[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Zaklin Nastic,
Dr. Alexander S. Neu, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 19/25087 –
Situation der Menschenrechte linker politischer Kräfte in Russland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die russische politische Landschaft weist ein breites oppositionelles Spektrum
auf, welches in seiner Vielseitigkeit in der deutschen Öffentlichkeit kaum
Erwähnung findet. Dazu gehört auch ein linkes Spektrum, bei dem soziale
Fragen im Vordergrund stehen und welchem sich die drei nachfolgenden
Personen zuordnen lassen. Mit dieser Anfrage soll das Augenmerk auf die Situation
der linken Opposition in Russland gerichtet werden, ohne die aktuelle
Relevanz und Brisanz etwa des Falls Alexej Nawalny infrage zu stellen.
Der russische Agrarunternehmer und Kandidat der Kommunistischen Partei
der Russischen Föderation (KPRF) Pawel Grudinin, der bei der
Präsidentschaftswahl 2018 als stärkster Oppositionskandidat 8,7 Millionen Stimmen
(11,8 Prozent) bekam, wird durch das Schiedsgericht des Moskauer Gebiets
„schlechter Wirtschaftsführung“ beschuldigt (siehe Artikel von Ulrich Heyden
„Angriff auf den Lenin-Sowchos‘„ in Freitag 33/2020 vom 30. August 2020).
Gegen den Leiter der Lenin-Sowchose wurde eine Geldstrafe in Höhe von
etwa 12 Mio. Euro verhängt. Pawel Grudinin verstehe sie als Rache für sein
Wahlergebnis von 2018. Sein landwirtschaftlicher Betrieb ist in Russland vor
allem durch seine sozialen Leistungen und die hohe Qualität seiner Produktion
bekannt. Pawel Grudinin zufolge weist der Vorgang einen politischen
Hintergrund auf, denn die Klage gegen ihn führt zur Immobilien-Firma Rota-Agro,
deren Besitzer ein bekannter Duma-Abgeordneter der regierungsnahen Partei
„Einiges Russland“ ist. Gegen den Beschluss des Moskauer Gerichts hat
Pawel Grudinin zwei Klagen beim Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte in Straßburg eingereicht. Pawel Grudinin (aus dem Interview mit Ulrich
Heyden „Immobilien-Haie gegen sozialistische Landwirtschaft vor den Toren
von Moskau“ in Telepolis am 4. August 2020): „Wir haben wegen der
falschen Entscheidung der Richter gegen uns zwei Klagen beim Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingereicht. Wir hoffen auf
dieses Gericht.“
Am 4. Juni 2020 wurde der linke russische Oppositionspolitiker Nikolaj
Platoschkin festgenommen (siehe Artikel von Bernhard Clasen „Hoffnung auf
ein Ende des Arrests“ in taz am 18. November 2020). Nikolaj Platoschkin ist
ehemaliger Diplomat, Historiker und Anführer der „Bewegung für den neuen
Sozialismus“. Der Politiker wird des „Aufrufs zu Massenunruhen“ sowie der
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25936
19. Wahlperiode 15.01.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 15. Januar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
„Verbreitung von Falschinformationen“ beschuldigt. Er soll weiterhin bis zum
2. Januar 2021 unter Hausarrest bleiben ohne Gelegenheit, an die frische Luft
zu gelangen. Vor der Hausdurchsuchung bei und dem Arrest von Nikolaj
Platoschkin hatte ein Duma-Abgeordneter der regierungsnahen Partei „Einiges
Russland“ in seinem Brief die russischen Behörden gebeten, Nikolaj
Platoschkins politische Tätigkeit zu überprüfen, und wies dabei auf einige von
Nikolaj Platoschkins YouTube-Videos hin (
https://www.youtube.com/watch?
v=KCmUhGOLJWY). Das Menschenrechtszentrum Memorial betrachtet den
Fall von Nikolaj Platoschkin als politisch motiviert und setzte ihn auf die Liste
der Verfolgten (
https://memohrc.org/ru/defendants/platoshkin-nikolay-nikolae
vich). Amnesty International hält die Strafverfolgung von Nikolaj Platoschkin
für unbegründet, sieht sie als Verletzung seines Rechts auf freie
Meinungsäußerung sowie friedliche Versammlung und fordert seine Freilassung (https://
eurasia.amnesty.org/2020/06/15/amnesty-international-priznala-rossijskogo-p
olitika-nikolaya-platoshkina-uznikom-sovesti/).
