[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ingrid Nestle, Lisa Badum, Dr. Julia
Verlinden, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/25131 –
Szenariorahmen 2035 für die Netzentwicklungsplanung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Szenariorahmen ist der Ausgangspunkt für die Stromnetzplanung in
Deutschland. Hier werden die Grundannahmen und Rahmenbedingungen
ausformuliert, auf denen die Modellierungen für den anschließenden
Netzentwicklungsplan aufsetzen. Er übernimmt eine maßgebliche Rolle bei der
Gestaltung der Transformation der Energieversorgung Deutschlands mit einem
wachsenden Anteil von erneuerbaren Energien. Darum ist es besonders
wichtig, dass dieser Schritt unter bestmöglicher Berücksichtigung der verfügbaren
Erkenntnisse und Erfahrungen vorgenommen wird.
Daher ist es nach Ansicht der Fragesteller dringend geboten, dass die
Bundesregierung ihre niedrigen Erneuerbare-Energien-Ziele nach oben korrigiert, um
die Klimaschutzziele sicher zu erreichen (vgl. prognos (2020):
Energiewirtschaftliche Projektionen und Folgeabschätzungen 2030/2050; Öko-Institut
(2020): Treibhausgasminderungswirkung des Klimaschutzprogramms 2030).
Im Szenariorahmen macht die Bundesnetzagentur nach Ansicht der
Fragesteller deutlich, dass sie die Erreichung der CO2-Ziele aus dem
Klimaschutzgesetz und den Klimaschutzplänen der Bundesregierung als gefährdet ansieht
(vgl. Genehmigung des Szenariorahmens 2021–2035, S. 17). Auch in der
öffentlichen Konsultation des Szenariorahmens wurde die Kritik geäußert, dass
die CO2-Obergrenze in den Szenarien zu hoch sei und gesenkt werden müsse.
Dies kann nur von Regierung und Parlament korrigiert werden (vgl.
Genehmigung des Szenariorahmens 2021–2035, S. 20). Eine klare Zielvorgabe zum
Ausbau der erneuerbaren Energien über das Jahr 2030 hinaus wäre hilfreich
für ein klares Bild. Auch hier sind die Bundesregierung und das Parlament
gefordert.
Unsere Gesellschaft braucht ein Stromnetz, das den zukünftigen Tatsachen
Rechnung trägt. Aus diesem Grund ist es wichtig, mit dem Szenariorahmen,
der die Grundlage des nächsten Netzentwicklungsplans sein wird, bereits
heute das Fundament für die Erfüllung der anstehenden Klimaschutzziele zu
legen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25733
19. Wahlperiode 08.01.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 7. Januar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass die
Marktsimulationen auf Basis der Szenarien kompatibel mit den 2016 beschlossenen
Pariser Klimazielen sein werden?
Im Szenariorahmen und den nachfolgenden Schritten des
Netzentwicklungsplans wird eine Zieljahrbetrachtung, jedoch keine Budgetbetrachtung des CO2-
Ausstoßes über mehrere Jahre hinweg durchgeführt. Eine solche
Budgetbetrachtung ist nicht zentraler Gegenstand eines Szenariorahmens für die
Stromnetzentwicklung. Die im Szenariorahmen unterstellten CO2-Obergrenzen
dienen der Begrenzung des CO2-Ausstoßes basierend auf den konkret formulierten
Klimaschutzzielen der Bundesregierung im Bundes-Klimaschutzgesetz. Damit
die Einhaltung dieser Ziele sichergestellt ist, werden der im Rahmen der
Netzentwicklungsplanung erforderlichen Strommarktmodellierung diese
Obergrenzen vorgegeben.
2. Wie plant die Bundesregierung dabei unter anderem, mit den bereits jetzt
vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen umzugehen, wonach die
aktuell im Klimaschutzgesetz enthaltenen Maßnahmen nicht ausreichen,
um die eigenen Klimaschutzziele zu erreichen (vgl. UBA 2020:
Treibhausgasminderungswirkung des Klimaschutzprogramms 2030; Prognos
2020: Energiewirtschaftliche Projektionen und Folgeabschätzungen
2030/2050)?
Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) enthält selbst keine Maßnahmen zur
Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung, sondern verbindliche Ziele
sowie einen verbindlichen Nachsteuerungsmechanismus für den Fall, dass die
festgelegten zulässigen Jahresemissionsmengen in einzelnen Sektoren
überschritten werden sollten. Ob die Vorgaben gemäß KSG in 2020 eingehalten
werden, wird sich mit der Veröffentlichung der Vorjahresschätzung des
Umweltbundesamtes am 15. März 2021 zeigen. Sollte sich daraus ein
Nachsteuerungsbedarf ergeben, muss das überwiegend zuständige Ministerium gemäß
KSG innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorlegen.
3. Warum beauftragt die Bundesregierung im Rahmen des Szenariorahmens
sowie der anschließenden Marktsimulation bislang keine CO2-
Budgetbetrachtung bis 2035, die mit den Pariser Klimazielen kompatibel ist?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
4. Auf welche Weise wird bei der Szenarienerstellung der Einfluss der
europäischen ETS-Zertifikatspreise auf die Einsatzplanung deutscher
fossiler Kraftwerke sowie auf den Zeitpunkt ihrer dauerhaften
Außerbetriebnahme berücksichtigt?
Im Szenariorahmen werden CO2-Zertifikatspreise aus den Projektionen des
europäischen Zehnjahresentwicklungsplans (TYNDP) angenommen. Diese
wirken sich im Marktmodell direkt auf die Grenz- und Startkosten der fossilen
Kraftwerke und damit auf deren Einsatzreihenfolge innerhalb der Merit-Order
aus. Der Kraftwerksrückbau orientiert sich an politischen Entscheidungen
(Kernenergie- und Kohleausstieg), an konkret gemeldeten Stilllegungsanzeigen
der Betreiber sowie an einer pauschalen technisch-wirtschaftlichen
Betriebsdauer von 45 Jahren. In dieser technisch-wirtschaftlichen Betriebsdauer ist die
durch steigende ETS-Zertifikatspreise bedingte Reduzierung der
Wirtschaftlichkeit indirekt berücksichtigt. Im Szenariorahmen wird kein modellendogener
Zu- und Rückbau von Kraftwerken angenommen.
