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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Lebensrecht Ungeborener

(insgesamt 4 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

21.12.2020

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/2495307.12.2020

Lebensrecht Ungeborener

der Abgeordneten Mariana Iris Harder-Kühnel, Johannes Huber, Thomas Ehrhorn und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In Deutschland wurden im Jahr 2019 778 090 Kinder lebend geboren (Statistisches Bundesamt, https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Geburten/Tabellen/lebendgeborene-gestorbene.html).

3 180 Kinder kamen tot zur Welt (Statistisches Bundesamt, https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Geburten/Tabellen/lebendgeborene-gestorbene.html). Bei 100 893 Schwangerschaften kam es zur Beendigung des Lebens des ungeborenen Kindes im Mutterleib durch Schwangerschaftsabbruch im Wege des ärztlichen Eingriffs (Statistisches Bundesamt, https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Schwangerschaftsabbrueche/Publikationen/Downloads-Schwangerschaftsabbrueche/schwangerschaftsabbrueche-2120300197004.pdf?__blob=publicationFile, S. 9).

Lediglich 3,8 Prozent aller Abbrüche erfolgten aufgrund medizinischer Indikation, demgegenüber erfolgten 96,1 Prozent aufgrund der Beratungsregelung (Statistisches Bundesamt, https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Schwangerschaftsabbrueche/Publikationen/Downloads-Schwangerschaftsabbrueche/schwangerschaftsabbrueche-2120300197004.pdf?__blob=publicationFile, S. 10).

Angesichts dieser Zahlen – 10,9 Prozent aller ungeborenen Kinder werden im Mutterleib straffrei aufgrund der Beratungsregel getötet – kann nach Auffassung der Fragesteller nicht davon ausgegangen werden, dass es sich hierbei um Ausnahmen handelt. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat aber in seiner Entscheidung aus dem Jahr 1993 (BVerfGE 88, 203) festgestellt, dass das Grundgesetz den Staat verpflichtet, auch das ungeborene menschliche Leben zu schützen. Die Mutter ist grundsätzlich verpflichtet, das Kind auszutragen (BVerfGE 88, 203 (253)). Nur in Ausnahmefällen können Grundrechtspositionen der Mutter zu einer Befreiung hiervon führen (BVerfGE 88, 203 (255)).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in der Vergangenheit ergriffen, um ungeborene Kinder besser vor einer Beendigung ihres Lebens durch Schwangerschaftsabbruch zu schützen?

2

Nimmt die Bundesregierung angesichts dessen, dass 10,9 Prozent aller ungeborenen Kinder straffrei aufgrund der Beratungsregel im Mutterleib getötet werden, an, dass der staatliche Schutzauftrag gegenüber den ungeborenen Kindern bestmöglich gewährleistet ist?

Wenn ja, warum?

Wenn nein, warum nicht?

3

Wie will die Bundesregierung den Schutz ungeborener Kinder in Zukunft verbessern?

4

Hat sich der Lebensschutz für ungeborene Kinder durch die lediglich über digitale Medien oder per Telefon und nicht persönlich durchgeführte Beratung verschlechtert (https://www.deutschlandfunk.de/schwangerenkonfliktberatung-in-corona-zeiten-sensible.886.de.html?dram:article_id=479131)?

Wenn ja, warum, wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 3. Dezember 2020

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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