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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Kostensteigerungen bei Wasserstraßenprojekten des Bundes
(insgesamt 54 Einzelfragen)
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Datum
18.01.2021
Antwortdauer
41 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/2499508.12.2020
Kostensteigerungen bei Wasserstraßenprojekten des Bundes
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Claudia Müller, Sven-Christian Kindler, Matthias Gastel,
Stefan Gelbhaar, Oliver Krischer, Markus Tressel, Daniela Wagner
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kostensteigerungen bei Wasserstraßenprojekten des Bundes
Entlang Deutschlands Wasserstraßen befinden sich zahlreiche wichtige
Bauwerke wie mehrere hundert Schleusen- und Wehranlagen, zwei
Schiffshebewerke sowie Hunderte Kanal-, Straßen und Eisenbahnbrücken. Doch viele
dieser Bauwerke sind zwischenzeitlich, nach langem Investitionsstillstand im
Bereich der Wasserstraßen, in die Jahre gekommen und sanierungs- bzw.
ersatzbedürftig (vgl. https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Bundeswasserstrass
en-in-Niedersachsen-in-schlechtem-Zustand,wasserstrassen104.html). In den
vergangenen Jahren wurden einige dieser Sanierungs- und
Erhaltungsmaßnahmen angeschoben und befinden sich in Planung bzw. sind in Bau. Diese
Baumaßnahmen sind nach Auffassung der Fragesteller relevant für die
Aufrechterhaltung des Verkehrsträgers Wasserstraße und können zukünftig einen
zuverlässigen Betrieb der Binnenschifffahrt sichern.
Bei vielen dieser aktuellen Wasserstraßenprojekte – meist technisch
anspruchsvolle Ingenieurbauwerke – sind jedoch vermehrt erhebliche
Kostensteigerungen (oft einhergehend mit zeitlichen Verzögerungen) zu verzeichnen und auch
weitere Kostensteigerungen nicht auszuschließen:
– Am Nord-Ostsee-Kanal summieren sich die geplanten und in Bau
befindlichen Projekte statt auf 1,5 Mrd. Euro (Stand 2014) auf inzwischen 2,6 Mrd.
Euro (+75 Prozent)(https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilung
en/2020/050-scheuer-ausbau-nok-oststrecke.html),
– an der Mosel (Bau zweiter Schleusenkammern an mehreren Schleusen)
betragen die Kostensteigerungen bisher 431,7 Mio. Euro (+140 Prozent)
– am Dortmund-Ems-Kanal (kürzlich Beginn der Bauarbeiten für den Ersatz
mehrerer Schleusen) betragen die Kostensteigerung bisher 182 Mio. Euro
(+40 Prozent),
– am Main sind noch vor Baubeginn der Bau einer Schleuse (Neubau
Schleuse Obernau) die Kosten seit 2014 um 95 Mio. Euro angestiegen (+70
Prozent),
– und auch bei zukünftigen Projekten sind Kostensteigerungen gegenüber
bisher veranschlagten Kosten, etwa beim Projekt „Schleuse Scharnebeck“, die
nach einen Planungsstand von 2014 aktuell noch Investitionskosten in Höhe
von 270 Mio. Euro aufweist, wahrscheinlich.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/24995
19. Wahlperiode 08.12.2020
Es ist nach Auffassung der Fragestellenden zu befürchten, dass diese jeweils
deutlichen Mehrkosten den Bereich für die Wasserstraßen im Verkehrsetat des
Bundeshaushalts noch über die nächsten Jahre deutlich belasten werden. Dies
wird auch für weitere Projekte nicht folgenlos bleiben, zumal die Mehrheit an
Wasserstraßenbauwerke deutlich in die Jahre gekommen ist.
Die Bemühungen des Bundes, zusätzliche Investitionen in Erhalt und
Ersatzinvestitionen im Bereich Binnenwasserstraßen zu tätigen, sind aus Sicht der
Fragestellenden nicht ausreichend. Vielmehr droht dem Bereich Wasserstraße eine
erhebliche Unterfinanzierung. Die Daehre-/Bodewig-Kommission der
Verkehrsministerkonferenz hatte bereits 2013 eine Unterfinanzierung bei der
Wasserstraße festgestellt und eine nachholende Sanierung der Verkehrsinfrastruktur
über eine ausreichende Mittelausstattung, auch im Bereich Wasserstraße, über
mindestens 15 Jahre gefordert (https://www.vifg.de/_downloads/service/Berich
t_Bodewig-Kommission_13-10-02.pdf, S. 8).
Aus ersten deutlichen Kostensteigerungen der jeweiligen Bauprojekte hätte die
Bundesregierung nach Auffassung der Fragestellenden bereits Konsequenzen
für Folgeprojekte ziehen und intensivere Planungen bereits vor dem Bau
weiterer Wasserstraßengroßprojekte vornehmen müssen, um weitere
Kostensteigerungen zu vermeiden. Sie hätte von Anfang an ehrlichere Kosten (inklusive
Risikozuschlägen und Inflations- sowie Baupreissteigerungen) heranziehen
sollen, um zukünftige Finanzierungslücken im Bundeshaushalt im Bereich der
Finanzierung der Bundeswasserstraßen zu vermeiden.
Aus welchen Gründen nicht von Beginn an die tatsächlichen Kosten angesetzt
werden und die Bauprojekte besser gesteuert werden, ist aus Sicht der
Fragestellenden bisher nicht ersichtlich. Zukünftige Wasserstraßenprojekte müssen
dies jedoch stärker berücksichtigen und die Bundesregierung sollte deutlich
mehr Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern zeigen.
Es ist insofern fraglich, welche Schlüsse die Bundesregierung aus den aktuell
sehr deutlichen Kostensteigerungen an Bundeswasserstraßen zieht und wie sie
dies bei zukünftigen Projekten plant zu verhindern.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie haben sich die allgemeinen Preissteigerungen in Deutschland nach
Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2009 entwickelt (bitte jeweils
pro Jahr tabellarisch angeben)?
2. Wie haben sich die Baukosten in Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem Jahr 2009 für öffentliche Bauprojekte im Durchschnitt
entwickelt (bitte jeweils pro Jahr tabellarisch angeben)?
3. Welche Kostensteigerungen weisen die in Planung bzw. Bau befindlichen
Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 im Bereich
Wasserstraße seit Kostenstand 2014 durchschnittlich auf?
4. Welche Baukostensteigerungen haben die Bundesregierung und ihre
nachgelagerten Behörden bei den verschiedenen Gewerken im Zuge des
Neubaus, des Ausbaus und der Sanierung von
Bundeswasserstraßeninfrastrukturen und insbesondere beim Brückenbau über bzw. in der Nähe von oder
auch als Teil von Bundeswasserstraßeninfrastrukturen und bei sonstigen
Anlagen im Zeitraum 2009 bis 2020 (Stand November 2020) festgestellt
(bitte nach verschiedenen Bundeswasserstraßeninfrastrukturen und nach
Gewerken differenzieren sowie jahresscheibengenau darstellen), und wie
hat sich der Durchschnittspreis pro Quadratmeter Brückenflächen im
Zeitraum 2009 bis 2020 (Stand November 2020) entwickelt (bitte
jahresscheibengenau darstellen)?
5. Welche Maßnahmen aus dem BVWP 2030 (Bereich Wasserstraße)
befinden sich aktuell in Planung, haben Baurecht bzw. sind im Bau?
Und welche Projekte haben dieses Stadium jeweils bisher nicht erreicht
(bitte tabellarisch angeben)?
6. Welche Rolle bezüglich Kostensteigerungen und Verlängerung der Bauzeit
haben bei Wasserstraßengroßprojekten unbekannter Baugrund und
sonstige Risiken (z. B. Kampfmittelräumung)?
7. a) Inwieweit verfolgt die Bundesregierung die Empfehlungen der
Reformkommission Großprojekte (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/
Publikationen/G/reformkommission-bau-grossprojekte-endbericht.pdf
?__blob=publicationFile, Endbericht aus 2015) bei der Durchführung
von Großprojekten?
b) Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen, interministeriellen
Anweisungen und weiteren Umsetzungen hat die Bundesregierung aus den
Empfehlungen der Reformkommission Großprojekte bisher abgeleitet
(bitte tabellarisch aufführen)?
c) Welche weiteren konkreten Maßnahmen diesbezüglich plant die
Bundesregierung im Jahr 2021 umzusetzen?
d) Welche weiteren Kommissionen, Arbeitsgruppen oder weitere Gremien
wurden seitdem mit der Thematik der Umsetzung der Empfehlungen
aus dem Bericht der Reformkommission Großprojekte durch die
Bundesregierung eingesetzt bzw. beauftragt, mit welchen jeweiligen
Ergebnissen?
8. Welche Handlungsempfehlungen hat die Bundesregierung seit Vorlage des
Endberichts der Reformkommission Großprojekte umgesetzt,
insbesondere
a) inwieweit sind im Rahmen der Aufstellung des
Bundesverkehrswegeplans 2030 Risikobetrachtungen in die jeweiligen Kostenschätzungen
der Projekte (Wasserstraßenprojekte) eingeflossen, und falls nicht,
warum nicht,
b) inwieweit erstellt die Bundesregierung Bedarfsermittlungen im Vorfeld
der Finanzierung von Projekten an Bundeswasserstraßen, und falls
nicht, warum nicht,
c) inwieweit hat die Bundesregierung insbesondere bei Projekten an
Bundeswasserstraßen Datenbanken, welche mit differenzierten, ggf.
bauteilbezogenen Kostenkennwerten, die auf Daten bereits abgerechneter
Projekte basieren, geschaffen (und pflegt diese), und falls nicht, warum
nicht,
d) inwieweit ist durch die Bundesregierung insbesondere bei Projekten an
Bundeswasserstraßen eine transparente und systematische, ggf. auch
für Außenstehende nachvollziehbare, Aufbereitung der
Kostenermittlung und Risikoerfassung auf allen Projektentwicklungsstufen erfolgt,
und falls nicht, warum nicht,
e) liegt inzwischen bei allen Projekten an Bundeswasserstraßen vor dem
Baubeginn ein zusammenfassendes Dokument vor, das die
Ausführungsplanung für das gesamte Projekt sowie detaillierte Angaben zu
Kosten, Risiken und Vorgaben zum Zeitplan enthält, und wenn nein,
warum nicht,
f) inwieweit erfolgt durch die Bundesregierung bei Projekten an
Bundeswasserstraßen eine Erfassung von in der Ausführungsphase vertraglich
gebundenen und verausgabten Mitteln, sodass eine effektive Kontrolle
von Kosten, Risiken und Zeitplanung möglich ist, und falls dies nicht
erfolgt, warum nicht,
g) inwieweit erstellt sie vor Freigabe von Haushaltsmitteln für ein Projekt
an Bundeswasserstraßen ein systematisches Risikomanagement und
legt dies dem Bundestag, dem Bundesrechnungshof bzw. der
Öffentlichkeit vor,
h) inwieweit richtet sie parallel zur Entwurfsplanung komplexer
Bauprojekte an Bundeswasserstraßen ein unabhängiges, kontinuierliches
Controlling ein,
i) inwieweit handelt sie bei Projekten an Bundeswasserstraßen nach der
Vorgabe „erst planen, dann bauen“, und falls sie diese nicht bei
bestimmten Projekten nicht verfolgt, warum nicht,
j) inwieweit erfolgt die Auftragsvergabe von Projekten bzw.
