[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Föst, Katja Suding,
Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/25190 –
Jugendämter in der Corona-Krise
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut Statistischem Bundesamt sind die Kindeswohlgefährdungen im Vergleich
von 2018 zu 2019 um weitere 10 Prozent gestiegen und erreichten damit einen
neuen Höchststand (
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/20
20/08/PD20_328_225.html).
Die Zahl der Inobhutnahmen ging hingegen leicht zurück. Das wird auf die
abnehmende Anzahl von unbegleiteten minderjährigen Ausländern
zurückgeführt (
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/09/PD20_3
63_225.html).
Bei diesen Zahlen handelt es sich allerdings um Daten, die vor der Corona-
Krise erhoben wurden. Der Vorsitzende der Bundesarbeitsgemeinschaft der
Landesjugendämter (BAG) Lorenz Bahr kritisierte im Oktober 2020, dass vor
allem ärmere Kinder „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die
größten Verlierer der Corona-Pandemie“ seien (
https://www.morgenpost.de/po
litik/inland/article230728904/Corona-Krise-Jugendaemter-fordern-mehr-Ruec
ksicht-auf-Kinder.html).
Die Jugendämter in Deutschland fordern außerdem, dass in der Corona-Krise
deutlich mehr auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen eingegangen
werden muss – sowohl in schwierigen Situationen, aber auch im Hinblick auf
Kontakte zu Gleichaltrigen, geregelte Tagesstrukturen, Zugang zu Bildung
sowie bei Konfliktbewältigungen. Aus Sicht der Fragesteller sind diese
Forderungen richtig. Denn in einem Lebensjahr eines Kindes oder eines
Jugendlichen spielt die Entwicklung eine wesentlich größere Rolle als bei
Erwachsenen.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/25635
19. Wahlperiode 28.12.2020
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 28. Dezember 2020 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche Erkenntnisse liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt der
Bundesregierung im Hinblick auf die Zahlen von Kindeswohlgefährdungen für
das Jahr 2020 vor (bitte im Vergleich zu den Jahren 2018 und 2019 nach
Bundesländern, Altersgruppen – bis zum Alter von drei Jahren, Drei- bis
Achtjährige sowie ältere Kinder – und Geschlecht aufschlüsseln)?
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
führt seit Mai 2020 – in Abstimmung mit den Ländern und den Kommunalen
Spitzenverbänden – eine laufende Erhebung bei den Jugendämtern über die
von ihnen durchgeführten Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a Absatz 1
SGB VIII durch.
Ziel ist die Schaffung einer aktuellen und verlässlichen Datengrundlage, um die
Entwicklungen im Kinderschutz während der Corona-Pandemie genau
beobachten und gegebenenfalls schnell und bedarfsgerecht reagieren zu können.
Mit der Erhebung wird möglichst zeitnah und aktuell staatliches Handeln in
Kindeswohlgefährdungsfällen in Zeiten der Corona-Pandemie erfasst.
Der aktuellste Auswertungsbericht*, der „Werkstattbericht zur Zusatzerhebung
der Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a Absatz 1 SGB VIII anlässlich der
SARS-CoV-2-Pandemie“ vom 4. Dezember 2020, ist veröffentlicht unter http://
www.akjstat.tu-dortmund.de/fileadmin/user_upload/2020-12-04_Werkstattberi
cht_8a-Zusatzerhebung_AKJStat.pdf. Der Bericht legt die Erkenntnisse über
die quantitative Entwicklung der Gefährdungseinschätzungen sowie die
Verteilungen zentraler Merkmale dieser Verfahren im Zeitraum Mai bis Juli 2020
auf Bundes- und Landesebene vor.
Der Bericht zieht Vergleiche zu Ergebnissen der amtlichen Kinder- und
Jugendhilfestatistik der Jahre 2016 bis 2018. Informatorisch weist der Bericht auch
Daten des Jahres 2019 aus, ein quantitativer Vergleich zwischen 2019 und 2020
für die an den Zusatzerhebung teilnehmenden Jugendämter ist bisher noch nicht
möglich, da die dazu benötigten Einzelauswertungen noch nicht vorliegen.
Die Gesamtschau der bisherigen Ergebnisse der Zusatzerhebung zu den
Gefährdungseinschätzungen der Jugendämter gemäß § 8a SGB VIII lässt zum
aktuellen Stand folgende Rückschlüsse zu:
– Insgesamt zeigen die Ergebnisse für die Monate Mai bis Juli 2020
überwiegend Konstanz gegenüber den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre.
So zeigen die bisherigen Ergebnisse für ganz Deutschland, dass im
Zeitraum Mai bis Juli 2020 etwa gleich viele mögliche Gefährdungen durch die
Jugendämter untersucht wurden wie im Vergleichszeitraum des Jahres 2018.
– Dies korrespondiert mit Befunden einer Studie des Deutschen
Jugendinstituts, nach denen Aufgaben im Bereich des Kinderschutzes auch während
der Corona-Pandemie höchste Priorität für Jugendämter eingenommen
haben.**
* Mühlmann, T./Pothmann, J.: Werkstattbericht zur Zusatzerhebung der Gefährdungseinschätzungen gemäß § 8a
Absatz 1 SGB VIII anlässlich der SARS-CoV-2-Pandemie. Erhebungszeitraum: Mai bis Juli 2020, Datenstand: 21.
Oktober 2020 (Hamburg: 6. November 2020), Berichtsstand 4. Dezember 2020. Dortmund 2020.
** Mairhofer, A.; Peucker, C.; Pluto, L.; van Santen, E.; Seckinger, M.: Kinder- und Jugendhilfe in Zeiten der Corona-
Pandemie. DJI-Jugendhilfeb@rometer bei Jugendämtern. München.
https://www.dji.de/fileadmin/user_upload/bibs202
0/1234_DJI-Jugendhilfebarometer_Corona.pdf [15.12.2020]
– Die Bundesregierung hat zudem Kenntnis von Studien, die auch im
Auswertungsbericht (s. o., S. 5–9, 37) ausführlich beschrieben werden (Steinert/
Ebert 2020, Andresen u. a. 2020, Ravens-Sieberer u. a. 2020). Diese
kommen zu dem Ergebnis, dass Kinder und Jugendliche während der Corona-
Pandemie wahrscheinlich häufiger gefährdet waren als in früheren Jahren.
