[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anna Christmann, Kai Gehring,
Margit Stumpp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/24762 –
Förderung von Quantentechnologien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die zweite Quantenrevolution, einzelne quantenmechanische Zustände zu
kontrollieren, ist nicht mehr nur das abstrakte Versprechen einzelner Physiker
wie Richard P. Feynman. Vielmehr sind bereits heute mögliche erste
Anwendungen absehbar. So operieren hochgenaue Messtechniken auf Grundlage
einzelner Quantenzustände mit denen z. B. kleinste Änderungen im
Erdschwerefeld aus dem Weltall sichtbar gemacht werden könnten. Auch werden bereits
erste Prototypen vollständig abhörsicherer Quantennetzwerke aufgebaut und –
wie im letzten Jahr geschehen – die potentielle Überlegenheit des
Quantencomputers über den klassischen Computer experimentell bewiesen. Aus
Letzterem ergeben sich eine Vielzahl an Anwendungsmöglichkeiten in der
Optimierung von Prozessen, im Durchsuchen extrem großer Datenbanken oder in
der Simulation von komplexen Materialien, woraus sich enorme disruptive
Veränderungen für die Gesellschaft ergeben. All dies geht einher mit einem
international stark gestiegenen Interesse an Quantentechnologien, das sich in
enormen Investitionssummen in den USA und Chinas niederschlägt und
welche sich in Größenordnungen von Hunderten Millionen Euro pro Jahr
bewegen.
Die Europäische Union hat im Jahr 2018 das Quantum Flagship gestartet, um
diverse Quantentechnologien mit einer Gesamtsumme von 1 Mrd. Euro zu
fördern. Die Bundesregierung veröffentlichte im gleichen Jahr das
Forschungsprogramm „Quantentechnologien – von den Grundlagen zum Markt“.
Auf Grundlage der Empfehlungen aus Wissenschaft (QUTEGA:
„Quantentechnologien Grundlagen und Anwendungen“, vgl.
https://www.quantentechn
ologien.de/fileadmin/public/Redaktion/Dokumente/PDF/Publikationen/Quteg
a-QT-Grundlagen-und-Anwendungen-01-2017-C1.pdf ) und Wirtschaft
(„Förderung von Quantentechnologien, Positionspapier der Deutschen Industrie“,
vgl.
https://www.photonikforschung.de/media/quantentechnologien/pdf/Quant
entechnologie_bf.pdf) wurden unter Federführung des Bundesministeriums
für Bildung und Forschung (BMBF) Maßnahmen beschlossen, um (1) die
Forschungslandschaft zu stärken, (2) Forschungsnetzwerke für neue
Anwendungen zu schaffen, (3) Leuchtturmprojekte zu etablieren, (4) die Sicherheit und
technologische Souveränität zu gewährleisten, (5) die internationale Zusam-
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25208
19. Wahlperiode 11.12.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
10. Dezember 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
menarbeit zu gestalten und (6) die Menschen im Land mitzunehmen.
Aufgeteilt auf die Themenbereiche Quantenkommunikation, Quantencomputing,
Quantenmetrologie und Basistechnologien sollen so von 2018 bis 2022
insgesamt über 650 Mio. Euro investiert werden.
Gleichzeitig werden seit 2012 über das BMBF-Programm „Photonik
Forschung Deutschland“ (vgl.
https://www.photonikforschung.de/media/branche/
pdf/BMBF_Photonik_Forschung_Deutschland_final_1.pdf) aus der „Agenda
Photonik 2020“ (vgl.
https://www.photonikforschung.de/media/branche/pdf/2
016_Agenda_Photonik_2020_Update_bf_C1.pdf) lichtbasierte
Grundlagenforschung und Schlüsseltechnologien, die in enger Beziehung zu vielen der
genannten Quantentechnologien stehen, mit jährlich rund 100 Mio. Euro
gefördert. Ziel ist es hier die gute Ausgangslage Deutschlands in der
Photonikforschung zu nutzen, um Produkte und Lösungen für verschiedene
Themenkomplexe wachsender Märkte wie z. B. auch Komponenten von
Quantennetzwerken zu entwickeln.
Hinsichtlich der bisher bewilligten und abgerufenen Mittel wurde seitens der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/21858 geantwortet, dass in den
Jahren von 2015 bis 2023 Quantentechnologien mit 345,3 Mio. Euro gefördert
werden.
Zusätzlich zu diesen Summen hat die Bundesministerin für Bildung und
Forschung Anja Karliczek am 31. Januar 2020 angekündigt, für
Quantencomputing weitere 300 Mio. Euro zur Verfügung stellen zu wollen (vgl.
https://www.
bmbf.de/de/karliczek-wir-starten-strategische-initiative-zum-quantencomputin
g-10748.html). Zudem hat der Koalitionsausschuss am 3. Juni 2020
beschlossen, weitere 2 Mrd. Euro in Quantentechnologien zu investieren, um
insbesondere „ein industrielles Standbein in Hard- und Software aufzubauen“ und
„mindestens zwei Quantencomputer zu bauen“ (vgl. Nummer 44. in
https://w
ww.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlagl
ichter/Konjunkturpaket/2020-06-03-eckpunktepapier.pdf?__blob=publication
File).
Nach Ansicht der Fragestellenden handelt es sich bei diesen hohen Summen
um Zukunftsinvestitionen in eine wichtige Schlüsseltechnologie, da sowohl
sicherheitsrelevante Aspekte berührt werden als auch enorme positive Potentiale
durch die Anwendung von Quantentechnologien möglich sind. Die zur
Verfügung gestellten Mittel müssen allerdings strategisch sinnvoll und im Sinne des
Allgemeinwohls eingesetzt werden. Im Wettbewerb mit den USA und China
gilt es, in einer wichtigen Zukunftstechnologie den Anschluss nicht zu
verlieren. Dafür müssen die für Quantentechnologien vorgesehen Gelder zügig in
die Forschung und Entwicklung gelangen.
Angesichts der enormen Investitionssummen und der großen
innovationspolitischen Bedeutung bestehen viele Unklarheiten über die Förderstrategien der
Bundesregierung.
1. Hat die Bundesregierung die potentiellen Auswirkungen von
Quantentechnologien auf die Gesellschaft bewertet, und wenn ja, wie (bitte auf
die Bereiche Quantenkommunikation, Quantencomputing,
Quantenmetrologie und Basistechnologien für Quantentechnologien aufteilen),
welche zentralen Anwendungsfelder von Quantentechnologien sieht die
Bundesregierung als besonders erfolgsversprechend oder wichtig, und
wie sieht die Bundesregierung den künftig möglich werdenden Nutzen
von Quantentechnologien für die Umwelt und zum Erreichen der
Klimaziele?
Quantentechnologien der zweiten Generation sind ein relativ neues Gebiet der
Physik und Technik, in dem die spezifischen Eigenschaften der
Quantenmechanik ausgenutzt werden. Die daraus abgeleiteten Technologien sollen in
praktische Anwendungen wie z. B. Quantensensorik und -metrologie,
Quantenkommunikation und Quantencomputing überführt werden. Aus den Chancen der
Quantentechnologien ergeben sich zahlreiche potenzielle Auswirkungen auf
Wirtschaft und Gesellschaft. Im Einzelnen:
– Sensorik und Metrologie
Quantenmechanische Zustände sind auf Messgrößen wie z. B. elektrische,
magnetische und Gravitationsfelder äußerst empfindlich und können daher als Basis
für ultrapräzise Sensoren dienen. Es wird angenommen, dass in mehreren
Anwendungen in der nächsten Dekade signifikante Fortschritte erzielt werden
können, z. B. in der Medizintechnik (u. a. bei der Magnetoenzephalografie).
Satellitengestützte Sensoren könnten in der Klima- und Umweltforschung
genutzt werden.
– Quantenkommunikation
In der Quantenkommunikation sieht die Bundesregierung eine
Schlüsseltechnologie zur Sicherung der technologischen Souveränität Deutschlands. Sichere
Kommunikationsnetzwerke haben in modernen Informationsgesellschaften den
Stellenwert einer kritischen Infrastruktur. Quantenkommunikation kann unsere
Gesellschaft auch zukünftig vor Gefährdungen durch Cyberangriffe und
Datenlecks schützen. Erste erfolgversprechende Anwendungsfelder werden in der
Kommunikation zwischen Bundeseinrichtungen und Behörden sowie bei
kritischen Infrastrukturen gesehen.
– Computing und Simulation
Die besonderen Eigenschaften der Quantentechnologien machen den
Quantencomputer zu einer Art ultraschnellem Parallelrechner mit enormem Potenzial
für wesentliche Herausforderungen aus den Bereichen Materialwissenschaft,
Pharmaindustrie, Verschlüsselung oder Optimierungsaufgaben z. B. im
Verkehr. Ein funktionsfähiger Quantencomputer könnte solche Aufgaben erstmals
lösen, an denen selbst die besten herkömmlichen Supercomputer scheitern.
2. Wie sieht die Bundesregierung den Entwicklungsstand der
Quantentechnologien in Deutschland, insbesondere vor dem Hintergrund der nun
zehnjährigen Förderprogramme „Photonik Forschung Deutschland“ und
„Quantentechnologien – von den Grundlagen zum Markt“?
Das genannte Förderprogramm „Photonik Forschung Deutschland“ ist mit den
Quantentechnologien (der zweiten Generation) nur mittelbar verbunden; die
dort adressierten Technologien nutzen nicht die Eigenschaften einzelner
Quantenzustände. Das Regierungsprogramm „Quantentechnologien – von den
Grundlagen zum Markt“ startete im September 2018. Der Entwicklungsstand
der Quantentechnologien resultiert daher nicht bzw. nur aufgrund erster, seit
2018 geförderter Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE-Projekte) aus
den genannten Programmen.
a) Wie sieht sie den Fortschritt im Bereich der Quantenkommunikation,
insbesondere in Bezug auf Übertragungslänge und Übertragungsraten
(Schlüsselraten) von Quantennetzwerken, wie ist der
Entwicklungsstand bei Quantenrepeatern, und wann rechnet die Bundesregierung
mit dem ersten praktisch einsetzbaren Quantennetzwerk in
Deutschland?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) plant, bis 2026
die Initiative QuNET zu fördern, die zum Ziel hat, die technologischen
Grundlagen für Quantennetze zu erforschen und zu entwickeln.