Teilprojekten an Bundeswasserstraßen ausschließlich nach dem Preis, bzw. in
welchen Fällen werden dabei auch weitere Wertungskriterien (Qualität,
technischer Wert, Betriebs- und Folgekosten) einbezogen,
k) wie bewertet die Bundesregierung, dass sie im Rahmen von Projekten
an Bundeswasserstraßen Aufgaben selbst übernimmt (und nicht an
Dritte vergibt), und wie stellt sie folglich sicher, dass sie in diesem
Zusammenhang über die notwendigen personellen und fachlichen
Kompetenzen verfügt,
l) inwieweit sind inzwischen Anpassungen gemäß
Handlungsempfehlungen der Reformkommission Großprojekte hinsichtlich der
Vertragsgestaltung beim Bau von Projekten an Bundeswasserstraßen
vorgenommen worden bzw. sollen zukünftig berücksichtigt werden,
m) inwieweit finden bereits Bonus- bzw. Malus-Regelungen in Bezug auf
Erreichen bzw. Nichterreichen definierter Ziele beim Bau von
Projekten an Bundeswasserstraßen Anwendung (bitte jeweilige Projekte
benennen), falls nicht, warum nicht,
n) wie und durch welche Vorgaben stellt sie sicher, dass im Falle
erforderlicher Änderungen bei laufenden Projekten an Bundeswasserstraßen
Transparenz über die Folgen für Kosten und Termine weiter
kontinuierlich hergestellt werden kann,
o) bei welchen Projekten an Bundeswasserstraßen kommt inzwischen die
BIM-Methode (Building Information Modeling: Vernetzte Planung,
Ausführung und Bewirtschaftung von Bauprojekten mithilfe von
Software) zum Einsatz, und falls diese (ganz oder teilweise) nicht zum
Einsatz kommt, warum nicht?
9. Welche Projektsteuerung sieht die Bundesregierung bei Großprojekten an
Bundeswasserstraßen jeweils vor, und wo ist diese jeweils (auch bei
Einbezug von externen Dritten) vertraglich festgelegt?
10. Wie stellt sich die Projektorganisation bei den aktuell laufenden
Wasserstraßengroßprojekten jeweils dar?
11. Bei wie vielen und welchen Projekten an Bundeswasserstraßen seit 2009
nahm die Bundesregierung die Bauherrenfunktion selbst wahr, und bei wie
vielen Projekten delegierte sie diese ganz oder teilweise an
Bauunternehmen (Generalunternehmer bzw. Dritte)?
12. Inwieweit werden bei der Organisation von Großprojekten
a) Budgetverantwortungen in welcher Höhe und mit welchen
Kompetenzen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übertragen,
b) zusätzliche Verantwortungen (zusätzliche Projektverantwortungen,
Personalverantwortung etc.) auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
übertragen,
c) Entscheidungswege in der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung
(WSV) vereinfacht,
d) flexible Organisationsstrukturen für die Dauer von Projekten bzw.
Projektphasen eingeführt bzw. wird auf bestehende Strukturen der
jeweiligen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter zurückgegriffen (bitte
jeweils begründen)?
13. Zu welchen Mehrkosten an welchen Wasserstraßenprojekten des Bundes
haben bisher Nachträge bzw. Nachtragsleistungen seitens beauftragter
Bauunternehmen seit 2009 jeweils geführt (bitte jahresscheibengenau
auflisten und die Gesamtsumme für die Jahre 2009 bis 2020 darstellen)?
14. a) Durch welche Maßnahmen versucht die Bundesregierung, zu
Mehrkosten führende Nachträge bzw. Nachtragsleistungen seitens beauftragter
Bauunternehmen zukünftig von vornherein für eine bessere Planbarkeit
von Beginn des jeweiligen Projekts an zu vermeiden?
b) Inwiefern hat die Bundesregierung ihre seit 2009 ergriffenen
Maßnahmen evaluiert?
c) Welche Ergebnisse erbrachten die entsprechenden Evaluierungen, und
zu welchen weiteren Maßnahmen bzw. welchen Adaptionen von
bestehenden Maßnahmen haben die Evaluationen geführt?
15. Inwieweit gab es seit 2009 im Rahmen des Baus von Großprojekten an
Bundeswasserstraßen Planungsänderungen während der Bauphase (bitte
tabellarisch nach Projekten aufführen und jeweils begründen)?
16. Durch welche Maßnahmen wären nach Auffassung der Bundesregierung
diese Planungsänderungen während der Bauphase vermeidbar gewesen
(bitte jeweils begründen)?
17. Wie strebt die Bundesregierung an, Planungsänderungen nach Baubeginn
bei zukünftigen Projekten zu vermeiden (bitte begründen)?
18. Welche Klageverfahren oder Streitbeilegungsverfahren mit welchen
jeweils Beteiligten gab es seit 2009 bei Großprojekten an
Bundeswasserstraßen (jeweils ab Zeitpunkt der Ausschreibung), zu welchen Kosten für den
Bund und welchen Kostensteigerungen haben diese jeweils geführt, und
welche zeitlichen Verzögerungen der jeweiligen Baumaßnahme waren
damit jeweils verbunden (bitte tabellarisch aufführen)?
19. Wie begründet die Bundesregierung die Steigerung der aktuellen
Gesamtkosten der Investitionsprojekte am Nord-Ostsee-Kanal (aktuell 2,6 Mrd.
Euro gegenüber 1,5 Mrd. Planungsstand 2014; bitte in jeweiligen
Gesamtkosten enthaltene Projekte nennen und jeweilige Kostensteigerungen
erläutern)?
20. Wie begründet die Bundesregierung die deutliche Kostensteigerung der
geplanten Gesamtkosten des Projekts „Oststrecke am Nord-Ostsee-Kanal“
von 130 Mio. Euro (Stand 2007) auf 500 Mio. (Stand 2020) (bitte
prozentuale Gewichtung der jeweiligen Mehrkosten angeben)?
21. Durch welche konkreten Maßnahmen, insbesondere im Rahmen der
Projektsteuerung, will die Bundesregierung erreichen, dass das Projekt
„Ausbau der Oststrecke am Nord-Ostsee-Kanal“ nicht mehr als die aktuell
prognostizierten 500 Mio. Euro kosten wird?
22. Wann soll das Projekt „Ausbau der Oststrecke am Nord-Ostsee-Kanal“
entsprechend den aktuellen Planungen der Bundesregierung fertiggestellt
werden?
23. Welche Entwicklung nahmen folgende dem Projekt „Ausbau der
Oststrecke am Nord-Ostsee-Kanal“ zurechenbare Kostenbestandteile im Rahmen
der Planung und Errichtung (jeweils Planungsstände 2007 gegenüber 2020
(Quelle: Entwurf Bundeshaushalt 2021) in jeweils absoluten und relativen
Werten; bitte jahresscheibengenau darstellen)
a) hinsichtlich Kampfmittelaufschluss und potenzieller Bergung,
b) hinsichtlich schwierigen Baugrunds (Gründungspfähle etc.),
c) hinsichtlich Nachforderungen des Baukonsortiums bzw. der beteiligten
Bauunternehmen,
d) hinsichtlich erforderlicher Nachträge,
e) hinsichtlich Planungsänderungen nach Baubeginn,
f) hinsichtlich Rechtsstreitigkeiten, Schlichtungsverfahren,
außergerichtlicher Vergleiche,
g) hinsichtlich allgemeiner Preissteigerungen,
h) hinsichtlich der Entwicklung der Baupreise,
i) hinsichtlich Risikopuffer des Gesamtprojekts,
j) hinsichtlich möglicher weiterer Aspekte, die zu Kostensteigerungen
beigetragen haben?
24. Wie begründet die Bundesregierung die deutliche Kostensteigerung der
geplanten Gesamtkosten des Projekts „Tunnel Rendsburg“ am Nord-
Ostsee-Kanal von 13,6 Mio. Euro (Stand 2002) auf 135 Mio. (Stand 2020)
mit welcher prozentualen Gewichtung der jeweiligen Mehrkosten?
25. Für wann ist die Beendigung des gesamten Projekts „Tunnel Rendsburg“
am Nord-Ostsee-Kanal vorgesehen (gesamte Inbetriebnahme), mit
welchem entsprechenden aktuellen Zeit- und Kostenplan?
26. Inwieweit wird die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung zukünftig
beim Bau von Straßenbauwerken (Brücken, Tunnel) auf die
Planungsexpertise z. B. der Autobahn GmbH des Bundes zurückgreifen, und welche
Aufgaben strebt sie an bis wann projektbezogen an die Autobahn GmbH
zu übertragen?
27. Welche Entwicklung nahmen folgende dem Projekt „Tunnel Rendsburg“
am Nord-Ostsee-Kanal zurechenbare Kostenbestandteile im Rahmen der
Errichtung (jeweils Planungsstände 2002 gegenüber 2020 in jeweils
absoluten und relativen Werten; bitte jahresscheibengenau darstellen)
a) hinsichtlich Kampfmittelaufschluss und potenzieller Bergung,
b) hinsichtlich schwierigen Baugrunds (Gründungspfähle etc.),
c) hinsichtlich Nachforderungen des Baukonsortiums bzw. der beteiligten
Bauunternehmen,
d) hinsichtlich erforderlicher Nachträge,
e) hinsichtlich Planungsänderungen nach Baubeginn,
f) hinsichtlich Rechtsstreitigkeiten, Schlichtungsverfahren,
außergerichtlicher Vergleiche,
g) hinsichtlich allgemeiner Preissteigerungen,
h) hinsichtlich der Entwicklung der Baupreise,
i) hinsichtlich Risikopuffer des Gesamtprojekts,
j) hinsichtlich möglicher weiterer Aspekte, die zu Kostensteigerungen
beigetragen haben?
28. Wie begründet die Bundesregierung die deutliche Kostensteigerung der
geplanten Gesamtkosten des Projekts „Ersatz der beiden kleinen
Schleusenkammern Kiel-Holtenau“ am Nord-Ostsee-Kanal von 240 Mio. Euro
(Stand: 2017) auf 315 Mio. Euro (Stand: 2020)(bitte prozentuale
Gewichtung der jeweiligen Mehrkosten angeben)?
29. Durch welche konkreten Maßnahmen, insbesondere im Rahmen der
Projektsteuerung, will die Bundesregierung erreichen, dass das Projekt
„Ersatz der beiden kleinen Schleusenkammern Kiel-Holtenau“ am Nord-
Ostsee-Kanal nicht mehr als die aktuell prognostizierten 315 Mio. Euro
kosten wird?
30. Wann soll das Projekt „Ersatz der beiden kleinen Schleusenkammern Kiel-
Holtenau“ am Nord-Ostsee-Kanal entsprechend den aktuellen Planungen
der Bundesregierung in Betrieb genommen werden (Betriebsfreigabe)?
31. Welche Baumaßnahmen an den Schleusen sind darüber hinaus aktuell in
Kiel-Holtenau mit welchem aktuell beabsichtigten jeweiligen Zeit- und
Kostenplan vorgesehen (neben möglichen weiteren Maßnahmen
insbesondere der Maßnahme Grundinstandsetzung Große Schleuse)?
32. Welche weiteren Investitionsprojekte am Nord-Ostsee-Kanal befinden sich
außerdem aktuell in Planung, mit welchem jeweiligen aktuellen Zeit- und
Kostenplan (bitte jeweilige Preisstände angeben)?
33. Wie begründet die Bundesregierung die deutliche aktuelle
Kostensteigerung der Gesamtkosten des Baus zweiter Schleusenkammern an der Mosel
um 190 Mio. Euro binnen eines Jahres, welche Schleusenbauwerke sind
davon inwieweit betroffen, und wie stellen sich die Gesamtplanungen des
Projekts aktuell dar?
