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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Positionierung der Bundesregierung zur aktuellen politischen Lage in Thailand

(insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

05.01.2021

Aktualisiert

23.11.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/2512910.12.2020

Positionierung der Bundesregierung zur aktuellen politischen Lage in Thailand

der Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt, Margarete Bause, Uwe Kekeritz, Filiz Polat, Renate Künast, Kai Gehring, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz, Tabea Rößner, Wolfgang Wetzel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit mehreren Monaten gehen Tausende Menschen in Thailand auf die Straße, um für Demokratie und Bürgerrechte zu demonstrieren. Am 18. Juli 2020 wurde nach vereinzelten Protestaktionen der vergangenen Monate die erste Großdemonstration abgehalten. Seitdem fanden immer wieder friedliche Proteste in verschiedenen Städten und Regionen Thailands statt. Die Proteste gehen überwiegend von jungen Menschen, von Schülerinnen und Schülern und von Studentinnen und Studenten aus und vereinen eine Vielzahl an Gruppierungen, darunter auch LGBTIQ-Aktivisten und Frauenrechtlerinnen. Sie alle vereinen die Forderungen nach Bürgerrechten, Meinungsfreiheit, transparenter Politik, fairer Justiz, Chancengleichheit und der Abschaffung der Militärherrschaft.

Insbesondere über Plattformen der Sozialen Medien haben sich die Demonstrierenden zu spontanen Kundgebungen oder Formen des Ungehorsams verabredet, wie es sie so in Thailand noch nie zuvor gegeben hat.

  • Rücktritt des Premierministers Prayut Chan-o-cha, dem ehemaligen Offizier, der 2014 durch einen Putsch an die Macht kam, und die Änderung der Verfassung, die 2016 mithilfe eines Referendums, das keinerlei demokratischen Standards entsprach, hin zu einer massiven Ausweitung der Befugnisse des Militärs geändert wurde. Inzwischen geht es der Bewegung vor allem um eine grundlegende Reform der Monarchie.

Im September und Oktober 2020 fanden mehrere Großdemonstrationen mit bis zu 100 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt. Als Reaktion auf die Proteste verhängte die thailändische Regierung zwischenzeitlich einen Ausnahmezustand, der Versammlungen von mehr als vier Personen verbot und Nachrichten im Internet zensierte. Internationale und nationale Medienplattformen wurden für mehrere Tage blockiert. Die Sicherheitskräfte setzten Wasserwerfer ein, deren Flüssigkeit mit Tränengas versetzt gewesen sein soll, und gingen mit Schlagstöcken und Schutzschildern in die Menge, um die Proteste aufzulösen (https://www.hrw.org/news/2020/10/17/thailand-water-cannon-used-against-peaceful-activists).

Seit Oktober 2020 wurden mehrere Dutzend Personen wegen vermeintlicher Straftaten im Zusammenhang mit den wachsenden Protesten festgenommen, darunter führende Köpfe der Protestbewegung und bekannte Menschenrechtsanwältinnen und Menschenrechtsanwälte. Ihnen sollen der Zugang zu rechtlichem Beistand sowie der Kontakt zu Angehörigen verwehrt worden sein (https://www.amnesty.de/informieren/aktuell/thailand-zehn-dinge-die-du-ueber-die-proteste-thailand-wissen-solltest; https://www.hrw.org/news/2020/10/17/thailand-water-cannon-used-against-peaceful-activists). Im November 2020 kam es zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen den pro-demokratischen Demonstrierenden auf der einen und Regierungsanhängerinnen und Regierungsanhängern und der Polizei auf der anderen Seite. Mindestens 55 Menschen wurden verletzt, darunter sechs Personen mit Schussverletzungen, 32 litten an den Folgen des Einsatzes von Tränengas (https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/gewaltsame-ausschreitungen-proteste-in-thailand-eskalieren-17057855.html).

Am 18. November 2020 kritisierte UN-Generalsekretär Anontio Guterres den wiederholten Einsatz tödlicher Waffen gegen friedliche Demonstrierende und rief die thailändische Regierung auf, jegliche Anwendung von Gewalt zu unterlassen und das Demonstrationsrecht allumfassend zu respektieren (https://www.hrw.org/news/2020/11/19/thailand-police-violence-against-democracy-demonstrators). Expertinnen und Experten des UN-Menschenrechtsrates riefen dazu auf, all diejenigen, die allein wegen der Ausübung ihrer Grundfreiheiten inhaftiert sind, unverzüglich und bedingungslos freizulassen (https://news.un.org/en/story/2020/10/1075972).

