[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg,
Michael Theurer, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/25166 –
Ein Jahr Präexpositionsprophylaxe auf Rezept
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Präexpositionsprophylaxe (PrEP) ist eine Vorbeugungsmethode, bei der
HIV-negative Menschen ein HIV-Medikament einnehmen, um sich vor einer
Ansteckung zu schützen. Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz
(TSVG) wurde der Anspruch von Versicherten auf Versorgung mit
Arzneimitteln zur Präexpositionsprophylaxe geregelt. Seit dem 1. September 2019
übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für die PrEP-Medikamente
und Begleituntersuchungen bei Menschen mit erhöhtem HIV-Risiko. Nach
§ 20j Absatz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) hat der
Gesetzgeber die Bundesregierung verpflichtet, die Wirkungen der ärztlichen
Verordnung der Präexpositionsprophylaxe auf das Infektionsgeschehen im Bereich
sexuell übertragbarer Krankheiten bis Ende 2020 zu evaluieren.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g :
Mit der Strategie zur Eindämmung von HIV, Hepatitis B und C und anderen
sexuell übertragbaren Infektionen (BIS 2030) strebt das Bundesministerium für
Gesundheit (BMG) die nachhaltige Eindämmung von HIV, Hepatitis B und C
sowie anderen sexuell übertragbaren Infektionen bis 2030 an. Im Jahr 2019
haben sich nach Schätzungen des Robert Koch-Institutes (RKI) immer noch ca.
2 600 Menschen neu mit HIV infiziert, darunter 1 600 Männer, die Sex mit
Männern (MSM) haben.
Die medikamentöse Präexpositionsprophylaxe (PrEP) ist eine wichtige,
innovative und wirksame Form der HIV Prävention. Es handelt es sich um eine
Betreuung und Medikamentenabgabe an Menschen, die nicht mit HIV infiziert
sind, aber einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, sich mit HIV zu infizieren
und zu erkranken. Die PrEP ist demnach eine Vorsorgemaßnahme und stellt
keine medizinisch notwendige Heilbehandlung dar. In Europa wird die PrEP
derzeit z. B. in Frankreich, Belgien, Norwegen und Schottland über die
nationalen Gesundheitssysteme zur Verfügung gestellt. In Ländern, wo die PrEP
bereits seit mehreren Jahren breit angewendet wird, konnten die HIV-
Neuinfektionen gesenkt werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/26099
19. Wahlperiode 25.01.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom
22. Januar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Das BMG ist dabei, die Wirkungen der ärztlichen Verordnung der
Präexpositionsprophylaxe auf das Infektionsgeschehen in Deutschland zu evaluieren.
Dazu wurde Ende 2019 ein Konsortium unter der Federführung des RKI
bestimmt, das die PrEP-Evaluierung am 1. Januar 2020 begonnen hat. Die
Umsetzung der Evaluierung wurde allerdings im Verlauf des Jahres 2020 durch die
Ausbreitung der SARS-CoV-2-Pandemie stark beeinträchtigt, so dass es zu
Verzögerungen bei der Durchführung gekommen ist. Ein Zwischenbericht mit
der Auswertung der bis Ende 2020 verfügbaren Daten wird derzeit erstellt.
1. Wie viele Ärzte verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über eine
Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung gemäß der bestehenden
Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/Aids (bitte nach Bundesland
aufschlüsseln)?
Die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte, die über eine Genehmigung der
Kassenärztlichen Vereinigung gemäß der bestehenden
Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/Aids verfügen, kann den jährlichen Qualitätsberichten der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) entnommen werden:
www.kbv.de/media/
sp/KBV_Qualitaetsbericht_2019.pdf (S. 57).
Zum Stichtag 31. Dezember 2018 waren dies 316 Ärztinnen und Ärzte. Anfang
2021 wird eine neue Ausgabe des Qualitätsberichtes erscheinen, die die Anzahl
der Ärztinnen und Ärzte zum Stichtag 31. Dezember 2019 enthält.
2. Wie viele HIV-Schwerpunktpraxen gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
Über die Anzahl der HIV-Schwerpunktpraxen in Deutschland liegen der
Bundesregierung keine detaillierten Informationen vor. Die Anzahl und der Ort
der HIV-Schwerpunktpraxen, die in der Deutschen Arbeitsgemeinschaft
niedergelassener Ärzte in der Versorgung HIV-Infizierter e. V. (dagnä) organisiert
sind, ist im Internet abrufbar (
www.dagnae.de/aerzte/). Es gilt zu
berücksichtigen, dass nicht jede HIV-Schwerpunktpraxis Mitglied der dagnä ist.
