[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis,
Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/25188 –
Aktivitäten und Einflussnahme türkischer staatlicher Stellen in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach Medienberichten soll es in Deutschland gezielte Aktivitäten des
türkischen Geheimdienstes sowie ihm und dem türkischen Staat nahestehender
verschiedenster Organisationen geben. Diese Aktivitäten sollen dazu dienen,
Kritiker der Regierung Erdogan und Oppositionelle auszuspähen,
einzuschüchtern oder anderweitig im Sinne türkischer staatlicher Interessen zu
beeinflussen (vgl. den Bericht „Erdogans langer Arm“ von Reiner Burger in der FASZ
vom 22. November 2020, S. 6).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung
gelangt, dass die Beantwortung der Frage 15 teilweise und der Frage 10 in Gänze
aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen kann. Arbeitsmethoden und
Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sowie Einzelheiten zur
nachrichtendienstlichen Erkenntnislage sind im Hinblick auf die künftige
Erfüllung des gesetzlichen Auftrags besonders schutzwürdig. Eine Veröffentlichung
von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer Schwächung
der den deutschen Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf
Aufklärungsschwerpunkte zu. Insofern könnte die Offenlegung entsprechender
Informationen für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
schädlich sein. Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen
Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren
Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich sein können, entsprechend
einzustufen. Eine offene Beantwortung der Frage könnte dazu führen, dass die
Beziehungen der Nachrichtendienste des Bundes zu ausländischen
Nachrichtendiensten beeinträchtigt werden. Es wäre damit zu rechnen, dass
Nachrichtendienste der betroffenen Staaten die Nachrichtendienste des Bundes nicht mehr
als verlässliche bzw. vertrauenswürdige Partner ansehen würden, wenn eine
Stellungnahme zu den Informations- bzw. Auskunftsersuchen öffentlich würde.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25656
19. Wahlperiode 29.12.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 28. Dezember 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die erbetenen Auskünfte sind zudem geheimhaltungsbedürftig, weil sie
Informationen enthalten, die aus der Führung nachrichtendienstlicher Quellen
stammen. Es ist nicht auszuschließen, dass im Falle einer Veröffentlichung von
Informationen aus diesem Aufkommen Rückschlüsse auf Quellen gezogen
werden können. Der Quellenschutz stellt für die Aufgabenerfüllung der
Nachrichtendienste einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Die öffentliche
Bekanntgabe der Identität von Quellen gegenüber Unbefugten würde zum einen die
staatliche Fürsorgepflicht gegenüber den Betroffenen verletzen. Zum anderen
würde die künftige Anwerbung von Quellen schon durch die bloße Möglichkeit
des Bekanntwerdens der Identität von Quellen insgesamt nachhaltig
beeinträchtigt. Dieses würde wiederum zu einer erheblichen Schwächung der den
Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur
Informationsgewinnung führen. Eine Kenntnisnahme durch Unbefugte würde daher für die
Auftragserfüllung der Nachrichtendienste des Bundes erhebliche Nachteile zur
Folge haben. Sie kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland somit
schädlich sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als
Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS – Vertraulich“ eingestuft und
werden dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.*
Gegenstand der Fragen 4 bis 7 sind in Teilen solche Informationen, die in
besonders hohem Maße das Staatswohl berühren und daher selbst in eingestufter
Form nicht beantwortet werden können. Das verfassungsmäßig verbürgte
Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der
Bundesregierung wird durch schutzwürdige Interessen von Verfassungsrang
begrenzt, wozu auch und insbesondere Staatswohlerwägungen zählen. Eine
Offenlegung der angeforderten Informationen und Auskünfte birgt die konkrete
Gefahr, dass Einzelheiten zu besonders schutzwürdigen spezifischen
Fähigkeiten, Kenntnisstand, Ausrichtung und Arbeitsweise der Spionageabwehr des
Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) bekannt würden, infolgedessen
sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure entsprechende Rückschlüsse
ziehen und entsprechende Abwehrstrategien entwickeln könnten. Dadurch
würde die Erkenntnisgewinnung des BfV erschwert oder unmöglich gemacht
werden, was einen Nachteil für die Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik
Deutschland bedeuten würde. Die erbetenen Informationen berühren derart
schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen, dass das Staatswohl gegenüber
dem parlamentarischen Informationsrecht überwiegt.