Dies würde bedeuten, dass sich das Dunkelfeld im Vergleich zu den
Vorjahren vergrößert hätte.*
Die zentralen bundesweiten Ergebnisse zur quantitativen Entwicklung der
Gefährdungseinschätzung und zur Altersverteilung der Kinder und Jugendlichen,
für die eine solche durchgeführt wurde, sind Tabelle 1 zu entnehmen. Diese
zeigt, dass die Fallzahlen der Gefährdungseinschätzung (der an der
Zusatzerhebung teilnehmenden Jugendämter) sowohl absolut als auch relativ zur
Bevölkerung im Mai 2020 und Juli 2020 nur minimal höher als der geschätzte
Vergleichswert derselben Jugendämter für Mai und Juli 2018 ist (z. B. im Mai
2020 5.242 Fälle gegenüber 5.062 Fällen im Mai 2018); der Wert für Juni 2020
ist fast identisch mit dem Vergleichswert für Juni 2018. Der Vergleich zwischen
Mai bis Juli 2020 und den Jahresgesamtwerten 2018 und 2019 zeigt nur
geringfügige Veränderungen.
Tabelle 1: Ausgewählte Ergebnisse der 8a-Zusatzerhebung im Vergleich zur
KJH-Statistik (Deutschland; KJH-Statistik: 2018 bis 2019; 8a-Zusatzerhebung:
Mai bis Juli 2020)
Datenquelle Referenz: KJH-Statistik 8a-Zusatzerhebung
Zeitraum 2018 2019 Mai 2020 (N=183 JÄ)
Juni 2020
(N=210 JÄ)
Juli 2020
(N=198 JÄ)
Anzahl der 8a-Verfahren
durch Jugendämter
Anzahl 8a-Verfahren Mai: 5.062°
Juni: 6.186°
Juli: 6.519°
monatliche
Schätzwerte
noch nicht
berechenbar
5.242 6.152 6.647
8a-Verfahren pro 10.000
der unter 18-Jährigen in
der Bevölkerung
Mai: 9,5°
Juni: 10,6°
Juli: 11,6°
monatliche
Schätzwerte
noch nicht
berechenbar
9,8* 10,6* 11,9*
8a-Verfahren nach Alter
Anteil unter 1 J. 8,3 % 7,8 % 8,2 % 8,2 % 8,7 %
Anteil 1 bis unter 3 J. 14,9 % 14,1 % 15,3 % 15,1 % 15,2 %
Anteil 3 bis unter 6 J. 19,1 % 19,0 % 20,0 % 19,2 % 19,3 %
Anteil 6 bis unter 14 J. 41,9 % 43,2 % 41,9 % 39,8 % 38,8 %
Anteil 14 bis unter 18 J. 15,8 % 15,9 % 14,5 % 17,6 % 18,0 %
Anteil akute
Gefährdungen, aufgrund derer eine
Inobhutnahme
durchgeführt wurde
27,6 % 28,1 % 28,7 % 32,2 % 32,9 %
° Schätzwerte; * Berechnet auf Basis des Bevölkerungsstandes zum 31.12.2018
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe –
Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Absatz 1 SGB VIII, Bevölkerungsfortschreibung; versch. Jahrgänge; BMFSFJ:
8a-Zusatzerhebung 2020 (Datenstand: 21.10.2020); Berechnungen AKJStat
* Vgl. a. a. O., S. 37
Die Fassung der Altersgruppen orientiert sich an der amtlichen Kinder- und
Jugendhilfestatistik, daher sind andere oder weitergehende Differenzierungen
nicht möglich.
Das Geschlecht der betroffenen Kinder und Jugendlichen wird in der 8a-
Zusatzerhebung nicht erfasst.
Die Ergebnisse der Zusatzerhebung für die Länder zur quantitativen
Entwicklung der Fallzahlen der Gefährdungseinschätzungen von Mai bis Juli 2020
sowie zur Altersverteilung sind den Tabellen 4 bis 27 zu entnehmen.
Die Tabellen 2 und 3 enthalten zum Vergleich zusätzlich die Altersverteilungen
der Gefährdungseinschätzungen nach Bundesländern als Jahresangaben für die
Jahre 2018 und 2019.
Tabelle 2: Gefährdungseinschätzungen nach Altersgruppen (Bundesländer;
2018; Gesamtanzahl absolut und Anteil in %)
Anzahl Anteil
unter 1 J.
Anteil 1 bis
unter 3 J.
Anteil 3 bis
unter 6 J.
Anteil 6 bis
unter 14 J.
Anteil 14 bis
unter 18 J.
Baden-Württemberg 13.781 8,3 14,0 19,3 43,6 14,8
Bayern 18.784 7,5 13,7 19,3 42,6 16,9
Berlin 14.852 7,6 13,3 15,4 42,8 20,9
Brandenburg 6.004 7,3 13,1 18,2 45,3 16,2
Bremen 1.963 7,3 16,5 20,9 32,2 23,1
Hamburg 2.095 8,7 12,0 16,0 41,1 22,1
Hessen 12.454 8,7 15,4 19,8 41,5 14,5
Mecklenburg-
Vorpommern 3.770 7,6 5,1 19,7 44,2 13,4
Niedersachsen 12.606 8,4 14,7 18,0 42,2 16,7
Nordrhein-Westfalen 43.578 8,9 16,2 20,0 40,5 14,4
Rheinland-Pfalz 8.292 8,3 15,0 18,7 42,1 15,9
Saarland 1.712 7,2 17,3 25,6 37,0 12,8
Sachsen 6.115 8,8 14,1 18,8 44,7 13,6
Sachsen-Anhalt 3.235 10,3 16,1 20,9 40,8 11,9
Schleswig-Holstein 4.549 7,3 14,8 19,6 42,5 15,8
Thüringen 3.481 9,4 15,7 21,9 40,1 12,8
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe –
Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Absatz 1 SGB VIII, 2018; Berechnungen AKJStat
Tabelle 3: Gefährdungseinschätzungen nach Altersgruppen (Bundesländer;
2019; Gesamtanzahl absolut und Anteil in %)
Anzahl Anteil
unter 1 J.
Anteil 1 bis
unter 3 J.
Anteil 3 bis
unter 6 J.
Anteil 6 bis
unter 14 J.
Anteil 14 bis
unter 18 J.
Baden-Württemberg 14.429 7,6 13,7 19,4 44,1 15,1
Bayern 19.522 7,4 13,4 18,9 43,3 17,0
Berlin 17.050 6,3 12,2 14,7 45,7 21,1
Brandenburg 6.859 6,5 12,2 18,7 46,3 16,3
Bremen 1.806 8,4 16,6 21,5 31,7 21,9
Hamburg 2.059 9,4 11,1 16,9 39,5 23,1
Hessen 14.078 8,3 14,5 19,8 42,7 14,7
Mecklenburg-
Vorpommern 4.033 7,0 14,1 18,7 45,2 14,9
Niedersachsen 14.144 7,6 13,0 18,8 44,9 15,8
Nordrhein-Westfalen 49.707 8,0 15,3 19,9 42,3 14,5
Rheinland-Pfalz 8.733 8,4 14,9 18,1 42,6 16,0
Anzahl Anteil
unter 1 J.
Anteil 1 bis
unter 3 J.
Anteil 3 bis
unter 6 J.
Anteil 6 bis
unter 14 J.