Das BMBF fördert seit 2010 die Erforschung und Entwicklung von
Quantenrepeatern. Es ist davon auszugehen, dass als Ergebnis des Forschungsprojekts
Q.Link.X Mitte 2021 der erste Quantenrepeaterknoten als funktionsfähiger
Labordemonstrator verfügbar sein wird. Solche Knoten werden die elementaren
Bausteine von künftigen Quantenrepeaternetzen darstellen. Die zu erwartenden
Ergebnisse werden sowohl die Übertragungslänge als auch die
Übertragungsraten entscheidend beeinflussen.
b) Wie sieht sie den Fortschritt in der Entwicklung von
Quantencomputern, insbesondere die verschiedenen Ansätze für Qubit-Plattformen
des gatterbasierten Quantencomputers, das topologischen
Quantencomputing und das adiabatische Quantencomputing (bitte die
unterschiedlichen Ansätze bewerten)?
Im Bereich des Quantencomputing verfügt Deutschland über eine exzellente
Grundlagenforschung; Entwicklungsbedarf besteht in der Systemkompetenz.
Im Bereich der Atom- und Ionenfallen für Gatter-basierte Quantencomputer
sind deutsche Forschungsgruppen international mit führend; bei Supraleitern
bestehen ebenfalls umfangreiche, ausgewiesene Forschungsaktivitäten. Im
Bereich des topologischen Quantencomputing gibt es erste Grundlagenarbeiten.
Das adiabatische Quantencomputing ist zurzeit kein ausgewiesener
Schwerpunkt der Forschung in Deutschland.
c) Wie sieht sie die Entwicklung von kompletten Systemarchitekturen für
Quantencomputer, wie sie beispielsweise am Forschungsinstitut Qu-
Tech in Delft, Niederlande, entwickelt werden, und wie bewertet sie
den Entwicklungsstand von Algorithmen und Anwendungen für
Quantencomputer in Deutschland?
Im Bereich kompletter Systemarchitekturen hat Deutschland im internationalen
Wettbewerb Nachholbedarf, insbesondere im Vergleich mit
nordamerikanischen Unternehmen wie z. B. Google und IBM. Die Bundesregierung hat daher
im Januar 2020 die Strategische Initiative Quantencomputing gestartet. Das
Ziel dieser BMBF-Initiative ist es, hier zeitnah Kompetenzen aufzubauen. Ein
erster Schritt wurde 2020 mit der Förderinitiative „Quantenprozessoren und
Technologien für Quantencomputer“ gemacht. Bei Algorithmen und
Anwendungen haben sich Forschungsgruppen in Deutschland in den letzten 24
Monaten gut aufgestellt. Unternehmen werden frühzeitig durch Verbundprojekte
miteingebunden. Dies zeigte sich 2020 u. a. durch die sehr gute Resonanz auf die
BMBF-Förderinitiative „Quanteninformatik – Algorithmen, Software,
Anwendungen“.
d) Wie sieht sie den Entwicklungsstand der Quantenmetrologie in
Deutschland?
Bei mehreren Technologieansätzen der Quantensensorik betreibt Deutschland
Spitzenforschung. Die Arbeiten zu sogenannten Stickstoff-Fehlstellenzentren
setzen international Maßstäbe; exzellente Arbeiten gibt es u. a. zur
Atominterferometrie, insbesondere für Experimente in Weltraum, zu Atomuhren sowie zu
optisch gepumpten Magnetometern. Erste Unternehmen bereiten für
Anwendungen auf der Basis der Quantensensorik den Markteintritt vor. Insgesamt ist
Deutschland hier hervorragend aufgestellt.
e) Wie sieht sie den Entwicklungsstand der Basistechnologien für
Quantentechnologien in Deutschland?
Aufgrund der unterschiedlichen Anforderungen der Quantensysteme erstrecken
sich die sogenannten Enabling Technologies über viele Branchen, von Optik
und Photonik über Mikrowellentechnik bis hin zu Kryotechnik (Kühlung) und
Vakuumtechnik. Ein wichtiger Bereich ist die Entwicklung verbesserter
Lichtquellen, wie beispielsweise Laser oder Einzelphotonenquellen. Hier gibt es in
Deutschland hervorragende Expertise sowohl im universitären als auch im
außeruniversitären und im industriellen Umfeld. Erste unternehmerische
Aktivitäten gibt es auch bei der Kryotechnik und bei spezifisch ausgelegten Kontroll-
und Messinstrumenten. Insgesamt ist Deutschland auch in diesem Bereich
hervorragend positioniert.
3. Inwiefern erfolgt seitens der Bundesregierung ein kontinuierliches
Monitoring der technologischen Fortschritte der von ihnen im
Förderprogramm „Quantentechnologien – von den Grundlagen zum Markt“
definierten Teilbereiche (Quantenkommunikation, Quantencomputing,
Quantenmetrologie und Basistechnologien für Quantentechnologien)?
a) Wenn ja, in welchen Zeitabschnitten erfolgt dieses, welche Parameter
werden für das Monitoring herangezogen, welche Personengruppen
sind im Evaluationsprozess involviert, und wo werden diese
Erkenntnisse veröffentlicht (bitte nach den vier Teilbereichen aufteilen)?
b) Wenn nein, warum nicht, und soll ein solches Monitoring zeitnah
durchgeführt werden?
Alle im Rahmen des Regierungsprogramms geförderten Projekte unterliegen
einem kontinuierlichen Monitoring durch die von den beteiligten Ressorts für
die jeweiligen Themengebiete beauftragten Projektträger. Die Parameter folgen
aus den Zielstellungen der jeweiligen Projekte. Abschlussberichte aller
Forschungsprojekte werden in der Technischen Informationsbibliothek des
Leibniz-Informationszentrums Hannover publiziert. Übergeordnet werden der Stand
der Technik und die erreichten technologischen Fortschritte in den
verschiedenen Themenschwerpunkten anlässlich öffentlicher Statusseminare von
Projektverbänden sowie anlässlich von Fachgesprächen mit der
Wissenschaftsgemeinschaft erörtert.
4. Welche technischen Erwartungen hat die Bundesregierung bezüglich der
Entwicklung von Quantencomputern in den nächsten Jahren?
a) Strebt die Bundesregierung den Bau eines deutschen und
Unterstützung eines Baus eines europäischen Quantencomputers mit 100
funktionierenden physischen Qubits in den nächsten zwei Jahren an?
Die Fragen 4 und 4a werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Bau eines europäischen Quantencomputers mit 100 funktionierenden
physischen Qubits wird im nationalen Rahmen durch die Beteiligung deutscher
Forschungsgruppen an den entsprechenden Aktivitäten des EU Quantum
Flagship unterstützt (hier u. a. durch das von deutschen Partnern koordinierte
Projekt OpenSuperQ). Flankierende Projekte zum EU Quantum Flagship werden
von der Bundesregierung u. a. im Rahmen der BMBF-Initiative
„Quantenprozessoren und Technologien für Quantencomputer“ gefördert. National sind
Entwicklung und Aufbau eines Quantencomputers mit 100 funktionierenden
physischen Qubits ebenfalls geplant. Grundlagen adressiert die genannte
Förderinitiative des BMBF zu Quantenprozessoren; eine weiterführende Initiative
befindet sich in Vorbereitung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2c
sowie 19 bis 20d verwiesen.
b) Welche technischen Erwartungen hat die Bundesregierung in der
Entwicklung von Quantencomputern der nächsten zehn Jahre in Bezug
auf Anzahl an zusammen funktionierenden Qubits und Fehlerraten
dieser?
Die Entwicklung von Quantencomputern ist eine enorme technologische
Herausforderung. Qubits sind sehr empfindliche Systeme, die durch äußere
Einflüsse ihrer Umgebung gestört werden und damit ihre speziellen Eigenschaften
verlieren. Dies macht eine Fehlerkorrektur mittels einer sehr großen Anzahl
von Qubits notwendig. Die Entwicklung sehr großer Systeme mit vollständiger
Fehlerkorrektur geht voraussichtlich über den zu erwartenden Fortschritt der
nächsten Dekade hinaus. In der aktuellen Forschung versucht man jedoch,
bereits mit kleineren, nicht fehlerkorrigierten Systemen Vorteile zu erzielen.
Diese sogenannten „Noisy Intermediate-Scale Quantum“-Systeme sind bereits in
naher Zukunft realisierbar. Mittelfristig ist es das Ziel der Forschung in
Deutschland, mit diesen einen sogenannten Quantenvorteil für praxisrelevante
Anwendungen zu demonstrieren. Nach zehn Jahren soll Deutschland mit
souveräner Technologie mit an der Spitze des internationalen Wettbewerbs stehen.
Die Anzahl funktionierender Qubits und Fehlerraten hierfür ist zurzeit nicht
seriös abzuschätzen.
5. Welche Ziele möchte die Bundesregierung mit ihrer Förderung von
Quantentechnologien erreichen?
Die übergeordneten Ziele der Bundesregierung bei der Förderung der
Quantentechnologien sind im Regierungsprogramm „Quantentechnologien – von den
Grundlagen zum Markt“ formuliert.
a) Welche weiteren messbaren Ziele setzt sich die Bundesregierung im
Bereich Quantentechnologien, insbesondere bei Quantencomputern,
für die Jahre 2022, 2025, 2030 und 2040?
Bezüglich der Ziele bis 2030 wird auf die Antwort zu Frage 4b verwiesen.
Messbare Ziele über diesen Zeitrahmen hinaus können aufgrund des
gegenwärtigen, frühen Entwicklungsstands und der zu erwartenden dynamischen
Entwicklungen im Bereich der Quantentechnologien nicht angegeben werden.
b) Werden die ökologischen Chancen und Risiken des Einsatzes von
Quantencomputing und ein vertretbares Verhältnis zwischen
Energieaufwand und erbrachter Rechenleistung erforscht – gerade vor dem
Hintergrund, dass die beiden dominierenden Systeme (supraleitende
Quibts und Ionen-Qubits) teilweise nahe des absoluten Nullpunkts (–
273 °C) betrieben werden müssen und damit teilweise extrem
energieintensiv sind?
Die ökologischen Chancen des Einsatzes von Quantencomputern begründen
sich in vielfältigen Potenzialen z. B. für die Energieeinsparung durch
verbesserte Produktionslogistik, die Verkehrssteuerung, um Staus zu vermeiden, die
Materialoptimierung für leichtere Fahrzeuge, die Batterieforschung, die
Entwicklung neuer Katalysatoren oder verbesserte Methoden zur Herstellung von
Dünger. Es wird erwartet, dass Quantencomputer zukünftig auch aufgrund ihrer
hohen Leistungsfähigkeit selbst trotz der erforderlichen Kühlung potenziell
signifikant energieeffizienter sind als konventionelle Hochleistungsrechenzentren.
Spezifische ökologische Risiken des Einsatzes von Quantencomputern sind
nicht bekannt.
c) Bis wann sollte in Deutschland ein breites Quantennetzwerk zur
abhörsicheren Kommunikation aufgebaut werden?
