – Themen: Vorstellung/Diskussion „Pilot-Projekt im dritten
Programm zur Barrierefreiheit der DB“; Aktueller Sachstand
„Bahnsteighöhenkonzept“; Pressekonferenz „15 Jahre Programmbegleitende Arbeitsgruppe der
DB“.
04./05. Juni 2018 – Austausch der Programmbegleitenden Arbeitsgruppe mit
Vertretern der Schweizerischen Bundesbahn (SBB) und Österreichischen
Bundesbahn (ÖBB) zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz und
Österreich sowie zur Umsetzung von Maßnahmen zur Barrierefreiheit in den
einzelnen Geschäftsfeldern der SBB und der ÖBB.
06./07. September 2017 – Themen: Status Projekt „App DB Barrierefrei“;
Vorstellung Konzept „Business-Hub“; MSZ – Chat-Funktion mittels Künstlicher
Intelligenz; Konformität der Automaten; Austausch mit der Kommission zur
Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Münster;
Modernisierungsmaßnahmen Münster Hbf: Konzeptidee und Umsetzung sowie
Bahnhofsführung.
15. Juni 2016 – Themen: DB Information 4.0; Präsentation „ADAM“
(Verfügbarkeit der Aufzüge und Fahrtreppen, Ausstattung Aufzüge); App „Bahnhof
Live“.
02./03. Februar 2016 – Diskussion des dritten Programms zur Barrierefreiheit
der DB AG mit den zuständigen Ansprechpartnern aus allen Geschäftsfeldern.
17. Wie viele Beschwerden gingen nach Kenntnis der Bundesregierung in
den vergangenen fünf Jahren wegen ausgefallener Aufzüge ein (bitte
jährlich angeben, für 2020 soweit vorhanden)?
Beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gingen in den
Jahren 2015 und 2016 keine Beschwerden zu Aufzügen ein. Im Jahr 2017 war
es eine Beschwerde, in den Jahren 2018 und 2019 jeweils zwei Beschwerden.
Im Jahr 2020 gingen bisher zwei Beschwerden über defekte Aufzüge ein.
18. Wie häufig waren nach Kenntnis der Bundesregierung Menschen in den
vergangenen fünf Jahren in defekten Aufzügen eingeschlossen (bitte
jährlich angeben, für 2020 soweit vorhanden)?
Nach Auskunft der DB AG wurden in den letzten Jahren zahlreiche
Maßnahmen zur prozessualen und technischen Optimierung der Aufzugsnotbefreiung
umgesetzt.
Jahr Anzahl der Aufzugsnotbefreiungen
2016 2.190
2017 3.137
2018 3.984
2019 4.474
2020 3.236
Quelle: DB AG, (Stand 06. Dezember 2020)
20. Wie oft wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die App „DB
Barrierefrei“ heruntergeladen?
Nach Auskunft der DB AG ist die App „DB Barrierefrei“ aktuell auf rund
27.000 Smartphones installiert.
21. Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung im Mittel die
Übermittlung von einem gestörten Aufzug über das Programm „Ausbau
Digitalisierung Anlagenmanagement“ an die App „DB Barrierefrei“?
Nach Auskunft der DB AG stehen in der App die Informationen zur Verfügung,
sobald diese in den Systemen hinterlegt sind. Dies geschieht in der Regel
innerhalb von 10 Minuten nach Meldung eines gestörten Aufzugs.
22. Beinhaltet die App „DB Barrierefrei“ nach Kenntnis der
Bundesregierung eine Warnmitteilung, falls ein regelmäßig genutzter Aufzug gestört
ist?
23. Beinhaltet die App „DB Barrierefrei“ nach Kenntnis der
Bundesregierung die Möglichkeit der Abfrage aller Aufzüge auf einer gewählten
Route?
Die Fragen 22 und 23 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG enthält die App „DB Barrierefrei“ die Möglichkeit,
Aufzüge in eine Merkliste aufzunehmen. Die Merkliste stellt übersichtlich alle
relevanten Aufzüge mit ihrer Funktionsfähigkeit dar. Außerdem besteht die
Möglichkeit, die Aufzüge auf einer aktuellen Route über die Bahnhofssuche
herauszusuchen. Für einen schnelleren Zugriff können die Aufzüge der Route
in der Merkliste gespeichert werden.
24. Wie viele spontane Hilfeleistungen hat die Deutsche Bahn in den
vergangenen fünf Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung angeboten (bitte
jährlich angeben, für 2020 soweit vorhanden)?
25. Wie viele angemeldete Hilfeleistungen hat die Deutsche Bahn in den
vergangenen fünf Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung angeboten
(bitte jährlich angeben, für 2020 soweit vorhanden)?
Die Fragen 24 und 25 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Auskunft der DB AG wird der Anteil spontaner Hilfeleistungen auf ca.
45 Prozent geschätzt.
Jahr Anzahl der angemeldeten und
spontanen Hilfeleistungen
(auf Tausend gerundet)
2015 618.000
2016 655.000
2017 756.000
2018 850.000
2019 875.000
Quelle: DB AG
26. Wie lange im Voraus muss nach Kenntnis der Bundesregierung eine
Hilfeleistung angemeldet werden, um geleistet werden zu können?
Nach Auskunft der DB AG ist es möglich, eine Hilfeleistung bis 20:00 Uhr des
Vortages der Reise bei der MSZ anzumelden.
27. Wie sieht die Hilfeleistung nach Kenntnis der Bundesregierung konkret
aus, wenn ein mobilitätseingeschränkter Mensch zu einem bestimmten
Gleis muss, welches wegen eines ausgefallenen Aufzugs nicht erreichbar
ist?
Nach Auskunft der DB AG unterstützt sie Menschen mit
Mobilitätseinschränkungen. Die MSZ hilft bei der Planung und Durchführung einer Reise.
Kundinnen und Kunden können sich mithilfe der Apps „Bahnhof live“ oder „DB
Barrierefrei“ über die Verfügbarkeiten der Aufzüge informieren. Die MSZ stimmt
mit dem Reisenden auch ggf. notwendige Alternativen ab.
28. Welchen Anteil bilden nach Kenntnis der Bundesregierung die
Hilfeleistungen, die zwar beantragt, aber nicht geleistet werden konnten?
Nach Auskunft der DB AG werden bei Hilfeleistungen keine Daten zu
Aufzugsnutzungen erfasst.
29. Wie viel hat die DB nach Kenntnis der Bundesregierung in den
vergangenen fünf Jahren in einen barrierefreien Zugang investiert (bitte jährlich
angeben für die Kategorien Bahnhöfe, Züge, Busse, Reisezentren,
Fahrkartenautomaten und digitale Plattformen)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 4 und 5 auf
Bundestagsdrucksache 19/20331 verwiesen.
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ISSN 0722-8333]