Anteil 14 bis
unter 18 J.
Saarland 1.866 7,0 12,4 22,8 42,9 14,8
Sachsen 6.267 8,8 14,4 20,0 43,8 13,1
Sachsen-Anhalt 3.624 9,9 14,9 20,2 41,4 13,5
Schleswig-Holstein 4.869 7,8 14,7 19,6 41,6 16,3
Thüringen 3.983 9,0 15,1 20,6 41,7 13,6
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe –
Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Absatz 1 SGB VIII, 2019; Berechnungen AKJStat
Tabelle 4: Ausgewählte Ergebnisse der 8a-Zusatzerhebung (Baden-
Württemberg; Mai bis Juli 2020)
Datenquelle 8a-Zusatzerhebung
Zeitraum Mai 2020
(N=19 JÄmter)
Juni 2020
(N=20 JÄmter)
Juli 2020
(N=19 JÄmter)
Anzahl der 8a-Verfahren durch Jugendämter
Anzahl 8a-Verfahren 437 475 595
8a-Verfahren pro 10.000 der unter 18-Jährigen in der
Bevölkerung*
4,7 5,3 6,7
8a-Verfahren nach Alter
Anteil unter 1 J. 8,0 % 5,3 % 7,2 %
Anteil 1 bis unter 3 J. 14,6 % 14,9 % 12,9 %
Anteil 3 bis unter 6 J. 19,7 % 16,0 % 18,3 %
Anteil 6 bis unter 14 J. 44,4 % 46,5 % 42,2 %
Anteil 14 bis unter 18 J. 13,3 % 17,3 % 19,3 %
* Berechnet auf Basis des Bevölkerungsstandes zum 31.12.2018
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe –
Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Absatz 1 SGB VIII, Bevölkerungsfortschreibung, versch. Jahrgänge; BMFSFJ:
8a-Zusatzerhebung 2020; Berechnungen AKJStat
Tabelle 5: Entwicklung der 8a-Fallzahlen (Baden-Württemberg; Mai bis Juli
2020 im Vergleich zu Schätzwerten 2018)
Datenquelle
8a-Zusatzerhebung:
Anzahl einbezogener JÄmter
8a-Zusatzerhebung:
Anzahl
einbezogener Fälle
KJH-Statistik:
Schätzwert Basis
2018
Fallzahlendifferenz:
Zusatzerhebung und KJH-
Statistik
Zeitraum
Mai 2020 19 437 497 -12,1 %
Juni 2020 20 475 527 -9,9 %
Juli 2020 19 595 618 -3,7 %
Gesamt 1507 1642 -8,2 %
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe –
Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Absatz 1 SGB VIII, BMFSFJ: 8a-Zusatzerhebung 2020; versch. Jahrgänge;
Berechnungen AKJStat
Tabelle 6: Ausgewählte Ergebnisse der 8a-Zusatzerhebung (Bayern; Mai bis
Juli 2020)
Datenquelle 8a-Zusatzerhebung
Zeitraum Mai 2020
(N=25 J
Ämter)
Juni 2020
(N=27 JÄmter)
Juli 2020
(N=25 JÄmter)
Anzahl der 8a-
Verfahren durch
Jugendämter
Anzahl 8a-Verfahren 315 299 430
8a-Verfahren pro 10.000
der unter 18-Jährigen in
der
Bevölkerung*
6,1 5,5 8,6
8a-Verfahren nach
Alter
Anteil unter 1 J. 5,7 % 9,7 % 6,7 %
Anteil 1 bis unter 3 J. 13,7 % 17,7 % 10,9 %
Anteil 3 bis unter 6 J. 23,5 % 19,1 % 21,9 %
Anteil 6 bis unter 14 J. 44,4 % 40,5 % 45,1 %
Anteil 14 bis unter 18 J. 12,7 % 13,0 % 15,3 %
* Berechnet auf Basis des Bevölkerungsstandes zum 31.12.2018
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe –
Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Absatz 1 SGB VIII, Bevölkerungsfortschreibung, versch. Jahrgänge; BMFSFJ:
8a-Zusatzerhebung 2020; Berechnungen AKJStat
Tabelle 7: Entwicklung der 8a-Fallzahlen (Bayern; Mai bis Juli 2020 im
Vergleich zu Schätzwerten 2018)
Datenquelle 8a-Zusatzerhebung:
Anzahl
einbezogener JÄmter
8a-Zusatzerhebung:
Anzahl
einbezogener Fälle
KJH-Statistik:
Schätzwert Basis 2018
Fallzahlendifferenz:
Zusatzerhebung und
KJH-StatistikZeitraum
Mai 2020 25 315 297 +6,1 %
Juni 2020 27 299 317 -5,8 %
Juli 2020 25 430 369 +16,6 %
Gesamt 1044 983 +6,2 %
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe –
Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Absatz 1 SGB VIII, BMFSFJ: 8a-Zusatzerhebung 2020; versch. Jahrgänge;
Berechnungen AKJStat
Tabelle 8: Ausgewählte Ergebnisse der 8a-Zusatzerhebung (Berlin; Mai bis Juli
2020)
Datenquelle 8a-Zusatzerhebung
Zeitraum Mai 2020
(N=1 JÄmter)
Juni 2020
(N=1 JÄmter)
Juli 2020
(N=1 JÄmter)
Anzahl der 8a-
Verfahren durch
Jugendämter
Anzahl 8a-Verfahren 1.093 1.348 1.430
Datenquelle 8a-Zusatzerhebung
Zeitraum Mai 2020
(N=1 JÄmter)
Juni 2020
(N=1 JÄmter)
Juli 2020
(N=1 JÄmter)
8a-Verfahren pro
10.000 der unter 18-
Jährigen in der
Bevölkerung*
18,3 22,6 24,0
8a-Verfahren nach Alter
Anteil unter 1 J. 7,1 % 7,6 % 10,4 %
Anteil 1 bis unter 3 J. 12,4 % 12,9 % 13,8 %
Anteil 3 bis unter 6 J. 15,1 % 16,2 % 15,4 %
Anteil 6 bis unter 14 J. 42,9 % 32,5 % 30,5 %
Anteil 14 bis unter 18 J. 22,4 % 30,8 % 29,9 %
* Berechnet auf Basis des Bevölkerungsstandes zum 31.12.2018
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe –
Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Absatz 1 SGB VIII, Bevölkerungsfortschreibung, versch. Jahrgänge; BMFSFJ:
8a-Zusatzerhebung 2020; Berechnungen AKJStat
Tabelle 9: Entwicklung der 8a-Fallzahlen (Berlin; Mai bis Juli 2020 im
Vergleich zu Schätzwerten 2018)
Datenquelle 8a-Zusatzerhebung:
Anzahl einbezogener
JÄmter
8a-Zusatzerhebung:
Anzahl einbezogener
Fälle
KJH-Statistik:
Schätzwert Basis
2018
Fallzahlendifferenz:
Zusatzerhebung und KJH-
StatistikZeitraum
Mai 2020 1 1093 1238 -11,7 %
Juni 2020 1 1348 1300 +3,7 %
