[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Thomas Sattelberger, Katja Suding,
Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
der FDP
– Drucksache 19/25174 –
Förderung von Demonstrationsanlagen für die Bioökonomie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Gerade die Corona-Krise sensibilisiert immer mehr Menschen für
Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Das zeigt eine Umfrage des
Meinungsforschungsinstituts Civey im Rahmen des Wissenschaftsjahres 2020/21 – Bioökonomie.
Danach sehen 27 Prozent aller Deutschen in der Pandemie die Option für ein
Umdenken in Richtung einer nachhaltigen und klimafreundlichen
Wirtschaftsweise (
https://www.wissenschaftsjahr.de/2020-21/aktuelles-aus-der-biooekon
omie/aktuelle-meldungen/april-2020/knapp-30-prozent-der-deutschen-sehen-i
n-corona-krise-eine-chance).
Wir müssen alles dafür tun, unsere Lebensgrundlagen zu erhalten und dabei
wirtschaftlich stark zu bleiben. Die Bioökonomie ist für beides ein Schlüssel.
Noch besteht für Deutschland die Möglichkeit, die Technologieführerschaft in
der industriellen Biotechnologie, als tragende Säule des
Transformationsprozesses in eine biobasierte und nachhaltige Wirtschaft, zu erlangen. Allerdings
sind Investitionen insbesondere für Start-ups und kleine und mittelständische
Unternehmen (KMU) mit großen Risiken behaftet, da sie mit bereits am
Markt befindlichen, auf fossilen Rohstoffen basierenden Produkten
konkurrieren.
Um die Wettbewerbsfähigkeit biotechnologischer Prozesse zu ermöglichen
und ein weiteres Marktversagen zu verhindern, ist nach Ansicht der
Fragesteller daher ein Market-Pull für die biobasierte Industrie erforderlich. Während
Deutschland hervorragend in der Forschung und Entwicklung
bioökonomischer Lösungen aufgestellt ist, mangelt es an der breiten Umsetzung
bioökonomischer Lösungen im industriellen Maßstab. Für eine verbesserte
Umsetzung bioökonomischer Ansätze in der Industrie ist eine Förderung beim
sogenannten Upscaling notwendig, damit der Weg vom Labormaßstab bzw. von
der Forschung in die Anwendung bzw. die industrielle Produktion verbessert
und beschleunigt wird. Ziel muss es dabei sein, dass am Ende dieser Prozesse
marktfähige Lösungen und Produkte stehen.
Um das Risiko für die industrielle Produktion biobasierter Produkte
abzumildern, sind Demonstrationsanlagen essenziell. Demonstrationsanlagen kommen
im Wesentlichen folgende Aufgaben zu:
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25738
19. Wahlperiode 08.01.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
7. Januar 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
– Nachweis der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit einer
Technologie,
– die industrielle Vermarktungsfähigkeit eines Produktes wird gezeigt,
– Risiken- und Kostenreduzierung bei der Skalierung vom
Technikumsmaßstab auf den industriellen Maßstab,
– Verkürzung der Zeitspanne zwischen Produktentwicklung und Produkt-
Launch (Time to market).
Durch die Unterstützung (Anschub) für eine nachhaltige Entwicklung erhalten
Unternehmen mit geringen finanziellen und personellen Ressourcen (z. B.
Start-ups und KMU) die Möglichkeit, eine Technologie und ihre Effizienz in
großem Maßstab zu erproben. Dabei steht die Demonstrationsanlage
begrifflich als Entwicklungsschritt zwischen der Pilotanlage und der industriellen
Produktion. Zudem dienen Demonstrationsanlagen dazu, das Verständnis für
Innovationsprozesse zu fördern. Im europäischen Ausland gibt es hierfür
bereits Vorbilder wie die „Bioprocess Facility“ in Delft/Niederlande oder die
„Bio Base Europe Pilot Plant“ in Gent/Belgien.
Als weiterer Entwicklungsschritt hin zur Marktreife werden zudem dedizierte
Demonstrationsanlagen zur Etablierung vorkommerzieller Industrieprozesse
benötigt. Derartige Einzweckanlagen sind die Voraussetzung, um Prozesse zur
Herstellung biobasierter Produkte längerfristig zu erproben und zu optimieren.