3. Wie viele HIV-Neuinfektionen gab es monatlich seit September 2018?
Die Zahl der HIV-Neuinfektionen und die Gesamtzahl der Menschen, die mit
HIV in Deutschland leben, werden vom RKI mit Hilfe von Modellrechnungen
abgeschätzt und jährlich veröffentlicht. Die aktuelle Schätzung wurde am
26. November 2020 im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht und bezieht
sich auf die Zahl der HIV-Neuinfektionen im Jahr 2019 und die Gesamtzahl
von Menschen, die Ende 2019 mit HIV in Deutschland leben. Eine monatliche
Schätzung der HIV-Neuinfektionen wird nicht durchgeführt. Die Gesamtzahl
der HIV-Neuinfektionen sowohl aus dem Jahr 2018 als auch aus dem Jahr 2019
findet man im epidemiologischen Bulletin 48/2020 des RKI:
www.rki.de/DE/C
ontent/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/48_20.pdf.
4. Wie viele PrEP-Beratungsgespräche wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem 1. September 2019 monatlich durchgeführt (bitte nach
Bundesland aufschlüsseln)?
5. Wie viele Personen wollten monatlich seit September 2019 nach
Kenntnis der Bundesregierung eine PrEP in Anspruch nehmen?
6. Wie vielen Personen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die PrEP
monatlich seit September 2019 tatsächlich verschrieben (bitte nach
Altersgruppe aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Über die Anzahl der durchgeführten Beratungsgespräche und die Anzahl der
Personen, die die PrEP in Anspruch nehmen wollen, liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor. Das RKI schätzt, dass es im Juni 2020 zwischen
15 600 und 22 300 PrEP-Nutzende in Deutschland gab. Kenntnisse über die
Altersaufschlüsselung der Personen liegen der Bundesregierung nicht vor.
7. Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe dafür, wenn
keine PrEP verschrieben wurde?
Wie häufig wurden die jeweiligen Gründe angeführt?
Zu Gründen der Nichtverschreibung der PrEP liegen der Bundesregierung
derzeit noch keine Informationen vor. Die Gründe werden im Rahmen der PrEP-
Evaluation abgefragt.
8. Wie viele Personen werden nach täglichen Einnahmeschema und wie
viele nach anlassbezogene Einnahmeschema nach Kenntnis der
Bundesregierung behandelt?
Aktuelle Daten zur Art der PrEP-Einnahme seit Erstattung der PrEP durch die
gesetzliche Krankenversicherungen werden derzeit erhoben und im
Abschlussbericht der PrEP-Evaluierung dargestellt.
Im Rahmen der vom RKI 2018 durchgeführten PrApp-Studie, bei der Benutzer
von Dating-Apps für MSM befragt wurden, berichteten etwa 71 Prozent der
PrEP-Anwender, dass sie PrEP täglich einnehmen – die anderen berichteten
eine PrEP-Einnahme „on demand“ oder „intermittierend“ (Koppe U et al. 2019;
https://onlinelibrary.wiley.com/doi/pdf/10.1002/jia2.25395).
9. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
September 2018 mit einer HIV-Postexpositionsprophylaxe (PEP) behandelt?
Zur Anzahl der Personen, die seit September 2018 PEP genutzt haben, liegen
der Bundesregierung keine Informationen vor.
10. Wie viele andere sexuell übertragbare Infektionen wurden seit September
2018 monatlich gemeldet (bitte Hepatitis B und C, Syphilis, Gonorrhoe
und Chlamydien auflisten)?
Die verfügbaren Meldedaten sind in Tabelle 1 zusammengefasst.
Tabelle 1
Monat/Jahr Hepatitis B* Hepatitis C Syphilis**
9/2018 390 444 574
10/2018 401 534 654
11/2018 387 559 661
12/2018 324 407 551
1/2019 830 587 750
2/2019 801 525 680
3/2019 772 494 678
4/2019 787 486 638
5/2019 778 534 649
6/2019 619 445 545
7/2019 785 523 705
8/2019 647 472 668
9/2019 699 447 673
10/2019 737 448 684
11/2019 801 546 649
12/2019 643 430 570
* Bei Hepatitis B sind aufgrund der Änderung der Referenzdefinition in Bezug auf chronische Fälle
die Zahlen aus dem Jahr 2018 nicht direkt und mit den Zahlen aus dem Jahr 2018 vergleichbar. Seit
2019 entsprechen auch chronische Fälle der Referenzdefinition, was den sehr großen Anstieg im
Jahr 2019 erklärt. Im Vergleich bleiben die pro Monat übermittelten Fallzahlen bei akuter HBV-
Infektion stabil. Im Jahr 2018 wurden insgesamt 534 und in 2019 insgesamt 531 akute Fälle
übermittelt. Für die Betrachtung der weiteren Verläufe und die Erläuterung der Erfassung der Fälle
siehe Jahresbericht zur Virushepatitis B und D im Jahr 2019 im Epidemiologischen Bulletin
(Dudareva et al. 2020, Epid Bull 2020;30/31:3-17).