Juli 2020 1 1430 1621 -11,8 %
Gesamt 3871 4159 -6,9 %
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe –
Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Absatz 1 SGB VIII, BMFSFJ: 8a-Zusatzerhebung 2020; versch. Jahrgänge;
Berechnungen AKJStat
Tabelle 10: Ausgewählte Ergebnisse der 8a-Zusatzerhebung (Brandenburg; Mai
bis Juli 2020)
Datenquelle 8a-Zusatzerhebung
Zeitraum Mai 2020
(N=3 JÄmter)
Juni 2020
(N=3 JÄmter)
Juli 2020
(N=3 JÄmter)
Anzahl der 8a-Verfahren durch
Jugendämter
Anzahl 8a-Verfahren 60 102 97
8a-Verfahren pro 10.000 der unter 18-
Jährigen in der Bevölkerung*
12,6 14,8 14,1
8a-Verfahren nach Alter
Anteil unter 1 J. 8,3 % 4,9 % 11,5 %
Anteil 1 bis unter 3 J. 10,0 % 15,7 % 14,6 %
Anteil 3 bis unter 6 J. 28,3 % 24,5 % 14,6 %
Anteil 6 bis unter 14 J. 38,3 % 46,1 % 44,8 %
Anteil 14 bis unter 18 J. 15,0 % 8,8 % 14,6 %
* Berechnet auf Basis des Bevölkerungsstandes zum 31.12.2018
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe –
Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Absatz 1 SGB VIII, Bevölkerungsfortschreibung, versch. Jahrgänge; BMFSFJ:
8a-Zusatzerhebung 2020; Berechnungen AKJStat
Tabelle 11: Entwicklung der 8a-Fallzahlen (Brandenburg; Mai bis Juli 2020 im
Vergleich zu Schätzwerten 2018)
Datenquelle 8a-Zusatzerhebung:
Anzahl einbezogener
JÄmter
8a-Zusatzerhebung:
Anzahl einbezogener
Fälle
KJH-Statistik:
Schätzwert Basis
2018
Fallzahlendifferenz:
Zusatzerhebung und KJH-
StatistikZeitraum
Mai 2020 3 60 47 +26,7 %
Juni 2020 3 102 80 -27,8 %
Juli 2020 3 97 69 +40,5 %
Gesamt 259 196 +32,1 %
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe –
Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Absatz 1 SGB VIII, BMFSFJ: 8a-Zusatzerhebung 2020; versch. Jahrgänge;
Berechnungen AKJStat
Tabelle 12: Ausgewählte Ergebnisse der 8a-Zusatzerhebung (Hamburg; Mai bis
Juli 2020)
Datenquelle 8a-Zusatzerhebung
Zeitraum Mai 2020
(N=1 JAmt)
Juni 2020
(N=1 JAmt)
Juli 2020
(N=1 JAmt)
Anzahl der 8a-Verfahren durch Jugendämter
Anzahl 8a-Verfahren 63 101 112
8a-Verfahren pro 10.000 der unter 18-Jährigen in der
Bevölkerung*
2,1 3,3 3,7
8a-Verfahren nach Alter
Anteil unter 1 J. 9,5 % 8,9 % 15,2 %
Anteil 1 bis unter 3 J. 9,5 % 13,9 % 13,4 %
Anteil 3 bis unter 6 J. 19,0 % 15,8 % 24,1 %
Anteil 6 bis unter 14 J. 44,4 % 40,6 % 33,9 %
Anteil 14 bis unter 18 J. 17,5 % 20,8 % 13,4 %
* Berechnet auf Basis des Bevölkerungsstandes zum 31.12.2018
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe –
Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Absatz 1 SGB VIII, Bevölkerungsfortschreibung, versch. Jahrgänge; BMFSFJ:
8a-Zusatzerhebung 2020; Berechnungen AKJStat
Tabelle 13: Entwicklung der 8a-Fallzahlen (Hamburg; Mai bis Juli 2020 im
Vergleich zu Schätzwerten 2018)
Datenquelle 8a-
Zusatzerhebung:
Anzahl
einbezogener JÄmter
8a-
Zusatzerhebung:
Anzahl
einbezogener Fälle
KJH-Statistik:
Schätzwert Basis
2018
Fallzahlendifferenz:
Zusatzerhebung und KJH-
Statistik
Zeitraum
Mai 2020 1 63 159 -60,3 %
Juni 2020 1 101 206 -51,0 %
Juli 2020 1 112 189 -40,6 %
Gesamt 276 554 -49,8 %
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe –
Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Absatz 1 SGB VIII, BMFSFJ: 8a-Zusatzerhebung 2020; versch. Jahrgänge;
Berechnungen AKJStat
Tabelle 14: Ausgewählte Ergebnisse der 8a-Zusatzerhebung (Hessen; Mai bis
Juli 2020)
Datenquelle 8a-Zusatzerhebung
Zeitraum Mai 2020
(N=11 J
Ämter)
Juni 2020
(N=12 JÄmter)
Juli 2020
(N=11 J
Ämter)
Anzahl der 8a-Verfahren
durch Jugendämter
Anzahl 8a-Verfahren 303 302 334
8a-Verfahren pro 10.000 der
unter 18-Jährigen in der
Bevölkerung*
8,9 8,5 9,7
8a-Verfahren nach Alter
Anteil unter 1 J. 8,6 % 7,0 % 7,5 %
Anteil 1 bis unter 3 J. 16,2 % 19,9 % 18,6 %
Anteil 3 bis unter 6 J. 21,5 % 26,2 % 18,9 %
Anteil 6 bis unter 14 J. 43,0 % 35,8 % 40,4 %
Anteil 14 bis unter 18 J. 10,6 % 11,3 % 14,7 %
* Berechnet auf Basis des Bevölkerungsstandes zum 31.12.2018
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe –
Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Absatz 1 SGB VIII, Bevölkerungsfortschreibung, versch. Jahrgänge; BMFSFJ:
8a-Zusatzerhebung 2020; Berechnungen AKJStat
Tabelle 15: Entwicklung der 8a-Fallzahlen (Hessen; Mai bis Juli 2020 im
Vergleich zu Schätzwerten 2018)
Datenquelle
8a-Zusatzerhebung:
Anzahl einbezogener
JÄmter
8a-Zusatzerhebung:
Anzahl einbezogener
Fälle
KJH-Statistik:
Schätzwert Basis
2018
Fallzahlendifferenz:
Zusatzerhebung und KJH-
Statistik
Zeitraum
Mai 2020 11 303 276 +9,8 %
Juni 2020 12 302 318 -5,0 %
Juli 2020 11 334 279 +19,7 %
Gesamt 939 873 +7,6 %
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe –
Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Absatz 1 SGB VIII, BMFSFJ: 8a-Zusatzerhebung 2020; versch. Jahrgänge;
Berechnungen AKJStat
