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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aufenthalt verurteilter islamistischer Täter des Sivas-Massakers in Deutschland

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

28.12.2020

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/1514314.12.2020

Aufenthalt verurteilter islamistischer Täter des Sivas-Massakers in Deutschland

der Abgeordneten Gökay Akbulut, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Niema Movassat, Petra Pau, Martina Renner, Kersten Steinke, Friedrich Straetmanns, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In Deutschland halten sich islamistische Täter auf, die in der Türkei zu Haftstrafen verurteilt wurden und davor geflüchtet sind. Diese Täter haben einen pogromartigen Brandanschlag auf das Madımak Hotel zu verantworten. Dabei wurden 33 Menschen getötet, die zu einem alevitischen Kulturfestival in Sivas (Türkei) zusammenkamen.

Viele Fragen der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/8761 zu diesen Tätern konnte die Bundesregierung nicht beantworten. Dies hat zu Unverständnis und Verunsicherung in der alevitischen Community geführt (vgl.: https://artigercek.com/haberler/alman-hukumeti-sivas-katliaminin-firari-saniklarini-koruyor-mu).

Medienberichten (z. B.: https://editor.sol.org.tr/devlet-ve-siyaset/sivas-katliami-davasinda-bir-skandal-daha-haberi-58925) und einer Veröffentlichung der Vereinigung der Rechtsanwaltskammern der Türkei (http://tbbyayinlari.barobirlik.org.tr/TBBBooks/sd2.pdf) zufolge haben sich folgende dieser Täter in Deutschland aufgehalten, bzw. halten sich immer noch in Deutschland auf:

  • A. A. (geb. 1. Januar 1966); A. B. (geb. 4. April 1971); E. C. (geb. 15. Januar 1971); E. C. (geb. 13. Februar 1971); Ö. D. (geb. 1. Januar 1964); V. K. (geb. 21. Januar 1975); M. N. K. (geb. 15. Mai 1973); M. S. (geb. 1. Juli 1967); S. Y. (geb. 9. Juni 1976); M. Y. (geb. 5. Mai 1961);

Den Gerichtsprotokollen und der türkischsprachigen Tageszeitungen Birgün (https://www.birgun.net/haber/23-yillik-dava-bitmedi-118498) und Vatan (http://www.gazetevatan.com/14-yillik-utanc---yeni-126192-gundem/) zufolge kann man auch entnehmen, dass außerdem folgende Täter unbekannt flüchtig sind bzw. waren:

  • M. C. (geb. 19. Juni 1972); Ö. D. (geb. 10. Mai 1971); C. E. (geb. 15. September 1939, gest. 11. Juli 2011); H. K. (geb. 12. Februar 1972); R. Ö. (geb. 26. März 1973); A. Ö. (geb. 7. Juni 1963); S. T. (geb. 25. Juni 1970); H. Y. (geb. 1. Januar 1973);

Außerdem soll der aktuell in der Türkei inhaftierte Täter, H. G. (geb. 15. April 1948) aus Deutschland, in die Türkei abgeschoben worden sein (vgl.: https://www.hurriyet.com.tr/gundem/sivas-olaylari-hukumlusu-hala-almanyada-yasiyor-3607822).

Nach der den Fragestellern vorliegenden gerichtlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 28. September 2006 sollte der Täter E. C. (geb. 13. Februar 1971) in die Türkei abgeschoben werden. Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen diese Entscheidung wurde durch Beschluss vom 12. Dezember 2006, Az. A 12 S 12 abgelehnt. Jedoch wird E. C. immer noch in der Türkei gesucht (vgl.: https://www.birgun.net/haber/23-yillik-dava-bitmedi-118498).

Medienberichten zufolge soll u. a. der Täter A. A. (geb. 1. Januar 1966) als Imam bei der Milli Görüş tätig bzw. tätig gewesen, sein (vgl.: https://www.hurriyet.com.tr/gundem/sivas-kacagi-almanyada-38461105).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie wurde nach Kenntnis der Bundesregierung über das Auslieferungsersuchen (siehe Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/9513) entschieden, und wie viele neue Auslieferungsersuchen für in Deutschland wohnhafte Personen, die in der Türkei wegen der Beteiligung am Sivas-Massaker verurteilt wurden, sind zum Stichtag 15. November 2020 hinzugekommen?

2

Stimmt es nach Kenntnis der Bundesregierung, dass es noch kein Auslieferungsersuchen für M. N. K. (geb. 15. Mai 1973) gab?

3

Wann gab es Auslieferungsersuchen für welche der oben genannten Täter, und wie wurde wann darüber entschieden?

4

Stimmt es, dass E. C. (geb. 15. Januar 1971) infolge des Beschlusses vom Verwaltungsgericht Sigmaringen vom 28. September 2006 abgeschoben wurde, wenn nein, warum nicht?

5

Welchen Aufenthaltsstatus haben die oben genannten, in Deutschland wohnhaften Personen (bitte so detailliert wie möglich auflisten und zuordnen)?

6

Wie viele Einbürgerungen und Ablehnungen von Einbürgerungen von Personen, deren Namen und Geburtsdatum mit denen von Personen übereinstimmen (siehe oben), denen nach Erkenntnissen der Behörden eine Beteiligung am Brandanschlag von Sivas vorgeworfen wird, waren zum Stichtag 15. November 2020 im Register der Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (EStA) beim Bundesverwaltungsamt (BVA) registriert (bitte so detailliert wie möglich auflisten und zuordnen)?

7

Haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die oben aufgezählten unbekannt flüchtigen Personen jemals in Deutschland aufgehalten, und wenn ja, bis wann (bitte so konkret wie möglich auflisten, zuordnen und evtl. Einträge im Ausländerzentralregister oder beantragte Visa nach Standort der Auslandsvertretung und Namen der Antragstellenden ebenfalls zugeordnet auflisten)?

8

Trifft es zu, dass H. G. (geb. 15. April 1948) in Deutschland verhaftet und danach abgeschoben wurde (vgl.: https://www.hurriyet.com.tr/gundem/sivas-olaylari-hukumlusu-hala-almanyada-yasiyor-3607822)?

9

Trifft es zu, dass die Asylanträge von A. B., M. Y. und S. Y. zunächst abgelehnt und später aufgrund von Widerspruchsverfahren den Anträgen zugestimmt wurde?

10

Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass S. Y. im Sommer 2003 in Duisburg verhaftet (vgl.: https://bianet.org/bianet/insan-haklari/63359-atesi-yakanlar-karanlikta-adalet-ariyor) und später wieder freigelassen wurde, wenn ja, aus welchen Gründen wurde er aus der Haft entlassen?

11

Trifft es zu, dass A. A. I., bei einer der von den Verfassungsschutzämtern beobachteten Milli-Görüş-Moschee in Baden-Württemberg verkehrte bzw. noch verkehrt oder dort in sonstiger Funktion aktiv war oder noch ist (bitte so ausführlich wie möglich beantworten)?

12

Trifft es zu, dass C. E. die Einreise nach Deutschland verwehrt wurde, wenn nein, wann ist er nach Deutschland eingereist?

13

Sind der Bundesregierung außer den oben aufgelisteten noch weitere Personen bekannt, die nach Angaben der türkischen Behörden am Brandanschlag von Sivas am 2. Juli 1993 beteiligt waren und die sich in Deutschland erwiesenermaßen oder möglicherweise aufhalten oder aufgehalten haben?

14

Beobachten die Sicherheitsbehörden des Bundes grundsätzlich die sich in Deutschland aufhaltenden islamistischen Täter des Sivas-Massakers, wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 3. Dezember 2020

Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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