[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karlheinz Busen, Frank Sitta,
Dr. Gero Clemens Hocker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/24771 –
Steigende Wolfszahlen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 30. Oktober 2020 wurden die amtlichen Zahlen zu den Wölfen in
Deutschland vom Bundesamt für Naturschutz bekanntgegeben. Für den
Beobachtungszeitraum 2019/2020 sind 128 Wolfsrudel registriert worden.
Weiterhin wurden 35 Wolfspaare und 10 territoriale Einzelwölfe registriert. (https://
www.bfn.de/presse/pressemitteilung.html?no_cache=1#:~:text=Neben%20den
%20128%20Rudeln%20sind,BfN%2DPr%C3%A4sidentin%20Prof.).
Die exakte Zahl der in Deutschland lebenden Individuen ist nicht bekannt. Die
Unfälle mit Wölfen und die Zahl der Wolfsrisse steigen jedoch unaufhörlich.
Zur Regulierung der Zwischenfälle, an denen Wölfe beteiligt sind, wird es
nach Ansicht der Fragesteller immer notwendiger, den Wolf durch ein
Wolfmanagement in seiner Ausbreitung zu begleiten und in seinem Bestand durch
gezielte Entnahme zu regulieren (
https://www.lr-online.de/nachrichten/brande
nburg/zahl-der-tiere-steigt-128-wolfsrudel-in-deutschland-52789823.html ;
https://www.volksstimme.de/lokal/gardelegen/unfall-wolf-laeuft-bei-jemmerit
z-vor-ein-auto ;
https://www.cellesche-zeitung.de/Celler-Land/Suedheide/Rue
de-auf-Wanderschaft-Wolf-stirbt-nach-Verkehrsunfall-im-Landkreis-Celle).
1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anstieg der
zentraleuropäischen Wolfspopulationen in den letzten zehn Jahren gewesen?
Die Wölfe in Deutschland und in der westlichen Hälfte Polens gehören der
mitteleuropäischen Flachlandpopulation an, die sich in den letzten Jahren bis in
den Norden von Tschechien und vereinzelt nach Dänemark und in die Benelux-
Staaten ausgebreitet hat. Das größte zusammenhängende Vorkommensgebiet
dieser Population liegt in der Lausitz, beiderseits der deutsch-polnischen
Grenze. Bis zum Jahr 2018 verlief der Populationsanstieg in Deutschland und
Westpolen ungefähr gleich stark. Allerdings ist das Monitoring in beiden Ländern
nicht vergleichbar.
Im Monitoringjahr 2010/11 konnten in Deutschland sieben Rudel, sieben Paare
und sechs territoriale Einzeltiere und in der westlichen Hälfte Polens 22 Rudel
und Paare nachgewiesen werden (Nowak, S. & R. Mysłajek (2020): Recovery
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25695
19. Wahlperiode 05.01.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit vom 5. Januar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
of wolves and their ecology in Western Poland 2001 – 2019. URL:
https://ww
w.ifaw.org/de/resources/recovery-of-wolves-and-their-ecology-in-western-pola
nd-in-2001-2019). In Tschechien, Dänemark und den Niederlanden gab es zu
dem Zeitpunkt noch keine territorialen Wolfsvorkommen. Im Monitoringjahr
2019/20 konnten in Deutschland 128 Rudel, 35 Paare und zehn territoriale
Einzeltiere, in Dänemark ein Paar und ein territoriales Einzeltier und in den
Niederlanden ein Rudel und zwei territoriale Einzeltiere nachgewiesen werden
(
https://www.ulveatlas.dk/fakta-om-ulve/ und
https://www.wolveninnederland.
nl/#main). Für die westliche Hälfte Polens und für Tschechien liegen die Daten
aus dem Monitoringjahr 2018/2019 vor: In Westpolen konnten für dieses
Monitoringjahr 95 Rudel und in Tschechien 13 Rudel und drei Paare nachgewiesen
werden (
https://www.navratvlku.cz/o-vlkovi-historicke-a-soucasne-rozsireni/).
a) In welchen Regionen wurde der höchste Anstieg der
zentraleuropäischen Wolfspopulationen festgestellt?