Tabelle 16: Ausgewählte Ergebnisse der 8a-Zusatzerhebung (Niedersachsen;
Mai bis Juli 2020)
Datenquelle 8a-Zusatzerhebung
Zeitraum Mai 2020
(N=22 J
Ämter)
Juni 2020
(N=30 J
Ämter)
Juli 2020
(N=27 J
Ämter)
Anzahl der 8a-Verfahren
durch Jugendämter
Anzahl 8a-Verfahren 586 828 739
8a-Verfahren pro 10.000 der
unter 18-Jährigen in der
Bevölkerung*
9,5 10,2 10,0
8a-Verfahren nach Alter
Anteil unter 1 J. 9,6 % 11,4 % 5,8 %
Anteil 1 bis unter 3 J. 14,7 % 14,1 % 14,1 %
Datenquelle 8a-Zusatzerhebung
Zeitraum Mai 2020
(N=22 J
Ämter)
Juni 2020
(N=30 J
Ämter)
Juli 2020
(N=27 J
Ämter)
Anteil 3 bis unter 6 J. 22,0 % 17,5 % 19,4 %
Anteil 6 bis unter 14 J. 41,6 % 40,1 % 41,7 %
Anteil 14 bis unter 18 J. 12,1 % 16,9 % 19,1 %
* Berechnet auf Basis des Bevölkerungsstandes zum 31.12.2018
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe –
Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Absatz 1 SGB VIII, Bevölkerungsfortschreibung, versch. Jahrgänge; BMFSFJ:
8a-Zusatzerhebung 2020; Berechnungen AKJStat
Tabelle 17: Entwicklung der 8a-Fallzahlen (Niedersachsen; Mai bis Juli 2020
im Vergleich zu Schätzwerten 2018)
Datenquelle
8a-Zusatzerhebung: Anzahl
einbezogener JÄmter
8a-Zusatzerhebung:
Anzahl einbezogener
Fälle
KJH-Statistik:
Schätzwert Basis
2018
Fallzahlendifferenz:
Zusatzerhebung und KJH-
Statistik
Zeitraum
Mai 2020 22 586 440 +33,2 %
Juni 2020 30 828 756 +9,5 %
Juli 2020 27 739 592 +24,9 %
Gesamt 2153 1788 +20,4 %
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe –
Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Absatz 1 SGB VIII, BMFSFJ: 8a-Zusatzerhebung 2020; versch. Jahrgänge;
Berechnungen AKJStat
Tabelle 18: Ausgewählte Ergebnisse der 8a-Zusatzerhebung (Nordrhein-
Westfalen; Mai bis Juli 2020)
Datenquelle 8a-Zusatzerhebung
Zeitraum Mai 2020
(N=52 JÄmter)
Juni 2020
(N=65 JÄmter)
Juli 2020
(N=61 JÄmter)
Anzahl der 8a-Verfahren durch Jugendämter
Anzahl 8a-Verfahren 1.287 1.368 1.589
8a-Verfahren pro 10.000 der unter 18-Jährigen in der
Bevölkerung*
13,7 11,9 15,2
8a-Verfahren nach Alter
Anteil unter 1 J. 9,9 % 8,8 % 8,4 %
Anteil 1 bis unter 3 J. 19,5 % 15,5 % 17,1 %
Anteil 3 bis unter 6 J. 19,9 % 21,8 % 21,2 %
Anteil 6 bis unter 14 J. 39,9 % 42,4 % 41,4 %
Anteil 14 bis unter 18 J. 10,8 % 11,5 % 12,0 %
* Berechnet auf Basis des Bevölkerungsstandes zum 31.12.2018
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe –
Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Absatz 1 SGB VIII, Bevölkerungsfortschreibung, versch. Jahrgänge; BMFSFJ:
8a-Zusatzerhebung 2020; Berechnungen AKJStat
Tabelle 19: Entwicklung der 8a-Fallzahlen (Nordrhein-Westfalen; Mai bis Juli
2020 im Vergleich zu Schätzwerten 2018)
Datenquelle
8a-Zusatzerhebung:
Anzahl einbezogener J
Ämter
8a-Zusatzerhebung:
Anzahl einbezogener
Fälle
KJH-Statistik:
Schätzwert Basis
2018
Fallzahlendifferenz:
Zusatzerhebung und
KJH-Statistik
Zeitraum
Mai 2020 52 1287 1051 +22,5 %
Juni 2020 65 1368 1497 -8,6 %
Juli 2020 61 1589 1681 -5,5 %
Gesamt 4244 4229 +0,4 %
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe –
Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Absatz 1 SGB VIII, BMFSFJ: 8a-Zusatzerhebung 2020; versch. Jahrgänge;
Berechnungen AKJStat
Tabelle 20: Ausgewählte Ergebnisse der 8a-Zusatzerhebung (Rheinland-Pfalz;
Mai bis Juli 2020)
Datenquelle 8a-Zusatzerhebung
Zeitraum Mai 2020
(N=33 J
Ämter)
Juni 2020
(N=33 J
Ämter)
Juli 2020
(N=32 J
Ämter)
Anzahl der 8a-Verfahren durch Jugendämter
Anzahl 8a-Verfahren 565 654 701
8a-Verfahren pro 10.000 der unter 18-Jährigen in
der Bevölkerung*
11,1 13,2 13,5
8a-Verfahren nach Alter
Anteil unter 1 J. 6,7 % 6,7 % 8,0 %
Anteil 1 bis unter 3 J. 14,9 % 16,3 % 18,3 %
Anteil 3 bis unter 6 J. 20,5 % 21,0 % 22,3 %
Anteil 6 bis unter 14 J. 43,2 % 43,1 % 39,1 %
Anteil 14 bis unter 18 J. 14,7 % 12,9 % 12,3 %
* Berechnet auf Basis des Bevölkerungsstandes zum 31.12.2018
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe –
Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Absatz 1 SGB VIII, Bevölkerungsfortschreibung, versch. Jahrgänge; BMFSFJ:
8a-Zusatzerhebung 2020; Berechnungen AKJStat
Tabelle 21: Entwicklung der 8a-Fallzahlen (Rheinland-Pfalz; Mai bis Juli 2020
im Vergleich zu Schätzwerten 2018)
Datenquelle
8a-Zusatzerhebung:
Anzahl einbezogener
JÄmter
8a-Zusatzerhebung:
Anzahl einbezogener
Fälle
KJH-Statistik:
Schätzwert Basis
2018
Fallzahlendifferenz:
Zusatzerhebung und
KJH-Statistik
Zeitraum
Mai 2020 33 565 535 +5,6 %
Juni 2020 33 654 639 +2,3 %
Juli 2020 32 701 625 +12,2 %
Gesamt 1920 1799 +6,7 %
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe –
Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Absatz 1 SGB VIII, BMFSFJ: 8a-Zusatzerhebung 2020; versch. Jahrgänge;
Berechnungen AKJStat
Tabelle 22: Ausgewählte Ergebnisse der 8a-Zusatzerhebung (Sachsen; Mai bis
Juli 2020)
