[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding,
Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/25054 –
Jugendstrategie der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In den Jahren 2017 und 2018 konnten sich Jugendliche in der Europäischen
Union bei der Erstellung der EU-Jugendstrategie beteiligen. Das Ergebnis ist
die EU-Jugendstrategie, die Anfang 2019 in Kraft getreten ist und die die
Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben sowie deren soziales und
bürgerschaftliches Engagement in den Mitgliedstaaten der Europäischen
Union (EU) fördern soll (
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/kinder-und-jugen
d/jugendbildung/jugendstrategie/eu-jugendstrategie/die-eu-jugendstrategie/14
1808).
Die sogenannten Youth Goals der EU-Jugendstrategie sind ein fester
Bestandteil der Jugendstrategie (
https://www.bmfsfj.de/blob/141940/a9789d196ec831
3b0b6bda4d5fd18eae/in-gemeinsamer-verantwortung-politik-fuer-mit-und-vo
n-jugend-data.pdf) und sollen laut Bundesregierung den Verantwortlichen aus
Politik und Verwaltung auf allen Ebenen als Anregung dienen, um Politik im
Sinne junger Menschen zu gestalten (vgl. ebd.).
Im Rahmen der sogenannten Trio-Präsidentschaft Deutschlands mit den
Mitgliedstaaten Portugal und Slowenien erhält die Umsetzung der Youth Goals
und damit auch die Umsetzung der Jugendstrategie der Bundesregierung eine
besondere Gewichtung. Dabei sollen drei Schwerpunktthemen der EU-
Jugendstrategie – Beteiligung, Begegnung und Befähigung – eine
herausgehobene Stellung einnehmen (vgl. ebd.). Neben diesen Schwerpunktthemen
wurden in der EU-Jugendstrategie und in der Jugendstrategie der Bundesregierung
u. a. die Bereiche „Jugend im ländlichen Raum voranbringen“ bzw. „Stadt &
Land, Wohnen & Kultur“, „Psychische Gesundheit und Wohlbefinden“ bzw.
„Gesundheit“ sowie „Räume und Beteiligung für alle“ bzw. „Beteiligung,
Engagement und Demokratie“ identifiziert (
https://ec.europa.eu/youth/policy/you
th-strategy/youthgoals_de;
https://www.bmfsfj.de/blob/141940/a9789d196ec8
313b0b6bda4d5fd18eae/in-gemeinsamer-verantwortung-politik-fuer-mit-und-
von-jugend-data.pdf). Aus Sicht der Fragesteller besteht Informationsbedarf
darüber, welche Aktivitäten und welche EU-weiten und bundesweiten Dialoge
die Bundesregierung in diesen Zusammenhängen verfolgt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25588
19. Wahlperiode 22.12.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 22. Dezember 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Inwiefern werden die drei Schwerpunktthemen Beteiligung, Begegnung
und Befähigung der EU-Jugendstrategie während der EU-
Ratspräsidentschaft Deutschlands durch die Bundesregierung besonders adressiert?
Das Programm der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im Bereich Jugend ist
eng an der EU-Jugendstrategie orientiert und explizit darauf ausgerichtet, mit
den ausgewählten Schwerpunkten zu jedem der drei Kernbereiche –
Beteiligung, Begegnung und Befähigung – einen Beitrag zu leisten:
• Der Kernbereich „Beteiligung“ wird durch den Schwerpunkt „Jugend und
Demokratie“ abgedeckt. Hierzu wurden auf Initiative des deutschen
Vorsitzes Schlussfolgerungen zur Förderung des Demokratiebewusstseins und des
demokratischen Engagements junger Menschen in Europa im Rat
verabschiedet, die darauf abzielen, junge Menschen in Europa darin zu
unterstützen, Gesellschaft und Politik mitzugestalten. In das Dokument sind
Ergebnisse des Europäischen Jugenddemokratiekongresses (EU-
Jugendkonferenz) eingeflossen, den die Bundesregierung in Kooperation mit dem
Deutschen Bundesjugendring vom 2. bis 5. Oktober 2020 als virtuelle
Veranstaltung ausrichtete. Diese war auch Teil des EU-Jugenddialogs im Rahmen der
Trio-Präsidentschaft von Deutschland, Portugal und Slowenien, in dessen
Mittelpunkt das Europäische Jugendziel Nummer 9 „Räume und
Beteiligung für alle“ steht.