Epid Bull 30/31 2020:
www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2020/Ausgaben/30-31_20.p
df?__blob=publicationFile
Sowie Jahrbuch 2020:
www.rki.de/DE/Content/Infekt/Jahrbuch/Jahrbuch_2019.pdf?__blob=public
ationFile
** Nach durchgeführter Doppelmeldungsbereinigung wird für die Syphilis-Meldedaten jeweils
zum 1. März des Folgejahres ein bereinigter Datenstand fixiert, der für alle weiteren Analysen
verbindlich ist. Aufgrund der für 2020 noch laufenden Doppelmeldungsbereinigung können für 2020
aktuell noch keine validen Meldezahlen für Syphilis berichtet werden.
Quelle: RKI
Für Infektionen mit Chlamydien und Gonokokken existieren keine
Meldepflichten. Eine Analyse des Einflusses der PrEP auf STI-Übertragungen, STI-
Diagnosen und STI-Meldungen wird im Rahmen des finalen
Evaluationsberichtes erfolgen.
11. Welche Nebenwirkungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
bei der PrEP beobachtet, und wie häufig?
Zur Art und Häufigkeit der Nebenwirkungen der PrEP liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor. Das Nebenwirkungsspektrum von
Tenofovirdisoproxil/Emtricitabine, das im Rahmen von klinischen Studien beobachtet
wurde, ist in den Zulassungsunterlagen des pharmazeutischen Herstellers
beschrieben (
www.ema.europa.eu/en/medicines/human/EPAR/truvada#product-inform
ation-section). Weiterhin wird auf die Beipackzettel der Hersteller verwiesen.
12. Wie häufig wurden PrEP-Behandlungen nach Kenntnis der
Bundesregierung abgebrochen?
13. Aus welchen Gründen wurden PrEP-Behandlungen nach Kenntnis der
Bundesregierung abgebrochen?
Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Über die Anzahl der PrEP Abbrüche und die Gründe des Abbruchs liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor. Die Häufigkeit und Gründe des
Abbruchs der PrEP werden im Rahmen der PrEP-Evaluierung erhoben.
14. Wurde das Auftreten von Resistenzen von HIV gegen den bei der
Prophylaxe eingesetzten Wirkstoff beobachtet, und wenn ja, wie häufig?
Über das Auftreten von Resistenzen von HIV gegen den bei der Prophylaxe
eingesetzten Wirkstoff liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
15. Wie viele HIV-Neuinfektionen wurden bei mit PrEP behandelten
Personen monatlich seit September 2019 gemeldet?
Über die Anzahl der HIV-Neuinfektionen bei Personen die PrEP anwenden
liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
16. Wurde die PrEP nach Kenntnis der Bundesregierung auch an weitere
Personengruppen, wie z. B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
Gesundheitswesen, abgegeben?
Die PrEP ist grundsätzlich für alle Personen mit substantiellen HIV-
Infektionsrisiko, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, verfügbar. Informationen
darüber, ob und wieviel PrEP an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im
Gesundheitswesen abgegeben wurde, stehen derzeit nicht zur Verfügung.
17. In welchem Umfang erstatten private Krankenkassen die Kosten der
PrEP?
Am 1. Dezember 2020 trat ein Rahmenvertrag zwischen dagnä und dem PKV-
Verband in Kraft, mit dem Ziel, eine bedarfsgerechte Versorgung mit PrEP-
Medikamenten sicherzustellen. Die Rahmenvereinbarung regelt Leitplanken für
eine qualitätsgesicherte und wirtschaftliche PrEP-Versorgung in der PKV,
insbesondere die Zielgruppen, die Anforderungen an die behandelnden Ärztinnen
und Ärzte und Evaluationsbestimmungen. An einer Teilnahme interessierte
PKV-Unternehmen und Ärztinnen und Ärzte können dieser
Rahmenvereinbarung beitreten. Informationen, in welchem Umfang die verschiedenen privaten
Krankenkassen dies umsetzen und die Kosten der PrEP erstatten, liegen der
Bundesregierung nicht vor.