Am 27. Juli 2020 wurde der Koordinator der „Linken Front“, Sergej Udalzow,
in der Nähe seines Hauses festgenommen. Der linke Politiker wurde des
Organisierens einer nicht genehmigten Massenveranstaltung beschuldigt. Das
Gericht verhängte gegen ihn zehn Tage Ordnungshaft (vgl.
https://ria.ru/2020072
8/1575049086.html). Sergej Udalzow protestierte dagegen mit einem
Hungerstreik (vgl.
https://tass.ru/proisshestviya/9068765).
Mit Verweis auf die vom Pressereferat der Deutschen Botschaft in Moskau
regelmäßig gesendeten Informationen über russische Medienthemen, auf die
in Deutschland erschienenen Medienberichte sowie auf weitere, auch interne,
Lageberichte gehen die Fragestellerinnen und Fragesteller davon aus, dass die
Bundesregierung über diese Vorgänge gut unterrichtet ist. Umso mehr entsteht
bei den Fragestellern der Eindruck, dass der Blick der Bundesregierung sowie
der von ihr unterstützten Institutionen und Organisationen hinsichtlich
innerrussischer gesellschaftlicher Kräfte und Bewegungen und deren Unterstützung
sehr eindimensional ist, also die dem linken Spektrum zuzurechnende
Opposition oder Kräfte, die nicht eindeutig westorientiert sind, nicht im
angemessenen Maße beachtet bzw. berücksichtigt werden.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Nach Einschätzung der Bundesregierung weist die russische politische
Landschaft ein Spektrum an oppositionellen Kräften auf. Diese stehen jedoch unter
wachsendem staatlichen Druck. Innerhalb des oppositionellen Spektrums wird
von Beobachtern in der Regel zwischen einer System-Opposition, die die
offizielle Regierungspolitik grundsätzlich unterstützt, und einer nicht-systemischen
Opposition unterschieden.
In Einklang mit den Prinzipien der Organisation für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa (OSZE) sowie des Europarats setzt sich die Bundesregierung
für die Achtung bürgerlicher Rechte und demokratischer Freiheiten wie die
Versammlungs-, Presse- und Meinungsfreiheit für alle politischen Akteure
unabhängig von ihrer Ausrichtung ein.
Zudem fördert die Bundesregierung die Beziehungen zwischen Russland und
Deutschland sowie der Europäischen Union auch auf
zwischengesellschaftlicher Ebene. Grundlage bilden hier die einschlägigen
Menschenrechtskonventionen und internationalen Vereinbarungen, die auch die Russische Föderation
ratifiziert hat. Der Einsatz der Bundesregierung für Menschenrechte geschieht
mithilfe einer Vielzahl von Instrumenten, unter anderem der öffentlichen und
nichtöffentlichen Ansprache von Einzelfällen, der Beobachtung laufender
Gerichtsverfahren sowie des vertraulichen Austauschs mit Betroffenen, deren
Unterstützern, Prozessbevollmächtigten und anderen. Außerdem fördert die
Bundesregierung Projekte von Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidigern und weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren.
1. Welche Tendenzen sieht die Bundesregierung in Russland im Bereich der
Menschenrechte seit Anfang 2020?
Die Bundesregierung verweist auf den im 14. Bericht zur
Menschenrechtspolitik (Bundestagsdrucksache 19/25000 vom 4. Dezember 2020) enthaltenen
Länderteil zur Russischen Föderation, der den Zeitraum bis zum 30. September
2020 abdeckt. Sie betrachtet die Entwicklung in der Russischen Föderation im
Bereich der Menschenrechte mit Sorge. Insbesondere die in dem Bericht des
OSZE-Sonderberichterstatters Professor Dr. Wolfgang Benedek enthaltenen
Empfehlungen vom 17. Dezember 2018 sind noch nicht umgesetzt worden.
