[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Christian Kühn
(Tübingen), Stefan Schmidt, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/23814 –
Flächenverbrauch in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Flächenverbrauch für Siedlungs- und Verkehrsflächen ist eines der
ungelösten Umweltprobleme. Flächenverbrauch hat erhebliche Auswirkungen auf
unsere Umwelt wie die Zerschneidung von Landschaft und die Veränderung
der Bodenstruktur durch Bodenabtrag und Bodenversiegelung.
Flächenverbrauch trägt aber auch zur Veränderung des Mikroklimas, zum Verlust von
Lebensräumen für Pflanzen und Tiere und somit zum Verlust biologischer
Vielfalt bei.
Die Zersiedelung führt auch zu Leerstand in Ortskernen und Dorfzentren, wie
die Bundesstiftung Baukultur in ihrem Baukulturbericht 2016/17 an die
Bundesregierung kritisch hervorgehoben hat: „Während an den Ortsrändern
und in separaten Ortsteilen neues Bauland ausgewiesen wird, bleiben bereits
erschlossene Frei- und Brachflächen in vielen Gemeinden ungenutzt:
Leerstand und freie Flächen im Zentrum (…) sind die Folge. Auf diese Weise
entsteht ein sogenannter „Donut-Effekt“, benannt nach dem amerikanischen
Gebäck in Form eines Ringes: an den Rändern prall gefüllt und in der Mitte leer.“
(Baukulturbericht 2016/17, Bundestagsdrucksache 18/10170)
Außerdem entstehen durch flächenintensive Zersiedelung, also die
Ausbreitung lockerer Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhausgebieten außerhalb der
Orts- und Dorfkerne immer höhere Infrastrukturkosten für die Kommunen,
und letztlich auch die Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer in dünn
besiedelten Gemeinden. Es ist schlicht teurer, ein attraktives Busangebot in der Fläche
aufrechtzuerhalten. Und auch das Einzugsgebiet und die Wege zu Kitas,
Schulen, Ärzten und Geschäften werden bei lockerer Bebauung immer weiter.
Hinzu kommt der Verbrauch durch Siedlungsfläche aufgrund von
Gewerbegebieten, die mittels sogenannter Angebotsplanungen ausgewiesen, aber nicht
bebaut werden, weil die Nachbarkommune den Zuschlag von einem
Unternehmen für die Ansiedlung bekommen hat. Die Erhaltungskosten für die
Infrastruktur der Erschließung des Gewerbegebiets belasten dann oftmals die
kommunalen Haushalte zusätzlich.
Um dem Flächenverbrauch entgegenzuwirken, hatte die Bundesregierung
2002 in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie „Perspektiven für Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25725
19. Wahlperiode 07.01.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz
und nukleare Sicherheit vom 7. Januar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
– Unsere Strategie für eine nachhaltige Entwicklung“ festgelegt, die
Flächenneuinanspruchnahme ab 2020 auf maximal 30 Hektar pro Tag zu reduzieren.
Das Ziel wurde mit dem Klimaschutzplan 2050, der am 1. November 2016
von der Bundesregierung verabschiedete wurde, noch einmal bekräftigt.
Zusätzlich wurde im Klimaschutzplan 2050 festgeschrieben, dass bis 2050 der
Einstieg in die Flächenkreislaufwirtschaft geschafft werden und der
Flächenverbrauch bei Netto-Null liegen sollte – also für jede versiegelte und somit
verbrauchte Fläche eine Entsiegelung als Ersatzmaßnahme erfolgen soll. In
der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie“ aus dem Jahr 2016, in der die
Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen berücksichtigt wurden, hatte die
Bundesregierung das 30-Hektar-Ziel für den Flächenverbrauch dahin gehend
ergänzt, dass der Flächenverbrauch bis zum Jahr 2030 um einen Faktor X
verringert werden soll.
Obwohl sich die Bundesregierung in ihrer Gesamtheit in der Nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie das Ziel gesetzt hat, den Flächenverbrauch bis 2020 auf
maximal 30 Hektar pro Tag zu begrenzen und nach eigener Aussage der
Bundesregierung auch die Verkehrswegeplanung der Beschränkung des
Flächenverbrauchs verpflichtet ist, wurde bei der Projektpriorisierung des
Bundesverkehrswegeplans 2030 der Flächenverbrauch nicht als Kriterium
angewendet (Bundestagsdrucksache 18/9537). Entsprechend erheblich ist der
Flächenverbrauch der Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030. So geht aus
der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Flächenverbrauch
des Bundesverkehrswegeplans“ (Bundestagsdrucksache 18/9540) hervor, dass
die Gesamtflächeninanspruchnahme für Straßenprojekte des
Bundesverkehrswegeplans 2030, unter Berücksichtigung des Vordringlichen Bedarfs, der
Vordringlichen Bedarfs-Engpassbeseitigung, des Weiteren Bedarfs und des
Weiteren Bedarfs mit Planungsrecht, rund 22 992 Hektar Fläche in Anspruch
nehmen wird. Dies entspricht 229,92 Quadratkilometern oder 32 201,68
Fußballfeldern.
Den oben genannten Zielen hinsichtlich des Flächenverbrauchs steht nach
Ansicht der Fragesteller auch der, mit der Novelle des Baugesetzbuches (BauGB)
in der 17. Wahlperiode eingeführte, neue § 13b BauGB entgegen. Eine
Konditionierung hinsichtlich der Schaffung kostengünstigen Wohnungsbaus erfolgte
nicht. Mit diesem Paragraphen wurden Außenbereichsflächen in das
beschleunigte Verfahren einbezogen. So konnten bis zum 31. Dezember 2019
Verfahren für die Aufstellung von Bebauungsplänen förmlich eingeleitet und im
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt werden. Das vereinfachte
Verfahren sieht geringere Standards hinsichtlich der Bürger- und
Verbändebeteiligung vor und enthält Ausnahmen von der Umweltprüfung. Entsprechend
kritisierten die Umweltverbände das Instrument des § 13b BauGB als
wohnungspolitisch nicht zielführend, europarechtlich fragwürdig,
planungsrechtlich widersinnig sowie naturschutz- und umweltpolitisch unvertretbar. Der
Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) der Bundesregierung hatte in
seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf
eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht
und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ gefordert, den
geplanten § 13b BauGB ersatzlos zu streichen (siehe Stellungnahme des SRU
vom 14. Februar 2017). Trotz der anhaltenden Kritik sieht der Entwurf für ein
Baulandmobilisierungsgesetz vor, den ausgelaufenen § 13b BauGB wieder
einzuführen – obwohl eine Verlängerung des Flächenfraß-Paragraphen 13b
BauGB im Koalitionsvertrag 2018 zwischen CDU, CSU und SPD so konkret
nicht vereinbart worden ist.
Die Zielsetzung hinsichtlich der Beschränkung des Flächenverbrauchs wurde
mit der aktualisierten Fassung der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie“ aus
dem Jahr 2018 allerdings fortgeschrieben. Auch im Koalitionsvertrag 2018 hat
die Bundesregierung konkret festgelegt, den Flächenverbrauch bis zum Jahr
2030 auf maximal 30 Hektar pro Tag zu begrenzen und zu prüfen, mit
welchen zusätzlichen planungsrechtlichen und ökonomischen Instrumenten das
Ziel erreicht werden kann.
1. Wie hoch war der Flächenverbrauch in Deutschland im Jahr 2019 (die
aktuell vorliegenden Zahlen verwenden und bitte nach Bundesländern,
Gesamtverbrauch, Nutzungsarten bzw. Flächentypen und Hektar
aufschlüsseln)?
Der Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche (Flächenverbrauch) betrug im
Jahr 2018 rund 56 Hektar pro Tag im gleitenden Vierjahresdurchschnitt
(Gesamtwert des Berichtsjahres und der drei Vorjahre). Der entsprechende Wert für
2019 liegt noch nicht vor.
Im Übrigen können Informationen zum Flächenverbrauch in Deutschland, nach
Bundesländern und Nutzungsarten aufgeschlüsselt, der vom Statistischen
Bundesamt veröffentlichten Fachserie 3, Reihe 5.1 „Bodenfläche nach Art der
tatsächlichen Nutzung 2019“ in den Tabellenblättern 1.3, 2.3, 3.3, 4.3 und 5.3
entnommen werden:
www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwir
tschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Publikationen/Downloads-Flaechennutzung/
bodenflaechennutzung-2030510197005.xlsx?__blob=publicationFile
2. Wie hat sich der tägliche Flächenverbrauch in den letzten zehn Jahren
entwickelt (die aktuell vorliegenden Zahlen verwenden und bitte nach
Jahr, Bundesländern, Gesamtverbrauch, Nutzungsarten bzw.