Die Bundesregierung vertritt grundsätzlich die Position, dass in der Breite Post-
Quanten-Kryptografie zur Absicherung ausreichend ist, sodass
Quantennetzwerke aus Sicherheitsperspektive in der Breite derzeit nicht erforderlich sind.
Das US-amerikanische National Institute of Standards and Technology (NIST)
hat 2016 einen Prozess zur Standardisierung von Post-Quanten-Kryptografie
gestartet. Im Juli 2020 hat die dritte (und finale) Runde in diesem Prozess
begonnen. Erste Entwürfe für Standards werden voraussichtlich erst ab 2022
veröffentlicht. Die NIST-Standards sollten dann auch in Deutschland genutzt
werden, da davon auszugehen ist, dass sie sich weltweit durchsetzen werden.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat bereits im
März 2020, also vor Abschluss des NIST-Prozesses, zwei Einreichungen im
NIST-Verfahren für einen quantencomputerresistenten Schlüsselaustausch in
die Technische Richtlinie TR-02102-1 („Kryptografische Verfahren:
Empfehlungen und Schlüssellängen“) aufgenommen. Dies dient dazu, den Umstieg auf
Post-Quanten-Kryptografie zu beschleunigen und der Industrie Hinweise zu
geben, in welche Richtung sich die Anforderungen an Produkte entwickeln
werden. Zudem hat das BSI im April 2020 erste Handlungsempfehlungen zur
„Migration zu Post-Quanten-Kryptografie“ veröffentlicht. Darin werden
verschiedene Aspekte beleuchtet, die bei und neben dem Umstieg auf Post-
Quanten-Kryptografie zu beachten sind. Eine aktualisierte und erweiterte
Version der Handlungsempfehlungen ist für das Frühjahr 2021 geplant. Darüber
hinaus könnten Verbindungen mit höchsten Sicherheitsanforderungen, wie etwa
zwischen Bundeseinrichtungen sowie für kritische Infrastrukturen, künftig
zusätzlich mit Quantennetzwerken gesichert werden. Die Technologien hierfür
werden derzeit entwickelt.
d) Wie soll die IT-Sicherheit und Kryptografie weiterentwickelt werden
angesichts dessen, dass heutige Verschlüsselungsstandards (wie
asynchrone RSA-Verschlüsselung) mit Rechenleistungen von
Quantencomputern gebrochen werden können?
Zunächst sei angemerkt, dass neben dem Schutzziel Vertraulichkeit, das durch
Verschlüsselung erreicht werden kann, auch Integrität und Authentizität durch
weitere kryptografische Verfahren sicherzustellen sind. RSA und weitere
asymmetrische Verschlüsselungsverfahren können durch Quantencomputer
gebrochen werden; diese dienen in erster Linie dem Schlüsselaustausch und nicht der
Verschlüsselung von Nutzdaten. Hingegen werden nach derzeitigem
Kenntnisstand die gängigen symmetrischen Verschlüsselungsverfahren, z. B. Advanced
Encryption Standard (AES), nicht grundsätzlich gefährdet, sofern ausreichend
lange Schlüssel verwendet werden.
Somit ergibt sich ein Bedarf für neue Verfahren zum Schlüsselaustausch, für
den es zwei Lösungsansätze gibt: Post-Quanten-Kryptografie, deren Sicherheit
auf Komplexitätsannahmen beruht, und Quantenschlüsselaustausch bzw.
Quantum Key Distribution (QKD), deren Sicherheit auf physikalischen Prinzipien
beruhen soll. Bei Verwendung von Post-Quanten-Kryptografie sollten von
NIST standardisierte Verfahren verwendet werden. Im Bereich der
Quantenkryptografie werden momentan die Grundlagen für ein europäisches
Quantennetzwerk, die European Quantum Communication Infrastructure (EuroQCI),
gelegt. Die Bundesregierung ist im EuroQCI Board durch das BMBF sowie in
der EuroQCI Security Working Group durch das BSI vertreten. Das BSI wirkt
unter anderem in Beratergremien der vom BMBF geförderten Projekte QuNET
und Q.Link.X mit. Im Rahmen von QuNET ist u. a. die Demonstration einer
quantenverschlüsselten Teststrecke zwischen BSI und BMBF geplant. Zudem
stellt QuNET einen deutschen Forschungsbeitrag zur EuroQCI dar. Q.Link.X
soll zur Entwicklung von Quantenrepeatern führen und damit Ende-zu-Ende-
Sicherheit in Quantennetzwerken garantieren.
Darüber hinaus sind weitere wichtige Aspekte (weiter) zu entwickeln: Für viele
weit verbreitete Anwendungen reicht es allerdings nicht, Algorithmen zu
benennen, sondern es sind Änderungen oder Ergänzungen von Standards
erforderlich wie „Transport Layer Security“ (TLS), „Internet Key Exchange“ (IKE)
oder zum Erstellen digitaler Zertifikate (X.509), an denen verschiedene
internationale Standardisierungsgremien arbeiten. Bisher gibt es keine QKD-Geräte
europäischer Hersteller, die nach anerkannten Sicherheitskriterien evaluiert
worden sind. Um die Grundlage für zukünftige Sicherheitsevaluierungen zu
legen, erstellt das BSI in Kooperation mit dem European Telecommunications
Standards Institute (ETSI) ein Schutzprofil zur Sicherheitsevaluierung von
QKD-Geräten nach den sogenannten Common Criteria (EAL4+). Weitere
Projekte zur Sicherheit von QKD sind in Vorbereitung. Die Bundesregierung sieht
die Verfügbarkeit von zulassungsfähigen Lösungen als wesentlichen Baustein
technologischer Souveränität.
Es ist das Ziel der Forschungsförderung der Bundesregierung, in den oben
genannten Projekten sowie im Rahmen weiterer Fördermaßnahmen Technologien
der Post-Quantenkryptographie und der Quantenkommunikation, insbesondere
QKD, sowie kombinierte Verfahren zur Anwendungsreife zu bringen.
e) Ab wann soll in Deutschland sensible Kommunikation so
verschlüsselt werden, dass sie nicht mit Quantencomputern nachträglich
entschlüsselt werden kann?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5d und auf die Studie des BSI
„Entwicklungsstand Quantencomputer“ verwiesen. Insbesondere auf Grund der Gefahr
durch sogenannte „Store now, decrypt later“-Angriffe gilt es in hiervon
betroffenen Anwendungsfällen, sich so früh wie möglich durch den Einsatz von Post-
Quanten-Kryptografie oder QKD zu schützen.
Im staatlichen Hochsicherheitsbereich wird unter der Hypothese gearbeitet,
dass Anfang der 2030er Jahre kryptografisch relevante Quantencomputer zur
Verfügung stehen werden. Diese Aussage ist nicht als Prognose zur
Verfügbarkeit von Quantencomputern zu verstehen, sondern stellt einen Richtwert für die
Risikobewertung dar. Ziel ist es, insgesamt kryptografische Agilität zu
erreichen, da grundsätzlich kryptografische Algorithmen auch ohne
Quantencomputer gebrochen werden könnten.
6. Wie sieht die Bundesregierung den technischen Entwicklungsstand der
Quantentechnologien in Deutschland und in Europa im Vergleich zu
anderen Nationen und Regionen weltweit, insbesondere den USA, China,
Japan, Großbritannien, Kanada und Australien,
a) im Bereich der Quantenkommunikation,
b) im Bereich des Quantencomputings,
c) im Bereich der Quantenmetrologie,
d) im Bereich der Basistechnologien für Quantentechnologien?
7. Liegen der Bundesregierung Informationen zu den Investitionssummen,
den Investitionsprogrammen von Staat und Wirtschaft der USA, Chinas,
Japans, Großbritanniens, Kanadas, Australiens und weiterer EU-
Nationen im Bereich der Quantentechnologien vor, und wenn ja, wie lauten
diese Zahlen (bitte die Investitionssummen nach Nation, Jahr und
Investitionsbereich (Quantencomputing, Quantennetzwerke,
Quantenmetrologie und weitere unterstützende Technologien) auflisten)?
Die Fragen 6 und 7 werden im Zusammenhang beantwortet.
Bezüglich des technischen Entwicklungsstands der Quantentechnologien in
Deutschland und Europa im internationalen Vergleich sowie entsprechender
Investitionsprogramme wird auf die Studie „Innovationspotenziale der
Quantentechnologien der zweiten Generation“ der Deutschen Akademie der
Technikwissenschaften (acatech) verwiesen.
8. Welche Standorte in Deutschland sind nach Kenntnis der
Bundesregierung – insbesondere vor dem Hintergrund der anstehenden
Aufstockungen der Haushaltsmittel für Quantentechnologien in Höhe von 400 Mio.
Euro – aktuell führend in der Erforschung und Nutzung von
Quantentechnologien (bitte pro nachfolgendem Indikator die jeweils zehn besten
Standorte pro Teilbereich (Quantenkommunikation, Quantencomputing,
Quantenmetrologie, Basistechnologien) nennen; Standorte können dabei
sowohl Hochschulen und Forschungseinrichtungen als auch
Unternehmen und einzelne Unternehmensstandorte sein):
a) Publikationen in wissenschaftlichen Peer-Review-Zeitschriften,
b) Patente,
c) Anzahl an Forschungspersonal (in Vollzeitäquivalenten),
d) Anzahl an Professuren mit Bezug zu Quantentechnologien in der
Denomination,
e) Anzahl Kooperationen national und international?
Deutschland verfügt über zahlreiche hervorragende Standorte bzw. Akteure in
den Quantentechnologien. Dazu zählen Hochschulen, Forschungseinrichtungen
und Unternehmen. Eine Übersicht über im Rahmen des Regierungsprogramms
„Quantentechnologien – von den Grundlagen zum Markt“ geförderte
Institutionen findet sich unter
www.quantentechnologien.de. Eine Rangfolge gemäß den
in der Frage genannten Indikatoren liegt nicht vor. Angaben zu Publikationen,
Patenten und Kooperationen werden, soweit für die Durchführung der
beantragten Arbeiten und die Darstellung der wissenschaftlichen Exzellenz
erforderlich, im Rahmen von Projektskizzen zu Förderwettbewerben vom
einreichenden Konsortium gemacht und im Rahmen der Begutachtung der Projektskizzen
im Einzelfall gewürdigt.
9. Mit welchen Förderprogrammen, Fördermaßnahmen und Projekten
fördert die Bundesregierung von 2015 bis 2023 die Erforschung und
Entwicklung von Quantentechnologien, und wie hängen diese verschiedenen
Förderprogrammen untereinander zusammen (bitte die
Fördermaßnahmen pro Förderprogramm, die Gesamtfördersumme pro
Förderprogramm, die Laufzeiten der Förderprogramme und deren
Ressortzugehörigkeit sowie die Gesamtfördersummen nach Ressorts und
Haushaltsjahren auflisten)?