34. Wie begründet die Bundesregierung die deutliche Kostensteigerung der
geplanten Gesamtkosten des Projekts „Bau zweiter Schleusenkammern an
der Mosel“ von 308 Mio. Euro (Stand: 2008) auf aktuell 740 Mio. Euro
(Stand: 2020) (bitte prozentuale Gewichtung der jeweiligen Mehrkosten
angeben, auch auf die jeweiligen Schleusen des Projekts bezogen)?
35. Durch welche konkreten Maßnahmen, insbesondere im Rahmen der
Projektsteuerung, will die Bundesregierung erreichen, dass das Projekt „Bau
zweiter Schleusenkammern an der Mosel“ nicht mehr als die aktuell
prognostizierten 740 Mio. Euro kosten wird?
36. Wann soll das Projekt „Bau zweiter Schleusenkammern an der Mosel“
entsprechend den aktuellen Planungen der Bundesregierung abgeschlossen
sein und die einzelnen Schleusen jeweils in Betrieb genommen werden
(Betriebsfreigabe)?
37. Welche Entwicklung nahmen folgende dem Projekt „Bau zweiter
Schleusenkammern an der Mosel“ zurechenbare Kostenbestandteile im Rahmen
der Errichtung (jeweils Planungsstände 2008 gegenüber 2020 in jeweils
absoluten und relativen Werten sowie für jede einzelne Schleuse; bitte
jahresscheibengenau darstellen)
a) hinsichtlich Kampfmittelaufschluss und potenzieller Bergung,
b) hinsichtlich schwierigen Baugrunds (Gründungspfähle etc.),
c) hinsichtlich Nachforderungen des Baukonsortiums bzw. der beteiligten
Bauunternehmen,
d) hinsichtlich erforderlicher Nachträge,
e) hinsichtlich Planungsänderungen nach Baubeginn,
f) hinsichtlich Rechtsstreitigkeiten, Schlichtungsverfahren,
außergerichtlicher Vergleiche,
g) hinsichtlich allgemeiner Preissteigerungen,
h) hinsichtlich der Entwicklung der Baupreise,
i) hinsichtlich Risikopuffer des Gesamtprojekts,
j) hinsichtlich möglicher weiterer Aspekte, die zu Kostensteigerungen
beigetragen haben?
38. Wie begründet die Bundesregierung die Steigerung der aktuellen
Gesamtkosten des Investitionsprojekts „Ersatz von Schleusen am Dortmund-Ems-
Kanal“ von 448 Mio. Euro in 2017 auf aktuell 630 Mio. Euro (bitte in
jeweiligen Gesamtkosten enthaltene Einzelprojekte nennen und jeweilige
Kostensteigerungen erläutern)?
39. Durch welche konkreten Maßnahmen, insbesondere im Rahmen der
Projektsteuerung, will die Bundesregierung erreichen, dass das Projekt
„Ersatz von Schleusen am Dortmund-Ems-Kanal“ nicht mehr als die aktuell
prognostizierten 630 Mio. Euro kosten wird?
40. Wann soll das Projekt „Ersatz von Schleusen am Dortmund-Ems-Kanal“
entsprechend den aktuellen Planungen der Bundesregierung abgeschlossen
sein und die einzelnen Schleusen jeweils in Betrieb genommen werden
(Betriebsfreigabe)?
41. Welche Entwicklung nahmen folgende dem Projekt „Ersatz von Schleusen
am Dortmund-Ems-Kanal“ zurechenbare Kostenbestandteile im Rahmen
der Errichtung (jeweils Planungsstände 2017 gegenüber 2020 in jeweils
absoluten und relativen Werten sowie für jede einzelne Schleuse; bitte
jahresscheibengenau darstellen)
a) hinsichtlich Kampfmittelaufschluss und potenzieller Bergung,
b) hinsichtlich schwierigen Baugrunds (Gründungspfähle etc.),
c) hinsichtlich Nachforderungen des Baukonsortiums bzw. der beteiligten
Bauunternehmen,
d) hinsichtlich erforderlicher Nachträge,
e) hinsichtlich Planungsänderungen nach Baubeginn,
f) hinsichtlich Rechtsstreitigkeiten, Schlichtungsverfahren,
außergerichtlicher Vergleiche,
g) hinsichtlich allgemeiner Preissteigerungen,
h) hinsichtlich der Entwicklung der Baupreise,
i) hinsichtlich Risikopuffer des Gesamtprojekts,
j) hinsichtlich möglicher weiterer Aspekte, die zu Kostensteigerungen
beigetragen haben?
42. Wie begründet die Bundesregierung die Steigerung der aktuellen
Gesamtkosten des Investitionsprojekts „Neubau Schleuse Obernau am Main“ von
135,5 Mio. Euro in 2014 auf aktuell 230 Mio. Euro (bitte in jeweiligen
Gesamtkosten enthaltene Einzelprojekte nennen und jeweilige
Kostensteigerungen erläutern)?
43. Durch welche konkreten Maßnahmen, insbesondere im Rahmen der
Projektsteuerung, will die Bundesregierung erreichen, dass das Projekt
„Neubau Schleuse Obernau am Main“ nicht mehr als die aktuell
prognostizierten 230 Mio. Euro kosten wird?
44. Wann soll das Projekt „Neubau Schleuse Obernau am Main“ entsprechend
den aktuellen Planungen der Bundesregierung abgeschlossen sein und in
Betrieb genommen werden (Betriebsfreigabe)?
45. Welche Entwicklung nahmen folgende dem Projekt „Neubau Schleuse
Obernau am Main“ zurechenbare Kostenbestandteile im Rahmen der
Planung (jeweils Planungsstände 2014 gegenüber 2020 in jeweils absoluten
und relativen Werten)
a) hinsichtlich Kampfmittelaufschluss und potenzieller Bergung,
b) hinsichtlich schwierigen Baugrunds (Gründungspfähle etc.),
c) hinsichtlich Planungsänderungen,
d) hinsichtlich Rechtsstreitigkeiten, Schlichtungsverfahren,
außergerichtlicher Vergleiche,
e) hinsichtlich allgemeiner Preissteigerungen,
f) hinsichtlich der Entwicklung der Baupreise,
g) hinsichtlich Risikopuffer des Gesamtprojekts,
h) hinsichtlich möglicher weiterer Aspekte, die zu Kostensteigerungen
beigetragen haben?
46. Welchen aktuellen Stand haben die Planungen und ggf. die
Baumaßnahmen zur Fahrrinnenvertiefung des Untermains bis Aschaffenburg,
inklusive voraussichtlicher Zeit- und Kostenplanung?
47. Wie stellt sich der aktuelle Zeit- und Kostenplan im Zuge der
Investitionsmaßnahme Verlängerung und grundlegende Instandsetzung der Schleusen
am Neckar dar (bitte tabellarisch unter Nennung aller Neckarschleusen
sowie in Summe aufführen)?
48. Welche Kostenbestandteile enthielten die Gesamtkosten für das Projekt
„Verlängerung der Neckarschleusen von Mannheim bis Plochingen“ per
Planungsstand 2014 (1,178 Mrd. Euro; https://www.bvwp-projekte.de/was
serstrasse/w29/w29.html) (bitte tabellarisch auflisten)?
49. Bis wann ist aktuell geplant, sämtliche Maßnahmen zu Verlängerung und
grundlegenden Instandsetzung der Schleusen am Neckar abzuschließen?
50. Inwieweit ist durch die Bundesregierung eine Anpassung der bestehenden
Verwaltungsvereinbarung aus 2007 geplant (aktuell werden darüber seitens
Baden-Württemberg 15 Planungsstellen zur Verfügung gestellt), um für
den Neckarausbau ggf. mehr Planungsstellen vom Land Baden-
Württemberg bereitgestellt zu bekommen?
51. Inwieweit ist durch die Bundesregierung die Übernahme von
Planungskapazitäten durch das Land Nordrhein-Westfalen für
Bundeswasserstraßenprojekte, z. B. zur Ertüchtigung des sog. Westdeutschen Kanalnetzes oder
weiterer Projekte, vorgesehen (bitte rechtliche Grundlage, Anzahl
Planungsstellen, betreffende Projekte sowie ggf. vorgesehenen Zeitraum
nennen)?
52. Welchen aktuellen Stand haben die Planungen zum Schiffshebewerk
Scharnebeck/Lüneburg (Ersatzneubau), inklusive voraussichtlicher Zeit-
und Kostenplanung?
53. Welche Kostenbestandteile enthielten die Gesamtkosten für das Projekt
„Ersatzneubau Schleuse Scharnebeck“ per Planungsstand 2014 (270 Mio.
Euro; https://www.bvwp-projekte.de/wasserstrasse/w12/w12.html) (bitte
tabellarisch auflisten)?
54. Welche Empfehlungen der Reformkommission Großprojekte beabsichtigt
die Bundesregierung, bei der Planung, Ausschreibung und
Baudurchführung der Baumaßnahme „Ersatzneubau Schiffshebewerk Scharnebeck/
Lüneburg“ umzusetzen bzw. teilweise umzusetzen (bitte tabellarisch
aufführen)?
Berlin, den 24. November 2020
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/2597918.01.2021
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/24995 - Kostensteigerungen bei Wasserstraßenprojekten des Bundes
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Müller, Sven-Christian Kindler,
Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/24995 –
Kostensteigerungen bei Wasserstraßenprojekten des Bundes
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Entlang Deutschlands Wasserstraßen befinden sich zahlreiche wichtige
Bauwerke wie mehrere hundert Schleusen- und Wehranlagen, zwei
Schiffshebewerke sowie Hunderte Kanal-, Straßen und Eisenbahnbrücken. Doch viele
dieser Bauwerke sind zwischenzeitlich, nach langem Investitionsstillstand im
Bereich der Wasserstraßen, in die Jahre gekommen und sanierungs- bzw.
ersatzbedürftig (vgl. https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Bundeswass
erstrassen-in-Niedersachsen-in-schlechtem-Zustand,wasserstrassen104.html).
In den vergangenen Jahren wurden einige dieser Sanierungs- und
Erhaltungsmaßnahmen angeschoben und befinden sich in Planung bzw. sind in Bau.
Diese Baumaßnahmen sind nach Auffassung der Fragesteller relevant für die
Aufrechterhaltung des Verkehrsträgers Wasserstraße und können zukünftig
einen zuverlässigen Betrieb der Binnenschifffahrt sichern.
Bei vielen dieser aktuellen Wasserstraßenprojekte – meist technisch
anspruchsvolle Ingenieurbauwerke – sind jedoch vermehrt erhebliche
Kostensteigerungen (oft einhergehend mit zeitlichen Verzögerungen) zu verzeichnen
und auch weitere Kostensteigerungen nicht auszuschließen:
– Am Nord-Ostsee-Kanal summieren sich die geplanten und in Bau
befindlichen Projekte statt auf 1,5 Mrd. Euro (Stand 2014) auf inzwischen
2,6 Mrd. Euro (+75 Prozent)(https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Presse
mitteilungen/2020/050-scheuer-ausbau-nok-oststrecke.html),
– an der Mosel (Bau zweiter Schleusenkammern an mehreren Schleusen)
betragen die Kostensteigerungen bisher 431,7 Mio. Euro (+140 Prozent)
– am Dortmund-Ems-Kanal (kürzlich Beginn der Bauarbeiten für den Ersatz
mehrerer Schleusen) betragen die Kostensteigerung bisher 182 Mio. Euro
(+40 Prozent),
– am Main sind noch vor Baubeginn der Bau einer Schleuse (Neubau
Schleuse Obernau) die Kosten seit 2014 um 95 Mio. Euro angestiegen
(+70 Prozent),
– und auch bei zukünftigen Projekten sind Kostensteigerungen gegenüber
bisher veranschlagten Kosten, etwa beim Projekt „Schleuse Scharnebeck“,
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25979
19. Wahlperiode 18.01.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 18. Januar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
die nach einen Planungsstand von 2014 aktuell noch Investitionskosten in
Höhe von 270 Mio. Euro aufweist, wahrscheinlich.