Flächentypen und Hektar aufschlüsseln)?
Angaben zur Entwicklung des täglichen Flächenverbrauchs in den letzten zehn
Jahren auf Bundesebene, aufgeschlüsselt nach den Nutzungsartengruppen
„Wohnbau, Industrie und Gewerbe (ohne Abbauland), Öffentliche
Einrichtungen“, „Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen, Friedhof“ sowie „Verkehr“,
können dem Flächenindikator der amtlichen Flächenstatistik zum „Anstieg der
Siedlungs- und Verkehrsfläche in Hektar pro Tag“ entnommen werden. Die
entsprechenden Werte sind abrufbar unter:
www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwir
tschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Tabellen/anstieg-suv.html
Der Gesamtwert für ein Berichtsjahr ergibt sich als Summe der drei
dargestellten Nutzungsartengruppen innerhalb der Siedlungs- und Verkehrsfläche. Der
Flächenindikator selbst stellt den gleitenden Vierjahresdurchschnitt
(Gesamtwert des Berichtsjahres und der drei Vorjahre) dar. Angaben auf Ebene der
Bundesländer für die Siedlungs- und Verkehrsfläche, allerdings ohne
Untergliederung nach Nutzungsartengruppen, sind in den Veröffentlichungen der
Umweltökonomischen Gesamtrechnung der Länder enthalten und abrufbar unter:
www.statistikportal.de/de/ugrdl/ergebnisse/flaeche-und-raum/ffsv#6686
Zu methodischen Unterschieden beim Vergleich zwischen dem vom
Statistischen Bundesamt erstellten bundesweiten Indikator und den Indikatorwerten
für die Summe der Länder aus der Umweltökonomischen Gesamtrechnung der
Länder sind unter nachfolgendem Link Erläuterungen abrufbar:
www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwir
tschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Publikationen/Downloads-Flaechennutzung/
anstieg-suv.pdf
3. Wie entwickelte sich die Siedlungs- und Verkehrsfläche in den
Bundesländern in den letzten zehn Jahren (bitte nach Bundesländern,
Flächentyp, Hektar und Prozent aufschlüsseln)?
Angaben zur Entwicklung der Siedlungs- und Verkehrsfläche in den
Bundesländern in den letzten zehn Jahren liegen in der amtlichen Statistik vor und
können der Fachserie 3 Reihe 5.1 „Bodenfläche nach Art der tatsächlichen
Nutzung“ der Jahre 2010 bis 2019 entnommen werden. Für die Jahre 2010 bis
2015 liegen in Tabellenblatt 2.3 absolute Flächengrößen in Quadratkilometern
für die Bundesländer vor, ab dem Jahr 2016 sind Hektarangaben sowie
prozentuale Flächenanteile in den Tabellenblättern 2.1, 2.2, 3.1 und 3.2. ausgewiesen.
Die Daten für die Jahre 2010 bis 2019 sind wie folgt abrufbar:
für das Jahr 2019
www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwir
tschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Publikationen/Downloads-Flaechennutzung/
bodenflaechennutzung-2030510197005.xlsx?__blob=publicationFile
für das Jahr 2018
www.statistischebibliothek.de/mir/servlets/MCRFileNodeServlet/DEHeft_deri
vate_00054529/2030510187005.xlsx
für das Jahr 2017
www.statistischebibliothek.de/mir/servlets/MCRFileNodeServlet/DEHeft_deri
vate_00057858/2030510177005_Korr10072020.xlsx
für das Jahr 2016
www.statistischebibliothek.de/mir/servlets/MCRFileNodeServlet/DEHeft_deri
vate_00034444/2030510167005.xls
für das Jahr 2015
www.statistischebibliothek.de/mir/servlets/MCRFileNodeServlet/DEHeft_deri
vate_00030868/2030510157005.xlsx
für das Jahr 2014
www.statistischebibliothek.de/mir/servlets/MCRFileNodeServlet/DEHeft_deri
vate_00018153/2030510147005.xlsx
für das Jahr 2013
www.statistischebibliothek.de/mir/servlets/MCRFileNodeServlet/DEHeft_deri
vate_00014811/2030510137005.xlsx
für das Jahr 2012
www.statistischebibliothek.de/mir/servlets/MCRFileNodeServlet/DEHeft_deri
vate_00014812/2030510127005_31012014.xls
für das Jahr 2011
www.statistischebibliothek.de/mir/servlets/MCRFileNodeServlet/DEHeft_deri
vate_00009213/2030510117005.xls
für das Jahr 2010
www.statistischebibliothek.de/mir/servlets/MCRFileNodeServlet/DEHeft_deri
vate_00003608/2030510107005.xls
Hinweis: Die Fachserien der amtlichen Flächenstatistik sind nach Jahrgängen
sortiert auf der Internetseite der Statistischen Bibliothek abgelegt und abrufbar
unter:
www.statistischebibliothek.de/mir/receive/DESerie_mods_00000053
Methodische Erläuterung:
Zwischen den Berichtsjahren 2015 und 2016 wurde der Nutzungsartenkatalog
angepasst, sodass ab dem Jahr 2016 mit zum Teil abgeänderten Begriffen im
Vergleich zu der Zeit bis zum Jahr 2015 gearbeitet wird. Insgesamt betrachtet
umfassen die unter dem Begriff „Siedlungs- und Verkehrsfläche“ geführten
Nutzungsarten aber weitestgehend die gleichen Flächen.
Weitere Erläuterungen zur Umstellung zwischen den Berichtsjahren 2015 und
2016 können abgerufen werden unter:
www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Landwirtschaft-Forstwir
tschaft-Fischerei/Flaechennutzung/Publikationen/Downloads-Flaechennutzung/
methodenbericht-flaechenerhebung-5331102189004.pdf
4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der tägliche
Flächenverbrauch in den letzten zehn Jahren in den Gebietsformen kreisfreie
Stadt, städtischer Kreis, ländlicher Kreis mit Verdichtungsansätzen und
dünn besiedelter ländlicher Kreis entwickelt (bitte die aktuell
vorliegenden Zahlen verwenden und bitte nach Jahr, Bundesländern,
Nutzungsarten bzw. Flächentypen, Siedlungsstruktur und Hektar aufschlüsseln)?
Zum täglichen Flächenverbrauch (in Hektar pro Tag) in den letzten zehn Jahren
in den Gebietsformen kreisfreie Stadt, städtischer Kreis, ländlicher Kreis mit
Verdichtungsansätzen und dünn besiedelter ländlicher Kreis liegen in den
Veröffentlichungen der amtlichen Statistik keine Angaben vor. Es liegen
diesbezüglich in der amtlichen Flächenstatistik absolute Werte in Hektar zur
Flächengröße der aufgelisteten Nutzungsarten ab dem Jahr 2016 vor und können aus
der Fachserie 3 Reihe 5.1 „Bodenfläche nach Art der tatsächlichen Nutzung“,
Tabellenblätter 1.4, 2.4, 3.4, 4.4 und 5.4 entnommen werden. Für die Angaben
zum Abruf der Fachserie wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen
5. Welche Kommunen in Deutschland haben im Jahr 2020 (soweit die
Daten vorliegen, sonst zuletzt verfügbare Daten) nach Kenntnis der
Bundesregierung den höchsten Flächen-Neuverbrauch pro Kopf ausgewiesen
(bitte nach BBSR-Kreistypen und Bundesländern aufschlüsseln), und
sind der Bundesregierung die Gründe für den hohen Flächenverbrauch
bekannt?
Der Flächen-Neuverbrauch pro Kopf resultiert aus Veränderungen der
Siedlungsfläche und Veränderungen der Bevölkerung. Tendenziell waren nach
letztverfügbaren Daten zwischen den Jahren 2016 und 2019 in den östlichen
Bundesländern und dem Saarland vergleichsweise höhere Zunahmen als in den
westlichen Flächenstaaten zu verzeichnen. Demgegenüber war in den südlichen
Bundesländern der Flächen-Neuverbrauch pro Kopf sogar leicht rückläufig,
wobei dort der starke Bevölkerungszuwachs relativ höher ausfällt als die
Flächenneuinanspruchnahme. Aktuell, zwischen den Jahren 2018 und 2019, steigt
fast überall der Flächen-Neuverbrauch pro Kopf – Hessen, Hamburg und Berlin
ausgenommen.
Tabelle: Siedlungs- und Verkehrsfläche (SuV) in m² je Einwohner zwischen
den Jahren 2016 und 2019 nach Bundesländern
Bundesland* SuV m²/Ew.
