Nutzung von Zieldarstellungsdrohnen bei der Bundeswehr
der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Michel Brandt, Ulla Jelpke, Żaklin Nastić, Thomas Nord, Tobias Pflüger, Kirsten Tackmann, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Für „taktische Schießvorhaben“ nutzt die Bundeswehr in großem Umfang sogenannte Zieldarstellungsdrohnen (Antwort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 19/24511). Zu den Herstellern dieser Geräte gehört der Rüstungskonzern Airbus, der dafür Modelle für verschiedene Anforderungen herstellt (https://www.airbus.com/defence/services/training-flight-operations/target-systems.html). Airbus tritt bei entsprechenden Verträgen mit „Flugkampagnen“ als Dienstleister auf, bringt Material und Personal an den Einsatzort und fliegt die Drohnen „nach Kundenwünschen“. Ein größerer Teil der Geräte wird dabei abgeschossen. Jährlich führt Airbus nach eigenen Angaben rund zehn solcher Kampagnen mit 150 bis 200 Flügen durch.
Das Bundessministerium der Verteidigung hat in den Jahren 2010 bis 2020 insgesamt 137 Verträge zur Bereitstellung „unbemannter Zieldarstellungen“ geschlossen. 10 Prozent dieser Flüge dienten der Unterstützung von „technischen Kampagnen“, darunter Vermessungen, Integrationsvorhaben oder Telemetrietests.
Airbus exportiert seine Zieldarstellungsdrohnen in die USA und nach Israel. Ausfuhrgenehmigungen erteilte die Bundesregierung außerdem nach Italien, Südkorea, Saudi-Arabien und Kanada. „100 Stück Zieldarstellungsdrohnen und Teile“ kosteten in der Vergangenheit 11,6 Mio. Euro (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4824). Airbus will bereits mindestens 1 500 Geräte am Standort Friedrichshafen produziert haben („Airbus stellt 1500. Zieldarstellungs-Drohne fertig“, Airbus-Pressemitteilung vom 28. April 2017).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche weiteren, in der Antwort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 19/24511 nicht enthaltenen Zieldarstellungsdrohnen hat die Bundeswehr in der Vergangenheit genutzt (etwa die „Kleinziel-Drohne 2“ KZD-2; bitte auch die Hersteller angeben), und wie viele Kampagnen bzw. Flugstunden wurden mit den Geräten absolviert?
Inwiefern und in welchem Umfang besaß die Bundeswehr in der Vergangenheit selbst Zieldarstellungsdrohnen und hat diese nicht über Dienstleistungsverträge eingekauft?
Für welche unterschiedlichen Bedarfe „unbemannter Zieldarstellungen“ werden bei der Bundeswehr welche Zieldarstellungsdrohnen genutzt, bzw. wie wird bei den Anforderungen entschieden, ob etwa Airbus sein Modelle Do-DT25, Do-DT35, Do-DT45 oder Do-DT55 einsetzt?
Welche Waffensysteme wurden in den 137 Verträgen, die von der Bundeswehr zur Bereitstellung „unbemannter Zieldarstellungen“ geschlossen wurden, jeweils getestet?
Für welche Tests mit welchen Waffen nutzt die Bundeswehr die Do-DT45, die nach Angaben von Airbus über eine beheizte „Hot Nose“ verfügt, die anfliegenden Marschflugkörpern ein Wärmeziel simuliert?
Wo finden die Einsätze bzw. Flugkampagnen von Zieldarstellungsdrohnen durch die Bundeswehr in der Regel statt, und wie verteilen sich diese auf die verschiedenen Standorte (bitte nach Anzahl aufschlüsseln)?
a) Inwiefern werden die Überreste abgeschossener Zieldarstellungsdrohnen nach den Flugkampagnen geborgen, und wer ist hierfür verantwortlich?
b) In welchen Fällen wird auf eine solche Bergung verzichtet?
Welche „technischen Kampagnen“ hat die Bundeswehr in den vergangenen Jahren mit Zieldarstellungsdrohnen bzw. der Beauftragung von Flugkampagnen unterstützt?
In welchen Flugkampagnen hat die Bundeswehr in den letzten zehn Jahren Zieldarstellungsdrohnen für Tests mit anderen Drohnensystemen genutzt, und in welchen dieser Fälle wurde deren Abschuss simuliert oder durchgeführt?
Welche Szenarien wurden mit den Do-DT 25 von Airbus zur Erprobung des europäischen „zukünftigen Luftkampfsystems“ FCAS erprobt („Wenn der Kampfjet mitten im Flug Drohnen ausstößt“, WELT vom 16. September 2018), wie viele Geräte wurden dabei eingesetzt, und inwiefern wurde deren Abschuss simuliert oder durchgeführt?
Welche Ausfuhrgenehmigungen hat die Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren für Zieldarstellungsdrohnen erteilt (bitte auch nach Infrastruktur für Start und Landung sowie Steuerung derselben darstellen), welchen Umfang hatten diese, und inwiefern werden diese auch weiterhin in Länder wie Saudi-Arabien exportiert (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4824)?