Am 26. und 27. Oktober 2020 fand eine Debatte im thailändischen Parlament über die Proteste statt, nachdem der Parlamentsbetrieb zuvor ausgesetzt worden war. Thailands größte Oppositionspartei Pheu Thai Party forderte im Rahmen dessen Premierminister Prayut Chan-o-cha zum Rücktritt auf und forderte die Freilassung der politischen Gefangenen. Kurz zuvor war Maha Vajiralongkorn, Rama X. König von Thailand, nach Bangkok gereist. König oder Königspalast haben sich bis heute nicht dezidiert zu den Protesten geäußert. Währenddessen wurden zahlreiche Aktivistinnen und Aktivisten wegen Majestätsbeleidigung angeklagt (https://prachatai.com/english/node/8935).

Der thailändische König hält sich häufig und lange in Bayern auf, wo er eine Villa besitzt. Ihm wurde in der Vergangenheit vorgeworfen, in Bayern Steuern zu umgehen (https://www.focus.de/kultur/royals/zettel-an-der-tuerklingel-wie-der-thai-koenig-den-freistaat-bayern-um-3-milliarden-euro-prellte_id_12108867.html). Zuletzt gab es Diskussionen über den Aufenthalt von ihm und seiner Entourage in einem bayerischen Luxushotel während der Beschränkungen des öffentlichen Lebens aufgrund der Pandemiebestimmungen, als Beherbergungen in Hotels verboten waren (https://www.badische-zeitung.de/der-koenig-von-thailand-und-seine-corona-trutzburg-in-den-alpen--185785254.html). Am 26. Oktober 2020 fanden Proteste vor der deutschen Botschaft in Bangkok statt, auf denen die Demonstrierenden forderten, den König aus Deutschland auszuweisen. Dem deutschen Botschafter wurde eine Petition übergeben, die Deutschland auffordert, Stellung zu den Vorwürfen zu beziehen, dass der König womöglich gegen Gesetze verstoßen habe, wenn er von Deutschland aus seine Macht in Thailand ausübt.

Der Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas antwortete auf die Frage des Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Fragestunde am 7. Oktober 2020 im Deutschen Bundestag zum Aufenthalt des thailändischen Königs in Deutschland: „Wir haben deutlich gemacht, dass Politik, die das Land Thailand betrifft, nicht von deutschem Boden aus zu erfolgen hat. Ansonsten gibt es, glaube ich, viele skurrile Berichte über das, was da stattfindet. Aber es entspricht nicht der Auffassung der deutschen Bundesregierung, dass – und das ist anders als das, was wir eben bei Herrn Nawalny hatten – Gäste in unserem Land ihre Staatsgeschäfte von hier aus betreiben; dem würden wir immer deutlich entgegenwirken wollen“ (Plenarprotokoll 19/182).

Aufgrund der antidemokratischen Entwicklungen in Thailand seit dem Putsch 2014 hatte der Rat der Europäischen Union am 23. Juni 2014 beschlossen, die in 2013 begonnenen Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen mit Thailand auszusetzen. Anlässlich der Ankündigung von Parlamentswahlen entschied der Europäische Rat am 12. Dezember 2017, die Verhandlungen wieder aufzunehmen, um angebliche demokratische Tendenzen in der Militärjunta zu unterstützen. Die Bundesregierung bekräftigte in der Antwort auf eine Schriftliche Frage von Dr. Frithjof Schmidt vom 3. Dezember 2018: „Weitere Schritte, wie die vollständige Wiederaufnahme der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit der EU sowie die Unterzeichnung des bereits ausverhandelten Partnerschafts- und Kooperationsabkommens, stehen unter dem Vorbehalt der weiteren innenpolitischen Entwicklung in Thailand bzw. werden erst nach demokratischen Wahlen und der Machtübergabe an eine zivile Regierung mit dieser erfolgen.“ Die zunächst mehrfach verschobenen Parlamentswahlen fanden am 24. März 2019 statt. Sie entsprachen nach Auffassung von Expertinnen und Experten keinerlei demokratischen Standards (https://www.dw.com/de/parlamentswahl-in-thailand-kurz-erkl%C3%A4rt/a-47976799). Regimekritikerinnen und Regimekritiker wurden massiv unter Druck gesetzt. Im Februar 2020 wurde die Future Forward Partei, die bei den Parlamentswahlen mehr als 6 Millionen Stimmen erhalten hatte und damit drittstärkste Kraft wurde, vom Verfassungsgericht aus politischen Motiven aufgelöst (https://www.dw.com/de/verfassungsgericht-in-thailand-l%C3%B6st-oppositionspartei-auf/a-52466524).