Es ist nach Auffassung der Fragestellenden zu befürchten, dass diese jeweils
deutlichen Mehrkosten den Bereich für die Wasserstraßen im Verkehrsetat des
Bundeshaushalts noch über die nächsten Jahre deutlich belasten werden. Dies
wird auch für weitere Projekte nicht folgenlos bleiben, zumal die Mehrheit an
Wasserstraßenbauwerke deutlich in die Jahre gekommen ist.
Die Bemühungen des Bundes, zusätzliche Investitionen in Erhalt und
Ersatzinvestitionen im Bereich Binnenwasserstraßen zu tätigen, sind aus Sicht der
Fragestellenden nicht ausreichend. Vielmehr droht dem Bereich Wasserstraße
eine erhebliche Unterfinanzierung. Die Daehre-/Bodewig-Kommission der
Verkehrsministerkonferenz hatte bereits 2013 eine Unterfinanzierung bei der
Wasserstraße festgestellt und eine nachholende Sanierung der
Verkehrsinfrastruktur über eine ausreichende Mittelausstattung, auch im Bereich
Wasserstraße, über mindestens 15 Jahre gefordert (https://www.vifg.de/_downloads/s
ervice/Bericht_Bodewig-Kommission_13-10-02.pdf, S. 8).
Aus ersten deutlichen Kostensteigerungen der jeweiligen Bauprojekte hätte
die Bundesregierung nach Auffassung der Fragestellenden bereits
Konsequenzen für Folgeprojekte ziehen und intensivere Planungen bereits vor dem Bau
weiterer Wasserstraßengroßprojekte vornehmen müssen, um weitere
Kostensteigerungen zu vermeiden. Sie hätte von Anfang an ehrlichere Kosten
(inklusive Risikozuschlägen und Inflations- sowie Baupreissteigerungen)
heranziehen sollen, um zukünftige Finanzierungslücken im Bundeshaushalt im Bereich
der Finanzierung der Bundeswasserstraßen zu vermeiden.
Aus welchen Gründen nicht von Beginn an die tatsächlichen Kosten angesetzt
werden und die Bauprojekte besser gesteuert werden, ist aus Sicht der
Fragestellenden bisher nicht ersichtlich. Zukünftige Wasserstraßenprojekte müssen
dies jedoch stärker berücksichtigen und die Bundesregierung sollte deutlich
mehr Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern zeigen.
Es ist insofern fraglich, welche Schlüsse die Bundesregierung aus den aktuell
sehr deutlichen Kostensteigerungen an Bundeswasserstraßen zieht und wie sie
dies bei zukünftigen Projekten plant zu verhindern.
1. Wie haben sich die allgemeinen Preissteigerungen in Deutschland nach
Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2009 entwickelt (bitte
jeweils pro Jahr tabellarisch angeben)?
2. Wie haben sich die Baukosten in Deutschland nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem Jahr 2009 für öffentliche Bauprojekte im
Durchschnitt entwickelt (bitte jeweils pro Jahr tabellarisch angeben)?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Seit 2009 sind erhebliche Preissteigerungen erkennbar. Die zu konstatierende
Baupreissteigerung ist zu einem erheblichen Anteil auf den
Investitionshochlauf an den Bundeswasserstraßen insgesamt zurückzuführen. Eine Ursache für
die Kostensteigerungen der langlaufenden Großprojekte sind die steigenden
rechtlichen und gesellschaftlichen Anforderungen auch während der
Genehmigungsverfahren zur Erlangung des Baurechts. Auflagen aber auch neue
Herausforderungen, wie z. B. die Anpassung an den Klimawandel, führen im
Küstenbereich zu Veränderungen im Realisierungsprozess und somit zu
Ausgabensteigerungen. Zur Entwicklung der Baukosten für öffentliche Bauprojekte wird
auf die Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes (abrufbar unter:
destatis.de) verwiesen.
Im Einzelnen wird auf die Antworten zu den Fragen 19, 20, 21, 28, 29, 33, 35,
36, 38, 39, 42 und 43 verwiesen.
3. Welche Kostensteigerungen weisen die in Planung bzw. Bau befindlichen
Projekte aus dem Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 im Bereich
Wasserstraße seit Kostenstand 2014 durchschnittlich auf?
Die ursprünglichen Kostenschätzungen sind dem Bundesverkehrswegeplan
(BVWP) zu entnehmen. Die aktuellen Ausgaben für die BVWP-Projekte sind
im Haushalt ausgewiesen.
4. Welche Baukostensteigerungen haben die Bundesregierung und ihre
nachgelagerten Behörden bei den verschiedenen Gewerken im Zuge des
Neubaus, des Ausbaus und der Sanierung von
Bundeswasserstraßeninfrastrukturen und insbesondere beim Brückenbau über bzw. in der
Nähe von oder auch als Teil von Bundeswasserstraßeninfrastrukturen
und bei sonstigen Anlagen im Zeitraum 2009 bis 2020 (Stand: November
2020) festgestellt (bitte nach verschiedenen
Bundeswasserstraßeninfrastrukturen und nach Gewerken differenzieren sowie jahresscheibengenau
darstellen), und wie hat sich der Durchschnittspreis pro Quadratmeter
Brückenflächen im Zeitraum 2009 bis 2020 (Stand November 2020)
entwickelt (bitte jahresscheibengenau darstellen)?
Es gibt keine Anzeichen, dass der Durchschnittspreis von den allgemeinen
Preissteigerungen abweicht.
5. Welche Maßnahmen aus dem BVWP 2030 (Bereich Wasserstraße)
befinden sich aktuell in Planung, haben Baurecht bzw. sind im Bau?
Und welche Projekte haben dieses Stadium jeweils bisher nicht erreicht
(bitte tabellarisch angeben)?
Maßnahmen aus dem BVWP 2030
Lfd.
Nr.
Projekt-Nr.
Bundeswasserstraße
Projektbezeichnung
In
Planung
Baurecht
In Bau Zusätzliche Bemerkungen
Laufende und fest disponierten Projekte
1 W 47 Mittellandkanal,
Elbe-Havel-
Kanal, Untere-
Havel-
Wasserstraße, Berliner
Wasserstraßen,
Havelkanal
VDE 17
(Hannover –
Magdeburg –
Berlin) X X X
Außer der in Planung und in Bau
befindlichen Teilmaßnahmen sind
weitere Teilmaßnahmen zum
großen Teil fertiggestellt.
2 W 48 Dortmund-Ems-
Kanal
Ausbau der
Dortmund-
Ems-Kanal
Südstrecke
X X
3 W 49 Mittelweser Anpassung der
Mittelweser für
das 2,50 m
abgeladene GMS
(Basisvariante)
Bis auf nicht zielrelevante
Restmaßnahmen fertiggestellt
4 W 50 Mittellandkanal/
Mittelweser
Neubau
Schleuse
Minden
fertiggestellt
Lfd.
Nr.
Projekt-Nr.
Bundeswasserstraße
Projektbezeichnung
In
Planung
Baurecht
In Bau Zusätzliche Bemerkungen
5 W 51 Datteln-Hamm-
Kanal
Ausbau des
Datteln-Hamm-
Kanals
(Weststrecke)
X
6 W 52 Rhein-Herne-
Kanal
Ausbau des
Rhein-Herne-
Kanals (Östlich
Gelsenkirchen)
X X X
unterschiedliche Projektstände
in Abhängigkeit vom
Streckenausbaulos
7 W 53 Mosel Bau der
2.
Schleusenkammer Trier
fertiggestellt (derzeit Probebetrieb)
8 W 54 Main
Fahrrinnenvertiefung
zwischen Wipfeld
und Limbach
X X X
unterschiedliche Projektstände in
Abhängigkeit von der jeweiligen
Stauhaltung,
9 W 55 Havel-Oder-
Wasserstraße
Ersatzneubau
des
Schiffshebewerks
Niederfinow
X
10 W 01 Nord-Ostsee-
Kanal (NOK)
Ausbau der
Oststrecke des
NOK
X X
Zugesagter Neubeginn
11 W 44 Unter- und
Außenelbe
Fahrrinnenanpassung der
Unter- und
Außenelbe
X
Fertigstellung 2021
Lfd.
Nr.
Projekt-Nr.
Bundeswasserstraße
Projektbezeichnung
In
Planung
Baurecht
In Bau Zusätzliche Bemerkungen
Neue Vorhaben – Vordringlicher Bedarf und Vordringlicher Bedarf-Engpassbeseitigung (VB-E und VB)
1 W 25 Rhein
Abladeoptimierung der
Fahrrinnen am
Mittelrhein
X
2 W 30 Main
Fahrrinnenvertiefung des
Untermains bis
Aschaffenburg
Die Planungen wurden noch nicht
aufgenommen.
3 W 45 Außenweser
Fahrrinnenanpassung der
Außenweser
X
Infolge Klagen/Urteil gegen den
Planfeststellungsbeschluss erfolgt
eine Überarbeitung der Planung
4 W 02 NOK Vertiefung des
NOK X
Vorab Ausbau der Oststrecke
5 W 46b Unterweser
Fahrrinnenanpassung der
Unterweser
(Süd)
Im Einvernehmen mit den
betroffenen Bundesländern derzeit
zurückgestellt
Lfd.
Nr.
Projekt-Nr.
Bundeswasserstraße
Projektbezeichnung
In
Planung
Baurecht
In Bau Zusätzliche Bemerkungen
6 W 46a Unterweser
Fahrrinnenanpassung der
Unterweser
(Nord)
X
Infolge Klagen/Urteil gegen den
Planfeststellungsbeschluss erfolgt
eine Überarbeitung der Planung
7 W 23 Wesel-Datteln-
Kanal
Ausbau des
Wesel-Datteln-
Kanals (WDK)
bis Marl und
Ersatzneubau
der „Großen
Schleusen“
X
8 W 06 Außenems Vertiefung der
Außenems X
Planfeststellungsverfahren läuft
9 W 41 Datteln-Hamm-
Kanal
Ausbau des
Datteln-Hamm-
Kanals
(Oststrecke)
derzeit keine Planungsaktivitäten
10 W 03 NOK Neutrassierung
der Saatsee-
Kurve am NOK
X
11 W 04 Rostock Anpassung der
seewärtigen
Zufahrt zum
Seehafen Rostock
X
Planfeststellungsverfahren läuft,
Abschluss voraussichtlich im
Frühjahr 2021
12 W 31 Donau Ausbau der
Donau im
Abschnitt
Straubing-Vilshofen
(Variante A)
X X X
Teilabschnitt 1 in Bau,
Teilabschnitt 2 im
Genehmigungsverfahren
13 W 27 Rhein
Abladeverbesserung und
Sohlenstabilisierung am
Rhein zw.
Duisburg und
Stürzelberg
X
14 W 05 Wismar Anpassung der
seewärtigen
Zufahrt zum
Seehafen Wismar
X
15 W 18 Dortmund-Ems-
Kanal
Anpassung des
Dortmund-
Ems-Kanals
(Nordstrecke)
X X X
unterschiedliche Projektstände
in Abhängigkeit vom
Schleusenstandort
16 W 37 Havel-Oder-
Wasserstraße
Ausbau der
Havel-Oder-
Wasserstraße
X X X
unterschiedliche Projektstände
in Abhängigkeit vom
Streckenausbaulos
17 W 10 Stichkanal
Salzgitter
Ausbau des
Stichkanals
Salzgitter
einschl.