Um eine größere Marktnähe von biobasierten Produkten zu schaffen, fehlen in
Deutschland vor allem Anlagen mit Volumina von u. a. 40 m3
Fermentervolumen.
Die Errichtung von Demonstrationsanlagen wird außerdem durch komplexe
und lange Genehmigungsverfahren und der Betrieb dieser Anlagen durch
starke Regulierung (Abwasser, Reststoffe und Nebenprodukte) erschwert.
1. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Investitionen zur
Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur auch im Bereich der
Bioökonomie zu ermöglichen?
a) Wie sollen diese Maßnahmen finanziell ausgestattet werden, und wo
werden diese Mittel im Haushalt verortet?
b) Welche Laufzeit ist für die jeweilige Maßnahme vorgesehen?
c) Wer ist förderberechtigt?
d) Mit welchen weiteren Infrastrukturmaßnahmen werden diese ggf.
verknüpft?
Die Fragen 1 bis 1d werden gemeinsam beantwortet.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat zum 28.
Dezember 2020 eine Richtlinie zur Förderung der Nutzung und des Baus von
Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie veröffentlicht. Über eine
Laufzeit von vorerst vier Jahren stehen ca. 45 Mio. Euro aus dem
Haushaltsplan des BMWi zur Verfügung.
Gefördert werden zwei Bausteine im Rahmen einer Ausschreibung. Es geht um
Projekte, die demonstrieren sollen, dass biobasierte Produkte und
entsprechende technologische Verfahren
– in der industriellen Anwendung umsetzbar sind, zu Kostenreduktionen
führen und ihre Serientauglichkeit unter Beweis stellen,
– zusätzliche Wertschöpfung generieren,
– branchenübergreifende Anwendungen ermöglichen oder
– einen maßgeblichen Beitrag zur Erreichung der Nachhaltigkeits- und
Klimaziele (beispielsweise durch Reduzierung der Zahl der
Produktionsschritte, der Gesamtkosten, der CO2-Emissionen, des Energieverbrauchs, der
Abfallproduktion und des Verbrauchs fossiler Rohstoffe) leisten, indem
Treibhausgasemissionen vermindert, Ressourceneffizienz gesteigert sowie ein
Beitrag zu einer zirkulären Bioökonomie oder für eine geschlossene sowie
klimaschonende Kreislaufwirtschaft geleistet wird.
Baustein A richtet sich an Startups und KMU sowie mittelständische
Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten und in Ausnahmefällen auch
Großunternehmen. Gefördert wird die Nutzung existierender öffentlicher oder privater
Multi-Purpose-Anlagen in Deutschland sowie in Europa zur Erprobung und
Weiterentwicklung eigener Verfahren der industriellen Bioökonomie.
Der Zugang zu und die Nutzung von Demonstrationsanlagen unterstützt die
experimentelle Entwicklung, die auf dem Technologiereifegrad 4 – 5 aufsetzt, und
erhöht zudem den Market Pull (von Kunden und Markt formulierte
Anforderungen an Produkteigenschaften und Technologie, die für die Festlegung von
Innovationsaktivitäten verwendet werden) für den Bau und Betrieb solcher
Anlagen, auch aus privaten Mitteln. Durch die Förderung des Zugangs zu solchen
Anlagen wird auch deren Auslastung und somit die Wirtschaftlichkeit
entsprechender Anlagen gesteigert. Projekte im Rahmen des Bausteins A haben
eine Laufzeit von ca. 6 Monaten.
Baustein B richtet sich an gewerbliche Unternehmen jeder Größe. Gefördert
werden sollen vorbereitende Tätigkeiten sowie Durchführbarkeitsstudien zum
Errichten von Single-Use-Demonstrationsanlagen. Ein strategisches Ziel ist es
dabei, den Aufbau von Leuchtturmprojekten im Bereich der industriellen
Bioökonomie zu unterstützen und insbesondere mit konkreten Planungsunterlagen
und Konzepten die Entscheidungsgrundlage für die Investition in eine
bioökonomische Demonstrationsanlage zu schaffen. Projekte im Rahmen dieses
Bausteins haben eine voraussichtliche Laufzeit von bis zu zwei Jahren.