Am 2. September 2020 beschloss die Bundesregierung Leitlinien zur zukünftigen Ausrichtung der Außenpolitik gegenüber dem indo-pazifischen Raum, in denen die gewachsene geopolitische und wirtschaftliche Bedeutung der Region festgehalten und die Bedeutung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit betont wird. Die Strategie konzentriert sich auf die ASEAN-Staaten, zu denen auch Thailand gehört. Daraus und insbesondere aus der Tatsache, dass sich der König häufig und lange in Deutschland aufhält, lässt sich ein besonderes politisches Interesse Deutschlands für die aktuellen Entwicklungen in Thailand ableiten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung die am 28. Oktober 2020 in einer Videokonferenz der hochrangigen Beamten zwischen Thailand und der Europäischen Union beschlossene verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Thailand genau aussehen? Welchen Stellenwert haben dabei Fragen der Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte?

2

Welche konkreten Konsequenzen folgen aus der Aussage von Bundesaußenminister Heiko Maas wonach es „eine Option“ sei, die Verhandlungen um ein Freihandelsabkommen zwischen EU und Thailand aufgrund des gewalttätigen Vorgehens der thailändischen Sicherheitskräfte gegen prodemokratische Demonstrierende wieder auszusetzen, und inwiefern setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür ein?

3

Wie viele Verhandlungsrunden zum Freihandelsabkommen zwischen Thailand und der Europäischen Union haben seit dem 12. Dezember 2017 stattgefunden (bitte nach Ort, Datum und Teilnehmenden aufschlüsseln)?

a) Wie viele Vorbereitungstreffen für Verhandlungen zum Freihandelsabkommen hat es gegeben (bitte nach Ort, Datum und Teilnehmenden aufschlüsseln)?

b) Wann und in welcher Besetzung findet die nächste Verhandlungsrunde zum Freihandelsabkommen statt?

c) Welche Fortschritte gibt es bei der Ratifizierung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens zwischen Thailand und der Europäischen Union?

d) Inwiefern macht die Bundesregierung die Einhaltungen von Grund- und Menschenrechten in Thailand zur Bedingung einer Ratifizierung des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens sowie der Fortführung der Verhandlungen zum Freihandelsabkommen?

e) Was ist das Ergebnis des Treffens der EU-Thailand Working Group on Trade and Investment am 1. Dezember 2020? Wurden auf diesem Treffen die antidemokratischen Entwicklungen in Thailand angesprochen, und wenn ja mit welchem Ergebnis?

f) Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung die Verankerung von Sanktionsmechanismen und Durchsetzungsmechanismen für völkerrechtlich verbriefte Menschenrechte sowie Nachhaltigkeitskriterien ausgestaltet werden?

g) Durch welche konkreten Maßnahmen wurde und wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die Zivilgesellschaft aller beteiligten Vertragsstaaten an den Verhandlungen beteiligt ist?

h) Welches sind nach Kenntnis der Bundesregierung die größten Streitpunkte mit der thailändischen Seite?

4

In welcher Form haben sich Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung seit dem 24. März 2019 mit der thailändischen Regierung und dem thailändischen Botschafter in Deutschland zu den antidemokratischen Entwicklungen in Thailand ausgetauscht (bitte nach Treffen und Teilnehmenden aufschlüsseln)? Gab es entsprechende Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der thailändischen Zivilgesellschaft?

5

Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang im Zusammenhang mit den aktuellen Protesten inhaftiert? Wie viele davon sind weiterhin in Haft, und welche Kenntnis hat die Bundesregierung über ihren Zugang zu Anwältinnen und Anwälten ihrer Wahl, ärztlicher Versorgung und Kontakt zur Familie? Gegen wie viele Personen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit den aktuellen Protesten Anklage erhoben, und worauf stützen sich diese Anklagen jeweils?

a) Inwiefern haben Angeklagte in Thailand nach Kenntnis der Bundesregierung Zugang zu fairen Gerichtsverfahren?

b) Schließt sich die Bundesregierung der Forderung der Expertinnen und Experten des UN-Menschenrechtsrates an die thailändische Regierung an, alle Gefangenen, die allein aufgrund der Ausübung ihrer Grundfreiheiten inhaftiert wurden, umgehend und bedingungslos freizulassen (https://news.un.org/en/story/2020/10/1075972)?