Datenquelle 8a-Zusatzerhebung
Zeitraum Mai 2020
(N=6 JÄmter)
Juni 2020
(N=5 J
Ämter)
Juli 2020
(N=5 JÄmter)
Anzahl der 8a-Verfahren
durch Jugendämter
Anzahl 8a-Verfahren 249 249 184
8a-Verfahren pro 10.000 der
unter 18-Jährigen in der
Bevölkerung*
8,7 10,1 7,5
8a-Verfahren nach Alter
Anteil unter 1 J. 6,8 % 5,2 % 10,9 %
Anteil 1 bis unter 3 J. 13,3 % 16,9 % 16,8 %
Anteil 3 bis unter 6 J. 22,9 % 22,5 % 18,5 %
Anteil 6 bis unter 14 J. 44,2 % 41,0 % 39,7 %
Anteil 14 bis unter 18 J. 12,9 % 14,5 % 14,1 %
* Berechnet auf Basis des Bevölkerungsstandes zum 31.12.2018
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe –
Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Absatz 1 SGB VIII, Bevölkerungsfortschreibung, versch. Jahrgänge; BMFSFJ:
8a-Zusatzerhebung 2020; Berechnungen AKJStat
Tabelle 23: Entwicklung der 8a-Fallzahlen (Sachsen; Mai bis Juli 2020 im
Vergleich zu Schätzwerten 2018)
Datenquelle
8a-Zusatzerhebung:
Anzahl einbezogener
JÄmter
8a-Zusatzerhebung:
Anzahl einbezogener
Fälle
KJH-Statistik:
Schätzwert Basis
2018
Fallzahlendifferenz:
Zusatzerhebung und
KJH-Statistik
Zeitraum
Mai 2020 6 249 272 -8,6 %
Juni 2020 5 249 250 -0,5 %
Juli 2020 5 184 243 -24,4 %
Gesamt 682 765 -10,9 %
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe –
Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Absatz 1 SGB VIII, BMFSFJ: 8a-Zusatzerhebung 2020; versch. Jahrgänge;
Berechnungen AKJStat
Tabelle 24: Ausgewählte Ergebnisse der 8a-Zusatzerhebung (Schleswig-
Holstein; Mai bis Juli 2020)
Datenquelle 8a-Zusatzerhebung
Zeitraum Mai 2020
(N=3 JÄmter)
Juni 2020
(N=3 J
Ämter)
Juli 2020
(N=3 JÄmter)
Anzahl der 8a-Verfahren
durch Jugendämter
Anzahl 8a-Verfahren 64 58 50
8a-Verfahren pro 10.000 der
unter 18-Jährigen in der
Bevölkerung*
8,7 7,9 8,3
8a-Verfahren nach Alter
Anteil unter 1 J. 3,1 % 8,6 % 14,0 %
Anteil 1 bis unter 3 J. 15,6 % 19,0 % 22,0 %
Datenquelle 8a-Zusatzerhebung
Zeitraum Mai 2020
(N=3 JÄmter)
Juni 2020
(N=3 J
Ämter)
Juli 2020
(N=3 JÄmter)
Anteil 3 bis unter 6 J. 25,0 % 13,8 % 26,0 %
Anteil 6 bis unter 14 J. 46,9 % 44,8 % 30,0 %
Anteil 14 bis unter 18 J. 9,4 % 13,8 % 8,0 %
* Berechnet auf Basis des Bevölkerungsstandes zum 31.12.2018
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe –
Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Absatz 1 SGB VIII, Bevölkerungsfortschreibung, versch. Jahrgänge; BMFSFJ:
8a-Zusatzerhebung 2020; Berechnungen AKJStat
Tabelle 25: Entwicklung der 8a-Fallzahlen (Schleswig-Holstein; Mai bis Juli
2020 im Vergleich zu Schätzwerten 2018)
Datenquelle 8a-Zusatzerhebung:
Anzahl einbezogener J
Ämter
8a-Zusatzerhebung:
Anzahl einbezogener
Fälle
KJH-Statistik:
Schätzwert
Basis 2018
Fallzahlendifferenz:
Zusatzerhebung und
KJH-StatistikZeitraum
Mai 2020 3 64 58 +10,9 %
Juni 2020 3 58 57 +2,5 %
Juli 2020 3 50 72 -30,2 %
Gesamt 172 187 -8,0 %
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe –
Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Absatz 1 SGB VIII, BMFSFJ: 8a-Zusatzerhebung 2020; versch. Jahrgänge;
Berechnungen AKJStat
Tabelle 26: Ausgewählte Ergebnisse der 8a-Zusatzerhebung (Thüringen; Mai
bis Juli 2020)
Datenquelle 8a-Zusatzerhebung
Zeitraum Mai 2020
(N=3 J
Ämter)
Juni 2020
(N=3 JÄmter)
Juli 2020
(N=3 J
Ämter)
Anzahl der 8a-Verfahren
durch Jugendämter
Anzahl 8a-Verfahren 48 37 55
8a-Verfahren pro 10.000 der
unter 18-Jährigen in der
Bevölkerung*
13,5 10,4 15,5
8a-Verfahren nach Alter
Anteil unter 1 J. 4,2 % 5,4 % 5,5 %
Anteil 1 bis unter 3 J. 16,7 % 16,2 % 14,5 %
Anteil 3 bis unter 6 J. 25,0 % 16,2 % 20,0 %
Anteil 6 bis unter 14 J. 35,4 % 51,4 % 49,1 %
Anteil 14 bis unter 18 J. 18,8 % 10,8 % 10,9 %
* Berechnet auf Basis des Bevölkerungsstandes zum 31.12.2018
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe –
Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Absatz 1 SGB VIII, Bevölkerungsfortschreibung, versch. Jahrgänge; BMFSFJ:
8a-Zusatzerhebung 2020; Berechnungen AKJStat
Tabelle 27: Entwicklung der 8a-Fallzahlen (Thüringen; Mai bis Juli 2020 im
Vergleich zu Schätzwerten 2018)
Datenquelle
8a-Zusatzerhebung:
Anzahl einbezogener J
Ämter
8a-Zusatzerhebung:
Anzahl
einbezogener Fälle
KJH-Statistik:
Schätzwert Basis
2018
Fallzahlendifferenz:
Zusatzerhebung und
KJH-Statistik
Zeitraum
Mai 2020 3 48 50 -3,9 %
Juni 2020 3 37 55 -33,1 %
Juli 2020 3 55 60 -8,6 %
Gesamt 140 165 -15,2 %
Quelle: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe –
Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Absatz 1 SGB VIII, BMFSFJ: 8a-Zusatzerhebung 2020; versch. Jahrgänge;
Berechnungen AKJStat
Aus Bremen, dem Saarland und Sachsen-Anhalt haben jeweils weniger als drei
Jugendämter pro Monat teilgenommen, weshalb der Bericht auf
landesspezifische Auswertungen verzichtet. Aus Mecklenburg-Vorpommern haben keine
Jugendämter teilgenommen.