Eine Verknüpfung mit weiteren Infrastrukturmaßnahmen ist derzeit nicht
vorgesehen.
2. Welches Fördervolumen ist im Bundeshaushalt 2021 für die
Unterstützung von Maßnahmen im Bereich Bioökonomie vorgesehen?
Wie verteilt sich das Fördervolumen auf die Einzelhaushalte der
Bundesministerien?
Im Einzelplan 30 des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
sind 127,183 Mio. Euro für die spezifische Projektförderung in der
Bioökonomie für das Haushaltsjahr 2021 vorgesehen.
Aus dem Einzelplan 10 unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) Forschung und Entwicklung im Bereich der
Bioökonomie mit rund 900 Mio. Euro jährlich. Dies umfasst im Wesentlichen die
Projektförderung über verschiedene Programme sowie die Ausgaben für die
Ressortforschung.
Im Einzelplan 09 des BMWi, aus dem die Förderung der Nutzung und des Baus
von Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie finanziert wird,
sind im Jahr 2021 Barmittel in Höhe von 6,8 Mio. Euro und
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 6 Mio. Euro veranschlagt.
3. Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um potenzielle
Innovationen aus der Biotechnologie schneller aus der Forschung und
Entwicklung in die Produktion, den Markt und die Anwendung zu bringen?
Wenn ja, welche Maßnahmen?
Wenn ja, welche Rolle spielen hierbei Pilot- und Demonstrationsanlagen
für Bioraffinerien?
Die Bundesregierung unterstützt den Technologietransfer aus der
Biotechnologie durch Maßnahmen der beteiligten Ressorts entsprechend ihrer jeweiligen
Zuständigkeit. Im BMBF sind das im Wesentlichen Förderinstrumente, die die
Vernetzung und Zusammenarbeit der Akteure im Bereich der Forschung und
Entwicklung sowie die Förderung des Transfergedankens unterstützen. Im Mai
2020 wurde vom BMBF beispielsweise die neue Förderrichtlinie KMU-
innovativ: Bioökonomie aufgelegt. Damit soll insbesondere der
Technologietransfer aus der angewandten Forschung und vorwettbewerblichen Entwicklung
in die praktische Anwendung beschleunigt werden.
Im BMWi ist Ende 2020 die o. g. Förderrichtlinie zur Förderung der Nutzung
und des Baus von Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie in
Kraft getreten, die insbesondere dazu dienen soll, Innovationen schneller in den
Markt zu bringen. Demonstrationsanlagen spielen dafür eine zentrale Rolle.
4. Wie viel Geld hat der Bund für die Förderung von Bioökonomie-
Demonstrationsanlagen seit 2010 investiert, und in welche Programmen
(bitte nach Programmen und Jahren aufschlüsseln)?
Das BMBF hat hierfür im Rahmen der Nationalen Forschungsstrategie Bio-
Ökonomie 2030 bzw. der Nationalen Bioökonomiestrategie folgende Mittel (in
Euro) zur Verfügung gestellt.
2010 2011 2012 2013 2014 2015
3.174.149 3.363.653 2.147.541 3.816.550 1.103.138 2.861.965
2016 2017 2018 2019 2020
1.466.217 1.415.026 1.169.288 230.987 704.936
Das BMEL unterstützt im Rahmen seines Förderprogramms „Nachwachsende
Rohstoffe“ (FPNR) vorrangig Maßnahmen der angewandten Forschung und
Entwicklung im Bereich der nachhaltigen Erzeugung und Nutzung
nachwachsender Rohstoffe.
Seit 2010 wurden beziehungsweise werden auf Grundlage des FPNR vier
Pilotanlagen-Verbundvorhaben mit einer Gesamtfördersumme von
15.627.782,48 Euro gefördert, die nachfolgend in Euro nach Jahren
aufgeschlüsselt wird.
2010 2011 2012 2013 2014 2015
1.878.967 3.942.518 1.989.050 892.082 256.921 93.320
2016 2017 2018 2019 2020 2021
692.830 561.704 1.256.891 1.768.117 1.847.698 447.685
5. Wie beurteilt die Bundesregierung den Bedarf an Bioökonomie-
Demonstrationsanlagen in Deutschland?