Selbst eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen bei
der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde im vorliegenden
Fall nicht ausreichen, um der besonderen Sensibilität der angeforderten
Informationen für die Aufgabenerfüllung des BfV ausreichend Rechnung zu tragen.
Ein Bekanntwerden der Informationen würde dem BfV die weitere Aufklärung
geheimdienstlicher Aktivitäten in und gegen die Bundesrepublik Deutschland
erheblich erschweren.
1. Inwiefern besitzt die Bundesregierung Erkenntnisse über Aktivitäten auf
deutschem Staatsgebiet, die vom türkischen Geheimdienst (MIT) oder
anderen türkischen staatlichen Stellen ausgeübt werden, um Personen
(insbesondere Kritiker und Oppositionelle) und türkeikritische
Organisationen in Deutschland auszuspähen, einzuschüchtern oder anderweitig im
Sinne türkischer staatlicher Interessen zu beeinflussen.
* Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat Teile der Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die
Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
2. Inwiefern besitzt die Bundesregierung Erkenntnisse über Aktivitäten auf
deutschem Staatsgebiet, die von Organisationen (z. B. Gruppierungen,
Vereinen, Moscheegemeinden) ausgeübt werden, die dem türkischen
Geheimdienst oder anderen türkischen staatlichen Stellen nahestehen oder
von diesen beauftragt wurden, um Personen in Deutschland
(insbesondere Kritiker und Oppositionelle) und türkeikritische Organisationen
auszuspähen, einzuschüchtern oder anderweitig im Sinne türkischer
staatlicher Interessen zu beeinflussen?
a) Um welche staatsfreundlichen Organisationen und Gruppierungen
handelt es sich dabei ggf., und welche Verbindung haben diese zu
türkischen staatlichen Stellen?
b) Um welche staatsfreundlichen Vereine handelt es sich dabei ggf., und
welche Verbindung haben diese zu türkischen staatlichen Stellen?
c) Um welche Moscheegemeinden handelt es sich dabei ggf., und
welche Verbindung haben diese zu türkischen staatlichen Stellen?
d) Gegen wen richten sich nach Kenntnis der Bundesregierung derartige
Einflussnahmen?
Die Fragen 1 bis 2d werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der türkische Nachrichtendienst MIT hat seine Spionageaktivitäten in
Deutschland seit dem gescheiterten Putschversuch im Juli 2016 intensiviert und späht
insbesondere Regierungsgegner aus. Im Fokus des MIT befinden sich vor allem
die von der Türkei als extremistisch oder terroristisch eingestuften
Organisationen. Darüber hinaus besteht ein erhebliches Aufklärungsinteresse an
Vereinigungen und Einzelpersonen, die in tatsächlicher oder mutmaßlicher Opposition
zur gegenwärtigen türkischen Regierung stehen. Gegenwärtig vorrangig ist für
den MIT die Aufklärung der „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) und der
Bewegung des islamischen Predigers Fethullah Gülen. Letztere wird von der
türkischen Regierung für den gescheiterten Putschversuch im Juli 2016
verantwortlich gemacht und ebenso wie die PKK als terroristische Organisation
angesehen. Darüber hinaus sind dem BfV die einschlägigen Presseberichte über
Einschüchterungsversuche gegen Kritiker bzw. Familienangehörige von
Kritikern der türkischen Regierung bekannt.
Parallel dazu betreibt die türkische Regierung eine langfristig geplante
Diasporapolitik, um Einfluss auf die türkische Diaspora und türkeistämmige Deutsche
in Deutschland auszuüben. Diese Bemühungen gehen sowohl von türkischen
Auslandsvertretungen in Deutschland als auch von regierungsnahen
Organisationen und Personenzusammenschlüssen mit unterschiedlich starker
struktureller Anbindung an Ankara aus.
In diesem Rahmen ist insbesondere die „Union of International Democrats
e. V.“ (Union internationaler Demokraten – UID) aktiv. Die Dachorganisation
mit Sitz in Köln wurde im Jahr 2004 gegründet. Die UID ist die zentrale
Lobbyorganisation der türkischen Regierungspartei AKP in Deutschland. Sie
wird von Funktionären der AKP-Auslandsabteilung beaufsichtigt. Ressourcen
der UID werden auch dafür eingesetzt, den politischen Willensbildungsprozess
in Deutschland im Sinne der AKP zu beeinflussen.