• Der Schwerpunkt im Kernbereich „Begegnung“ lautet „Mobilität junger
Menschen in Europa“. Neben den Verhandlungen zum Europäischen
Solidaritätskorps, das neben Erasmus+ Jugend das zweite wichtige EU-
Jugendprogramm im Bereich des außerschulischen Lernens bildet, fand
unter deutschem Vorsitz am 30. November 2020 eine Orientierungsaussprache
statt, bei der sich die EU-Jugendministerinnen und EU-Jugendminister zum
Thema „Mobilität junger Menschen während der Corona-Pandemie und
darüber hinaus – Wiederbelebung des internationalen Jugendaustauschs und
von grenzüberschreitenden Freiwilligenaktivitäten“ austauschten und damit
auf die tiefen Einschnitte reagierten, die die Auswirkungen der COVID-19-
Pandemie für das Arbeitsfeld mit sich brachten.
• Im Kernbereich „Befähigung“ liegt der Fokus auf dem Thema
„Jugendarbeit in Europa“. Mit der Annahme der Entschließung zu dem Rahmen für
die Festlegung einer Europäischen Jugendarbeitsagenda wurde im Rahmen
des deutschen Ratsvorsitzes ein expliziter Auftrag der EU-Jugendstrategie
erfüllt. Der Rat schuf damit eine Grundlage, um in der EU – und in
Kooperation mit dem Europarat auch in ganz Europa – die Rahmenbedingungen
für Jugendarbeit zu verbessern. Um die politischen Ansätze der
Europäischen Jugendarbeitsagenda direkt in die Praxis zu tragen und
Umsetzungsvorschläge zu diskutieren, veranstaltete die Bundesregierung vom 7. bis
10. Dezember 2020 die 3. European Youth Work Convention. Die virtuelle
Veranstaltung bildete den Auftakt zu einem mehrjährigen
Umsetzungsprozess, dem sogenannten „Bonn-Prozess“.
2. Welche Initiativen und Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen,
um im Nachgang des Inkrafttretens der EU-Jugendstrategie und der
Jugendstrategie der Bundesregierung mit Verantwortlichen aus Politik und
Verwaltung der Bundesländer und Kommunen bezüglich der EU-
Jugendstrategie sowie der Jugendstrategie der Bundesregierung in den
Dialog zu treten?
Vertreterinnen und Vertreter der Länder und Kommunen sind in zahlreichen
Prozessen im Rahmen der Jugendstrategie maßgeblich eingebunden. Zentral ist
ihre Mitwirkung im zivilgesellschaftlichen Beirat des Bundesministeriums für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zur Jugendstrategie der
Bundesregierung. Dort findet auch ein regelmäßiger Austausch zur EU-
Jugendstrategie sowie zur Jugendstrategie der Bundesregierung und daran
anknüpfende Prozesse in Ländern und Kommunen statt. Um den Austausch auch über
diesen Kreis hinaus zu befördern, wurde die Jugendstrategie der
Bundesregierung nach deren Beschluss allen Kommunen übermittelt. Zudem bringt das
vom BMFSFJ geförderte Projekt „jugendgerecht.de – Arbeitsstelle
Eigenständige Jugendpolitik“ den Politikansatz der Eigenständigen Jugendpolitik in die
Strukturen der öffentlichen und freien Jugendhilfe ein und bietet ein Forum für
einen jugendpolitischen Diskurs zwischen verschiedenen Gesellschafts- und
Politikbereichen. Die Arbeitsstelle informiert über die Eigenständige
Jugendpolitik, macht aktuelle jugendpolitische Entwicklungen in Bund, Ländern und
Kommunen transparent und befördert jugendpolitische Diskussionen, um die
politische Bedeutung der Lebensphase Jugend und das politische und
gesellschaftliche Engagement dafür zu stärken.
3. Welche prioritären Handlungsbedarfe hat die Bundesregierung für
Jugendliche im ländlichen Raum identifiziert?
4. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung geplant, um diese
prioritären Handlungsbedarfe für Jugendliche im ländlichen Raum zu
adressieren?
5. Auf welche Weise und nach welchen Kriterien hat die Bundesregierung
die Evaluation dieser Maßnahmen geplant?
Die Fragen 3 bis 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung benennt in ihrer Jugendstrategie im Handlungsfeld „Stadt
& Land, Wohnen & Kultur“ die aus ihrer Sicht zentralen Handlungsbedarfe
sowie dazugehörige Maßnahmen zur Stärkung gleichwertiger Lebensverhältnisse
in Stadt und Land (
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/in-gem
einsamer-verantwortung--politik-fuer--mit-und-von-jugend/146332). Dabei ist
zu berücksichtigen, dass es „den“ ländlichen Raum nicht gibt, sondern
ländliche Räume sehr unterschiedlich strukturiert sind. Junge Menschen haben
unabhängig von ihrem Wohnort ähnliche Bedürfnisse, treffen jedoch aufgrund der
vorhandenen regionalen Disparitäten auf unterschiedliche Voraussetzungen.