Angaben zu einzelnen Regionen liegen der Bundesregierung nicht vor.
b) Wie hoch ist die jeweilige Anzahl der Einzeltiere, Rudel oder
Wolfspaare, die in der zentraleuropäischen Wolfspopulation festgestellt
worden sind?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
c) Welche Fluktuation an Einzeltieren, Rudeln oder Wolfspaaren ist in
der zentraleuropäischen Wolfspopulation festzustellen?
d) Wie hoch war die Zu- und Abwanderung von Einzeltieren, Rudeln
oder Wolfspaaren aus den westlichen, nördlichen, östlichen und
südlichen Nachbarstaaten?
Die Fragen 1c und 1d werden gemeinsam beantwortet.
Rudel und Wolfspaare wandern weder zu noch ab. Sie sind die
Fortpflanzungseinheiten einer Wolfspopulation und standorttreu. Die meisten Jungwölfe
verlassen im Alter zwischen ein und drei Jahren ihr Elternterritorium auf der
Suche nach einem eigenen Paarungspartner und Fortpflanzungsterritorium und
können dabei bis über 1.000 km abwandern. Die genaue Anzahl der aus den
Nachbarstaaten zugewanderten oder abgewanderten Einzelwölfe ist nicht
bekannt. Informationen zu den im Rahmen des genetischen Monitorings
nachgewiesenen zu- und abwandernden Individuen aus anderen Populationen werden
in den jährlichen Statusberichten der Dokumentations- und Beratungsstelle des
Bundes zum Thema Wolf (DBBW) veröffentlicht.
2. Wodurch wird nach Kenntnis der Bundesregierung der strenge Schutz
des Wolfes innerhalb der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie begründet?
a) Wie bewertet die Bundesregierung die Gründe für diesen strengen
Schutzstatus?
b) Inwieweit sind die genannten Grundlagen für den strengen Schutz
des Wolfes weiterhin solide?
c) Welche Entwicklungen der Wolfspopulation wirken sich günstig oder
ungünstig auf den strengen Schutz des Wolfes in Deutschland und
Europa aus?
Die Fragen 2 bis 2c werden gemeinsam beantwortet.
Ziel der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie (FFH-Richtlinie) ist die Sicherung der
Artenvielfalt durch die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der
wildlebenden Tiere und Pflanzen im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten
(Artikel 2).
Nach der FFH-Richtlinie, Anhang IV, ist der Wolf in Deutschland eine streng
zu schützende Art von gemeinschaftlichem Interesse. Eine Überprüfung bzw.
Anpassung des Schutzstatus in Abhängigkeit von der Populationsentwicklung
ist in der FFH-Richtlinie grundsätzlich nicht vorgesehen. Die FFH-Richtlinie
sieht auch für Arten in einem günstigen Erhaltungszustand weiterhin
Schutzmaßnahmen vor, um deren Erhaltungszustand zu bewahren.
3. Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung der günstige
Erhaltungszustand der Wolfspopulation in Deutschland erreicht sein?
Ein konkreter Zeitpunkt, wann der günstige Erhaltungszustand beim Wolf in
den verschiedenen biogeografischen Regionen in Deutschland vermutlich
erreicht sein wird, ist aufgrund der vielen Kriterien der einzelnen
Bewertungsparameter sowie der daraus resultierenden Gesamtbewertung gemäß EU-
Bewertungsmatrix nicht abzuschätzen. Die Angabe einer schematischen
Populationsgröße ist für die Einstufung des Erhaltungszustands nach fachlichen
Kriterien nicht ausreichend. Ist der günstige Erhaltungszustand erreicht, muss dieser
gemäß FFH-Richtlinie auch zukünftig erhalten werden.