Die erbetenen Angaben sind der Anlage 1* zu entnehmen. Der Zusammenhang
der Förderprogramme ist in der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung
dargestellt.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/25208 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
10. Wie verteilen sich die Fördersummen aller von der Bundesregierung
bewilligten Förderprojekte seit 2015 auf die Bereiche
Quantenkommunikation, Quantencomputer, Quantenmetrologie und Basistechnologien (bitte
die Gesamtfördersummen pro Bereich der Jahre 2015 bis 2023 sowie die
Gesamtfördersumme aller Förderprogramme nennen; wenn mit
einzelnen Förderprojekten mehrere Bereiche abgedeckt werden, diese bitte
gesondert ausweisen)?
Die erbetenen Angaben sind der Anlage 2* zu entnehmen.
11. Wie verteilen sich die Fördersummen der Bundesregierung für
Forschung und Entwicklung von Quantentechnologien auf Hochschulen,
außeruniversitäre Forschungseinrichtungen (pro Forschungseinrichtung
und pro Forschungsorganisation) und Unternehmen (bitte für alle
Kategorien für 2015 bis 2020 angeben)?
Die erbetenen Angaben sind der Anlage 3* zu entnehmen.
12. Liegen der Bundesregierung Zahlen darüber vor, in welcher Höhe die
Forschungsgemeinschaften aus der durch den Bund bereitgestellten
Grundfinanzierung die Forschung und Entwicklung von
Quantentechnologien fördern, insbesondere vor dem Hintergrund teils eigener
Quantentechnologie-Strategien (vgl.
https://www.helmholtz.de/fileadmin/user_up
load/01_forschung/QT_in_the_Helmholtz_Association.pdf; bitte nach
Max-Planck-Gesellschaft, Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-
Gemeinschaft, Leibniz-Gemeinschaft, Physikalisch-Technische Bundesanstalt,
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Agentur für
Innovation in der Cybersicherheit und jeweils für die Jahre 2015 bis 2020
aufteilen)?
Der Bundesregierung liegen hierzu folgende Angaben vor:
Max-Planck-Gesellschaft
2015: 26,501 Mio. Euro
2016: 27,642 Mio. Euro
2017: 31,714 Mio. Euro
2018: 31,009 Mio. Euro
2019: 33,338 Mio. Euro
2020 (Plan): 33,091 Mio. Euro
Fraunhofer-Gesellschaft
2015: 0,2 Mio. Euro
2016: 0,2 Mio. Euro
2017: 0,8 Mio. Euro
2018: 2,7 Mio. Euro
2019: 5,7 Mio. Euro
2020: 6,6 Mio. Euro
Helmholtz-Gemeinschaft
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/25208 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Im Abfragezeitraum war die Forschung zu Quantentechnologien in der
Helmholtz-Gemeinschaft nicht explizit in entsprechenden Strukturen
abgebildet, was eine Abgrenzung nicht eindeutig möglich macht. In diesem Sinne ist
die unten dargestellte Auflistung des Volumens, das aus der Grundfinanzierung
für Aktivitäten im Rahmen der Forschung zu Quantentechnologien
aufgewendet wurde, als Annäherung zu verstehen.
2015: 51 Mio. Euro
2016: 53 Mio. Euro
2017: 58 Mio. Euro
2018: 60 Mio. Euro
2019: 73 Mio. Euro
2020: 72 Mio. Euro
Leibniz-Gemeinschaft
Die Angaben für das Jahr 2020 fallen geringer aus, da nicht alle Leibniz-
Einrichtungen, die für die Vorjahre melden konnten, hier bereits Angaben zur
Verfügung haben.
2015: 3,2 Mio. Euro
2016: 3,3 Mio. Euro
2017: 3,3 Mio. Euro
2018: 3,4 Mio. Euro
2019: 5,9 Mio. Euro
2020: 5,7 Mio. Euro
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Die Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB) hat in den Jahren 2015 bis
2020 zum Thema Quantentechnologien im Rahmen ihrer Aufgaben investiert.
Diese Investitionen können im Einzelnen nicht explizit ausgewiesen werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik beauftragte keine
Forschung und Entwicklung zu Quantentechnologien im abgefragten Zeitraum.
Agentur für Innovation in der Cybersicherheit
Die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit GmbH beauftragte keine
Forschung und Entwicklung zu Quantentechnologien im abgefragten Zeitraum.
13. Mit welchen Projekten förderte bzw. fördert die Deutsche
Forschungsgesellschaft (DFG) die Forschung und Entwicklung von
Quantentechnologien in den Jahren 2015 bis 2020 (bitte nach Jahr und den Bereichen
Quantenkommunikation, Quantencomputer, Quantenmetrologie,
Basistechnologien für Quantentechnologien aufschlüsseln)?
Mit welchen Projekten förderte bzw. fördert, nach Kenntnis der
Bundesregierung, die Europäische Union über das EU-Quantum-Flagship oder
andere Programme die Forschung und Entwicklung von
Quantentechnologien in Deutschland in den Jahren 2015 bis 2020 (bitte alle Projekte
mit Angaben zum Projekttitel, Mittelempfänger, Budget und Laufzeit
auflisten)?
Angaben zu den Förderaktivitäten der Deutschen Forschungsgemeinschaft
(DFG) sind der Anlage 4* zu entnehmen.
Quantentechnologien in Deutschland werden im Rahmen des EU Quantum
Flagship unterstützt. Deutsche Partner sind in 18 von 19 FuE-Projekten der
laufenden Phase des Quantum Flagship vertreten. Die Mittel der Partner aus
Deutschland betragen ca. 26 Prozent des Gesamtbudgets von 127,2 Millionen
Euro. Weitere Einzelheiten sind der Anlage 5* zu entnehmen.
14. Wurden und werden internationale Gutachterinnen und Gutachtern in
Vergabeverfahren der Fördergelder der Programme des Bundes zur
Förderung von Quantentechnologien, insbesondere „Quantentechnologien –
von den Grundlagen zum Markt“, „Photonik Forschung Deutschland“
und „Selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt 2015–2020“,
einbezogen?
a) Wenn ja, in welchem Maße (bitte Vergabeverfahren mit
internationalen Gutachterinnen und Gutachtern benennen und den Anteil der
internationalen Gutachterinnen und Gutachter an allen
Vergabeverfahren angeben)?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 14 bis 14b werden gemeinsam beantwortet.
Fördermittel werden in der Regel nicht über Vergabeverfahren, sondern über
wettbewerbliche Auswahlverfahren vergeben. In Auswahlverfahren zur
Förderung der Quantentechnologien im Rahmen der Programme
„Quantentechnologien – von den Grundlagen zum Markt“ und „Photonik Forschung
Deutschland“ wurden keine internationalen Gutachter einbezogen. Die Begutachtung
erfolgte durch ausgewiesene Expertinnen und Experten des beauftragten
Fachprojektträgers, um die Weitergabe von Unternehmensinformationen,
Interessenkonflikte sowie Befangenheiten auszuschließen. Bei der Forschungsförderung
der Quantenkommunikation im Rahmen des Programms „Selbstbestimmt und
sicher in der digitalen Welt 2015-2020“ wurden bei den Fördermaßnahmen
„Anwendungsszenarien der Quantenkommunikation“ und „Post-Quanten-
Kryptographie“ sowie bei Initiativprojekten zu insgesamt ca. 55 Prozent
internationale Gutachterinnen und Gutachter einbezogen.
15. In welcher Höhe wurden die in den Programmen „Quantentechnologien
– von den Grundlagen zum Markt“, „Photonik Forschung Deutschland“
und „Selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt 2015–2020“
ausgeschriebenen Fördersummen in den Jahren 2015 bis Oktober 2020
abgerufen (bitte nach Programm und Jahr differenziert angeben), und, sofern
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/25208 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Fördermittel unvollständig abgerufen wurden, was sind aus Sicht der
Bundesregierung die Gründe dafür, und auf welche Höhe beliefen sich
die nicht abgerufenen Fördermittel pro Programm und Jahr?
Die verfügbaren Fördermittel der Programme „Quantentechnologien – von den
Grundlagen zum Markt“ sowie „Photonik Forschung Deutschland“ wurden in
den Jahren 2015 bis 2019 jeweils vollständig, d. h. zu 100 Prozent abgerufen.
Zum erfragten Stichtag 31. Oktober 2020 betrug der Mittelabfluss 63,4 Mio.
Euro und somit 65,7 Prozent der verfügbaren Haushaltsmittel in Höhe von
96,5 Mio. Euro. Ebenso wurden die bereitgestellten Mittel im Programm
„Selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt 2015–2020“ durchgehend
nahezu vollständig abgerufen. Bislang gab es aufgrund der Covid-19-Pandemie
Verzögerungen im Projektablauf, die zu geringfügigen Minderausgaben geführt
haben.
16. Wie verteilen sich die Gesamtfördersummen der verschiedenen
Förderprogramme aus den Jahren 2015 bis 2023 zur Förderung des
Quantencomputings auf die verschiedenen Hardwareplattformen (supraleitende
Qubits, Halbleiter-Qubits, ionische Qubits und photonische Qubits (für
atterbasiertes Quantencomputing) sowie topologische Systeme,
adiabatisches Quantencomputing und weitere Ansätze; bitte die jeweiligen
Gesamtsummen pro Plattform nennen)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Eine Aufteilung auf
verschiedene Hardware-Plattformen kann darüber hinaus nicht angegeben werden.
17. Hat die Bundesregierung eine Fokussierung der
Quantencomputerentwicklung auf eine oder mehrere wenige Hardwareplattformen bewertet,
und wenn ja, wie (Qubit-Arten) – vor dem Hintergrund, dass die derzeit
in der Entwicklung am weitest fortgeschrittenen US-amerikanischen
Konzerne Google und IBM auf die gleiche Plattform setzen, jedoch
gleichzeitig andere Unternehmen wie Microsoft, aber auch viele
deutsche Institute an anderen vielversprechenden Ansätzen, wie z. B.
ionischen Systemen, forschen –, beabsichtigt die Bundesregierung die
besondere Förderung einer, einiger weniger oder vieler verschiedener
Hardware-Plattformen, und wenn ja, welcher (bitte sowohl gatterbasierte als
auch topologische und adiabatische Ansätze einbeziehen)?
Die Bundesregierung strebt ein technologieoffenes, wettbewerbliches
Verfahren zur Förderung der Forschung an Quantencomputern an. Daher können zum
jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen zur Förderung einzelner Ansätze bzw.