5. Wie will die Bundesregierung die im Szenariorahmen angenommenen
energiewirtschaftlichen Entwicklungen sowie die darauf aufbauenden
Annahmen zur Notwendigkeit des Netzausbaus für die Bürgerinnen und
Bürger leichter nachvollziehbar und verständlich machen?
Damit die Notwendigkeit des Netzausbaus sowie die angenommenen
energiewirtschaftlichen Entwicklungen des Szenariorahmen für die Bürgerinnen und
Bürger nachvollziehbar und verständlich sind, bedarf es sowohl einer
Transparenz in den einzelnen Prozessschritten als auch einer Beteiligungsmöglichkeit
für die interessierte Öffentlichkeit.
Im Rahmen des Konsultationsverfahrens zum Entwurf des Szenariorahmens
2021 bis 2035 wurde der Öffentlichkeit die Gelegenheit gegeben, vom 17.
Januar bis zum 14. Februar 2020 Stellung zu nehmen. Die Bundesnetzagentur hat
die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und sie bei der Genehmigung
des Szenariorahmens berücksichtigt. Zudem gab es zwei Dialogveranstaltungen
der Bundesnetzagentur am 5. Februar 2020 in Berlin und am 6. Februar 2020 in
Nürnberg.
Die Übertragungsnetzbetreiber entwickeln gemäß Energiewirtschaftsgesetz im
nächsten Schritt auf Basis des Szenariorahmens den ersten Entwurf des
Netzentwicklungsplans. Sobald dieser veröffentlicht ist, haben Bürgerinnen und
Bürger erneut die Gelegenheit, innerhalb einer vierwöchigen öffentlichen
Konsultation zu dem ersten Entwurf Stellung zu nehmen. Nach Prüfung der
Stellungnahmen überarbeiten die Übertragungsnetzbetreiber den Entwurf und
übergeben der Bundesnetzagentur ihren zweiten Entwurf. Danach überprüft die
Bundesnetzagentur den zweiten NEP-Entwurf und veröffentlicht ihre
vorläufigen Prüfungsergebnisse sowie den Entwurf eines Umweltberichts. Bürgerinnen
und Bürger haben nun ein weiteres Mal Gelegenheit, im Rahmen einer
achtwöchigen öffentlichen Konsultation zu den genannten Prüfergebnissen Stellung zu
nehmen. Wie auch in der Vergangenheit sind in diesem Zusammenhang
mehrere Informationstage geplant. In den vergangenen Prozessen haben diese stets in
unterschiedlichen Städten über das Bundesgebiet verteilt stattgefunden. Bei der
Durchführung der nächsten Infotage muss gegebenenfalls auf digitale
Veranstaltungskonzepte zurückgegriffen werden.
Die diversen Infotage bieten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, die
Szenariengestaltung und die Bedarfsermittlung des Netzentwicklungsplans von
den fachkundigen Ingenieuren und anderen Fachleuten der Bundesnetzagentur
erläutert zu bekommen. Hierbei achtet die Bundesnetzagentur auf verständliche
Formulierungen und anschauliches Bildmaterial und nimmt sich Zeit für die
Beantwortung der Fragen. Die Bundesnetzagentur hat die Infotage zudem um
eine anschauliche Vorführung des Simulationsprogrammes, mit dem die
Netzberechnungen durchgeführt werden, ergänzt. Interessierte Teilnehmer der
Infotage haben damit die Möglichkeit, einen Blick in das simulierte
Übertragungsnetz zu werfen.
Darüber hinaus stellt die Bundesnetzagentur ein breites Angebot an
Informationen und erklärenden Videos rund um die Themen der Netzentwicklung zur
Verfügung, um die an vielen Stellen nicht triviale Materie für Bürgerinnen und
Bürger verständlich darzustellen. Dafür wurde auch die spezielle Website
www.netzausbau.de konzipiert. Ferner haben Bürgerinnen und Bürger jederzeit
die Möglichkeit, individuelle Fragen telefonisch und schriftlich an die
Bundesnetzagentur über den Bürgerservice zum Netzausbau heranzutragen.
6. Welche konkreten Annahmen zum Stromverbrauch durch „neue
Stromanwendungen im Rahmen der Sektorkopplung“ (vgl. Genehmigung des
Szenariorahmens 2021–2035, S. 61) haben die
Nettostromverbrauchsannahme des genehmigten Szenariorahmens im Vergleich zur
Entwurfsfassung reduziert (bitte differenziert nach Stromanwendung, Szenario,
Verbrauchsannahmen pro Einheit, Grund für Abweichung vom Entwurf
auflisten)?
Folgend werden die getroffenen Annahmen zu den einzelnen Technologien der
Sektorenkopplung sektoren- und szenarienscharf aufgeführt. Wenn nicht
anderes angeführt, gelten die Angaben für alle Szenarien.
a. Wärmepumpen (Haushaltssektor)
Der Unterschied zu den Verbrauchsannahmen der Übertragungsnetzbetreiber
resultiert primär aus der angenommenen Anzahl an Wärmepumpen im
Szenariorahmen. Die Zahlen der Übertragungsnetzbetreiber orientieren sich an der
Studie „Wärmewende 2030“ von Agora Energiewende. Folgende Anzahlen an
Wärmepumpen werden durch die Übertragungsnetzbetreiber angenommen:
Szenario A2035: 4. Mio., Szenario B2035: 6 Mio., Szenario C2035: 9 Mio.,
Szenario B2040: 8 Mio.
Die Zahlen der Bundesnetzagentur basieren auf eigenen Berechnungen.
Folgende Anzahlen an Wärmepumpen werden von der Bundesnetzagentur
angenommen: Szenario A2035: 3. Mio., Szenario B2035: 5 Mio., Szenario C2035:
7 Mio., Szenario B2040: 6,5 Mio. Unterstellt werden von der
Bundesnetzagentur jährlich 126.667 Neubauten von Einfamilienhäusern und 100.667
Neubauten von Mehrfamilienhäusern: In diesen wird für die unterschiedlichen
Szenarien eine Quote an Wärmepumpen angenommen: Szenario A2035: 50 Prozent,
Szenario B2035: 70 Prozent, Szenario C2035: 90 Prozent, Szenario B2040:
70 Prozent.
Weiterhin wird eine Sanierungsquote unterstellt: Szenario A2035: 0,8 Prozent.,
Szenario B2035: 1,5 Prozent, Szenario C2035: 2 Prozent, Szenario B2040:
1,5 Prozent. In diesen sanierten Gebäuden erfolgen unterschiedliche Zubau-
Quoten von Wärmepumpen: Szenario A2035: 10 Prozent, Szenario B2035:
20 Prozent, Szenario C2035: 25 Prozent, Szenario B2040: 20 Prozent.
b. Elektrofahrzeuge (Verkehrssektor)
Der Unterschied zu den Verbrauchsannahmen der Übertragungsnetzbetreiber
basiert auf einer anderen Anzahl von Elektrofahrzeugen in den Szenarien der
Genehmigung der Bundesnetzagentur im Vergleich zum Entwurf der
Übertragungsnetzbetreiber.