2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung im Hinblick auf die
Zahlen von Inobhutnahmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt für das Jahr 2020
bereits vor (bitte im Vergleich zu den Jahren 2018 und 2019 nach
Bundesländern, Altersgruppen – bis zum Alter von drei Jahren, Drei- bis
Achtjährige sowie ältere Kinder – und Geschlecht aufschlüsseln)?
Über die Entwicklung der Inobhutnahmen im Jahr 2020 insgesamt liegen noch
keine Erkenntnisse vor.
Die zentralen Erkenntnisse der bisherigen Auswertungen zu Inobhutnahmen im
Anschluss an eine Gefährdungseinschätzung lauten:
• Der Anteil der Gefährdungseinschätzungen mit festgestellter akuter
Gefährdung, in deren Anschluss eine Inobhutnahme durchgeführt wurde, ist in den
Monaten Mai bis Juli 2020 im Vergleich zu den Gesamtmittelwerten der
Jahre 2018 und 2019 leicht gestiegen. So waren solche Interventionen 2018
bei 27,6 Prozent und 2019 bei 28,1 Prozent der Fälle mit einer akuten
Gefährdung notwendig. In den Monaten Mai bis Juli 2020 betrug dieser Anteil
zwischen 28,7 Prozent und 32,9 Prozent.
• Insgesamt gilt aber, dass nur bei weniger als der Hälfte der Fälle mit
festgestellter akuter Gefährdung entweder eine Inobhutnahme durchgeführt oder
das Familiengericht angerufen wird. Zuletzt war dieser Anteil für das Jahr
2016 mit 46,6 Prozent bestimmt worden, in den Monaten Mai bis Juli 2020
betrug er zwischen 45,4 Prozent und 49,2 Prozent.
Zu den Erkenntnissen im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
Tabelle 28: Ausgewählte Ergebnisse der 8a-Zusatzerhebung zu hoheitlichen
Interventionen im Vergleich zur KJH-Statistik bei Gefährdungseinschätzungen
mit einer festgestellten akuten Kindeswohlgefährdung (Deutschland; KJH-
Statistik: 2018-2019, Zusatzerhebung: Mai, Juni und Juli 2020)
Datenquelle Referenz: Amtliche KJH-
Statistik 8a-Zusatzerhebung
Zeitraum 2016 2018 2019 Mai 2020 (N=5.242)
Juni 2020
(N=6.152)
Juli 2020
(N=6.647)
Anteil akute Gefährdungen, die
hoheitliche Interventionen
auslösten (ION und/oder Anrufung
Familiengericht)
46,4 % / / 47,4 % 49,2 % 45,4 %
darunter: Inobhutnahme (ION) 29,4 % 27,6 % 28,1 % 28,7 % 32,2 % 32,9 %
darunter: Anrufung des
Familiengerichts 24,5 % 23,6 % 27,2 % 28,6 % 26,0 %
24,1 %
Quellen: Statistisches Bundesamt: Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe –
Gefährdungseinschätzungen nach § 8a Absatz 1 SGB VIII; versch. Jahrgänge; BMFSFJ: 8a-Zusatzerhebung 2020;
Berechnungen AKJStat
3. Falls derzeit keine aktuellen Daten und Informationen zu den Fragen 1
und 2 vorliegen, hat die Bundesregierung geplant, diese zeitnah (vor der
turnusgemäßen Veröffentlichung) einzuholen, um frühzeitig Erkenntnisse
zu gewinnen und Maßnahmen planen und einleiten zu können?
a) Falls ja, wann?
b) Falls nein, warum nicht (bitte begründen)?
Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.
4. Welche Rückschlüsse und Maßnahmen hat die Bundesregierung jeweils
aus diesen Zahlen gezogen, und welche Maßnahmen hat sie eingeleitet?
Das BMFSFJ hat unmittelbar mit dem Lockdown im Frühjahr die o. g. „8a-
Zusatzerhebung“ initiiert (siehe Antworten zu den Fragen 1 und 2). Ziel ist es, die
Entwicklungen im Kinderschutz während der Corona-Pandemie zu beobachten,
um evidenzbasiert handeln zu können. So wird das staatliche Handeln im
Kontext von Kindeswohlgefährdungen zeitnah abgebildet. Zu der Analyse der
Ergebnisse wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
Von grundsätzlicher Bedeutung ist die auch im Rahmen des Dialogprozesses
„Mitreden-Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ des
BMFSFJ im letzten Jahr gewonnene Erkenntnis: Kinder und Jugendliche
müssen gesehen und gehört werden – in diesen Zeiten mehr denn je. Die Relevanz
dieser Erkenntnis wurde und wird in der Corona-Pandemie nochmals in
höchstem Maße deutlich. Als gesamtgesellschaftliche Aufgabe liegt es in der
Verantwortung des Staates, die Berücksichtigung der Bedürfnisse und Bedarfe von
Kindern und Jugendlichen sicherzustellen und damit auch zu gewährleisten,
dass diese auch gesehen und erkannt werden.
Vor diesem Hintergrund ist eine zentrale Zielsetzung des Entwurfs eines neuen
Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG), der am 2. Dezember 2020 vom
Kabinett beschlossen worden ist, junge Menschen umfassend in Hilfe- und
Schutzprozesse einzubeziehen und dabei ihre aktive und mitgestaltende
Beteiligung sicherzustellen. Auch die im KJSG vorgesehene Einführung eines
uneingeschränkten Beratungsanspruchs für Kinder und Jugendliche ohne Kenntnis
der Eltern soll dazu beitragen, jungen Menschen mehr Gehör zu verschaffen
und ihre Ängste, Nöte, Sorgen und auch Wünsche besser sichtbar zu machen.
Gerade auch in Zeiten einer Pandemie ist es für Kinder und Jugendliche
besonders wichtig, direkten Zugang zu Hilfe und Unterstützungsangeboten zu haben.