Über die strukturelle und personelle Anbindung der „Türkisch Islamischen
Union der Anstalt für Religion“ (DITIB) an das Präsidium für religiöse
Angelegenheiten der Türkei (Diyanet), das seinerseits unmittelbar dem türkischen
Staatspräsidenten untersteht, hat die Bundesregierung bereits mehrfach
Auskunft gegeben. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/8415
verwiesen. Die in den DITIB-Moscheen tätigen Imame werden von Diyanet
entsandt und unterstehen der Dienstaufsicht der türkischen Botschaft und
türkischen Generalkonsulate.
Personelle Verbindungen bestehen auch zwischen der türkischen Regierung
und der Stiftung für politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Forschung
(SETA), die seit 2017 ein Büro in Berlin unterhält. Hierbei handelt es sich um
eine als Stiftung firmierende Denkfabrik, die der türkischen Regierungspartei
AKP nahesteht.
SETA wird dafür genutzt, die Standpunkte der gegenwärtigen türkischen
Regierung in deutscher Sprache unter dem Label Wissenschaft und Forschung zu
veröffentlichen. Mittels Veranstaltungen und Publikationen arbeitet SETA
daran, diese Standpunkte in den gesellschaftlichen Diskurs anderer europäischer
Länder einzuspeisen. Im Jahr 2019 veröffentlichte SETA zwei
türkischsprachige Berichte, die dazu dienten, Gegner der türkischen Regierung unter Druck zu
setzen. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/15099 verwiesen.
3. Inwiefern besitzt die Bundesregierung Erkenntnisse über Aktivitäten des
türkischen Geheimdienstes oder anderer türkischer staatlicher Stellen
sowie diesen nahestehenden oder von diesen beauftragten Organisationen
(z. B. Gruppierungen, Vereinen, Moscheegemeinden) oder
Einzelpersonen, die darauf gerichtet sind, über das Internet, Telefon, Mails,
Messenger o. Ä., in Deutschland ansässige Personen (insbesondere Kritiker und
Oppositionelle) und türkeikritische Organisationen auszuspähen, zu
diskreditieren, einzuschüchtern oder anderweitig im Sinne türkischer
staatlicher Interessen zu beeinflussen?
a) Um welche staatsfreundlichen Organisationen und Gruppierungen
handelt es sich dabei ggf., und welche Verbindung haben diese zu
türkischen staatlichen Stellen?
b) Um welche staatsfreundlichen Vereine handelt es sich dabei ggf., und
welche Verbindung haben diese zu türkischen staatlichen Stellen?
c) Um welche Moscheegemeinden handelt es sich dabei ggf., und
welche Verbindung haben diese zu türkischen staatlichen Stellen?
d) Gegen wen richten sich nach Kenntnis der Bundesregierung derartige
Einflussnahmen?
Die Fragen 3 bis 3d werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet:
Auf die Antwort auf die Fragen 1 und 2 nebst Teilfragen 2a bis 2d wird
zunächst verwiesen.
Im Zusammenhang mit dem gescheiterten Putschversuch im Juli 2016 wurden
Bemühungen türkischer Sicherheitsbehörden bekannt, türkeistämmige Bürger
im Ausland dazu zu bewegen, Personen namhaft zu machen, die angeblich mit
dem Putschversuch in Verbindung stehen oder die in sonstiger Weise Anlass
staatlicher Aufmerksamkeit sein sollten. Durch die Schaffung zusätzlicher
Kommunikationskanäle, wie z. B. Online-Eingaben oder die EGM-Mobile-
App, versuchen die türkischen Sicherheitsbehörden weiteres
Hinweisaufkommen im Sinne der Fragestellung zu generieren. Zur EGM-Mobile-App wird auf
die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/5499 verwiesen. Hinweise auf
derartige Denunziationen wurden in der Regel den Sicherheitsbehörden von
Betroffenen bzw. potentiell Geschädigten mitgeteilt und konnten durch
polizeiliche Maßnahmen weder verifiziert noch falsifiziert werden.