Setzt sich die positive Entwicklung der Wolfspopulation aufgrund des
Schutzregimes auch langfristig fort und erfolgt diese Entwicklung auch bei den
Parametern „Verbreitung“, „Habitat“ und „Zukunftsaussichten“, ist eine zukünftige
Verbesserung des Erhaltungszustands zum nächsten FFH-Bericht möglich.
4. Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung mit einer Umstufung des
Wolfes aus dem Anhang IV in den Anhang V der Fauna-Flora-Habitat-
Richtlinie zu rechnen sein?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der AfD „Herausforderungen für die heimische Weidetierhaltung“ auf
Bundestagsdrucksache 19/20808 wird verwiesen.
5. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung vor dem Hintergrund des
Vorsitzes der europäischen Ratspräsidentschaft für ein nationales oder
europäisches Wolfsmanagement ein?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. „Herdenschutz und die Dokumentations- und
Beratungsstelle des Bundes für den Wolf“ auf Bundestagsdrucksache 18/10110 wird
verwiesen.
6. Wie bewertet die Bundesregierung den Erhaltungszustand des Wolfes in
Deutschland?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der AfD „Herausforderungen für die heimische Weidetierhaltung auf
Bundestagsdrucksache 19/20808 wird verwiesen.
a) Welchen Einfluss haben die jüngst ermittelten Zahlen auf den
Erhaltungszustand des Wolfes in Deutschland?
Auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der FDP „Regulierung der Wölfe“ auf Bundestagsdrucksache 19/6937
sowie die Antwort zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der FDP
„Erhaltungszustand des Wolfes“ auf Bundestagsdrucksache 19/15101 wird verwiesen.
b) Auf welche Art und Weise wird der Erhaltungszustand des Wolfes
ermittelt?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion
der FDP „Erhaltungszustand des Wolfes“ auf Bundestagsdrucksache 19/15101
wird verwiesen.
c) Welche wissenschaftlichen Einrichtungen, Forschungsgruppen und
Personen sind an der Ermittlung des Erhaltungszustandes des Wolfes
beteiligt?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. „Herdenschutz als agrarpolitische Aufgabe“ auf
Bundestagsdrucksache 19/2331 wird verwiesen.
7. Wie bewertet die Bundesregierung die Akzeptanz des Wolfes in den
ländlichen und städtischen Regionen und bei Landwirten, Tierhaltern und
der Landbevölkerung in Deutschland?
a) Welche Unterschiede sind der Akzeptanzgruppen zu erkennen?
b) Wie hat sich die Akzeptanz in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Die Fragen 7 bis 7b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung nimmt keine Bewertung der Akzeptanz des Wolfes in den
ländlichen und städtischen Regionen und bei Landwirten, Tierhaltern und der
Landbevölkerung in Deutschland vor. In der Naturbewusstseinsstudie des BfN
im Jahr 2013 standen 44 Prozent der Befragten der Verbreitung des Wolfs
positiv und 41 Prozent der Befragten negativ gegenüber (BMUB, BfN (2014):
Naturbewusstsein 2013: Bevölkerungsumfrage zu Natur und biologischer
Vielfalt).
8. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Wolfsrisse im Jahr 2019 gewesen und im laufenden Jahr 2020?
a) Welche, und wie viele Weidetiere und Nutztiere wurden nachweislich
von Wölfen gerissen?
b) Welche, und wie viele Weidetiere und Nutztiere wurden vermutlich
von Wölfen gerissen?
c) Welche, und wie viele Weidetiere und Nutztiere sind nachweislich
oder vermutlich nicht von Wölfen gerissen worden?
Die Fragen 8 bis 8c werden gemeinsam beantwortet.
Basierend auf den Daten der Länder und zusammengestellt durch die DBBW
wurden im Kalenderjahr 2019 2.476 Schafe, 83 Ziegen, 127 Rinder und 194
Stück Gehegewild sowie ein Alpaka, elf Pferde und zwei Hunde durch Wölfe
verletzt und/oder getötet oder gelten als vermisst (Bericht der DBBW
„Wolfsverursachte Schäden, Präventions- und Ausgleichszahlungen in Deutschland
2019“, abrufbar unter
https://www.dbb-wolf.de/mehr/literatur-download/berich
te-zu-praevention-und-nutztierschaeden). Die Angaben der Länder basieren auf
den Fällen, in denen sie Ausgleichszahlungen leisten; in einigen Ländern
werden auch Ausgleichszahlungen geleistet, wenn Wölfe als Verursacher von
Nutztierschäden nicht ausgeschlossen werden können. Ein Bezug der o. g.