Im Jahr 2020 erlassene gesetzliche Regelungen hatten weiteren negativen
Einfluss auf die Menschenrechtslage. Insbesondere der im Zuge der
Verfassungsänderungen eingebaute nationalstaatliche Vorbehalt bei der Umsetzung von
Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR)
wird von der Bundesregierung kritisch gesehen. Die Durchsetzung der in der
Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) garantierten Rechte in
Russland wird dadurch geschwächt.
2. Erkennt die Bundesregierung ein Anwachsen zivilgesellschaftlicher
Aktivitäten in Russland in zahlreichen gesellschaftlichen Bereichen, wie z. B.
Wohnen, Rente, Umwelt, Inklusion, Geschlechtergerechtigkeit?
Wie schätzt sie deren menschen- und bürgerrechtliche Situation ein?
Die Bundesregierung beobachtet zahlreiche zivilgesellschaftliche Aktivitäten in
den oben genannten Bereichen und fördert sie im Sinne eines lebendigen
zivilgesellschaftlichen Austausches zwischen Russland und Deutschland.
Die Situation zivilgesellschaftlicher Aktivistinnen und Aktivisten sowie
Organisationen kann nicht pauschal bewertet werden. Unabhängige und kritische
zivilgesellschaftliche Aktivitäten auf lokaler, regionaler und föderaler Ebene
geraten in Russland immer wieder unter Druck. Auch die oben genannten
Bereiche stellen hiervon keine Ausnahme dar. Dies ist insbesondere dort der Fall,
wo russische Initiativen mit ausländischen Partnern kooperieren. So sollte zum
Beispiel Anfang Dezember 2020 eine US-amerikanische Juristin ausgewiesen
werden, die für die „Russian Justice Initiative“ zum Thema Frauenrechte
gearbeitet hat. Die zum Ende des Jahres 2020 noch einmal verschärften Gesetze
gegen „ausländische Agenten“ erschweren die internationale Vernetzung der
russischen Zivilgesellschaft in hohem Maße und werden daher von der
Bundesregierung kritisch bewertet.
Die Bundesregierung verweist darüber hinaus auf die Gutachten der Venedig-
Kommission: CDL-AD(2016)020 (
https://www.venice.coe.int/webforms/docu
ments/?pdf=CDL-AD(2016)020-e); CDL-AD(2014)025 (
https://www.venice.c
oe.int/webforms/documents/?pdf=CDL-AD(2014)025-e).
3. Inwieweit wurden auch soziale Menschenrechte in Russland von der
Bundesregierung bei bilateralen deutsch-russischen Regierungstreffen
bzw. Regierungstelefonaten thematisiert, und mit welchem Ergebnis?
Welche Themen wurden im Jahr 2020 konkret behandelt (bitte detailliert
mit jeweiligem Datum, Anlass und den Gesprächsteilnehmern bzw.
Leitern der Delegationen nennen)?
Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gab es zahlreiche Gespräche
zwischen Regierungsvertretern zum Thema Gesundheit. Unter anderem haben der
Bundesminister für Gesundheit, Jens Spahn, und sein russischer Amtskollege
Michail Muraschko am 29. April und am 18. Dezember 2020 Telefonate
geführt. Am 7. Mai 2020 fand zudem ein Gespräch des Staatssekretärs im
Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Dr. Thomas Steffen, mit seinem
russischen Amtskollegen statt.
Der damalige Koordinator für die zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit
mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen Partnerschaft, MdB
Dirk Wiese, führte am 17. Januar 2020 ein Gespräch mit dem Vorsitzenden des
russischen Rates beim Präsidenten für die Entwicklung der Zivilgesellschaft
und Menschenrechte, Waleri Fadejew, anlässlich seines Besuchs in Berlin. In
diesem Gespräch wurde eine verstärkte Zusammenarbeit zu sozialen
Menschenrechten erörtert.