Die Bundesnetzagentur nimmt folgende Anzahl an Elektrofahrzeugen an:
Szenario A2035: 9 Mio., Szenario B2035: 12 Mio., Szenario C2035: 15 Mio.,
Szenario B2040: 14 Mio.
Die Übertragungsnetzbetreiber nehmen folgende Anzahl an Elektrofahrzeugen
an: Szenario A2035: 8 Mio., Szenario B2035: 12 Mio., Szenario C2035:
17 Mio., Szenario B2040: 16 Mio.
Weiterhin nehmen die Übertragungsnetzbetreiber einen höheren Verbrauch für
E-PKW und Schwerlasttransporter an: E-PKW: 20 kWh/100 km;
Schwerlasttransporter: 151 kWh/100 km.
Die Bundesnetzagentur nimmt folgenden Verbrauch an: E-PKW: 18kWh/
100km; Schwerlasttransporter:120 kWh/100km
Die Bundesnetzagentur differenziert bei E-PKW weiterhin zwischen reinen
E-PKW und Nutzfahrzeugen mit einem Verbrauch von 60 kWh/100km.
Die Annahme für den Verbrauch, insbesondere bei Schwerlasttransportern,
wurde von der Bundesnetzagentur gesenkt, da gegenüber dem heutigen Stand
(151 kWh/100 km) bis 2035 Effizienzsteigerungen erwartet werden. Die
Prognose der Fahrzeuganzahl basiert auf der Annahme, dass sich Elektrofahrzeuge
im Szenario A2035 besser im Vergleich zu den Annahmen der ÜNB
durchsetzen, in Szenario C2035 und B2040 jedoch etwas schlechter. Der von den
Übertragungsnetzbetreibern gewählte Prognosetrichter wurde von der
Bundesnetzagentur als zu breit empfunden, weshalb die Zahlen insbesondere in den
Randszenarien angepasst wurden.
Die exakte Berechnung kann im Genehmigungsdokument zum Szenariorahmen
auf Seite 41 ff. (
www.netzausbau.de) nachvollzogen werden.
c. Elektrolyse (Industriesektor)
In dem am 26. Juni 2020 von der Bundesnetzagentur genehmigten
Szenariorahmen 2035 wird die Nationale Wasserstoffstrategie der Bundesregierung
abgebildet, die zum Zeitpunkt des Entwurfs durch die Übertragungsnetzbetreiber
noch nicht bekannt war. Die Bundesnetzagentur nimmt folgende installierte
Elektrolyseleistung an: Szenario A2035: 3 GW, Szenario B2035: 5 GW,
Szenario C2035: 8 GW, Szenario B2040: 10 GW. In jedem Szenario werden
zusätzlich 0,5 GW Elektrolyseleistung mit anschließender Methanisierung
angenommen.
Die Übertragungsnetzbetreiber nehmen folgende Elektrolyseleistung an:
Szenario A2035: 2,5 GW, Szenario B2035: 4,5 GW, Szenario C2035: 7,5 GW.,
Szenario B2040: 7 GW. In jedem Szenario werden zusätzlich 0,5 GW
Elektrolyseleistung mit anschließender Methanisierung angenommen.
Die exakte Berechnung kann im Genehmigungsdokument auf Seite 46 ff.
nachvollzogen werden.
d. Power to Heat (PtH) in der Industrie und Fernwärme (Haushalte,
Industriesektor)
Der Unterschied im Stromverbrauch ist in erster Linie auf die geringere Anzahl
von installierten PtH-Anwendungen in der Genehmigung der
Bundesnetzagentur gegenüber dem Entwurf des Szenariorahmens der
Übertragungsnetzbetreiber begründet.
Die Übertragungsnetzbetreiber nehmen folgende installierte Leistungen für
PtH-Anlagen an: Szenario A, B, C2035: Großwärmepumpen: 4,1 GW;
Elektrodenheizkessel: 3,1 GW; Szenario B2040: Großwärmepumpen: 5,6 GW;
Elektrodenheizkessel: 3,1 GW. Die Zahlen der Übertragungsnetzbetreiber basieren
auf Annahmen in der Studie „Flexibilisierung der Kraft-Wärme-Kopplung“ der
Forschungsstelle für Energiewirtschaft e.V. Konkrete Berechnungen werden im
Entwurf der Übertragungsnetzbetreiber nicht durchgeführt.
Die Bundesnetzagentur nimmt folgende installierte Leistungen an PtH-Anlagen
an: Großwärmepumpen: Szenario A2035: 3 GW, Szenario B2035: 4 GW,
Szenario C2035: 5 GW., Szenario B2040: 4,5 GW. Elektrodenheizkessel: Szenario
A2035: 1 GW, Szenario B2035: 2 GW, Szenario C2035: 3 GW, Szenario
B2040: 2,5 GW.
Die Berechnungen der Bundesnetzagentur gehen vom heutigen
Fernwärmebedarf aus, von dem je nach Szenario eine unterschiedlich hohe
Verbrauchsreduktion bis ins Zieljahr berücksichtigt wird. Weiterhin wird berücksichtigt, dass der
Restbedarf teilweise durch erneuerbare Wärmeerzeugung gedeckt wird. Der
verbleibende Bedarf wird dann je nach Szenario zu unterschiedlichen Anteilen
von KWK-Anlagen, Gaskesseln, Elektrodenheizkesseln oder
Großwärmepumpen bereitgestellt.
Die exakte Berechnung kann im Genehmigungsdokument auf Seite 44 ff.
nachvollzogen werden. Die sich aus diesen Annahmen ergebenden Stromverbräuche
können der Antwort auf Frage 10 entnommen werden.