Ersatzneubau zweier
Schleusen
X X
Baurecht überwiegend vorhanden,
Streckenausbau kurz vor Baubeginn
Lfd.
Nr.
Projekt-Nr.
Bundeswasserstraße
Projektbezeichnung
In
Planung
Baurecht
In Bau Zusätzliche Bemerkungen
18 W 24 Küstenkanal Ausbau des
Küstenkanals
einschl.
Ersatzneubau zweier
Schleusen
X
19 W 12 Elbe-Seiten-
Kanal
Vorgezogener
Ersatzneubau
einer Schleuse
in Lüneburg-
Scharnebeck
X
20 W 29 Neckar Verlängerung
der
Neckarschleusen von
Mannheim bis
Plochingen
X X
Die verschiedenen 27 Schleusen
haben unterschiedliche
Bearbeitungsstände.
21 W 28 Mosel Bau von sieben
2.
Schleusenkammern an
der Mosel
X X
unterschiedliche Projektstände
in Abhängigkeit vom Standort
22 W 33 Elbe-Lübeck-
Kanal
Ausbau des
Elbe-Lübeck-
Kanals
X X X
unterschiedliche Projektstände
der Teilmaßnahmen (Schleusen,
Brücken)
6. Welche Rolle bezüglich Kostensteigerungen und Verlängerung der
Bauzeit haben bei Wasserstraßengroßprojekten unbekannter Baugrund und
sonstige Risiken (z. B. Kampfmittelräumung)?
Die Verhältnisse im Baugrund, Kampfmittelgefahren sowie der Zustand einer
vorhandenen Anlage stellen vor allem bei komplexen Bauwerken ein Risiko
dar. Sondierungen können nur repräsentative Ausschnitte liefern.
Das Risiko unbekannter Baugrund- oder Kampfmittelräumung kann daher eine
erhebliche Rolle spielen.
7. a) Inwieweit verfolgt die Bundesregierung die Empfehlungen der
Reformkommission Großprojekte (https://www.bmvi.de/SharedDocs/D
E/Publikationen/G/reformkommission-bau-grossprojekte-endbericht.
pdf?__blob=publicationFile, Endbericht aus 2015) bei der
Durchführung von Großprojekten?
b) Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen, interministeriellen
Anweisungen und weiteren Umsetzungen hat die Bundesregierung aus
den Empfehlungen der Reformkommission Großprojekte bisher
abgeleitet (bitte tabellarisch aufführen)?
c) Welche weiteren konkreten Maßnahmen diesbezüglich plant die
Bundesregierung im Jahr 2021 umzusetzen?
d) Welche weiteren Kommissionen, Arbeitsgruppen oder weitere
Gremien wurden seitdem mit der Thematik der Umsetzung der
Empfehlungen aus dem Bericht der Reformkommission Großprojekte durch
die Bundesregierung eingesetzt bzw. beauftragt, mit welchen
jeweiligen Ergebnissen?
Die Fragen 7a bis 7d werden gemeinsam beantwortet.
Auf der Grundlage der von der Reformkommission Bau von Großprojekten
vorgelegten Handlungsempfehlungen für mehr Effizienz, Termin- und
Kostensicherheit bei großen Bauprojekten wurde Ende 2015 der Aktionsplan
Großprojekte erstellt. Zur Umsetzung des Aktionsplans wurden eine Reihe von
Pilotprojekten in den Bereichen BIM (Building Information Modeling),
Risikomanagement und Partnerschaftliche Projektzusammenarbeit auf den Weg
gebracht.
Im März 2018 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI) einen Leitfaden Großprojekte mit Handlungsanleitungen zur
Verbesserung von Projektabläufen im Infrastrukturbereich veröffentlicht.
8. Welche Handlungsempfehlungen hat die Bundesregierung seit Vorlage
des Endberichts der Reformkommission Großprojekte umgesetzt,
insbesondere
a) inwieweit sind im Rahmen der Aufstellung des
Bundesverkehrswegeplans 2030 Risikobetrachtungen in die jeweiligen
Kostenschätzungen der Projekte (Wasserstraßenprojekte) eingeflossen, und falls
nicht, warum nicht,
b) inwieweit erstellt die Bundesregierung Bedarfsermittlungen im
Vorfeld der Finanzierung von Projekten an Bundeswasserstraßen, und
falls nicht, warum nicht,
c) inwieweit hat die Bundesregierung insbesondere bei Projekten an
Bundeswasserstraßen Datenbanken, welche mit differenzierten, ggf.
bauteilbezogenen Kostenkennwerten, die auf Daten bereits
abgerechneter Projekte basieren, geschaffen (und pflegt diese), und falls nicht,
warum nicht,
d) inwieweit ist durch die Bundesregierung insbesondere bei Projekten
an Bundeswasserstraßen eine transparente und systematische, ggf.
auch für Außenstehende nachvollziehbare, Aufbereitung der
Kostenermittlung und Risikoerfassung auf allen Projektentwicklungsstufen
erfolgt, und falls nicht, warum nicht,
e) liegt inzwischen bei allen Projekten an Bundeswasserstraßen vor
dem Baubeginn ein zusammenfassendes Dokument vor, das die
Ausführungsplanung für das gesamte Projekt sowie detaillierte Angaben
zu Kosten, Risiken und Vorgaben zum Zeitplan enthält, und wenn
nein, warum nicht,
f) inwieweit erfolgt durch die Bundesregierung bei Projekten an
Bundeswasserstraßen eine Erfassung von in der Ausführungsphase
vertraglich gebundenen und verausgabten Mitteln, sodass eine effektive
Kontrolle von Kosten, Risiken und Zeitplanung möglich ist, und falls
dies nicht erfolgt, warum nicht,
g) inwieweit erstellt sie vor Freigabe von Haushaltsmitteln für ein
Projekt an Bundeswasserstraßen ein systematisches Risikomanagement
und legt dies dem Bundestag, dem Bundesrechnungshof bzw. der
Öffentlichkeit vor,
h) inwieweit richtet sie parallel zur Entwurfsplanung komplexer
Bauprojekte an Bundeswasserstraßen ein unabhängiges, kontinuierliches
Controlling ein,
i) inwieweit handelt sie bei Projekten an Bundeswasserstraßen nach der
Vorgabe „erst planen, dann bauen“, und falls sie diese nicht bei
bestimmten Projekten nicht verfolgt, warum nicht,
j) inwieweit erfolgt die Auftragsvergabe von Projekten bzw.
Teilprojekten an Bundeswasserstraßen ausschließlich nach dem Preis, bzw. in
welchen Fällen werden dabei auch weitere Wertungskriterien
(Qualität, technischer Wert, Betriebs- und Folgekosten) einbezogen,
k) wie bewertet die Bundesregierung, dass sie im Rahmen von
Projekten an Bundeswasserstraßen Aufgaben selbst übernimmt (und nicht
an Dritte vergibt), und wie stellt sie folglich sicher, dass sie in diesem
Zusammenhang über die notwendigen personellen und fachlichen
Kompetenzen verfügt,
l) inwieweit sind inzwischen Anpassungen gemäß
Handlungsempfehlungen der Reformkommission Großprojekte hinsichtlich der
Vertragsgestaltung beim Bau von Projekten an Bundeswasserstraßen
vorgenommen worden bzw. sollen zukünftig berücksichtigt werden,
m) inwieweit finden bereits Bonus- bzw. Malus-Regelungen in Bezug
auf Erreichen bzw. Nichterreichen definierter Ziele beim Bau von
Projekten an Bundeswasserstraßen Anwendung (bitte jeweilige
Projekte benennen), falls nicht, warum nicht,
n) wie und durch welche Vorgaben stellt sie sicher, dass im Falle
erforderlicher Änderungen bei laufenden Projekten an
Bundeswasserstraßen Transparenz über die Folgen für Kosten und Termine weiter
kontinuierlich hergestellt werden kann,
o) bei welchen Projekten an Bundeswasserstraßen kommt inzwischen
die BIM-Methode (Building Information Modeling: Vernetzte
Planung, Ausführung und Bewirtschaftung von Bauprojekten mithilfe
von Software) zum Einsatz, und falls diese (ganz oder teilweise)
nicht zum Einsatz kommt, warum nicht?
Die Fragen 8 bis 8o werden gemeinsam beantwortet.
Risikobetrachtungen auf Ebene des BVWP erfolgen projektspezifisch über
Sensitivitätsbetrachtungen in den Nutzen-Kosten-Untersuchungen. Einen
pauschalen Risikozuschlag auf die Kostenschätzung gibt es nicht.
Der Ausbaubedarf der verkehrlichen Infrastruktur wurde im Rahmen der
Erstellung des BVWP ermittelt. Darauf aufbauend ist der Bedarfsplan für die
Bundeswasserstraßen mit dem Bundeswasserstraßenausbaugesetz beschlossen
worden. Kostenschätzungen für Projekte an Bundeswasserstraßen werden auf
Grundlage von Vergleichsprojekten ermittelt. Die Parameter unterscheiden sich
angesichts der sich örtlich unterscheidenden Randbedingungen zum Teil
erheblich. Datenbanken, die diese Anforderungen berücksichtigen, sind im Aufbau.
Im Zuge der Umsetzung des sogenannten Transparenzbeschlusses erfolgt bis
2022 eine Aktualisierung der Gesamtausgaben der einzelnen
Investitionsprojekte auf Basis aktueller Erkenntnisse und Preisstände.
Die Voraussetzung für die Umsetzung von Bauprojekten in der Wasserstraßen-
und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) ist die Genehmigung einer
Entwurfs-Ausführungsunterlage. Diese beinhaltet die Aspekte zur Planung für
das gesamte Projekt sowie zu Kosten, Risiken und zum Zeitplan (siehe https://i
zw.baw.de/publikationen/vv-wsv-bautechnik/0/VV-WSV_2107_Entwurfsaufst
ellung_06-2016.pdf).
Die Haushaltsmittelbewirtschaftung erfolgt entsprechend der
Bundeshaushaltsordnung. Für Wasserstraßengroßprojekte wird eine Risikobetrachtung
durchgeführt. Ein systematisches Risikomanagement ist im Aufbau. Die WSV hat für
die Großprojekte ein vier-Augen-Prinzip und ein Mehr-Ebenen-Prinzip,
welches ein unabhängiges, systematisches Controlling gewährleistet. Für Projekte
an Bundeswasserstraßen darf eine Baumaßnahme erst nach Vorlage einer
geprüften und genehmigten Entwurf-Ausführungsunterlage beauftragt werden.
Diese umfasst auch die bauordnungsrechtliche Zustimmung. Die
Auftragsvergabe erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Dabei spielen neben dem Preis
auch qualitative Wertungskriterien eine Rolle. Für die WSV ist es aufgrund des
gestiegenen Investitionsbedarfs notwendig, die Planung und die Ausführung
von Bauprojekten im Wasserbau an Dritte zu vergeben. Die Funktion der
Bauaufsicht und des Bauherren nimmt die WSV weiterhin selbst wahr.
Die für Wasserstraßenprojekte geeigneten Handlungsempfehlungen der
Reformkommission Großprojekte wurden im Bereich Wasserstraßen eingeführt.