Soziale Menschenrechte werden zudem auch außerhalb von Regierungstreffen
oder -telefonaten thematisiert, zum Beispiel im Rahmen diverser
Arbeitsgruppen des „Petersburger Dialogs“ sowie in weiteren, von der Bundesregierung
geförderten Projekten. Zudem unterstützt das BMG verschiedene Projekte in
Russland, etwa im HIV-/AIDS-Bereich. Darüber hinaus wird auf Antwort zu
Frage 4 verwiesen.
4. Wann, wie, und aus welchem Anlass haben sich Mitglieder der
Bundesregierung, die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik
und Humanitäre Hilfe und/oder der Koordinator für die
zwischengesellschaftliche Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern
der Östlichen Partnerschaft öffentlich zu sozialen Menschenrechtsfragen
in Russland erklärt (bitte für den Zeitraum ab 2013 mit den jeweilige
Quellen nennen)?
Eine statistische Erfassung öffentlicher Äußerungen wird nicht vorgenommen.
Als Beispiele für Äußerungen im Sinne der Fragestellung lassen sich anführen:
• Der damalige Koordinator für die zwischengesellschaftliche
Zusammenarbeit mit Russland, Zentralasien und den Ländern der Östlichen
Partnerschaft, MdB Dirk Wiese, hat als Koordinator der Arbeitsgruppe
Zivilgesellschaft des Petersburger Dialogs die Befassung mit den Folgen der
Covid-19-Pandemie initiiert und als Ergebnis dieser Befassung die
Erstellung einer „Road Map“ in Videokonferenzen am 9. April 2020, 30. April
2020 und 3. Juni 2020 in die Wege geleitet. Darin sind auch die
Auswirkungen auf soziale Menschenrechte thematisiert worden:
https://petersburger-di
a log .de/8923-2. Ihre Umsetzung wurde in einer weiteren Tagung am
25. August 2020 diskutiert.
• In einem weiteren Treffen der Arbeitsgruppe Zivilgesellschaft wurde am
23. Oktober 2020 das Thema „Pflegefamilien im Fokus der Fürsorge der
Zivilgesellschaft“ diskutiert:
https://www.karenina.de/petersburger-dialog-
e-v/hilfe-fuer-ein-selbstaendiges-leben.
• Die Bundesregierung hat im Rahmen des Staatenüberprüfungsverfahrens im
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen am 14. Mai 2018 Empfehlungen
an die Russische Föderation formuliert, die die Menschenrechte insgesamt
und auch soziale Menschenrechtsfragen wie Nicht-Diskriminierung und die
Bekämpfung von häuslicher Gewalt betreffen (
https://conf.unog.ch/dr/publi
c/12.0880/31EDBC50-EE9C-4785-BD48-FB33BFDC8346_14h30/chunks/
snippet_lOs98-13t99-17.mp3).
• Aus Anlass eines Gesprächs mit Lew Gudkow, Direktor des russischen
Meinungsforschungszentrums „Lewada“, am 31. Mai 2013 äußerte der
damalige Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte und
Humanitäre Hilfe, MdB Markus Löning u. a. die Erwartung, dass die sogenannten
„Bolotnaja-Verfahren“ eingestellt und die in Untersuchungshaft
einsitzenden Angeklagten freigelassen werden (
https://www.auswaertiges-amt.de/de/
newsroom/130531-mrhh-rus/256094). Die „Bolotnaja-Verfahren“ richteten
sich gegen Organisatoren und Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer
Protestkundgebung am 6. Mai 2012 auf dem Bolotnaja-Platz, darunter auch
der in der Vorbemerkung der Fragesteller sowie in Frage 8 genannte Sergej
Udalzow.
• Am 18. Juli 2013 unterzeichneten die damalige Bundesarbeitsministerin
Dr. Ursula von der Leyen und der russische Arbeitsminister Maxim Topilin
– am Rande des G20-Arbeits- und Beschäftigungsministertreffens in
Moskau – eine deutsch-russische Absichtserklärung über die
Zusammenarbeit im Bereich Arbeit und Soziales. Neben Arbeitsschutz und
Fachkräftesicherung bildete die Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention
einen Schwerpunkt der Zusammenarbeit: Anfang Juli 2013 fand ein
bilaterales Fachseminar auf Expertenebene dazu statt.