Ein Ziel der Jugendstrategie ist es, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten gleichwertigen Zugang zu
Infrastruktur und zur Daseinsvorsorge zu ermöglichen. Viele Einzelmaßnahmen
der Jugendstrategie tragen daher dazu bei, ländliche Regionen als attraktive
Lebensräume auch für junge Menschen zu erhalten und weiterzuentwickeln. So
fördert etwa das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL) im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE)
auch regionale und lokale Projekte, die die Lebensbedingungen von
Jugendlichen verbessern und Jugendbeteiligung stärken.
Bei der Umsetzung und Auswertung der Jugendstrategie spielt die Perspektive
junger Menschen eine zentrale Rolle. Daher werden die JugendPolitikTage
2021 im Mai nächsten Jahres als Bilanz- und Perspektivenveranstaltung
geplant.
6. Welche Kooperationsangebote hält die Bundesregierung bereit, um
Länder und Kommunen bei der Verbesserung der Lebenssituation von
Jugendlichen im ländlichen Raum zu unterstützen?
Die Gestaltung guter Bleibe- und Rückkehrperspektiven für junge Menschen in
ländlichen Räumen ist eine Aufgabe, die die staatlichen und kommunalen
Ebenen nur gemeinsam entsprechend ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeiten
erfüllen können. Sie ordnet sich ein in das Ziel gleichwertiger
Lebensverhältnisse. Wegweisend dafür sind die im Juli 2019 vorgestellten Ergebnisse der
Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“, die sich aus Vertreterinnen und
Vertretern von Bund, Ländern und Kommunalen Spitzenverbänden
zusammensetzte, und des sich anschließenden Folgeprozesses (im Einzelnen vgl. dazu
Dritter Bericht der Bundesregierung zur Entwicklung der ländlichen Räume,
Bundestagsdrucksache 19/24250).
Zur Verbesserung der Mobilität in ländlichen Räumen und zur Herstellung
gleichwertiger Lebensverhältnisse hat das Bundesministerium des Innern, für
Bau und Heimat in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur, Landesvertreterinnen und -vertretern sowie
kommunalen Spitzenverbänden ein länderübergreifendes Mobilitätsnetzwerk
konzipiert. Dadurch sollen Kommunen bei der Entwicklung adressatenorientierter
Mobilitätskonzepte unterstützt werden.
Daneben ermöglicht eine Mobilitätsdatenbank die Suche nach passgenauen
Mobilitätsmaßnahmen und hilft bei der Konzeption von Bürgerbefragungen.
Auch sollen die Kommunen innerhalb des Projekts ermutigt werden,
Jugendliche in ihre Planungen einzubeziehen.
Die Instrumente der ländlichen Entwicklung zielen auf die Gestaltung
attraktiver und zukunftsfähiger ländlicher Räume und damit guter Lebens- und
Arbeitsbedingungen auch für junge Menschen ab. Die Bund-Länder-
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ bietet
mit ihrem Förderbereich „Integrierte ländliche Entwicklung“ (ILE) ein
wirksames Instrument, um auf die örtlichen oder regionalen Verhältnisse abgestimmte
Entwicklungskonzepte in den Kommunen zu ermöglichen. Dabei können auch
Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von Jugendlichen gefördert
werden, wie beispielsweise mittels Dorfmoderation oder Kleinprojekten im
Rahmen des Regionalbudgets. Die Ausgestaltung der Fördermaßnahmen der
ländlichen Entwicklung und die inhaltliche Schwerpunktsetzung liegen in der
Zuständigkeit der Länder.
In den 321 LEADER-Regionen werden in Aktionsgruppen vor Ort nach dem
Bottom-up-Prinzip lokale Entwicklungsstrategien (LES) erarbeitet. Die von
den regionalen Akteuren ausgewählten Projekte werden mit Mitteln aus dem
Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
unter Kofinanzierung durch Bund, Länder und Kommunen umgesetzt.
Jugendbeteiligung kann einen wichtigen Input für die Arbeit der lokalen
Aktionsgruppen schaffen und die Bindung an die Heimatregion stärken. Ein Teil der LES
enthält auch jugendrelevante Themen als Handlungsfelder, vor allem im
Kontext der örtlichen demografischen Entwicklung und der Vermittlung von
Ausbildungsmöglichkeiten vor Ort. Die Deutsche Vernetzungsstelle Ländliche
Räume unterstützt zusammen mit Partnern aus Verwaltung und
Zivilgesellschaft die Teilhabe Jugendlicher in regionalen Entwicklungsprozessen. Auf die
Informationen zum Bundesprogramm Ländliche Entwicklung in der Antwort
zu den Fragen 3 bis 5 wird im Übrigen verwiesen.