7. Warum wurden keine Szenarien modelliert, die von einem deutlich
höheren Stromverbrauch ausgehen, obwohl die Bundesregierung selbst der
Ansicht ist, dass aktuelle Projektionen mit Unsicherheiten behaftet sind
und dass vorliegende wissenschaftliche Studien erhebliche Bandbreiten
für die Entwicklung des Stromverbrauchs aufweisen (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
19/18993)?
Bei der Annahme zum Gesamtstromverbrauch für Deutschland im
Szenariorahmen wird nicht ein fester Stromverbrauch festgelegt, der dann auf ausgewählte
Technologien verteilt wird. Vielmehr erfolgt die Prognose von neuen
verbrauchstreibenden Technologien der Sektorenkopplung nach einem Bottom-
Up-Prinzip. Hierzu werden für relevante Technologien Entwicklungspfade
beschrieben, die in einem spezifischen Stromverbrauch resultieren. Das Aggregat
der Stromverbräuche aller Technologien wird dann zum Verbrauch von
klassischen (heute weit verbreiteten) Stromanwendungen (unter Berücksichtigung
von Effizienzsteigerungen) addiert, wodurch sich der Stromverbrauch für das
Zieljahr ergibt. Der Stromverbrauch in den Szenarien ist also Resultat der
Prognose einer wahrscheinlichen Entwicklung relevanter Technologien der
Sektorenkopplung und nicht eine Kenngröße, die aus oder in Anlehnung an Studien
ermittelt wird. Die dem Bottom-Up-Prinzip zugrundeliegenden Annahmen sind
der Antwort auf Frage 6 zu entnehmen.
8. Warum wird in der Modellierung der Treibhausgasemissionen des
Bereichs Energiewirtschaft für 1990 ein Wert von 455,5 Millionen Tonnen
CO2 -Äquivalente statt der sonst angesetzten 466 Millionen Tonnen CO2
und für 2030 ein Zielwert von 180 Millionen Tonnen CO2 statt der
175 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent (vgl.
https://www.bmu.de/media/
entwicklung-der-gesamten-treibhausgasemissionen-nach-quellbereichen-
1990-bis-2035/) entsprechend des Klimaschutzgesetzes verwendet?
Im Szenariorahmen 2021 bis 2035 werden nicht die gesamten Emissionen des
Sektors „Energiewirtschaft“ betrachtet, sondern nur der Kraftwerke, die im
Netzentwicklungsplan modelliert werden. Diese Kraftwerke sind zum größten
Teil im Sektor „Energiewirtschaft“ verortet, jedoch ist ein Teil der Kraftwerke
auch dem Sektor „Industrie“ zugeordnet. Allerdings sind Emissionen, die (ohne
gekoppelte Stromerzeugung) nur zur reinen Wärmeerzeugung dienen, zwar Teil
des Sektors „Energiewirtschaft“, aber nicht Teil der im Rahmen des NEP
modellierten Kraftwerke und somit auch nicht Teil der dargestellten Emissionen.
Zur Ermittlung der Emissionen wird ein vom Umweltbundesamt entwickeltes
„Anlagenkonzept“ genutzt. Dabei werden die gesamten Emissionen der
modellierten Kraftwerke inklusive der Emissionen der gekoppelten Wärmeerzeugung
betrachtet (Quelle der Werte: „Sektorale Abgrenzung der deutschen
Treibhausgasemissionen mit einem Schwerpunkt auf die verbrennungsbedingten CO2-
Emissionen“ des Öko-Instituts). Durch die Zugehörigkeit dieser Kraftwerke
sowohl zum Sektor Energiewirtschaft (mit 62-prozentiger Minderung) als auch
dem Sektor Industrie (mit 51-prozentiger Minderung) ergibt sich für die
Gesamtheit der Kraftwerke des Netzentwicklungsplans eine notwendige
Reduzierung der Emissionen um ca. 60 Prozent bis 2030 gegenüber 1990 zur
Einhaltung des Bundes-Klimaschutzgesetzes. Diese Differenz der prozentualen
Reduzierung sowie die unterschiedliche Abgrenzung der zugrundeliegenden
Emissionen in 1990 erklärt auch den Zielwert von 180 Mio. t CO2 anstelle
175 Mio. t CO2.
9. Von welchem Mehrbedarf an Strom je Sektor bis 2030, bis 2035 und bis
2050 gegenüber 2019 geht die Bundesregierung aus?
Aus dem Szenariorahmen 2021 bis 2035 lassen sich nur Zahlen für die
Zieljahre 2035 und 2040 ableiten. Der Mehrbedarf in den einzelnen Sektoren wird in
der Antwort zu Frage 13 detailliert und nach Szenario aufgeschlüsselt
dargestellt.
Generell weisen Studien bzw. Szenarien zur künftigen Entwicklung des
Stromverbrauchs erhebliche Bandbreiten auf. Dabei wachsen die Unsicherheiten mit
zunehmendem zeitlichen Betrachtungshorizont. Vor diesem Hintergrund weisen
Energieszenarien insbesondere für das Jahr 2050 eine sehr große Bandbreite für
den Stromverbrauch in Deutschland aus.
10. Wie erklärt die Bundesregierung die im Vergleich zum Entwurf des
Szenariorahmens gesunkenen Prognosen zum Bruttostromverbrauch in den
Szenarien B und C um 13 TWh respektive 42 TWh?
Die Differenz des Bruttostromverbrauchs aus der Genehmigung zum Entwurf
des Szenariorahmens ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen. Der
Ausgangswert für den Nettostromverbrauch basiert bei den
Übertragungsnetzbetreibern auf der Energiebilanz 2016 der statistischen Landesämter. Der Wert der
Bundesnetzagentur basiert auf dem Monitoringbericht der Bundesnetzagentur
für das Jahr 2018. Der Ausgangswert der Bundesnetzagentur ist 6,4 TWh
geringer. Weiterhin werden unterschiedlich starke Reduktionen dieses
Ausgangswertes durch Effizienzsteigerungen bis ins Zieljahr angenommen. Die
Übertragungsnetzbetreiber nehmen Effizienzsteigerungen von 5 Prozent in Szenario
A2035 an, 5 Prozent in Szenario B2035, 2,5 Prozent in Szenario C2035 und
6,8 Prozent in Szenario B2040. Die Bundesnetzagentur nimmt
Effizienzsteigerungen von 2,5 Prozent in Szenario A2035 an, 5 Prozent in Szenario B2035,
7,5 Prozent in Szenario C2035 und 6 Prozent in Szenario B2040 an. Weiterhin
erfolgen unterschiedliche Prognosen für die Technologien der
Sektorenkopplung.