Gibt es Bioökonomie-Demonstrationsanlagen, welche die
Bundesregierung von ihrem Produktionszweck her als besonders förderwürdig
ansieht, darunter einfache und komplexe Einzweckanalagen oder
Mehrzweckanlagen (bitte begründen)?
Eine im Auftrag des BMWi durchgeführte Ex-Ante-Evaluation (Link:
https://w
ww.bmwi.de/Navigation/DE/Service/Evaluationen/evaluationen.html) hat u. a.
ergeben, dass ein großer Bedarf an der Nutzung bereits existierender
Mehrzweckanlagen oder dem Bau von Einzweckanlagen besteht, um im Labor- oder
Pilotmaßstab getestete Produkte und Verfahren auf Industriemaßstab hoch zu
skalieren und damit den Markteintritt für biobasierte Produkte und
entsprechende technologische Verfahren vergleichsweise kostengünstig und schnell zu
ermöglichen.
6. Hält die Bundesregierung offene Betreibermodelle wie im Fall der
(Mehrzweck-)Demonstrationsanlagen in den Niederlanden und Belgien
für auf Deutschland übertragbar?
Die Bundesregierung hält diese offenen Betreibermodelle für grundsätzlich
übertragbar. BMWi will sie im Rahmen seiner neuen Förderrichtlinie auch in
Deutschland nutzen.
7. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung Mehrzweckanlagen im
Verhältnis zu einfachen und komplexen Einzweckanlagen zu?
Gibt es für den einen oder anderen Typus eine bevorzugte
Betreiberstruktur?
Im Hinblick auf die anfallenden Kosten (für den Bau einer Einzweckanlage
müssen mehr als 20 Mio. Euro veranschlagt werden) erscheint die Nutzung von
Mehrzweckanlagen insbesondere für Startups und KMU als kostengünstigere
Alternative. Der Vorteil bei der Nutzung sogenannter Multi-Purpose- oder
Mehrzweckdemonstrationsanlagen insbesondere für Startups und KMU ist,
dass bioökonomische Verfahren und Produkte zunächst im industriellen
Maßstab getestet werden, bevor sie in Form von Investitionen umgesetzt werden.
Die Testphase reduziert die Investitionsrisiken und erhöht Anreize zu
Innovationen.
Je komplexer das Produkt bzw. das Verfahren wird, desto schwieriger wird es
jedoch, geeignete Mehrzweckanlagen für effektive Tests zur Hochskalierung zu
finden. Letztendlich ist in solchen Fällen der Bau neuer komplexer
Einzweckanlagen die sinnvollere Alternative.
Der Typus der Betreiberstruktur obliegt in erster Linie den Präferenzen der
Betreiber.
8. Plant die Bundesregierung eine Flexibilisierung oder Anpassung der
Förderkriterien für Bioökonomie-Demonstrationsanlagen?
Bevor über eine Flexibilisierung oder Anpassung der Förderkriterien für
Bioökonomie-Demonstrationsanlagen nachgedacht wird, sollten die ersten
Erfahrungen mit den im Rahmen der BMWi-Förderrichtlinie geförderten
Projekten abgewartet werden. Dafür ist unter anderem auch eine Evaluation der
Förderrichtlinie nach zwei Jahren vorgesehen.
9. Plant die Bundesregierung nach dem Auslaufen der Initiativen des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung „BioIndustrie 2021“ im Jahr
2011 zukünftig eine Auflage ähnlich gelagerter Programme insbesondere
im Hinblick auf die industrielle oder sogenannte weiße Biotechnologie,
und wenn ja, mit welchen thematischen Schwerpunkten und
Fördersummen pro Jahr (bitte nach Programmen aufschlüsseln)?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat nach dem Auslaufen der BMBF-Initiative „Bio
Industrie 2021“ mehrere Fördermaßnahmen zu Forschung, Entwicklung und
Innovation im Bereich der industriellen (sogenannten weißen) Biotechnologie
umgesetzt. Die Nationale Bioökonomiestrategie adressiert als Forschungsbausteine
u. a. den genannten Themenbereich. Der am 7. Dezember 2020 neu
konstituierte Bioökonomierat soll hierzu Empfehlungen für eine Umsetzung erarbeiten.