4. Was ist der Bundesregierung über Aktivitäten bekannt, bei denen der
türkische Geheimdienst oder andere türkische staatliche Stellen versuchen,
Personen in Deutschland (insbesondere Kritiker und Oppositionelle) im
Sinne türkischer staatlicher Interessen zu beeinflussen, indem deren
Angehörige in der Türkei unter Druck gesetzt, bedroht und eingeschüchtert
werden?
5. Inwieweit besitzt die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob
(bezogen auf die in den Fragen 1 bis 4 bezeichneten Vorgänge) auch
körperliche Gewalt angewandt oder angedroht wurde bzw. wird?
Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/23548 wird
zunächst verwiesen.
Der Bundesregierung sind durch die Presseberichterstattung
Einschüchterungsversuche gegen Kritiker der türkischen Regierung bekannt.
Überdies verweist die Bundesregierung auf ihre Vorbemerkung.
6. Inwieweit werden derartige (in den Fragen 1 bis 4 bezeichnete Vorgänge)
nach Kenntnis der Bundesregierung unter Mitwirkung der türkischen
Botschaft und türkischer Konsulate in Deutschland gesteuert bzw.
begleitet?
7. In welchen diplomatischen Repräsentanzen der Türkei in Deutschland
befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung Residenturen des
Geheimdienstes MIT?
Die Fragen 6 und 7 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.
Eine weitergehende Auskunft kann aus Gründen des Staatswohls nicht erteilt
werden. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
8. Inwiefern besitzt die Bundesregierung Erkenntnisse über Aktivitäten von
Personen, die sich als „NRW-Beauftragter“ des türkischen
Geheimdienstes bezeichnen?
a) Inwiefern besitzt die Bundesregierung Erkenntnisse über
entsprechende Vorgänge von „Beauftragten“ des türkischen Geheimdienstes
in Berlin?
b) Inwiefern besitzt die Bundesregierung Erkenntnisse über
entsprechende Vorgänge von „Beauftragten“ des türkischen Geheimdienstes
in weiteren Regionen Deutschlands?
9. Inwiefern besitzt die Bundesregierung Erkenntnisse über entsprechende
Aktivitäten (s. Frage 8) von „Beauftragten“ anderer türkischer staatlicher
Stellen in Deutschland?
Die Fragen 8 bis 9 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine über die Medienberichterstattung
hinausgehenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor.
10. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über eine
Zusammenarbeit des türkischen Geheimdienstes mit den Organisationen UID, Ditib,
Milli Görüs und der Ülkücü-Bewegung/“Graue Wölfe“?
Die Bundesregierung verweist auf ihre Vorbemerkung.
11. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über Verbindungen von
Mandatsträgern, Polizeibeamten und anderen Amtsträgern in
Deutschland zum türkischen Geheimdienst sowie zur AKP, UID, Ditib, Milli
Görüs und der Ülkücü-Bewegung/“Graue Wölfe“?
Der Bundesregierung sind Pressemeldungen über Versuche der UID bekannt,
Politiker deutscher Parteien im Sinne der AKP zu vereinnahmen. Teile der
Anhängerschaft des türkischen Rechtsextremismus in Deutschland sind um aktive
Teilhabe am zivilgesellschaftlichen Leben bemüht. Sie versuchen, ihre Ziele
innerhalb der bestehenden Rechtsordnung, u. a. durch die Einflussnahme auf
die öffentliche und politische Meinungsbildung, zu verfolgen. Insbesondere der
verbandlich organisierte Teil des türkischen Rechtsextremismus ist bemüht,
über die Nähe zu politischen Entscheidungsträgern und Parteien Einfluss auf
den politischen Diskurs innerhalb der deutschen Mehrheitsgesellschaft zu
nehmen. Dabei dient der Aufbau und Erhalt von parteipolitischen Kontakten auf
lokaler, Landes- oder Bundesebene häufig genug auch dem Zweck, Akzeptanz-
und Reputationsgewinne zu erzielen. Insbesondere im lokalpolitischen Bereich
versuchen Teile der türkisch-rechtsextremen Szene, etablierte interkulturelle
Gesprächsformate zu besetzen bzw. interessensgeleitet zu nutzen. Der
Bundesregierung liegen diesbezüglich vereinzelte Erkenntnisse über die Kandidatur
von Personen aus dem Umfeld des türkischen Rechtsextremismus im Zuge der
am 13. September 2020 abgehaltenen Kommunal- und Integrationsratswahlen
in Nordrhein-Westfalen vor. Ferner können sporadisch Internetbeiträge
festgestellt werden, die insinuieren, uniformierte Polizeibeamte zeigten den im
türkischen Rechtsextremismus verbreiteten Wolfsgruß. Bisher konnte jedoch nicht
festgestellt werden, dass es sich tatsächlich um Polizeibeamte handelte.