Differenzen ergeben sich zudem durch unterschiedliche Annahmen im
Kraftwerkseigenverbrauch und beim Pumpspeicherbezug. Die
Übertragungsnetzbetreiber nehmen beim Kraftwerkseigenverbrauch in den Szenarien A, B und
C2035 jeweils 6 TWh an und im Szenario B2040 4 TWh. Die
Bundesnetzagentur nimmt beim Kraftwerkseigenverbrauch im Szenario A2035 3 TWh an und
in den übrigen Szenarien 2 TWh. Beim Pumpspeicherbezug nehmen die
Übertragungsnetzbetreiber in allen Szenarien 12 TWh an, die Bundesnetzagentur
nimmt in allen Szenarien 13,1 TWh an. Sowohl der Kraftwerkseigenverbrauch
als auch der Pumpspeicherbezug sind vorab geschätzte Größen. Die
endgültigen Werte ergeben sich im Rahmen der Marktmodellierung und liegen erst mit
der Veröffentlichung des ersten Entwurfs des NEP 2021-2035 der ÜNB vor.
11. Welche Methodik wird der Modellierung regional spezifischer
Entwicklungen des Stromverbrauchs zugrunde gelegt und wird dabei ein
Topdown- oder ein Bottom-up-Ansatz gewählt, werden also vom
angenommenen deutschen Gesamtstromverbrauch ausgehend regional
wahrscheinliche Lasten abgeleitet oder stattdessen die regionalen Verbräuche
zusammengerechnet, um den Gesamtstromverbrauch zu ermitteln?
Die Regionalisierung der Last erfolgt in zwei Stufen. Zuerst wird in einem Top-
Down- Verfahren der heutige Verbrauch auf Landkreisebene stundenscharf
bestimmt. Da landkreisscharfe Verbrauchsdaten nicht vorliegen, wird der
jeweilige Verbrauch der Bundesländer basierend auf sozioökonomischen Parametern
auf die Landkreise heruntergebrochen. Hierbei wird zwischen Haushalten,
Industrie, Gewerbe und Verkehr differenziert, wobei für jeden Sektor spezifische
sozioökonomische Parameter angewandt werden. Im zweiten Schritt erfolgt
eine Bottom-Up basierte Prognose für das Zieljahr (z. B. 2035). Hierzu werden
zunächst Effizienzsteigerungen in den klassischen (heute weit verbreiteten)
Stromanwendungen in jedem Szenario berücksichtigt. Danach werden für jeden
Sektor neue Stromanwendungen der Sektorenkopplung identifiziert, für welche
eine landkreisscharfe und stundenweise Prognose durchgeführt wird (z. B.
Wärmepumpen im Haushaltssektor oder Elektromobilität im Verkehrssektor).
Die Aggregation aller sektoralen Verbräuche über alle Landkreise ergibt dann
den Gesamtverbrauch im Zieljahr. Der Bedarf von strommarktgetriebenen
Verbrauchern (industrielle Wärmepumpen oder Elektrolyseanlagen) wird basierend
auf Erfahrungen aus den Vorgängerprozessen und politischen Zielvorgaben
abgeschätzt. Das finale Einsatzverhalten wird dann in der
Strommarktmodellierung abgebildet. Die exakte Berechnung kann im Genehmigungsdokument auf
Seite 117 ff. nachvollzogen werden.
12. Wo sieht die Bundesregierung Verbesserungsbedarf bei der Einschätzung
des Stromverbrauchs und seiner regionalen Zuordnung?
Die Annahmen der Bundesnetzagentur stützen sich in jedem Prozess auf die
jeweils aktuellsten verfügbaren Quellen, wobei aktuelle und neue Entwicklungen
möglichst berücksichtigt werden. Generell wird der Szenariorahmen aufbauend
auf den Entwurf der Übertragungsnetzbetreiber und insbesondere unter
Berücksichtigung der im Rahmen der Konsultation erfolgten Rückmeldungen der
Stakeholder erstellt. Sich gegebenenfalls in Zukunft verändernde Einschätzungen
des Sektorenkopplungspotentials, des Effizienzpotentials und damit auch des
Stromverbrauchs haben somit potentiell auch einen Einfluss auf den in den
Zieljahren angenommenen Stromverbrauch in zukünftigen Prozessen. Neue
Erkenntnisse bzgl. der Stromverbrauchsentwicklung werden daher immer
spätestens im Folgeprozess neu bewertet und ggf. aufgenommen, wodurch die
Einschätzungen verbessert werden können.
Konkret wurde im Szenariorahmen des NEP 2021-2035 durch die
Übertragungsnetzbetreiber zum ersten Mal eine Abfrage der unterlagerten
Verteilernetzbetreiber bezüglich des erwarteten Zubaus an neuen geplanten
Stromgroßverbrauchern durchgeführt. Hierbei handelt es sich z. B. um konkret benannte
Projekte aus Industrie und Gewerbe mit einer Anschlussleistung größer 5 MW,
die in erster Linie der Dekarbonisierung und Digitalisierung dienen (z. B.
Rechenzentren, Projekte zur CO2-freien Stahlerzeugung oder zur strombasierten
Wärmeerzeugung für chemische Prozesse). Die Bundesnetzagentur weist im
Genehmigungsdokument darauf hin, dass eine solche (aufwändige) Abfrage,
insbesondere im Kontext der voranschreitenden Dekarbonisierung der
Industrie, an Bedeutung gewinnt und beabsichtigt, im Folgeprozess einen
Schwerpunkt auf diese Thematik zu legen, um die Qualität dieser Abfrage zu
verbessern.
13. Wie plant die Bundesregierung den von ihr angenommenen zusätzlichen
Stromverbrauch durch Sektorenkopplung und Industriemehrverbrauch
von 95,5 TWh (Szenario A), 126,7 TWh (Szenario B) bzw. 169,7 TWh
(Szenario C) so auszugleichen, dass der Bruttostromverbrauch 2035
dennoch nur 639,80 TWh (Szenario A), 656,9 TWh (Szenario B) und 686,9
TWh (Szenario C) sein wird?