2016
SuV
m²/Ew.
2017
SuV
m²/Ew.
2018
SuV
m²/Ew.
2019
Anstieg
2016 –
2019
m²/Ew.
in
Prozent
Anstieg
2018 –
2019
m²/Ew.
in
Prozent
Sachsen-Anhalt 1008 1015 1022 1031 22,7 2,2 9,1 0,9
Thüringen* 751 805 885 893 # # # #
Sachsen 599 603 608 613 14,5 2,4 5,4 0,9
Saarland 550 552 555 558 7,3 1,3 2,8 0,5
Niedersachsen 839 840 841 842 3,9 0,5 1,5 0,2
Nordrhein-
Westfalen 436 437 437 439
2,6 0,6 1,3 0,3
Bremen 349 348 347 348 -1,1 -0,3 1,1 0,3
Bayern 652 652 651 652 -0,6 -0,1 0,6 0,1
Rheinland-Pfalz 700 698 697 698 -1,7 -0,2 0,6 0,1
Schleswig-
Holstein 710 712 714 715
5,1 0,7 0,5 0,1
Baden-
Württemberg 473 472 472 472
-0,7 -0,1 0,3 0,1
Mecklenburg-
Vorpommern* 1221 1203 1205 1205
# # # #
Hessen 538 538 537 537 -1,2 -0,2 -0,5 -0,1
Hamburg 246 243 242 241 -5,0 -2,0 -0,9 -0,4
Berlin 176 174 173 171 -4,1 -2,3 -1,1 -0,6
Brandenburg 1127 1123 1122 1118 # # # #
* Daten eingeschränkt vergleichbar wegen statistischer Anpassungen, vgl. Qualitätsbericht zur
Flächenerhebung.
www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Land-Forstwirtsch
aft-Fischerei/flaechenerhebung.pdf
Differenziert nach Stadt- und Gemeindetypen ist zwischen den Jahren 2016 und
2018 (letztverfügbare Daten für diese Raumgliederung) ein Anstieg der
Flächenausstattung pro Kopf mit zunehmendem Gradient von Mittelstadt zu
Landgemeinde festzustellen, während in Großstädten die Flächenausstattung pro
Kopf rückläufig ist.
Tabelle: Siedlungs- und Verkehrsfläche in m² je Einwohner zwischen den
Jahren 2016 und 2018 nach Stadt- und Gemeindetypen
Stadt- und Gemeindetyp SuV m²/Ew.
2016
SuV m²/Ew.
2016
SuV m²/Ew.
2016
Anstieg
2016-2018
in Prozent
Großstadt 260 260 259 -1,5 -0,6
Mittelstadt 502 504 505 3,7 0,7
Größere Kleinstadt 709 713 717 7,6 1,1
Kleine Kleinstadt 955 961 965 10,2 1,1
Landgemeinde 1252 1262 1274 22,3 1,8
Differenziert nach siedlungsstrukturellen Kreistypen ist zwischen den Jahren
2016 und 2018 (letztverfügbare Daten für diese Raumgliederung) ein Anstieg
der Flächenausstattung pro Kopf mit zunehmendem Gradient von städtischem
Kreis zu dünn besiedeltem ländlichen Kreis festzustellen, während in
kreisfreien Großstädten die Flächenausstattung pro Kopf rückläufig ist.
Tabelle: Siedlungs- und Verkehrsfläche in m² je Einwohner zwischen den
Jahren 2016 und 2018
Kreistyp SuV m²/Ew.
2016
SuV
m²/Ew.
2017
SuV
m²/Ew.
2018
Anstieg
2016 – 2018
in
Prozent
kreisfreie Großstadt 255,2 254,5 253,7 -1,5 -0,6
Städtischer Kreis 533,4 534,8 535,9 2,5 0,5
Ländlicher Kreis mit
Verdichtungsansätzen
858,5 861,5 866,6 8,1 0,9
Dünn besiedelter ländlicher Kreis 1129,0 1134,0 1144,5 15,5 1,4
Zu den Gründen für den hohen Flächenverbrauch wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 18/11827 verwiesen.
6. Wie verteilt sich der Flächenverbrauch der letzten zehn Jahre nach
Flächentypen Wald, landwirtschaftliche Nutzflächen, sonstige Flächen (bitte
nach Jahren aufschlüsseln), und wie viel entfällt davon auf Siedlungs-
und wie viel auf Verkehrsflächen?
Die amtliche Statistik bietet Zeitreihen zum Umfang der Flächentypen Wald,
Landwirtschaft und weiterer Flächentypen. Daraus geht jedoch nicht hervor,
wie diese Nutzungsarten im Einzelnen vom Wachstum der Siedlungs- und
Verkehrsflächen betroffen sind. Angaben zu Flächenveränderungen können den
Angaben der amtlichen Flächenstatistik zu Flächengrößen im Vergleich zum
Vorjahr entnommen werden, indem die Angaben des Vorjahres von den
Angaben für das jeweilige Berichtsjahr abgezogen werden. Nach Bundesländern und
Nutzungsarten aufgeschlüsselte Angaben werden ausgewiesen in der
Fachserie 3 Reihe 5.1 „Bodenfläche nach Art der tatsächlichen Nutzung“, in den
Tabellenblättern 1.2 und 2.2 in den Ausgaben bis zum Jahr 2015 und in den
Tabellenblättern 2.3, 3.3 und 4.3 in den Ausgaben seit dem Jahr 2016. Für die
Angaben zum Abruf der Fachserie wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
7. Wie sieht die Bundesregierung die Höhe des Flächenverbrauchs in
Deutschland, und worauf führt die Bundesregierung die Zunahme der
Siedlungs- und Verkehrsfläche in den Bundesländern zurück (bitte mit
Bewertung für die einzelnen Bundesländer)?
In Deutschland hat sich die Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche
(Flächenverbrauch) seit Beginn der regelmäßigen statistischen Erfassung
verlangsamt. Seit dem Jahr 2000 hat sich der Flächenverbrauch demnach etwa halbiert
und lag von den Jahren 2015 bis 2018 durchschnittlich bei 56 Hektar pro Tag
im gleitenden Vierjahresdurchschnitt (Gesamtwert des Berichtsjahres und der
drei Vorjahre). Grund dafür waren verschärfte Regelungen im Bau- und
Planungsrecht, größere Anstrengungen in den Ländern und Gemeinden, eine
verhaltene konjunkturelle Entwicklung und der demografische Wandel. Vor
diesem Hintergrund ist also bundesweit ein abnehmender Trend beim
Flächenverbrauch zu verzeichnen. Zu den Gründen für die konkrete Entwicklung der
Siedlungs- und Verkehrsfläche in den Bundesländern liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
8. Inwieweit wird das Ziel, für den Flächenverbrauch aus dem
Klimaschutzplan 2050, der am 1. November 2016 von der Bundesregierung
verabschiedet wurde, im Jahr 2020 den Flächenverbrauch auf 30 Hektar
am Tag zu begrenzen, eingehalten, und wie hoch ist der Unterschied
zwischen dem Ziel, den Flächenverbrauch zu verringern und dem aktuellen
Flächenverbrauch?
Das im Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung genannte Ziel, den
Flächenverbrauch bis zum Jahr 2020 auf 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, stützt
sich auf das entsprechende Ziel aus der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der
Bundesregierung. In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort zu den
Fragen 35 bis 36 verwiesen. Obwohl die Zahlen über die Zunahme der Siedlungs-
und Verkehrsfläche für das Jahr 2020 turnusmäßig erst Ende des Jahres 2021
vorliegen werden, ist davon auszugehen, dass dieses Ziel nicht erreicht werden
wird. Das Statistische Bundesamt beziffert den Anstieg der Siedlungs- und
Verkehrsfläche für das Berichtsjahr 2018 im gleitenden Vierjahresdurchschnitt
(Berichtsjahr und drei Vorjahre) auf 56 Hektar pro Tag. Er liegt derzeit somit
26 Hektar pro Tag über dem angestrebten 30-Hektar-Ziel.
9. Welche Auswirkung hat die zunehmende Bautätigkeit in Deutschland auf
den Flächenverbrauch, und wie wirkt sich diese in den jeweiligen
Bundesländern und, soweit bekannt, in den jeweiligen Kreistypen aus (bitte
nach Ein- und Zweifamilienhausbauweise, mehrgeschossiger Bauweise,
kreisfreier Stadt, städtischem Kreis, ländlichem Kreis mit
Verdichtungsansätzen und dünn besiedeltem ländlichen Kreis aufschlüsseln)?