18. Warum erscheint der Zwischenbericht der Studie des
Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zur Evaluation der Einführung der HIV-
Präexpositionsprophylaxe als Leistung der Gesetzlichen
Krankenversicherung („EvE-PrEP“) nicht fristgerecht zum 31. Dezember 2020 (vgl.
BMG-Bekanntmachung
https://portalb.dbtg.de/dateien/foerderung/bekan
ntmachungen/,DanaInfo=
www.forschung-bundesgesundheitsministeriu
m.de,SSL+bkm-evaluation-der-einfuehrung-der-medikamentoesen-praee
xpositionsprophylaxe-prep-als-leistung-der-gesetzlichen-krankenversich
erung.pdf)?
Das BMG ist gemäß § 20j SGB V verpflichtet, die Wirkungen der ärztlichen
Verordnung der Präexpositionsprophylaxe auf das Infektionsgeschehen bis
Ende 2020 nach allgemein anerkannten wissenschaftlichen Standards zu
evaluieren. Dazu wurde Ende 2019 ein Konsortium unter der Federführung des RKI
bestimmt und die Evaluierung am 1. Januar 2020 begonnen. Das RKI
informierte das BMG mit Schreiben vom 28. Juli 2020, dass auf Grund der
COVID-19-Pandemie, die Evaluierung nicht wie vorgesehen durchgeführt
werden kann. Die Pandemie hatte Auswirkungen auf die Studienvorbereitungen
und die Durchführung. Eine interne Abfrage des RKI unter Einrichtungen, die
die PrEP verschreiben, hat ergeben, dass die Nachfrage nach PrEP bei 76
Prozent der Zentren abgenommen hatte. Das RKI führt aus, dass eine Aussage zur
Wirkung der PrEP auf das HIV- Infektionsgeschehen auf Bundesebene für das
Jahr 2020 nur eingeschränkt möglich sein wird. Ein Zwischenbericht mit der
Auswertung der bis Ende 2020 verfügbaren Daten wird derzeit erstellt.
19. Bestehen von Seiten der Bundesregierung Bemühungen auch für andere
Verhütungsmittel, wie z. B. Kondome, einen Leistungsanspruch
einzuführen?
Leistungsausweitungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen sind nicht
geplant.
20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Einfluss der
COVID-19-Pandemie auf die PrEP-Nachfrage und Versorgung?
Das RKI hat gemeinsam mit der dagnä 2020 zwei Artikel über die
Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die HIV PrEP veröffentlicht. Darin wird u. a.
beschrieben, dass die Nachfrage nach der medikamentösen Prophylaxe seit
Beginn der COVID-19-Pandemie abgenommen hat, laufende PrEP-Verordnungen
pausiert, teilweise sogar vollständig abgesetzt oder auf „on demand“ umgestellt
wurden. Die PrEP-Versorgung war aber grundsätzlich sichergestellt.
21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Einfluss der
COVID-19-Pandemie auf das Infektionsgeschehen im Bereich der
sexuell übertragbaren Krankheiten?
Die COVID-19-Pandemie hat durch eine Reduktion von Sozial- und damit
auch Sexualkontakten mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Reduktion von
sexuell übertragenen Infektionen geführt.
Die COVID-19-Pandemie hat aber auch zu einem Rückgang von
Routineuntersuchungen und Screenings auf HIV, Syphilis, HBV und HCV geführt. Ein
solcher Rückgang kann dazu führen, dass die Zahl nicht diagnostizierter
Infektionen ansteigt bzw. nicht wie erhofft zurückgeht. Ein Anstieg nicht
diagnostizierter Infektionen kann zu einem erhöhten Infektionsrisiko pro Kontakt führen,
auch wenn die Gesamtzahl der Infektionen zurückgeht.
Bei intravenös Drogen konsumierenden Menschen können Einschränkungen
niedrigschwelliger Hilfsangebote im Zuge der COVID-19-Pandemie zu
vermehrter gemeinsamer Nutzung von Spritzutensilien und in deren Folge zu
höheren Übertragungsrisiken für HIV und HCV geführt haben.
Aufgrund der oben dargestellten (siehe Antwort zu Frage 10), noch nicht
abgeschlossenen Prüfung der Syphilis-Meldungen auf Doppelmeldungen können
valide Analysen der Syphilis-Meldedaten für das Jahr 2020 erst ab März 2021
vorgenommen werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]