Es obliegt den vergabeaus-führenden Stellen, ob sie Bonus-/Malus-Regelungen
für ihre Projekte verwenden. In der WSV liegen erst wenige diesbezügliche
Erfahrungen vor. Bei kleineren Maßnahmen haben Bonus-/Malus-Regelungen
bereits positive Effekte gehabt. Die BIM-Methodik vernetzt digital die für
Planung, Bau und Betrieb der Anlagen relevanten Daten. Dafür sind verschiedene
Vorarbeiten zu leisten – u. a. sind die bisher analog ablaufenden
Arbeitsprozesse zu analysieren, standardisieren und anzupassen. Bereits seit 2016 hat die
WSV hierzu Vorbereitungen getroffen. Für die Implementierung von BIM im
Geschäftsbereich der Bundeswasserstraßen wurde am 19. November 2020 ein
Projektauftrag unterschrieben, der auf neun Pilot- und Erfahrungsprojekte in
unterschiedlichen Projektphasen und -ausprägungen fokussiert. Es wird auf die
im Internet veröffentlichen Informationen auf der Webseite des BMVI
verwiesen https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/WS/bim-unterzeichnung-proj
ektauftrag.html).
9. Welche Projektsteuerung sieht die Bundesregierung bei Großprojekten
an Bundeswasserstraßen jeweils vor, und wo ist diese jeweils (auch bei
Einbezug von externen Dritten) vertraglich festgelegt?
11. Bei wie vielen und welchen Projekten an Bundeswasserstraßen seit 2009
nahm die Bundesregierung die Bauherrenfunktion selbst wahr, und bei
wie vielen Projekten delegierte sie diese ganz oder teilweise an
Bauunternehmen (Generalunternehmer bzw. Dritte)?
Die Fragen 9 und 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bauherren-Funktion und damit die Projektsteuerung übernimmt die WSV
selbst.
10. Wie stellt sich die Projektorganisation bei den aktuell laufenden
Wasserstraßengroßprojekten jeweils dar?
Die Projektorganisation für Wasserstraßenprojekte ist nach VV-WSV 2110
geregelt und trennt zwischen der fiskalischen Verantwortung der
Baubevollmächtigen, der die Erfüllung des Bauvertrags überwacht und die Bauherren-
Funktion vertritt, sowie der bauordnungsrechtlichen, hoheitlichen
Verantwortung, die ebenfalls bei der WSV liegt. Die Organisation ist in Projektaufträgen
festgelegt.
12. Inwieweit werden bei der Organisation von Großprojekten
a) Budgetverantwortungen in welcher Höhe und mit welchen
Kompetenzen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übertragen,
b) zusätzliche Verantwortungen (zusätzliche Projektverantwortungen,
Personalverantwortung etc.) auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
übertragen,
c) Entscheidungswege in der Wasserstraßen- und
Schifffahrtsverwaltung (WSV) vereinfacht,
d) flexible Organisationsstrukturen für die Dauer von Projekten bzw.
Projektphasen eingeführt bzw. wird auf bestehende Strukturen der
jeweiligen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter zurückgegriffen (bitte
jeweils begründen)?
Die Fragen 12 bis 12d werden gemeinsam beantwortet.
Die Verantwortung für die Durchführung von Baumaßnahmen und
Genehmigung ist in den Verwaltungsvorschriften VV-WSV 2107 und VV-WSV 2110
sowie den Vergabehandbüchern geregelt.
13. Zu welchen Mehrkosten an welchen Wasserstraßenprojekten des Bundes
haben bisher Nachträge bzw. Nachtragsleistungen seitens beauftragter
Bauunternehmen seit 2009 jeweils geführt (bitte jahresscheibengenau
auflisten und die Gesamtsumme für die Jahre 2009 bis 2020 darstellen)?
14. a) Durch welche Maßnahmen versucht die Bundesregierung, zu
Mehrkosten führende Nachträge bzw. Nachtragsleistungen seitens
beauftragter Bauunternehmen zukünftig von vornherein für eine bessere
Planbarkeit von Beginn des jeweiligen Projekts an zu vermeiden?
b) Inwiefern hat die Bundesregierung ihre seit 2009 ergriffenen
Maßnahmen evaluiert?
c) Welche Ergebnisse erbrachten die entsprechenden Evaluierungen,
und zu welchen weiteren Maßnahmen bzw. welchen Adaptionen von
bestehenden Maßnahmen haben die Evaluationen geführt?
Die Fragen 13 bis 14c werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Da es bei jeder Baumaßnahme natürliche Risiken und Unwägbarkeiten gibt, die
auch durch eine ausreichende Planung nicht ausgeschlossen werden können,
sieht die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen die Möglichkeit vor,
bei notwendigen Leistungs- und Mengenänderungen hierüber einen Nachtrag
abzuschließen. Nachtragsleistungen können damit nicht vermieden werden und
sind Bestandteil des Vertrags- und Wettbewerbsrechts. Der größte Anteil der
Maßnahmen wird mit einem niedrigen Nachtragsvolumen abgeschlossen. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
15. Inwieweit gab es seit 2009 im Rahmen des Baus von Großprojekten an
Bundeswasserstraßen Planungsänderungen während der Bauphase (bitte
tabellarisch nach Projekten aufführen und jeweils begründen)?
16. Durch welche Maßnahmen wären nach Auffassung der Bundesregierung
diese Planungsänderungen während der Bauphase vermeidbar gewesen
(bitte jeweils begründen)?
17. Wie strebt die Bundesregierung an, Planungsänderungen nach Baubeginn
bei zukünftigen Projekten zu vermeiden (bitte begründen)?
Die Fragen 15 bis 17 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die WSV hat während der Bauphase keine Planungsänderungen
vorgenommen, sofern diese nicht durch den Bauablauf oder Eintritt von Risiken oder
durch Änderungen von Normen erforderlich wurden. Die unvermeidbaren
Anpassungen werden im Dialog mit dem Auftragnehmer gelöst.
18. Welche Klageverfahren oder Streitbeilegungsverfahren mit welchen
jeweils Beteiligten gab es seit 2009 bei Großprojekten an
Bundeswasserstraßen (jeweils ab Zeitpunkt der Ausschreibung), zu welchen Kosten für
den Bund und welchen Kostensteigerungen haben diese jeweils geführt,
und welche zeitlichen Verzögerungen der jeweiligen Baumaßnahme
waren damit jeweils verbunden (bitte tabellarisch aufführen)?
Klageverfahren bei Wasserstraßenprojekten führen nicht zwangsläufig zu
Verzögerungen. Beispielsweise werden Streitigkeiten über die Vergütung von
Bauleistungen oftmals nach Abschluss der Baumaßnahmen ausgetragen. Dort, wo
Streitigkeiten während der Baumaßnahmen zu Verzögerungen führen können,
strebt die WSV außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren an.
19. Wie begründet die Bundesregierung die Steigerung der aktuellen
Gesamtkosten der Investitionsprojekte am Nord-Ostsee-Kanal (aktuell
2,6 Mrd. Euro gegenüber 1,5 Mrd. Planungsstand 2014; bitte in
jeweiligen Gesamtkosten enthaltene Projekte nennen und jeweilige
Kostensteigerungen erläutern)?
20. Wie begründet die Bundesregierung die deutliche Kostensteigerung der
geplanten Gesamtkosten des Projekts „Oststrecke am Nord-Ostsee-
Kanal“ von 130 Mio. Euro (Stand 2007) auf 500 Mio. (Stand 2020) (bitte
prozentuale Gewichtung der jeweiligen Mehrkosten angeben)?
21. Durch welche konkreten Maßnahmen, insbesondere im Rahmen der
Projektsteuerung, will die Bundesregierung erreichen, dass das Projekt
„Ausbau der Oststrecke am Nord-Ostsee-Kanal“ nicht mehr als die
aktuell prognostizierten 500 Mio. Euro kosten wird?
28. Wie begründet die Bundesregierung die deutliche Kostensteigerung der
geplanten Gesamtkosten des Projekts „Ersatz der beiden kleinen
Schleusenkammern Kiel-Holtenau“ am Nord-Ostsee-Kanal von 240 Mio. Euro
(Stand: 2017) auf 315 Mio. Euro (Stand: 2020)(bitte prozentuale
Gewichtung der jeweiligen Mehrkosten angeben)?
29. Durch welche konkreten Maßnahmen, insbesondere im Rahmen der
Projektsteuerung, will die Bundesregierung erreichen, dass das Projekt
„Ersatz der beiden kleinen Schleusenkammern Kiel-Holtenau“ am Nord-
Ostsee-Kanal nicht mehr als die aktuell prognostizierten 315 Mio. Euro
kosten wird?
35. Durch welche konkreten Maßnahmen, insbesondere im Rahmen der
Projektsteuerung, will die Bundesregierung erreichen, dass das Projekt „Bau
zweiter Schleusenkammern an der Mosel“ nicht mehr als die aktuell
prognostizierten 740 Mio. Euro kosten wird?
39. Durch welche konkreten Maßnahmen, insbesondere im Rahmen der
Projektsteuerung, will die Bundesregierung erreichen, dass das Projekt
„Ersatz von Schleusen am Dortmund-Ems-Kanal“ nicht mehr als die aktuell
prognostizierten 630 Mio. Euro kosten wird?
43. Durch welche konkreten Maßnahmen, insbesondere im Rahmen der
Projektsteuerung, will die Bundesregierung erreichen, dass das Projekt
„Neubau Schleuse Obernau am Main“ nicht mehr als die aktuell
prognostizierten 230 Mio. Euro kosten wird?
Die Fragen 19 bis 21, 28, 29, 35, 39 und 43 werden aufgrund ihres
Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Im Zuge der Umsetzung des sogenannten Transparenzbeschlusses erfolgt eine
Aktualisierung der Gesamtausgaben für die in Anlage VWIB Teil C
aufgeführten Investitionsprojekte auf Basis aktueller Erkenntnisse und Preisstände. Für
den Haushalt 2021 wurden die Angaben zahlreicher langlaufender
Großprojekte, insbesondere an NOK, Mosel, Neckar, Main und dem Westdeutschen
Kanalnetz, aktualisiert. Um auch künftig bei neuen Maßnahmen eine hohe Aktualität
der im Bundeshaushalt veranschlagten Investitionsprojekte zu gewährleisten
und zugleich einen zeitnahen Abfluss der Haushaltsmittel zu erreichen, werden
Maßnahmen erst nach Erlass und unter Berücksichtigung der Regelungen und
Auflagen der Planfeststellungsbeschlüsse eingestellt. Langfristig zu
betrachtende, zusammenhängende Maßnahmen werden in Teilmaßnahmen
aufgegliedert, die eine Laufzeit von 10 Jahren nicht überschreiten. Eine Ursache für die
Kostensteigerungen der langlaufenden Großprojekte sind die steigenden
rechtlichen und gesellschaftlichen Anforderungen auch während der
Genehmigungsverfahren zur Erlangung des Baurechts. Auflagen aber auch neue
Herausforderungen, wie z. B. die Anpassung an den Klimawandel, führen im Küstenbereich
zu Veränderungen im Realisierungsprozess und somit zu
Ausgabensteigerungen.
Wegen der langen Realisierungszeiten ergibt sich eine erhebliche
Baupreissteigerung, insbesondere wenn in den Haushaltsunterlagen zahlreiche
Einzelmaßnahmen veranschlagt werden. Die Ausgabesteigerungen der genannten
Maßnahmen resultieren zudem auch daraus, dass die Kosten der Projekte nicht
jährlich fortgeschrieben wurden und somit Preissteigerungen, die über mehrere
Jahre angefallen sind, in einem Betrag berücksichtigt werden. Dies wird
künftig durch jährliche Aktualisierungen und Ausgabenfortschreibung vermieden.