Im zurückliegenden Jahrzehnt ist die Wohnungsbautätigkeit jedes Jahr
gestiegen. Seit dem Jahr 2017 beträgt die Zunahme pro Jahr 1 bis 3 Prozent. Bezogen
auf die Bevölkerung sind die Baufertigstellungen seit dem Jahr 2010 von 20
auf 35 Fertigstellungen je 10.000 Einwohner gestiegen. Im Jahr 2019 wurden
somit 293.002 Wohnungen realisiert. (vgl. Tabelle)
Die Fertigstellungszahlen im Geschosswohnungsbau sind seit dem Jahr 2010
deutlich stärker gestiegen als im Eigenheimbereich. Die jährliche Zunahme
betrug im Schnitt ca. 11 Prozent, im Eigenheimbereich nur 2 Prozent . In den
Jahren 2017 bis 2019 betrug der Zuwachs ca. 3 bis 4 Prozent pro Jahr. Im
Eigenheimbereich sind die Fertigstellungszahlen seit dem Jahr 2018 leicht
rückläufig.
Durch die stärkere Zunahme im Mehrfamilienwohnungsbau hat sich die zu
Beginn des Jahrzehnts noch mehrheitlich vom Eigenheimbau geprägte
Bautätigkeit hin zum Geschosswohnungsbau entwickelt. Werden Baumaßnahmen an
bestehenden Gebäuden sowie Wohnungen in Nichtwohngebäuden dem
Geschosswohnungsbau zugeordnet, beträgt dessen Anteil im Jahr 2019 knapp
65 Prozent. Die Eigenheimquote ist dagegen von 53 Prozent (2010) auf 35
Prozent (2019) gesunken.
Die Aufteilung der Wohnungsbautätigkeit nach den vier siedlungsstrukturellen
Kreistypen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) ist
in nachfolgender Tabelle aufgelistet:
Tabelle: Wohnungsbaufertigstellungen nach siedlungsstrukturellen Kreistypen
und Gebäudeart der Jahre 2010 bis 2019
10. Sieht die Bundesregierung Auswirkungen des § 13b BauGB in Bezug
auf das Nachhaltigkeitsziel, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2020 auf
30 Hektar am Tag zu begrenzen und bis zum Jahr 2030 um einen
Faktor X zu verringern, und inwieweit steht der genannte Paragraph ihrer
Ansicht nach im Einklang mit den genannten Zielen?
11. Inwieweit leistet der § 13b BauGB nach Kenntnis der Bundesregierung
einen Beitrag zur Umsetzung der Vereinbarung im Koalitionsvertrag
2018, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2030 auf maximal 30 Hektar
am Tag zu begrenzen und zu prüfen, mit welchen zusätzlichen
planungsrechtlichen und ökonomischen Instrumenten das Ziel erreicht werden
kann?
Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung verweist darauf, dass der sachliche, räumliche und
zeitliche Geltungsbereich des § 13 b BauGB nach dem Entwurf des
Baulandmobilisierungsgesetzes begrenzt ist. Die Grundsätze der Bauleitplanung (insbesondere
§ 1 Absatz 5 BauGB) sowie die Vorschriften zum Umweltschutz (§ 1a Absatz 2
BauGB) gelten für die Aufstellung aller Bebauungspläne. Sie enthalten
entsprechende Aussagen zur Innenentwicklung und zum Flächenverbrauch.
12. Welche Studien oder Untersuchungen wurden hinsichtlich der
Wirkungsweise des § 13b BauGB über die Länderabfrage – bezüglich der
Anwendung des § 13b BauGB – hinaus von der Bundesregierung beauftragt
und/oder durchgeführt?
Die Bundesregierung hat über die von den Fragestellern erwähnte und auf der
Internetseite des Bundesinnenministeriums (BMI) unter
www.bmi.bund.de/Sha
redDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/bauen/zusammengefasste-
ergebnisse-laenderabfrage.pdf?__blob=publicationFile&v=3 veröffentlichte
Länderabfrage aus dem Jahr 2019 hinaus keine weiteren Studien oder
Untersuchungen zu der genannten Fragestellung in Auftrag gegeben oder durchgeführt.
13. Kennt die Bundesregierung die vom IW Köln geäußerte Auffassung,
dass „vor allem in den Landkreisen fern der Metropolen mit rückläufiger
Bevölkerung und hohen Leerständen bereits heute zu viele Wohnungen
neu errichtet werden“ (vgl.
https://www.iwkoeln.de/fileadmin/user_uploa
d/Studien/Report/PDF/2019/IW-Report_2019_Wohnungsbaubedarfmode
ll.pdf, S. 20), sieht sie diesen Sachverhalt als problematisch hinsichtlich
des wachsenden Flächenverbrauchs an, und wie möchte sie ggf.
gegensteuern?
Der Bundesregierung ist die genannte Studie bekannt. Aufgrund der Vielzahl
von getroffenen Annahmen, auf denen die dortigen Berechnungen beruhen,
sind diese teilweise allerdings mit Unsicherheiten verbunden. Während sich
solche nicht zu vermeidenden Unsicherheiten auf aggregierter Ebene i.d.R.
zumindest teilweise ausgleichen, spielen sie bei Auswertungen auf Kreisebene
eine umso größere Rolle, weshalb hier die Ergebnisse mit Vorsicht beurteilt
werden müssen.
Darüber hinaus zeigen die Zahlen zu den fertiggestellten Wohnungen im Jahr
2019, dass der Anteil des Geschosswohnungsbaus mittlerweile auf 59 Prozent
der gesamten Wohnungsneubautätigkeit gestiegen ist (Im Jahr 2009: 38
Prozent). Der Grund dafür liegt in der deutlichen Wohnungsnachfrageorientierung
in die Groß- und Universitätsstädte. Die Bautätigkeit erfolgt damit
überwiegend dort, wo sie am dringlichsten benötigt wird
14. Wie viele Flächen wurden bisher nach § 13b BauGB ausgewiesen (bitte
nach Bundesländern, Gemeinden, Größe des Geltungsbereichs des
Bebauungsplans, Größe der Grundfläche und Quadratmetern
aufschlüsseln)?
15. Wie viele Wohneinheiten wurden bisher nach § 13b BauGB ausgewiesen
(bitte nach Bundesländern, Gemeinden, Wohneinheiten, Ein- und
Zweifamilienhäusern, Reihen-, Ketten-, Gruppenhäusern und
Mehrfamilienhäusern sowie Quadratmetern Wohn- und Grundfläche aufschlüsseln)?
Die Fragen 14 und 15 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2 und 3 sowie 8
bis 8b auf Bundestagsdrucksache 19/14366 verwiesen.
16. Inwieweit ist der § 13b BauGB nach Ansicht der Bundesregierung mit
dem § 1a Absatz 2 der Ergänzenden Vorschriften zum
Umweltschutzvereinbar, der besagt, dass mit Grund und Boden sparsam und schonend
umgegangen werden soll?
Für die Aufstellung von Bauleitplänen durch die Kommunen, auch von
Bauleitplänen nach § 13b BauGB, gilt die Verpflichtung auf eine nachhaltige
städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und
umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen
miteinander in Einklang bringt. Die Gemeinden sollen mit Grund und Boden
sparsam und schonend umgehen und vorrangig Möglichkeiten der
Innenentwicklung, insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, durch
Nachverdichtung und andere Maßnahmen nutzen; ferner sind
Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Einzelheiten enthalten die
Planungsgrundsätze des § 1 Absatz 5 sowie § 1a Absatz 2 BauGB.
17. Inwieweit stellt der § 13b BauGB einen Anreiz für eine klimagerechte
und flächensparende Siedlungsentwicklung dar?
Der Vorschlag für § 13b BauGB im Baulandmobilisierungsgesetz ermöglicht
es, in begrenztem Umfang Außenbereichsflächen in das beschleunigte
Verfahren einzubeziehen, und soll zur Bereitstellung von dringend benötigtem
Wohnbauland beitragen.
18. Welche Vornutzungen haben bei den nach § 13b BauGB ausgewiesenen
Bebauungsplänen bestanden (bitte nach Gebietstypen der
Baunutzungsverordnung, Grünland, Acker, Obstwiese, Gehölzen, Wald, Garten bzw.
gärtnerischer Nutzung, Grünflächen, baulicher Nutzung aufschlüsseln)?
19. In wie vielen Fällen wurden bei der Ausweisung nach § 13b BauGB
Umweltbelange gemäß § 1 Absatz 6 Nummer 7 BauGB geprüft, und wenn
ja, welche Auswirkungen wurden festgestellt?