Von den der „Millî Görüş-Bewegung“ zuzuordnenden Organisationen ist
insbesondere die „Islamische Gemeinschaft Millî Görüş e. V.“ (IGMG) bemüht,
als Dialog- und Ansprechpartner für Politik und Gesellschaft zu fungieren.
Über den von ihr dominierten „Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland
e. V.“ (IR) ist sie indirekt in der „Deutschen Islamkonferenz“ vertreten.
Darüber hinaus liegen keine Erkenntnisse über Verbindungen von
Mandatsträgern zu den genannten türkischen Stellen und regierungsnahen
Organisationen vor.
12. Inwieweit sind der Bundesregierung Vorgänge bekannt, dass türkische
staatliche Stellen oder staatsnahe Organisationen versucht haben,
Einfluss auf Kandidaten bei Kommunalwahlen in Deutschland zu nehmen?
Zu Einzelfällen von Versuchen politischer Einflussnahme auf Kandidaten bei
Kommunalwahlen liegen der Bundesregierung keine über die
Medienberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor.
13. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über Finanzierungen von
Ditib-Imamen in Deutschland aus Mitteln des türkischen Staats?
Die DITIB-Imame sind in der Regel türkische Staatsbedienstete, die von der
türkischen Religionsbehörde Diyanet entsandt und als solche vom türkischen
Staat bezahlt werden. Religionsbedienstete, die für bis zu zwei Jahre nach
Deutschland entsendet sind, werden von den aufnehmenden Gemeinden
zumindest zu einem Teil selbst finanziert.
Darüber hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundesdrucksache 19/8415, auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage der Fraktion der
FDP auf Bundestagsdrucksache 19/8840 sowie auf die Antworten der
Bundesregierung zu den Fragen 9 und 10 sowie 21 bis 23 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/9415 verwiesen.
14. Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen Opfer von
Einflussnahmen (im Sinne der Fragen 1 bis 6) in Deutschland unter
polizeilichen Schutz gestellt wurden?
Individuelle, abschließende Gefährdungsbewertungen sowie die Prüfung und
Ergreifung erforderlicher Schutzmaßnahmen liegen in der originären
Zuständigkeit der Landespolizeibehörden. Insofern kann die Bundesregierung keine
abschließende Aussage darüber treffen, in wie vielen Fällen etwaige
Schutzmaßnahmen durch die einzelnen Bundesländer getroffen worden sind.
15. Inwieweit sind der Bundesregierung derartige, in dieser Anfrage
bezeichnete, Vorgänge seitens türkischer staatlicher Stellen und deren
Unterstützern auch aus anderen Staaten der Europäischen Union bekannt?
Die Bundesregierung verweist zunächst auf ihre Vorbemerkung.
Das Thema wurde auf Ebene der Mitgliedstaaten der Europäischen Union
angesprochen. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu einzelnen
Vorgängen in Mitgliedstaaten der Europäischen Union vor.
16. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, der von türkischen
staatlichen Stellen gesteuerten Überwachung und Einschüchterung auf
deutschem Staatsgebiet und ggf. auch auf EU-Ebene, entgegenzuwirken?
Das BfV klärt die fragegegenständlichen Sachverhalte intensiv auf und
informiert durch Lagebilder und sonstige Berichte sowohl den politischen Raum als
auch die Öffentlichkeit. Die Spionageabwehr des BfV tauscht sich zudem mit
Nachrichtendiensten der EU-Staaten aus, soweit es die Aufgabenerfüllung
erfordert, so auch zu den Aktivitäten türkischer Nachrichtendienste.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]