5. Zählt die Bundesregierung den damaligen Gegenkandidaten in der
Präsidentschaftswahl 2018 und politischen Konkurrenten Wladimir Putins, den
Unternehmer Pawel Grudinin, zur politischen und gesellschaftlichen
Opposition in Russland?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Vorbemerkung der Bunderegierung wird verwiesen. Pawel Grudinin ist
kein Mitglied einer politischen Partei. Er wurde bei der Präsidentschaftswahl
2018 von der Kommunistischen Partei der Russischen Föderation (KPRF) als
parteiloser Kandidat aufgestellt. In diesem Kontext äußerte er sich kritisch zu
verschiedenen Aspekten der Politik des russischen Staatspräsidenten und der
russischen Regierung.
Die KPRF hat in der Vergangenheit die grundsätzliche Linie der Politik der
russischen Regierung mitgetragen und den Führungsanspruch der
Regierungspartei „Einiges Russland“ nicht in Frage gestellt. Sie wird daher von den
meisten Beobachtern zur sogenannten System-Opposition gezählt.
6. Begleitet die Bundesregierung den Gerichtsprozess gegen Nikolaj
Platoschkin, und falls ja, in welcher Intensität, und durch welche
Vertreter?
Wenn nein, warum nicht?
Der Fall von Nikolaj Platoschkin ist der Bundesregierung bekannt. Ein Termin
für eine gerichtliche Anhörung im laufenden Verfahren steht derzeit nicht fest.
Über eine mögliche Beobachtung des Prozesses wird die Bundesregierung
kurzfristig und abhängig von der lokalen pandemischen Lage und einer
möglicherweise erforderlichen Genehmigung des zuständigen Gerichts entscheiden.
Hierfür ist zudem eine Abstimmung mit dem Angeklagten oder seinen
Prozessvertretern erforderlich.
7. Zählt die Bundesregierung die Organisation „Linke Front“ zur politischen
und gesellschaftlichen Opposition, die um eine Verbesserung der bürger-
und menschenrechtlichen und sozialen Situation in der Russischen
Föderation kämpft?
Sergej Udalzow war einer der Organisatoren von Protesten infolge der
Parlamentswahlen 2011 und der Präsidentschaftswahlen 2012, an denen er mit der
„Linken Front“ teilgenommen hat. Er war zudem Mitglied in einem von 2012
bis 2013 bestehenden, außerparlamentarischen „Koordinierungsrat der
russischen Opposition“. Sergej Udalzow hat bei der Präsidentschaftswahl 2018 die
Kandidatur von Pawel Grudinin für die Kommunistische Partei der Russischen
Föderation (KPRF) unterstützt. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
8. Wann hat die Bundesregierung davon Kenntnis erhalten, dass der bis heute
wegen Protestaktionen immer wieder festgenommene Sergej Udalzow
wegen seiner damaligen Aktivitäten gegen die Fälschung der
Wahlergebnisse 2012 zu vier Jahren Lagerhaft verurteilt wurde?
Vom Urteil des Moskauer Stadtgerichts gegen Sergej Udalzow erhielt die
Bundesregierung im Zuge des Gerichtsverfahrens am 24. Juli 2014 Kenntnis.
Ein Vertreter der Botschaft Moskau war bei der Urteilsverkündung anwesend.
9. Gab es seitens der Bundesregierung Aktivitäten zur Unterstützung von
Pawel Grudinin, Nikolaj Platoschkin sowie Sergej Udalzow im
Zusammenhang mit den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Fällen,
und welche Unterstützung gab es diesbezüglich nach Kenntnis der
Bundesregierung von anderen Institutionen und Organisationen aus
Deutschland?
Von den in der Vorbemerkung der Bundesregierung erwähnten Instrumenten
zur Unterstützung der Menschenrechte hat die Bundesregierung auch in den
genannten Einzelfällen Gebrauch gemacht.
Im Rahmen der Kontakte mit gesellschaftlichen und politischen Kräften in
Russland hat der deutsche Botschafter in Moskau zuletzt am 21. Januar 2020
ein Gespräch mit Pawel Grudinin geführt.
Über die Aktivitäten von anderen Institutionen und Organisationen aus
Deutschland hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]