20. In wie vielen Fällen kamen bei der Ausweisung nach § 13b BauGB
artenschutzrechtliche Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes
(BNatSchG) gemäß § 44 ff. BNatSchG zur Anwendung, und wenn ja,mit
welchem Ergebnis?
Die Fragen 18 bis 20 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für den Vollzug des Bauplanungsrechts sind die Länder zuständig. Der
Bundesregierung liegen diese Angaben zu nach § 13b BauGB aufgestellten
Bebauungsplänen nicht vor. Im Rahmen eines FuE-Vorhabens im Auftrag des
Umweltbundesamtes (UBA) wurde im Jahr 2019 eine
Stichprobenuntersuchung zur kommunalen Anwendung des § 13b BauGB durchgeführt, deren
Ergebnisse in der Schriftenreihe UBA-Texte 93/2020 veröffentlicht sind, siehe:
www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/texte_
93-2020_baugb-novellen.pdf
21. Hat die Bundesregierung die Verlängerung der Anwendbarkeit der
vereinfachten Ausweisung von Siedlungsfläche im Außenbereich gemäß
§ 13b BauGB (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von
Bauland, Bundesratsdrucksache 686/20) hinsichtlich der Auswirkungen auf
die für Windenergienutzung verfügbare Fläche unter Berücksichtigung
der 10H-Regelung in Bayern sowie der durch die Neufassung des § 249
Absatz 3 BauGB ermöglichten Definition von Mindestabständen zu
Siedlungen durch die Länder bewertet?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
22. Wie viel Potentialfläche für die Windenergienutzung ist aufgrund der
durch Anwendung des § 13b BauGB mit Wohnbebauung bebauten
Flächen im Außenbereich bereits weggefallen?
Die Fragen 21 und 22 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung verweist darauf, dass es zu den Aufgaben der
kommunalen Selbstverwaltung gehört, sich mit der Nutzung der vorhandenen Flächen im
Gemeindegebiet auseinanderzusetzen. Ein amtliches Flächenmonitoring mit
Bezug auf Windkraftanlagen betreibt der Bund nicht.
23. Wie plant die Bundesregierung, gegenüber der allgemeinen Bevölkerung
zu kommunizieren, dass Flächen zur Nutzung erneuerbarer Energien von
besonderer Bedeutung für die Sicherheit der Energieversorgung
Deutschlands sind?
Die Bundesregierung hat entschieden, bis zum Jahr 2022 aus der Atomkraft
und bis zum Jahr 2038 aus der Kohleverstromung auszusteigen. Eine
ausreichende Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen ist daher zentrale
Voraussetzung für eine sichere Energieversorgung in Deutschland.
24. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass 2 Prozent der Fläche
Deutschlands tatsächlich für den Ausbau erneuerbarer Energien zur
Verfügung steht und dass dies rechtzeitig geschieht, um die zur Einhaltung
des Pariser Klimaabkommens erforderlichen Mengen an erneuerbaren
Energien zuzubauen?
Die Bundesregierung beabsichtigt eine ausreichende Flächensicherung für den
Ausbau erneuerbarer Energien in einem kooperativen Stil mit den Ländern und
entsprechend der verfassungsrechtlich festgelegten Arbeitsteilung zwischen
Bund und Ländern zu erzielen. Der in der Novelle des Erneuerbare-Energien-
Gesetzes (EEG 2021) angelegte Kooperationsausschuss leistet dazu einen
wichtigen Beitrag.
25. Wie hat sich der Gesamtflächenbestand von Gewerbeimmobilien in
Deutschland in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach
Quadratmetern und Jahr und wenn möglich nach Bundesland sowie Gebietstypen
aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen zu dieser Frage keine Angaben vor. In der
amtlichen Statistik wird zwar die Neubautätigkeit von Nichtwohngebäuden, u. a.
von Büro- und Verwaltungsgebäuden sowie von Handelsgebäuden, erfasst.
Jedoch existieren keine amtlichen Datenquellen zur Gesamtanzahl der
Immobilien, zum Gesamtbestand der Gebäudeflächen oder zur Struktur der Bestände im
gesamten Nichtwohngebäudebereich.
26. Wie hat sich die Neubaugewerbefläche in Deutschland in den letzten
zehn Jahren entwickelt (bitte nach Quadratmetern und Jahr und wenn
möglich nach Bundesland sowie Gebietstypen aufschlüsseln)?
In der amtlichen Fertigstellungsstatistik wird der Begriff der
Nichtwohngebäude verwendet. Diese werden weiter aufgeschlüsselt in die Kategorien: Büro-
und Verwaltungsgebäude, Handels- und Lagergebäude,
Nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude, Fabrik- und Werkstattgebäude sowie Hotels und
Gaststätten. Demnach sind im Jahr 2019 ca. 23.600 Nichtwohngebäude mit einer
Nutzfläche von ca. 26,7 Mio. Quadratmetern entstanden.
Tabelle: Fertigstellungen von Nichtwohngebäuden der Jahre 2010 bis 2019
Eine Aufschlüsselung nach Bundesländern liegt der Bundesregierung nicht vor.
27. Wie hat sich der Gesamtflächenbestand von Logistikimmobilien in
Deutschland in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach
Quadratmetern und Jahr und wenn möglich nach Bundesland sowie Gebietstypen
aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor (ergänzend wird auf die
Antwort zu Frage 25 verwiesen).
28. Wie hat sich die Neubaulogistikfläche in Deutschland in den letzten zehn
Jahren entwickelt (bitte nach Quadratmetern und Jahr und wenn möglich
nach Bundesland sowie Gebietstypen aufschlüsseln)?
In der Fertigstellungsstatistik wird seit dem Jahr 2015 die Kategorie des
Warenlagergebäudes als Unterkategorie der Handels- und Lagergebäude verwendet.
Die Fertigstellungen von Warenlagergebäudeflächen sind seit dem Jahr 2015
folgendermaßen:
Tabelle: Fertiggestellte Nutzfläche von Warenlagergebäuden in den Jahren
2015 bis 2019
29. Wie viel der in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 18/9540 angegebenen
Gesamtflächenverbrauch für Straßenprojekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 wurde
bereits realisiert (bitte nach Bundesland, Projekt und Flächenverbrauch
in Hektar aufschlüsseln und bitte nach versiegelter Fahrbahnfläche,
Flächeninanspruchnahme für Straßenkörper mit Dämmen, Einschnitten und
Nebenanlagen sowie nach Flächen für Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen differenzieren)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen.
30. In welchem Bundesland wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in
den letzten zehn Jahren die meisten neuen Verkehrsflächen geschaffen
(bitte nach Bundesland, BBSR-Kreistypen, Projekt und
Flächenverbrauch in Hektar aufschlüsseln und bitte nach versiegelter
Fahrbahnfläche, Flächeninanspruchnahme für Straßenkörper mit Dämmen,
Einschnitten und Nebenanlagen sowie nach Flächen für Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen differenzieren)?
Die Verkehrsflächen machen in Deutschland 5 Prozent (Destatis 2019) des
Bundesgebietes aus. Zur Betrachtung der Verkehrsflächen dient der Datensatz
der Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung. Sie umfassen bebaute
und nicht bebaute Flächen, die dem Verkehr dienen und sich in Straßenverkehr,
Weg, Platz, Bahnverkehr, Flugverkehr und Schiffsverkehr unterteilen. Zusätze
wie die Differenzierung nach versiegelter Fahrbahnfläche,
Flächeninanspruchnahme für Straßenkörper mit Dämmen, Einschnitten und Nebenanlagen sowie
Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen können mit der vorhanden
Datenquelle Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung nicht bedient
werden.
Nach Flächenstatistik war der Anstieg der Verkehrsflächen absolut betrachtet in
den letzten 10 Jahren insbesondere in den Bundesländern Sachsen,
Niedersachsen und Hessen groß. Aufgrund statistischer Anpassungen in dem Zeitraum
sind die Daten nur eingeschränkt aussagefähig.
Tabelle: Anstieg der Verkehrsflächen zwischen den Jahren 2009 und 2018 nach
Bundesländern
Bundesland Anstieg in den Jahren 2009
bis 2018 in ha
Anstieg in Prozent
Sachsen 4.847 6,4
Niedersachsen 4.560 1,9
Hessen 3.724 2,7
Brandenburg 3.581 3,4
Thüringen 3.398 *
Baden-Württemberg 3.383 1,7
Mecklenburg-
Vorpommern
2.022 *
Sachsen-Anhalt 1.413 1,8
Bremen 370 7,7
Schleswig-Holstein 270 0,4
sHamburg 256 2,8
Saarland 235 1,5
Berlin * *
Bundesland Anstieg in den Jahren 2009
bis 2018 in ha
Anstieg in Prozent
Nordrhein-Westfalen * *
Rheinland-Pfalz * *
Bayern * *
* Daten eingeschränkt vergleichbar wegen statistischer Anpassungen, vgl. Qualitätsbericht zur
Flächenerhebung.
www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Land-Forstwirtschaft-F
ischerei/flaechenerhebung.pdf
Hinsichtlich der siedlungsstrukturellen Kreistypen sind besonders hohe
Zunahmen in dünn besiedelten ländlichen Kreisen, prozentual aber auch in den
kreisfreien Großstädten, festzustellen.
