Aktivitäten und Einflussnahme türkischer staatlicher Stellen in Deutschland
der Abgeordneten Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Sandra Bubendorfer-Licht, Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reginald Hanke, Peter Heidt, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Dr. Gero Clemens Hocker, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Alexander Müller, Dr. Martin Neumann, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Hermann Otto Solms, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Manfred Todtenhausen, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Nach Medienberichten soll es in Deutschland gezielte Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes sowie ihm und dem türkischen Staat nahestehender verschiedenster Organisationen geben. Diese Aktivitäten sollen dazu dienen, Kritiker der Regierung Erdogan und Oppositionelle auszuspähen, einzuschüchtern oder anderweitig im Sinne türkischer staatlicher Interessen zu beeinflussen (vgl. den Bericht „Erdogans langer Arm“ von Reiner Burger in der FASZ vom 22. November 2020, S. 6).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Inwiefern besitzt die Bundesregierung Erkenntnisse über Aktivitäten auf deutschem Staatsgebiet, die vom türkischen Geheimdienst (MIT) oder anderen türkischen staatlichen Stellen ausgeübt werden, um Personen (insbesondere Kritiker und Oppositionelle) und türkeikritische Organisationen in Deutschland auszuspähen, einzuschüchtern oder anderweitig im Sinne türkischer staatlicher Interessen zu beeinflussen.
Inwiefern besitzt die Bundesregierung Erkenntnisse über Aktivitäten auf deutschem Staatsgebiet, die von Organisationen (z. B. Gruppierungen, Vereinen, Moscheegemeinden) ausgeübt werden, die dem türkischen Geheimdienst oder anderen türkischen staatlichen Stellen nahestehen oder von diesen beauftragt wurden, um Personen in Deutschland (insbesondere Kritiker und Oppositionelle) und türkeikritische Organisationen auszuspähen, einzuschüchtern oder anderweitig im Sinne türkischer staatlicher Interessen zu beeinflussen?
Um welche staatsfreundlichen Organisationen und Gruppierungen handelt es sich dabei ggf., und welche Verbindung haben diese zu türkischen staatlichen Stellen?
Um welche staatsfreundlichen Vereine handelt es sich dabei ggf., und welche Verbindung haben diese zu türkischen staatlichen Stellen?
Um welche Moscheegemeinden handelt es sich dabei ggf., und welche Verbindung haben diese zu türkischen staatlichen Stellen?
Gegen wen richten sich nach Kenntnis der Bundesregierung derartige Einflussnahmen?
Inwiefern besitzt die Bundesregierung Erkenntnisse über Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes oder anderer türkischer staatlicher Stellen sowie diesen nahestehenden oder von diesen beauftragten Organisationen (z. B. Gruppierungen, Vereinen, Moscheegemeinden) oder Einzelpersonen, die darauf gerichtet sind, über das Internet, Telefon, Mails, Messenger o. Ä., in Deutschland ansässige Personen (insbesondere Kritiker und Oppositionelle) und türkeikritische Organisationen auszuspähen, zu diskreditieren, einzuschüchtern oder anderweitig im Sinne türkischer staatlicher Interessen zu beeinflussen?
Um welche staatsfreundlichen Organisationen und Gruppierungen handelt es sich dabei ggf., und welche Verbindung haben diese zu türkischen staatlichen Stellen?
Um welche staatsfreundlichen Vereine handelt es sich dabei ggf., und welche Verbindung haben diese zu türkischen staatlichen Stellen?
Um welche Moscheegemeinden handelt es sich dabei ggf., und welche Verbindung haben diese zu türkischen staatlichen Stellen?
Gegen wen richten sich nach Kenntnis der Bundesregierung derartige Einflussnahmen?
Was ist der Bundesregierung über Aktivitäten bekannt, bei denen der türkische Geheimdienst oder andere türkische staatliche Stellen versuchen, Personen in Deutschland (insbesondere Kritiker und Oppositionelle) im Sinne türkischer staatlicher Interessen zu beeinflussen, indem deren Angehörige in der Türkei unter Druck gesetzt, bedroht und eingeschüchtert werden?
Inwieweit besitzt die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob (bezogen auf die in den Fragen 1 bis 4 bezeichneten Vorgänge) auch körperliche Gewalt angewandt oder angedroht wurde bzw. wird?
Inwieweit werden derartige (in den Fragen 1 bis 4 bezeichnete Vorgänge) nach Kenntnis der Bundesregierung unter Mitwirkung der türkischen Botschaft und türkischer Konsulate in Deutschland gesteuert bzw. begleitet?
In welchen diplomatischen Repräsentanzen der Türkei in Deutschland befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung Residenturen des Geheimdienstes MIT?
Inwiefern besitzt die Bundesregierung Erkenntnisse über Aktivitäten von Personen, die sich als „NRW-Beauftragter“ des türkischen Geheimdienstes bezeichnen?
Inwiefern besitzt die Bundesregierung Erkenntnisse über entsprechende Vorgänge von „Beauftragten“ des türkischen Geheimdienstes in Berlin?
Inwiefern besitzt die Bundesregierung Erkenntnisse über entsprechende Vorgänge von „Beauftragten“ des türkischen Geheimdienstes in weiteren Regionen Deutschlands?
Inwiefern besitzt die Bundesregierung Erkenntnisse über entsprechende Aktivitäten (s. Frage 8) von „Beauftragten“ anderer türkischer staatlicher Stellen in Deutschland?
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über eine Zusammenarbeit des türkischen Geheimdienstes mit den Organisationen UID, Ditib, Milli Görüs und der Ülkücü-Bewegung/„Graue Wölfe“?
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über Verbindungen von Mandatsträgern, Polizeibeamten und anderen Amtsträgern in Deutschland zum türkischen Geheimdienst sowie zur AKP, UID, Ditib, Milli Görüs und der Ülkücü-Bewegung/„Graue Wölfe“?
Inwieweit sind der Bundesregierung Vorgänge bekannt, dass türkische staatliche Stellen oder staatsnahe Organisationen versucht haben, Einfluss auf Kandidaten bei Kommunalwahlen in Deutschland zu nehmen?
Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über Finanzierungen von Ditib-Imamen in Deutschland aus Mitteln des türkischen Staats?
Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen Opfer von Einflussnahmen (im Sinne der Fragen 1 bis 6) in Deutschland unter polizeilichen Schutz gestellt wurden?
Inwieweit sind der Bundesregierung derartige, in dieser Anfrage bezeichnete, Vorgänge seitens türkischer staatlicher Stellen und deren Unterstützern auch aus anderen Staaten der Europäischen Union bekannt?
Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, der von türkischen staatlichen Stellen gesteuerten Überwachung und Einschüchterung auf deutschem Staatsgebiet und ggf. auch auf EU-Ebene, entgegenzuwirken?