Um die Kommunen zu einer stärkeren Beteiligung von Jugendlichen und
jungen Erwachsenen an kommunalen Entscheidungsprozessen zu motivieren, hat
das BMFSFJ 2018 den Leitfaden „Jugend-Demografie-Dialog –
Jugendbeteiligung als Zukunftsstrategie zur Gestaltung des demografischen Wandels in
ländlichen Regionen“ veröffentlicht. Er knüpft an die Ergebnisse der Arbeitsgruppe
„Jugend gestaltet Zukunft“ zur Demografiestrategie der Bundesregierung an,
die sich unter Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern aus Ländern und
Kommunen in der vergangenen Legislaturperiode intensiv mit dem
gelingenden Aufwachsen in ländlichen Regionen auseinandergesetzt hat. Die
Erkenntnisse aus diesem Prozess sind auch in die Erarbeitung der Jugendstrategie der
Bundesregierung eingeflossen.
7. Welche Erfahrungswerte hat die Bundesregierung u. a. im Rahmen der
EU-Ratspräsidentschaft aus anderen EU-Mitgliedstaaten bezüglich der
Lebenssituation von Jugendlichen im ländlichen Raum erlangt, und
inwiefern sind diese Erfahrungswerte nach Auffassung der
Bundesregierung auf Deutschland übertragbar?
Das Europäische Jugendziel Nummer 6 „Jugend im ländlichen Raum
voranbringen“ bildete keinen Schwerpunkt der deutschen EU-Ratspräsidentschaft,
weil es bereits jugendpolitisches Schwerpunktthema des kroatischen
Ratsvorsitzes im ersten Halbjahr 2020 war. In diesem Kontext entstanden
Ratsschlussfolgerungen zum Thema „Mehr Chancen für junge Menschen in ländlichen und
abgelegenen Gebieten“, welche feststellen, dass eine beträchtliche Zahl junger
Menschen in der Europäischen Union in ländlichen Gebieten lebt, insbesondere
in diesen Gebieten ein demografisches Ungleichgewicht zwischen den
Generationen zulasten junger Menschen vorherrscht und die Voraussetzungen dafür
geschaffen werden müssen, dass junge Menschen in ländlichen Gebieten ihre
Rechte wahrnehmen und ihr Potenzial entfalten können. Dies beinhaltet u. a.
die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von Dienstleistungen, Freizeitaktivitäten,
guten Arbeitsplätzen und hochwertiger Bildung, digitalen und physischen
Infrastrukturen, öffentlichen Verkehrsmitteln, Wohnraum sowie Sozial- und
Gesundheitseinrichtungen. Die Jugendstrategie der Bundesregierung entspricht in
ihrer Ausrichtung dem Grundansatz dieser Ratsschlussfolgerungen.
8. Welche der Handlungsbedarfe zur Verbesserung der psychischen
Gesundheit von Jugendlichen hat die Bundesregierung als prioritär
identifiziert?
9. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung initiiert, um diese
prioritären Handlungsbedarfe zur Verbesserung der psychischen Gesundheit von
Jugendlichen zu adressieren?
10. Auf welche Weise und nach welchen Kriterien hat die Bundesregierung
die Evaluation dieser Maßnahmen geplant?
Die Fragen 8 bis 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Verbesserung der psychischen Gesundheit von Jugendlichen ist
grundsätzlich eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, zu der zahlreiche Akteure auf
Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene beitragen. In diesem Zusammenhang
haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium
für Gesundheit und das BMFSFJ am 5. Oktober 2020 gemeinsam mit einem
breiten Bündnis von über 50 Institutionen aus dem Bereich der Prävention
(Sozialversicherungsträger, Fach- und Betroffenenverbände, Interessenvertreter)
die „Offensive Psychische Gesundheit“ gestartet. Diese soll dazu beitragen,
dass Menschen aller Altersgruppen ihre eigenen psychischen Belastungen und
Grenzen besser wahrnehmen und auch mit Menschen in ihrem Umfeld offener
darüber sprechen können. Darüber hinaus möchte die Offensive bestehende
Hilfsangebote bekannter machen und die Präventionslandschaft in Deutschland
mit ihren zahlreichen Anbietern besser vernetzen.