Tabelle: Anstieg der Verkehrsflächen zwischen den Jahren 2009 und 2018 nach
Siedlungsstrukturellen Kreistypen
Kreistyp Anstieg in den Jahren
2009 bis 2018 in ha
Anstieg in
Prozent
dünn besiedelte ländliche Kreise 24.004 4,3
kreisfreie Großstädte 3.932 2,7
ländliche Kreise mit
Verdichtungsansätzen
1.955 0,4
städtische Kreise * *
* Daten eingeschränkt wegen statistischer Anpassungen
31. Wie hoch ist die Flächeninanspruchnahme der in Bau befindlichen
Straßenprojekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 (bitte nach Bundesland,
Projekt und Flächenverbrauch in Hektar aufschlüsseln und bitte nach
versiegelter Fahrbahnfläche, Flächeninanspruchnahme für Straßenkörper
mit Dämmen, Einschnitten und Nebenanlagen sowie nach Flächen für
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen differenzieren)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen.
32. Wie hoch ist die Flächeninanspruchnahme der in Planung befindlichen
Straßenprojekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 (bitte nach
Bundesland, Projekt und Flächenverbrauch in Hektar aufschlüsseln und bitte
nach versiegelter Fahrbahnfläche, Flächeninanspruchnahme für
Straßenkörper mit Dämmen, Einschnitten und Nebenanlagen sowie nach
Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen differenzieren)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen.
33. Wie hoch ist der Flächenverbrauch der Projekte des
Bundesverkehrswegeplans 2030 mit einer hohen Umweltbetroffenheit aus der
Bundestagsdrucksache 18/9537 (bitte nach Gesamtverbrauch,
Flächeninanspruchnahme pro Projekt und nach Bundesland aufschlüsseln)?
Die Summe der voraussichtlichen Flächeninanspruchnahme der im
Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 enthaltenen Projekte mit hoher
Umweltbetroffenheit (Bundestagsdrucksache 18/9537) beträgt für Straßenbauprojekte rund
8.200 Hektar, für Schienenprojekte rund 1.800 Hektar und für
Wasserstraßenprojekte rund 75 Hektar. Darüber hinaus wird auf die Kartendarstellungen,
denen die Lage der Projekte u. a. im Hinblick auf die Bundesländer zu entnehmen
ist, und die zugehörigen Projektdossiers im Projektinformationssystem PRINS
unter
www.bvwp-projekte.de verwiesen.
34. Wie hoch war der Anteil der seit 2010 realisierten Vorhaben des
Bedarfsplans Straße an dem gesamten Flächenverbrauch in Deutschland
(absoluter und relativer Wert der Flächeninanspruchnahme, bitte in
Jahresscheiben angeben)?
Die Fragen 29, 31, 32 und 34 werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Eine länderbezogene Auswertung der Flächeninanspruchnahme bereits fertig
gestellter, in Bau befindlicher sowie geplanter Maßnahmen des Bedarfsplans
für die Bundesfernstraßen im Jahr 2016 liegt der Bundesregierung nicht vor.
Eine Statistik zur Flächeninanspruchnahme von Bundesfernstraßenvorhaben im
Vergleich zur Gesamtflächeninanspruchnahme in Deutschland wird nicht
geführt. Voraussichtlich ab dem Auswertungsjahr 2020 wird die
Flächeninanspruchnahme von Bundesfernstraßenmaßnahmen gesondert erfasst werden. Auf
die Antwort des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) auf die schriftliche
Frage 102 auf Bundestagsdrucksache 19/23047 wird verwiesen. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 33 verwiesen.
35. Wie und nach welchen Kriterien werden die Flächenanteile des
Nachhaltigkeitsziels – Flächenverbrauchsobergrenze „30 Hektar pro Tag bis
2020“ – auf die einzelnen Bundesländer umgelegt, in welchen
Bundesländern ist dies bereits erfolgt, und wie wird die verbindliche Einhaltung
dieser Ziele überprüft und durchgesetzt?
36. Wie und nach welchen Kriterien werden die Flächenanteile des
Nachhaltigkeitsziels (Neuauflage 2016) – Flächenverbrauchsobergrenze
„weniger als 30 Hektar pro Tag bis 2030“ – auf die einzelnen Bundesländer
umgelegt, in welchen Bundesländern ist dies bereits erfolgt, und wie
wird die verbindliche Einhaltung dieser Ziele überprüft und
durchgesetzt?
Die Fragen 35 und 36 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Verschiedene Bundesländer haben das 30-Hektar-Ziel der
Nachhaltigkeitsstrategie zum Anlass genommen, ihre Siedlungsentwicklung an einem Landesziel
zur Begrenzung der Flächenneuinanspruchnahme auszurichten. Die
Verankerung eines Mengenziels wird z. T. über Pläne der Landesentwicklung und
Raumordnung verbindlich gemacht, zum Teil erfolgt sie in politischen
Beschlüssen und Nachhaltigkeitsstrategien ohne rechtliche Bindungswirkung.
Die Kommission Bodenschutz beim Umweltbundesamt (KBU) hat im Jahr
2009 Empfehlungen zur Verteilung des 30-Hektar-Ziels auf die Bundesländer
(und von dort weiter auf die Kommunen) auf Basis der Bevölkerungsstärke
vorgeschlagen (
www.umweltbundesamt.de/publikationen/flaechenverbrauch-ei
nschraenken-jetzt-handeln). Im Planspiel Flächenhandel des UBA wurde dieser
Ansatz aufgegriffen und es wurden kommunale Kontingente auf Basis eines
bevölkerungsbasierten Verteilschlüssels berechnet. Wie sich ein
bevölkerungsbasiertes Herunterbrechen des 30-Hektar-Zieles für die Kommunen theoretisch
darstellen würde, lässt sich mit dem kommunalen Flächenrechner des
Umweltbundesamtes, der zur Zeit weiterentwickelt und an das „30-Hektar-minus-X-
Ziel“ angepasst wird, ermitteln (siehe Link bei
www.aktion-flaeche.de).
Konkrete Beschlüsse hierzu wurden bisher nicht gefasst.
37. Hat die Bundesregierung die 2010 eingeführte statistische Neudefinition
für die Erholungsflächen, also z. B. Sport- und Golfplätze, die seitdem
nicht mehr zum Flächenverbrauch zählen, bewertet, und welche Folgen
sieht sie für zukünftige Entscheidungen im Hinblick auf die Reduktion
des Flächenverbrauchs?
Nicht im Jahr 2010, sondern im Jahr 2016 erfolgte eine Umbenennung der bis
dato als „Erholungsflächen“ bezeichneten Teilmenge der Siedlungsfläche in
„Sport-, Freizeit und Erholungsflächen“. Unverändert umfasst diese
Nutzungsartengruppe Sportflächen (z. B. Golfplätze, Rennbahnen, Reitplätze, Freibäder,
Eis-, Rollschuhbahnen, Tennisplätze), Grünanlagen (z. B. Parks, Spielplätze,
Zoologische Gärten, Wildgehege, Kleingärten) und Campingplätze. Sowohl die
seinerzeit so bezeichneten „Erholungsflächen“ wie auch die nun so benannten
„Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen“ wurden und werden in die
Berechnung des Anstiegs der Siedlungs- und Verkehrsfläche einbezogen. Im Übrigen
wird auf die Antwort zur Frage 2 verwiesen.
38. Gibt es eine Einschätzung der Bundesregierung, wie hoch zukünftig der
Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche durch die
Flächeninanspruchnahme und Beeinträchtigungen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf
der einen Seite und bei Flächenverlusten durch Bodenversiegelung auf
der anderen Seite sein wird (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Der Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche sollte soweit wie möglich reduziert
werden. Idealerweise sollte die vorhandene landwirtschaftliche Fläche, die eine
begrenzte Ressource darstellt, vollständig und nutzbar erhalten werden. Ein
wichtiges Instrument der Bundesregierung, dieses Ziel zu erreichen, ist die
Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie. Hierin ist festgehalten, dass die
Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke bis zum Jahr 2030 auf
unter 30 Hektar pro Tag gesenkt werden soll. Es ist davon auszugehen, dass der
Flächenverbrauch auch in Zukunft überwiegend zu Lasten der
landwirtschaftlichen Nutzfläche erfolgen wird.