Nach Bauvertragsabschluss und somit während der Bauabwicklung bleiben die
Kostensteigerungen für die meisten Wasserstraßenprojekte im Rahmen der
allgemeinen Baupreissteigerungen. Die Bundesregierung bringt künftig nur neue
Projekte in den Haushalt ein, die baureif sind und kurz vor der Bauausführung
stehen.
22. Wann soll das Projekt „Ausbau der Oststrecke am Nord-Ostsee-Kanal“
entsprechend den aktuellen Planungen der Bundesregierung fertiggestellt
werden?
Die Gesamtbauzeit wird mindestens 10 Jahre betragen. Die Fertigstellung
erfolgt demnach frühestens in 2030.
23. Welche Entwicklung nahmen folgende dem Projekt „Ausbau der
Oststrecke am Nord-Ostsee-Kanal“ zurechenbare Kostenbestandteile im
Rahmen der Planung und Errichtung (jeweils Planungsstände 2007
gegenüber 2020 (Quelle: Entwurf Bundeshaushalt 2021) in jeweils
absoluten und relativen Werten; bitte jahresscheibengenau darstellen)
a) hinsichtlich Kampfmittelaufschluss und potenzieller Bergung,
b) hinsichtlich schwierigen Baugrunds (Gründungspfähle etc.),
c) hinsichtlich Nachforderungen des Baukonsortiums bzw. der
beteiligten Bauunternehmen,
d) hinsichtlich erforderlicher Nachträge,
e) hinsichtlich Planungsänderungen nach Baubeginn,
f) hinsichtlich Rechtsstreitigkeiten, Schlichtungsverfahren,
außergerichtlicher Vergleiche,
g) hinsichtlich allgemeiner Preissteigerungen,
h) hinsichtlich der Entwicklung der Baupreise,
i) hinsichtlich Risikopuffer des Gesamtprojekts,
j) hinsichtlich möglicher weiterer Aspekte, die zu Kostensteigerungen
beigetragen haben?
27. Welche Entwicklung nahmen folgende dem Projekt „Tunnel Rendsburg“
am Nord-Ostsee-Kanal zurechenbare Kostenbestandteile im Rahmen der
Errichtung (jeweils Planungsstände 2002 gegenüber 2020 in jeweils
absoluten und relativen Werten; bitte jahresscheibengenau darstellen)
a) hinsichtlich Kampfmittelaufschluss und potenzieller Bergung,
b) hinsichtlich schwierigen Baugrunds (Gründungspfähle etc.),
c) hinsichtlich Nachforderungen des Baukonsortiums bzw. der
beteiligten Bauunternehmen,
d) hinsichtlich erforderlicher Nachträge,
e) hinsichtlich Planungsänderungen nach Baubeginn,
f) hinsichtlich Rechtsstreitigkeiten, Schlichtungsverfahren,
außergerichtlicher Vergleiche,
g) hinsichtlich allgemeiner Preissteigerungen,
h) hinsichtlich der Entwicklung der Baupreise,
i) hinsichtlich Risikopuffer des Gesamtprojekts,
j) hinsichtlich möglicher weiterer Aspekte, die zu Kostensteigerungen
beigetragen haben?
37. Welche Entwicklung nahmen folgende dem Projekt „Bau zweiter
Schleusenkammern an der Mosel“ zurechenbare Kostenbestandteile im Rahmen
der Errichtung (jeweils Planungsstände 2008 gegenüber 2020 in jeweils
absoluten und relativen Werten sowie für jede einzelne Schleuse; bitte
jahresscheibengenau darstellen)
a) hinsichtlich Kampfmittelaufschluss und potenzieller Bergung,
b) hinsichtlich schwierigen Baugrunds (Gründungspfähle etc.),
c) hinsichtlich Nachforderungen des Baukonsortiums bzw. der
beteiligten Bauunternehmen,
d) hinsichtlich erforderlicher Nachträge,
e) hinsichtlich Planungsänderungen nach Baubeginn,
f) hinsichtlich Rechtsstreitigkeiten, Schlichtungsverfahren,
außergerichtlicher Vergleiche,
g) hinsichtlich allgemeiner Preissteigerungen,
h) hinsichtlich der Entwicklung der Baupreise,
i) hinsichtlich Risikopuffer des Gesamtprojekts,
j) hinsichtlich möglicher weiterer Aspekte, die zu Kostensteigerungen
beigetragen haben?
41. Welche Entwicklung nahmen folgende dem Projekt „Ersatz von
Schleusen am Dortmund-Ems-Kanal“ zurechenbare Kostenbestandteile im
Rahmen der Errichtung (jeweils Planungsstände 2017 gegenüber 2020 in
jeweils absoluten und relativen Werten sowie für jede einzelne Schleuse;
bitte jahresscheibengenau darstellen)
a) hinsichtlich Kampfmittelaufschluss und potenzieller Bergung,
b) hinsichtlich schwierigen Baugrunds (Gründungspfähle etc.),
c) hinsichtlich Nachforderungen des Baukonsortiums bzw. der
beteiligten Bauunternehmen,
d) hinsichtlich erforderlicher Nachträge,
e) hinsichtlich Planungsänderungen nach Baubeginn,
f) hinsichtlich Rechtsstreitigkeiten, Schlichtungsverfahren,
außergerichtlicher Vergleiche,
g) hinsichtlich allgemeiner Preissteigerungen,
h) hinsichtlich der Entwicklung der Baupreise,
i) hinsichtlich Risikopuffer des Gesamtprojekts,
j) hinsichtlich möglicher weiterer Aspekte, die zu Kostensteigerungen
beigetragen haben?
45. Welche Entwicklung nahmen folgende dem Projekt „Neubau Schleuse
Obernau am Main“ zurechenbare Kostenbestandteile im Rahmen der
Planung (jeweils Planungsstände 2014 gegenüber 2020 in jeweils absoluten
und relativen Werten)
a) hinsichtlich Kampfmittelaufschluss und potenzieller Bergung,
b) hinsichtlich schwierigen Baugrunds (Gründungspfähle etc.),
c) hinsichtlich Planungsänderungen,
d) hinsichtlich Rechtsstreitigkeiten, Schlichtungsverfahren,
außergerichtlicher Vergleiche,
e) hinsichtlich allgemeiner Preissteigerungen,
f) hinsichtlich der Entwicklung der Baupreise,
g) hinsichtlich Risikopuffer des Gesamtprojekts,
h) hinsichtlich möglicher weiterer Aspekte, die zu Kostensteigerungen
beigetragen haben?
Die Fragen 23, 27, 37, 41 und 45 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Eine Aufschlüsselung der Kostenbestandteile mit dem in den Fragen
vorgegebenen Detaillierungsgrad liegt nicht vor. Es wird auf die Antwort zu den
Fragen 19, 20, 21, 28, 29, 35, 39 und 43 verwiesen.
24. Wie begründet die Bundesregierung die deutliche Kostensteigerung der
geplanten Gesamtkosten des Projekts „Tunnel Rendsburg“ am Nord-
Ostsee-Kanal von 13,6 Mio. Euro (Stand 2002) auf 135 Mio. (Stand
2020) mit welcher prozentualen Gewichtung der jeweiligen Mehrkosten?
25. Für wann ist die Beendigung des gesamten Projekts „Tunnel Rendsburg“
am Nord-Ostsee-Kanal vorgesehen (gesamte Inbetriebnahme), mit
welchem entsprechenden aktuellen Zeit- und Kostenplan?
Die Fragen 24 und 25 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die im Bundeshaushalt veranschlagten 165 Mio. Euro umfassen sowohl den
Fußgänger- als auch den Straßentunnel Rendsburg. Die Mehrkosten ergeben
sich beim Straßentunnel Rendsburg u. a. aus
– der Ablösung des Straßentunnels Rendsburg an den Landesbetrieb
Straßenbau nach Fertigstellung (ca. 33 Mio. Euro),
– erhöhten technische Anforderungen an die Tunnelsicherheit des
Straßentunnels (Normenänderung),
– Abweichungen der vorgefundenen Bausubstanz von zum einen den
Bestandsunterlagen und zum anderen von vorab durchgeführten Probenahmen,
– daraus resultierend erheblicher Bauzeitverlängerung,
– erhöhten Bauleitungskosten,
– der Entwicklung des Baupreisindex sowie
– Streitigkeiten mit dem Auftragnehmer.
Seitens des Auftraggebers wurde klarstellt, das der Auftragnehmer alle
Veranlassungen zu treffen hat, die in seiner Verantwortung liegenden Aufgaben für
eine Verkehrsfreigabe im April 2021 zu erledigen.
26. Inwieweit wird die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung zukünftig
beim Bau von Straßenbauwerken (Brücken, Tunnel) auf die
Planungsexpertise z. B. der Autobahn GmbH des Bundes zurückgreifen, und
welche Aufgaben strebt sie an bis wann projektbezogen an die Autobahn
GmbH zu übertragen?
Planung und Durchführung von Maßnahmen an Autobahnbrücken über Kanäle
wurden in der Vergangenheit für die WSV durch die zuständige
Straßenbauverwaltung ausgeführt. Diese Aufgabenwahrnehmung geht entsprechend der
Zuständigkeitsübertragung an die Autobahn GmbH über.
30. Wann soll das Projekt „Ersatz der beiden kleinen Schleusenkammern
Kiel-Holtenau“ am Nord-Ostsee-Kanal entsprechend den aktuellen
Planungen der Bundesregierung in Betrieb genommen werden
(Betriebsfreigabe)?
Gegenwärtig erfolgen die technische Planung und die Erstellung der
Ausschreibungsunter-lagen sowie der Abschluss des Planfeststellungsverfahrens. Die
Fertigstellung und Betriebsfreigabe erfolgt frühestens 2030.
31. Welche Baumaßnahmen an den Schleusen sind darüber hinaus aktuell in
Kiel-Holtenau mit welchem aktuell beabsichtigten jeweiligen Zeit- und
Kostenplan vorgesehen (neben möglichen weiteren Maßnahmen
insbesondere der Maßnahme Grundinstandsetzung Große Schleuse)?
Es ist vorgesehen, das Auslaufbauwerk und die Große Schleuse in Kiel-
Holtenau instand zu setzen. Erst nach Fertigstellung der Zustandsgutachten
können Maßnahmenpläne entwickelt und Zeitpläne erarbeitet werden.
Voraussetzung für die Grundinstandsetzung der Großen Schleuse ist die
Inbetriebnahme der Kleinen Schleuse.
32. Welche weiteren Investitionsprojekte am Nord-Ostsee-Kanal befinden
sich außerdem aktuell in Planung, mit welchem jeweiligen aktuellen
Zeit- und Kostenplan (bitte jeweilige Preisstände angeben)?
Nach BVWP 2030 sind am NOK die Neutrassierung der Saatsee-Kurve
(Rendsburg) und die Gesamtvertiefung des NOK geplant. Belastbare Zeit- und
Kostenpläne für die Maßnahmen werden im Zuge der Planung aufgestellt.
Zum Erhalt der vorhandenen Infrastruktur laufen die folgenden Maßnahmen:
– Schleuse Brunsbüttel 1,2 Mrd. Euro (Stand 2020), Inbetriebnahme
Dezember 2026
– Torinstandsetzungsdock 21 Mio. Euro (Stand 2015), Fertigstellung Ende
2025
– Ersatz der alten Levensauer Hochbrücke 100 Mio. Euro (Stand 2020),
Fertigstellung 2026
– Ersatzneubau der Schwebefähre 11,5 Mio. Euro (Stand 2018),
Inbetriebnahme 2021
– Neubau NOK-Fähren 21 Mio. Euro für die ersten 3 von 14 Fähren,
Inbetriebnahme 2021.