So fördert z. B. das BMFSFJ seit vielen Jahren den Verein „Nummer gegen
Kummer“, den Dachverband des größten kostenfreien, telefonischen
Beratungsangebotes für Kinder, Jugendliche und Eltern in ganz Deutschland. Das
kostenlose niedrigschwellige, offenen Beratungsangebot umfasst neben der
Telefonberatung auch die Onlineberatung (E-Mail und Chat). Gerade in der
aktuellen Situation der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden
psychischen Belastungen kommt Angeboten, die sich direkt an Kinder und
Jugendliche richten und mit denen sie sich Hilfe holen können, eine besondere
Bedeutung zu. Das BMFSFJ hat deshalb bestehende telefonische und Online-
Beratungsangebote für Kinder und Jugendliche sowie für Eltern ausgebaut. Die
Förderung der „Nummer gegen Kummer“ wurde verstärkt, um die
Erreichbarkeit der Beratungsangebote für junge Menschen deutlich zu erhöhen. Aktuell
fördert das BMFSFJ auch den Ausbau des präventiven psychosozialen
Onlineberatungsangebots „JugendNotmail“, den Relaunch der Plattform und die
Entwicklung einer hybriden App. Das Angebot steht Kindern und Jugendlichen,
die sich in einer seelischen Notlage befinden, zur Verfügung. Während der
Corona-Pandemie ist die Zahl der Neuregistrierungen über 40 Prozent
gestiegen. Das BMFSFJ unterstützt zudem seit dem Jahr 2012 das vom Deutsche
Caritasverband e. V. eingerichtete Online-Beratungsportal zur Suizidprävention
[U25]. Es bietet jungen Menschen im Rahmen eines Online-Angebotes eine
anonyme Internet-Beratung durch speziell ausgebildete Ehrenamtliche gleichen
Alters an verschiedenen Standorten. Ziel ist der bedarfsgerechte Ausbau des
Angebotes. Gemeinsam mit „JugendNotmail“ hält das Projekt [U25] in
fachlichem Zusammenwirken seit 1. Mai 2020 ein zusätzliches Krisen-
Onlineberatungsangebot vor, das sich an junge Menschen bis zum vollendeten
26. Lebensjahr mit verschiedenen Problemlagen speziell in Zeiten der Corona-
Pandemie richtet. Ziel ist die inhaltliche Beratung und Begleitung der
Ratsuchenden und ggf. eine Weitervermittlung zu fachspezifischen Onlineberatungen
(z. B. der Caritas). Das Projekt wurde gerade bis Ende 2021 verlängert.
In ihrer Jugendstrategie benennt die Bundesregierung im Handlungsfeld
„Gesundheit“ die aus ihrer Sicht zentralen Handlungsbedarfe sowie dazugehörige
Maßnahmen zur Stärkung der psychischen Gesundheit von Jugendlichen
(
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/in-gemeinsamer-verantwo
rtung--politik-fuer--mit-und-von-jugend/146332). Darin wird u. a. ausgeführt,
dass die Schaffung gesundheitsförderlicher Lebens-, Lern- und
Arbeitsverhältnisse von wesentlicher Bedeutung ist und dabei den Ländern und Kommunen
eine Schlüsselfunktion zukommt, da ihnen die Verantwortung für die
Gestaltung gesundheitsförderlicher Rahmenbedingungen in den Lebenswelten Kita,
Schule und Kommune obliegt. Die Krankenkassen unterstützen, unbeschadet
der Aufgaben Anderer den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher
Strukturen. Bezüglich Maßnahmen, die der Umsetzung der Empfehlungen der
in der Jugendstrategie genannten Arbeitsgruppe Kinder psychisch und
suchtkranker Eltern dienen, wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der FDP „Frühe Hilfen“ auf
Bundestagsdrucksache 19/24827 verwiesen. Einen Überblick über die vielfältigen
Präventionsaktivitäten der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur
Reduzierung des Rauchens und des riskanten Alkoholkonsums, des
Cannabiskonsums wie auch die Förderung des verantwortungsvollen Umgangs mit digitalen
Medien gibt die Webseite der BZgA
https://www.bzga.de/programme-und-akti
vitaeten/suchtpraevention/. Im Rahmen der Interministeriellen Arbeitsgruppe
Jugend werden darüber hinaus die Auswirkungen der aktuellen Corona-
Situation auf die Gesundheit und das Wohlergehen junger Menschen in den
Blick genommen.
Eine übergreifende Evaluation dieser Maßnahmen ist nicht beabsichtigt.
11. Welche Kooperationsangebote und Kooperationsstrukturen hält die
Bundesregierung bereit, um Länder und Kommunen bei der
Verbesserung der psychischen Gesundheit von Jugendlichen zu unterstützen?
Wie in der Antwort zu den Fragen 8 bis 10 dargestellt, ist die Verbesserung der
psychischen Gesundheit von Jugendlichen eine gesamtgesellschaftliche
Aufgabe, bei der den Akteuren in den Lebenswelten der Jugendlichen vor Ort – in der
Schule, der Kommune und der Arbeitswelt – besondere Bedeutung zukommt.