6

Inwiefern setzt sich die Bundesregierung gegenüber der thailändischen Regierung dafür ein, dass es eine unabhängige Aufarbeitung der Polizeigewalt gibt?

7

In welcher Art und Weise und in welchen Formaten appelliert die Bundesregierung im aktuellen Kontext an die thailändische Regierung, Grund- und Menschenrechte sowie insbesondere das Recht auf Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit zu achten?

8

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Bemühungen, einen Dialog zwischen den Konfliktparteien auf den Weg zu bringen, und wäre sie bereit, wenn gewünscht, einen solchen Prozess aktiv zu begleiten?

9

In welcher Art und Weise und bei welchen Gelegenheiten hat die Bundesregierung gegenüber der thailändischen Regierung Fälle erzwungenen Verschwindenlassens von im Ausland lebenden thailändischen Oppositionellen kritisiert wie zuletzt Wanchalearm Satsaksit? Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, den Verbleib der zahlreichen Verschwunden aufzuklären (https://www.bbc.com/news/world-asia-53212932; https://www.hrw.org/world-report/2020/country-chapters/thailand#899ef4)?

10

Auf welcher rechtlichen Grundlage hält sich der thailändische König, an dessen Person es ein besonderes öffentliches Interesse gibt, nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland auf, und wie genau ist sein Aufenthaltsstatus?

11

Zieht die Bundesregierung in Erwägung, darauf hinzuwirken, dem thailändischen König den Aufenthaltsstatus zu entziehen bzw. nicht erneut zu erteilen, wenn er gegen Auflagen seines Aufenthaltsstatus verstößt?

12

Hat die Bundesregierung Kenntnis über Staatsgeschäfte des thailändischen Königs, die von Deutschland aus geführt wurden oder werden, die ein Entgegenwirken erfordern, wie von Außenminister Heiko Maas in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 7. Oktober 2020 für einen solchen Fall in Aussicht gestellt?

13

Hat die Bundesregierung gegenüber der thailändischen Regierung deutlich gemacht, dass „Politik, die das Land Thailand betrifft“ durch staatliche Repräsentantinnen und Repräsentanten Thailands von deutschem Boden aus zu unterbleiben hat, und wenn ja, wann, und aus welchem Anlass?

14

Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Besuche von Mitgliedern des thailändischen Parlamentes beim thailändischen König während seiner Aufenthalte in Deutschland (wenn ja, bitte nach Name, Datum und Dauer des Aufenthaltes aufschlüsseln)?

a) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Besuche von Thanakorn Buaras, Chef des thailändischen nationalen Geheimdienstes, beim thailändischen König in Deutschland (wenn ja, bitte nach Datum und Dauer der Aufenthalte aufschlüsseln)?

b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Thanakorn Buaras in Deutschland gegen deutsches Gesetz verstoßen hat?

c) Hat die Bundesregierung Kenntnis über Versuche der Einflussnahme oder Einschüchterung von thailändischer kritischer Zivilgesellschaft oder Oppositionellen durch Angehörige des thailändischen Geheimdienstes in der Bundesrepublik Deutschland?

15

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, ob der thailändische König oder sein Sicherheitspersonal in Deutschland gegen deutsches Gesetz verstoßen haben?

16

Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob der thailändische König oder sein Sicherheitspersonal gegen jeweils geltende Reisebeschränkungen sowie Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie verstoßen hat, beispielsweise im Rahmen der Ein- und Ausreise und mit Blick auf die Kontaktbeschränkungen?

17

Hat die Bundesregierung die Ausnahmegenehmigung des örtlichen Landrates bezüglich des Aufenthaltes des thailändischen Königs in einem Luxushotel in Bayern während des Beherbergungsverbotes bewertet, und wenn ja, wie?

18

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Anzeigen bei der deutschen Polizei von Personen, die sich vom Sicherheitspersonal des thailändischen Königs in Deutschland verfolgt oder bedroht gefühlt haben?