33. Wie begründet die Bundesregierung die deutliche aktuelle
Kostensteigerung der Gesamtkosten des Baus zweiter Schleusenkammern an der
Mosel um 190 Mio. Euro binnen eines Jahres, welche Schleusenbauwerke
sind davon inwieweit betroffen, und wie stellen sich die
Gesamtplanungen des Projekts aktuell dar?
36. Wann soll das Projekt „Bau zweiter Schleusenkammern an der Mosel“
entsprechend den aktuellen Planungen der Bundesregierung
abgeschlossen sein und die einzelnen Schleusen jeweils in Betrieb genommen
werden (Betriebsfreigabe)?
Die Fragen 33 und 36 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die acht im Bundeshaushalt veranschlagten Schleusenbaumaßnahmen wurden
im vergangenen Jahr neu kalkuliert. Grundlage hierfür waren die Ausgaben der
Teilmaßnahme Schleuse Trier, die während der Umsetzung eine
Ausgabensteigerung erfahren hat. Die ursprüngliche Kostenschätzung wurde auf den zur
damaligen Zeit üblichen Kosten für ähnliche Schleusenbauwerke ermittelt. Die
WSV hat die aktuellen Marktpreise auf die übrigen sieben Schleusen
übertragen. Die zu konstatierende Baupreissteigerung ist zu einem erheblichen
Anteil auf den Investitionshochlauf an den Bundeswasserstraßen insgesamt
zurückzuführen.
An den Staustufen Zeltingen und Fankel sind die zweiten Schleusenkammern
errichtet und in Betrieb (Inbetriebnahme Zeltingen im Jahr 2010, Fankel im
Jahr 2014). Die zweite Schleusenkammer an der Staustufe Trier ist
fertiggestellt. Derzeit erfolgt der Probebetrieb. Die Verkehrsfreigabe erfolgt zeitnah.
Für die zweite Schleusenkammer an der Staustufe Lehmen laufen die
Ausführungsplanungen. Der Planfeststellungsbeschluss liegt vor. Der Baubeginn ist
für das 2. Halbjahr 2021 vorgesehen. Für die zweite Schleusenkammer in
Wintrich soll 2022 das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden. Nach den
derzeitigen Planungen soll der Ausbau der Moselschleusen nach 2030
abgeschlossen sein. Die gewählte Projektstruktur erlaubt eine (phasenverschobene)
Parallelbearbeitung verschiedener Schleusenstandorte. Nach der Schleuse
Wintrich folgen sukzessive die Schleusen Müden, Detzem, Enkirch, St.
Aldegund und Koblenz.
34. Wie begründet die Bundesregierung die deutliche Kostensteigerung der
geplanten Gesamtkosten des Projekts „Bau zweiter Schleusenkammern
an der Mosel“ von 308 Mio. Euro (Stand: 2008) auf aktuell 740 Mio.
Euro (Stand: 2020) (bitte prozentuale Gewichtung der jeweiligen
Mehrkosten angeben, auch auf die jeweiligen Schleusen des Projekts
bezogen)?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 19, 20, 21, 28, 29, 35, 39 und 43
verwiesen.
38. Wie begründet die Bundesregierung die Steigerung der aktuellen
Gesamtkosten des Investitionsprojekts „Ersatz von Schleusen am
Dortmund-Ems-Kanal“ von 448 Mio. Euro in 2017 auf aktuell 630 Mio. Euro
(bitte in jeweiligen Gesamtkosten enthaltene Einzelprojekte nennen und
jeweilige Kostensteigerungen erläutern)?
Die Maßnahme wurde im Jahr 2017 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt
vorliegenden Kostenschätzung in den Haushalt aufgenommen. Im Zuge der
Umsetzung der Teilmaßnahme Ersatz der Schleuse Gleesen wurden aktuelle
Marktpreise erzielt, die erheblich über der Kostenschätzung lagen.
Konsequenterweise hat die WSV diese Preise auf die übrigen vier noch ausstehenden
Schleusen übertragen. Die zu konstatierende Baupreissteigerung ist zu einem
erheblichen Anteil auf den Investitionshochlauf an den Bundeswasserstraßen
insgesamt zurückzuführen. Ein weiterer wesentlicher Anteil der Kostensteigerung
resultiert aus einer weitreichenderen Beauftragung Dritter (insbesondere
Bauüberwachungsleistungen).
40. Wann soll das Projekt „Ersatz von Schleusen am Dortmund-Ems-Kanal“
entsprechend den aktuellen Planungen der Bundesregierung
abgeschlossen sein und die einzelnen Schleusen jeweils in Betrieb genommen
werden (Betriebsfreigabe)?
Mit dem Baubeginn an den Schleusen Rodde und Venhaus 2020 und den
bereits laufenden Arbeiten an der Schleuse Gleesen befinden sich an der DEK-
Nordstrecke drei Schleusen gleichzeitig im Bau. An den Standorten Bevergern
und Hesselte beginnen die Arbeiten innerhalb der nächsten Jahre. Das
Gesamtprojekt soll bis 2033 abgeschlossen sein. Die jeweilige Inbetriebnahme an den
einzelnen Standorten erfolgt sukzessive.
42. Wie begründet die Bundesregierung die Steigerung der aktuellen
Gesamtkosten des Investitionsprojekts „Neubau Schleuse Obernau am
Main“ von 135,5 Mio. Euro in 2014 auf aktuell 230 Mio. Euro (bitte in
jeweiligen Gesamtkosten enthaltene Einzelprojekte nennen und jeweilige
Kostensteigerungen erläutern)?
Die Kostensteigerungen resultieren zu wesentlichen Anteilen aus im Vergleich
zum Bezugsjahr um mehr als 30 Prozent erhöhten Baupreisen. Weiterhin haben
gestiegene Anforderungen aus dem Bereich Ökologie und Umwelt und
Anforderungen Dritter, insbesondere im Rahmen des Genehmigungsverfahrens,
sowie geänderte Normen und technische Anforderungen zu erheblichen
Kostensteigerungen geführt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 19, 20, 21, 28, 29, 35, 39
und 43 verwiesen.
44. Wann soll das Projekt „Neubau Schleuse Obernau am Main“
entsprechend den aktuellen Planungen der Bundesregierung abgeschlossen sein
und in Betrieb genommen werden (Betriebsfreigabe)?
Gemäß derzeitiger Planung wird die Baumaßnahme bis 2034 abgeschlossen
sein.
46. Welchen aktuellen Stand haben die Planungen und ggf. die
Baumaßnahmen zur Fahrrinnenvertiefung des Untermains bis Aschaffenburg,
inklusive voraussichtlicher Zeit- und Kostenplanung?
Die Planungen wurden noch nicht aufgenommen.
47. Wie stellt sich der aktuelle Zeit- und Kostenplan im Zuge der
Investitionsmaßnahme Verlängerung und grundlegende Instandsetzung der
Schleusen am Neckar dar (bitte tabellarisch unter Nennung aller
Neckarschleusen sowie in Summe aufführen)?
49. Bis wann ist aktuell geplant, sämtliche Maßnahmen zu Verlängerung und
grundlegenden Instandsetzung der Schleusen am Neckar abzuschließen?
Die Fragen 47 und 49 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aufgrund eines erheblich gestiegenen Planungs- und Abstimmungsaufwandes
zur Erlangung des Planungsrechts, des deutlich schlechter als erwarteten
Bauzustandes aller Anlagen am Neckar und der örtlich sehr engen und
beschränkten Verhältnisse, die eine integrierte Betrachtung aller am Neckar
durchzuführenden Maßnahmen erfordert, wird der Zeit- und Kostenplan derzeit
überarbeitet. Der Fokus liegt darauf, frühzeitig Teilziele zu erreichen und die Anlagen
am Neckar so zu ertüchtigen, dass die Wasserstraße als zuverlässiger
Verkehrsweg erhalten bleibt
48. Welche Kostenbestandteile enthielten die Gesamtkosten für das Projekt
„Verlängerung der Neckarschleusen von Mannheim bis Plochingen“ per
Planungsstand 2014 (1,178 Mrd. Euro; https://www.bvwp-projekte.de/w
asserstrasse/w29/w29.html) (bitte tabellarisch auflisten)?
Gesamtkosten Anteil Ausbaukosten Anteil indisponibler
Ersatzinvestitionen
1,178 Mrd. Euro 650 Mio. Euro 528 Mio. Euro
50. Inwieweit ist durch die Bundesregierung eine Anpassung der
bestehenden Verwaltungsvereinbarung aus 2007 geplant (aktuell werden darüber
seitens Baden-Württemberg 15 Planungsstellen zur Verfügung gestellt),
um für den Neckarausbau ggf. mehr Planungsstellen vom Land Baden-
Württemberg bereitgestellt zu bekommen?
Die Verwaltungsvereinbarung besteht bis 2026. Eine Anpassung ist derzeit
noch nicht erforderlich.
51. Inwieweit ist durch die Bundesregierung die Übernahme von
Planungskapazitäten durch das Land Nordrhein-Westfalen für
Bundeswasserstraßenprojekte, z. B. zur Ertüchtigung des sog. Westdeutschen Kanalnetzes
oder weiterer Projekte, vorgesehen (bitte rechtliche Grundlage, Anzahl
Planungsstellen, betreffende Projekte sowie ggf. vorgesehenen Zeitraum
nennen)?
Hierzu gibt es zurzeit keine konkreten Vereinbarungen.
52. Welchen aktuellen Stand haben die Planungen zum Schiffshebewerk
Scharnebeck/Lüneburg (Ersatzneubau), inklusive voraussichtlicher Zeit-
und Kostenplanung?
Zurzeit befindet sich das Projekt in der Phase der Vorplanung, in dieser werden
die Unterlagen für das erforderliche Planfeststellungsverfahren aufgestellt. Für
die Planungsleistungen des Schleusenneubaus Lüneburg stehen 35 Mio. zur
Verfügung.
53. Welche Kostenbestandteile enthielten die Gesamtkosten für das Projekt
„Ersatzneubau Schleuse Scharnebeck“ per Planungsstand 2014
(270 Mio. Euro; https://www.bvwp-projekte.de/wasserstrasse/w12/w1
2.html) (bitte tabellarisch auflisten)?
Kostenbestandteile für die Kostenschätzung
gem. BVWP
in Mio. Euro
Haushaltsrelevante Investitionskosten
(brutto, inkl. Planungskosten, Preisstand 2014) 270
Davon
Aus-/Neubaukosten
Erhaltungs- bzw. Ersatzkosten
270
0
Die Höhe der Investitionskosten liegt belastbar erst nach Vorliegen des
Baurechts vor.
54. Welche Empfehlungen der Reformkommission Großprojekte
beabsichtigt die Bundesregierung, bei der Planung, Ausschreibung und
Baudurchführung der Baumaßnahme „Ersatzneubau Schiffshebewerk
Scharnebeck/Lüneburg“ umzusetzen bzw. teilweise umzusetzen (bitte
tabellarisch aufführen)?
Der zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Reformkommission
Großprojekte im Februar 2018 veröffentlichte Leitfaden Großprojekte wurde
mit Erlass vom 18. Juni 2018 in der WSV eingeführt. Zu den Empfehlungen
der Reformkommission, die bereits im Projekt berücksichtigt werden, gehören
das Risikomanagement, die Partnerschaftliche Projektzusammenarbeit, das
adressatengerechte Projektberichtswesen und die Projektkommunikation
mithilfe der mit der IHK Lüneburg-Wolfsburg abgeschlossenen
Kooperationspartnerschaft. Weiterhin hat die WSV mit dem Einsatz von BIM begonnen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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