Auf der Grundlage des Präventionsgesetzes hat das GKV Bündnis für
Gesundheit mit Unterstützung der BZgA ein kommunales Förderprogramm aufgelegt,
dessen Ziel u. a. die Förderung zielgruppenspezifischer Interventionen auf
kommunaler Ebene ist. Davon profitieren besonders verletzliche
Personengruppen wie Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten und/oder psychisch
belasteten Familien. Darüber hinaus unterstützt das Förderprogramm den
kommunalen Strukturaufbau mit dem Ziel der nachhaltigen Verbesserung lokaler
Rahmenbedingungen in Kommunen mit Problemlagen und besonderen sozialen
und gesundheitlichen Herausforderungen.
12. Welche Erfahrungswerte hat die Bundesregierung u. a. im Rahmen der
EU-Ratspräsidentschaft aus anderen EU-Mitgliedstaaten bezüglich der
psychischen Gesundheit von Jugendlichen erlangt, und inwiefern sind
diese Erfahrungswerte nach Auffassung der Bundesregierung auf
Deutschland übertragbar?
In Deutschland besteht ein sehr umfassendes und differenziertes Hilfs- und
Unterstützungsangebot für Kinder und Jugendliche zur psychosozialen
Unterstützung bei psychischen Belastungen und zur Behandlung bei psychischen
Erkrankungen. Bei der fachlichen und politischen Bewertung der Situation sind
daher aus Sicht der Bundesregierung vorrangig die Erkenntnisse und
Erfahrungen von Akteuren vor Ort und von Sachverständigen von Bedeutung, die die
speziellen Rahmenbedingungen in Deutschland und die Situation der
Jugendlichen vor Ort einbeziehen.
Der Austausch im europäischen und internationalen Kontext sowie Ergebnisse
erster Studien zeigen, dass ebenso wie in Deutschland Jugendliche und junge
Erwachsenen aus anderen EU-Mitgliedstaaten mit der Corona-Krise
überwiegend negative Gefühle wie Angst, Verunsicherung, Einsamkeit und Stress
verbinden.*
Insgesamt ist sowohl national als auch international in den letzten zwei
Dekaden die gesellschaftliche und politische Aufmerksamkeit für die psychische
Gesundheit gestiegen, was sich in einer Vielzahl internationaler und nationaler
Aktivitäten widerspiegelt. Dazu zählen unter anderem die Aktivitäten der
Europäischen Region der Weltgesundheitsorganisation (WHO EURO), der alle EU-
Mitgliedstaaten angehören. Alle 53 Mitgliedstaaten der Europäischen Region
der WHO – einschließlich Deutschland – haben den „European Mental Health
Action Plan 2013 – 2020“ ratifiziert. Darin ist das psychische Wohlbefinden
junger Menschen als wesentliche Determinante der psychischen Gesundheit im
späteren Leben anerkannt. Er enthält auch Vorschläge für gezielte
Interventionen für eine Verbesserung des Wohlbefindens von Kindern und Jugendlichen
über den Lebensverlauf, unter anderem Programme zur Förderung der psychi-
* Eurofound (2020): Living, working and COVID-19, COVID-19 series, Publications Office of the European Union,
Luxembourg; OECD (2020): Youth and COVID-19. Response, Recovery and Resilience,
https://read.oecd-ilibrary.org/vie
w/?ref=134_134356-ud5kox3g26&title=Youth-and-COVID-19-Response-Recovery-and-Resilience.
schen Gesundheit in Schulen oder Ansätze zur Durchbrechung von Kreisläufen
aus Armut, Benachteiligung und schlechten Bildungsergebnissen in Gebieten
mit multiplen Benachteiligungen (WHO, 2015). Auch die Strategie der WHO
EURO zur Förderung der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen (2015 –
2020) enthält mit dem Abschnitt „Bewältigung von Depressionen und anderen
psychischen Gesundheitsproblemen im Jugendalter“ einen Bezug zur
psychischen Gesundheit von Jugendlichen (WHO, 2016).
Die WHO EURO hat in diesem Rahmen auch Daten aus den Mitgliedstaaten
zur psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen ausgewertet. Diese
internationalen Daten können Anhaltspunkte für überregionale Entwicklungen
geben, sie sind jedoch nur bedingt auf Deutschland übertragbar. So gibt es
einem Faktenblatt der WHO EURO (2018) zufolge eine hohe und steigende Rate
psychischer und verhaltensbezogener Gesundheitsprobleme bei Jugendlichen.