Rissvorfälle zum Umfang der zum Zeitpunkt des Übergriffs implementierten
Herdenschutzmaßnahmen ist nicht herstellbar, da diese Informationen seitens
der DBBW in den jährlichen Abfragen an die Länder nicht erfasst werden.
Eine Differenzierung der von der DBBW zusammengestellten Rissereignisse in
die Kategorien „nachweislich von Wölfen gerissen“, „vermutlich von Wölfen
gerissen“ oder „nachweislich oder vermutlich nicht von Wölfen gerissen“ ist
aufgrund fehlender Angaben nicht möglich.
Die Daten zu wolfsverursachten Nutztierrissen des noch laufenden
Kalenderjahres 2020 werden durch die DBBW Anfang 2021 von den Ländern abgefragt.
Sobald die Daten aller Länder vorliegen, werden diese durch die DBBW
zusammengeführt und veröffentlicht.
9. Welche Möglichkeiten eines Wolfsmanagements sind der
Bundesregierung in den skandinavischen, baltischen, osteuropäischen und
südeuropäischen Ländern bekannt?
a) Welche Länder besitzen ein Wolfmanagement, und wie sind diese
ausgestaltet?
b) Wie können Wolfspopulationen in diesen Ländern reguliert werden?
c) Welche rechtlichen Grundlagen dienen der Bestandsregulierung von
Wölfen in diesen Ländern?
Die Fragen 9 bis 9c werden gemeinsam beantwortet.
Ein Überblick über das Wolfsmanagement, inklusive der rechtlichen
Grundlagen, in skandinavischen, baltischen, osteuropäischen und südeuropäischen
Ländern ist seitens der Europäischen Kommission erarbeitet worden und frei
verfügbar (Kaczensky, P., Chapron, G., Von Arx, M., Huber, D., Andrén, H. &
Linnell, J. (2013) Status, management and distribution of large carnivores –
bear, lynx, wolf and wolverine – in Europe. Istituto di Ecologia Applicata,
Rome, Italy. Abrufbar unter
https://ec.europa.eu/environment/nature/conservati
on/species/carnivores/conservation_status.htm).
10. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Wolfsrisse an seltenen Tierarten, die innerhalb oder außerhalb eines
Artenschutzprojektes gehalten wurden?
Zu Wolfsrissen an seltenen Tierarten innerhalb oder außerhalb von
Artenschutzprojekten liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor.
a) Wie sollen nach Auffassung der Bundesregierung Artenschutzprojekte
bestehen bleiben, wenn diese durch Wolfsrisse bedroht sind (https://
www.topagrar.com/panorama/news/wolf-hat-wahrscheinlich-ein-fohle
n-in-lueneburger-heide-gerissen-12074368.html)?
b) Welche Maßnahmen und Vorkehrungen empfiehlt die
Bundesregierung zum Erhalt derartiger Projekte?
Die Fragen 10a und 10b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. „Bundeseinheitlicher Herdenschutz“ auf
Bundestagsdrucksache 18/11707 sowie auf die Antwort zu Frage 23 der Kleinen Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. „Situation in der Weidetierhaltung“ auf
Bundestagsdrucksache 19/12781 wird verwiesen.
11. Inwieweit bedroht die steigende Wolfspopulation in Deutschland nach
Auffassung der Bundesregierung selten gewordene Tierarten wie
Wildpferde, Wisent oder Luchs innerhalb oder außerhalb bedeutender
Artenschutzprojekte?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der FDP „Auswirkungen des Wolfes auf die Biodiversität in
Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 19/16069 wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
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