10. Gibt es weitere Ansätze, um die Finanzierungssituation bei der
Errichtung und dem Betrieb von Bioökonomie-Demonstrationsanlagen zu
verbessern, und wenn ja, welche?
An die Phase der Testung schließt sich idealerweise eine Form der
Wachstumsfinanzierung an. Die Bundesregierung prüft hierzu verschiedene Optionen.
11. Sind steuerliche Unterstützungen bzw. Anreize für Bioökonomie-
Demonstrationsanlagen in der Diskussion?
Wenn ja, welche?
Wenn ja, welche Hebelwirkungen sollen sie entfalten?
Wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort zu Frage 8 hingewiesen. Im Übrigen wären mögliche
diesbezügliche Empfehlungen des Bioökonomierates abzuwarten.
12. Zieht die Bundesregierung eine erhöhte Abschreibung von Investitionen
in Bioökonomie-Demonstrationsanlagen in Erwägung?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 8 und 11 hingewiesen.
13. Sind Erleichterungen bei der Genehmigung für die Inbetriebnahme von
Bioökonomie- Demonstrationsanlagen geplant, und wenn ja, welche?
Die Genehmigung für die Inbetriebnahme von Bioökonomie-
Demonstrationsanlagen liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. Darüber hinaus wird auf
die Antwort zu Frage 8 hingewiesen.
14. Kann nach Auffassung der Bundesregierung über das Instrumentarium
„Reallabor“ die Errichtung und der Betrieb von Bioökonomie-
Demonstrationsanlagen realisiert werden, und wenn nein, warum nicht?
Mit der Förderung von Reallaboren der Energiewende als zeitlich und
geografisch begrenzte Experimentierräume sollen technische und nicht-technische,
wenn sinnvoll auch regulatorische Innovationen sowie
gesellschaftsökonomische Aspekte und ihre systemische Wechselwirkung erprobt werden. Im Fokus
entsprechender Reallaborprojekte müssen aber zwingend Beiträge zur
Umsetzung der Energiewende stehen. Vor diesem Hintergrund wäre im Einzelfall zu
prüfen, ob die Voraussetzungen der Förderung einer konkreten Bioökonomie-
Demonstrationsanlage als Reallabor der Energiewende erfüllt werden.
In der Strategie des BMWi zu Reallaboren als Testräume für Innovation und
Regulierung geht es vor allem darum, digitale Innovationen zu ermöglichen,
die für ihre Erprobung an rechtliche Grenzen stoßen. Eine Errichtung von
Bioökonomie-Demonstrationsanlagen kann unter der Strategie derzeit nicht
realisiert werden.
15. Strebt die Bundesregierung eine Gleichbehandlung von stofflicher und
energetischer Nutzung von Biomasse an („level playing field“)?
Die Bundesregierung strebt eine Gleichbehandlung von stofflicher und
energetischer Nutzung von Biomasse an. Über technologieoffene Lösungen soll ein
level playing field für vielfältige Innovationen geschaffen werden. Dabei
bevorzugt sie eine Mehrfach- / Kaskadennutzung von Biomasse über mehrere
Stufen, um Rohstoffe oder daraus hergestellte Produkte so lange wie möglich
im Wirtschaftssystem zu nutzen. In der Regel umfasst eine Nutzungskaskade
dabei eine mehrfache stoffliche Nutzung mit abnehmender Wertschöpfung
sowie eine abschließende energetische Nutzung oder eine Kompostierung des
Rohstoffs.
16. Plant die Bundesregierung Kriterien für die Bemessung der
Nachhaltigkeit einzelner Produkte oder Produktionsweisen, welche alle Elemente
der Wertschöpfung einschließen?