In Deutschland hingegen können Zunahmen psychischer Auffälligkeiten und
Störungen bei Kindern und Jugendlichen auf Basis der Daten der bundesweit
repräsentativen epidemiologischen KiGGS-Studie in den letzten elf Jahren
nicht bestätigt werden. Es wurden – im Gegenteil – rückläufige Prävalenzen der
psychischen Auffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen im Zeitpunkt
zwischen der KiGGS-Basiserhebung (2003 bis 2006) bis zur zweiten
Folgeerhebung (KiGGS Welle 2; 2014 bis 2017) sowie Prävalenzrückgänge bezüglich
einer elternberichteten ADHS-Lebenszeitdiagnose (Göbel et al., 2018) im
gleichen Zeitraum beobachtet.
13. Welche prioritären Handlungsbedarfe hat die Bundesregierung zur
Verbesserung der Beteiligung von Jugendlichen an den sie unmittelbar
betreffenden Entscheidungen identifiziert?
14. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung geplant, um diese
prioritären Handlungsbedarfe zur Verbesserung der Beteiligung von
Jugendlichen an den sie unmittelbar betreffenden Entscheidungen zu adressieren?
15. Auf welche Weise und nach welchen Kriterien hat die Bundesregierung
die Evaluation dieser Maßnahmen geplant?
Die Fragen 13 bis 15 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung benennt in ihrer Jugendstrategie im Handlungsfeld
„Beteiligung, Engagement & Demokratie“ die aus ihrer Sicht zentralen
Handlungsbedarfe sowie dazugehörige Maßnahmen zur Stärkung von Jugendbeteiligung
und der Weiterentwicklung jugendgerechter Beteiligungsformate (
https://www.
bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/in-gemeinsamer-verantwortung--politi
k-fuer--mit-und-von-jugend/146332). Die Jugendstrategie folgt dem
grundsätzlichen Verständnis, dass junge Menschen Expertinnen und Experten in eigener
Sache sind. Ihre Sichtweisen lassen sich durch keine andere Perspektive
ersetzen. Erfahrungen der Selbstwirksamkeit und positive Demokratieerlebnisse
tragen dazu bei, junge Menschen für Politik zu begeistern. Beteiligungsstrukturen,
die von Jugendlichen mitentworfen werden, sind dafür besonders wichtig. In
diesem Sinne ist wirksame Beteiligung junger Menschen und ihrer
Interessenvertretungen ein wesentliches Element einer lebendigen Demokratie, das es auf
allen politischen Ebenen anzuerkennen und zu stärken gilt.
Daher dienen viele Einzelmaßnahmen der Jugendstrategie einer stärkeren
Beteiligung junger Menschen und werden auch entsprechend partizipativ
entwickelt und umgesetzt. So bietet das BMFSFJ mit dem Projekt JugendPolitik
Beratung allen Ressorts Unterstützung bei der Konzeption passgenauer
Beteiligungsformate an und ermöglicht die Aktualisierung der Qualitätsstandards für
gute Kinder- und Jugendbeteiligung. Zur Stärkung kommunaler
Beteiligungslandschaften vor Ort trägt die Initiative Starke Kinder- und Jugendparlamente
bei, die zudem durch die Einrichtung einer Akademie für Kinder- und
Jugendparlamente in Form eines bundesweiten Netzwerks ergänzt werden soll.
Auch der Entwicklungs- und Umsetzungsprozess der Jugendstrategie selbst
erfolgt beteiligungsorientiert. Unterschiedliche analoge und digitale
Beteiligungsformate ermöglichen eine direkte und wirkungsvolle Beteiligung junger
Menschen. Zum einen arbeiten Jugendinteressenvertretungen aktiv im
zivilgesellschaftlichen Beirat des BMFSFJ mit. Zum anderen haben mit der
Bundesjugendkonferenz 2020 (11. bis 12. September 2020) und der EU-
Jugendkonferenz (2. bis 5. Oktober 2020) zwei zentrale
Beteiligungsveranstaltungen mitten im Umsetzungsprozess stattgefunden, bei denen sich die jungen
Teilnehmenden in der Diskussion mit Politik und Verwaltung unterschiedlicher
Ressorts eingebracht haben. Auch bei der Auswertung der Jugendstrategie
spielt die Perspektive junger Menschen eine zentrale Rolle. Daher werden die
JugendPolitikTage 2021 im Mai nächsten Jahres als Bilanz- und
Perspektivenveranstaltung geplant.
16. Welche Kooperationsangebote hält die Bundesregierung bereit, um
Länder und Kommunen bei der Verbesserung der Beteiligung von
Jugendlichen an den sie unmittelbar betreffenden Entscheidungen zu
unterstützen?