Technologieplattformen getroffen werden. Mit zunehmender Technologiereife und
auf der Basis der Evaluierung erreichter Ergebnisse wird voraussichtlich eine
Fokussierung erforderlich sein, um kritische Massen zusammenzuführen und
Infrastrukturen voranzutreiben. Zugleich wird es weiterhin Aufgabe der
Technologieförderung sein, neue Ergebnisse in Forschung und Entwicklung zu
alternativen Technologieplattformen sowie disruptive Ansätze mit hohem Potenzial
zu würdigen.
18. Inwiefern wurden und werden seitens der Bundesregierung die
Entwicklung von Quantenalgorithmen und Softwareanwendungen für
Quantencomputer und Quantensimulatoren gefördert (bitte die Förderprojekte aus
den Jahren 2015 bis 2023 inklusive Fördersumme, Laufzeit und
Kurzbeschreibung auflisten)?
Die Entwicklung von Quanten-Algorithmen und -Softwareanwendungen ist ein
wesentlicher Teil der Strategischen Initiative Quantencomputing des BMBF
und des Regierungsprogramms „Quantentechnologien – von den Grundlagen
zum Markt“. Ein erster Förderaufruf „Quanteninformatik – Algorithmen,
Software, Anwendungen“ wurde bereits veröffentlicht. Die Projekte starten
voraussichtlich im ersten Quartal 2021. Entsprechend können noch keine
Einzelangaben zu Förderprojekten, Fördersummen und Laufzeit gemacht werden.
19. Wann, und wofür plant die Bundesregierung, die im Konjunkturpakt
unter Nummer 44 angekündigten 2 Mrd. Euro zur Förderung von
Quantentechnologien in den nächsten Jahren zu investieren, insbesondere vor
dem Hintergrund, dass davon bisher lediglich 400 Mio. Euro im Haushalt
2021 als „Verstärkung von Maßnahmen zur Förderung von
Quantentechnologien“ (Bundestagsdrucksache 19/22600, S. 3146) budgetiert sind?
20. Bis wann plant die Bundesregierung, ein zwischen den Ressorts
abgestimmtes Gesamtkonzept für die zusätzlichen 400 Mio. Euro als
„Verstärkung von Maßnahmen zur Förderung von Quantentechnologien“
(Bundestagsdrucksache 19/22600, S. 3146) vorzulegen, um die im
Entwurf zum Bundeshaushalt 2021 gesperrten Mittel freizugeben?
a) Welche förderpolitischen Ziele möchte die Bundesregierung mit den
zusätzlichen 400 Mio. Euro erreichen?
b) In welche konkreten Maßnahmen sollen die zusätzlichen 400 Mio.
Euro fließen?
c) Inwiefern ist ein Ausbau der personellen Kapazitäten in den Ressorts
und den Projektträgern vorgesehen, damit die erhöhte Förderung für
Quantentechnologien auch abfließen kann, und wie viele Personen
sind zur Vergabe in den Ministerien vorgesehen?
d) Welches Ressort hat die Federführung bei der Entwicklung und
Umsetzung des neuen Konzepts zur Förderung von Quantentechnologien
inne?
Die Fragen 19 bis 20d werden im Zusammenhang beantwortet.
Zur Umsetzung von Ziffer 44 des Konjunktur- und Zukunftspaketes sind im
Rahmen des zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2020 zur Verstärkung von
Maßnahmen zur Förderung der Quantentechnologien im Einzelplan 60 bei
Kapitel 60 02 Titel 686 04 für das Haushaltsjahr 2020
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1 Mrd. Euro für künftige Haushaltsjahre veranschlagt.
Im Bundeshaushalt 2021 sind 400 Mio. Euro und ebenfalls eine
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 1 Mrd. Euro für künftige Haushaltsjahre geplant.
Durch Haushaltsvermerk sind Baransatz und Verpflichtungsermächtigungen bis
zum Vorliegen eines zwischen allen Ressorts abgestimmten Gesamtkonzepts
gesperrt.
Zur Vorbereitung wurde ein Prozess unter gemeinsamer Federführung des
BMBF, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des
Bundesministeriums der Finanzen vereinbart. Bis Anfang 2021 wird eine Expertengruppe
mit Akteuren aus Wirtschaft und Wissenschaft Handlungsempfehlungen
vorlegen. Auf dieser Basis werden die beteiligten Ressorts zeitnah ein
Gesamtkonzept zur weiteren Strukturierung der Förderlandschaft für die
Quantentechnologien vorlegen. Die erforderlichen personellen Ressourcen werden gemäß
diesem Gesamtkonzept bei den beteiligten Ressorts und den Projektträgern
bereitgestellt werden.
21. Bis wann wird die Bundesregierung den von
Bundesforschungsministerin Anja Karliczek am 6. Juli 2020 für „diesen Sommer“ angekündigten
(
https://de.reuters.com/article/deutschland-quantentechnologie-karliczek-
idDEKBN2470JL) Auftrag an Konsortien zum Bau der zwei im
Konjunkturpaket genannten Quantencomputer vergeben?
a) Ist eine erste Auswahl für Konsortien bereits getroffen, und wenn ja,
an welche wird der Auftrag zum Bau eines Quantencomputers gehen
(bitte die beteiligten Institute und deren Standorte nennen)?
b) Nach welchen Kriterien und in welchem Verfahren werden die
Stand-orte der beiden angekündigten Quantencomputer ermittelt
(bitte die Verfahrensschritte und alle daran beteiligten Personen inkl.
Institution benennen)?
c) Welche technischen Erwartungen hat die Bundesregierung an die
Quantencomputer in Bezug auf Anzahl und Art an verwendeten
Qubits und deren Fehlerraten?
d) Nach welchen Kriterien wurde bzw. wird die Hardwareplattform der
zwei Quantencomputerbauten ausgewählt, und welche Personen von
welchen Institutionen waren bzw. sind an der Auswahl beteiligt?
e) Ausgaben in welcher Höhe plant die Bundesregierung für den Bau
der zwei Quantencomputer?
Die Fragen 21 bis 21e werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Entwicklung und der Bau von Quantencomputern werden auf der Basis der
Handlungsempfehlungen der in der Antwort zu den Fragen 19 bis 20d
genannten Expertengruppe erfolgen. Die Bundesregierung strebt dazu ein
technologieoffenes, wettbewerbliches Verfahren an. Auf die Antwort zu Frage 17 wird
verwiesen.
22. Durch welche konkreten Maßnahmen möchte die Bundesregierung die
im Konjunkturpaket unter Nummer 44 definierten Ziele erreichen, und
welche Finanzmittel werden jeweils zusätzlich in den Jahren 2020 und
2021 bereitgestellt für die Ziele
a) „ein neues industrielles Standbein sowohl hinsichtlich Hard- als auch
Software aufbauen“,
b) „eine substantielle Förderung von Unternehmens- und Start-up-
Gründungen“,
c) „gemeinsame neue Spitzencluster aus Wissenschaft und Industrie“?
Maßnahmen zu den Themenschwerpunkten Quantencomputing (Hard- und
Software), Quantenkommunikation, Quantensensorik und Basistechnologien
werden Teil eines Gesamtkonzepts sein, das von den beteiligten Ressorts
zeitnah erarbeitet wird. Die Zusammenarbeit von Forschung und Industrie wird
hierbei Berücksichtigung finden, ebenso die Förderung von
Unternehmensgründungen. Aussagen zu einzelnen Maßnahmen und zu Finanzmitteln können
erst nach Verabschiedung des Gesamtkonzepts getroffen werden. Auf die
Antwort zu den Fragen 17 sowie 19 bis 20d wird verwiesen.
23. Inwiefern folgt die Bundesregierung seit 2018 der „nachdrückliche[n]
Forderung der Max-Planck-Gesellschaft“ und der gesamten QUTEGA
(vgl. Programm „Quantentechnologien – von den Grundlagen zum
Markt“), Zentren zur Entwicklung von Quantentechnologien zu fördern
(bitte die Zentren, deren Förderungsmittel, Förderlaufzeiten und die
schwerpunktmäßig geförderten Quantentechnologiebereiche nennen)?
Wo plant die Bundesregierung die bis zu drei Kompetenzcluster für
Quantencomputing in Deutschland aufzubauen (vgl.
Forschungsprogramm „Quantentechnologien – von den Grundlagen zum Markt“)?
a) Aus welchen Gründen wird die Anzahl an aufzubauenden
Kompetenzclustern für Quantentechnologien auf bis zu drei gesetzt, und
wurde diese Zahl seit 2018 genauer definiert?
b) Auf welchen Hardwareplattformen sollen die bis zu drei
Kompetenzcluster zur Entwicklung eines Quantencomputers beruhen?
c) Nach welchen Kriterien wurden beziehungsweise werden die
Kompetenzcluster ausgewählt?
d) Entsprechen diese Kompetenzcluster den im Konjunkturpaket unter
Nummer 44 aufgeführten Spitzencluster aus „Wissenschaft und
Industrie“?
Die Fragen 23 bis 23d werden im Zusammenhang beantwortet.
Zentren zu den Quantentechnologien bestehen in Deutschland bereits; sie sind
insbesondere Gegenstand der institutionellen Förderung. Institute der Max-
Planck-Gesellschaft sind u. a. das Max-Planck-Institut für Quantenoptik (u. a.
Quantencomputing) und das Max-Planck-Institut für die Physik des Lichts
(u. a. Quantenkommunikation). Im Rahmen der institutionellen Förderung der
Forschungsorganisationen stellt die Bundesregierung zudem Mittel für den
Aufbau neuer Strukturen zur Verfügung, u. a. für die Helmholtz Quantum
Facility am Forschungszentrum Jülich (insbesondere Quantencomputing), für die
DLR-Institute für Quantentechnologien und für Satellitengeodäsie und
Inertialsensorik (insbesondere Quantensensorik) sowie für das Quantum Photonics
Lab am Fraunhofer-Institut für Angewandte Optik und Feinmechanik IOF
(insbesondere Basistechnologien). Die jährlichen Budgets der institutionellen
Förderung werden im Haushaltsplan des BMBF dargestellt.
Die Nennung von bis zu drei Kompetenzzentren entspricht dem Stand von
2018 aus Expertengesprächen. Aktuell strebt die Bundesregierung u. a. auf der
Grundlage der Handlungsempfehlungen der Expertengruppe zum
Quantencomputing ein technologieoffenes wettbewerbliches Verfahren an. Die Anzahl und
die Hardware-Plattformen werden in diesem Verfahren nicht eingeschränkt.
Auf die Antwort zu den Fragen 21 bis 21e wird verwiesen.