Der zusätzliche Bedarf an elektrischer Energie durch Technologien der
Sektorenkopplung wird nicht gezielt ausgeglichen, um einen bestimmten Zielwert als
Bruttostromverbrauch zu „treffen“. Die Ermittlung des Bruttostromverbrauchs
kann mithilfe der Tabellen 13, 33 und 34 des Genehmigungsdokuments
nachvollzogen werden: Vom heutigen Verbrauchsniveau der klassischen
Stromanwendungen (Nettostromverbrauch 2018) werden zunächst szenarienabhängige
Effizienzsteigerungen von 2,5 Prozent bis 7,5 Prozent angenommen. Zum so
ermittelten Nettostromverbrauch nach Effizienz werden dann die Technologien
der Sektorenkopplung sowie ein Mehrverbrauch durch Elektrifizierung und
Zubau von Stromgroßverbrauchern hinzuaddiert. Hieraus ergibt sich der
Nettostromverbrauch in 2035/2040. Zum Nettostromverbrauch werden der
Kraftwerkseigenbedarf, die Entnahme von Pumpspeichern sowie die Verluste des
Übertragungsnetzes addiert (die Verteilnetz-Verluste sind schon im
Nettostromverbrauch enthalten). In Summe ergibt sich der Bruttostromverbrauch im
Zieljahr.
14. Wie erklärt die Bundesregierung die geringere Brutto-Netto-Differenz im
genehmigten Szenariorahmen gegenüber der Entwurfsfassung?
Der Unterschied der Brutto-Netto-Differenz zwischen Entwurf und
Genehmigung des Szenariorahmens ergibt sich durch unterschiedliche Werte der
Pumpspeicherentnahme und des Kraftwerkseigenverbrauchs. Die
Pumpspeicherentnahme unterscheidet sich vom Wert der Übertragungsnetzbetreiber, da
zwischen Entwurf und Genehmigung ein aktualisierter Monitoringbericht der
Bundesnetzagentur veröffentlicht wurde. In der Genehmigung wurde der Wert der
aktuelleren Veröffentlichung genutzt. Der verringerte
Kraftwerkseigenverbrauch ergibt sich durch die nach Einschätzung der Bundesnetzagentur zu
hohen Annahmen der ÜNB. Der heutige Kraftwerkseigenverbrauch wird zu
einem sehr großen Teil von Kohlekraftwerken verursacht. Der
Kraftwerkseigenverbrauch von Kohlekraftwerken liegt mit Werten zwischen 5 Prozent bis
10 Prozent weit über dem Wert für Gaskraftwerke mit ca. 1 Prozent. In den
betrachteten Zieljahren ist der Kohleausstieg bereits in 3 von 4 Szenarien
vollzogen. Der angenommene Zubau moderner Gaskraftwerke trägt auch dazu bei,
den Kraftwerkseigenverbrauch weiter zu reduzieren. Für die Szenarien
B2035/2040 und C2040 wurde daher unter Berücksichtigung des
Kraftwerksparks in den Szenarien ein Kraftwerkseigenverbrauch von 2,0 TWh festgelegt
was einer Eigenverbrauchsquote von ca. 1 bis 2 Prozent entspricht. Dieser Wert
wurde für das Szenario A 2035 moderat auf 3,0 TWh erhöht, da der
Kohleausstieg in diesem Szenario noch nicht vollständig vollzogen ist. Die höheren
Annahmen der Übertragungsnetzbetreiber erschienen der Bundesnetzagentur nicht
sachgerecht, da nach Ansicht der Bundesnetzagentur eine zu hohe
Eigenverbrauchsquote angenommen wurde.
Der Bruttostromverbrauch ist, anders als der Nettostromverbrauch, nicht Teil
der formalen Genehmigung des Szenariorahmens 2021 bis 2035. Die Prognose
des Bruttostromverbrauchs ist lediglich als Basis für die Ermittlung des Anteils
der Erneuerbaren Energien ausschlaggebend und nicht mit dem ermittelten
Bruttostromverbrauch zu verwechseln, welcher sich erst nach der
Marktsimulation und der Netzberechnung ergibt.
15. Was bedeuten im Kontext des Szenariorahmens die Begriffe
Netzorientierung und Netzdienlichkeit, und welche Kriterien liegen ihnen jeweils
zugrunde?
Beim Begriff der Netzorientierung im Kontext des Szenariorahmens geht es um
ein Verhalten, welches Rücksicht auf die Belange des Netzes nimmt, nicht
jedoch um ein Verhalten, dessen primäres Ziel die Entlastung des Netzes ist.
Mithin ist nicht davon auszugehen, dass ein netzorientiertes Verhalten oder eine
netzorientierte Allokation von Erzeugungs- oder Verbrauchsanlagen
Dienstleistungen zugunsten des Netzes sind, die einer Vergütung zugänglich wären. Der
Begriff netzdienliche Anlagen wird im Kontext des Szenariorahmens für solche
Anlagen verwandt, die über ihre Verortung oder ihr Einsatzverhalten
ausschließlich dem Netz dienen, sie vermeiden oder vermindern Engpässe oder
erbringen Systemdienstleistungen anderer Art und können mithin grundsätzlich
über eine kostenbasierte oder ausschreibungsbasierte Vergütung bezahlt
werden.
16. Welche quantitativen Auswirkungen auf den Netzausbau bewirken
unterschiedliche Ausprägungen der Merkmale Netzorientierung und
Netzdienlichkeit?
Diese Frage kann nicht im Rahmen des Netzentwicklungsplans beantwortet
werden. Nach Kenntnis der Bundesregierung existieren derzeit auch keine
Untersuchungen, die Netzorientierung und Netzdienlichkeit quantitativ
vergleichen. Hierzu wäre eine Analyse notwendig, in der sowohl das
Verbraucherverhalten als auch die Regionalisierung primär netzdienlich angenommen wird.
Diese Annahmen widersprächen dem gesetzlichen Auftrag des § 12a EnWG,
dass in den Szenarien des Netzentwicklungsplans eine wahrscheinliche
Entwicklung zu beschreiben ist.
17. Wieso wird der Eigenverbrauch der Kraftwerke niedriger angesetzt als
im Entwurf, obwohl eine höhere fossile Energieproduktion angenommen
wird?
Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
18. Wie wird der Eigenverbrauch der Kraftwerke im genehmigten
Szenariorahmen konkret berechnet und basierend auf welchen Daten?
Die Berechnungen des Eigenverbrauchs beruhen auf folgenden pauschal
angenommen Eigenverbrauchsquoten: Szenario A2035 (inkl. Kohlekraftwerke): ca.
2 Prozent; Szenarien B/C2035 und B2040: ca. 1 Prozent. Aufgrund der in der
Antwort zu Frage 14 beschriebenen Vorläufigkeit des Bruttostromverbrauchs
erscheint eine solche pauschale Annahme angemessen. Die konkrete
Berechnung erfolgt noch im Rahmen der Marktmodellierung zum
Netzentwicklungsplan.
19. Welche Berechnungen und Modellierungen wurden zur Ermittlung der
jeweiligen Zubaumengen der erneuerbaren Energien angestellt, und wo
und wie unterscheiden sich die verwendeten Annahmen?
Grundlage des Ausbaus der erneuerbaren Energien im Szenariorahmen 2021
bis 2035 ist das Ziel der Bundesregierung, für die zukünftige Stromversorgung
einen Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch
bis 2030 zu erreichen. Dieses Ziel wurde erstmals im Koalitionsvertrag der
Bundesregierung vom 12.03.2018 formuliert, im Klimaschutzprogramm 2030
der Bundesregierung bestätigt und mit dem Kohleausstiegsgesetz gesetzlich
geregelt. Dem Ausbaupfad für 65 Prozent folgend, wurden zur Prognose der
Zieljahre 2035 und 2040 die jährlichen Zubaumengen des Ausbaupfads für 65
Prozent fortgeschrieben und dabei die bei der Erstellung des Szenariorahmens
bereits feststehenden Randbedingungen berücksichtigt und differenzierte
Annahmen zur Flächenverfügbarkeit, zum Rückbau und zur Modernisierung von
Anlagen sowie weiterer Einflussgrößen getroffen. Für die einzelnen erneuerbaren
Energieträger können die detaillierten konkreten Annahmen in den jeweiligen
Szenarien dem Genehmigungsdokument entnommen werden (Szenario A2035:
S. 67 ff.; Szenario B2035: S. 72 ff.; Szenario C2035; S. 76 ff. Szenario B2040:
S. 81 ff.).
Über die im Entwurfsdokument der Übertragungsnetzbetreiber beschriebenen
Erklärungen hinaus ist der Bundesnetzagentur nicht bekannt, welche
Berechnungen und Modellierungen die Übertragungsnetzbetreiber bei der Erstellung
des Entwurfs durchgeführt haben.
20. Wie plant die Bundesregierung, auf die Forderung nach der Verbesserung
der Akzeptanz von Windenergieanlagen an Land (vgl. Genehmigung des
Szenariorahmens 2021–2035, S. 67, S. 72, S. 77, S. 82) einzugehen, und
auf welche empirische Erkenntnisse zu akzeptanzsteigernden
Maßnahmen beruft sie sich dabei?
Untersuchungen zeigen eine starke Unterstützung in der Bevölkerung für die
Energiewende. Dies gilt auch für die Nutzung der Windenergie an Land. Zur
weiteren Verbesserung der Akzeptanz insbesondere vor Ort wurden
verschiedene Maßnahmen auf den Weg gebracht. So wurde die sogenannte
bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung für bestehende und neue Windenergieanlagen
eingeführt, damit die roten Hindernisleuchten auf Windenergieanlagen nachts nur
noch dann aufleuchten, wenn sich in deren Nähe ein Luftfahrzeug aufhält.
Weiterhin wurde im Rahmen der Novellierung des EEG eine finanzielle
Beteiligung für Kommunen umgesetzt.
21. Bei welchen Öffentlichkeits- und Dialogveranstaltungen zu den letzten
drei Szenariorahmen waren Regierungsmitglieder anwesend und an der
Debatte beteiligt (bitte den Ort und das Datum der Veranstaltung, Name
und Position des Regierungsmitgliedes und Rolle bei der Veranstaltung
auflisten)?
22. Bei welchen öffentlichen Dialogveranstaltungen zu den letzten drei
Szenariorahmen waren führende Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) anwesend und an
der Debatte beteiligt (bitte den Ort und das Datum der Veranstaltung,
Name und Position des Mitarbeitenden und Rolle bei der Veranstaltung
auflisten)?
Die Fragen 21 und 22 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesnetzagentur hat im gefragten Zeitraum die nachfolgenden
Veranstaltungen durchgeführt. An den Fachveranstaltungen haben keine
Regierungsmitglieder teilgenommen. An den Veranstaltungen, die in Berlin stattgefunden
haben, haben im Publikum Fachbeamte aus der zuständigen Abteilung des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie teilgenommen.
Datum Ort Veranstaltung
02.02.2016 Würzburg Dialogveranstaltung zum Entwurf des Szenariorahmens
11.02.2016 Berlin Dialogveranstaltung zum Entwurf des Szenariorahmens
17.01.2018 Ingolstadt Dialogveranstaltung zum Entwurf des Szenariorahmens
01.02.2018 Berlin Dialogveranstaltung zum Entwurf des Szenariorahmens
05.02.2020 Berlin Dialogveranstaltung zum Entwurf des Szenariorahmens
06.02.2020 Nürnberg Dialogveranstaltung zum Entwurf des Szenariorahmens
13.10.2015 Berlin Experten-Forum Szenariorahmen
10.10.2017 Berlin Experten-Forum Szenariorahmen
23.10.2019 Berlin Experten-Forum Szenariorahmen
23. Welcher Ort ist nach Meinung der Bundesregierung geeignet, um Fragen
von Bürgerinnen und Bürgern zum grundsätzlichen politischen Konzept
der Energiewende und zu den politischen Hintergründen und
Grundsatzentscheidungen in der Netzplanung zu beantworten, die beispielsweise in
der Konsultation zum Szenariorahmen aufkommen, dort aber nicht
beantwortet werden können?