„Um zu optimalen Lösungen zu kommen, müssen vergleichende
Nachhaltigkeitsbilanzen auf Basis umfassender Lebenszyklusanalysen erstellt werden, die
zeigen, unter welchen Bedingungen biobasierte Produkte und entsprechende
Verfahren anderen Lösungen überlegen sind“ (siehe Nationale
Bioökonomiestrategie). Solche Lebenszyklusanalysen stellen eine umfassende Form der
Nachhaltigkeitsbewertung dar. Lebenszyklusanalysen können sich sowohl auf
Produkte oder Produktgruppen als auch auf Verfahren beziehen. Für
Lebenszyklusanalysen ist es wichtig, die Skalierung und Prozessoptimierung biobasierter
Verfahren und Produkte abzuwarten, da erst für ausgereifte Prozesse Aussagen
zu deren nachhaltigkeitsbezogener Effizienz getroffen werden können.
17. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung „ungewöhnliche Allianzen“
zur interdisziplinären Beteiligung anderer Branchen oder
wettbewerbsferner Anbieter, um Innovationen in „Game Changer“-Technologien zu
ermöglichen, und wenn ja, welche?
Mit der neuen Nationalen Bioökonomiestrategie werden ausdrücklich
Verknüpfungen zwischen biologischem Wissen und Fortschritten in anderen
Technologiefeldern wie der Nanotechnologie, den Informationstechnologien sowie den
Kognitions-, Material- und Ingenieurwissenschaften adressiert. Besondere
Aufmerksamkeit gilt den „konvergierenden Wissenschafts- und
Technologienbereichen“, die sowohl zu neuen Anwendungsfeldern in der Bioökonomie führen
können als auch im Gegenzug durch biologisches Wissen diese Wissenschafts-
und Technologiezweige inspirieren können. Nach Ansicht der Bundesregierung
können sich daraus Synergien ergeben mit dem Potenzial für nachhaltige
wettbewerbsfähige Innovationen und die Entwicklung von neuartigen Schlüssel-
und Zukunftstechnologien mit hohem wirtschaftlichem Potenzial.
18. Sind Klima- bzw. Umweltschutzprogramme in der Planung, die den
Aspekt der Förderung der Bioökonomie beinhalten, und wenn ja, bitte nach
Programmen und Aspekten und Umfang der Berücksichtigung der
Bioökonomie aufschlüsseln?
Mit der Bioökonomie verfolgt die Bundesregierung das Ziel der Nachhaltigkeit
wie auch mit einer Reihe weiterer ineinandergreifender bzw. sich ergänzender
Initiativen und Programme. Die Definition der Bioökonomie ist sehr breit
angelegt. Daher werden deren Aspekte auf unterschiedliche Weise und in
unterschiedlicher Tiefe auch in Programmen etwa zum Klimaschutz oder zur
Nachhaltigkeitsforschung berührt.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(BMU) verfügt zudem über verschiedene Querschnittsförderprogramme, wie
beispielsweise das Umweltinnovationsprogramm, die Exportinitiative
Umwelttechnologien, die Nationale Klimaschutzinitiative, KI Leuchttürme oder das
KfW-Umweltprogramm, mit denen auch Projekte mit Bezug zur Nationalen
Bioökonomiestrategie gefördert werden können (siehe hierzu auch die Antwort
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache
19/19802).
Das übergeordnete Programm für den Klimaschutz ist das
Klimaschutzprogramm 2030. Im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 wurde das
Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“ eingerichtet. Gefördert werden
hier – jeweils im Bereich energieintensiver Industrien mit prozessbedingten
Emissionen – die Forschung und Entwicklung, die Erprobung in
Versuchsbzw. Pilotanlagen sowie Investitionen in Anlagen zur Anwendung und
Umsetzung von Maßnahmen im industriellen Maßstab, sofern sie geeignet sind, die
Treibhausgasemissionen ausgehend vom aktuellen Stand der
zugrundeliegenden Technologien, Verfahren bzw. Produkte möglichst weitgehend und
dauerhaft zu reduzieren und dadurch einen Beitrag zur Treibhausgasneutralität in der
Industrie 2050 zu leisten. Auch für den stofflichen Einsatz von Biomasse
beispielsweise in der Bioökonomie und zur Vermeidung von fossilen
prozessbedingten Treibhausgasemissionen können Fördermittel beantragt werden. Für
das Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“ stehen bis 2024
insgesamt 1.890 Mio. Euro zur Verfügung (davon 195 Mio. Euro für 2021).
Ansprechpartner ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven
Industrien (KEI).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]