39. In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die
Flächentypen Wald, landwirtschaftliche Nutzfläche und sonstige Flächen bei
Inanspruchnahme für Bautätigkeiten in Form von Ausgleichsmaßnahmen
kompensiert, wieviel davon wurden realisiert, und inwieweit wird
sichergestellt, dass die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen tatsächlich
umgesetzt werden?
40. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass eine
ggf. erforderliche Pflege der Ausgleichsflächen erfolgt, sodass die
Ausgleichsflächen dauerhaft ihre Funktion erfüllen können?
41. Liegen der Bunderegierung Erkenntnisse darüber vor, in welchem
Umfang die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Form von
Ersatzzahlungen vollzogen wurden?
Wenn ja, wie häufig kamen diese Ersatzzahlungen in den letzten fünf
Jahren vor, und in welcher Höhe (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Die Fragen 39 bis 41 werden aufgrund des Sachzusammenhangs beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine näheren Erkenntnisse vor. Für den
Vollzug des Bauplanungsrechts wie auch des Rechts der naturschutzrechtlichen
Eingriffsregelung, soweit dieses bei Bautätigkeiten zur Anwendung kommt,
sind die Länder zuständig.
42. Welche planungsrechtlichen und ökonomischen Instrumente zur
Begrenzung des Flächenverbrauches hat die Bundesregierung geprüft, um die
Vereinbarung im Koalitionsvertrag, den Flächenverbrauch bis zum Jahr
2030 auf maximal 30 Hektar am Tag zu begrenzen, umzusetzen, und
wenn ja, mit welchen Ergebnissen?
Die Bundesregierung hat die Wirksamkeit und Praxistauglichkeit von
planungsrechtlichen und ökonomischen Instrumenten zur Reduzierung der
Flächenneuinanspruchnahme in zahlreichen Forschungsvorhaben untersucht. Der
jüngst veröffentlichte Statusbericht 2020 der Bund-/Länder-
Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) zur Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme
und der Versiegelung gibt einen umfassenden Überblick und Einschätzungen zu
diesen Instrumenten:
www.labo-deutschland.de/documents/LABO_Statusbericht_2020_Flaechenver
brauch_.pdf .
Von den Vorhaben der Bundesregierung werden beispielhaft genannt:
Als Planspiel im Rahmen eines Projektes aus dem Umweltforschungsplan des
BMU wurde ein bundesweiter Modellversuch zum Handel mit
Flächenzertifikaten durch ein Konsortium unter Leitung des Instituts der deutschen
Wirtschaft in Köln durchgeführt und durch das UBA fachlich betreut. Die
Ergebnisse des Modellversuchs wurden bereits auf öffentlichen Veranstaltungen den
teilnehmenden Kommunen und anderen Interessierten präsentiert. Der
Abschlussbericht des Projekts ist im Internet veröffentlicht:
www.umweltbundesa
mt.de/publikationen/modellversuch-flaechenzertifikatehandel .
In einem Forschungsvorhaben des UBA wurde die Anwendbarkeit und
kommunale Praxistauglichkeit ausgewählter Instrumente zum Flächensparen
gemeinsam mit ca. 100 Akteuren aus Kommunen, einer Region, der Regional-
und Landesplanung sowie der Finanz- und Planungswissenschaften in vier
Planspielen in einem Praxistest erfolgreich erprobt und hinsichtlich ihrer
Tauglichkeit für den kommunalen Planungsalltag positiv bewertet. Abschlussbericht
siehe:
www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/texte_
158-2020_innovative_instrumente_zum_flaechensparen_und_zur_foerderung_
der_innenentwicklung_2_0.pdf.
Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) hat in einem Forschungsprojekt im
Auftrag des UBA eine umfassende wissenschaftliche Analyse des
flächenpolitischen Instrumentariums durchgeführt. Im Hinblick auf die Erreichbarkeit
flächenpolitischer Mengenziele wurden 36 Instrumente aus den Bereichen
Umweltrecht, Planungsrecht, Kooperation, Steuerrecht, Förderung und
Subventionen sowie Öffentlichkeitsarbeit zusammengestellt, klassifiziert und bewertet.
Im Ergebnis der Analyse hat das Difu konstatiert, dass das verfügbare
Instrumentarium durchweg gut ist und flächensparend wirken kann. Defizite liegen in
der fehlenden Verknüpfung zu quantitativen Zielen beim Flächenverbrauch. Im
Ergebnis schlägt das Difu einen konsequenten strategischen
Flächenmanagementansatz vor, dessen Einzelmaßnahmen derzeit Gegenstand eines
Dialogprozesses zwischen Bund und Ländern ist. Die Ergebnisse der
Instrumentenanalyse sind im Internet veröffentlicht:
www.umweltbundesamt.de/publikation
en/instrumente-zur-reduzierung-der.
43. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Positiv- und
Negativbeispiele über Planungen mit besonders flächensparenden bzw.
flächenverschwendenden Auswirkungen vor, und wenn ja, welche?
44. Hat die Bundesregierung in Regionen mit diesen Positiv- oder
Negativbeispielen Modellvorhaben gefördert, wenn ja welche?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 43 und 44 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Landesentwicklung und Regionalplanung liegen in der Zuständigkeit der
Länder. Einen Überblick über die Entwicklungen und Fortschritte im Bodenschutz
gibt der Bodenschutzbericht der Bundesregierung, der in regelmäßigen
Abstanden erstellt und dem Deutschen Bundestag zugeleitet wird. Der 5.
Bodenschutzbericht befindet sich in Vorbereitung und wird voraussichtlich Sommer
des Jahres 2021 vorgelegt.
In Forschungsvorhaben untersuchen Behörden des Bundes ausgewählte Fragen
im Hinblick auf Instrumente, Steuerungsfähigkeiten und Steuerungswirkungen
u. a. der Regionalplanung und ihre Flächenwirkung:
Im laufenden Forschungsvorhaben des UBA „Dialogvorhaben zur Reduzierung
von Flächenneuinanspruchnahme“ (Kurztitel) (FuE-Vorhaben FKZ 3718 75
002 0) werden der Stand der kommunalen Erfassung von
Innenentwicklungspotenzialen und die kommunale Anwendung von sogenannten
Folgekostenrechnern untersucht. Des Weiteren identifiziert das Vorhaben instrumentelle
Fehlanreize für Kommunen, private Wohnungsmarktunternehmen und von
Förderprogrammen, die den Flächenverbrauch befördern.
Im laufenden Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)-Forschungsvorhaben
„Der Einfluss der Raumplanung auf die Siedlungsentwicklung in Deutschland
und der Schweiz: Eine vergleichende Analyse von Steuerungsfähigkeit und
Steuerungswirkungen“ (ERASI) wird der Einfluss der Raumplanung auf die
Siedlungsentwicklung in Deutschland und in der Schweiz vergleichend
untersucht. Untersucht werden regionale Beiträge für eine flächensparende
Entwicklung für die 33 bevölkerungs- und beschäftigungsstärksten Städte Deutschlands
und das dazugehörige Umland. Erkennbar wird die Heterogenität der
Erreichung oder Verfehlung regionaler Entwicklungsziele, die sich nicht allein mit
unterschiedlichen demografischen und ökonomischen Entwicklungen der
Regionen erklären lässt. Entscheidende Bedeutung für das Flächensparen haben
Raumstruktur, Prozesse der Bewusstseinsbildung sowie die regionale und
lokale Planungskultur (vgl. ILS-Trends 3/2020).
Im laufenden Forschungsvorhaben des UBA „Trends und Tendenzen der
Siedlungsentwicklung und deren Auswirkungen auf das Erreichen der
flächenpolitischen Ziele des Bundes“ (FKZ 3720151060) wird anhand von Fallbeispielen
untersucht, welchen Einfluss regionale Boden- und Immobilienmärkte auf die
Siedlungsentwicklung und den Flächenverbrauch haben. Zudem analysiert das
Vorhaben die Angebots- und Nachfragesituation für Einfamilienhäuser „auf der
grünen Wiese“ in Kommunen mit nicht angespannten Immobilienmärkten
analysieren.
Im Programm „Modellvorhaben der Raumordnung“ wird im Jahr 2021 ein
Forschungsvorhaben „Regionale Steuerung der Siedlungs- und
Freiraumentwicklung – Neue Siedlungs- und Freiraumkonzepte nach der Pandemie“ starten.
Hierbei sind auch Modellvorhaben und Fallstudien geplant.