Die im Rahmen der Konsultation zum Szenariorahmen eingehenden
Stellungnahmen zeigen, dass es einen großen gesellschaftlichen und politischen
Beratungsbedarf zum Energiesystem der Zukunft gibt, der im Rahmen einer reinen
Netzentwicklungsplanung nicht abgebildet werden kann. Zudem wird eine
stärker integrierte Planung der Strom- und Gasnetze vor dem Hintergrund der
zunehmenden Sektorenkopplung wichtiger. Die Bundesregierung unterstützt aktiv
Überlegungen zu einem „Systementwicklungsplan“ im Rahmen der Dena-III-
Netzstudie, wo derzeit zusammen mit auch zahlreichen Stakeholdern konkrete
Vorschläge zur Weiterentwicklung der bestehenden Planungsprozesse erarbeitet
werden. Diese Überlegungen schließen die Frage über den geeigneten Ort, an
dem notwendige Debatten partizipativ, verständlich, zugänglich und sichtbar
geführt werden können, mit ein.
24. Wie beabsichtigt die Bundesregierung darauf zu reagieren, dass der
Stromsektor durch die steigende Sektorkopplung zunehmend zur
Zielerreichung des Anteils der erneuerbaren Energien am
Bruttoendenergieverbrauch beiträgt und damit aber den EE-Anteil am Bruttostromverbrauch
schmälert und somit nach Ansicht der Fragesteller ein Zielkonflikt
absehbar ist?
Durch die vermehrte Nutzung von Strom in den Sektoren Gebäude, Verkehr
und Industrie im Rahmen der Sektorkopplung ist davon auszugehen, dass die
Bedeutung von Strom am Bruttoendenergieverbrauch perspektivisch zunimmt.
Um die Klimaziele zu erreichen, muss die Erzeugung des Stroms zunehmend
mit erneuerbaren Energien erfolgen. Der wachsende Stromverbrauch der
Sektorkopplung wurde bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
berücksichtigt. Bis 2030 sollen gemäß dem EEG 65 Prozent des Stromverbrauchs aus
erneuerbaren Energien stammen. Bis 2050 soll der gesamte Strom, der in
Deutschland erzeugt oder verbraucht wird, treibhausgasneutral erzeugt werden.
25. Wie plant die Bundesregierung, das im Szenariorahmen angewandte
Konzept der Netzorientierung umzusetzen beziehungsweise wie plant sie
Verbraucher und Verbraucherinnen sowie Stromproduzierende dazu
anzureizen, ihre Aus- bzw. Einspeisung netzorientiert vorzunehmen?
Netzorientierte Annahmen im Szenariorahmen 2035 der Bundesnetzagentur
sind unter anderen: Lokalisierung eines größeres Teil der Elektrolyseure im
Norden, Sperrzeit von Wärmepumpen, zeitweise verteilernetzorientiertes Laden
von Elektrofahrzeugen, stärkere Süd-Allokation von Windkraftanlagen an Land
im Rahmen der Regionalisierung und netzentlastende Regionalisierung der
Photovoltaik durch das Verhältnis von Dach- zu Freiflächenanlagen. Details
können dem Genehmigungsdokument entnommen werden.
Bereits heute bestehen entsprechende Instrumente zur stärkeren
Netzorientierung von Stromerzeugern und -verbrauchern. Bei der Standortwahl beim
Ausbau erneuerbarer Energien wird das sogenannte Referenzertragsmodell
angewandt, das zu einer besseren regionalen Verteilung beim Zubau von
Windenergie an Land und auch einer Netzentlastung führt. Weiterhin wird im Rahmen
des novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021) eine Südquote für
Windenergie an Land, Biomasse- und Biomethananlagen im Rahmen von
Ausschreibungen eingeführt. Darüber hinaus werden im EEG die Anforderungen
an die Flexibilisierung bei Biomasseanlagen erhöht, die ebenfalls eine
netzentlastende Wirkung haben können. Eine wichtige Rolle spielen insbesondere in
den Niederspannungsnetzen steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie
Ladepunkte für Elektromobile, Wärmepumpen und Heimspeicher mit Netzbezug.
Für eine bessere Netz- und Systemintegration dieser dezentralen Einrichtungen
wird das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Kürze einen
Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des § 14a EnWG vorlegen.
Mit Blick auf das Jahr 2035 und die weiter steigenden Zahl an
Stromanwendungen gilt es, Instrumente zur Netzorientierung und -dienlichkeit auch unter
Nutzung der bestehenden Flexibilitätspotentiale weiterzuentwickeln und
möglichst marktnah auszugestalten.
26. Welche Position vertritt die Bundesregierung gegenüber der Überlegung,
einer verpflichtenden Vorlage von Netzentwicklungsplänen durch die
Verteilnetzbetreiber und ein Widerspruchsrecht des Regulierers
vorzusehen?
Die Bundesregierung wird die in Artikel 32 Absatz 3 bis 5 der EU-
Strommarktrichtlinie (EU 2019/944) enthaltenen Regelungen zur Erstellung von
Netzentwicklungsplänen durch Verteilernetzbetreiber im Zuge der anstehenden Novelle
des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) in nationales Recht umsetzen. Dies gilt
entsprechend auch für die Vorgabe in Artikel 32 Absatz 4 der EU-
Strommarktrichtlinie, nach der die Regulierungsbehörde Änderungen des Plans verlangen
kann.
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass bereits nach geltender Rechtslage
gemäß § 14 Absatz 1b EnWG Betreiber von Hochspannungsnetzen mit einer
Nennspannung von 110 Kilovolt jährlich Netzkarten mit den Engpassregionen
ihres Hochspannungsnetzes und ihre Planungsgrundlagen zur Entwicklung von
Ein- und Ausspeisungen in den nächsten zehn Jahren in einem Bericht auf ihrer
Internetseite zu veröffentlichen und der Regulierungsbehörde zu übermitteln
haben. Der Bericht hat ebenfalls Angaben hinsichtlich aller in den nächsten
fünf Jahren konkret geplanten sowie der für weitere fünf Jahre vorgesehenen
Maßnahmen in der 110-Kilovolt-Ebene zur bedarfsgerechten Optimierung,
Verstärkung und zum Ausbau ihres Netzes zu enthalten.
Die Bundesregierung beabsichtigt, im Rahmen der Umsetzung des Artikel 32
Absatz 3 bis 5 der EU-Strommarktrichtlinie (EU 2019/944) die bestehenden
Regelungen in Bezug auf die Transparenz sowie die Koordination und
Kooperation der Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen bei der Planung der Netze
weiterzuentwickeln.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]