19

Welche Kenntnis hat die Bundesregierung, bzw. die dafür zuständige Behörde, über Aufenthalte und deren Dauer des thailändischen Königs in Deutschland?

a) Hat sich der thailändische König nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Erlasses über die Ernennung einer neuen Präsidentin des Obersten Gerichtshofes Thailands (veröffentlicht in der Royal Gazette am 21. September 2020) in Deutschland aufgehalten?

b) Hat sich der thailändische König nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Erlasses über die Begnadigung seiner zweiten Frau (veröffentlicht in der Royal Gazette am 29. August 2020) in Deutschland aufgehalten?

c) Hat sich der thailändische König nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Erlasses über die Aberkennung des Dienstgrades der Polizei und Entziehung des königlichen Ordens von zehn Polizisten (veröffentlicht in der Royal Gazette am 24. August 2020) in Deutschland aufgehalten?

d) Hat sich der thailändische König nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Erlasses über die Ernennung eines neuen Gouverneurs der nationalen Bank von Thailand (veröffentlicht in der Royal Gazette am 21. August 2020) in Deutschland aufgehalten?

e) Hat sich der thailändische König nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Erlasses über die Aberkennung von Rangabzeichen von zwei Militäroffizieren wegen Dienstvergehens (veröffentlicht in der Royal Gazette am 13. Juli 2020) in Deutschland aufgehalten?

f) Hat sich der thailändische König nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Erlasses über die Verleihung des königlichen Ordens an den Oberst der Polizei Narat Sawetanan (veröffentlicht in der Royal Gazette am 29. Juni 2020) in Deutschland aufgehalten?

g) Hat sich der thailändische König nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Erlasses über die Beförderung in den Dienstgrad Polizeigeneral von sechs Polizisten des Regiments der königlichen Leibgarde (veröffentlicht in der Royal Gazette am 27. März 2020) in Deutschland aufgehalten?

h) Hat sich der thailändische König nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Erlasses über die Ernennung von Kolonel Paritad Bunnag zum königlichen Leibwächter (veröffentlicht in der Royal Gazette am 13. September 2019) in Deutschland aufgehalten?

i) Hat sich der thailändische König nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Erlasses über die Ernennung eines Komitees für den Schutz von Elefanten in den Waldschutzgebieten in fünf aneinandergrenzenden Provinzen in Ostthailand (veröffentlicht in der Royal Gazette am 28. August 2019) in Deutschland aufgehalten?

j) Hat sich der thailändische König nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Erlasses über die Kandidatur von Prinzessin Ubolratana (veröffentlicht in der Royal Gazette am 8. Februar 2019) in Deutschland aufgehalten?

k) Hat sich der thailändische König nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Erlasses über den Nationalen Plan für digitale Wirtschaft und soziale Entwicklung (veröffentlicht in der Royal Gazette am 11. April 2019) in Deutschland aufgehalten?

20

Fasst die Bundesregierung die Unterzeichnung einiger oder mehrerer der genannten Erlasse als Teil des thailändischen Regierungshandelns auf?

21

Ist es der thailändischen Botschaft in Deutschland nach Einschätzung der Bundesregierung möglich, Protestnoten oder anders geäußerte Kritik der Bundesregierung am Handeln und Verhalten des thailändischen Königs vollumfänglich und unmissverständlich zur Kenntnis zu bringen vor dem Hintergrund der Tatsache, dass in Thailand eines der schärfsten Lèse-Majesté-Gesetze herrscht und der entsprechende Paragraph 112 im thailändischen Strafgesetzbuch lange Haftstrafen vorsieht?

22

Falls es der thailändischen Botschaft nach Einschätzung der Bundesregierung nicht möglich ist, die entsprechende Kritik vorzubringen, hat die Bundesregierung andere Formen der Ansprache bis hin zu einem direkten Gespräch mit dem thailändischen König über seine Aufenthalte und sein Handeln in Deutschland gesucht?

23

Inwiefern leitet die Bundesregierung aus den indo-pazifischen Leitlinien ein besonderes politisches Interesse Deutschlands für die Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte in Thailand ab? Und welche konkreten Maßnahmen setzt die Bundesregierung um, um wie in den indo-pazifischen Leitlinien beschrieben für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit auch in Thailand einzutreten?

Berlin, den 7. Dezember 2020

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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