45. Welche Ansatzpunkte oder Konzepte sind der Bundesregierung aus den
Bundesländern bekannt, die einen Beitrag zu Reduktion des
Flächenverbrauchs liefern?
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist in Deutschland auf allen staatlichen
Handlungsebenen als Ziel verankert: Baurecht, Raumordnungsrecht und
Naturschutzrecht des Bundes verpflichten die ausführenden Länder wie auch die
Kommunen im Rahmen ihrer Planungshoheit zu einem sparsamen und
schonenden Umgang mit Grund und Boden, zur Reduzierung des
Flächenverbrauchs und zur Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft nach
Maßgabe der jeweiligen Vorschriften. Das Raumordnungsgesetz des Bundes
enthält seit dem Jahr 2017 eine ausdrückliche Regelung zur Prüfung der
Festlegung quantifizierter Flächenziele durch die Träger der Raumordnung und
Landesentwicklung. In einigen Bundesländern wurden „Flächeninitiativen“ als
breite Bündnisse unter Einbindung der Zivilgesellschaft ins Leben gerufen. Im
Rahmen der Umweltministerkonferenz und der zuständigen
Länderarbeitsgemeinschaften wie auch im Rahmen der Ministerkonferenz für Raumordnung
finden ein intensiver Austausch und eine fachliche Koordinierung zu Fragen
und Strategien der Reduzierung der Flächeninanspruchnahme statt.
Regionale und überregionale Signalwirkungen in den Bundesländern werden
von Konzepten und Erkenntnissen in Modellprojekten aus Fördermaßnahmen
erwartet, wie beispielsweise der Fördermaßnahme „Kommunen innovativ“ des
Bundesforschungsministeriums (BMBF) seit dem Jahr 2016 (
www.kommunen-
innovativ.de ).
46. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um zukünftig die
Trennungswirkung von neuen, linienförmigen Infrastrukturmaßnahmen zu
reduzieren und den Anteil der unzerschnittenen verkehrsarmen Räume
(UZVR) bei 25,4 Prozent, gemäß der Nationalen Strategie zur
biologischen Vielfalt, zu halten?
Grundsätzlich sind gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz bei allen Planungen
und Projekten des Bundes, der Länder und der Kommunen großflächige,
weitgehend unzerschnittene Landschaftsräume vor weiterer Zerschneidung zu
bewahren. Die erneute Inanspruchnahme bereits bebauter Flächen sowie die
Bebauung unbebauter Flächen im Innenbereich hat Vorrang vor der
Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich. Verkehrswege, Energieleitungen und
ähnliche Vorhaben sollen landschaftsgerecht geführt, gestaltet und so gebündelt
werden, dass die Zerschneidung und die Inanspruchnahme der Landschaft
sowie Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes vermieden oder so gering wie
möglich gehalten werden. Diese Grundsätze sind in den Instrumenten der
Umweltfolgenabschätzung und -bewältigung beachtlich, sodass der Anteil der
unzerschnittenen verkehrsarmen Räume > 100 km² (UZVR) an der Bundesfläche
gehalten werden kann.
47. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung für Fälle ergreifen, wo
bereits eine Zerschneidung der Landschaft durch linienförmige
Infrastruktur erfolgt ist?
Um die bisherige Zerschneidung von Landschaften und Lebensräumen durch
das überörtliche Straßennetz zu reduzieren, wurde im Jahr 2021 vom
Bundeskabinett das langfristig angelegte Bundesprogramm „Wiedervernetzung“
verabschiedet. Das Bundesprogramm enthält 93 prioritäre Maßnahmen, um bisher
zerschnittene Lebensraumnetze wieder miteinander zu verbinden
(Wiedervernetzung). Weitere Programme und Maßnahmen, die von den Ländern ergriffen
werden können auf folgender Website eingesehen werden:
www.bfn.de/themen/planung/eingriffe/wirkungsprognosen/zerschneidung-wied
ervernetzung.html
48. Wie bewertet die Bunderegierung die derzeitige Umsetzung der
Eingriffsregelung insbesondere im Hinblick auf den in § 1 Absatz 6
Nummer 7 Buchstabe a und § 1a Absatz 2 Satz 1 BauGB definierten Schutz
von Boden und Fläche im Vergleich der Bundesländer?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die eine diesbezügliche
Bewertung ermöglichen würden. Für den Vollzug des Bauplanungsrechts sind
die Länder zuständig.
49. Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung
flächensparendes Bauen in Bezug auf Siedlungs- und Erschließungsflächen in Form
von Modell- und Forschungsvorhaben oder in sonstiger Weise (bitte
unterschieden nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Flächensparendes Bauen ist seit jeher ein wichtiges Anliegen der
Bundesregierung und wird von ihr auf vielfältige Weise unterstützt. Die Bundesregierung
setzt auf Wohnungsneubau und Bestandssicherung in bestehenden
städtebaulichen Strukturen (Innenentwicklung). Mit der Förderung des Städtebaus
unterstützt der Bund die Städte und Kommunen bei ihrer nachhaltigen
städtebaulichen Entwicklung.
Auch der Entwurf der Bundesregierung für ein Baulandmobilisierungsgesetz
soll die Innenentwicklung und damit das flächensparende Bauen unterstützen,
u. a. durch die Schaffung von Befreiungsmöglichkeiten, Erleichterungen für
gemeindliche Vorkaufsrechte sowie die Flexibilisierung von Dichteobergrenzen.
Zur Unterstützung der Innenentwicklung und des flächensparenden Bauens in
Bezug auf Siedlungs- und Erschließungsflächen wurden bzw. werden zudem
zahlreiche Projekte durchgeführt. Bei den Modellvorhaben und Fallstudien
wird dabei auf eine breite Beteiligung von Kommunen und Regionen in
möglichst allen Bundesländern geachtet. Beispielhaft wird auf folgende Projekte
des BMBF, BBSR, Bundesamtes für Naturschutz (BfN) und des UBA
hingewiesen:
Im Forschungsfeld des Experimentellen Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt)
„Aktivierung von Innenentwicklungspotenzialen in wachsenden Kommunen“
(in den Jahren 2017 bis 2020) standen Elemente eines aktiven
Innenentwicklungsmanagements im Vordergrund. Ziel eines
Innenentwicklungsmanagements sind die Mobilisierung von Grundstücken, die Stärkung der
Investitionsbereitschaft, die Schaffung von Akzeptanz gegenüber Wohnungsbau in der
Innenentwicklung und die Unterstützung verwaltungsinterner Abstimmungen.
Generell fördert eine aktive kommunale Liegenschaftspolitik das
flächensparende Bauen.
Der Bund trägt mit einem Informations- und Erfahrungstransfer zur
Verbreitung guter Praxisbeispiele bei. Mit der Plattform
www.aktion-flaeche.de besteht
seit dem Jahr 2016 ein Portal für kommunales Flächensparen und zur Stärkung
der Innenentwicklung. Hier wird das vorhandene Know-how zum
Flächenmanagement nutzerfreundlich für die Kommunen bereitgestellt, darunter auch
Werkzeuge zur Ermittlung ihrer Flächenpotenziale sowie zum
flächensparenden Bauen.
In der Fördermaßnahme „Kommunen innovativ“ unterstützt das BMBF seit
dem Jahr 2016 mehrere Forschungsverbünde mit Modellvorhaben, die die
Innenentwicklung mit neuen Instrumenten in den Fokus nehmen.
Das BfN entwickelt Leitlinien, Empfehlungen und Orientierungswerte im
Rahmen verschiedener Forschungsvorhaben, wie einerseits Flächenreserven im
Siedlungsbestand nicht nur baulich, sondern auch mit Blick auf urbanes Grün
entwickelt werden können (sog. „doppelte Innenentwicklung“, u. a. FuE-
Vorhaben FKZ 3513 82 0500). Auf diese Weise sollen der offene
Landschaftsraum vor weiterer Flächeninanspruchnahme und zusätzlichen baulichen
Eingriffen geschützt und gleichzeitig die ökologischen Funktionen des urbanen
Grüns bewahrt und entwickelt sowie der Siedlungsraum durch Maßnahmen der
Freiraumentwicklung qualifiziert werden. Dies entspricht den gestiegenen
Anforderungen an die Qualität und die Versorgung der Bevölkerung mit urbanem
Grün, die sich auch in verschiedenen Zielsetzungen der Bundesregierung
niederschlägt (vgl. auch Weißbuch Stadtgrün und Masterplan Stadtnatur).
Zu zurückliegenden Aktivitäten wird ergänzend auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/12065 verwiesen.
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ISSN 0722-8333]