24. Fördert oder plant die Bundesregierung die Förderung von Konsortien
für die Entwicklung der Quantenkommunikation, der Quantenmetrologie
oder für Basistechnologien?
a) Wenn ja, wo sollen diese Konsortien lokalisiert sein, wer ist beteiligt,
welche Fördersummen sind veranschlagt, und nach welchen
Vergaberichtlinien wurden diese Wahlen getroffen (bitte nach den drei
genannten Quantentechnologiebereichen aufteilen)?
b) Wenn nein, warum nicht, und welche Unterschiede bestehen zur
Förderung von Konsortien zur Quantencomputerentwicklung?
Die Fragen 24 bis 24b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung fördert bereits die Entwicklung der
Quantenkommunikation, der Quantenmetrologie und der Basistechnologien im Rahmen der in den
Antworten zu den Fragen 9 und 10 aufgeführten Programme. Das hier
zugrundeliegende Instrument ist die Verbundforschung. In dieser arbeiten Konsortien
aus Wirtschaft und Wissenschaft in einem fest definierten Zeitrahmen an
konkreten Fragestellungen. Einschlägige Kriterien zur Bewilligung von
Fördermaßnahmen werden in den zugrundeliegenden Bekanntmachungen dargestellt.
Die Förderung ist nicht auf regionale Kooperationen begrenzt; in der Regel
kooperieren exzellente Forschungseinrichtungen und Unternehmen
deutschlandweit. Angaben zur Förderung der Quantenkommunikation, Quantenmetrologie
und Basistechnologien können der Anlage 6* entnommen werden.
Auch das Gesamtkonzept zur Umsetzung von Ziffer 44 des Konjunktur- und
Zukunftspakets wird Maßnahmen zu Quantenkommunikation,
Quantenmetrologie und Basistechnologien vorsehen. Die Vergabe von Mitteln wird im
Wettbewerb erfolgen; voraussichtlich werden auch überregionale Kooperationen
adressiert werden.
25. Wie ist der Entwicklungsstand des seitens der Wissenschaft (QUTEGA)
und Industrie geforderten und seitens der Bundesregierung im Programm
„Quantentechnologien – von den Grundlagen zum Markt“ angekündigten
Quantentechnologie-Kompetenzzentrums an der Physikalisch-
Technischen Bundesanstalt (QTZ) (bitte den Termin der geplanten
Fertigstellung und der vollständigen Betriebsaufnahme, die bisherigen
Investitionssummen, die geplante Anzahl an Mitarbeitern und die geplanten
Arbeitsaufgaben nennen)?
Das Quantentechnologie-Kompetenzzentrum an der Physikalisch-Technischen
Bundesanstalt (QTZ) befindet sich seit dem Jahr 2019 im Aufbau. Die
Fertigstellung ist für das Jahr 2024 geplant, sofern die entsprechenden Haushaltmittel
dafür zur Verfügung stehen.
Die bisher festgesetzten Investitionen für das QTZ belaufen sich auf 2,1 Mio.
Euro. Für die Erfüllung der Aufgaben des QTZ sind 28 Stellen geplant.
Das QTZ konzentriert sich auf folgende Aufgaben:
– Entwicklung robuster und anwendungsfreundlicher Komponenten für die
Quantentechnologien,
– Sicherstellung und Zertifizierung von Spezifikationen zur
Qualitätssicherung durch Kalibrierung,
– Entwicklung von Normen und Standards,
– Entwicklung von Anwenderplattformen,
– Ausbildung von Quanteningenieuren und damit die Unterstützung von
Start-ups, kleinen und mittleren Unternehmen und Industrie.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/25208 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
26. Wie soll sichergestellt werden, dass das Quantentechnologie-
Kompetenzzentrum an der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) die
Koordinierung aller vier Bereiche der Quantentechnologien bewerkstelligen
kann, insbesondere auch den Austausch mit der Industrie und die
Unterstützung von Gründern (bitte für alle vier Teilbereiche der
Quantentechnologien begründen), oder plant die Bundesregierung eine oder mehrere
weitere Koordinierungsstellen für Quantentechnologien (wenn ja, welche
Standorte zusätzlich zur PTB sollen in welcher Höhe gefördert werden)?
Die PTB wurde im Rahmen des in der Wissenschaftsgemeinschaft geführten
QUTEGA Prozesses als mögliche Koordinierungsstelle benannt, insbesondere
aufgrund der Expertise im Bereich der Quantenmetrologie. Festlegungen dazu
sind seitens der am Regierungsprogramm „Quantentechnologien – von den
Grundlagen zum Markt“ beteiligten Ressorts nicht erfolgt. Für das Fokusthema
Quantencomputing erarbeitet bis Anfang 2021 eine Expertengruppe mit
Vertretern aus Wirtschaft und Wissenschaft Handlungsempfehlungen, die u. a. auch
die Stärkung von Strukturen sowie Koordinierungsinstrumente umfassen. Auf
dieser Basis werden die Ressorts zeitnah entsprechende Instrumente bzw.
Koordinierungsgremien für die Gesamtheit der Quantentechnologien entwickeln und
beschließen.
Parallel dazu arbeitet die PTB zu den Themengebieten Quantencomputer,
Quantenmetrologie, Quantenkommunikation und Quantenkryptographie sowie
Basistechnologien eng mit der Industrie zusammen.
Bei der Erfüllung der Aufgaben soll die Industrie von Anfang an mit
eingebunden und der Transfer von der Forschung in den Markt berücksichtigt werden.
Durch diese frühzeitige Einbindung ist sichergestellt, dass Kompetenzen auf
diesem Gebiet auch in der Industrie aufgebaut werden und ein spürbarer
konjunktureller Impuls erzielt werden kann.
Das Institut für Satellitengeodäsie und Inertialsensorik des DLR kooperiert mit
der PTB und wird eine gemeinsame Abteilung haben. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 25 verwiesen.
27. Welche Unternehmen in Deutschland entwickeln nach Kenntnis der
Bundesregierung in einem der vier Teilgebiete der Quantentechnologien
(Quantenkommunikation, Quantencomputer, Quantenmetrologie,
Basistechnologien für Quantentechnologien) Produkte oder Anwendungen
(bitte nach Unternehmensname, Standort, Technologiebereiche der
Entwicklung, Jahresumsatz auflisten)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine aggregierten Daten vor. Für
Informationen zum Stand der unternehmerischen Entwicklung in Deutschland wird auf
die acatech-Studie „Innovationspotenziale der Quantentechnologien der
zweiten Generation“ verwiesen. Eine Übersicht über im Rahmen des
Regierungsprogramms „Quantentechnologien – von den Grundlagen zum Markt“
geförderte Institutionen sowie eine Branchenübersicht finden sich unter
www.quante
ntechnologien.de
28. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung bei der Förderung einer
Unternehmenslandschaft zum Thema Quantentechnologien in Deutschland?
Europa und damit auch Deutschland sollen diese wichtige Technologie
unabhängig beherrschen und damit industriell bzw. kommerziell nutzen können.
a) In welcher Unternehmensform soll ein deutsches Quantennetzwerk
aufgebaut und betrieben werden (öffentlich, privatwirtschaftlich
o. Ä.), und wie viele Anbieter für Quantenkommunikation soll es in
Deutschland bis 2025 sowie 2030 geben?
Mit der Initiative QuNET unterstützt die Bundesregierung den Aufbau eines
Pilot-Quantennetzwerks zur Kommunikation. Im Rahmen dieser BMBF-
geförderten Initiative werden die Fraunhofer-Gesellschaft, die Max-Planck-
Gesellschaft und das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt die
technologischen Grundlagen für den Aufbau eines Pilotnetzes zur
Quantenkommunikation in Deutschland schaffen, das der abhör- und manipulationssicheren
Datenübertragung dient. Zunächst ist ein Pilotnetz für die Kommunikation zwischen
Bundesbehörden angestrebt, die genaue Ausgestaltung steht derzeit noch nicht
fest. Gleichzeitig fördert das BMBF die Entwicklung der
Quantenkommunikation in der Verbundforschung unter Beteiligung von Unternehmen. In welchen
Unternehmensformen und in welcher Anzahl Quantennetzwerke in
Deutschland künftig betrieben werden, kann aufgrund des aktuellen
Entwicklungsstandes der Technologie und der frühen Phase potenzieller Geschäftsmodelle nicht
spezifiziert werden.
b) Wie viele deutsche Anbieter von Quantencomputern soll es bis 2025
und wie viele bis 2030 geben, und wie soll der öffentliche Zugang zu
diesen organisiert sein (öffentlich zugänglich, durch
privatwirtschaftliche Modelle oder weitere)?
Aufgrund des frühen Entwicklungsstandes der Quantencomputer können zum
jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen über die Anzahl deutscher Anbieter bis
2025 und 2030 gemacht werden. Heute entwickeln erste Start-ups
Quantencomputer in Deutschland. Ziel der Förderung der Quantentechnologien durch
die Bundesregierung ist es, entsprechende unternehmerische Aktivitäten zu
unterstützen und mit FuE-Konsortien von Wirtschaft und Wissenschaft die Basis
für neue unternehmerische Aktivitäten zu legen. Dabei ist davon auszugehen,
dass, die Verfügbarkeit der Technologie vorausgesetzt, bis 2025 bzw. 2030 in
Deutschland sowohl öffentlich zugängliche als auch auf der Basis
privatwirtschaftlicher Modelle verfügbare Quantencomputer aufgebaut werden.
c) Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Forschung und
Entwicklung durch die Offenheit der Programmiersprachen, der
Schnittstellen und Systeme nachhaltig gestaltet wird und alle
Marktakteure Zugang haben?
Im Rahmen der Förderung wird die Bundesregierung einen Austausch aller
beteiligten Akteure zu Programmiersprachen, Schnittstellen und Systemen
initiieren, um Standards bereitzustellen. So sollen u. a. klar definierte Schnittstellen
Drittanbietern den Technologiezugriff auf den verschiedenen Hardware- und
Software-Ebenen erlauben (beispielsweise Firmware, Middleware,
Anwendungsebene). Der Verbreitung entsprechender Ergebnisse dient auch die
Verpflichtung von Zuwendungsempfängern zur vorrangigen Publikation in Open-
Access-Journalen.
29. Inwiefern wurden und werden seit 2015 die Ausgründung von
Quantentechnologien seitens der Bundesregierung unterstützt (bitte die jährlichen
Fördersummen inklusive Ressortzuständigkeit und die erfolgreichen
Ausgründungen inklusive Unternehmensname auflisten)?
Um Unternehmensgründungen zu unterstützen, hat die Bunderegierung 2019
die Förderinitiative „Enabling Start-up – Unternehmensgründungen in den
Quantentechnologien und der Photonik“ gestartet. Die BMBF-Maßnahme
verfolgt das Ziel, innovative Ideen in den Quantentechnologien und der Photonik
aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen über Ausgründungen in
Richtung einer Anwendung und wirtschaftlichen Verwertung zu überführen. Dazu
sollen insbesondere Verbünde aus einem Start-up und einer Hochschule oder
Forschungseinrichtung gefördert werden. Erste Projektskizzen aus dem Bereich
der Quantentechnologien werden zurzeit begutachtet; Bewilligungen sind noch
nicht erfolgt. Daher können noch keine Fördersummen aufgeführt werden.