Vor Ort bewältigt die Kinder- und Jugendhilfe in diesen Zeiten völlig neue
Herausforderungen, denen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder-
und Jugendhilfe sehr verantwortungsvoll stellen. Es sind neue flexible,
pragmatische Lösungen entwickelt worden, um Kinder und Jugendliche wirkungsvoll
unterstützen zu können. Die unternommenen Anstrengungen und
Weiterentwicklungen werden vom BMFSFJ gefördert und unterstützt. So fördert das
BMFSFJ bereits seit Anfang April 2020 eine neu eingerichtete Kinder- und
Jugendhilfeplattform „Forum-Transfer – Innovative Kinder- und Jugendhilfe in
Zeiten von Corona“ (
www.forum-transfer.de), um die fachliche Arbeit der
Kinder- und Jugendhilfe in Corona-Zeiten zu unterstützen. Dort finden sich
aktuelle Hinweise, Empfehlungen und fachlich systematisierte Beispiele „guter
Praxis“ zur Bewältigung der Situation für die Fachkräfte der Kinder- und
Jugendhilfe. Die Seite ist interaktiv gestaltet, so dass sehr zeitnah auf die aus der
Praxis geäußerten Bedarfe reagiert werden kann. Auch für dieses Projekt ist
aufgrund der aktuellen Bedarfe eine Weiterförderung im nächsten Jahr geplant.
Das BMFSFJ hat zudem bestehende telefonische und Online-
Beratungsangebote für Kinder und Jugendliche ebenfalls schon ganz zu Beginn der
Kontaktbeschränkungen ausgebaut. So hat das BMFSFJ die entsprechenden
Beratungsangebote der bke (jugend.bke-beratung.de) der „Nummer gegen Kummer“
(
www.nummergegenkummer.de) und der Jugendnotmail (
www.jugendnotmai
l.de) im Frühjahr ausgebaut. Diese Förderung wird angesichts der aktuellen
Situation im nächsten Jahr fortgeführt.
Zu den weitergehenden Maßnahmen wird auf die Antwort zu Frage 8
verwiesen.
5. Falls die Zahlen gestiegen sind, hat die Bundesregierung geplant, die
Landesjugendämter und Jugendämter vor Ort beispielsweise durch finanzielle
Mittel zu unterstützen?
a) Falls ja, in welcher Höhe, und in welchem Zeitrahmen?
b) Falls nein, warum nicht (bitte begründen)?
Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet.
Zu den Ergebnissen der Erhebungen wird auf die Antworten zu den Fragen 1
und 2 verwiesen.
Die Bundesregierung fördert im Rahmen der (verfassungs-)rechtlichen
Möglichkeiten umfänglich Projekte zur Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe
vor Ort. Es wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 8.
6. Wie reagiert die Bundesregierung auf die Forderung der
Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAG) nach einem „Sonder-Fonds
Jugendamt/Jugendhilfe“ des Bundes in Höhe von 9 Mrd. Euro (Höhe der
Unterstützung der Lufthansa;
https://www.morgenpost.de/politik/inland/ar
ticle230728904/Corona-Krise-Jugendaemter-fordern-mehr-Ruecksicht-au
f-Kinder.html; bitte begründen)?
Zur umfänglichen Unterstützung der Kinder- und Jugendhilfe durch BMFSFJ
in Zeiten der Corona-Pandemie wird auf die Antworten zu den Fragen 4, 5
und 8 verwiesen.
Auch mit dem neuen KJSG, das das Bundeskabinett am 2. Dezember 2020
beschlossen hat, werden die Träger der öffentlichen und freien Kinder- und
Jugendhilfe in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zur Unterstützung von Familien
und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen unterstützt.
Eine Finanzierung von Regelleistungen der Kommunen ist
finanzverfassungsrechtlich nicht möglich. Im verfassungsrechtlich zweigliedrigen Staatsaufbau
sind die Kommunen Teil der Länder. Diese sind daher für eine angemessene
finanzielle Ausstattung ihrer Kommunen in erster Linie zuständig.
Über die von den Ländern zu regelnde finanzielle Ausstattung ist auch
sicherzustellen, dass die Kommunen mit ausreichenden Personalkapazitäten
ausgestattet sind, um ihre Aufgaben zu erfüllen.
Der Vergleich mit dem Unterstützungspaket der Bundesregierung zugunsten
der Deutschen Lufthanse AG (Lufthansa) verkennt im Übrigen, dass es sich bei
den durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau und den
Wirtschaftsstabilisierungsfonds gegenüber der Lufthansa zugesagten Mitteln nicht um staatliche
Zuschüsse handelt. Die Unterstützung der Lufthansa dient der Überwindung
von Liquiditätsengpässen infolge der Corona-Pandemie sowie der Stärkung der
Kapitalbasis. Der im Paket enthaltene Kredit sowie die Stillen Einlagen sind
aber vollständig plus Zinsen an den Bund zurückzuführen. Die
Aktienbeteiligung ist nach Ende der Stabilisierungsmaßnahme zu veräußern.
7. Hat die Bundesregierung die Kinder- und Jugendhilfe als systemrelevant
bewertet?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Wahrnehmung der
kindeswohlsichernden Funktion der Kinder- und Jugendhilfe unter allen Umständen
gewährleistet sein muss, insofern bewertet sie die Kinder- und Jugendhilfe als
systemrelevant.
8. Sieht die Bundesregierung Verbesserungsbedarf im System der
Jugendämter generell und speziell aufgrund der Corona-Krise?
a) Falls ja, welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, trotz der
Zuständigkeiten der Länder und Kommunen hier generell und Corona-
Krise-spezifisch unterstützend tätig zu werden?
b) Falls nein, warum nicht (bitte jeweils begründen)?
Die Fragen 8 bis 8b werden gemeinsam beantwortet.
In Wahrnehmung ihrer Verantwortung befördert die Bundesregierung die
Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe. Das vom Kabinett am 2.
Dezember 2020 beschlossene neue KJSG wird seinerseits im Hinblick auf Inklusion,
Vernetzung, Entwicklung neuer Angebote und Niedrigschwelligkeit wichtige
Innovationsimpulse auch für die Tätigkeit der Jugendämter setzen.
Um in Zeiten wie der Corona-Krise, Kinder- und Jugendhilfeangebote und
Unterstützungsleistungen für Kinder, Jugendliche und Familien wirkungsvoll und
krisenfest zu gestalten und auch in vergleichbaren Notsituationen agieren zu
können, hält die Bundesregierung zudem folgende Aspekte für besonders
wichtig:
• Schaffung neuer Zugangswege zu den Adressatinnen und Adressaten der
Kinder- und Jugendhilfe und stärkere Einbeziehung von „Social Media“ als
Sozialraum von Kindern, Jugendlichen und Familien, ohne die bewährten
Zugangswege zu vernachlässigen.
• Bestärkung junger Menschen und Familien, die Angebote der Kinder- und
Jugendhilfe wahrzunehmen, auch um dadurch zum Empowerment der
Zielgruppe beizutragen.
• Bei den Weiterentwicklungen im Kontext der Digitalisierung ist der Schutz
personenbezogener Daten konsequent zu beachten.
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ISSN 0722-8333]