Auf die Ausführungen zur Einbindung von Ländern und Kommunen im
zivilgesellschaftlichen Beirat des BMFSFJ zur Jugendstrategie der Bundesregierung
in der Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Darüber hinaus erhalten Kommunen
etwa gezielte Beratung und Unterstützungsangebote durch die Initiative „Starke
Kinder- und Jugendparlamente“, über die „Partnerschaften für Demokratie“ im
Bundesprogramm „Demokratie leben!“ oder beispielsweise im Projekt „Ju-
gend.ernst.nehmen“ im BULE des BMEL, um jungen Menschen Einfluss auf
kommunalpolitische Entscheidungen zu geben und sie durch die Förderung
ihres Engagements in ihren Gemeinden zu verwurzeln. Darüber hinaus finden
sich in der Jugendstrategie weitere Maßnahmen, die Kommunen bei der
Jugendbeteiligung unterstützen.
17. Welche Erfahrungswerte hat die Bundesregierung u. a. im Rahmen der
EU-Ratspräsidentschaft aus anderen EU-Mitgliedstaaten bezüglich der
Beteiligung von Jugendlichen an den sie unmittelbar betreffenden
Entscheidungen erlangt, und inwiefern sind diese Erfahrungswerte nach
Auffassung der Bundesregierung auf Deutschland übertragbar?
Das Europäische Jugendziel Nummer 9 „Räume und Beteiligung für alle“ ist
ein Schwerpunkt des EU-Jugenddialogs im Rahmen der Trio-Präsidentschaft
von Deutschland, Portugal und Slowenien. Die deutsche EU-
Ratspräsidentschaft bildete den Auftakt für den 18-monatigen Prozess, zu dessen Ergebnisse
eine Ratsentschließung unter slowenischer EU-Ratspräsidentschaft geplant ist.
Der bisherige Austausch hat gezeigt, dass unter den EU-Mitgliedstaaten große
Unterschiede und vielfältige Ansätze in Bezug auf die Beteiligung junger
Menschen an politischen Entscheidungen vorherrschen. Junge Menschen in Europa
sprechen sich für eine Stärkung von Jugendbeteiligung auf allen Ebenen der
Mitgliedstaaten und auf europäischer Ebene aus. Die Erfahrungswerte aus dem
europäischen Kontext, insbesondere auch Ergebnisse von Beteiligungsformaten
wie der EU-Jugendkonferenz im Rahmen der deutschen EU-
Ratspräsidentschaft, ergänzen und bestätigen den in der Antwort zu den Fragen 13 bis 15
dargestellten Ansatz der Bundesregierung, um Jugendbeteiligung zu stärken.
18. Welche Studien und oder Forschungsvorhaben der letzten zehn Jahre
sind der Bundesregierung bekannt, welche die Einstellung Jugendlicher
zur Europäischen Union untersuchen?
19. Welche Entwicklungen der Einstellung Jugendlicher zur Europäischen
Union hat die Bundesregierung aus diesen Studien und oder
Forschungsvorhaben identifiziert?
Die Fragen 18 und 19 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Es gibt zahlreiche Studien und Forschungsvorhaben zur Untersuchung der
Einstellung Jugendlicher zur Europäischen Union.
Für die Bundesregierung besonders relevant sind zum einen die regelmäßig von
der Europäischen Kommission in Auftrag gegebenen repräsentativen
Eurobarometer-Umfragen und -Studien sowie die Shell Jugendstudien. Eurobarometer-
Umfragen und -Studien berücksichtigen die 15- bis 24-Jährigen standardmäßig
als Altersgruppe und ermöglichen damit Erkenntnisse bezüglich der
Einstellungen junger Menschen zu vielfältigen europabezogenen Themen. Die
langjährige Reihe der Shell-Jugendstudien, die alle vier Jahre durchgeführt werden und
dabei auch die Einstellungen der 12- bis 25-Jährigen in Deutschland zu Europa
thematisieren, erlaubt Rückschlüsse über einen sehr langen Zeitraum hinweg.
Die Umfragen und Studien der letzten Jahre zeigen, dass die EU bei jungen
Menschen in Deutschland grundsätzlich ein weitgehend positives Image hat: So
beurteilt jede bzw. jeder zweite Jugendliche die EU positiv oder sehr positiv.*
Gleichzeitig gibt aber mehr als ein Drittel der 15- bis 24-Jährigen an, zuerst
Zweifel zu haben, wenn sie an die EU denken, 32 Prozent fühlen Vertrauen und
für 25 Prozent verbindet sich mit der EU Hoffnung.** Diese Ergebnisse bilden
für die Bundesregierung eine wichtige Informationsquelle und dienen vielfach
als Grundlage für eine evidenzbasierte europäische Jugendpolitik.
* Shell Deutschland Holding (Hrsg.) (2019): Jugend 2019. Eine Generation meldet sich zu Wort. 18. Shell Jugendstudie,
Frankfurt a. M., 72 f.
** Ebd., Q1.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]