Weiterhin wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen.
30. In welcher Höhe wurde und wird die industrielle Forschung von
Quantentechnologien in Deutschland seitens der Bundesregierung in den
Jahren 2015 bis Oktober 2020 unterstützt (bitte die jährlichen
Fördersummen und die geförderten Unternehmen auflisten)?
Mit dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) werden
anspruchsvolle marktorientierte technologische Forschungs- und Entwicklungsprojekte
der mittelständischen Wirtschaft in Deutschland gefördert, die zu neuen
Produkten, Verfahren oder technischen Dienstleistungen führen. Die Förderung ist
in allen Technologiefeldern möglich. So werden im ZIM auch Projekte
gefördert, die auch im weiteren Sinne eine Umsetzung oder Anwendung von
Erkenntnissen der Quantenmechanik zur Entwicklung neuer Produkte und
Technologien zum Gegenstand haben. Die Fördersumme in diesem Bereich betrug
von 2015 bis Oktober 2020 insgesamt rund 4,5 Mio. Euro (siehe nachstehende
Tabelle). Im Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2019 betrug der Anteil an allen
bewilligten Mitteln rund 0,15 Prozent.
Jahr Zuwendung in Euro
2015 609.506
2016 305.870
2017 954.751
2018 1.134.777
2019 944.325
2020 550.685
Summe 4.499.914
Für den Umfang der Förderung von industrieller Forschung durch
Unternehmen im Bereich Quantentechnologien wird auf die Antwort zu Frage 11
verwiesen. Folgende Zuwendungsempfänger, Unternehmen und
Forschungseinrichtungen waren bzw. sind an diesen Projekten beteiligt:
ADVA Optical Networking SE
Allresist Gesellschaft für chemische Produkte zur Mikrostrukturierung mbH
AKKA DSW GmbH
BALLUFF GmbH
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
Bergische Universität Wuppertal Fakultät Elektrotechnik, Informationstechnik
und Medientechnik
Carl Zeiss AG
Continental Teves AG & Co. OHG
D-Trust GmbH
Eagleyard Photonics GmbH
Dausinger & Giesen GmbH
Diamond Materials GmbH
Diebold Nixdorf Systems GmbH
Ecodiamond GmbH
Elektrobit Automotive GmbH
Entropy GmbH
ESCRYPT GmbH
Fraunhofer Gesellschaft e.V. Institut für Angewandte Festkörperphysik IAF
Fraunhofer Gesellschaft e.V. Institut für Angewandte Polymerforschung
Fraunhofer Gesellschaft e.V. Institut für Keramische Technologien und
Systeme (IKTS)
Fraunhofer Gesellschaft e.V. Institut für Solare Energiesysteme ISE
GATTAquant GmbH
genua GmbH
Giesecke+Devrient Mobile Security GmbH
GRINTECH GmbH
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Institut für Experimentalphysik
Helmholtz-Zentrum Dresden – Rossendorf e. V. Institut für Ionenstrahlphysik
und Materialforschung
HighFinesse Laser and Electronic Systems GmbH
Humboldt-Universität zu Berlin Institut für Physik
Infineon Technologies AG
Innolume GmbH
Jena-Optronik Gesellschaft mit beschränkter Haftung
kiutra GmbH
KSB SE & Co. KGaA
LAYERTEC GmbH
Leibniz-Institut für Photonische Technologien e.V.
MACIO GmbH
Menlo Systems GmbH
MTG AG
NANEO Precision IBS Coatings GmbH
nano analytik GmbH
Nanoscribe GmbH
neoplas control GmbH
neXenio GmbH
noris network AG
NVision Imaging Technologies GmbH
OHB System AG
onovum GmbH
operational services GmbH & Co. KG
PicoQuanT GmbH. Unternehmen für optoelektronische Forschung und
Entwicklung
Physikalisch-Technische Bundesanstalt
Q.ant GmbH
Qioptiq Photonics GmbH & Co. KG
Qubig GmbH
Raith GmbH
Robert Bosch Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Rohde & Schwarz Cybersecurity GmbH
SCHÖLLY FIBEROPTIC GMBH
Siemens Aktiengesellschaft
Signal-Construct, elektro-optische Anzeigen und Systeme, GmbH
Sirah Lasertechnik GmbH
SpaceTech GmbH
supracon Aktiengesellschaft
Surface Concept GmbH
Swabian Instruments GmbH
SYMPULS Gesellschaft für Pulstechnik und Meßsysteme mbH
Technische Universität Ilmenau Fakultät für Elektrotechnik und
Informationstechnik
TEM Messtechnik GmbH
TOPTICA Photonics AG
TransMIT Gesellschaft für Technologietransfer mbH
Universität Bielefeld Fakultät für Physik
WIBU-SYSTEMS Aktiengesellschaft
a) Hat die Bundesregierung ihren Erfolg bei der industriellen Forschung
von Quantentechnologien bewertet, und wenn ja, wie?
Mit der Förderung der industriellen Forschung ist es gelungen, erste
Unternehmen für die Entwicklung der Quantentechnologien zu gewinnen. Die nächsten
Schritte werden Anfang 2021 gemacht, u. a. mit dem Start der Förderinitiativen
„Quanteninformatik – Algorithmen, Software, Anwendungen“ unter
Beteiligung potenzieller industrieller Anwender des Quantencomputing, sowie
„Quantenprozessoren und Technologien für Quantencomputer“ unter
Beteiligung erster Unternehmen, die Bauelemente für das Quantencomputing
entwickeln. Hiermit werden erste zielführende Impulse für den Aufbau eines
industriellen Ökosystems für die Quantentechnologien in Deutschland gesetzt.
b) Welche Überlegungen bestehen seitens der Bundesregierung, die
Fördermodalitäten für Unternehmen attraktiver zu gestalten?
Die Grundlage für die Ausgestaltung von Fördermodalitäten bilden das EU-
Beihilferecht sowie die Bundeshaushaltsordnung. Innerhalb dieses Rahmens ist
die Bundesregierung bestrebt, die Förderung für Unternehmen attraktiv zu
gestalten. Ein Beispiel dafür ist die BMBF-Maßnahme KMU-innovativ. Mit
dieser Maßnahme will das BMBF die Beantragung und Bewilligung von
Fördermitteln für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vereinfachen. Ein
zentraler Lotsendienst hilft in allen Fragen weiter, verbindliche Bearbeitungsfristen
geben Planungssicherheit. KMU-innovativ ist in Technologiefeldern integriert,
die für Deutschlands Zukunft besonders wichtig sind. Dazu gehören auch
Photonik und Quantentechnologien.
31. In welcher Höhe wurden die Fördergelder der Programme „EXIST“,
„High-Tech Gründerfonds“ und „INVEST – Zuschuss für
Wagniskapital“ für die Förderung von Quantentechnologien abgerufen, die im
Programm „Quantentechnologien – von den Grundlagen zum Markt“
genannt werden (bitte die jährlichen Fördersumme mit Bezug zu
Quantentechnologien für die jeweiligen genannten Programme seit 2015
auflisten)?
Mit dem Programm „EXIST“ wurden bisher keine Unternehmen im Bereich
der Quantentechnologien unterstützt.
Der „High-Tech Gründerfonds“ hat insgesamt Investitionen i. H. v. rund
1,743 Mio. Euro in Portfoliounternehmen aus dem Bereich
Quantentechnologien getätigt. Alle Investitionen erfolgten im Jahr 2019.
Beim Programm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ fließen keine
Fördergelder direkt in förderfähige Unternehmen und es werden auch keine
Forschungsprojekte o. Ä. finanziert, vielmehr werden mit dem Programm
Investoren für ihre Gewährung von Wagniskapital an förderfähige Unternehmen
bezuschusst.
Das Programm ist grundsätzlich auch für den Bereich Quantentechnologie
offen, jedoch kann mit der verwendeten Branchenklassifizierung keine Aussage
darüber getroffen werden, wie viele der bisher erfolgten Förderungen dem
Bereich der Quantentechnologie zugeordnet werden können.
32. Mit welchen Programmen und in welcher Höhe wird der seitens der
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von QUTEGA geforderte (https://
www.quantentechnologien.de/fileadmin/public/Redaktion/Dokumente/P
DF/Publikationen/Qutega-QT-Grundlagen-und-Anwendungen-01-2017-
C1.pdf, S. 34) Austausch von Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern in die Industrie und zurück gefördert (bitte die Programmtitel, die
Laufzeit und die bewilligten jährlichen Förderungssummen seit 2015
nennen)?
Eine dedizierte Fördermaßnahme zum Austausch von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern in die Industrie und zurück existiert nicht. Der
aufgeführten Handlungsempfehlung wird im Rahmen des Regierungsprogramms
„Quantentechnologien – von den Grundlagen zum Markt“ mit dem Instrument der
Verbundforschung Rechnung getragen: In der Verbundforschung arbeiten
Forscherinnen und Forscher aus Wissenschaft und Wirtschaft an gemeinsamen,
klar umrissenen Projektzielen. Dabei erfolgt auch ein Know-how-Transfer über
Köpfe. Dieser schließt u. a. die Entsendung akademischer Partner zu
Unternehmen und vice versa ein.
33. In welcher Form erfolgt seitens der Bundesregierung eine Abstimmung
der deutschen Förderprogramme für Quantentechnologien mit den aus
dem Quanten-Flaggschiff der EU unterstützten Projekten?
Die Abstimmung der nationalen Förderung mit den Aktivitäten des EU
Quantum Flagship erfolgt:
– über den kontinuierlichen Austausch mit der deutschen
Konsortialführerschaft der Coordination and Support Action (CSA) QFlag für das EU
Quantum Flagship,
– über den kontinuierlichen Austausch des BMBF mit dem Vorsitzenden des
„Strategic Advisory Board“ (Prof. Jürgen Mlynek, Falling Walls
Foundation, Berlin) sowie dem Vorsitzenden des „Quantum Community Network“
(Prof. Tommaso Calarco, Forschungszentrum Jülich),
– über den kontinuierlichen Austausch des BMBF mit den zuständigen
Stellen der Europäischen Kommission, hier insbesondere mit dem Direktorat
„Digital Excellence and Science Infrastructure” der DG CONNECT.
a) Wie konkret sind die deutschen Förderprogramme mit dem Quanten-
Flaggschiff der EU verzahnt?
b) Welche Ideen und Konzepte der Bundesregierung sind in das Design
des Quanten-Flaggschiffs der EU eingeflossen, und welche blieben
unberücksichtigt?
Die Fragen 33a und 33b werden gemeinsam beantwortet.
Im Rahmen des o. g. Austauschs erfolgte bzw. erfolgt eine kontinuierliche
Abstimmung zu der „Strategic Research Agenda“ des EU Quantum Flagship.
Entsprechende Erkenntnisse sind in die Entwicklung des Regierungsprogramms
„Quantentechnologien – von den Grundlagen zum Markt“ eingeflossen bzw.
fließen laufend in die Vorbereitung nationaler Fördermaßnahmen ein. U. a.
adressierte 2020 die Fördermaßnahme „Quantenprozessoren und Technologien
für Quantencomputer“ explizit die Zusammenarbeit mit dem EU Quantum
Flagship zur Verwirklichung eines europäischen Quantencomputers, um
sicherzustellen, dass der Standort Deutschland in optimaler Weise zum Gesamtziel
beiträgt.
34. Inwieweit hat die Bundesregierung ihre derzeitige EU-
Ratspräsidentschaft genutzt oder will sie noch nutzen, um das Thema
Quantencomputing „im künftigen EU-Forschungsrahmen zu verankern“, wie
Bundesforschungsministerin Anja Karliczek am 6. Juli 2020 angekündigt hat
(
https://de.reuters.com/article/deutschland-quantentechnologie-karliczek-
idDEKBN2470JL)?
Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft hat das Thema technologische
Souveränität zu einer ihrer Prioritäten gemacht: Die künftige Forschungs- und
Innovationspolitik Europas soll die technologische Souveränität in ausgewählten
Schlüsselbereichen wie dem Quantencomputing weiter ausbauen. Bereits im
laufenden Rahmenprogramm Horizont 2020 hatte sich die Bundesregierung für
den Aufbau des EU Quantum Flagship eingesetzt und nun dessen Fortführung
in Horizont Europa erfolgreich vorangetrieben. Die Quantentechnologie und
das Quantencomputing sollen in Horizont Europa vor allem im Cluster 4
„Digital Industry and Space“ im Pfeiler 2 „Globale Herausforderungen und
industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas“ gefördert werden. Weitere Mittel könnten
aus dem industrienahen Pfeiler „Innovatives Europa“ beigesteuert werden.
35. Plant die Bundesregierung bilaterale Kooperationen im Bereich der
Forschung und Entwicklung von Quantentechnologien?
a) Wenn ja, um welche Länder und Projekte handelt es sich hierbei, und
in welchem Stadium befinden sich die jeweiligen Projekte (bitte für
jedes Projekt einzeln benennen)?
b) Unterstützt die Bundesregierung diesbezüglich eine Kooperation mit
Großbritannien, und wie konkret setzt sich die Bundesregierung –
auch über den nahenden Brexit hinaus – für eine vertiefte
Kooperation mit Großbritannien beim Thema Quantentechnologien ein?
c) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 35 bis 35c werden im Zusammenhang beantwortet.
Ein übergeordnetes Ziel der Förderung der Entwicklung der
Quantentechnologien ist es, die nationale und europäische Souveränität in diesem für Wirtschaft
und Gesellschaft wichtigen Zukunftsfeld sicherzustellen. Daher zielt die
Bundesregierung bei Kooperationen im Bereich Forschung und Entwicklung
vorrangig auf die europäische Zusammenarbeit. Im Fokus stehen hier das
Engagement Deutschlands für das EU Quantum Flagship und die wesentliche
Mitwirkung deutscher Partner in den Konsortien des Flagship. Darüber hinaus
stärkt die Bundesregierung die europäische Zusammenarbeit durch die
Beteiligung des BMBF an der multinationalen Förderinitiative „QuantERA“, in der 27
Mitgliedstaaten sowie assoziierte Staaten der EU gemeinsam
Kooperationsprojekte zu den Quantentechnologien fördern.
Bei der Erforschung der Grundlagen für die europäische
Quantenkommunikationsinfrastruktur (EuroQCI) arbeitet die Bundesregierung mit zahlreichen
Partnerländern innerhalb der EU zusammen. Derzeit sind keine bilateralen
Kooperationen geplant, könnten sich aber im Kontext der Forschungsförderung zur
EuroQCI ergeben.
Bilaterale Kooperationen sind grundsätzlich möglich, bestehen jedoch zurzeit
nicht. Eine Zusammenarbeit mit Großbritannien im Bereich der
Quantentechnologien wird abhängig von künftigen Regelungen zur
Forschungszusammenarbeit zwischen der EU und Großbritannien geprüft werden.
Darüber hinaus besteht in der Verbundforschung grundsätzlich die Möglichkeit,
Akteure aus der EU und dem außereuropäischen Ausland im Rahmen von
Forschungs- und Entwicklungsaufträgen oder als assoziierte Partner zu
beteiligen.
36. Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Quantencomputer am
Standort Jülich einsatzbereit sein, und nach welchen Schlüssen verteilen
sich die Kosten für Bau und Betrieb auf EU, Bund und Helmholtz-
Gemeinschaft, und wie wird in Zukunft sichergestellt, dass andere
Forscher und Forscherinnen in Deutschland und der EU Zugang zu dem in
Jülich entwickelten Quantencomputer haben werden?
Der Prototyp des auf supraleitenden Qubits basierenden OpenSuperQ-
Quantencomputers soll bis Ende 2021 im Forschungszentrum Jülich (FZJ) in Betrieb
genommen werden. Zusätzlich wird das FZJ im Verlauf der ersten Hälfte des
Jahres 2021 einen Quantenannealer installieren und betreiben. Ein weiterer
Quantencomputer mit Halbleiter-basierten Qubits ist in einer frühen Phase der
Entwicklung.
Für den Jülicher Anteil des OpenSuperQ-Projekts, an dem insgesamt zehn
europäische Partnerinstitutionen beteiligt sind, werden Bau, Installation und
Inbetriebnahme von der EU mit jährlichen Mitteln i. H. v. zwei Vollzeitäquivalenten
gefördert. Hinzu kommen Eigenleistungen des FZJ aus der
Programmorientierten Förderung (PoF) der Helmholtz-Gemeinschaft in etwa gleicher Höhe. Die
PoF-Mittel werden im Schlüssel 90:10 vom Bund und vom Land Nordrhein-
Westfalen finanziert.
Die Kosten für die Installation und den Betrieb des in Jülich zu installierenden
Quantenannealers sowie für den derzeitigen Zugang zu einem externen solchen
Rechner liegen bei insgesamt rund 2,9 Mio. Euro für den Zeitraum 2019 bis
2023. Sie werden zu je 50 Prozent vom Bund und vom Land Nordrhein-
Westfalen getragen.
Alle Quantencomputer, die kurz- und längerfristig für den Betrieb am FZJ
geplant sind, werden über die Jülicher Nutzer-Infrastruktur für Quantencomputing
(JUNIQ) allen Forschenden aus Wissenschaft und Industrie in Deutschland und
Europa zur Nutzung angeboten werden. Der Zugang wird nach Antragstellung
und Begutachtung der Vorhaben erfolgen. Industrielle Nutzerinnen und Nutzer
sollen bei offener Publizierung der Ergebnisse antragsberechtigt sein.
37. Wie viele Absolventinnen und Absolventen im Bereich
Quantentechnologien erreichen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen 2015 und
2019 die verschiedenen Bildungsabschlüsse Master-, Diplom- oder
vergleichbarer Abschluss, Promotion und Berufung auf eine Professur (bitte
nach Art der Professur differenzieren), und welche Hochschulen in
Deutschland bieten nach Kenntnis der Bundesregierung den Studiengang
Quanteningenieurwesen, Quanteninformationstechnologie oder einen
vergleichbaren auf Quantentechnologien fokussierten Nicht-Physik-
Studiengang an, und wie viele Studierende sind hierzu eingeschrieben
(bitte für die Jahre 2015 bis 2020 angeben)?
Aggregierte Daten zur Anzahl der Absolventinnen und Absolventen im Bereich
Quantentechnologien liegen der Bundesregierung nicht vor. Eine Übersicht zu
Studiengängen bzw. Lehrangeboten zu den Quantentechnologien gibt die
veröffentlichte Studie „Erhebung des Lehrangebotes mit Bezug zu den
Quantentechnologien an deutschen Hochschulen und hochschulnahen
Forschungseinrichtungen“ (erstellt von bayern photonics e.V. und Optence e.V.).
38. In welcher Höhe fördert die Bundesregierung Hochschulbildung von
Quantentechnologien, wie sie im Programm „Quantentechnologien – von
den Grundlagen zum Markt“ angekündigt wurde (bitte die jährlichen
Förderungssummen der von 2015 bis 2023 bewilligten Mittel sowie die
spezifischen durch den Bund geförderten Projekte nennen)?
Wie viele Professuren wurden im Bereich Quantentechnologien seit 2015
durch vom Bund (co-)finanzierte Programme geschaffen, und wie viele
sollten nach Ansicht der Bundesregierung in den nächsten fünf Jahren
von durch den Bund finanzierte Programme neu entstehen (bitte die seit
2015 neu geschaffenen Professuren und deren jeweilige thematische
Schwerpunkte jährlich aufgeschlüsselt nennen)?
Die Hochschulbildung im Bereich der Quantentechnologien wird im Rahmen
des Programms „Quantentechnologien – von den Grundlagen zum Markt“
durch die Förderinitiative „Nachwuchswettbewerb Quantum Futur“ unterstützt.
Die BMBF-Maßnahme fördert junge Akademikerinnen und Akademiker beim
Aufbau von Forschungsgruppen. Die Leiterinnen und Leiter der
Nachwuchsgruppen bilden selbst wissenschaftlichen Nachwuchs aus und übernehmen
Aufgaben in der Lehre. Seit dem Förderbeginn 2018 wurden dafür die folgenden
Mittel durch das BMBF bereitgestellt:
2018: 3.422.480 Euro
2019: 6.664.340 Euro
2020: 6.334.459 Euro.
Für die Folgejahre ist eine Förderung in vergleichbarem Umfang vorgesehen,
Einzelne Professuren im Bereich der Quantentechnologien werden im Rahmen
des themenoffenen Tenure-Track-Programms von Bund und Ländern gefördert.
Derzeit lassen sich drei Tenure-Track-Professuren dem Bereich der
Quantentechnologien zuordnen:
2019: Technische Universität München, Fakultät Elektrotechnik und
Informationstechnik, Schwerpunkt Quantum Electronics and Computer
Engineering
2019: Technische Universität München, Fakultät Informatik, Schwerpunkt
Quantum Computing
2020: Universität Stuttgart, Fakultät Mathematik und Physik, Fachbereich
Physik, Schwerpunkt Quantum Device Technology.
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ISSN 0722-8333]